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Mühleisen: Baden-Württemberg ist rechtmäßiger Eigentümer der Handschriften von St. Peter

Badische Zeitung vom Dienstag, 7. November 2006

“Handschriften gehören schon dem Land”

Die Nachkommen der früheren badischen
Großherzöge betrachten die Handschriften aus den 1806
aufgelösten Klöstern St. Peter und St. Blasien als ihren Besitz.
Hans-Otto Mühleisen, Politikprofessor in Augsburg, kennt die
Geschichte von St. Peter wie niemand sonst. Mit ihm sprach Wulf
Rüskamp.

BZ: Herr Mühleisen, sind die Besitzansprüche des Hauses Baden
berechtigt?

Mühleisen: Vorderösterreich kam erst 1806 zu Baden. Dennoch
hat Baden damals die Rechtsbestimmungen des
Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 angewandt, ohne dass
es dazu drei Jahre später eine Berechtigung hatte.

BZ: Das sieht die Landesregierung nicht so.

Mühleisen: Man hat etwas zu schnell gesagt, durch die
Säkularisation sei Klostergut auf Baden übertragen worden — ohne
zu unterscheiden zwischen dem Land Baden und dem Haus
Baden. Säkularisation diente aber der Vereinheitlichung des
Staatsgebildes, nicht der persönlichen Bereicherung des jeweiligen
Herrschers.

BZ: Wem also gehören die Handschriften?

Mühleisen: Baden-Württemberg als Nachfolger des alten Landes
Baden ist rechtmäßiger Eigentümer.

BZ: Was halten Sie von der Überlegung, die Handschriften zu
verkaufen?

Mühleisen: Alle 200 aus St. Peter stammenden Handschriften sind
für mich mit die besten Zeugnisse für die Kulturgeschichte der
Region. Würde man sie verkaufen, ginge ein Stück
Kulturgeschichte endgültig verloren, das heute noch in Karlsruhe
der Öffentlichkeit zugänglich ist. Derzeit werden historische
Bibliotheken, darunter die von St. Peter, mühselig virtuell
rekonstruiert — und genau zu dem Zeitpunkt sollen Bestände, die
noch da sind, verkauft werden: Ein Vorgang ohne jede kulturelle
Sensibilität.

SPD beantragt Untersuchungsausschuss zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter

Pressemitteilung vom 7.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg (html, pdf)

Ute Vogt: „Das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung im Umgang mit Kulturgütern des Landes ist nur über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufzuklären“

Die SPD-Landtagsfraktion hat am Nachmittag beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen. Nach den Worten der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt lässt sich das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung nur noch über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufklären. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie leichtfertig die Landesregierung bereit war, Millionen von Euro für den Ankauf von Kunstwerken auszugeben, die dem Land schon seit Jahrzehnten gehören. Was der sozialdemokratische Kultusminister Adam Remmele vor nahezu 80 Jahren dem Land Baden an Kulturgütern gerettet hat, das hätte die Regierung Oettinger beinahe über Nacht verscherbelt.“

Bis zur Stunde weigere sich die Landesregierung, die Verantwortung für diesen einmaligen Vorgang zu übernehmen und der Öffentlichkeit gegenüber darüber Rechenschaft abzulegen. Stattdessen werde weiterhin vernebelt, Verantwortung geleugnet und der Schwarze Peter zwischen den betroffenen Ministerien hin und her geschoben.

Mit dem Untersuchungsausschuss, so Vogt, sollen Ursachen und Verantwortung für das Versagen der Landesregierung und der kompletten Administration in der Kulturpolitik aufgedeckt werden, um ähnliche Fälle für künftige Zeiten auszuschließen. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass die Landesregierung auf den Rat namhafter Wissenschaftler zur Klärung der Eigentumsrechte an den Kulturgütern verzichtete. Aufgeklärt werden müsse auch, ob der geplante Ausverkauf landeseigener Kulturgüter aus Gefälligkeit gegenüber dem Haus Baden zu Lasten der Vermögens- und Kulturwerte des Landes geschehen ist.

Die SPD-Fraktion wird in einer Arbeitsgruppe nun den Antrag für den Untersuchungsausschuss erarbeiten und dann im Parlament einbringen. Nach Artikel 35 der Landesverfassung hat der Landtag auf Antrag von einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.

Helmut Zorell
Pressesprecher

Vgl. auch die Pressemitteilung vom 02.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion,
Kulturgüter: Klärung der Eigentumsfrage unabdingbar (html, pdf)

Oettinger nach Historiker-Befund bis auf die Knochen blamiert

Ute Vogt: „Es ist erschütternd, wie schlampig und verantwortungslos der Ministerpräsident mit Vermögensinteressen des Landes umgeht“
(…) Vogt erneuerte die Forderung an die Landesregierung, dem Landtag unverzüglich eine Zusammenstellung vorzulegen über diejenigen Kunst- und Kulturgüter, die sich nach Auffassung der Landesregierung unstreitig im Eigentum des Hauses Baden befinden sowie eine Liste der Kunstwerke mit strittigen Eigentumsrechten. Es müsse verlässlich ausgeschlossen werden, dass mit Geldern des Landes über die Landesstiftung Kunstwerke gekauft werden, die ohnehin schon dem Land gehören. (…)

Haus Baden sieht Markgrafentafel weiter als Eigentum an

Schwäbische Zeitung Online 07.11.2006 17:35
http://www.szon.de/news/kultur/aktuell/200611070443.html

Stuttgart (dpa) “Das Adelshaus Baden sieht die so genannte Markgrafentafel weiter als sein Eigentum an. Dies geht nach den Worten von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) aus einem neuen Gutachten hervor, das das Haus Baden vorgelegt habe.

Oettinger wies am Dienstag Kritik an ursprünglichen Plänen des Landes zurück, das Kunstwerk des mittelalterlichen Künstlers Hans Baldung Grien für acht Millionen Euro vom Haus Baden zu kaufen. Der Freiburger Historiker Dieter Mertens hatte unter Hinweis auf ein Gesetz von 1930 das Bild klar dem Land zugeordnet. Oettinger betonte, er habe sich auf etliche Gutachten und Quellen verlassen, die das Kunstwerk dem Haus Baden zurechnen.

Das Vertrauensverhältnis zwischen der Landesregierung und der Adelsfamilie sei nach wie vor ungetrübt, betonte er. Eine Arbeitsgruppe aus Experten des Finanz- und des Wissenschaftsministeriums werde nun die Eigentumsfragen klären.

Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) dämpfte die mit der Arbeit des Gremiums verbundenen Erwartungen. Auch nach der Prüfung werde es noch eine «Grauzone» geben. Die Wahrscheinlichkeit der richtigen Zuordnung der Kunstwerke werde aber höher sein. Grundlage der Prüfung sei Archivmaterial, das bei den bisherigen Gutachten nicht hinzugezogen worden sie.”

Zur angekündigten Interministeriellen Arbeitsgruppe zu badischen Kulturgütern vgl. auch die Pressemitteilung des MWK vom 7.11.2006:

“Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg sowie Staatssekretär Dr. Dietrich Birk befasst sich ab sofort mit einer Reihe strittiger Fragen zu den Kulturgütern aus dem Haus Baden. Dazu gehören auch die bisher beim Finanzministerium ressortierenden rechtlichen Fragen des Eigentums an prominenten Kunstwerken und anderen Kulturgütern, wie Frankenberg am 6. November in Stuttgart mitteilte.

Die Arbeitsgruppe, der das Finanzministerium und das Staatsministerium angehören, hat am Montag, 6. November ihre Tätigkeit aufgenommen. Frankenberg: „Wir werden alle relevanten Fragen rasch klären und dazu neben Fachleuten aus unseren Häusern auch externe Experten aus den Bereichen Geschichts- und Rechtswissenschaften heranziehen.“ Die Arbeitsgruppe werde sorgfältig, aber zügig vorgehen und so bald wie möglich dem Kabinett einen Bericht vorlegen.”

O-Töne aus der Landespressekonferenz von heute nachmittag mit Oettinger, Stratthaus und Frankenberg bietet der SWR: “Wie eine Bombe eingeschlagen”. Der Handschriftenstreit ist noch lange nicht zu Ende. (mp3, 3:03 min)

Hieraus Auszüge: (…) Jetzt aber weiß MP Guenther Oettinger gar nicht mehr, was er glauben soll: “Wie ich höre, hat das Haus Baden gestern auf 4 Seiten dargetan, [dass] das Eigentum doch bei Ihnen [sei] – in Kenntnis der Argumente des Historikers [Mertens].” (…)

Der zuständige Kunstminister Peter Frankenberg: “Wir sind jetzt zunächst einmal, wenn Sie so wollen, genau dort, wo wir ursprünglich nicht hinwollten, nämlich an der Basisarbeit in den Archiven und in den Unterlagen [… Heiterkeit im Saal …], um Eigentumsverhältnisse zu klären, die jetzt seit 1918 noch niemand so richtig geklärt hat.” Sorgfältig und gründlich werde jetzt geprüft, versichert der Ministerpräsident und gibt damit auch zu: bisher ist eben das nicht geschehen. (…)

Und auch der Ministerpräsident macht deutlich: so wie der Vergleich zwischen Land und Haus Baden vorgesehen war, so wird er nicht zustandekommen. “Es gibt noch keinen Deal. Es gibt einen Vergleichsentwurf – das ist ein entscheidender Unterschied -, der jetzt nochmals auf seine Stimmigkeit und seine Dimension geprüft wird und der dann zu beschließen wäre.”

In der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 8.11.2006 S.6) berichtet Renate Allgöver unter dem Titel “Weiter Streit um badische Kunstschätze. Baden zweifelt an Historiker” über den Auftritt vor der Landespressekonferenz:

(…) Untersucht werden laut Frankenberg alle Archivmaterialien, alle Gesetze und das Begleitmaterial zu den Gesetzen. In den bisherigen acht Rechtsgutachten seien keine Einzelstücke überprüft worden. Jetzt müsse untersucht werden, ob die angenommene Summe von 30 Millionen Euro überhaupt gerechtfertigt sei, so Frankenberg weiter. Der Betrag habe sich aus den bisherigen Rechtsverhältnissen ergeben.

Regierungschef Günther Oettinger sagte, das Haus Baden habe am Montag Zweifel an der Darstellung des Historikers Mertens angemeldet. Das Eigentum an der Markgrafentafel liege bei ihnen, erkläre die Familie in einem vierseitigen Brief. Zur bisherigen Vorgehensweise erklärte Oettinger, ¸¸ich kann nicht selber in die Katakomben gehen”. Auch namhafte Persönlichkeiten seien bisher davon ausgegangen, dass die Markgrafentafel dem Haus Baden gehöre. Er sagte weiter: ¸¸Wir sind lernfähig.” Allerdings stehe man vor einer ¸¸enorm schwierigen und komplexen Sach- und Rechtslage”. Wenn keine endgültige Klärung möglich sei, komme nach wie vor ein Vergleich in Betracht. (…) Gemeinsam mit dem Landesarchiv würden alle verfügbaren Akten bewertet. Eine Frist wird der Arbeitsgruppe nicht gesetzt. ¸¸Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit”, betonte Oettinger.

Update 9.11.2006
Der Südkurier vom 9.11. zitiert auszugsweise aus dem Brief des Hauses Baden an MP Oettinger, mit dem dieser die Aufrechterhaltung seines Anspruchs auf die “Markgrafentafel” begründet:

Stellungnahme des Hauses Baden zum Gemälde Hans Baldung Grien “Markgraf Christoph I. von Baden” (Markgrafentafel):

“Das Haus Baden geht auf der Grundlage der heutigen Sicht der Aktenlage davon aus, dass das oben genannte Gemälde vor 1930 im Eigentum des Hauses Baden gestanden hat und sich seither die Rechtslage nicht verändert hat. Zwar hat Großherzogin Hilda (…) die ihr gehörigen Kunstwerke aus der Kunsthalle dem Land Baden im Jahre 1930 zu Eigentum angeboten. Von dieser Vereinbarung ausgenommen ist aber das Gemälde “Hans Baldung, gen. Grien: Markgraf Christoph I. von Baden”. Die Vereinbarung liegt dem Gesetz zugrunde und ist ebenfalls angedruckt im Gesetzesblatt auf Seite 27f.
Ferner sind andere Familienbildnisse, Gemälde fürstlicher Personen, Fürstenbildnisse und Gedenkblätter ausgenommen – so wie etwa das Bild “Schule des Rubens: Don Juan de Austria a.J.”, im Vertrag aufgeführt als zweites Gemälde nach Baldung Grien. Der Wortlaut des Vertrages aus dem Jahr 1930 bezieht sich demnach eindeutig auf das Gemälde und nicht auf eine Nachahmung. (…) Hätten die Vertragsparteien in Wirklichkeit nicht ein Gemälde von Hans Baldung Grien, sondern eine Nachahmung in Bezug nehmen wollen, so hätten sie in dem Text nicht die klare Bezeichnung “Hans Baldung Grien” gewählt. (…) Somit ist davon auszugehen, dass das Eigentum am Originalgemälde also nicht durch das Gesetz auf das Land Baden übertragen wurde, sondern beim Haus Baden verblieben ist. (…)
Die Rechtslage am Original des Gemäldes war Gegenstand einer gemeinsamen Überprüfung durch das Haus Baden und der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe im Jahr 2002. Beide Seiten sind damals vom Eigentum des Hauses Baden ausgegangen, wobei beiden Seiten der genaue Text der Vereinbarung aus dem Jahre 1930, wie sie im Gesetzesblatt abgedruckt ist, bekannt war.”

Erbprinz Bernhard fügt einen Auszug aus dem Katalog “Schatzhäuser Deutschlands: Kunst in adligem Besitz” bei, der die Tafel als “Leihgabe” bezeichnet. Er bittet um ein Gespräch und hofft, “dass die Verhandlungen wieder in ein sachliches Umfeld zurückgeführt werden können”.

Soweit der Südkurier. Diese Ausführungen des Hauses Baden sind nicht stichhaltig. Bettina Wieselmann (Heidenheimer Zeitung – Südwestpresse, Rubrik ‘Brennpunkt’ – SWP) schrieb dazu bereits am 3.11. (KUNSTSCHÄTZE / Neue Enthüllungen zum Geschäft der Regierung mit dem Haus Baden. Land will sein Eigentum kaufen. Historiker: Gemälde gehört seit einem Dreivierteljahrhundert dem Staat):

“Ausgenommen von der Abtretung bleiben die hier unten genannten Familienbildnisse. . .”, heißt es im Gesetzesblatt. Nach der Katalogliste ist als erstes die “Nr. 87″ angeführt: Hans Baldung, genannt Grien: Markgraf Christof I. von Baden.” Nur auf den ersten Blick sieht dies allerdings so aus, als handle es sich bei diesem ausdrücklich nicht dem Land Baden übereigneten Werk um die wertvolle “Markgrafentafel”. Dagegen spricht jedoch nicht nur der Brief des Markgrafen Bertold. Ein Blick in die erwähnte Katalogliste hilft auch weiter: Die “Markgrafentafel” trägt dort die Nr. 88, während es sich beim Bild Nr. 87 um eine “Kopie nach Baldung Grien” handelt, wie Kunsthallendirektor Klaus Schrenk inzwischen weiß. “Gottseidank” herrsche jetzt über die Zuordnung des Bildes Klarheit, freute sich Schrenk gestern. Die “Markgrafentafel” sei jetzt “zweifelsfrei in unserem Besitz.” Im Finanzministerium, das den angestrebten Vergleich mit dem Haus Baden seit Monaten betreibt und in der Angelegenheit seit Jahren federführend ist, muss man sich nachsagen lassen, schlampig gearbeitet zu haben und 87 von 88 nicht unterscheiden zu können.

Soweit die Südwestpresse. Es ist völlig absurd anzunehmen, dass Innenminister Adam Remmele und Graf Douglas mit soviel Herzblut um den Baldung Grien gerungen haben könnten, wenn es dabei um die kunsthistorisch und künstlerisch bedeutungslose Kopie und nicht das Original gegangen wäre. Außerdem scheitern all die dreisten Taschenspielertricks des Erbprinzen daran, daß die Zuordnung über die Koelitz-Nummer eindeutig ist.

Update 10.11.2006

Staatssekretär Birk weist Ansprüche des Hauses Baden zurück – Markgrafentafel gehört dem Land, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2916320

Koelitz 1915 beweist: Ansprüche des Hauses Baden haltlos
http://archiv.twoday.net/stories/2918302

New blog about readings about archives

I wanted to let subscribers to and participants in this list know that I created a blog, “Reading Archives,” where you can find descriptions of new or recent scholarly and other publications concerning (broadly) the nature and importance of archives in society (and so I am just sending out this message to all of you — you can ignore if you wish). You can find this blog at http://readingarchives.blogspot.com — and it is set up so others can post comments. I think you will find this of use. And, feel free to spread the word about this (hopefully this might even generate some discussion).

Here is a description of the blog —
Everywhere we look, there is something to remind us about archives, as repository and as documentary assemblage. Newspapers feature stories about the use, meaning, and value of archives. School groups visit museum exhibitions featuring documents, as instructional evidence and memory device, seeking a material orientation to the nature of the past. Self-help manuals tout the importance of writing life histories or compiling scrapbooks as therapeutic process and as supplements to personal archives. Video and computer games often lead us, in our imaginary role, into archives to discover clues. Movies pull the hero and villain into an archival repository to resolve mysteries. And scholars study archives as foundations for cultural memory and to resolve or extend debates about particular interpretations of the past.

Without question, there is more analysis of archives, the archival profession, and the archival mission than ever before. Although it is questionable that there is at present broad public comprehension about what archivists do or even how archival holdings are formed, few would argue with the notion that the public and scholarly perception is improving (but certainly at a glacial rate). What most certainly can be agreed is that it is essential to adopt a broad and systematic (as systematic as possible) regimen of reading across disciplines and through both scholarly and popular venues in order to gain any useful understanding of archives.

For years I have been doing just such reading, and in a variety of ways I have sought to generate discussion wrestling with where such reading leads both records professionals in enhancing their knowledge and that identifies other texts, published and unpublished, adding to the understanding of or challenging particular interpretations about the meaning and significance of archives. At various times I have tried to generate discussion about new scholarship on the Archives listserv, the Archival Educators listserv, and via my capacity as the Society of American Archivists Publications Editor. I also have written a number of books drawing on my extensive and, at times, eclectic, reading; the most recent example of this is my contribution to the revision of Understanding Archives and Manuscripts , recently published in 2006 by the Society of American Archivists, originally written by James M. O’Toole (and the revision was undertaken with Jim).

With this blog, I am planning to offer, as regularly as possible, critical observations on the scholarly and popular literature analyzing the nature of archives or contributing to our understanding of archives in society. I am not planning to comment on basic practice manuals, technical guides, or best practice reports; these I will continue to describe in my monthly column published in the Records & Information Management Report, a technical report I edit and that is published by M.E. Sharpe.

As with earlier efforts, ones meeting with mixed success, I hope this blog will be of assistance to anyone, especially faculty and graduate students, interested in understanding archives and their importance to society. I hope readers will comment on the postings, suggesting different perspectives or reflecting on other publications related to the specific topic or the broader importance of archives in society. I plan on making postings, from time to time, reflecting my own research and writing or recommending areas and topics that seem ripe for new research. As part of this, I intend to comment occasionally on the work that my own doctoral students are engaged in.


Richard J. Cox
Professor, Archival Studies
Chair, Library & Information Science Program
Chair, Library & Information Science Doctoral Studies
School of Information Sciences
University of Pittsburgh
Editor, Records & Information Management Report
Pittsburgh, PA 15260
Voice: 412-624-3245
FAX: 412-648-7001
e-mail: rcox@mail.sis.pitt.edu
homepage: http://www2.sis.pitt.edu/%7Ercox

Sources: ML Archives