Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Salemer Baulasten

In der SZ vom 11.10.2006 S. 13 geht Gottfried Knapp auf die Unterhaltungskosten des Klosterkomplexes Salem ein:

Wie bei allen Kulturdenkmalen waren auch in Salem immer wieder aufwändige Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen fällig. Für die gründlichen Pflegemaßnahmen am Klosterkomplex, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, hat der heutige Eigner der Anlage, Prinz Bernhard von Baden, mit 30 Millionen Euro berechnet, was beim Umfang des Ensembles als akzeptabler Betrag gelten kann. Ob aber die 40 zusätzlichen Millionen, die das Land ebenfalls durch den Verkauf wertvoller Handschriften aus der Karlsruher Landesbibliothek herbeischaffen sollte, nötig sind, um den Kloster- oder Schlosskomplex von Salem auch in Zukunft zu sichern, darf bezweifelt werden.

Das mit Abstand bedeutendste Monument im Ensemble ist das hochgotische Münster, das um 1285 begonnen und um 1425 vollendet worden ist, eine dreischiffige Basilika, die mit ihrem prächtig instrumentierten Maßwerkfenster in der Querschiffwand und ihrem geraden Umgangschor die linienhaft elegante, wunderbar feingliedrige Gotik der Zisterzienser in besonderer Reinheit verkörpert. […] Natürlich kann ein solches Schatzhaus nur mit öffentlichen Denkmalgeldern kunsthistorisch sinnvoll betreut werden.

Doch beim “Schloss”, das ja von der Schule privat genutzt wird, und bei den Wirtschaftsgebäuden, in denen der Markgraf seinen Weinhandel betreibt, aber auch ein Feuerwehrmuseum eingerichtet und Kunsthandwerker angesiedelt hat, verhält sich die Sache ein wenig anders. Zwar enthalten die nach dem verheerenden Klosterbrand 1697 völlig neu errichteten “Schloss”-Gebäude einige der schönsten Raumkunstwerke der Region: etwa den von F. J. Feuchtmayer um 1710 üppig mit Standbildern, Büsten und Stuckreliefs ausgestatteten Kaisersaal, das prachtvoll spätbarocke Sommerrefektorium oder den zweigeschossigen klassizistischen Bibliothekssaal. Auch die beiden mehrgeschossigen mächtigen Torgebäude gehören zu den charakterstarken Bauten des Bodenseebarocks. An Qualität und Bedeutung fehlt es dem privaten Teil des Salemer Klosterensembles also keineswegs. Doch dass 40 Millionen Euro auf die hohe Kante gelegt werden müssen, um dieses Baudenkmal weiter zu erhalten, kann uns niemand weismachen.

Am gleichen Tag machte sich auch Rüdiger Soldt in der FAZ seine Gedanken zur Bauunterhaltung von Schloss Salem (S. 4):

Wer in Baden-Württemberg ein historisches Schloß besucht, der wird zwangsläufig darauf aufmerksam gemacht, wie reichhaltig das Land mit Kulturdenkmälern gesegnet ist […]. Was dem Kunstfreund gefällt, ist den Finanzpolitikern eine Last: 11,2 Millionen Euro nehmen die Schlösser pro Jahr ein, die Betriebskosten belaufen sich aber auf etwa 16 Millionen Euro. Das heißt: Das Land muß mindestens fünf Millionen Euro dazugeben. Außerdem fallen im Jahr Sanierungs- und Renovierungskosten in Höhe von 20 Millionen Euro an. […]

Finanzpolitiker wissen, daß sich auch Schlösser, die ein gutes Nutzungskonzept haben und ständig für Veranstaltungen vermietet werden, im Grunde nicht ohne staatliche Zuschüsse bewirtschaften lassen. Deshalb ist es in fast allen Bundesländern Ziel einer vorausschauenden Finanzpolitik, nicht weitere Schlösser in das Portfolio der staatlichen Verwaltung aufzunehmen. Nach Schätzungen der Landesregierung kosten Betrieb und Instandhaltung von Salem jährlich etwa 1,5 Millionen Euro. Insofern ist es verständlich, wenn die Landesregierung bei dem Vergleich mit dem Haus keinen Präzedenzfall schaffen will und für die Schloßanlage deshalb eine eigene Stiftung gegründet werden soll. Sie soll ein Stiftungskapital von etwa 30 Millionen Euro haben, der Zeitpunkt der Gründung der Stiftung steht noch nicht fest.

Den Vorschlag einiger Kulturpolitiker, das Schloß Salem in die staatliche Schlösserverwaltung einzugliedern und dafür zwei oder drei mediokre Schlösser zu verkaufen, hält man im Finanzministerium für nicht realistisch. […]

Zur 900 Jahre alten Schloßanlage Salem gehört das gotische Münster mit der Abtei und einigen Ökonomiegebäuden, die zum Teil auch an das Internat Salem verpachtet sind. Die Schloßanlage umfaßt 42 000 Quadratmeter.

Am 30.9.2006 hatte Wolfgang Messner in der Stuttgarter Zeitung eine Home- bzw. Castle-Story geboten:

Die Schlossanlage von Salem ist so groß wie die halbe Stuttgarter Innenstadt, behauptet Erbprinz Bernhard von Baden. […] Ganze 25 Hektar ist Salem groß, mehr als 42 000 Quadratmeter genutzte Fläche hat allein das Schloss. “Das müssen wir jeden Tag auf unsere Kosten in Schuss halten”, sagt der Prinz. Es gehört den Badenern schon mehr als 200 Jahre, aber jetzt wird der Unterhalt zu teuer. Deshalb der Verkauf. So einfach ist das, sagt Prinz Bernhard.

[…] 30 Millionen Euro braucht der Markgraf zur Tilgung aufgelaufener Schulden, 40 Millionen sollen in eine Stiftung zum Erhalt der Anlage in Salem fließen. Dafür überlassen die Markgrafen dem Land bedeutende Sammlungen und Preziosen […]

Soll also die Allgemeinheit das marode Zuhause des badischen Herrscherhauses sanieren? Keinesfalls, beschwichtigt Bernhard, und zeigt aus dem Fenster des markgräflichen Rentamtes auf das weißgelbe Schloss. “Alles ist in einem Topzustand”, verkündet er und breitet die Arme aus. Die Markgrafen haben hier Millionen Euro vergraben, seit sie das Schloss durch Napoleon und die Säkularisierung 1803 zugesprochen bekamen. 1980 begann die umfassende Renovierung des Areals. Zwischen 1992 und 2002 investierte das ehemalige badische Herrschergeschlecht allein 26 Millionen Euro in die Anlage.

“Es hat kein Ende, es geht immer weiter”, erklärt der Prinz und deutet auf ein Gerüst an der imposanten Südfassade des Schlosses. Dort hat die Dachsanierung begonnen. Das sind 35 000 Quadratmeter Fläche. Sie wird Millionen kosten, Millionen, die die Badener nicht mehr haben. Die Sanierung des Münsterdaches von 1997 bis 2002 verschlang allein 3,5 Millionen Euro. Mit 1,2 Millionen Euro war der Eigentümer dabei, der Rest der Summe wurde mit Zuschüssen des Landesdenkmalamtes, von Stiftungen und von der katholischen Kirche gedeckt.

Jedes Jahr geben die Markgrafen gut eine Million Euro für den Erhalt Salems aus. “Das ist nicht mehr zu schultern”, sagt Prinz Bernhard. Salem ist eine Kleinstadt mit der weltbekannten Schlossschule Salem, einem katholischen Münster und einem evangelischen Betsaal. […] Fast 500 Menschen arbeiten in den historischen Gemäuern. […] Von 40 Mietern erhalten die Markgrafen Pachtzins. Die Schlossschule ist darunter der prominenteste. Mit 16 000 Quadratmetern nimmt sie aber nur ein Drittel der Nutzfläche ein. “Die Einnahmen decken gerade mal die Betriebskosten”, sagt Bernhard. “Und das ist schon gut so.”

Salem sei auch sein eigenes Denkmalamt, seine Bauhütte und Archiv, meint Prinz Bernhard. Das Münster, das auf das Jahr 1300 zurückgeht, ist nach Ulm und Freiburg das drittgrößte im Land. Das muss man sich erst mal leisten können. “Wir sind nur ein mittelständisches Unternehmen”, sagt Erbprinz Bernhard. Schwerpunkt seiner unternehmerischen Tätigkeit ist wie vordem die Land- und Forstwirtschaft. Das Adelshaus besitzt 3700 Hektar Wald. Durch stetige Expansion haben es die Badener mit 130 Hektar Rebfläche zum größten privaten Weingut Deutschlands gebracht. Markgrafenwein wächst in Bermatingen und Birnau am Bodensee und in der Ortenau, wo der Sippe auf dem Ortenberg ein kleines Schloss gehört. Andere Besitztümer haben sie verkauft – zuletzt das von 1573 bis 1578 errichtete Neue Schloss in Baden-Baden für eine unbekannte Summe an eine kuwaitische Familie. Zwischen 1993 und 1995 hatte sich das Haus von den meisten seiner Liegenschaften und Immobilien getrennt.

Damals stand der Markgraf vor einem Schuldenberg von rund 132 Millionen Euro. Schloss Kirchberg am Bodensee samt Campingplatz und Yachthafen, Schloss Eberstein im Murgtal, alles musste weg. Auch eine Maschinenfabrik in Eimeldingen und der florierende Granulathersteller Bergmann in Gaggenau (Kreis Rastatt) wurden versilbert, außerdem ein Medizintechnik- und ein Ladenbauunternehmen. Die Mitarbeiterzahl sank von 1500 auf 400. Heute hat der Markgraf noch 50 Angestellte. Höhepunkt des Ausverkaufs war die Versteigerung von 25 000 Kunstwerken und Alltagsdingen, die im Jahr 1995 auch dank Sotheby’s in Baden-Baden zur Auktion des Jahrhunderts wurde und dem Haus Baden einen Reingewinn von 27 Millionen Euro bescherte. Künftig soll das Geld für Salem von der Stiftung kommen, die mit 40 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Dann gehört die Anlage der Stiftung, die Markgrafen haben nur noch Wohnrecht. Davon macht der Erbprinz schon lange keinen Gebrauch mehr. Er lebt mit seiner Frau Stephanie und seinen drei kleinen Söhnen in einem Reihenhaus, nahe beim Schloss.

Siehe auch die Stellungnahme des Erbprinzen
http://archiv.twoday.net/stories/2877201

Kommentar:

Man darf nicht verkennen, dass die ehemalige Standesherrschaft Salem (mit Petershausen) auf höchst dubiose Art und Weise in den Privatbesitz der Markgrafenfamilie gekommen ist.

Die Abteien Salem und Petershausen waren Reichsstände, die auf rechtlich fragwürdige Weise im § 5 des Reichsdeputationshauptschluss dem Markgrafen zugesprochen wurden:
http://de.wikisource.org/wiki/Hauptschlu%C3%9F_der_ausserordentlichen_Reichsdeputation

Eine Sonderstellung dieser beiden Klöster geht aus dieser Rechtsnorm keinesfalls hervor, die es rechtfertigen würde, dem Gebiet einen anderen staatsrechtlichen Charakter zuzusprechen.

Bis 1919 hat man aber unkritisch in Baden die Darlegungen des Abgeordneten Mittermaier nachgebetet, der sich im Kommissionsbericht zum Entwurf eines Apanagengesetzes ausführlich äußerte (Beilage 1 zum Protokoll der Sitzung der II. Kammer vom 4.7.1839, hier Beilagenheft S. 298-302). Danach seien Salem und Petershausen Entschädigungen der unter privatrechtlichem Titel erhaltenen elsässischen Herrschaft Kutzenhausen für ie badischen Prinzen friedrich und Ludwig. Diese erhielten Salem am 15. November 1802 (ebd., S. 300). 1813 wurde die Standesherrschaft Salem dem Apanagial-Fideikommiss (später: Bodensee-Fideikommiss) einverleibt.

Der Staat musste für die mit der Landeshoheit verbundenen Rechte den Prinzen 12000 Gulden zahlen.

Obwohl die Fideikommisskonstitution von 1792 den Charakter des Fideikommisses als Apanagial-Fideikommiss deutlich zu erkennen gibt (so auch bezeichnet siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017 ), konnte sich die Ansicht Mittermaiers, dass die Erträge des Fideikommisses nicht in den Apanageanspruch einzurechnen seien, im Apanagialgesetz von 1839 durchsetzen.

Indem Mittermaier einen öffentlichrechtlichen Charakter des Fideikommisses verneinte, ergriff der einseitig die Partei des Großherzogs. Aus heutiger Sicht erweist sich die Zuweisung der beiden Reichsabteien an eine Sekundogenitur als klarer Willkürakt des Fürsten, der das von der Kirche unredlich erlangte Raubgut für private Zwecke mißbrauchte. Obwohl das Hausgesetz von 1792 klar vorsah, dass sich Fideikommissbesitz und Apanageanspruch ausschlossen, musste der badische Steuerzahler indirekt für die fürstlichen Schmarotzer aufkommen, die Apanage bezogen und zugleich stattliche Einkünfte aus dem Fideikommiss erhielten (zu dem auch teurer Schmuck und Silbergeschirr gehörten http://archiv.twoday.net/stories/2837017).

Woher kam das Geld, über das der Fürst im 19. Jahrhundert verfügen konnte? Ute Daniel, Hoftheater, Stuttgart 1995, S. 119 macht auf den hohen Anteil der Hofausgaben an den staatlichen Gesamtausgaben in Baden aufmerksam: “In Baden, wo die Hofausgaben im ausgehenden 18. Jahrhundert relativ zu den insgesamt niedrigen Staatsausgaben sehr hoch gelegen hatten – bei etwa 50 bis gut 60 % der Gesamtausgaben, von denen sie vor der Einführung der Zivilliste immer noch 16 bis 24 % beanspruchten -, sanken sie zwischen 1820 und 1850 nach und nach von 16 auf gut 9 % der Gesamtausgaben und gingen auch in ihrer absoluten Höhe zurück”.

Mit anderen Worten: Das Volk bezahlte den Fürsten und seinen Hof, es musste aufbringen, was der Fürst für seine höfische Repräsentation für erforderlich hielt. Auch das zur privaten Verfügung des Fürsten stehende Schatullgut wurde über die Zivilliste vom Staat finanziert.

Das Privatvermögen, mit dessen Mitteln der Fürst Kunstschätze oder Bücher erwerben konnte, war so “privat” nicht. Dies gilt es zu bedenken, wenn es um eigentumsrechtliche Ansprüche aufgrund “Privateigentums” der damals regierenden Dynastie geht.

Salem durfte die markgräfliche Familie über 200 Jahre lang aussaugen. Da erscheint es nur recht und billig, wenn sie sich auch mit nennenswerten eigenen Beiträgen an der Bauunterhaltung beteiligt.

Verfassungsrechtlich sieht es für das Haus Baden an sich nicht schlecht aus, denn das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März 1999 “unverhältnismäßige Belastungen des Eigentümers” im Denkmalschutzrecht kategorisch ausgeschlossen:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv100226.html

Niemand muss nach dieser Entscheidung “gleichheitswidrige Sonderopfer” ohne Ausgleich dulden. Die Privatnützigkeit des Eigentums muss erhalten bleiben.

Die Gerichte haben sich oft zur “Zumutbarkeit” denkmalschutzrechtlicher Regelung geäußert. Die Lösung des Salem-Problems liegt somit in der Auslegung des Denkmalschutzrechts im Licht des Art. 14 GG. Sofern Ausgleichsansprüche des Eigentümers hinsichtlich des denkmalpflegerisch bedingten Mehraufwands bei einer Gesamtbetrachtung, die seine finanziellen Verhältnisse, aber auch die Einbindung des Münsters und des Schlosskomplexes in den historisch gewachsenen Gesamtbesitz berücksichtigt, bestehen, sind diese gegenüber dem Land geltend zu machen. Es ist daher eine irreführende Darstellung, als könne dem Haus Baden von Rechts wegen zugemutet werden, an Salem “kaputt zu gehen”. Sobald die Belastung unverhältnismäßig wird, steht dem Eigentümer der Rechtsschutz der Gerichte zur Seite.

Die Idee einer Salem-Stiftung ist vernünftig, wenngleich die vorgesehenen Regelungen zu sehr den Interessen der Markgrafen entgegenkommen. “Organe der Stiftung wären der Stiftungsrat und der Vorstand. Beabsichtigt ist, dass dem Stiftungsrat zwei vom Haus Baden zu benennende Mitglieder, zwei Vertreter des Landes sowie eine weitere durch Kooptation des Stiftungsrates
mit 2/3 Mehrheit zu bestimmende Persönlichkeit als Vorsitzender angehören. Damit würde gesichert, dass wesentliche Entscheidungen im Stiftungsrat nur mit dem Einverständnis des Landes erfolgen könnten. Vorstand der Stiftung soll der jeweilige Chef des Hauses Baden bzw. ein von diesem benanntes Mitglied seiner Familie sein.” (Finanzministerium, DS 14/341).

Es ist dem Eigentümer sehr wohl zuzumuten, in diese Stiftung erhebliche Eigenmittel einzubringen, die durch Verkäufe von Archivgut oder von nicht auf Salem bezüglichen Kunstschätzen , die sich in Salem befinden (z.B. Zähringer-Bildnisgalerie), erzielt werden könnten. Dazu braucht man weder die Handschriften der BLB anzutasten noch Bilder verkaufen, die dem Land bereits gehören.

Update: Unklar ist, welche Schätze die Markgrafen noch in Schloss Salem aufbewahren. Ein großer Teil des Schlosses entzieht sich als angebliche “Privatgemächer” der Erfassung durch das Landesdenkmalamt, das 2005 lediglich den öffentlich zugänglichen Bereich inventarisieren durfte.

Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht.

Laut ?p=28769#comments
wurden auch nach 1995 ständig Kulturgüter verkauft, was den steuerrechtlichen Schluss nahelegt, dass die Markgrafenfamilie einen Kunsthandel betreibt. Angesichts des mutmaßlich noch bestehenden gesetzlichen Vorkaufsrechts und der 1919 abgegebenen Erklärung, dem Land die historisch wertvolle Gegenstände vor dem Verkauf anzubieten, erscheint das nicht akzeptabel.

Himmelein wirft der Landesregierung Versagen vor

Der Kunsthistoriker Volker Himmelein war Leiter des Württembergischen Landesmuseums und zuvor des Badischen Landesmuseums. Maria Wetzel interviewte ihn für die Stuttgarter Nachrichten vom 4.11.2006 S. 8.

Auszüge:

Die Landesregierung will die badischen Kunstschätze retten, hat aber offenbar keinen genauen Überblick darüber, was wem gehört. Gibt es jemanden, der diesen hat?

H: Nein, es gibt niemanden, der einen genauen Überblick hat. Um diesen Überblick zu gewinnen, müsste zunächst geprüft werden, welchen Rechtsstatus die Zähringer-Stiftung hat, in die der letzte Großherzog seinen Kunstbesitz eingebracht wissen wollte. Und es müsste im Einzelnen geprüft werden, ob die in Frage stehenden Gegenstände Privatbesitz oder Hofbesitz waren.

Die Zähringer-Stiftung wurde 1954 gegründet. Warum wurden diese Fragen denn nicht längst geklärt?

H: Die Stiftung hat manche Aufgaben, die ihr satzungsgemäß vorgegeben waren, nicht erfüllt, etwa die genaue listenmäßige Erfassung der Bestände. Es gab auch keinen dringenden Anlass, die Eigentumsrechte zu klären, solange die Zähringer-Stiftung als rechtmäßiger Eigentümer gelten konnte. Denn ihre Bestände waren in öffentlicher Hand, die Familie hatte keine Verfügung darüber, und dem Anliegen der Öffentlichkeit war damit eigentlich Genüge getan. Das Problem stellte sich erst durch die Geldverlegenheiten der markgräflichen Familie und die Sorge um den Erhalt von Salem. Deshalb wurde die Frage nach den Eigentumsverhältnissen an den Beständen der Stiftung neu gestellt, um gegebenenfalls Kunstobjekte verwerten zu können um die Erhaltung von Salem ohne große Zusatzkosten für den Staat zu finanzieren.

[…]

Sind die Fachleute im Staatsministerium, im Kunstministerium und im Finanzministerium mit der Aufgabe überfordert?

H: Man könnte den Eindruck haben. Es scheint, dass bei dem vorgesehenen Vergleich zwischen Land und dem Haus Baden bestimmte Rechtspositionen nicht so sorgfältig geprüft wurden wie das nötig gewesen wäre. Und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Land an einer Stabilisierung der Zähringer-Stiftung im Augenblick kein allzu großes Interesse hat.

Welche Nachteile hätte die Landesregierung denn davon?

Die Landesregierung wollte ursprünglich Bücher verkaufen, um den Erhalt von Salem zu finanzieren. Wenn die Bücher (und die anderen Kunstgegenstände) der Zähringer-Stiftung gehören würden, wie man das bisher angenommen hat, dann könnte das Land (und der Markgraf) nicht darüber verfügen.

Ist die Drei-Säulen-Lösung mit Sponsoren der falsche Weg?

H: Er ist problematisch, denn wer eines der Kunstwerke erwirbt, ist kein Sponsor sondern ein Investor. Er erwirbt ein Objekt, das er dem Land zwar als Dauerleihgabe überlässt, das aber zum Anlagevermögen des Investors gehört, und das er auch weiterverkaufen kann. Zwar ist ein Vorkaufsrecht des Landes vorgesehen, aber wenn das Land von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen kann oder will, ist das Kunstwerk weg.

Wie beurteilen Sie das Krisenmanagement der Landesregierung?

H: Es ist einigermaßen irritierend, wie unbedarft und unbedacht in diesem Lande mit Kulturgütern umgegangen wird. Die Verwalter des staatlichen Kunstbesitzes können nicht mehr sicher sein, dass die Landesregierung der Verpflichtung, diesen Kunstbesitz auf jeden Fall zu erhalten, in gleichem Maß wie bisher nachkommt. Schwierig nachzuvollziehen ist vor allem die Bereitschaft, ohne Rücksprache mit den Betroffenen Kulturgüter zur Disposition zu stellen. Damit hat das Land seinen guten Ruf, besonders kunst- und kulturfreundlich zu sein, nachhaltig beschädigt.

Das Karlsruher Kulturgut-Debakel

Nikolai B. Forstbauer sichtet in den Stuttgarter Nachrichten vom 4. November 2006 das Presseecho auf die Baldung-Blamage (S. 3)

Der Spott ist beißend, und er kommt national mit solcher Geschwindigkeit, dass man sich um den Werbewert für das Land Baden-Württemberg keine Gedanken mehr machen muss.

[…] Schuldzuweisungen gibt es genug: Ob Staatsministerium, Finanzministerium oder Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst – keiner der an dem Markgrafen-Thema Beteiligten traut mehr dem jeweils anderen.

“Jetzt ist Feuer unterm Dach”, war am Freitag aus dem Finanzministerium zu hören. An diesem Tag sind auch die Wirren im Hintergrund schon Schlagzeilen wert. “Bild” druckt einen Brief von Karlsruhes Kunsthallendirektor Klaus Schrenk an Kunstminister Frankenberg, in dem der Museumschef auf neue Untersuchungen zum Baldung-Grien-Bild hinweist. Die Botschaft der Indiskretion ist klar: Frankenberg hätte wissen müssen, dass Unheil droht. Auf Anfrage blickt der Kunstminister lieber nach vorne: “Ich erwarte eine kritische und zügige Überprüfung wichtiger badischer Kulturgüter, die dann auch ein verlässliches Ergebnis bringt.” Eine Spitze auch dies: Nicht etwa Frankenbergs Haus, sondern das Finanzministerium hatte die jetzt fraglichen Listen erstellen lassen – über das zuständige Referat Schlösser und Gärten. Und dort, so hallt es wiederum aus den Büros von Finanzminister Stratthaus, habe man wissen müssen, was in der Kunsthalle Karlsruhe hängt. […]
Dieter Mertens Blick in das Generalarchiv des Landes provozierte die “Berliner Zeitung” am Freitag zu eigenem Hintersinn: “Auf die fleißigen Gelehrten im Ländle ist eben Verlass.” Und: “Mit ihren blitzschnell und akribisch recherchierten Gutachten hatten sie schon die brüchige Rechtsgrundlage des Handschriften-Deals vorgeführt. Jetzt blamiert die Wissenschaft abermals die Landesregierung.” Eine Sicht, die man im Staatsministerium in Stuttgart durchaus teilt. “In der Regierung macht sich die traurige Erkenntnis breit”, so ein Mitarbeiter, der ungenannt bleiben will, “dass das Land das Vertrauen der Wissenschaft nicht mehr gewinnen kann.” Und im Finanzministerium macht man eine Negativrechnung besonderer Art auf. Wolle man alle Listen badischer Kulturgüter, deren Besitz rechtlich strittig ist, neu überprüfen, koste dies “wahnsinnig viel Geld und Personal”. Kurz – “dann hätte man auch gleich die ganze Summe bezahlen können”. […]

Oettinger steht im Kunstregen – allein gelassen von drei Ministerien, mehreren Fachabteilungen und beauftragten Experten.

Auch auf die Markrafenfamilie allerdings fällt ein Schatten. Mit Blick auf das dem Staat überlassene Baldung-Gemälde hieß es am Freitag in der “Berliner Zeitung”: “Dass das durchaus traditionsbewusste Haus Baden den so wichtigen Abtretungsvertrag von 1930 nicht mehr präsent hatte, wirkt überraschend.” Und man ahnt: Die Kritik wird zunehmen.

Da der Erbprinz gegenüber der Stuttgarter Zeitung (vom 5.10.2006) vom Zugriff auf die “zentralen Bestände” des Landesmuseums und der Kunsthalle sprach, darf man dem Haus Baden mindestens mangelhafte Recherche attestieren (wenngleich ein Betrugsversuch auch nicht ausgeschlossen werden kann).

Die FAZ vom gleichen Tag (S. 40) höhnt unter Farbbildern der beiden Cranach-Medaillons: “Oettingers Bilder, zweite Lieferung: Auch die hier gehören Baden-Württemberg schon!”

Auszug:

Damit zumindest die Karlsruher Bilder jetzt auf der sicheren Seite sind, hier ihre kleine Liste, die Dieter Mertens dem Archiv entnommen hat: Außer dem Renaissance-Meisterwerk der Markgrafentafel gehören dem Land Baden auch die beiden etwa elf Zentimeter hohen Porträts von Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen aus der Cranach-Werkstatt. Sie wurden von der Regierung ebenfalls als “unbestrittener” Besitz des Hauses Baden bezeichnet – obgleich sie auch vor 1930 im Karlsruher Bestandsverzeichnis von Koelitz nicht als “Großherzogliches Privateigentum” ausgewiesen waren; ihr Wert ist vom Land mit je einer Million Euro veranschlagt, was für solche Arbeiten einigermaßen großzügig anmutet. Dann sind da noch die Nummern 106, 157 und 539 bei Koelitz. Einzig als Familienbildnis anzusprechen ist Nummer 537, nämlich “Der Türkenlouis erstürmt eine türkische Verschanzung in Ungarn”, von Feodor Dietz 1837 gemalt.

Reiner Ruf in der Stuttgarter Zeitung vom gleichen Tag (S. 9) schilt die Juristen und insbesondere den Gutachter Würtenberger (der sich dem Vernehmen nach erst bequemte, Archiv- Akten zur Zähringer Stiftung einzusehen, NACHDEM er gegutachtet hatte):

Das Schmuckstück der Karlsruher Kunsthalle, die so genannte Markgrafentafel, zu Anfang des 16. Jahrhunderts gemalt von Hans Baldung Grien, ist dem Land Baden und als dessen Rechtsnachfolger dem Land Baden-Württemberg seit dem Jahr 1930 zu eigen. Nur hat das keiner mehr gewusst. […] Da fügt sich ins Bild, dass Repräsentanten dieser Regierung zu Beginn der Debatte um das badische Kulturerbe kunsthistorische Unsicherheiten zeigten und den Dürer-Schüler mal als Hans Balduin, dann wieder als Hans Baldur über die sonst so flinke Ministerzunge huschen ließen.

Eine unglückliche Figur macht auch der Gutachter des Landes, der Freiburger Staatsrechtler Thomas Würtenberger. Dem Finanzausschuss des Landtags bestätigte er noch am 19. Oktober, dass die Markgrafentafel, deren Wert auf acht Millionen Euro taxiert wird, eindeutig dem Adelshaus derer von Baden gehöre. Jeder Zweifel schien sich zu verbieten, hatte sich doch über die Jahre ein ganzes Aufgebot von Juristen den strittigen Eigentumsfragen gewidmet. Schwierige Rechtsfragen wälzten sie hin und her, und wäre der Ausdruck gestattet, so dürfte man von allerschwierigsten Rechtsfragen sprechen. Sie handelten von Begriffen wie Patrimonialeigentum, Herausgabeanspruch, Ersitzen nach Paragraf 937 Bürgerliches Gesetzbuch, aber auch von Konstruktionen wie dem “auf der Willensentschließung des besitzmittelnden Landes beruhenden und nicht abgeleiteten Besitzmittlungsverhältnis”.

Vielleicht hätte die Landesregierung aber auch einfach einen Historiker fragen sollen. Dieter Mertens jedenfalls, Professor für geschichtliche Landeskunde in Tübingen, später Lehrstuhlinhaber für mittelalterliche Geschichte in Freiburg, fand in den Archiven den entscheidenden Hinweis, der zu jenem Gesetz aus dem Jahr 1930 führte, welches die Markgrafentafel und andere Bildnisse in staatliches Eigentum überführte.

Mertens informierte Klaus Schrenk, den Direktor der Staatlichen Kunsthalle in Karlsruhe, dieser wiederum überbrachte die frohe Botschaft dem Wissenschaftsministerium erst telefonisch, dann per Brief. Danach herrschte im Regierungsdreieck von Wissenschaftsministerium, Finanzressort und Staatsministerium lähmendes Entsetzen.

Hatte es zunächst so ausgesehen, als ginge das tragikomische Spiel um den Verkauf von mittelalterlichen Handschriften zu Lasten von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg aus, so hat sich die Machtbalance inzwischen zu Ungunsten von Finanzminister Gerhard Stratthaus verändert. Dessen Ressort hatte sich die Sache so ausgedacht: Der für die Museen zuständige Frankenberg verkauft die Handschriften aus der Karlsruher Landesbibliothek. Kein schönes Geschäft. Der für die Schlösser zuständige Finanzminister aber befreit sich von Zahlungen zum Erhalt der Schlossanlage Salem. Dieses Kalkül ist nicht aufgegangen.

Statt dessen bekommt Stratthaus jetzt Schelte. Er hat die Federführung in der Vergleichssache Baden. Auch für die Begutachtung ist er verantwortlich. Im Staatsministerium knurrt man, Oettinger sei “mit falschen Informationen ins Feuer” geschickt worden.

In der Tat ist das Gutachten von Würtenberger/Wax, das “Archivalia” vorliegt, sein Geld nicht wert. Als Staatsrechtler hätte sich Würtenberger auf die von Reicke herausgearbeitete spezifisch staatsrechtliche Problematik des Falls einlassen müssen. Stattdessen dominiert bürgerlichrechtliche dogmatische Akrobatik, die nur hinsichtlich der Verjährungsfragen und der erbrechtlichen Frage, ob es eine wirksame Übereignung an die Zähringer Stiftung gegeben habe, weiterführt. Diese Fragen werden einseitig zuungunsten des Landes beantwortet, man hat den Eindruck ein Parteigutachten für das Haus Baden zu lesen.

Wenn es dem Finanzministerium darum ging, Salem loszuwerden und mit dem Einsatz von 70 Mio., erlöst aus der Karlsruher Handschriftensammlung (womöglich hat Graf Douglas diesen Gedanken souffliert, schließlich braucht der alerte alternde Kunstberater noch ein Karriere-Highlight), ein Schnäppchen im Gegenwert von 300 Mio. zu machen, kam es ja entscheidend darauf an, die Rechtsansprüche des Hauses Baden möglichst aufzuwerten.

Würtenberger musste zugeben, dass ihm ein fertiger Vergleichsvorschlag vom Finanzministerium präsentiert wurde:
?p=28713#comments

Als krassen handwerklichen Fehler kreide ich Würtenberger an, einen einschlägigen Präzedenzfall aus Bayern übersehen (oder ignoriert) zu haben, der aber an prominenter Stelle abgedruckt ist, in den “Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen” (1987, S. 195-203). Das Gericht wies am 9.6.1987 (Az.: ! Z 89/86) die Herausgabeklage eines Testamentsvollstreckers hinsichtlich von Gegenständen aus dem Staatsarchiv Coburg ab (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2906816 mit Link zum Faksimile auf Commons). Hier ging es im Kern um die Frage, ob das frühere Haus- und Staatsarchiv Privateigentum der herrschenden Familie oder als Staatseigentum anzusehen sei. Auch wenn der Fall sehr viel eindeutiger gelagert ist, so wären doch die Ausführungen des Gerichts zur Beweislast des Herausgabeklägers zu berücksichtigen gewesen, da auch in Coburg der Staat viele Jahrzehnte das fragliche Archivgut als unmittelbarer Besitzer besessen hat.

Angesichts von der für den Besitzer streitenden Vermutung des § 1006 BGB hätte das Haus Baden (oder der Insolvenzverwalter) in einem Prozess schlüssig den Zweifel auszuräumen, dass die als Eigentum beanspruchten Gegenstände 1918/1919 mit Resignation und Abfindungsvertrag zu Staatseigentum geworden sind. Angesichts des Gutachterstreits wäre es für ein Gericht das naheliegendste, sich auf die Beweislast des Herausgabeklägers zu berufen und die Klage abzuweisen. Es kann keine Rede davon sein, dass das Domänenvermögen eindeutig als Privateigentum des Landesherrn gesehen wurde. Und es ist ebenfalls nicht beweisbar, dass die strittigen Gegenstände nicht zum Domänenvermögen bzw. Patrimonialeigentum zählten und insofern auch nicht in den Vergleich von 1919 einbezogen waren. Da Reicke, Mußgnug (dem Willoweit, Reickes Assistent, zustimmte) und Klein als Juristen für Staatseigentum plädierten, wird die Gegenseite wohl kaum einen Trumpf aus dem Ärmel zaubern können, der das Gericht überzeugt.

Hinsichtlich der Handschriften der BLB scheint angesichts der Tatsache, dass sowohl die alten markgräflichen Provenienzen als auch das Säkularisationsgut vom Hausfideikommiss beansprucht wurden, bei letzteren aber die Vermutung auf Staatseigentum Vorrang hat , der Beweis eines eindeutigen badischen Eigentums ausgeschlossen. Hinsichtlich der “Hinterlegungen” mag etwas anderes gelten.

Ist aber diese schwere Hürde genommen, so hat das Haus Baden zu beweisen, dass diejenigen strittigen Gegenstände, die nicht Landeseigentum geworden sind, entgegen dem testamentarischen Willen Großherzogs Friedrichs II. nicht Eigentum der Zähringer Stiftung geworden sind. Da der Erbe der Ehefrau des Großherzogs, Markgraf Berthold, von der rechtswirksamen Existenz der Zähringer Stiftung und ihrer Vermögensausstattung ausgegangen ist, hat er durch konkludentes Handeln die Übereignung vollzogen. Wenn das Haus Baden angibt, dies sei nicht nachweisbar, verkennt es die zivilrechtliche Beweislast, die beim Herausgabekläger liegt.

Bernhard Markgraf von Baden hat im übrigen einen Prozess gegen das Land gegenüber der Stuttgarter Zeitung ausgeschlossen (5.10.2006, S. 8). Wenn der Zugriff eines Insolvenzverwalters abgewendet werden kann, fragt man sich, wieso angesichts dieser doch recht komfortablen Rechtslage das Land (bzw. andere Geldgeber) Millionen Euro dem Haus Baden zuschanzen soll.

Interview mit dem Gründer des Internet-Archivs

Ein Interview mit Brewster Kahle, dem Gründer des Internet-Archivs archive.org:

http://www.elektrischer-reporter.de/index.php/site/film/13

Warum er Googles Vorgehensweise Bücher einzuscannen für einen “Albtraum” hält, warum eine europäische Filiale des Archivs notwendig war und worin er die große Aufgabe unserer Zeit sieht, erläutert Brewster Kahle im Gespräch.

Sinnvoller Ankauf: Markgräflich Badisches Archivgut

Nachdem sich die Spitzenstücke der Kunsthalle Karlsruhe, für deren Ankauf Ministerpräsident Oettinger gesammelt hat, als Landeseigentum erwiesen haben, stellt sich die Frage, wo – außer in Salem – Kulturgut zu finden ist, das eindeutig dem Haus Baden gehört und vom Land angekauft werden kann.

Soweit es sich um Inventar des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbibliothek handelt, spricht alles dafür, dass die Zähringer Stiftung wirksam Eigentümerin geworden ist. Die Stiftung als eigene Rechtspersönlichkeit, die dem Stifterwillen verpflichtet ist und insofern nicht zur Disposition des Landes oder des Hauses Baden steht, hat ein Recht auf Wahrung ihres Eigentums. Es ist fraglich, ob man im Landesmuseum Stücke findet, die nicht von der Zähringer-Stiftung beansprucht werden und trotzdem als Privateigentum des ehemaligen großherzoglichen Hauses gelten können. Die “Hinterlegungen” in der Landesbibliothek müssen Stück für Stück geprüft werden und fallen, sofern sie großherzogliches Privateigentum waren, ebenfalls unter das Eigentum der Zähringer Stiftung, stehen also ebenfalls nicht als unbestrittenes Eigentum des Hauses Baden zur Verfügung.

Damit aber muss sich der Blick auf die markgräflichen Archivbestände richten, die sich teils im Generallandesarchiv in Karlsruhe, teils in Salem befinden (von Beständen in anderen Privatschlössern, über die mir nichts bekannt ist, einmal abgesehen).

Will man den anderen Archivverwaltungen der Länder aber nicht die Preise verderben, so erscheint es – trotz der herausragenden Bedeutung des Salemer Urkundenbestands – ausgeschlossen, das gesamte markgräfliche Archivgut für mehr als 1 Mio. Euro anzukaufen. Benötigt werden aber 30 Mio., denn ohne rechte Gegenleistung kann man dem maroden mittelständischen Unternehmen Baden, dessen Hauptgläubiger einem Ondit zufolge kanadische und US-Banken sein sollen, nicht aus der Bredouille helfen. Schon allein, um ein für allemal Ruhe vor dieser gierigen Sippschaft zu haben, wäre eine gütliche Einigung wünschenswert.

Wenn es aber um einen umfassenden Aufwasch geht, muss unbedingt das markgräfliche Archivgut einbezogen werden – um künftigen Ärger hinsichtlich von Eigentumsansprüchen zu vermeiden und um spätfeudale Benutzungsbeschränkungen im Interesse der Forschung bzw. der Bürgerinnen und Bürger, die das staatliche Archivgut vor 1918 frei einsehen dürfen, endlich zu beseitigen.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist somit aufgerufen, sich für einen Ankauf des gesamten in markgräflichem Eigentum stehenden historischen Archivguts einzusetzen!

Nun zu den einzelnen Bestandteilen dieses Komplexes.

I. Die Erfindung des großherzoglichen Familienarchivs

Es kann auf die Ausführungen von H. Schwarzmaier/H. Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe. Teil 3: Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (44-60), Stuttgart 1991 verwiesen werden.

1871 wurde eine “Kommission zur Einrichtung des Haus- und Staatsarchivs” gegründet. Als 1878 eine Entschließung des Großherzogs die Bestände des GLAK einteilte in 1. Großherzogliches Familienarchiv, 2. Großherzogliches Haus- und Staatsarchiv und 3. Landesarchiv war die Abtrennung des Familienarchivs im wesentlichen vollzogen (ebd., S. 10-12). Nach dem Pertinenzprinzip wurden aus den staatlichen Akten für das Familienarchiv (FA) “Familiensachen” herausgezogen, also ein Selektbestand gebildet. So wurden die Testamente der baden-durlachischen Linie ins FA überführt, die Baden-Badener blieben in ihren jeweiligen Beständen. Dass diese unorganische Trennung mit dem Provenienzprinzip nicht zu vereinbar ist und aus archivfachlichen Gründen eine Wiedereingliederung des Familienarchivs – wenigstens auf der Verzeichnungsebene – geboten ist, kann niemand ernsthaft bestreiten können.

Aber hier gilt das vom GLAK befolgte ängstliche Prinzip des “Nicht daran rühren!”, denn die Unterlagen wurden leider von der Badischen Volksregierung 1919 dem Haus Baden zugesprochen:

Die Bestände des Großherzoglichen Familienarchivs und des Großherzoglichen Hausarchivs, Abteilung I und II des Haus- und Staatsarchivs sowie die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Fideikommisses sind unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses. Sie werden in dieser Eigenschaft unter Wahrung der daraus entspringenden Rechte in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt und fallen nach Aussterben des fürstlichen Mannesstammes dem badischen Staate anheim.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG

Hausarchiv und Fideikommißsammlungen durften – dieser Erklärung zufolge – mit Erlaubnis des GLAK-Direktors benützt werden (und sind heute allgemein frei, bei Reproduktionen der Fideikommiss-Handschriften fragt man aber in Salem an), während die Genehmigung der Benützung des Familienarchivs beim Chef des Hauses Baden lag und liegt. Der jetzige Direktor beteuert zwar, die Verweigerung der Benutzungsgenehmigung für Winfried Klein (der über die Domänenfrage seine Dissertation schrieb) sei in seiner Amtszeit ein singulärer Fall gewesen, muss aber zugeben, dass die Abwicklung der Benutzungsgesuche nicht völlig reibungslos laufe. Es dauere mindestens eine Woche, bis aus Salem die Genehmigung da sei. (Ich habe am 22. Oktober einen Benutzungsantrag an den Direktor des GLAK zur Weiterleitung gestellt, aber bis heute keine Reaktion erhalten.)

Dass die Findbücher (handschriftliche Bandrepertorien aus dem Ende des 19. Jahrhunderts) einsehbar sind, ist ein schwacher Trost.

Aus rechtshistorischer Sicht ist die Zuordnung der Fideikommissangelegenheiten und Testamente zum FA inakzeptabel, da es sich um – etwa bei der umfangreichen Fideikommisskonstitution vom 22. März 1792 – Rechtsnormen mit Gesetzescharakter handelt. Hausgesetze waren aufgrund der Autonomie der hochadeligen Häuser gültige Gesetze, die nach heutigen sowie den Maßstäben des 19. Jahrhunderts dem Publizitätsprinzip für Gesetze unterliegen. Ob Privateigentum oder nicht – solche Rechtsnormen haben allgemein zugänglich zu sein.

(Dagegen wird man – entgegen verbreiteten Gerüchten – sicher nichts über Kaspar Hauser im FA finden. Das Haus Baden war klug genug, in großem Umfang Unterlagen zu dieser Affäre zu beseitigen.)

Dass man aus Opportunismus den Willkürakt des seinerzeitigen Souveräns, der weitgehend aus staatlichen Unterlagen sich ein “Familienarchiv” zusammenschustern ließ, unangetastet lässt, ist mit Blick auf die Ansprüche des Hauses Baden nicht mehr hinzunehmen. Das Archivgut ist zwar dauernd für das GLAK gesichert und darf nicht veräußert werden, aber durch die Benutzungsgenehmigung für das FA hat die Familie doch einen kleinen, aber feinen Trumpf in der Hand.

Erwähnt sei noch, dass 1951 eine Vereinbarung mit dem Markgrafen geschlossen wurde, wonach bei drohender Kriegsgefahr oder einem sonstigen Notstand das Archiv von dem Markgrafen geborgen werden wird (GLAK 235/40323, Akte über das Landesmuseum).

Wohlgemerkt: Es geht beim FA um Unterlagen, die bis zum Jahr 1918 entstanden sind und schon von daher frei zugänglich sein sollten.

II. Die Handschriften und Karten des großherzoglichen Hausfideikommisses

In der Darstellung von Winfried Klein in der FAZ (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2885928 ) heisst es:

Alleiniger Anhaltspunkt für die heute geltend gemachten Ansprüche des Hauses Baden könnte ein Beschluß der badischen Regierung vom 20. Februar 1919 sein. Darin heißt es, daß “die Handschriften- und Plansammlung des Großherzoglichen Hausfideikommisses unveräußerliches Eigentum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs beziehungsweise seines Hauses” ist. Sie sollte aber “in den bisher dazu vorgesehenen Räumen des Generallandesarchivs verwahrt” bleiben und nach Aussterben des Mannesstammes dem Land Baden-Württemberg anheimfallen. Dieser Regierungsbeschluß ist Bestandteil des Auseinandersetzungsvertrags. Er betrifft aber nur die Handschriften des Familienfideikommisses und nicht diejenigen der Hofbibliothek. Sollten – aus welchen Gründen auch immer – Handschriften des Familienfideikommisses nach 1919 in die ehemalige Hofbibliothek gekommen sein, so könnte man in bezug auf diese tatsächlich am Staatseigentum zweifeln. Zu berücksichtigen wäre dabei aber, daß durch den Auseinandersetzungsvertrag ein vertragliches Verwahrungsverhältnis begründet worden ist und einem Herausgabeanspruch entgegensteht. Sollte das Haus Baden den Auseinandersetzungsvertrag aus diesem Grund kündigen wollen, so müßte es aber selbst mit Ausgleichsansprüchen rechnen: Denn in diesem Fall würde es kundtun, säkularisiertes Klostergut – eigentliches Staatseigentum – privat vereinnahmt zu haben. Für einen solchen Fall nahmen selbst dem Großherzog nahestehende Juristen einen Ausgleichsanspruch des Staats an.

Zusammenfassend läßt sich daher sagen, daß die Handschriften Staatseigentum sind, wenn sie nach der Säkularisation Bestandteil der Badischen Hofbibliothek geworden sind. Sollten sie der Handschriften- und Plansammlung des großherzoglichen Hausfideikommisses zugeschlagen worden sein, so stünde dem Staat bei Beendigung des derzeitigen Verwahrungsverhältnisses ein Ausgleichsanspruch zu.

Dies bedarf der Ergänzung. Die Handschriften des Hausfideikommisses im GLAK stammen ursprünglich aus der Hof- und Landesbibliothek, wie aus dem von Aloys Schulte verfassten Vorwort zum Repertorium hervorgeht. Im November 1886 brachte die Archivverwaltung bei der Hof- und Landesbibliothek in Anregung, dass von dieser aus ihrer Manuskript-Sammlung Stücke archivalischen Charakters und insbesondere solche, die zur Ergänzung von Lücken in den Beständen des Großherzoglichen Haus- und Staatsarchivs wie des FA dienen könnten, abgegeben würden. Die großherzogliche Ermächtigung zur Übergabe wurde mit Erlass aus dem Geheimen Kabinett an das Ministerium der Justiz, Kultus und Unterrichts vom 13. März 1887 erteilt, “mit der Maßgabe, daß die Handschriften Eigentum des Großherzoglichen Haus-Fideicommisses bleiben”. Im April 1887 wurden die Handschriften ins GLAK gebracht (Schäfer, s.u.).

Zu den Karten und Plänen, die 1893 durch eine Abgabe aus dem Schlößchen im Fasanengarten (der Intendanz der Zivilliste unterstehend) wesentlichen Zuwachs erhielten vgl. Alfons Schäfer, Inventar der handgezeichneten Karten und Pläne zur europäischen Kriegsgeschichte des 16.-19. Jh.s im GLAK, Stuttgart 1971, S. XXXf. (unter Auswertung von GLAK 450/233).

Die Handschriften stammten aus den Kabinetten Rastatt (Nr. 1-53), Durlach (Nr. 54-133) und Karlsruhe (Nr. 134-393) der Bibliothek (verständlicherweise trugen die Säkularisationsbestände nichts bei). Nr. 394 und folgende wurden vom Geheimen Kabinett oder der Generalintendanz der Zivilliste übergeben. Das Haus Baden nützte auch noch nach 1918 die Möglichkeit, den 534 Nummern umfassenden Handschriftenbestand durch Zugänge zu erweitern, der letzte Zugang stammt von 1935.

1887 hielt der Großherzog das Gros der Bestände der Hof- und Landesbibliothek (wie auch der anderen Sammlungen) für das Eigentum des Hausfideikommisses (auch die Handschriften der säkularisierten Klöster). Bei der Verbringung ins GLAK pochte der Großherzog auf dieses Eigentumsrecht.

Offenbar kamen als “Hinterlegungen” tatsächlich einige Handschriften aus dem GLAK in die Bibliothek zurück. Diese stehen aber als “hofeigene Bestände” Bibliothek der Zähringer Stiftung zu.

Im Vergleich zu den ab 1891 durch gedruckte Kataloge erschlossenen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fristen die als Selektbestand aus den alten Provenienzen Baden, Durlach und Karlsruhe gebildeten “Fideikommisshandschriften” des GLAK ein Schattendasein. Auch wenn es sich überwiegend um junge Handschriften des 18./19. Jahrhunderts handelt, sollten sie – wenigstens virtuell – den Provenienzen, denen sie entrissen wurden, wieder angegliedert werden.

III. Hinterlegungen im GLAK

Bestand 69 Baden, Markgräfliche Verwaltung ist eine Hinterlegung, der nur mit Genehmigung des Hauses benutzt werden darf. Einsichtig ist das von der Genese des Bestands nicht (siehe Schwarzmaier/Köckert S. 109), denn nur ca. 30 der 1203 Akten und Bände reichen in die Zeit nach 1918 hinein; bei den 2282 Rechnungen ist es etwa ein Drittel. Genuin staatliches Schriftgut aus den Registraturen der Hofbehörden wird so der allgemeinen Nutzung entzogen.

Auch 69 Geheimes Kabinett der Großherzogin Luise von Baden ist eine Hinterlegung, die nur mit Genehmigung benutzt werden darf, obwohl es anachronistisch wäre, in den dort behandelten Angelegenheiten “Privatsachen” der Landesfürstin zu sehen. Sie war eine öffentliche Person, und ihre Unterlagen müssen der Forschung vorbehaltlos offen stehen.

IV. Klosterurkunden Salem

Der wichtigste Urkundenbestand im GLAK gehört dem Markgrafen, Näheres siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017

Ob die dauerhafte Verwahrung unter allen Umständen durchgesetzt werden kann, mag man bezweifeln, auch wenn die Hürde für eine Kündigung aus wichtigem Grund für dieses Dauerschuldverhältnis sehr hoch liegt und eine Entwidmung der öffentlichen Sachen im Anstaltsgebrauch erfolgen müsste.

V. Das Archiv in Salem

Hier befindet sich die Überlieferung des Rentamts Salem aus dem 19. Jahrhundert (also einer quasi-staatlichen Behörde der Standesherrschaft) und auch der Nachlass von Prinz Max von Baden (gest. 1929). Es wäre höchst wünschenswert, wenn diese Archivalien nach den Grundsätzen des Landesarchivgesetzes allgemein nutzbar wären (und natürlich am besten in Landeseigentum). Derzeit haben Günstlinge Zutritt in Salem, beispielsweise Prof. Krimm, der stellvertretende Leiter des GLAK, der mir gegenüber zwar auf Golo Mann (den Auswerter des Nachlasses von Max von Baden) und bauhistorische Studien zu Salem hinwies, denen das Archivgut zugänglich war, geflissentlich aber verschwieg, dass er selbst für seinen Aufsatz über Burgen der Badener im 19. Jahrhundert dort recherchieren durfte.

Auch wenn Näheres über den Umfang der Archivbestände mir nicht bekannt ist (Prof. Krimm war sichtlich unwillig, etwas darüber zu sagen), so spricht doch alles dafür, dass die Unterlassung der Aufnahme der Salemer Bestände in das “Verzeichnis national wertvoller Archive” (Link) ein Skandal ist. Dass das Archiv mindestens ebenso wertvoll ist wie dort gelisteten Schlossarchive und der Nachlass von Max von Baden bedeutender ist als beispielsweise der dort unter Nr. 0142 aufgeführte Nachlass Werner von Blomberg (10 cm!) erscheint mir evident. Angesichts der Klage von Max Markgraf von Baden gegen einen Eintrag auf die Kulturgüterliste (siehe ?p=28898#comments ) braucht man nicht lang zu rätseln, woher die lakaienhafte Haltung der baden-württembergischen Archivverwaltung kommt: Man will keinen Ärger und belässt alles beim spätfeudalen Status quo.

FAZIT

Das Archivgut des Hauses Baden im GLAK und in Salem ist überwiegend als genuin “öffentliches Archivgut” einzustufen, das nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes allgemein zugänglich sein sollte.

Wenn das Land Baden-Württemberg auf eine Gesamteinigung mit dem Haus Baden abzielt, dann muss auch das Archivgut einbezogen werden und es muss eine Lösung gefunden werden, die den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit Rechnung trägt. Es geht nicht an, dass wertvolle Geschichtsquellen aus der Zeit vor 1918 bis auf weiteres nach Gutsherrenart der Forschung entzogen werden können.

Angesichts des unanständigen Auftretens des Hauses Badens ist es ratsam, für die Zukunft klare Verhältnisse zu schaffen und möglichst alles durch Kauf in Landeseigentum zu überführen.

Nachtrag Im Handschriftenbestand des GLAK befinden sich unter der Signatur 65/577 Ordnungen von Salem für Schemmerberg, die aus Salem stammen und früher als Besitz des badischen Hausfideikommisses (korrekt wäre: Bodenseefideikommisses) betrachtet wurden. Das wenig wertvolle frühneuzeitliche Stück dürfte somit heute noch dem Haus Baden gehören.