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Audiatur et altera pars

Es tut mir ja leid, wenn die hier verzeichneten Karlsruhe-Postings etwas eintönig daherkommen. Aber hat eigentlich irgendwer außer den Herren Oettinger, Frankenberg, Stratthaus und von Baden schon einmal etwas positives an der Angelegenheit finden können?

Mir ist da einzig die Äußerung von Ex-Minister Ulrich Müller MdL im Südkurier in Erinnerung, dem der Tourismus wichtiger ist als das Kulturerbe. (Dem Tourismus wäre übrigens mit einem Schloss Salem eher gedient, für dessen gesalzene Eintrittspreise eine Familie nicht auf zweimal Abendessen verzichten muss und wo fotografiert werden darf. Innenaufnahmen vom Salemer Münster muss man heimlich schießen, aber auf den Wikimedia Commons sind sie trotzdem netterweise in großer Zahl vorhanden.)

Aber sonst? Die feindselige Stimmung oder zumindest Stille im eigenen “bürgerlichen” Lager muss doch ein gewiefter Politiker wie Oettinger bemerken, oder freut sich da jemand am Aufjaulen der Bildungsbürger, denen man immer schon mal irgendetwas heimzahlen wollte?

Küchenpsychologen vor, bitte.

Die ZEIT über Karlsruhe

Bei der ZEIT schreibt der Ex-Chef Robert Leicht persönlich (das wäre übrigens auch Baden-Württemberg zu wünschen, so verständlich Teufels Abtauchen im Rentnerstudium andererseits ist).

Könnte man zur Sanierung des Hauses nicht auch etwas anderes verkaufen als wertvoller Bücher, nämlich Forsten und Weinberge?

http://www.zeit.de/online/2006/40/bibliothek-baden

Hamburger Staatsbibliothek protestiert gegen Handschriften-Verkauf

in einer Pressemitteilung (PDF) mit der Überschrift “Schriftliches Kulturgut muss bewahrt werden”

Voller Sorge verfolgt die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg die Entwicklungen, die sich in einem der Vorzeigeländer Deutschlands abzeichnen. Das Land Baden-Württemberg, das sich gerne seiner „Vielzahl kultureller Leuchttürme“ rühmt und Kunst und Kultur als Standortfaktor betont, will den Großteil der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe verkaufen: darunter Spitzenstücke ottonischer Buchmalerei aus dem 10. Jh., geschrieben und illuminiert im Skriptorium des Inselklosters Reichenau, das insgesamt – mit seinen Handschriften – auf der Weltkulturerbe-Liste der UNESCO steht.

Prof. Dr. Gabriele Beger, Direktorin der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek: „Historisch gewachsene Sammlungen wie die Karlsruher gehören zum nationalen Kulturerbe und dürfen nicht durch Verkauf der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit entzogen werden.“

Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (SUB) weiß um den Verlust so wichtiger Bestände. Unwiederbringlich gelangte der Hamburger Domschatz vor 200 Jahren durch eine Versteigerung im 18. Jahrhundert in die Hände zahlreicher Privatsammler und ist heute weltweit zerstreut. Zumindest gelangte mit dem Prachtevangeliar aus dem 11. Jh. ein einzigartiges Zeugnis des ehemaligen Hamburger Domschatzes in die Hamburger Bibliothek und konnte trotz bedrohlicher Brand- und Kriegsgefahren in den letzten zwei Jahrhunderten bis heute in beinahe tadellosem Zustand gepflegt und bewahrt werden. Mit dieser Pergamenthandschrift befinden sich über 7.700 abendländische Handschriften und Fragmente in der Handschriftenabteilung der SUB. Immer noch werden mehr als 1.500 Handschriften, die im Zweiten Weltkrieg ausgelagert waren, schmerzlich vermisst. Auch die über 3.500 Titel zählende Sammlung der Reformationsdrucke ist der Wissenschaft seit den 1940er Jahren durch Auslagerung und Abtransport nach Russland nicht mehr zugänglich. Die Bibliothek scheut keine Mühen und Kosten, um wenigstens einen Teil ihrer verlorenen Kulturgüter wiederzubeschaffen.

Prof. Beger: „Unvorstellbar erscheint da der Gedanke, man könnte die geretteten, mit öffentlichen Geldern erschlossenen und bereit gestellten Sammlungen der SUB Hamburg gewinnbringend veräußern. Es sollte Aufgabe jedes Bundeslandes sein, seine Kunst- und Kulturgüter dauerhaft zu bewahren. Die SUB Hamburg schließt sich dem Protest gegen die skandalösen Verkaufsabsichten der baden-württembergischen Landesregierung an und fordert die Anerkennung des gesamten Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg.“

Zuständig für Nachfragen ist Dr. Marlene Grau. Kontaktadresse siehe Link.

Union der deutschen Akademien der Wissenschaften zur Causa Karlsruhe

Pressemitteilung http://idw-online.de/pages/de/news177962

Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, zu deren zentralen Aufgaben die Edition der handschriftlichen Überlieferung gehört, begrüßt und unterstützt den Protest namhafter britischer, amerikanischer und deutscher Mediävisten gegen das Ausweiden und Zerstreuen der einzigartigen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek.

Kein Finanzbedarf rechtfertigt das willkürliche Auseinanderreißen der unersetzlichen Bestände, die aus den Bibliotheken der Reichenau, aus St. Peter und aus anderen Klöstern stammen. Die geisteswissenschaftliche Erforschung der Entwicklung von Theologie, Kunst und Literatur des Mittelalters würde schwer getroffen.

Es ist staatliche Aufgabe, den Kernbestand des kulturellen Erbes für künftige Generationen zu bewahren. Wir appellieren an die Landesregierung Baden-Württembergs, alles zu tun, dass es zu diesem unglücklichen Vorhaben nicht kommt, und fordern die Bundesregierung auf, die Handschriftensammlung unverzüglich auf die Liste der zu schützenden nationalen Kulturgüter zu setzen.

Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ( http://www.akademienunion.de ) ist die Dachorganisation von sieben Wissenschaftsakademien.

Ansprechpartner für Rückfragen ist Frau Myriam Hönig.

Archiv und Wirtschaft 3/2006

Das Heft 3/2006 der Zeitschrift Archiv und Wirtschaft enthält folgende Beiträge:

Aufsätze
Volker Ullrich: Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Zur Rolle der Geschichte in den Printmedien
Peter Meier u. Thomas Häussler: Zwischen Vermächtnis und Gedächtnis – der Umgang des Schweizer Medienunternehmens Ringier mit seiner Geschichte
Adalbert Rohloff: Die Geschichte der UFA – Zum Umgang mit dem Erbe eines großen Namens
Klaus Jochen Arnold: „Es wird Ackerland hier gemacht.“ Das DFG-Projekt „Demontagen in der SBZ und Berlin 1945–1948 – Sachthematisches Inventar“

Berichte
Verena Kleinschmidt: VdW-Jahrestagung „Geschichte in den Medien – Medien und ihre Geschichte vom 7. bis 10 Mai 2006 in Berlin
Sabine Bernschneider-Reif: Quo vadis Archivar? – „Excellence in Change” für Führungskräfte. 56. VdW-Lehrgang vom 21. bis 24. Mai 2006 in Heidelberg

Rezensionen
Paul Erker: Vom nationalen zum globalen Wettbewerb. Die deutsche und amerikanische Reifenindustrie im 19. und 20. Jahrhundert (Benjamin Obermüller)
Hans Pohl, Bernd Rudolph u. Günther Schulz: Wirtschafts- und Sozialgeschichte der deutschen Sparkassen im 20. Jahrhundert (Ursula Rombeck-Jaschinski)
Klaus Tenfelde u. Hans-Christoph Seidel (Hrsg.): Zwangsarbeit im Bergwerk. Der Arbeitseinsatz im Kohlenbergbau des Deutschen Reiches und der besetzten Gebiete im Ersten und Zweiten Weltkrieg (Volker Beckmann)
Christoph Kreutzmüller: Händler und Handlungsgehilfen. Der Finanzplatz Amsterdam und die deutschen Großbanken (1918-1945) (Johannes Bähr)
Bernhard Stier u. Martin Krauß: Drei Wurzeln – ein Unternehmen. 125 Jahre Bilfinger Berger AG, hrsg. von der Bilfinger Berger AG (Birgit Siekmann)
Peter Eigner u. Ingo Köhler (Hrsg.): Privatbankiers in Mitteleuropa zwischen den Weltkriegen (= Geld und Kapital 2003. Jahrbuch der Gesellschaft für mitteleuropäische Banken- und Sparkassengeschichte, Bd. 7) (Detlef Krause)
Jesko Graf zu Dohna: Die „jüdischen Konten“ der Fürstlich-Castell’schen Credit-Cassen und des Bankhauses Karl Meyer KG (Hannah Ahlheim)

Personalnachrichten/Verschiedenes
Impressum

http://www.wirtschaftsarchive.de
Archiv und Wirtschaft, 38. Jg., 2006, H. 3
Jahresabonnement: 26 €
Einzelheft: 8 €

Informationsfreiheitsgesetz MV

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nun ein Informationsfreiheitsgesetz.

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) vom 10. Juli 2006

Quelle: GVBl. Mecklenburg-Vorpommern 2006, Nr. 13, S. 556-559.

Interessant ist § 4 Abs. 4 IFG M-V: “Die Behörde kann aus Kostengründen auf eine Veröffentlichung insbesondere im Internet verweisen, wenn sie dem Antragsteller die Fundstelle angibt.”

Nach § 6 Abs. 2 IFG M-V können Gutachten, die der Behörde vorliegen, in der Regel herausgegeben werden. Der Gesetzgeber sagt ausdrücklich, dass Gutachten nicht der unmittelbaren Vorbereitung von Entscheidungen dienen und damit keinem besonderen Geheimhaltungsschutz unterfallen.

Die Behörde ist verpflichtet, einen Antrag auf Information grundsätzlich binnen Monatsfrist(!) zu entscheiden, § 11 Abs. 1 IFG M-V.

Einfache Auskünfte sind gebührenfrei, § 13 Abs. 1 IFG M-V

Entnommen aus:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/10/02/informationsfreiheitsgesetz_mecklenburg_~1180321

Text online:
http://mv.juris.de/mv/gesamt/InfFrG_MV.htm

Abt und Akademiepräsident: Leserbriefe, die es in sich haben

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.10.2006, Nr. 230, S. 22

Briefe an die Herausgeber

Eine schmerzende Wunde

Zum Artikel “Kuhhandel mit Büchern” von Rose-Maria Gropp (F.A.Z. vom 22.
September): Mit blankem Entsetzen haben wir vernommen, das Land
Baden-Württemberg plane, Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zu
verkaufen, die vor allem aus säkularisierten Klöstern stammen. Da zumindest eine
der nun gefährdeten Handschriften von einem Ettaler Benediktinermönch des späten
Mittelalters geschrieben wurde, sehen wir uns als Geschädigte an, wenn auch
andere Klöster, wie zum Beispiel die Abteien Reichenau, Lichtental und St.
Peter, erheblich stärker betroffen sind. Die Säkularisierung unserer Klöster
mitsamt ihrer Bibliotheken vor rund zweihundert Jahren stellt noch immer eine
schmerzende Wunde dar. Dies ließe sich jedoch partiell verschmerzen, wenn die
enteigneten Bibliotheksbestände weiterhin in unserem Land vereint blieben und
für die wissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit zugänglich wären. Das ist
der Badischen Landesbibliothek seit Jahrzehnten gelungen. Die wissenschaftliche
Erschließung der klösterlichen Handschriften, ihre Präsentation bei
Ausstellungen und ihre sowohl sachgerechte als auch ehrfurchtsvolle Bewahrung
haben wir der hohen Fachkompetenz und der geradezu asketisch- sorgfältigen
Arbeit der badischen Gelehrten – derzeit allen voran ihrer Leiterin Dr. Ute
Obhof – zu verdanken. Das Ensemble der Karlsruher Handschriften stellt in seiner
Ganzheit ein Zeugnis für das geistige Leben im Bodenseeraum und am Oberrhein
über mehr als ein Jahrtausend hin dar und ist damit in Ergänzung zu den
Stiftsbibliotheken Einsiedeln und St. Gallen ein Kulturgut ersten Ranges. Die
Karlsruher Handschriften sind Zeugnis einer klösterlichen Kultur, die aus dem
Umgang mit geistlichen und weltlichen Texten entstanden ist. Ihre Bedeutung
gründet in der benediktinischen Synthese von Gebet (oratio), Arbeit (labor) und
Lesung (lectio), die über unsere Klöster hinaus das Abendland kulturell geprägt
hat und es auch heute noch vermag. “Im Weinberg des Textes” (Ivan Illich), so
lautet der Titel eines Werkes zur klösterlichen Buchkultur – dieser Weinberg
droht nun verwüstet zu werden.

Abt Barnabas Bögle OSB, Pater Prior

Maurus Kraß OSB, Abtei Ettal

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.10.2006, Nr. 230, S. 22

Briefe an die Herausgeber

Veruntreuung von Staatseigentum

Der Streit um den badischen Kulturbesitz und der abenteuerliche “Kompromiß”, den
der baden-württembergische Ministerpräsident glaubte eingehen zu dürfen, haben
ihre Ursache in der ignoranten Mißachtung der Erkenntnisse, welche in Fällen
solcher und ähnlicher Art die Rechtsgeschichte ermöglicht. Es gibt
Rechtsverhältnisse, deren Wurzeln weit in die Vergangenheit zurückreichen und
die nur unter Berücksichtigung des damals geltenden Rechts richtig zu beurteilen
sind. Aber weil die große Mehrzahl unserer Juristen davon keine Ahnung mehr hat
und viele irrigerweise meinen, es gebe da keinen methodisch sicheren Weg zu
klaren Lösungen, sucht man sein Heil in Verhandlungen und Vergleichen.
Privatpersonen mögen so verfahren. Der Staat darf es nicht. Die Veräußerung der
Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zur Befriedigung angeblicher
privater Ansprüche wäre nichts anderes als eine Veruntreuung von Staatseigentum
und müßte entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn Ministerpräsident
Oettinger weiß es ja besser. Seit langem liegt ihm das von Siegfried Reicke
angefertigte Gutachten vor (Reicke hat 1967 die Rechtslage so objektiv wie
möglich und richtig geprüft), aus dem sich klar das Eigentum des Landes an den
fraglichen Bibliotheksbeständen ergibt – ganz im Sinne des Gedankenganges von
Reinhard Mußgnug (F.A.Z. vom 29. September). Der Verfasser dieser Zeilen hat
1967 an den Arbeiten für dieses Gutachten als wissenschaftlicher Assistent am
Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft in Heidelberg mitgewirkt. Er kann
aus eigenem Erleben berichten: Der hochanständigen und noblen Persönlichkeit
Siegfried Reickes lag die Erstattung eines einseitig argumentierenden
Parteigutachtens zu gunsten des Staates völlig fern. Er war auch frei von allen
Ressentiments gegenüber den ehemals regierenden deutschen Herrscherhäusern und
jederzeit bereit, diesen zu geben, was ihnen rechtmäßig zusteht. Aber das vom
Ministerpräsidenten beschriebene Szenarium eines unwägbaren Kostenrisikos im
Falle eines Rechtsstreits existiert nicht. Das Risiko eines Prozesses zwischen
Land und Haus Baden würde ganz eindeutig bei letzterem liegen. Der Markgraf
sollte den Realitäten ins Auge blicken. Dem Schloß Salem muß auf anderen Wegen
geholfen werden.

Professor Dr. Dietmar Willoweit,

Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München

Cultural suicide at Karlsruhe

Many thanks to Cronaca for spreading the word!

http://www.cronaca.com/archives/004613.html

Cultural suicide at Karlsruhe

This story has remained essentially invisible outside Germany, and I’m not sure why. It’s been headline news there: a proposed selloff of 3500 of the 4200 medieval manuscripts — many of them of the highest importance — in the Badische Landesbibliothek of Karlsruhe. Worse, the money wouldn’t even go to the library, or even to any public entity […]

BTW: The Online petition is closed.

Here is a list of the relevant entries of ARCHIVALIA’s “English Corner” on the Karlsruhe case.

http://archiv.twoday.net/stories/2743873
http://archiv.twoday.net/stories/2739268
http://archiv.twoday.net/stories/2731521
http://archiv.twoday.net/stories/2720115