Schwäbische Zeitung Online 07.11.2006 17:35
http://www.szon.de/news/kultur/aktuell/200611070443.html
Stuttgart (dpa) “Das Adelshaus Baden sieht die so genannte Markgrafentafel weiter als sein Eigentum an. Dies geht nach den Worten von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) aus einem neuen Gutachten hervor, das das Haus Baden vorgelegt habe.
Oettinger wies am Dienstag Kritik an ursprünglichen Plänen des Landes zurück, das Kunstwerk des mittelalterlichen Künstlers Hans Baldung Grien für acht Millionen Euro vom Haus Baden zu kaufen. Der Freiburger Historiker Dieter Mertens hatte unter Hinweis auf ein Gesetz von 1930 das Bild klar dem Land zugeordnet. Oettinger betonte, er habe sich auf etliche Gutachten und Quellen verlassen, die das Kunstwerk dem Haus Baden zurechnen.
Das Vertrauensverhältnis zwischen der Landesregierung und der Adelsfamilie sei nach wie vor ungetrübt, betonte er. Eine Arbeitsgruppe aus Experten des Finanz- und des Wissenschaftsministeriums werde nun die Eigentumsfragen klären.
Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) dämpfte die mit der Arbeit des Gremiums verbundenen Erwartungen. Auch nach der Prüfung werde es noch eine «Grauzone» geben. Die Wahrscheinlichkeit der richtigen Zuordnung der Kunstwerke werde aber höher sein. Grundlage der Prüfung sei Archivmaterial, das bei den bisherigen Gutachten nicht hinzugezogen worden sie.”
Zur angekündigten Interministeriellen Arbeitsgruppe zu badischen Kulturgütern vgl. auch die Pressemitteilung des MWK vom 7.11.2006:
“Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg sowie Staatssekretär Dr. Dietrich Birk befasst sich ab sofort mit einer Reihe strittiger Fragen zu den Kulturgütern aus dem Haus Baden. Dazu gehören auch die bisher beim Finanzministerium ressortierenden rechtlichen Fragen des Eigentums an prominenten Kunstwerken und anderen Kulturgütern, wie Frankenberg am 6. November in Stuttgart mitteilte.
Die Arbeitsgruppe, der das Finanzministerium und das Staatsministerium angehören, hat am Montag, 6. November ihre Tätigkeit aufgenommen. Frankenberg: „Wir werden alle relevanten Fragen rasch klären und dazu neben Fachleuten aus unseren Häusern auch externe Experten aus den Bereichen Geschichts- und Rechtswissenschaften heranziehen.“ Die Arbeitsgruppe werde sorgfältig, aber zügig vorgehen und so bald wie möglich dem Kabinett einen Bericht vorlegen.”
O-Töne aus der Landespressekonferenz von heute nachmittag mit Oettinger, Stratthaus und Frankenberg bietet der SWR: “Wie eine Bombe eingeschlagen”. Der Handschriftenstreit ist noch lange nicht zu Ende. (mp3, 3:03 min)
Hieraus Auszüge: (…) Jetzt aber weiß MP Guenther Oettinger gar nicht mehr, was er glauben soll: “Wie ich höre, hat das Haus Baden gestern auf 4 Seiten dargetan, [dass] das Eigentum doch bei Ihnen [sei] – in Kenntnis der Argumente des Historikers [Mertens].” (…)
Der zuständige Kunstminister Peter Frankenberg: “Wir sind jetzt zunächst einmal, wenn Sie so wollen, genau dort, wo wir ursprünglich nicht hinwollten, nämlich an der Basisarbeit in den Archiven und in den Unterlagen [… Heiterkeit im Saal …], um Eigentumsverhältnisse zu klären, die jetzt seit 1918 noch niemand so richtig geklärt hat.” Sorgfältig und gründlich werde jetzt geprüft, versichert der Ministerpräsident und gibt damit auch zu: bisher ist eben das nicht geschehen. (…)
Und auch der Ministerpräsident macht deutlich: so wie der Vergleich zwischen Land und Haus Baden vorgesehen war, so wird er nicht zustandekommen. “Es gibt noch keinen Deal. Es gibt einen Vergleichsentwurf – das ist ein entscheidender Unterschied -, der jetzt nochmals auf seine Stimmigkeit und seine Dimension geprüft wird und der dann zu beschließen wäre.”
In der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 8.11.2006 S.6) berichtet Renate Allgöver unter dem Titel “Weiter Streit um badische Kunstschätze. Baden zweifelt an Historiker” über den Auftritt vor der Landespressekonferenz:
(…) Untersucht werden laut Frankenberg alle Archivmaterialien, alle Gesetze und das Begleitmaterial zu den Gesetzen. In den bisherigen acht Rechtsgutachten seien keine Einzelstücke überprüft worden. Jetzt müsse untersucht werden, ob die angenommene Summe von 30 Millionen Euro überhaupt gerechtfertigt sei, so Frankenberg weiter. Der Betrag habe sich aus den bisherigen Rechtsverhältnissen ergeben.
Regierungschef Günther Oettinger sagte, das Haus Baden habe am Montag Zweifel an der Darstellung des Historikers Mertens angemeldet. Das Eigentum an der Markgrafentafel liege bei ihnen, erkläre die Familie in einem vierseitigen Brief. Zur bisherigen Vorgehensweise erklärte Oettinger, ¸¸ich kann nicht selber in die Katakomben gehen”. Auch namhafte Persönlichkeiten seien bisher davon ausgegangen, dass die Markgrafentafel dem Haus Baden gehöre. Er sagte weiter: ¸¸Wir sind lernfähig.” Allerdings stehe man vor einer ¸¸enorm schwierigen und komplexen Sach- und Rechtslage”. Wenn keine endgültige Klärung möglich sei, komme nach wie vor ein Vergleich in Betracht. (…) Gemeinsam mit dem Landesarchiv würden alle verfügbaren Akten bewertet. Eine Frist wird der Arbeitsgruppe nicht gesetzt. ¸¸Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit”, betonte Oettinger.
Update 9.11.2006
Der Südkurier vom 9.11. zitiert auszugsweise aus dem Brief des Hauses Baden an MP Oettinger, mit dem dieser die Aufrechterhaltung seines Anspruchs auf die “Markgrafentafel” begründet:
Stellungnahme des Hauses Baden zum Gemälde Hans Baldung Grien “Markgraf Christoph I. von Baden” (Markgrafentafel):
“Das Haus Baden geht auf der Grundlage der heutigen Sicht der Aktenlage davon aus, dass das oben genannte Gemälde vor 1930 im Eigentum des Hauses Baden gestanden hat und sich seither die Rechtslage nicht verändert hat. Zwar hat Großherzogin Hilda (…) die ihr gehörigen Kunstwerke aus der Kunsthalle dem Land Baden im Jahre 1930 zu Eigentum angeboten. Von dieser Vereinbarung ausgenommen ist aber das Gemälde “Hans Baldung, gen. Grien: Markgraf Christoph I. von Baden”. Die Vereinbarung liegt dem Gesetz zugrunde und ist ebenfalls angedruckt im Gesetzesblatt auf Seite 27f.
Ferner sind andere Familienbildnisse, Gemälde fürstlicher Personen, Fürstenbildnisse und Gedenkblätter ausgenommen – so wie etwa das Bild “Schule des Rubens: Don Juan de Austria a.J.”, im Vertrag aufgeführt als zweites Gemälde nach Baldung Grien. Der Wortlaut des Vertrages aus dem Jahr 1930 bezieht sich demnach eindeutig auf das Gemälde und nicht auf eine Nachahmung. (…) Hätten die Vertragsparteien in Wirklichkeit nicht ein Gemälde von Hans Baldung Grien, sondern eine Nachahmung in Bezug nehmen wollen, so hätten sie in dem Text nicht die klare Bezeichnung “Hans Baldung Grien” gewählt. (…) Somit ist davon auszugehen, dass das Eigentum am Originalgemälde also nicht durch das Gesetz auf das Land Baden übertragen wurde, sondern beim Haus Baden verblieben ist. (…)
Die Rechtslage am Original des Gemäldes war Gegenstand einer gemeinsamen Überprüfung durch das Haus Baden und der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe im Jahr 2002. Beide Seiten sind damals vom Eigentum des Hauses Baden ausgegangen, wobei beiden Seiten der genaue Text der Vereinbarung aus dem Jahre 1930, wie sie im Gesetzesblatt abgedruckt ist, bekannt war.”
Erbprinz Bernhard fügt einen Auszug aus dem Katalog “Schatzhäuser Deutschlands: Kunst in adligem Besitz” bei, der die Tafel als “Leihgabe” bezeichnet. Er bittet um ein Gespräch und hofft, “dass die Verhandlungen wieder in ein sachliches Umfeld zurückgeführt werden können”.
Soweit der Südkurier. Diese Ausführungen des Hauses Baden sind nicht stichhaltig. Bettina Wieselmann (Heidenheimer Zeitung – Südwestpresse, Rubrik ‘Brennpunkt’ – SWP) schrieb dazu bereits am 3.11. (KUNSTSCHÄTZE / Neue Enthüllungen zum Geschäft der Regierung mit dem Haus Baden. Land will sein Eigentum kaufen. Historiker: Gemälde gehört seit einem Dreivierteljahrhundert dem Staat):
“Ausgenommen von der Abtretung bleiben die hier unten genannten Familienbildnisse. . .”, heißt es im Gesetzesblatt. Nach der Katalogliste ist als erstes die “Nr. 87″ angeführt: Hans Baldung, genannt Grien: Markgraf Christof I. von Baden.” Nur auf den ersten Blick sieht dies allerdings so aus, als handle es sich bei diesem ausdrücklich nicht dem Land Baden übereigneten Werk um die wertvolle “Markgrafentafel”. Dagegen spricht jedoch nicht nur der Brief des Markgrafen Bertold. Ein Blick in die erwähnte Katalogliste hilft auch weiter: Die “Markgrafentafel” trägt dort die Nr. 88, während es sich beim Bild Nr. 87 um eine “Kopie nach Baldung Grien” handelt, wie Kunsthallendirektor Klaus Schrenk inzwischen weiß. “Gottseidank” herrsche jetzt über die Zuordnung des Bildes Klarheit, freute sich Schrenk gestern. Die “Markgrafentafel” sei jetzt “zweifelsfrei in unserem Besitz.” Im Finanzministerium, das den angestrebten Vergleich mit dem Haus Baden seit Monaten betreibt und in der Angelegenheit seit Jahren federführend ist, muss man sich nachsagen lassen, schlampig gearbeitet zu haben und 87 von 88 nicht unterscheiden zu können.
Soweit die Südwestpresse. Es ist völlig absurd anzunehmen, dass Innenminister Adam Remmele und Graf Douglas mit soviel Herzblut um den Baldung Grien gerungen haben könnten, wenn es dabei um die kunsthistorisch und künstlerisch bedeutungslose Kopie und nicht das Original gegangen wäre. Außerdem scheitern all die dreisten Taschenspielertricks des Erbprinzen daran, daß die Zuordnung über die Koelitz-Nummer eindeutig ist.
Update 10.11.2006
Staatssekretär Birk weist Ansprüche des Hauses Baden zurück – Markgrafentafel gehört dem Land, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2916320
Koelitz 1915 beweist: Ansprüche des Hauses Baden haltlos
http://archiv.twoday.net/stories/2918302