Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde

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Der wichtige Aufsatz des Freiburger Professors Helferich (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40) liegt online als Faksimile vor.

Helferich zeigt überzeugend, dass Patrimonialeigentum nicht mit bürgerlichrechtlichem Privateigentum des regierenden Hauses gleichzusetzen ist.

Die Domänen sind nach seiner wohlbegründeten Ansicht Zubehör der Landeshoheit (S. 14):
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Das öffentliche Vermögen zerfällt für ihn in das Domänenvermögen, über das der Regent ohne Zustimmung der Stände verfügen kann, und das Landesvermögen:
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