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Das Testament

Die Stuttgarter Zeitung vom 6.10.2006 S. 10 dokumentiert das Testament des letzten badischen Herrschers.

Im Staatsarchiv Freiburg liegt unter der Signatur C 25/3 Nr. 111 eine Akte des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts aus dem Jahre 1952, die sich mit der beabsichtigten Gründung einer “Zähringer-Stiftung” befasst. In den Papieren geht es um die Umsetzung einer testamentarischen Bestimmung des letzten badischen Großherzogs, Friedrich II., vom 12. August 1927, die er vor dem Notariat I in Freiburg abgab. In dieser testamentarischen Bestimmung benennt Friedrich II. seinen Besitz wie folgt:

“1. die ehemalige von Wessenberg’sche Gemäldesammlung, die sich zu Zeit im früheren von Wessenberg’schen Haus in Konstanz befindet, 2. das Kopf’sche Kunstmuseum in Baden in dem vom Staate als Ersatz für das vormalige Atelier Kopf errichteten Neubau daselbst, 3. die Louis Jünck’sche Gemäldesammlung in Baden, die zur Zeit in Ermangelung eines geeigneten Ausstellungsraumes im dortigen Schloss aufbewahrt wird, Ziffer 1-3 mit dem Vorbehalt, unter dem diese Sammlungen s.Zt. meinem in Gott ruhenden Vater geschenkt und von ihm angenommen wurden, 4. die in Karlsruhe befindlichen Gemälde und Plastiken, die in der Kunsthalle, in der Sammlung der Gipsabgüsse und sonst wo aufbewahrt werden und mir eigentümlich gehörn, 5. das in Karlsruhe befindliche Kupferstichkabinett, die Türkensammlung, das Münzkabinett und die übrigen früher im Gebäude der vereinigten Sammlungen untergebrachten mir gehörenden Bestände, 6. die mir gehörenden Teile der Hof- und Landesbibliothek”, zu der die heutige Fürstenfamilie auch die jetzt so umstrittenen Handschriften in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zählt.

Über diesen Besitz verfügt der Großherzog der Mitschrift seines Notars zufolge wie folgt: “Diese aufgeführten Gegenstände fallen nicht an den Prinzen Berthold-Friedrich als Erben. Ich vermache sie vielmehr meiner geliebten Gemahlin der Großherzogin zu vollem Eigentum. Die Gegenstände sind nicht zur Veräußerung bestimmt, von geschichtlichem, künstlerischem und wissenschaftlichem Wert, seit 20 Jahren in meinem Besitz, der Volksbildung bereits zugängig und mit der Verpflichtung belastet, sie nur im Falle der Not zu veräußern, sie bilden daher kein steuerbares Vermögen. Soweit diese Gegenstände und Sammlungen sich beim Ableben meiner geliebten Gemahlin noch vorfinden (Zusatz durch mich: Ziffern 4-6 zweifelsohne), sollen sie in einer Stiftung mit dem Namen ,Zähringer-Stiftung’ vereinigt werden, deren Aufgabe es ist, die Sammlungen in der bisherigen Weise zu erhalten und der Öffentlichkeit zugängig zu erhalten. Eine Veräußerung der Sammlungsgegenstände ist der Stiftung nur insoweit erlaubt, als es zur Zahlung der für die Stiftung etwa zu zahlenden Erbschaftssteuer erforderlich wird.”

In einem weiteren Artikel heisst es:

Das Veräußerungsverbot bezieht sich auf die Stiftung. Die aber kann nichts verkaufen, weil sie offiziell nichts besitzt. Der zwischen Ministerpräsident Oettinger und Prinz Bernhard von Baden ausgehandelte Plan in Sachen Handschriften besagt auch, dass das Land Baden-Württemberg die Handschriften verkaufen soll. 70 Millionen Euro Erlös werden erwartet, 30 Millionen braucht das Haus Baden zur Schuldentilgung.

Mit den Buchstaben des Testamentes hat dieser Plan nichts mehr zu tun. Dabei waren laut einem Aktenvermerk des Testamentsvollstreckers vom 27. Mai 1952 bei Gründung der vom Exmonarchen gewünschten Zähringer-Stiftung die Sammlungen, die in ihren Besitz übergehen sollten, “noch vollständig erhalten”. Insider munkeln nun, dass die Kunstgegenstände deshalb nicht an die Stiftung gegangen sein könnten, weil sie als Tafelsilber und Verhandlungsmasse erhalten werden sollten.

Das Interesse des Hauses Baden an dieser Stiftung sei “gering” gewesen. Im dreiköpfigen Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung sitzen kraft Amtes der Generalbevollmächtigte des Hauses Baden, Prinz Bernhard, der Direktor des Badischen Landesmuseums Karlsruhe, Harald Siebenmorgen, und ein gewisser Dr. Christoph Graf Douglas. Letzterer hat als Deutschland-Chef des Auktionshauses Sothebys 1995 große Teile des markgräflichen Besitzes im Schloss Baden-Baden für eine zweistellige Millionensumme unter den Hammer gebracht. Graf Douglas ist heute als freier Kunstberater immer noch im Kunsthandel tätig. Kritiker des geplanten Handschriftenverkaufs unterstellen ihm wirtschaftliche Interessen und vermuten deshalb, mit seiner Person habe man in der Stiftung “den Bock zum Gärtner gemacht”

Bock zum Gaertner: http://archiv.twoday.net/stories/2740166

AG Sammlung Deutscher Drucke protestiert

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/images/2006/presse-sammlung-deutscher-drucke.pdf

Arbeitsgemeinschaft Sammlung Deutscher Drucke

In der Arbeitsgemeinschaft Sammlung Deutscher Drucke (AGSDD) kooperieren sechs Bibliotheken, um eine umfassende Sammlung der gedruckten Werke des deutschen Sprach- und Kulturraums vom Beginn des Buchdrucks bis in die Gegenwart aufzubauen, zu erschließen, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und für künftige Generationen zu bewahren. Dadurch entsteht eine virtuelle Nationalbibliothek, in der die beteiligten Bibliotheken für folgende Zeitsegmente verantwortlich sind:
1450 – 1600 Bayerische Staatsbibliothek München
1601 – 1700 Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
1701 – 1800 Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
1801 – 1870 Universitätsbibliothek J.Chr.Senckenberg
1871 – 1912 Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
1913 ff. Deutsche Nationalbibliothek Leipzig, Frankfurt am Main, Berlin

Offener Brief an Ministerpräsident Öttinger

Erhalten sie die kulturelle Identität des Badischen Landesteils Baden-Württembergs – Verhindern Sie den Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit ungläubigem Entsetzen haben wir die Nachricht erfahren, dass Land Baden Württemberg wolle wesentliche Teile der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe verkaufen, um damit finanzielle Probleme des Hauses Baden zu lösen.
Dies würde bedeuten, dass insbesondere die im Verlaufe der Säkularisation am Anfang des 19. Jahrhunderts in die damalige Hofbibliothek gebrachten kulturellen Schätze verstreut würden. Sie sind im Rahmen des Landerwerbs der napoleonischen Zeit über die Klosterkommission in Besitz Badens gelangt. Im Gegensatz zu der Bibliothek des Klosters Salem, dessen Bibliothek 1826/27 an die Universität Heidelberg verkauft wurde, waren sie aber nie Besitz des Hauses Baden.
Durch das umsichtige Verhalten der Bediensteten der Klosterkommission und der beteiligten Bibliotheken (Universitätsbibliotheken in Freiburg und Heidelberg und die schon damals öffentliche Hofbibliothek Karlsruhe) ist es gelungen, den Handschriftenbestand der Klöster in Baden in großer Vollständigkeit zu erhalten. Er wurde – auch das ein besonderer Glücksfall für die kulturelle Überlieferung – in der Hofbibliothek nach Provenienzen aufgestellt, so dass bis heute die Sammlungen der aufgelösten Bibliotheken als Einheit erhalten sind. Sie sind nicht durch Kriegsverluste geschädigt worden. Durch die sorgfältige Katalogisierung mit Unterstützung der deutschen Forschungsgemeinschaft ist hier aller Welt sichtbar und allen kulturell Interessierten leicht zugänglich ein wesentlicher Teil des kulturellen Erbes und mit Sicherheit der wesentliche Teil der Schriftkultur Südwestdeutschlands bis zur Zeit der Vorherrschaft des Buchdrucks erhalten.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie wissen, wie zerstreut und durch vielfältige Verluste geschädigt gerade die schriftliche Überlieferung in Deutschland besonderer Pflege bedarf.
Es fehlt Deutschland eine die Jahrhunderte übergreifende Nationalbibliothek. Umso wichtiger ist es, dass die regional erhaltenen Bestände dauerhaft gesichert bleiben.
Der überlieferungsgeschichtliche Glücksfall der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek aus dem oft als „Musterländle“ apostrophierten alten Land Baden muss gesichert werden. Zerstören Sie nicht einen wesentlichen Teil der kulturellen Identität des badischen Landesteiles.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung
Norbert Lossau
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sammlung Deutscher Drucke

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten

Vertreter des Freistaates Sachsen haben unterstrichen, dass man sich nicht mit dem Gedanken trage, Kulturgueter zu verkaufen.

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/689750.html

Im Mittelpunkt der Pressemeldungen steht das Zurueckrudern der Landesregierung. Die Handschriftenverkaeufe scheinen erstmal vom Tisch:

Nach heftiger Kritik aus dem In- und Ausland relativiert die baden-württembergische Landesregierung ihren Plan, wertvolle Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verkaufen. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) kündigte am Donnerstag in Stuttgart an, dass nach einer «für alle Seiten zumutbaren Gesamtlösung» gesucht werden soll. Dabei könne er sich ein «Drei-Säulen-Modell» unter Einbeziehung von Spenden, Landesmitteln und einem Beitrag der Kunsteinrichtungen vorstellen.

Mit der am Mittwochabend bei einem Spitzengespräch festgelegten Kursänderung beugt sich die Landesregierung offenbar dem Druck, der durch Proteste an den Verkaufsplänen entstanden war.
http://www.nmz.de/kiz/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=13601

In der FAZ lesen wir:

Die baden-württembergische SPD hat die Landesregierung aufgefordert, mit dem Haus Baden in der umstrittenen Frage, ob Handschriften und Kunstgegenstände Privateigentum des Herrscherhauses oder Staatseigentum sind, keinen Vergleich anzustreben. Die Fraktionsvorsitzende Ute Vogt sprach von einem “Kotau vor dem Adel” und zog die Interpretation der Rechtslage der Regierung in Zweifel. Die SPD stützt sich auf den Sachverstand des Juristen Reinhard Mußgnug, der die Rechtsauffassung des Landes auch in einem Beitrag für diese Zeitung kritisiert hatte. Mußgnug äußerte sich am Freitag auf einer Pressekonferenz der SPD. Kern seiner Argumentation ist die Aussage, daß es falsch sei, die Eigentumsverhältnisse des Hauses Baden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu klären, denn es handle sich nicht um “Privatbesitz” einer bürgerlichen Familie, deshalb müßte das Staatsrecht des 19. Jahrhunderts zur Anwendung kommen. Der Jurist widersprach der Auffassung, eine Insolvenz des Hauses Baden werde für das Land schwerwiegende Nachteile haben: “Ein Insolvenzverwalter wird sich für die Türkenbeute und einige Gemälde interessieren.” Falls die Türkenbeute doch Privatbesitz des Markgrafen sei, was juristisch geprüft werden müsse, sollte man sie wie die Gemälde auf die nationale Kulturgutliste setzen. Finanzminister Stratthaus (CDU) sagte, “wer Eigentum an den Sammlungen des Hauses Baden erworben hat, ist aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht eindeutig zu beantworten”.

(Es darf angemerkt werden, dass Vogt bei M. studierte und dass die beiden politisch durchaus diametral entgegengesetzte Ansichten haben.)

In der Pforzheimer Zeitung gibt es ein Interview mit Robert Mürb, Vorsitzender der Landesvereinigung Baden in Europa, über den geplanten Verkauf der Handschriftensammlung der Karlsruher Landesbibliothek:

http://www.pz-news.de/suedwest/84914

Die LV setzt ihre Unterschriftenaktion fort:
http://www.lv-baden.de/a/web/index.php

Eine Glosse der FAZ betont, dass die Landesregierung die Bedeutung der Handschriften unterschaetzt habe.

Einen Aufruhr in der Region wie nie machen die ka-news aus:
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=wph2006105-50D

Noch nicht gemeldet hatten wir den Leserbrief von Direktor Ehrle in der FAZ:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-faz061005.php

Bibliografisches zu den Handschriftenbestaenden bietet das BAM-Portal:
http://www.bam-portal.de
Der Nutzen ist beschraenkt …

Herzog August Bibliothek spricht von Vertrauensbruch

http://www.netzeitung.de/kultur/444903.html

Die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel schloss sich am Donnerstag der breiten Kritik an dem geplanten Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe an. Protestiert werde gegen die «Blindheit der Politik in Baden-Württemberg und ihr Vorhaben, eine Vielzahl von wertvollen Stücken aus einem geschlossenen Sammlungszusammenhang herauszulösen», hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung der Bibliothek, die nach eigenen Angaben eine der bedeutendsten fürstlichen Büchersammlungen der frühen Neuzeit hat. Bibliotheksdirektor Helwig Schmidt-Glintzer sprach von einem «Vertrauensbruch» gegenüber der Öffentlichkeit.

Literatur zu “Opposition in der DDR in den achtziger Jahren”

Jana Tschentschel hat für die Ausgabe 8/2006 der Bibliotheksbriefe eine Auswahl aus den Beständen der Bibliothek der SAPMO zum Thema “Opposition in der DDR in den achtziger Jahren” zusammengestellt.
Die Bibliotheksbriefe werden von der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv verantwortet.
Downlaod als PDF (290 KB)

Das Maß des Vertretbaren überschritten?

Das baden-württembergische Kunstministerium hält trotz nationaler und internationaler Proteste am geplanten Verkauf von wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fest.

Die am Donnerstag von Kunstminister Peter Frankenberg (CDU) vorgegebene Linie gelte nach wie vor, weil sie «richtig und begründet» sei, sagte Ministeriumssprecher Gunther Schanz am Mittwoch in Stuttgart auf ddp-Anfrage. (…)
Nach Angaben des Ministeriumssprechers wird in »allernächster Zeit« ein Expertengremium zusammentreten und sich »mit den Pros und Contras« des Vorhabens befassen, das »bisher noch nicht endgültig beschlossen« sei. Dem Ministerium sei von Anfang an klar gewesen, dass »die Materie umstritten« sei und unterschiedliche Meinungen hervorrufen werde. Einige Stimmen hätten aber »in ihrer Wortwahl das Maß des Vertretbaren überschritten”.
(ddp)

Wie schon in der Sache Donaueschingen zeigt sich die Landesregierung bei Kritik zimperlich. Sie darf den SUPER-GAU (Direktor Ehrle) fuer das Kulturgut des Landes planen, aber wenn dann deutlich Kritik geuebt wird, dann zeigt sich die feudale Gesinnung der Regierung. Als Supplikant hat man in gebueckter Haltung seine Bittschrift dem Allerhoechsten Vandalenhaeuptling Guenther (“Geiserich”) Oettinger zu ueberreichen und selbst das waere schon zuviel der erlaubten Kritik.

Das Gegenteil ist richtig: Die Kritik war – gemessen an den Plaenen – doch hoechst massvoll. Und eine Landesregierung, die solche Demokratie- und Kompetenzdefizite zeigt, sollte abtreten.

Zwei Sendungen des SWR am Wochenende

In zwei ausführlichen Sendungen greift das Kulturradio SWR2 am kommenden Wochenende nochmals den Streit um die Handschriften der Badischen Landesbibliothek auf. Beide Sendungen machen deutlich, warum die internationalen Wogen der Empörung über den geplanten Verkauf einiger dieser einzigartigen Handschriften so hoch schlagen. Die Baden-Württemberg-Ausgabe der Sendung “SWR2 Literatur im Land” stellt am Samstag von 15.05 Uhr an die Gebetbücher, Chroniken und einzigartigen Prachtbände der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe vor. Am Sonntag spricht Eggert Blum in der Reihe “SWR2 Zeitgenossen” um 14.05 Uhr mit dem Heidelberger Rechtswisssenschaftler Reinhard Mußgnug, der sich intensiv mit den Besitzverhältnissen der Handschriften auseinander gesetzt hat. (StZ)

Wenn das jemand fuer mich aufnehmen koennte, waere ich dankbar, ich bin derzeit auf Kurzurlaub in Andalusien.