Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Wir können alles außer Mittelhochdeutsch

Wolfgang Schorlau, Krimi-Autor, geißelte in der Stuttgarter Zeitung vom 21. Oktober die unterwürfige Haltung des Bürgers zum Adel.

Die beste Beschreibung des Bürgers in der wilhelminischen Zeit liefert Heinrich Mann in seinem Roman “Der Untertan”. Seine Figur Diederich Heßling ist das idealtypische Bild des deutschen Bürgers, der lieber Untertan sein will: feige, obrigkeitshörig, nach oben buckelnd und nach unten feste tretend. Kein Wunder, dass die Weimarer Republik nur von dem kleinen Teil des aufgeklärten städtischen Bürgertums, namentlich des jüdischen und den vielen Corl Smolts, den sozialdemokratischen Arbeitermassen getragen wurde.

[…]

Man reibt sich verwundert die Augen, wenn einem heute, nach so vielen Jahrzehnten und Generationen später, in einem Nebensatz eines deutschen Ministerpräsidenten diese trostlose Tradition erneut entgegenspringt. Die Rechtsverhältnisse bei den Handschriften und vielen anderen Kunstschätzen, die das Haus Baden weiterhin ihr eigen nennt, sind unter Experten stark umstritten. Die absurde Vorstellung, ohne gerichtliche Klärung einem Nachfahren des Adelshauses aus dem Kulturetat 30 Millionen zu schenken, schadet dem Land weit über diese Summe hinaus. Das Hinterwäldlerische, das Baden-Württemberg häufig nachgesagt wird und das es vor kürzerer Zeit noch mit einer millionenschweren Imagekampagne abstreifen wollte, drängt sich bei der öffentlichen Wahrnehmung des Landes nun wieder in den Vordergrund. Oder zeitgemäß ausgedrückt: Wir können alles, außer Mittelhochdeutsch.

Sonderkonto „Bürgerspende kulturelles Erbe“ eingerichtet

Spendenaufruf für den Erhalt von badischen Kulturgütern

24.10.2006 Ministerpräsident Günther H. Oettinger hat zum Engagement von
Bürgerschaft und Wirtschaft für die dauerhafte Sicherung der „badischen
Sammlungen“ aufgerufen. Als erster privater Unterstützer wollen die
WGV-Versicherungen einen Beitrag von bis zu 1,5 Mio. Euro leisten.

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/157653.html

Spendenaufruf für den Erhalt von badischen Kulturgütern
Ministerpräsident Günther H. Oettinger ruft zum Engagement von Bürgerschaft und
Wirtschaft für die dauerhafte Sicherung der „badischen Sammlungen“ auf

„Sicherung von baden-württembergischem Kulturgut ist gesamtgesellschaftliche
Aufgabe“ – Kunstminister Frankenberg: Spendenkonto ist eingerichtet

WGV-Versicherungen wollen Beitrag von bis zu 1,5 Mio. Euro leisten

24.10.2006 „Die Sicherung von baden-württembergischem Kulturgut ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir setzen daher auch auf die private
Spendenbereitschaft und auf die Hilfe von Sponsoren, um einen nennenswerten
Beitrag zur dauerhaften Sicherung des Kulturerbes in den badischen Sammlungen zu
erreichen. Im 3-Säulen-Modell der Landesregierung spielen bürgerschaftliches
Engagement und Mäzenatentum eine tragende Rolle. Daher freue ich mich, mit der
WGV bereits heute einen ersten privaten Unterstützer für die Säule,
bürgerschaftliches Engagement, zur Sicherung unseres kulturellen Erbes
vorstellen zu können“, sagte Ministerpräsident Günther H. Oettinger am Dienstag
(24. Oktober 2006) in Stuttgart.

Vergleich bringt Rechtssicherheit und sichert Kulturgut

Nur durch einen Vergleich mit dem Haus Baden werde es Rechtssicherheit geben und
könne die Gefahr abgewendet werden, dass Objekte aus den „badischen Sammlungen“
herausgegeben werden müssen. „Um dies zu verhindern, soll das Eigentum an den
Kunst- und Bibliotheksgütern, insbesondere auch an denen, die unstreitig oder
aber mit größter Wahrscheinlichkeit dem Haus Baden gehören, dauerhaft für die
Museen und Bibliotheken erworben werden“, sagte der Ministerpräsident.

Das 3-Säulen-Modell sehe in einem ersten Schritt auf diesem Weg die Finanzierung
des Vergleichs in einem Umfang von 30 Mio. Euro vor. Für die erste Säule habe
die Landesstiftung am 17. Oktober 2006 beschlossen, 10 Mio. Euro zur Verfügung
zu stellen. Die zweite Säule komme durch Solidarbeiträge des Kunstbereichs zustande.

WGV-Versicherungen als Vorreiter und gutes Beispiel für bürgerschaftliches
Engagement

Eine dritte – wesentliche Säule – solle durch Sponsoren aus der Wirtschaft und
durch Beiträge privater Spender erbracht werden. In diesem Zusammenhang sei es
außerordentlich erfreulich, dass es gelungen sei, mit den WGV-Versicherungen ein
erstes Unternehmen im Land zum Engagement für die Sicherung des Kulturguts in
badischen Sammlungen zu gewinnen. „Als Unternehmen mit regionalem Schwerpunkt im
Land Baden-Württemberg stellen wir uns der Verantwortung. Wir sehen unser
Engagement als Investment in Kunst und Kultur“, sagte der Vorstandsvorsitzende
Hans-Joachim Haug. Die WGV-Versicherungen werden einen Betrag bis zu 1,5 Mio.
Euro einsetzen. Das Kunstwerk, das noch auszuwählen sei, soll als Dauerleihgabe
im Land verbleiben und der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Gemeinsam mit dem kunstpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christoph
Palm, dankte Ministerpräsident Oettinger für die Unterstützung. „Wir danken im
Namen des ganzen Landes dafür, dass ein württembergisches Unternehmen mit Sitz
in Stuttgart bereit ist, den Grundstein für die dritte – private –
Finanzierungssäule zu legen“, unterstrich Palm.

Spendenaufruf bekräftigt Notwendigkeit des Einsatzes von Bürgerschaft und Wirtschaft

Die Sicherung des badischen Kulturerbes sei ohne bürgerschaftliche Hilfe nicht
möglich, betonte Ministerpräsident Günther H. Oettinger. „Mich haben in den
vergangenen Wochen viele Briefe erreicht, in denen Bürgerinnen und Bürger,
Vereine und Verbände für den Erhalt des Kunst- und Bibliotheksguts in den
„badischen Sammlungen“ eingetreten sind. Beeindruckt hat mich die große
Bereitschaft, dafür auch einen persönlichen Beitrag zu leisten.“ Deshalb habe
sich die Landesregierung zur Ausrufung einer großen Spenden- und Sponsorenaktion
entschlossen.

„Die Kunstwerke und Handschriften aus den ehemals großherzoglichen Sammlungen in
der Badischen Kunsthalle, im Landesmuseum und in der Landesbibliothek gehören
zum gemeinsamen europäischen Kulturerbe. Jeder kann mithelfen, diese kulturellen
Güter für die Allgemeinheit zu sichern. Ich bitte die Wirtschaft, aber auch alle
Bürgerinnen und Bürger, sich für diesen Zweck zu engagieren“, unterstrich der
Ministerpräsident.

Kunstminister Prof. Dr. Peter Frankenberg betonte, das 3-Säulen-Modell sorge
dafür, den Erhalt der badischen Kulturgüter für das Land ausgewogen zu
finanzieren. „Dabei ist auch an Ankaufsmittel für Kultureinrichtungen gedacht.
Näheres werden wir mit allen Beteiligten besprechen.“

Das Kunstministerium hat ein Sonderkonto „Bürgerspende kulturelles Erbe“ unter
der Kontonummer 22222 bei der LBBW (BLZ 600 500 00) eingerichtet.

Quelle: Staatsministerium

Weitere Parlamentaria zur Causa Karlsruhe

Soeben auf dem Landtagsserver eingestellt:
Drucksache 14/382 04.10.2006
Antrag der Abg. Renate Rastätter u.a. GRÜNE
und Stellungnahme des Finanzministeriums
“Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek”
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0382_d.pdf

(Eingegangen: 04.10.2006, Stellungnahme des FM mit Schreiben vom 18.10.2006,
ausgegeben: 25.10.2006. Der Im Finanzausschusses, der den Antrag in seiner
Sitzung vom 19.10. behandelte, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, ebenso
wie die beiden anderen Anträge der SPD der der Grünen.)

Gesellschaft Oberschwaben zum Thema Karlsruhe

Dass der Verein Gesellschaft Oberschwaben eher adelsaffin ist, sieht man schon an ihrer Jubelschau „Adel im Wandel“ in Sigmaringen. Dass sie gegen den Verkauf der Karlsruher Handschriften ist, ist da schon löblich. Und Juristen vom Range Mußgnug sind auch nicht häufig, also kann man den Kuhhandel Schloss Salem/Kunstschätze auch mal etwas schief für gutgemeint bewerten. Aber dass die Gesellschaft derart unkritisch und rein kirchturmpolitisch die Verlautbarungen der Landesregierung Oettinger zum Provenienzprinzip nachbetet, den Sammlungszusammenhang und den europäischen Maßstab nicht erkennt, und somit überhaupt den allüberall drohenden Kulturausverkauf im Lande noch lautstark mitträgt, halte ich für einen mittleren Skandal. (Es sei aber zugestanden, dass die Stellungnahme vom 29. September 2006 ist, als noch nicht alle, vor allem juristischen, Details öffentlich waren.)

Hier die Stellungnahme:

Stellungnahme der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. zur aktuellen Diskussion um die Begründung einer Stiftung für den Erhalt des ehemaligen Klosters Salem und den Verkauf historischer Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe

Die Gesellschaft Oberschwaben hat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die langjährige Rechtsunsicherheit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentumsrecht und die Verantwortung für verschiedene Kulturgüter bzw. über den Charakter der Zähringerstiftung einvernehmlich und dauerhaft beseitigt worden ist. Insbesondere begrüßt sie, dass eine Stiftung errichtet werden soll, die den Erhalt der ehemaligen Klosteranlage Salem als historisches Baudenkmal dauerhaft sichert. Das Zisterzienserkloster und spätere markgräfliche Schloss Salem ist eines der herausragenden Baudenkmäler des süddeutschen Raumes, dem sich die Aufmerksamkeit der staatlichen Kulturförderung ohne Einschränkung zuwenden muss.

Es hieße nun den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der derzeit in der Badischen Landesbibliothek aufbewahrten Handschriften erreicht. Insbesondere geht es um jene aus dem ehemaligen Kloster Reichenau, aber auch um andere, die in engem Zusammenhang mit der deutschen und südwestdeutschen Kulturgeschichte stehen. Sie sind Grunddokumente nicht nur schwäbischer, sondern europäischer Geistesgeschichte und müssen weiterhin der Forschung in Baden-Württemberg und darüber hinaus zur Verfügung stehen.

Die Bewahrung, Erschließung und öffentliche Nutzung wesentlicher baulicher wie archivalischer Kulturgüter als kulturelles Gedächtnis einer Gesellschaft sind Grundaufgaben jedes Staates. Nicht ohne Grund hat Ministerpräsident Oettinger in seiner ersten Regierungserklärung ausgeführt: „Kulturpolitik ist eine Pflichtaufgabe des Landes.“

Das ist wichtig und zukunftsweisend, weil es in der Geschichte auch schon anders war. So wurde durch die Säkularisation 1803 Jahrhunderte altes Kulturgut verschleudert und zur Handelsware, die über die ganze Welt verstreut ist. Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner Großen Landesausstellung 2003 dieses Ereignisses gedacht und nimmt im Jahr 2006 zusammen mit der Gesellschaft Oberschwaben die Mediatisierung mit der Ausstellung „Adel im Wandel“ in den Blickpunkt. Vor diesem Hintergrund sollte es selbstverständlich sein, dass das den Klöstern entzogene Kulturgut, welches die Seele unserer Kulturlandschaft bildet und die Masse des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek ausmacht, nicht nach 200 Jahren einer erneuten Säkularisation ausgesetzt wird.

Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung zugesichert hat, nach Begutachtung durch eine Expertenkommission keine Handschriften zu veräußern, die aus Baden-Württemberg stammen oder die einen Bezug zur baden-württembergischen Geschichte haben. Dieses Prinzip darf in keinem Fall durchbrochen werden. Gleichzeitig bittet die Gesellschaft Oberschwaben die Landesregierung von Baden-Württemberg, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um sowohl durch die Bündelung staatlicher Finanzmittel, wozu insbesondere die Landesstiftung und die Lottogesellschaft gehören, als auch den Appell an potentielle private Sponsoren die benötigten 70 Millionen aufzubringen und einen Verkauf überhaupt zu verhindern.

Ravensburg, 29. September 2006

Für die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V.

Prof. Dr. Hans-Ulrich Rudolf, 1. Vorsitzender

Landrat Dirk Gaerte, 2. Vorsitzender

Handschriften: Eigentum der Allgemeinheit

Der Leiter des Erzbischöflichen Archivs in Freiburg Christoph Schmider hat in einem Artikel im Konradsblatt über die Karlsruher Handschriftenaffäre die Sachlage nochmals klar dargestellt, den Ensemblecharakter unterstrichen und die Frage gestellt, ob auch in Zukunft die Kulturgüter als unveräußerlich gelten werden.

Ich kann es mir nicht versagen, auf den gravierenden “Sündenfall” der Erzdiözese Freiburg im Jahr 2003 zu verweisen, als eine von der Säkularisation verschont gebliebene historische Klosterausstattung samt wertvollen Teilen der Klosterbibliothek auf Geheiss der Erzdiözese versteigert wurde.

Klaus Graf: Fragwürdige Auktion: Das Inventar des Klosters zum
Heiligen Grab in Baden-Baden wurde
versteigert, in: Das Münster 56 (2003) H. 3, S. 233-234. Auszüge:
“Als am 14. Juni 2003 das Inventar des Klosters zum
Heiligen Grab in Baden-Baden unter den
Hammer kam, war dies der dramatische Schlußakkord einer
nie unterbrochenen klösterlichen
Tradition. Die Chorfrauen vom Heiligen Grab (Sepulchrinerinnen) sind
der weibliche Zweig des Ordens
vom Heiligen Grab, dessen bedeutendste deutsche
Niederlassung das württembergische
Denkendorf schon in der Reformationszeit aufgehoben wurde.
In Spiritualität und Liturgie an
der mittelalterlichen Verehrung des Jerusalemer Heiligen
Grabes orientiert, sind die sich seit
dem beginnenden 17. Jahrhundert ausbreitenden Kanonissen
jedoch vor allem im Kontext der
frühneuzeitlichen Schulorden (Ursulinerinnen, Englische
Fräulein und andere) zu sehen. Der
Kernbereich des Ordens waren die südlichen Niederlande.
1670 kamen vier Chorfrauen und
eine Laienschwester aus dem Heiliggrabkloster St. Agatha
in Lüttich nach Baden-Baden (der
“französische” Einschlag blieb in der Klostergeschichte
lange dominant). […]
Es ist schwer verständlich, daß im
“Säkularisationsgedenkjahr” 2003 mit etlichen
Ausstellungen, in denen die um 1800 engetretenen
Kulturgutverluste thematisiert und beklagt
werden, ein so wertvoller Bestand geopfert wurde. Von den
gut 650 Nummern des
Versteigerungskatalogs sind immerhin über 100 Objekte in
die Zeit vor 1800 zu datieren (bis
auf zwei Stücke des 17. Jahrhunderts aus dem 18.
Jahrhundert). Besonders hoch ist der Anteil
an barocken Gegenständen bei den Gemälden (53 Lose): 31
sind vor 1800 entstanden.
Unverzeihlich ist, daß mit anderen für die
Regionalgeschichte wichtigen Bildern (insbesondere
Altarblätter aus dem aufgehobenen Franziskanerkloster
Fremersberg) die Nr. 3, ein Hl. Felix, an
einen süddeutschen Händler ging. Dieses Bild war ein
Geschenk der Markgräfin Sibylla
Augusta an das Kapuzinerkloster Baden-Baden 1713. […] Michael
Gassmann schrieb in der FAZ vom
13.6.2003: “Die Alltagszeugnisse eines
vielhunderjährigen
Klosterlebens werden […] für immer
auseinandergerissen. […] Man beteuert, alle für die
Geschichte des Klosters bedeutsamen Dinge
blieben erhalten. Doch mit dieser Aussage trifft man
zugleich die Unterscheidung zwischen
einer schützenswerten liturgischen Hochkultur und einer
nicht erhaltenswerten geistlichen
Alltagskultur”. In der Tat wurde ein einzigartiges
Ensemble
für die Alltags- und
Frömmigkeitsgeschichte eines Frauenkonvents als
Geschichtsquelle und Kulturdenkmal
zerstört. […]
Ist Baden-Baden ein Menetekel für
noch nicht absehbare Bedrohungen kirchlicher Kulturgüter im Zeichen immer knapper
werdender finanziellen Ressourcen? Hoffentlich nicht!
Internethinweis: Ergänzende Materialien und Texte zu
Baden-Baden erschließt die
Volltextsuche (z.B. “sepulch”) des Weblogs “Netbib”
http://log.netbib.de

Stadt Pforzheim huldigt dem Markgrafen

http://www.pforzheim.de/pls/portal/docs/PAGE/PRESSE/ARCHIV_PRESSEMITTEILUNGEN/PM_JAHR_2006/OKT_2006/REUCHLINSCHRIFTEN.PDF

STADT
PFORZHEIM

Pressemitteilung

Nach Gespräch mit Bernhard Prinz von Baden:
13.10.2006 / OB Augenstein: Reuchlin-Schriften werden vom Haus Baden als unverkäuflich
eingestuft
(stp/gs). Frohe Kunde aus dem Pforzheimer Rathaus: Die in der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe verbliebenen Teile der Bibliothek von Johannes Reuchlin werden
als unverkäuflich eingestuft. Dies sicherte Bernhard Prinz von Baden Pforzheims Oberbürgermeisterin
Christel Augenstein nach einem Gespräch am Freitag zu. Das Haus
beabsichtige zum Erhalt des Schlosses Salem eine gemeinnützige Stiftung einzurichten,
deren Grundkapital 30 Millionen Euro betragen müsse. Zur Finanzierung solle gemeinsam
mit dem Land Vermögen umgeschichtet werden: „Als Grundprinzip wurde festgelegt,
dass nur Objekte, die von untergeordneter Bedeutung für das Land Baden seien,
zum Verkauf anstehen würden“, so Oberbürgermeisterin Christel Augenstein. „Bernhard
Prinz von Baden hat bekräftigt, dass sich die Stadt Pforzheim um den Erhalt der
Reuchlin-Schriften keine Sorgen machen müsse“, so die Pforzheimer Rathaus-Chefin.
Wertvolle Handschriften gesichert
Seit Wochen wird im Land Baden-Württemberg heftig über die Pläne der Landesregierung
diskutiert, einen großen Teil der Handschriften-Bestände der Badischen Landesbibliothek
zu veräußern. Bereits Ende September hatte Oberbürgermeisterin Christel
Augenstein an Seine Königliche Hoheit Bernhard Prinz von Baden und an Ministerpräsident
Günter H. Oettinger sorgenvolle Briefe geschrieben, die sich für den Erhalt der
Handschriften-Sammlung der Badischen Landesbibliothek nachdrücklich aussprachen.
Neben dem großen allgemeinen kulturellen Wert verwies Pforzheims Oberbürgermeisterin
auf die erhalten gebliebenen Teile der Bibliothek des in Pforzheim geborenen Humanisten
Johannes Reuchlin. Er hinterließ diese wertvolle Bibliothek dem Michaelstift
seiner Vaterstadt, nach der Reformation übersiedelte die Bibliothek zusammen mit dem
Badischen Hof nach Durlach. Von dort gelangten viele der wertvollen Handschriften
über die Markgräfliche Hofbibliothek in die Handschriftensammlung der Badischen
Landesbibliothek. Die Reuchlin-Handschriften stellen den größten, geschlossenen Teil
der Reuchlin-Bibliothek dar. Sie waren Bestandteil des „Reuchlin-Kollegs“. Es handelt
sich um 13 Folianten, also gebundene Werke aus dem Besitz von Reuchlin, die in hebräischer,
lateinischer und griechischer Sprache geschrieben sind. Die Handschriften
bildeten als Lektüre die Basis für die von Reuchlin selbst verfassten Bücher.
Nachdem die Reuchlin-Schriften nunmehr als „unverkäuflich“ eingestuft wurden, kann
in Pforzheim auch in anderer Hinsicht Entwarnung gegeben werden: „Wir können nunmehr
im Neubau Reuchlin-Kolleg an der Schlosskirche wie geplant die Handschriften
in digitaler Form zeigen“, freut sich die Oberbürgermeisterin. Bei einem Verkauf wäre
eine kurzfristige Ausleihe zur Digitalisierung wohl kaum möglich gewesen.
Michael Strohmayer

Mein Kommentar:

Unwürdige Ranschmeiße.

Hier wurde mit dem Nichtberechtigten gesprochen, denn der Anspruch des Hauses Baden auf diese Altbestände ist alles andere als wasserdicht. Die Entwidmung der öffentlichen Sachen ist nicht ohne weiteres möglich, ggf. müsste das Haus Baden entschädigt werden. Bei jeder Betrachtung, die Billigkeitsgesichtspunkte einfließen läßt, ist klar, dass die Reuchlin-Handschriften dem Landesherrn und nicht dem Fürsten als Privatmann gehörten.

Zum Kotzen: Rechnungshof-Denkschrift BW

http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/fm/976/Denkschrift-2006-druckopti.pdf

Im Abschnitt über die beiden landesbibliotheken wird das Drehen der Gebührenschraube empfohlen:

Der RH schlägt vor, für die Inanspruchnahme der Fernleihe künftig kostendeckende
Gebühren zu erheben. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass der aufwendige
Fernleihverkehr, der jeweils einzelnen Benutzern zugerechnet werden
kann und allein diesen zugute kommt, aus Steuergeldern subventioniert wird.

Dann könnten tausende wissenschaftliche Nutzer ihre wissenschaftliche Arbeit vergessen. Niemand bestellt aus Spaß eine Fernleihe (kostendeckend wären wohl Gebühren von 20 Euro/Fernleihe), sondern, weil die Literaturversorgung immer schwieriger wird und natürlich die Landesbibliotheken dank beschränkter Ankaufetats kaum noch aktuelle Literatur kaufen können.

Beide Landesbibliotheken sollten verstärkt von ihrem Recht Gebrauch
machen, Pflichtexemplare von geringer literarischer oder historischer Bedeutung
nicht zu archivieren. Aus Sicht des RH reicht es aus, wenn die diversen
Lokal- und Regionalausgaben der in Baden-Württemberg erscheinenden
Zeitungen von den jeweiligen Verlagen archiviert werden. Ebenso kann auf
die Archivierung von Buchpublikationen ohne literarischen oder historischen
Wert verzichtet werden. Das bei den Bibliotheken beschäftigte wissenschaftliche
Personal ist aufgrund seiner Ausbildung in der Lage, die notwendigen
Entscheidungen über eine Archivierung verantwortlich zu treffen.

Die Verlage haben keinerlei Verpflichtung, Archive dauernd zu unterhalten. Diese Vorschläge spotten jeder Beschreibung. Das Pflichtexemplarrecht (vom BVerfG abgesegnet) dient der umfassenden Dokumentation der kulturellen Produktion. Gerade auch der sog. “Schmutz und Schund” (diese miesen Kleingeister scheinen in den 1950er Jahren stehengeblieben zu sein) ist eine einzigartige Quelle der Alltags- und Kulturgeschichte, nicht nur das, was irgendwelche Bibliothekare, deren Stelle vom RH nicht weggekürzt wurden, als literarisch und historisch wertvoll ansehen. Diese Auswahltätigkeit ist mit der Neutralitätspflicht des Staats und damit mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Wir halten fest: Wenn der RH gegen die Verfassung verstößt, ist Widerstand Pflicht!

Reduzierte Öffnungszeiten der Sonderlesesäle: die Öffnungszeiten sind ohnehin nicht besonders benutzerfreundlich!

Der Staat sollte den Bürgern dienen und nicht spar-geilen Überwachungs-R***, denen nur Abzocke beim Bürger einfällt.

Bei der Stuttgarter Staatsgalerie empfiehlt der RH (wiederholt in der Presse erwähnt):

die Festlegung von Sammlungsschwerpunkten, die einen maßvollen Abbau der Sammlungsbestände der Staatsgalerie ermöglichen.

“Zum Thema „Abbau von Sammlungsbeständen“ verweist das MWK auf die Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 17.11.2005, in dem die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die
Veräußerung von Kunstgegenständen aus den Museen des Landes niedergelegt
worden seien. Es bleibe unklar, weshalb der RH für einen Abbau der Bestände
über die dort festgelegten Grundsätze hinaus plädiert.”

Der RH replizierte:

“Ein maßvoller Abbau der Sammlungsbestände (z. B. Dubletten, „Ladenhüter“
oder Objekte außerhalb der Sammlungsschwerpunkte) könnte räumliche und
personelle Ressourcen freisetzen, außerdem auch (bescheidene) Veräußerungserlöse
erbringen. Dieser Abbau ist aber auch deshalb notwendig, weil die
Prüfung ergeben hat, dass die Staatsgalerie mit der sachgerechten Verwaltung
des bisherigen Bestandes teilweise überfordert ist.”

Die besagte Beschlussempfehlung auf einen zurückgezogenen Antrag der Abgeordneten Utzt findet sich in:
http://www2.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/5000/13_5052_d.pdf

Ein CDU-Abgeordneter führte aus:

“Die Konzeption, die das Wissenschaftsministerium in seiner
Stellungnahme vorlege, zeuge von äußerster Zurückhaltung, die
er teile. Folgende Punkte seien klipp und klar festgehalten:

Erstens: Die Landeshaushaltsordnung lasse Veräußerungen von
Sammlungsgegenständen zu.

Zweitens: Veräußerungen seien nur in Einzelfällen möglich, zum
Beispiel bei verzichtbaren Dubletten. Bei der Besichtigung von
Museumsdepots habe er viele Dinge gesehen, die niemals ausgestellt worden seien.

Drittens: Veräußerungen könnten nur auf Antrag der Museumsleitung
erfolgen.

Viertens: In den Entscheidungsprozess sei eine unabhängige Expertenkommission
einzubinden. Dies sei besonders wichtig, weil
oftmals eigensüchtige Interessen gebremst werden müssten.

Fünftens: Der Erlös fließe wieder den Museen zu.
Diese Konzeption halte er für sehr vernünftig. Das Positionspapier
des Deutschen Museumsbundes dagegen sei total überbürokratisiert.”

Der Wissenschaftsminister schloss sich dieser Stellungnahme an.

Open Access und die Museen

Thilo Martini stellte mir freundlicherweise eine Kurzzusammenfassung seiner Präsentation auf dem Essener Archivtag zur Verfügung:

Open Access “betrifft” zur Zeit und aktuell nur wenige Museen in Deutschland.
Durch die Mitzeichnung der “Berliner Erklärung” im Jahre 2003 haben sich lediglich die sieben Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft (WLG) sowie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden diesem Gedanken verpflichtet. Bei der Großzahl der bundesdeutschen Museen ist die Idee des “Open Access” noch nicht angekommen – ich vermute sogar, noch nicht einmal bekannt.

Die von ihm zitierte Informationsleitlinie des Zoologischen Museums Koenig
http://www.zfmk.de/web/2_Downloads/1_Forsch_Sektio_Mol_Dritt/data_ZFMK_IT_Leitlinie.pdf
zeigt, dass trotz Berufung auf die Berliner Erklärung – wieder einmal – der Sinn von Open Access nicht verstanden wurde. Ein Rechtevorbehalt bei finanziell verwertbaren Informationen ist gerade nicht mit OA vereinbar.

Das bisherige harte Bildrechte-Regime der Museen, das auf umfassende Kontrolle und Abschöpfung von Gewinnen abzielt, ist mit der Berliner Erklärung für Open Access grundsätzlich nicht vereinbar. Wer es – und sei es abgeschwächt – aufrechterhalten möchte, darf sich ehrlicherweise nicht auf Open Access berufen.

Siehe dazu mein eigenes Archivtag-Referat unter
http://archiv.twoday.net/stories/2712317

Rising Permission Costs (ii)

Update to http://archiv.twoday.net/stories/2484031

http://cnx.org/content/m13940/latest

Excerpts:

A monograph with 100 illustrations might well cost its author $5,000.00 or more in permissions costs after the images are purchased. For books on modern and contemporary art, that number is likely to be considerably higher. […]

Scholars and editors also express grave concerns about the time and effort required to secure good images and permissions to reproduce them.

See also
http://cnx.org/content/m13952/latest