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Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde

Vereinsblättchen scheinen für Außenstehende zunächst wenig interessant. Solche von landeskundlichen und historischen Vereinen sind aber doch für die Wissenschaftsgeschichte wertvoll und bieten viele Hinweise auf historische Zusammenhänge der Forschung, wertvolle Literaturhinweise und natürlich viel Biographisches.

Die Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde werden seit 2002 als E-Text im WWW veröffentlicht, und die Vollendung des verdienstvollen Projekts ist nun absehbar.

Gerade deshalb sollte man die Website mal etwas genauer anschauen. Zuerst gibt es natürlich den weithin üblichen Copyfraud:
“Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet und Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde erfolgen.”
Das dürfte die vielen bereits gemeinfreien Anteile in Wirklichkeit gar nicht betreffen, bzw. höchstens für mehr oder weniger komplette Kopien der gesamten Reihe wegen des Datenbankschutzes gelten.

Der Link von der Homepage des Vereins ist „digitale Ausgabe der Periodischen Blätter / MHG (nur für Mitglieder des VHG)“ betitelt. Das lässt erst einmal stutzen. Funktionieren tut’s jedoch auch für Normalsterbliche.

Sonderbar ist dann auch folgende Mitteilung:
“Die bearbeiteten Jahrgänge der PB/MHG werden versuchsweise auf der Website des VHG zur Benutzung bereitgestellt. Nach Abschluss des Projektes kann die digitale Edition der PB/MHG auch als CD-ROM über den VHG bezogen werden.”
Die Ankündigung von dauerhaftem Open Access sieht jedenfalls anders aus. Interessierte Nichtmitglieder sollten sich wohl schnell soviel wie möglich von der Seite herunterladen und ein eigenes Archiv auf der Festplatte anlegen, bevor die Texte doch irgendwann einmal aus dem freien Web verschwinden.

Schade ist auch, dass nur E-Texte und keine Scans geboten werden.

Und besonders schade ist natürlich, dass die bei weitem interessantere Zeitschrift des Vereins, die „Zeitschrift für hessische Geschichte und Landeskunde (ZHG)“ nicht online verfügbar ist. Immerhin werden die Inhaltsverzeichnisse mitsamt Suchfunktion angeboten.

#histverein

Weiterer Protestbrief von Wissenschaftlern

Pressemitteilung

Berlin, 09.10.2006

Führende Wissenschaftler und Bibliothekare fordern: Integrität der
Handschriften der Badischen Landesbibliothek sichern

Über 100 führende Wissenschaftler und Bibliothekare, an ihrer Spitze der
Präsident der Georgia Augusta, Prof. Dr. Kurt von Figura, und
Nobelpreisträger Prof. Dr. Manfred Eigen haben bei der Abschieds- und
Begrüßungsfeier für die Direktoren Prof. Dr. Elmar Mittler und Dr.
Norbert Lossau am 4.10.2006 in einem offenen Brief Ministerpräsident
Oettinger aufgefordert, die Integrität der Handschriftensammlung der
Badischen Landesbibliothek zu sichern. Weitere Unterzeichner sind u. a.
die Generaldirektoren der Staatsbibliothek zu Berlin, der Staats-,
Landes- und Universitätsbibliothek Dresden, der Bayerischen
Staatsbibliothek München sowie die Leiter der Zentralen Fachbibliotheken
der Medizin, der Technik und der Wirtschaftswissenschaften. Hier der
Brief im Wortlaut:

Offener Brief an Ministerpräsident Oettinger

Erhalten Sie die Integrität der Handschriftensammlungen der Badischen
Landesbibliothek

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit ungläubigem Entsetzen haben wir die Nachricht erfahren, das Land
Baden-Württemberg wolle wesentliche Teile der Handschriftensammlung der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe verkaufen, um damit finanzielle
Probleme des Hauses Baden zu lösen. Dies würde bedeuten, dass
insbesondere die im Verlaufe der Säkularisation am Anfang des 19.
Jahrhunderts in die damalige Hofbibliothek gebrachten kulturellen
Schätze verstreut würden. Sie sind im Rahmen des Landerwerbs der
napoleonischen Zeit über die Klosterkommission in den Besitz Badens
gelangt. Im Gegensatz zu der Bibliothek des Klosters Salem, dessen
Bibliothek 1826/27 an die Universität Heidelberg verkauft wurde, waren
sie aber nie Besitz des Hauses Baden.

Durch das umsichtige Verhalten der Bediensteten der Klosterkommission
und der beteiligten Bibliotheken (Universitätsbibliotheken in Freiburg
und Heidelberg und die schon damals öffentlich zugängliche Hofbibliothek
Karlsruhe) ist es gelungen, den Handschriftenbestand der Klöster in
Baden in großer Vollständigkeit zu erhalten. Er wurde in der
Hofbibliothek nach Provenienzen aufgestellt, so dass bis heute die
Sammlungen der aufgelösten Bibliotheken als Einheit erhalten sind. Sie
sind nicht durch Kriegsverluste geschädigt worden. Durch die sorgfältige
Katalogisierung mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
ist sie hier aller Welt sichtbar und allen kulturell Interessierten
leicht zugänglich. Er ist ein wesentlicher Teil des kulturellen Erbes
und mit Sicherheit der wesentliche Teil der Schriftkultur
Südwestdeutschlands bis zur Durchsetzung des Buchdrucks.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie wissen, wie verstreut und
durch vielfältige Verluste geschädigt gerade die schriftliche
Überlieferung in Deutschland ist. Es fehlt Deutschland eine die
Jahrhunderte übergreifende Nationalbibliothek. Umso wichtiger ist es,
dass die regional erhaltenen Bestände dauerhaft gesichert bleiben.

Zerstören Sie nicht einen wesentlichen Teil der kulturellen Identität
des badischen Landesteiles Baden-Württembergs.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung,

(Unterschrift)

Weitere Unterzeichnung ist über die Website des Deutschen
Bibliotheksverbandes

http://www.bibliotheksverband.de möglich.

Handschriftenzentren wenden sich gegen Verkauf

http://www.ub.uni-leipzig.de/service/aktuell/protest.htm

Erklärung der Leiter der deutschen Handschriftenzentren
gegen den geplanten Verkauf von Handschriften
aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe

Gegen den geplanten Verkauf von Teilen der bedeutenden Karlsruher Handschriftensammlung haben bereits zahlreiche Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Bibliotheken und öffentlichem Leben massiven Einspruch erhoben und gewichtige Argumente vorgebracht. Auch wir, die Vertreter der deutschen Handschriftenzentren, sind fassungslos und protestieren entschieden gegen die Pläne der baden-württembergischen Landesregierung.

Als Leiter derjenigen Institutionen, an denen seit Jahrzehnten die wissenschaftliche Erschließung der deutschen Handschriftenbestände hauptsächlich erfolgt, haben wir täglich vor Augen, welche Bedeutung die handschriftliche Überlieferung für unser Wissen über die eigene Vergangenheit hat. Und wir erleben unmittelbar, welchen nicht zu heilenden Verlust es bedeutet, wenn Handschriften aus ihrem Sammlungskontext entfernt oder gar dem öffentlichen Zugang entzogen werden.

Was wir über die Kenntnisse der Menschen aus der Zeit bis zum frühen 16. Jahrhundert und die geistigen Auseinandersetzungen in diesen Jahrhunderten wissen – über den theologischen, juristischen, medizinischen, philosophischen, literarischen, naturwissenschaftlichen, technischen oder astronomischen Informationsstand -, das beziehen wir aus den Manuskripten, die die Zeiten überdauert haben und auf uns gekommen sind. Jede Handschrift ist ein Unikat, ein unersetzliches Stück in einem großen Puzzle, das ohnehin schon viele Lücken hat. Wer ein solches Stück der Öffentlichkeit entzieht, läßt einen weiteren blinden Fleck entstehen.

Jede Handschrift steht aber nicht isoliert für sich, sondern war stets Teil einer Sammlung und wird nur im Zusammenhang dieses Sammlungsverbundes erst richtig verständlich. Sie wurde von denselben Schreibern wie andere Bücher der Sammlung geschrieben oder wurde mit anderen Bänden zu einem bestimmten Zeitpunkt erworben. Sie diente als Vorlage oder Ausgangsbasis für neue Manuskripte, wurde exzerpiert und kommentiert. Sie erhielt mit anderen Stücken der Sammlung in einer bestimmten Phase einen neuen Einband, der von der örtlichen Ornamentkunst zeugt, und weist als Buchbindemakulatur dieselben Fragmente älterer Textzeugen auf, die sich auch in anderen Büchern der Sammlung finden. Kurz, sie steht mit den anderen Bänden der Sammlung in einem vielfältigen Kommunikationszusammenhang, der nur ersichtlich ist, solange der Sammlungszusammenhang erhalten bleibt. Die ehemaligen Kloster- und Adelsbibliotheken, die in der Badischen Landesbibliothek bewahrt werden, sind dort jeweils geschlossen aufgestellt – ein Glücksfall für die historische Erforschung. Was hier steht, gehört zusammen und darf nicht getrennt werden.

Besonders absurd ist die Vorstellung, innerhalb des Karlsruher Handschriftenbestandes ließe sich eine Trennung in badische und für Baden nicht relevante Stücke vornehmen. Wissen und geistige Austauschprozesse waren schon immer überregional. Jede Handschriftensammlung beherbergt Stücke aus unterschiedlichsten Gebieten. Ist es etwa nicht von Bedeutung für die badische Landes- und Kulturgeschichte, wann eine Handschrift nach Baden geholt und dort benutzt wurde. Hat sie über die Jahrhunderte keine Wirkung in Baden entfaltet? Sind die Kommentare und Randbemerkungen, die in späteren Jahrhunderten von örtlichen Lesern eingetragen wurden, nicht von Belang? Spielt es keine Rolle, wenn das Manuskript in einem Kloster des späteren Baden abgeschrieben wurde oder einen kunstfertigen Einband erhalten hat? Für die Geschichte ist ebenso wichtig, was vor Ort produziert wie was vor Ort rezipiert wurde. Wer hier das bloße Herkunftsprinzip anwenden will, offenbart eine beschämende und provinzielle Bildungsferne.

Noch heute leiden wir unter der Vernichtung und Zerstreuung historischer Buchbestände durch Säkularisierungen und Kriege in den vergangenen Jahrhunderten. Niemand von uns hätte sich vorstellen können, daß eine Landesregierung hier aktiv weiteren Schaden anrichten würde und auf die Idee käme, das, was für die Allgemeinheit in öffentliche Sammlungen hinübergerettet werden konnte, zugunsten adliger Privatbesitzer zu veräußern.

Kein Politiker hat das Recht, das Volk seiner geistigen Vergangenheit zu berauben. Der Verkauf von Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe muß verhindert werden.

gezeichnet:

Dr. Helmar Haertel, Abteilung Handschriften und Sondersammlungen, Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel

Dr. Christoph Mackert, Handschriftenzentrum Universitätsbibliothek Leipzig

Prof. Dr. Eef Overgaauw, Zentrum Handschriftenkatalogisierung Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz

Prof. Dr. Herrad Spilling, Handschriftenzentrum Württembergische Landesbibliothek Stuttgart

Dr. Bernhard Tönnies, Handschriftenzentrum Universitätsbibliothek Frankfurt/Main

Dr. Bettina Wagner, Handschriftenerschließungszentrum Bayerische Staatsbibliothek München

Leitartikel der FAZ zum Karlsruher Skandal

Handschriften können sprechen
Von Rose-Maria Gropp

Auszug:

Was folgt aus der Stuttgarter Handschriftenaffäre? Das Werkzeug, das die Liste des national wertvollen Kulturguts darstellt, muß endlich vernünftig eingesetzt werden. Viel zu gering ist die Transparenz dieses Verzeichnisses, das die dort aufgeführten Objekte vor dem Export ins Ausland schützt. Damit sind sie den Begehrlichkeiten des internationalen Kunstmarkts entzogen, was Spekulationen die Spitze abbricht. Die Hoffnung, die vom Land und Haus Baden erwünschten 70 Millionen Euro mit den Karlsruher Handschriften zu erzielen, ließ sich nur so erklären.

Doch die Lehre aus der Affäre ist zweischneidig: Besteht wirklich Einigkeit darüber, daß die Objekte und Güter, die in den Museen und in den Bibliotheken in Deutschland aufbewahrt werden, grundsätzlich nicht dazu da sind, Finanzlöcher zu stopfen? Wenn Oettinger sich ausdrücklich Verkäufe aus den Sammlungen vorbehält, stellt er sich nicht nur gegen Kulturstaatsminister Neumann. Nichts Gutes verheißt die Feststellung der Regierung, sie halte es “keineswegs für einen Akt von Kulturbarbarei, im Sinne einer Profilbildung von Kunst- und Kultureinrichtungen die Sammlungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln”. Die amerikanischen Gelehrten, die in einem Brief an die Herausgeber dieser Zeitung geäußert hatten, Oettingers Pläne liefen auf einen Vandalismus hinaus, den man nur aus Kriegszeiten kenne, dürfen diesen Satz als Retourkutsche lesen. Bis gestern sah die für Karlsruhe geplante Profilbildung so aus, daß man eine weltweit angesehene Büchersammlung zerstören wollte. Jetzt gibt die Regierung ihren Kritikern recht – nicht ohne ihnen nachzurufen, daß man in Stuttgart keine Belehrung darüber brauche, was sich für ein Kulturvolk gehört.

Text: F.A.Z., 11.10.2006, Nr. 236 / Seite 1

Rechtslage weiter umstritten

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1603228/mpdid=1604652/tvh7rl/index.html

Mehrere Rechtsgutachten konnten bisher keine Klärung bringen, wem die Schriften überhaupt gehören. Die Unterzeichner des öffentlichen Briefes sind jedoch der Auffassung, die rechtliche Frage, wem die Handschriften gehören, sei gar nicht so unklar, wie die Landesregierung behauptet. Die Eigentumsverhältnisse würden in einem Gesetz, das bereits im Jahr 1919 existierte, geregelt, meint etwa der Historiker Klaus Graf. Dort würden unter anderem einige Kunstwerke erwähnt, die sich in der Kunsthalle befänden. Über diese sollte eine gesonderte Erklärung die Regelung treffen. “Im Umkehrschluss kann man daraus schließen, dass alle von staatlichen Institutionen wie der Hof- und Landesbibliothek verwahrten Sammlungen nun tatsächlich dem Land gehört haben”, erklärt der Freiburger Wissenschaftler.

Keine Privatbibliothek des Großherzogs
Zudem sei die ehemalige Hof- und Landesbibliothek, die später in die Badische Landesbibliothek überging, niemals eine Privatbibliothek des Großherzogs gewesen, behauptet der Heidelberger Rechtswissenschaftler Reinhard Mußgnug. Dem Großherzog von Baden hätten die Kulturgüter lediglich in seiner Eigenschaft als Herrscher gehört. Es handele sich damit um so genanntes Patrimonialeigentum und nicht um Privateigentum. Nach dem Fall der Monarchie 1918 sei dieses in das Eigentum des Landes Baden übergegangen.

Sanierung durch Verkauf von Privatbesitz
Im Oktober 1995 hatte sich der hoch verschuldete Max von Baden schon einmal mit einem Ausverkauf von Kulturgütern aus einer klammen finanziellen Situation gerettet: Eine 17-tägige Versteigerung von Kunstschätzen und Gebrauchsgegenständen im Neuen Schloss in Baden-Baden brachte den damaligen Rekorderlös von 77,6 Millionen Mark.

Zur Argumentation mit dem Gesetz von 1919 siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/2708484

Thueringen: Historiker in Kulturgueter-Ausschuss berufen

http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/1/id/111158/f/196

Prof. Dr. Helmut G. Walther von der Universität Jena ist vom Thüringer Kultusminister für eine dritte Amtszeit in den Sachverständigenausschuss National wertvolle Archive des Freistaats berufen worden. Damit gehört der Jenaer Mittelalter-Historiker in den nächsten fünf Jahren erneut zu den fünf Experten, die das Land dabei beraten werden, welche wertvollen Archivalien als Landeskulturgut betrachtet werden sollten.

“Der Schutz national wertvollen Archivguts gehört natürlich zu den grundlegenden Aufgaben eines Mediävisten”, begründet Prof. Walther die Annahme des Ehrenamtes. “Gerade der aktuelle Fall der geplanten Veräußerung von als Zeugnissen kulturellen Gedächtnisses einzigartiger mittelalterlicher Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe im Zuge eines Finanzausgleichs des Landes Baden-Württemberg mit dem großherzoglichen Haus Baden macht deutlich, welche Bedeutung einem wachsamen Auge für solche Schätze zukommt”, ergänzt Walther. “Denn Kulturgüter entziehen sich per Definition einer Kommerzialisierung”.

Quelle: idw

Neumann strikt gegen Ausverkauf

http://www.bundesregierung.de/nn_23334/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2006/10/2006-10-09-bkm-verkauf-von-kulturguetern.html

Mo, 09.10.2006

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, hat heute in Bonn die Fachkonferenz „Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz“ eröffnet.

In seiner Begrüßungsrede ging der Kulturstaatsminister unter anderem auf den Verkauf von Kulturgütern aus Museumsbeständen ein: „Es beunruhigt mich sehr, wenn öffentliche Sammlungen aus kurzsichtigen finanziellen Erwägungen dazu angehalten werden, Stücke aus dem ihnen anvertrauten Kulturerbe zu verkaufen. Einmal verkauftes Kulturgut ist in der Regel für die Öffentlichkeit unwiederbringlich verloren. Ich bin deswegen strikt gegen den Verkauf von Kulturgütern aus Museen, wie er jetzt in Krefeld geplant ist.

Besonderen Anlass zur Sorge geben für mich außerdem die geplanten Verkäufe von Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe. Ein solcher Verkauf wäre ein fahrlässiger Umgang mit unserem kulturellen Erbe, und aus kulturpolitischer Sicht nicht vertretbar.

Da die kulturelle Bedeutung der Sammlung weit über Baden-Württemberg hinausgeht und von nationalem Gewicht ist, habe ich in der vergangenen Woche mit Minister Frankenberg und Ministerpräsident Oettinger einen intensiven Gesprächsaustausch gehabt und deutlich gemacht, was für die Kultur auf dem Spiel steht. Erfreulicherweise bestand Einmütigkeit darin, dass dieses nationale Gut nicht ins Ausland abwandern darf und kulturverträgliche Lösungen gefunden werden müssen.“

Verlautbarung des Staatsministeriums

http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/155257.html?referer=103611&template=min_meldung_html&_min=_stm

Ministerrat verständigt sich auf wesentliche Eckpunkte zur Sicherung der badischen Kulturgüter
Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Finanzminister Gerhard Stratthaus: Sicherung der badischen Kulturgüter auf gutem Weg

Staatssekretär Dr. Dietrich Birk: Drei-Säulen-Modell zur Finanzierung weiterentwickelt

10.10.2006 Auf wesentliche Eckpunkte zur Sicherung der Kulturgüter in Baden hat sich der Ministerrat am Montag (9. Oktober) verständigt. Dies erklärte Ministerpräsident Günther H. Oettinger am Dienstag (10. Oktober 2006) in Stuttgart.

Ministerpräsident Oettinger stellte fest, dass es das wichtigste Ziel der Landesregierung sei, Schloss Salem und das Kulturgut der badischen Geschichte auf Dauer und im größtmöglichen Umfang für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, insbesondere auch im badischen Landesteil, zu sichern. „Dauerhafte Rechtsklarheit, langfristiger Schutz des badischen Kulturerbes und verlässliche Finanzierbarkeit sind unsere Leitlinien, an denen wir unser Handeln orientieren.“ Die Landesregierung wolle ein seit Jahrzehnten schwelendes Problem lösen und den anhaltenden Streit um Eigentum und Verantwortung für das badische kulturelle Erbe beenden. Kulturgüter im Wert von fast 300 Mio. € seien auf Dauer zu sichern, ohne andere Aufgaben wie die Sanierung des Landeshaushaltes, insbesondere die Nullverschuldung, außer Acht zu lassen.

Rechtslage unsicher

Ministerpräsident Oettinger legte die Handlungsoptionen des Landes dar. Wie von der SPD vorgeschlagen nichts zu tun und Verhandlungen mit dem Haus Baden zu verweigern, sei dabei der verantwortungsloseste Weg. Der Erhalt von Schloss Salem, an dessen kulturhistorischem Erbe das Land höchstes Interesse habe, verursache zunehmende finanzielle Schwierigkeiten beim Haus Baden. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Hauses Baden bestehe die konkrete Gefahr, dass das Haus Baden ihm unzweifelhaft gehörende oder sogar in der Eigentumsfrage zwischen Land und Haus Baden streitige Vermögensgegenstände aus dem badischen Kulturgut „unter den Hammer bringen“ werde. Im Falle einer Zwangsvollstreckung sei sogar eine Beschlagnahme und Zwangsversteigerung wertvollster Kulturobjekte (z.B. Gemälde in der Staatlichen Kunsthalle, aber auch Handschriften) zu befürchten. Das Land könne sich in diesem Fall nur im Wege eines Rechtsstreites gegen einen unkontrollierten Ausverkauf badischen Kulturgutes, an dem es möglicherweise auch eigene Rechtsansprüche haben, wehren. Damit könne aber bei einer zu erwartenden vieljährigen Prozessdauer auf längere Sicht keine Klärung des Rechtsstatus der Kulturgüter herbeigeführt werden, noch gebe es eine schnelle und tragfähige Lösung für den Erhalt von Schloss Salem. Es liege daher im Interesse einer optimalen, schnellen und nachhaltigen Sicherung von Schloss Salem und des badischen Kulturgutes, mit dem Haus Baden zu einer außergerichtlichen Verständigung zu kommen.

Vergleich sichert wertvolles Kulturgut

Die beabsichtigte Vereinbarung im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs sei auch äußerst vorteilhaft für das Land. Das Haus Baden gebe damit abschließend Eigentumsansprüche am badischen Kulturgut auf, und zwar nicht nur im streitbefangenen Bereich, sondern besonders auch dort, wo dies bislang unstreitig in seinem Eigentum stehe. Kulturgüter in einem Wert von 68 bis 78 Mio. € – wenn nicht noch wesentlich mehr – gingen künftig in sicheres Eigentum des Landes über, obwohl die Rechtsposition des Landes insoweit klar negativ oder äußert schlecht ist. So gebe es z.B. hinsichtlich der Bilder in der Badischen Kunsthalle und der Kunst in Schloss Salem, keine ernsthaften Zweifel, dass diese Privateigentum des Hauses Baden seien. Das Eigentum an der Türkensammlung im Badischen Landesmuseum und an denjenigen Handschriften in der Badischen Landesbibliothek, die zum Teil schon Jahrhunderte vor der Gründung des Großherzogs Baden im Eigentum der markgräflichen Familie waren, sei höchst umstritten (z. B. das berühmte Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden, um 1490).

Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte gefordert – Keine Erhöhung der Kreditaufnahme

Dessen ungeachtet stelle die Durchführung der Verständigung mit dem Haus Baden das Land vor große Herausforderungen. Nach Darstellung von Ministerpräsident Oettinger könne es keinesfalls in Betracht kommen, für diese Verständigung die Kreditaufnahme zu erhöhen oder andere Ressortbereiche (z.B. Schulen, Soziales, Forschung) mit weiteren Einsparungen zu belasten. Darüber sei man sich in der gestrigen Kabinettssitzung gleichfalls ohne Einschränkung einig gewesen. „Für die Lösung kommen also nur kreative Konzepte in Betracht, bei denen alle gesellschaftlichen Kräfte in diesem Lande zusammenwirken“, unterstrichen Ministerpräsident Oettinger und Finanzminister Stratthaus. Vor diesem Hintergrund sei das vom Kabinett gestern ebenfalls gebilligte 3-Säulen-Modell zu sehen:

– Aus dem Bereich staatlicher Mittel könne grundsätzlich ein Beitrag zum Erwerb von Kulturgütern geleistet werden. Hierfür könnte man Ankaufs- und Denkmalmittel befristet für einige Jahre für die Sicherung badischen Kulturgutes bereitstellen. Daneben werde man versuchen, Mittel der Landesstiftung Baden-Württemberg für den Erwerb einzelner Kunstwerke zu gewinnen.

– Darüber hinaus erwarte die Landesregierung einen Beitrag aus dem Bereich von Privatpersonen und der Wirtschaft. „Kulturgüterschutz kann nicht nur eine Aufgabe des Landes sein, sondern ist eine Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen.“

– Schließlich könne auch an einen Solidarbeitrag des Kunst- und Bibliothekbereichs selbst gedacht werden. „Ich bin mir sicher, dass wir angesichts der Herausforderungen die Kunst- und Kultureinrichtungen für eine Unterstützung gewinnen können.“ Auch das Thema Verkäufe könne nicht a priori ausgeschlossen werden. Selbstverständlich sei die Landesregierung daran interessiert, dass die wesentlichen Kulturgüter im Land erhalten bleiben. „Wir wollen nicht, dass wichtige Sammlungen und Bestände zerrissen und deren Arbeitsfähigkeit dadurch beeinträchtigt wird. Die Landesregierung hält es für vertretbar und keineswegs für einen Akt von Kulturbarbarei, im Sinne einer Profilbildung von Kunst- und Kultureinrichtungen und nicht zur Sanierung der Staatsfinanzen die Sammlungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln“, sagten Oettinger, Stratthaus und Birk.

Bereits in den nächsten Wochen würden die Möglichkeiten der Landesstiftung, aber auch Umwidmungsmöglichkeiten aus dem Landeshaushalt geprüft. Zu gleicher Zeit werde zu einer großen Spendenaktion aufgerufen werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sei gebeten worden, gemeinsam mit den Kultureinrichtungen die Erwirtschaftung eines Solidarbeitrags zu prüfen. „Ziel ist, damit zunächst einmal einen Betrag von 30 Mio. € zu erreichen, der unmittelbar zur Abgeltung der Leistungen des Hauses Baden für Salem und damit zu dessen Existenzsicherung erforderlich ist“, betonte der Ministerpräsident. In einem zweiten Schritt werde man eine konkrete Lösung ins Auge fassen, wie die künftigen jährlichen Aufwendungen für das Ensemble Salem – z.B. über eine Stiftung – sichergestellt werden können.
Quelle: Staatsministerium

Landtagsdebatte zum Kulturgutverkauf in Baden-Württemberg

Tagesordnung (PDF):

http://www.landtag-bw.de/aktuelles/tagesordnungen/Top/009_-Sitzung-am-11_10_2006.pdf

Antrag der SPD:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/Txt/14_0341.html

Antrag der Grünen:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/Txt/14_0343.html

Zum Verlauf:

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1603228/mpdid=1607078/1coec0h/index.html

Darin auch die Standardausrede der letzten Jahre, wenn man unfähig ist, gute Politik zu machen: „Manches ist unglücklich in der Kommunikation gelaufen.“

Walter Benjamins Archive – Bilder, Texte und Zeichen

Das Walter-Benjamin-Archiv der Akademie der Künste in Berlin wird bis 19. November 2006 in einer Sonderausstellung im Keller des Akademiegebäudes am Pariser Platz vorgestellt. Zum Archiv gehören die Sammlung Theodor W. Adornos und Aufzeichnungen aus der Bibliothèque nationale in Paris. Besonders verschlungen sind die Wege des 1940 in Benjamins Pariser Wohnung beschlagnahmten Nachlasses, der zunächst in die Sowjetunion kam, dann nach Potsdam und von dort zur Ostberliner Akademie der Künste.

Weitere Informationen

Ungewöhnliches Archivgut in Erftstadt

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger meldet, wurde im Stadtarchiv Erftstadt ein 57 Jahre altes Kruzifix des Bildhauers Josef Weitensteiner „gefunden“, das jetzt restauriert wurde und einen Platz in der Trauerhalle in Erftstadt-Kierdorf, der Heimat des Künstlers, Ortes erhält. Das Kreuz wurde irgendwann einmal in einer Grundschule abgehängt und fand seinen Weg – wohl mangels Heimatmuseum – in ein Regal des Stadtarchivs.