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Unverkäufliches

Aus http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1577622/59qq6c/index.html:

“Der Leiter der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, muss bis dem 10. Oktober eine “Negativliste” mit nicht verkäuflichen Werken erstellen.”

Na, das ist doch einfach. Ein paar Tage lang die Nadeldrucker heißlaufen lassen und den Gesamtkatalog der Landesbibliothek ausführlich aus dem OPAC ausdrucken sowie die gedruckten Handschriftenkataloge irgendwie auf Endlospapier bringen. Dann das ganze auf große Rollen aufziehen, auf einem Lkw von Karlsruhe nach Stuttgart fahren und abrollen lassen (dürfte ja ungefähr reichen). Wenn Oettinger sich die Liste dann ganz durchschauen will, kommt er wenigstens mal nach Baden und kann sich Volkes Stimme live anhören.

Ein Geschäftsbrief

Folgender Brief ging heute zur Post. Schade, denn das Zeug schmeckt eigentlich sehr lecker:

Sehr geehrter Herr Bernhard Prinz von Baden,

in den letzten zehn Jahren habe ich stets an geschätzte Geschäftspartner, Kunden und Freunde unseres Unternehmens Weine Ihres Weinguts als Weihnachtspräsent verschenkt. Jedes Jahr fuhr ich selbst nach Bermatingen, um viele Kisten Wein zu kaufen – noch vermehrt um einige Kisten für den persönlichen Bedarf. Einige sind noch im Weinkeller, doch die Freude daran ist mir gründlich vergangen.

Was Sie persönlich sich mit der unsäglichen Vorgehensweise zum Dokumentenerbe unseres Landes – den Handschriftensammlungen der Badischen Landesbibliothek – im Zusammenspiel mit der von allen guten Geistern verlassenen Landesregierung geleistet haben, und vor allem das völlig Unverständnis für unsere Region mit ihrer Geschichte und Kultur verderben mir jede Freude an Ihren Weinen. Der Maxime Ihres Hause “Fidelitas” ist all dies diametral entgegengesetzt, sofern sich die Fidelitas auch auf die Verantwortung vor Land und Leuten beziehen soll und nicht nur auf das Bankkonto.

Wenn ich selbst einmal in finanzielle Not kommen sollte, was einem freien Unternehmer natürlich immer passieren kann, muss ich mich an Banken wenden. Dass für mich einfach unwiederbringliches, einzigartiges Kultuggut verkauft wird, ist da unvorstellbar. Das scheint aber für Sie nicht zu gelten.

Ich fühle mich daher in meiner Ehre als Bürger des demokratisch verfassten Landes Baden-Würrtemberg gekränkt und werde selbstverständlich in Zukunft für meinen Privatbedarf wie für geschäftliche Zwecke Weine anderer Weingüter am Bodensee kaufen. Auch meine Bekannten werde ich bitten, einen Geschäftsmann, dem offenkundig jedes Ehrgefühl abhanden gekommen sein muss, nicht weiter zu unterstützen.

Mit freundlichem Gruß

Les manuscrits de la Badische Landesbibliothek menacés de vente

1/10/06 – Patrimoine – Allemagne, Badische Landesbibliothek – Le gouvernement du Bade-Wurtenberg a décidé de vendre 3500 des 4200 manuscrits médiévaux (dont un grand nombre sont enluminés) de la Badische Landesbibliothek de Karlsruhe. Ces manuscrits, qui proviennent de la sécularisation des abbayes de la région en 1803, sont conservés dans le domaine public depuis l’abolition en 1918 du Grand Duché de Bade-Wurtenberg. Les fonds que le gouvernement espère récolter (70 millions d’euros) serviraient à régler un différend financier avec la Maison de Bade, à donner à cette dernière les moyens d’entretenir le château de Salem et, d’après le ministre des finances de la région, à éviter un procès à l’issue incertaine.
Le ministre fédéral de la culture, Bernd Neumann, envisage d’interdire d’exportation des manuscrits, ce qui n’est évidemment pas une solution satisfaisante. S’il faut absolument dédommager la Maison de Bade – ce qui est semble-t-il largemet discutable – l’argent doit être trouvé sans vendre les fonds patrimoniaux.
Une mobilisation importante des scientifiques allemands et internationaux se met en place, notamment grâce à Internet. Une pétition circule que vous pourrez trouver à cette adresse. On peut notamment y lire : « Dans un acte barbare sans précédent, l’état [du Bade-Wurtenberg] sera ains privé d’un des principaux éléments de son héritage culturel »

Ce type de projet scandaleux tend à se généraliser en Allemagne puisque, récemment, le Kaiser Wilhelm Museum de Krefeld annonçait qu’il souhaitait vendre le seul tableau impressionniste de sa collection, Parlement, soleil couchant de Monet, pour engager des travaux de restauration, soulevant, là aussi, une vague de protestation.

http://www.latribunedelart.com/Nouvelles_breves/Breves_2006/10_06/Landesbibliothek_605.htm

Schriftstellerverband ruft auch auf Bundesebene zu Protesten auf

Verband deutscher Schriftsteller (VS) schlägt Alarm: Mittelalterliche Handschriften der Badischen Landesbibliothek dürfen nicht zugunsten der Instandhaltung von Schloss Salem versteigert werden!

Presseinformation: Berlin, 26. September 2006

Stuttgart/Karlsruhe: Der Vorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di, Imre Török, und der VS Baden-Württemberg fordern Ministerpräsident Oettinger dringend auf, die geplante Veräußerung der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verhindern. Der VS-Landesvorsitzende, Josef Hoben, und der Vorstand sind entsetzt über diese Pläne.

Es darf nicht sein, dass die bedeutendsten Zeugnisse des Landes der Dichter und Denker versetzt werden, um ein marodes Adelshaus finanziell zu unterstützen. Eine Versteigerung der Handschriften würde eine Geringschätzung unserer kulturellen, literarischen und auch sprachlichen Wurzeln bedeuten. Es wäre ein fatles Signal in Zeiten mangelnder Deutschkenntnisse und verheerender PISA-Ergebnisse, wenn die Landesregierung Baden-Württemberg unser kulturelles Erbe verschleuderte und dafür sorgte, dass es in den Tresoren profitgieriger Trophäensammler in aller Welt landet.

V.i.S.d.P.:
Dirk v.Kügelgen

http://www.verband-deutscher-schriftsteller.de/aktuelles_meldungen.html#salem

Siehe auch:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/nachrichten/kulturgueter/75852.asp
Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) sprach am Montag in Berlin von einer “barbarischen Verschleuderung unseres nationalen und europäischen Kulturerbes”. Der Bundesvorstand forderte die Besucher der Frankfurter Buchmesse auf, mit ihrer Unterschrift gegen den “Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften” zu protestieren und damit “die frühen Zeugnisse der europäischen Dichter, Denker und Chronisten zu retten”.

Gegen die Stuttgarter Beruhigungspille

Wichtige Ausführungen bringt die Badische Zeitung von heute (2.10.):

[…] 3600 Handschriften,
2000 Musikskripte, 1300 frühe Drucke wird eine “Projektgruppe”
auf Verkäuflichkeit prüfen. Kenner geben zu bedenken, dass der
Markt die Masse, die zu verauktionieren wäre, nicht verkraften —
dass der Aderlass zu einem Einbruch der Preise führen werde.
Was und wie viel da letztendlich aus dem Bestand herausfallen
soll, darüber sieht man sich in der Landesbibliothek noch völlig im
Ungewissen.

Von der kulturgeschichtlichen Substanz, die hier in Frage steht, ist
von Landesseite nur in Beschwichtigungsformeln die Rede. Es
werde beteuert, sagt Ute Obhof, die Leiterin der
Handschriftenabteilung, dass nichts weggehen werde, was von
Bedeutung für die Badische Geschichte sei. Dem hält sie klipp und
klar entgegen: “Wir haben keine Bücher, die mit Baden nichts zu
tun haben.” Die “Badenklausel” sieht sie als durchsichtiges
Manöver — eine Stuttgarter Beruhigungspille. Bücher, erklärt sie
ihren Standpunkt, haben ihre “Schicksale” , die sich ihnen
aussagekräftig eingravieren. Bücher kann man als Dokumente ihrer
eigenen Geschichte verstehen. Sie müssen gar nicht
Landesgeschichte zum Inhalt haben, nicht unbedingt hier zu Lande
entstanden sein — allein dadurch, dass und wie sie hergekommen
sind, sind sie von regionalhistorischem Zeugniswert. In Büchern
zum Beispiel bilden sich Lebens- und Bildungswege von
Persönlichkeiten ab, die im Land eine Rolle spielten. Ein intimes
Stück Baden-Geschichte stellt in der Karlsruher
Handschriftensammlung auch jenes Stundenbuch dar, das ein
Augsburger Maler im Jahr 1520 für den Markgrafen Kasimir von
Brandenburg-Ansbach-Kulmbach und seine Frau Susanna
ausmalte. Eine Tochter des Paares, Kunigunde, heirate den
badischen Markgrafen Karl II. und brachte die prächtig bebilderte
Gebetsammlung mit in die Ehe. Ihr Bruder Albrecht, der als
“fürstlicher Mordbrenner” unrühmlich in die Geschichte einging,
verlebte in Pforzheim Jahre des Exils, wo sich die badische
Verwandtschaft bemüht haben soll, ihn christlich zu läutern.

Die Geschichte der badischen Hofbibliothek begann in der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts. Der älteste bekannte Band in
Markgrafenbesitz ist das Stundenbuch Christoph I., das wohl um
1490 in Paris entstand. Eine ungeheure Zahl von Codices, auch
aus weit früherer Zeit, kam Anfang des 19. Jahrhunderts mit der
Säkularisation in die Bibliothek. Mehr als 1000 Jahre
Klostergeschichte sind seitdem darin vereinigt, ein ganzer
Handschriftenschatz von der Insel Reichenau dabei: liturgische
Schriften, Texte der Kirchenväter, frühmittalterlicher
Kirchenschriftsteller und die “Gesta Witigowonis” auch, die
Biografie eines Reichenauer Abts vom Ende des 10. Jahrhunderts.
Aus St. Peter kamen Schätze in die Hofbibliothek, aus St. Blasien,
St. Georgen, dem Hochstift Speyer. Und was aus Klöstern war,
war nicht ausschließlich fromme Lektüre. Die Konvente sind Orte
des Wissens und der Wissenschaft gewesen. Was dort studiert
und gedacht wurde, ist in den Schriften gegenwärtig.
1872 wurde die Bibliothek, der dies alles eingelagert war, aus der
Hofverwaltung ausgegliedert, damit verstaatlicht; 1918 wurde sie
Landesbibliothek. Was die Schriftensammlung, zumal in ihren
ältesten Teilen, ausmacht, kann man ein Porträt einer
Kulturlandschaft nennen. Die Sammlung selbst wie ein großes
Buch ansehen, in dem die Kulturgeschichte an Oberrhein und
Bodensee umfänglich aufgezeichnet und für Nachwelt und
Nachforschung greifbar ist. Dies soll nun in Einzelteile zerfallen.
Das Land mit seinem vom Feuilleton sich missverstanden
fühlenden Landeschef will wie ein Händler verfahren, der in einem
reich illustrierten Buch nichts als einen profitablen Haufen Bilder
sieht, es zerschneidet und die Ware auf den Markt wirft. Es werden
ja “Pakete von Schriften” bleiben, sagt Peter Frankenberg. Da
redet der Wissenschaftsminister aber von nichts anderm als
Trümmern.

Resolution des Karlsruher Gemeinderats im Wortlaut

Gemeinderat: Resolution gegen Kultur-Ausverkauf

(trö) Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedete der Gemeinderat auf seiner jüngsten Plenarsitzung einstimmig eine interfraktionelle Resolution, in der er sich entschieden gegen den drohenden Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek wendet. In der von OB Heinz Fenrich vorgelegten Entschließung fordern die Stadträtinnen und Stadträte da Land und das Haus Baden auf, andere Wege zum Ausgleich der Interessen zu suchen. Die Resolution im Wortlaut:

“Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek sind Kulturgüter von nationaler Bedeutung und europäischem Rang. Sie bilden ein Identität stiftendes kulturelles Fundament des Landes Baden-Württemberg. Viele Bürgerinnen und Bürger sind über den beabsichtigten Verkauf dieses einmaligen Kulturerbes entsetzt.

Wir nehmen die unklare Rechtslage hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an den Kulturgütern zur Kenntnis und haben Verständnis für die Absicht, die Zukunft Salems durch Errichtung einer Stiftung zu sichern. Es widerspricht jedoch dem Kulturverständnis, dafür die öffentliche Verfügbarkeit dieses Kulturgutes für die Nachwelt, für Forschung und Kulturvermittlung aufzugeben. Der Ausgleich der Interessen des Landes und des Hauses Baden muss auf einem anderen Weg gefunden werden.

Die Erhaltung der wertvollen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek und damit die Sicherung eines bedeutenden Kulturgutes ist Aufgabe des gesamten Landes. Sie kann auch nicht von der Badischen Landesbibliothek allein getragen werden, sondern es muss auf allen Ebenen des Landes und des Bundes unter Einbeziehung von Mäzenen, Sponsoren und Stiftungen nach Lösungen gesucht werden. Insbesondere muss untersucht werden, inwieweit Lotto-Toto-Mittel sowie die Landesstiftung, deren Stiftungskapital durch die Veräußerung badischen Vermögens zustande kam, hier eingesetzt werden können.

Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe fordert deshalb, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass eine solche konzertierte Aktion zum Erfolg führt und aus den dadurch mobilisierten Mitteln ein Ausverkauf dieses herausragenden kulturellen Erbes verhindert werden kann.”

http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung06/sz3904.htm

Unterschriftenaktion der Landesvereinigung ebenfalls im Netz

http://www.lv-baden.de/a/web/index.php

Das Formular kann man als PDF ausdrucken, die Unterschriften sammeln und dann der LV zukommen lassen.

Alternative:

Unterschriftensammlung des VS
http://medien-kunst-industrie.verdi.de/bereich_kunst_und_kultur/kunst_und_kultur/pressemeldungen/unterschriftenaktion_vs

Übersicht: Protestresolutionen in Sachen Karlsruher Handschriftenverkäufe

Angegeben wird nur die Fundstelle in ARCHIVALIA. Bei Bedarf kann die Website der jeweiligen Vereinigung leicht ermittelt werden. Individuelle Proteste werden nicht berücksichtigt. Soweit nichts anderes vermerkt, wird der Volltext in den Einträgen dokumentiert. Bitte ergänzen, falls lückenhaft (Kontakt am besten via: klausgraf http://googlemail.com). Zählt man den VS doppelt (Bundes- und Landesebene), sind es bislang
42
an der Zahl (aktualisiert 28.03.2007).

Ulmer Verein
http://archiv.twoday.net/stories/3490354

Reinhold-Schneider-Gesellschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2991095

Schwäbischer Heimatbund
http://archiv.twoday.net/stories/2989697

Gesellschaft Oberschwaben
http://archiv.twoday.net/stories/2847473

BID
http://archiv.twoday.net/stories/2840204

Comité International de Paléographie latin
http://archiv.twoday.net/stories/3215736
http://archiv.twoday.net/stories/2815149

Direktoren der baden-württembergischen Landes- und
Universitätsbibliotheken
http://archiv.twoday.net/stories/2814442

S.I.S.M.E.L.
http://archiv.twoday.net/stories/2814427

Deutscher Museumsbund
http://archiv.twoday.net/stories/2796637
http://archiv.twoday.net/stories/2799583

IFLA Rare Books and Manuscripts Committee
http://archiv.twoday.net/stories/2799653

Consortium of European Research Libraries
http://archiv.twoday.net/stories/2799641

Über 100 führende Wissenschaftler (Wechsel der Leitung der SUB Göttingen)
http://archiv.twoday.net/stories/2789764

Leiter der deutschen Handschriftenzentren
http://archiv.twoday.net/stories/2789748

Hochschule der Medien
http://archiv.twoday.net/stories/2770397

AG Sammlung deutscher Drucke
http://archiv.twoday.net/stories/2770264

Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (nur Bericht)
http://archiv.twoday.net/stories/2770196

Union der deutschen Akademien
http://archiv.twoday.net/stories/2765726

PEN-Zentrum Deutschland
http://archiv.twoday.net/stories/2765661

IFLA
http://archiv.twoday.net/stories/2765565

Mediävisten in Fribourg versammelt
http://archiv.twoday.net/stories/2772829

Benediktineräbte
http://archiv.twoday.net/stories/2765463

Staatsbibliothek Hamburg
http://archiv.twoday.net/stories/2759824

Verband deutscher Schriftsteller (Bundesebene)
http://archiv.twoday.net/stories/2751887
– Unterschriftenaktion des VS zur Buchmesse, über 600 Unterzeichner
http://archiv.twoday.net/stories/2750161
http://archiv.twoday.net/stories/2785042

Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft
http://archiv.twoday.net/stories/3104611

Verband der Archivarinnen und Archivare
http://archiv.twoday.net/stories/2750310

Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
http://archiv.twoday.net/stories/2750188

Offener Brief (Online-Petition), initiiert von Joachim Heinzle/Klaus Klein (Marburg), über 2500 Unterzeichner
http://archiv.twoday.net/stories/2749327 (nur Hinweis)
http://archiv.twoday.net/stories/2731521 (auf Englisch)
http://archiv.twoday.net/stories/2731475 (Text)

ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der
Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz
http://archiv.twoday.net/stories/2749070

19 prominente Kunsthistoriker (USA/UK)
http://archiv.twoday.net/stories/2731645
Englisch:
http://archiv.twoday.net/stories/2743873

Zentralkomitee der Katholiken
http://archiv.twoday.net/stories/2740182

Verband deutscher Kunsthistoriker e.V.
http://archiv.twoday.net/stories/2739925

Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
http://archiv.twoday.net/stories/2739268

Deutscher Kulturrat
http://archiv.twoday.net/stories/2755045

Gemeinsame Erklärung der Württembergischen Landesbibliothek und der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft (nur Bericht)
http://archiv.twoday.net/stories/2736774

Gemeinderat Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2751626

Deutsche Forschungsgemeinschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2727891

Deutscher Bibliotheksverband e.V.
http://archiv.twoday.net/stories/2725343

Deutsche UNESCO-Kommission (nur Bericht)
http://archiv.twoday.net/stories/2725343

Verband deutscher Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg
http://archiv.twoday.net/stories/2720129

Mediävistenverband
http://archiv.twoday.net/stories/2716821

Landesvereinigung Baden in Europa, über 20000 Unterschriften
http://archiv.twoday.net/stories/2707451
http://archiv.twoday.net/stories/3055012

Badische Bibliotheksgesellschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2702703

Verfassung von Baden-Württemberg schützt Denkmäler

Art. 3c Abs. 2 der Landesverfassung BW lautet:

Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte
und der Natur
genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und
der Gemeinden.

http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/1227/Landesverfassung.pdf

Früher war das Art. 86.

Zum Vergleich Bayern:

Artikel 141 Denkmalschutz; Naturschutz; Freier Zugang zu
Naturschönheiten
(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen
Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der
Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen
und zu pflegen, herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und
der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder
zuzuführen, die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins
Ausland zu verhüten.

Österreichische Gesetzestexte

Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) hat vor kurzem die Präsentation
ihrer Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung von Gesetzen und
Rechtstexten in einem neuen Portal gebündelt:

“ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online”

Die Bezeichnung “Alex” soll den Inhalt des Portals versinnbildlichen:
A – steht für Österreich, LEX – für Gesetz.

Bisher waren im ANNO-Portal der ÖNB (http://anno.onb.ac.at) neben
Zeitungsdigitalisaten auch die Digitalisate der gesamtstaatlichen
österreichischen Gesetzblätter (Reichs-, Bundes-, Staatsgesetzblätter) von
1849 bis 1940 vorhanden und rundeten somit die im Rechtsinformationssystem
(RIS) des österreichischen Bundeskanzleramts vorhandenen Daten
(http://www.ris.bka.gv.at: BGBl. ab 1945 u.a. als pdf) historisch ab.
Nunmehr wurde dieser Inhalt nach ALEX transferiert und wesentlich erweitert
um:

* NEU: Landesgesetzblätter
Vorerst sind in ALEX die Landesgesetzblätter folgender Länder vorhanden:
– Kärnten 1946-1999
– Niederösterreich 1849-1977
– Oberösterreich 1849-1990
– Steiermark 1850-1980

* NEU: Justizgesetzsammlung 1780-1849
Ebenfalls neu aufgenommen wurde die so genannte “Justizgesetzsammlung” (JGS)
– oder genauer die Sammlung der Gesetze und Verfassungen im Justiz-Fache für
Böhmen, Mähren, Schlesien, Österreich ob und unter der Enns, Steiermark,
Kärnten, Krain, Görz, Gradiska, Triest, Tirol und die Vorlande”, welche von
1780 bis 1849 die Gesetzgebung der Habsburgermonarchie außerhalb Ungarns zu
den Themenbereichen Straf- und Zivilrecht sowie zu den diesbezüglichen
Verfahrensrechten umfasst. Die Justizgesetzsammlung war übrigens die erste
offizielle Gesetzessammlung der Habsburgermonarchie, die von den Behörden
selbst herausgegeben wurde, wenn sie auch noch nicht den Charakter eines
modernen Gesetzblattes aufwies.

* NEU: Stenographischen Protokolle des Reichsrats 1861-1918
Die Stenographischen Protokolle des Abgeordnetenhauses sowie des
Herrenhauses des Reichsrates (1861-1918) dokumentieren das parlamentarische
Leben im Kaisertum Österreich bzw. in der cisleithanischen Reichshälfte der
Doppelmonarchie Österreich-Ungarn.

Eine weitere Neuerung bringt die Integration einer Suchfunktion vorerst über
den Bereich der gesamtstaatlichen Gesetzblätter von 1849 bis 1940. Bislang
konnte man in der Applikation nur virtuell blättern und zu bestimmten,
vorher bekannten Seitenzahlen des Gesetzblattes springen. Dies war relativ
mühsam, weil bei der Suche nach bestimmten Gesetzen – die nach juristischer
Manier meist nur mit Jahr und Nummer zitiert wurden und werden – das
Register zu Rate gezogen werden musste. Nunmehr wurden die Titel der
einzelnen Normen (nebst anderen Daten) abgetippt und in einer Datenbank
zusammengeführt, sodass nun inhaltlich nach Begriffen in den Gesetzestiteln
gesucht werden kann, was eine sachliche Suche ermöglicht. Weiters kann nun
auch nach Eingabe von Gesetzblatt-Jahrgang und der Gesetzesnummer direkt zu
dem fraglichen Gesetz “gesprungen” werden, womit bereits bekannte
juristische Zitate sehr leicht aufgelöst werden können.

Insgesamt sind momentan etwa 700.000 Seiten Scans im Portal ALEX vorhanden.
Der Ausbau wird weiter vorangehen. Allen Inhalten ist gemein, dass sie in
Bibliotheken meist nur schwer benützbar sind, weil sie entweder nicht zur
Gänze vorhanden sind oder gar Spezialwissen zur Benützung notwendig ist. Für
Nichtjuristen ergab sich damit eine unsichtbare Hürde. Die virtuelle
Zusammenführung dieser historisch, juristisch und politisch wichtigen
Inhalte über das ALEX-Portal erleichtert wesentlich den Zugang zu diesen
Materialien. Die virtuelle Zusammenführung dieser historisch, juristisch und
politisch wichtigen Inhalte über das ALEX-Portal erleichtert wesentlich den
Zugang zu diesen Materialien.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Müller

—————————————
Christa Müller
Digitalisierung
Österreichische Nationalbibliothek
Josefplatz 1, 1015 Wien
Österreich
Tel.: +43/1/53410/376
Fax: +43/1/53410/371
christa.mueller@onb.ac.at

Dreister Zugriff

Die Herrscherhäuser wussten sehr genau zu unterscheiden zwischen ihrem Privateigentum und dem Staats- bzw. Landeseigentum, das sie qua Amt verwalteten: Sie ließen das Publikum natürlich nicht in ihre privaten Gemächer, öffneten aber Bibliotheken und Museen für ihre Untertanen und nannten diese Institutionen deshalb in Baden auch “Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek” schreibt Rudolf Walther in der Frankfurter Rundschau vom 2. Oktober 2006. An diese lieferten Universitäten und Verlage Pflichtexemplare ab. Die wanderten nicht in die Privatbibliothek des Markgrafen. Dessen wirkliche Privatbibliothek hat die Landesbibliothek übrigens vor zehn Jahren dem Markgrafen abgekauft, um sie vor dem Verkauf ins Ausland zu retten.

Dreister Zugriff

Besonders dreist erscheint der markgräfliche Zugriff auf das landeseigene Kulturerbe im Falle der mittelalterlichen Handschriften. Sie kamen als thematisch zusammengehörende Konvolute 1803 als Raubgut in die Landesbibliothek. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden die deutschen Fürsten mit rechtsrheinischem Grundbesitz von Klöstern, Reichsabteien, Stiften und Bistümern dafür entschädigt, was sie links des Rheins an Napoleon abtreten mussten. Die Handschriften stammen aus säkularisierten bzw. enteigneten Klosterbibliotheken. Sie bilden ein in völkerrechtliche Form gekleidetes Beutegut des Landes Baden, aber nicht Privateigentum des Herrschers. Baden “erbte” damals auch Heidelberg mit der Bibliothek, die beide zur Kurpfalz gehörten. Diese regierte Maximilian Joseph, der 1799 bayerischer Kurfürst und 1806 erster bayerischer König wurde – aber selbstverständlich konnte er die Heidelberger Bibliothek nicht als Privateigentum nach München mitnehmen.

1918 dankte der Großherzog Friedrich II. ab. Nach zähem Ringen mit der republikanischen Regierung des Landes Baden kam 1924 ein Vertrag zustande, wonach nach dem Tod des Großherzogs alle großherzoglichen Bibliotheksbestände und Gemäldesammlungen in Landesbesitz übergehen sollten. Die dubiosen Rechtsansprüche, die das Haus Baden jetzt formuliert, haben ihre Basis in einem Formfehler, als 1954 nach dem Tod der Witwe des letzten Großherzogs die “Zähringer Stiftung” geschaffen wurde.

Mit der Stiftungsurkunde wurde kein Übergabeprotokoll, das die Bestände einzeln auflistet, erstellt. Dadurch entstand die Lage, dass zwar nach übereinstimmender Rechtsauffassung eine Stiftung besteht, aber eine Seite nach über 80 Jahren auf die winkeladvokatorische Idee kam zu behaupten, es sei ungeklärt, was materiell zum Stiftungsbesitz gehöre. Das Land Baden-Württemberg hätte demnach 1954 mit der “Zähringer Stiftung” gleichsam ein Blatt Papier, aber sonst nichts übernommen – außer die Kosten für die Pflege des kulturellen Erbes.

In der Stuttgarter zeitung kommentiert Julia Schröder:

Dass Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger und sein Finanzminister Gerhard Stratthaus zu glauben scheinen, sie könnten Teile aus einem historischen Handschriftenbestand in der Badischen Landesbibliothek herauslösen, ohne diesen in seiner Gesamtheit zu beschädigen, ist schlimm genug. Aber dass der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Peter Frankenberg, auf dem Standpunkt steht, die “wissenschaftliche Nutzbarkeit” der Landesbibliothek würde “nicht beeinträchtigt” durch die Verkäufe von Stücken, die, wie er sagt, für die badische Landesgeschichte nicht bedeutsam seien, das ist nicht nur schlimm, sondern peinlich. Man fragt sich, wie weit die Ahnung des Ministers, seine Ressorts betreffend, reicht – vorausgesetzt, die philologischen Disziplinen gelten noch als Wissenschaft.

Näheres über die Protestveranstaltung auf der Buchmesse

*/”Zu unserer Kultur gehört auch das Gedächtnis”/*

(Bundespräsident Horst Köhler am 6. Juni 2006 in Marbach/Neckar)

Die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, die Handschriften­sammlung der Badischen Landesbibliothek
zu Gunsten des badischen Adelshauses zu versteigern, wird öffentlich hart kritisiert. Am kommenden Samstag, den 7. Oktober findet *um 14.30 Uhr auf der Frankfurter Buchmesse* im Rahmen des IBLC-Forum (“International Booksellers’ and Librarians’ Center”), des Zentrums für den internationalen Buchhandel, für Bibliothekare, Dokumentare und IT-Spezialisten,
eine Podiumsdiskussion statt mit dem Thema

* *

*Was wird aus den Handschriften der badischen Landesbibliothek Karlsruhe?*

* *

*Auf dem Podium*:

Dr. Eva /Effertz/ (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn)

Prof. Dr. Felix /Heinzer/ (Lateinische Philologie des Mittelalters, Universität Freiburg, 1988-2005 Leiter der Handschriftenabteilung der WLB Stuttgart)

Prof. Dr. Reinhard /Mussgnug/ (Öffentliches Recht, Universität Heidelberg)

Prof. Dr. Lieselotte E. /Saurma/ (Kunstgeschichte, Universität Heidelberg)

*Moderation*:

Priv.-Doz. Dr. Arno /Mentzel-Reuters/ (Monumenta Germaniae Historica, München und Universität Augsburg) und Dr. Bettina /Wagner/ (Bayerische Staatsbibliothek München)

(kleinere Änderungen vorbehalten)

Das International Library Centre der Frankfurter Buchmesse findet man in Halle 4.2, Raum Raum M461

VdA protestiert gegen Verkaufspläne

Offener Brief

An den

Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg

Herrn Günther H. Oettinger

Staatsministerium Baden-Württemberg

Richard-Wagner-Str. 15

70184 Stuttgart

* Geplanter Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare schließt sich den Protesten gegen den Plan der baden-württembergischen Landesregierung an, Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zu verkaufen.

Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare mit derzeit 2.257 Mitgliedern vertritt in Deutschland die Interessen der historisch gewachsenen Überlieferung als Teil des kulturellen Erbes. Dass diese Überlieferung in ihrem Entstehungs- und Überlieferungszusammenhang gesichert und erhalten wird, um der Forschung und Öffentlichkeit als Kulturgut zugänglich zu sein und der Bildung zu dienen, zählt zu seinen vordersten Anliegen.

Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare muss daher seine Stimme vehement dagegen erheben, wenn authentische Überlieferung substantiell bedroht ist. Dies wäre bei einem Verkauf der Handschriften der badischen Landesbibliothek, die in ihrer Gesamtheit einen zentralen Bestandteil des dem Land Baden-Württemberg anvertrauten Kulturguts darstellen, zweifellos der Fall.

Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare bittet die Landesregierung Baden-Württemberg, von dem beabsichtigten Verkauf von Handschriften der badischen Landesbibliothek abzusehen und eine andere Lösung für die entstandene Problemlage zu suchen. Da die soweit vorliegenden Informationen zur Rechtslage eine Fülle von Fragen aufwerfen, bittet der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare auch, die Rechtslage noch einmal prüfen zu lassen.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die öffentliche Reaktion auf die Verkaufspläne zeigt, in welcher Dimension hier der Erhalt und die Zugänglichkeit einer historischen Überlieferung berührt sind, mit der sich weiteste Kreise der Wissenschaft und der Kultur in der ganzen Welt identifizieren. Aus der Sicht des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare ist die dabei zu Tage tretende Wertschätzung von Kulturgut des Landes Baden-Württembergs ein positives Zeichen für das Bundesland, dem sich die Landesregierung nicht verschließen darf.

Im Namen der Mitglieder des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare

Mit freundlichen Grüßen

gez Dr. Robert Kretzschmar

K. ist Vorsitzender des Vereins der Archivarinnen und Archivare (und zugleich Präsident des Landesarchivs Baden-Württemberg)

Satzung der Zähringer Stiftung

Satzung der

ZÄHRINGER STIFTUNG

Genehmigt am 22.03.1954 von der Regierung Baden-Württemberg

Registriert im Regierungspräsidium Karlsruhe

§1

Die Errichtung der Stiftung erfolgt auf Grund seiner testamentarischen Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit + Großherzogs Friedrich II. von Baden vom 12. August 1927, erklärt vor dem Notariat I in Freiburg. Sie gilt als öffentlich rechtliche Stiftung

Der Sitz der Stiftung ist Karlsruhe.

§2

Die Stiftung umfasst folgende Sammlungen:

1. Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung in Konstanz.
2. Das Kopf’sche Kunstmuseum in Baden-Baden.
3. Die Louis Jüncke’sche Gemäldesammlung in Baden-Baden.
4. Die Türkensammlung in Karlsruhe.
5. Die Großherzogl. Münzensammlung im staatl. Münzkabinett.
6. Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten Sammlungen in

Karlsruhe.

7. Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe.

Die Bestände dieser Sammlungen werden in genauen Inventarverzeichnissen festgehalten. Die Verzeichnisse werden neu aufgestellt und der Stiftungsurkunde als Anlage beigefügt.

§ 3

Zweck der “Zähringer Stiftung” ist es, die in § 2 genannten Sammlungen in bisheriger Weise zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die in § 2 Nr. 4-6 genannten Bestände stehen deshalb wie bisher in der Obhut des Badischen Landesmuseums die in Nr. 7 genannten Bestände in der Obhut der Badischen Landesbibliothek. Ihr Standort ist Karlsruhe.

Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der Badischen Landesbibliothek zu hören.

Die Ausleihung von Einzelobjekten zu Ausstellungszwecken ist möglich, unterliegt aber ebenfalls der Genehmigung des Verwaltungsrats.

§4.

Eine Veräußerung von Sammlungsgegenständen ist der Stiftung nur insoweit erlaubt, als es zur Bezahlung einer etwaigen Erbschaftssteuer erforderlich ist.

§ 5

Die Vertretung der Stiftung nach außen hin obliegt einem Verwaltungsrat, der sich zusammensetzt aus dem jeweiligen ältesten männlichen Spross der Zähringer Hauses als Vorsitzendem, dem jeweiligen Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament der Großherzogs Friedrich von Baden vorn 12. August 1927 benannten Vertreter der Großherzogl. Familie bestimmten Mitglied.

In Ermangelung eines männlichen Sprosses des Zähringer Hauses führt das jeweilige älteste weibliche Mitglied der Familie den Vorsitz.

Sitz des Verwaltungsrats ist Karlsruhe.

§ 6 M

Jedes Verwaltungsratsmitglied kann für Fälle seiner zeitweisen Verhinderung einen Stellvertreter benennen und nötigenfalls Sachverständige in die Sitzung mitbringen.

§7

Der Verwaltungsrat hat die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks zu verwalten und ist für alle Angelegenheiten der Stiftung ausschließlich zuständig. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Kultusministeriums als Aufsichtsbehörde für öffentliche Stiftungen bedarf.

§ 8

Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit Stimmenmehrheit in mündlichen Beratungen gefaßt, die schriftlich in Protokollform niederzulegen und vom Vorsitzendem zu unterzeichnen sind.

§ 9

Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr anberaumt. Auf Antrag eines Mitglieds ist der Vorsitzende zur Einberufung verpflichtet. Ohne die vollzählige Anwesenheit der Mitglieder, bzw. ihrer Stellvertreter, ist der Verwaltungsrat nicht beschlußfähig.

Gemäß dem Stiftungsgesetz Baden-Württemberg
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1104314/stiftungsgesetz.pdf
hat die Zähringer Stiftung den Charakter einer Stiftung des öffentlichen Rechts beibehalten. Stiftungsbehörde ist in ihrem Fall das Wissenschaftsministerium.

Die Veräußerung von Gegenständen der Stiftung mit besonderem wissenschaftlichem, geschichtlichen oder künstlerischem Wert unterfällt in BW keinem ausdrücklichen Genehmigungsvorbehalt oder Anzeigegebot (siehe Art. 27 BayStiftG http://www.stiftungen.bayern.de/pdf/BayStG_aktuell.pdf ).

Wissenschaftliche Bibliotheken protestieren gegen Verkaufspläne

Pressemitteilung
Berlin, 02.10.2006

Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
zum beabsichtigten Verkauf eines Teils der Handschriften der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe

Die Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV) reagiert mit völligem Unverständnis und großer
Empörung auf die bekannt gewordenen Pläne des Landes Baden-Württemberg, einen
Großteil der Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zum Kauf
freizugeben.

Die mit öffentlichen Mitteln erschlossenen Handschriften gehören zum kulturellen Erbe nicht
nur des badischen Landesteils oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, sondern überhaupt
zum Erbe Deutschlands und darüber hinaus des christlichen Abendlandes und seiner
literarischen und kunsthistorischen Überlieferung im Mittelalter.
Ihr Verkauf an private Sammler hätte zur Konsequenz, dass sie der Forschung und der
interessierten Öffentlichkeit für immer entzogen würden. Darüber hinaus würden mit dieser
Entscheidung historisch gewachsene Sammlungen unwiderruflich zerstört und der Stellung
der Badischen Landesbibliothek als überregional bedeutsamer Forschungseinrichtung
nachhaltiger Schaden zugefügt.

Mit besonderer Bitterkeit vermerkt die Sektion IV des DBV, dass Herr Ministerpräsident
Oettinger sich zwar zur Erhaltung des „Museumsstandortes Karlsruhe“ bekennt, die
Sammlungen des Badischen Landesmuseums bzw. der Kunsthalle Karlsruhe folglich nicht zur
Entschädigung der markgräflich-badischen Ansprüche verwendet werden sollen, ein
entsprechendes Bekenntnis zu den wertvollen badischen Bibliotheksbeständen aber fehlt.

Die Sektion IV des Deutschen Bibliotheksverbandes fordert das Land Baden-Württemberg
nachdrücklich auf, von den nur wenig durchdachten, eines Kulturstaates absolut unwürdigen
Verkaufsplänen Abstand zu nehmen, sich mit dem Haus Baden auf einem rechtlich
einwandfreien Weg anderweitig zu einigen, den gesamten Handschriftenbestand der
Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg
anzuerkennen und sich zu dessen dauerhafter Bewahrung in öffentlicher Hand zu
verpflichten.

Gez.: Werner Stephan, Vorsitzender der Sektion IV, Wissenschaftliche Universalbibliotheken
im Deutschen Bibliotheksverband
Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V., Sektion IV
Herr Werner Stephan, Direktor der Universitätsbibliothek Stuttgart
Telefon: 0711 685-82222
Fax: 0711 685-350
E-Mail: stephan@ub.uni-stuttgart.de

Unterschriftenliste des VS auf der Frankfurter Buchmesse

http://medien-kunst-industrie.verdi.de/bereich_kunst_und_kultur/kunst_und_kultur/pressemeldungen/unterschriftenaktion_vs

Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006
Verband deutscher Schriftsteller (VS) fordert Besucher der Frankfurter Buchmesse auf, mit ihrer Unterschrift gegen den Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften zu protestieren

Berlin/Karlsruhe: Der VS Bundesvorstand bittet alle Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift gegen den Verkauf der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe durch die Landesregierung Baden-Württemberg zu kämpfen.

Der Bundesvorsitzende des VS, Imre Török, unterstützt die internationalen Proteste gegen die barbarische Verschleuderung unseres nationalen und europäischen Kulturerbes. Er appelliert insbesondere an die Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Günther Oettinger zum Einlenken zu bewegen und die frühen Zeugnisse der europäischen Dichter, Denker und Chronisten zu retten.

Unterschriftenlisten sind am Stand des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) auf der Buchmesse in Frankfurt/M. (Stand 3.1 H101) sowie auf dem der Bundessparte Übersetzer des VS (VdÜ – Stand 5.0 E955) ausgelegt

Die Unterschriftenliste und die Presseinformation im Wortlaut können hier geladen werden:

Unterschriftenliste des VS gegen des Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften durch die Landesregierung Baden-Württemberg Unterschriftenliste (PDF, 22 kB)

Presseinformation des VS: Unterschriftensammlung auf der Buchmesse Frankfurt/M. gegen den Verkauf mittelalterlicher Handschriften Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006 (PDF, 27 kB)

Bitte diese Information weitergeben!

Natürlich können und sollen auch andere Stellen (Bibliothek, Archive, Museen, andere Kulturinstitutionen) Unterschriften sammeln!

Hinkender Gaul

Die WELT greift das Thema der Karlsruher Verkäufe auf und speist Wissen über den Marktwert der Stücke ein.

http://www.welt.de/data/2006/10/02/1057373.html

Auszüge

Die Affäre erinnert an die Geschichte vom Pferdehändler, der sich lauthals beschwert: “Alle reden nur davon, dass der Gaul auf einem Lauf hinkt, von den drei gesunden Beinen spricht keiner.” Die Landesregierung würde natürlich am liebsten nur die “gesunden” Beine vorzeigen, die Fälle, in denen sie Kulturgüter vor dem Ausverkauf rettete: die 24 Millionen Euro für die Donaueschinger Bibliothek, die 13 Millionen Euro für Holbeins “Graue Passion” und 2001 die fast 20 Millionen für die Nibelungen-Handschrift C, für die man die Landesbank als Sponsor fand. Das alles kam aus Fürstlich Fürstenbergischem Besitz. Aber auch die Markgrafen von Baden wurden nicht vernachlässigt. 42 Millionen Mark erhielten sie 1995 vom Land für Kunstgewerbliches und die Hälfte der Kunstkammer, ehe der Rest von Sotheby’s für 78 Millionen Mark versteigert wurde. “Markgraf von Baden nach Auktion saniert” verkündete damals eine Schlagzeile. Welch ein Irrtum!

Deshalb schaut alle Welt empört auf den lahmen Lauf und die angekündigte Totaloperation, die den Schaden aus der Welt schaffen soll. Denn das wäre der Verkauf der 3600 Codices, 4000 Musikhandschriften und 1300 Inkunabeln. Um 70 Millionen Euro dafür zu erlösen, müsste, wenn man nur die Handschriften in Rechnung stellt, ein Durchschnittspreis von knapp 20 000 Euro erzielt werden. Das klingt bescheiden, schließlich brachte es das Rothschild Stundenbuch mit den Miniaturen von Simon Bening bei Christie’s im Juli 1999 als bislang teuerste Handschrift auf 12,8 Millionen Euro. Und der erste Druck von Geoffrey Chaucers “Canterbury Tales” von 1476/77 wurde ein Jahr zuvor mit fast sieben Millionen Euro die am höchsten bezahlte Inkunabel. Aber das sind Ausnahmepreise. Solche Rarissima sind nicht unter den Badener Bibliotheksschätzen.

Die “Historia Alexandri Magni/ Histori von dem Grossen Alexander” des Johannes Hartlieb, 1493 von Martin Schott in Straßburg gedruckt, kann mit dem Chaucer kaum konkurrieren, auch wenn von dieser Version lediglich sieben vollständige und drei unvollständige Exemplare erhalten blieben. Da sind die Chancen für Georg Rüxners “Thurnierbuch. Anfang, vrsprung vnd herkomen des Thurniers inn Teutscher nation” von 1530 wahrscheinlich besser. Immerhin wurden die Holzschnitte in diesem Exemplar nicht nur koloriert, sondern auch mit Gold angelegt, so dass vermutet wird, es könne sich um eine Luxusversion für Karl V. handeln. Und der Band “Victoria adversus impios Hebraeos” des Salvagus Porchetus, da erst 1520 in Paris gedruckt eigentlich keine Inkunabel, kann mit Interesse rechnen, weil er einst Luther gehörte und von ihm mit Randnotizen versehen wurde.

Für das Reichenauer Lektionar mit seinen schön ausgeschmückten Initialen oder für die “Gesta Witigowensis” mit ihren Miniaturen, beide vom Ende des 10. Jahrhunderts, könnten sechs- und siebenstellige Beträge durchaus möglich sein. Dasselbe gilt auch für das illuminierte “Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden”, das um 1490 entstanden ist. Gefragt und gut bezahlt werden nur die Codices mit reichem Bilderschmuck und fantasievollen Randzeichnungen. Damit aber können lediglich ein Teil der Handschriften von St. Peter, von St. Blasien oder die 267 Pergament- und 162 Papierhandschriften des Klosters Reichenau auftrumpfen, die mit der Säkularisation 1805 der “Carlsruher Hofbibliothek” überwiesen wurden.

Unklar blieb damals, ob sie dem Markgrafen als Privateigentum zugedacht waren, oder ob sie an die Hofbibliothek des regierenden Herrschers gingen und damit als Staatsbesitz zu gelten hatten. Das ist der Ursprung des bis heute andauernden Streites zwischen dem Haus Baden und der Landesregierung. Sie wurde auch durch die Beschlagnahme fürstlichen Besitzes 1918/19 nicht aus der Welt geschafft, weil Gerichtsurteile aufgrund des Artikel 153 der Weimarer Verfassung, der das private Eigentum garantierte, diese Verfügungen 1925 aufhoben. Und da der von der KPD inaugurierte und von der SPD mitgetragene Volksentscheid über die Fürstenenteignung im folgenden Jahr keine Mehrheit fand, blieb das Privateigentum der Fürsten unangetastet. Für Baden ergab sich daraus ein Schwebezustand, weil ungeregelt blieb, was der Krone und damit der Republik als Nachfolger, was dem ehemals regierenden Haus privat gehörte. […]

Auch der SPIEGEL 40/2006 widmet heute eine ganze Seite (S. 200) dem Thema:

Unter den Hammer
Länder und Kommunen entdecken die Kunstschätze aus Museen und Archiven als stille Reserve zum Stopfen von Haushaltslöchern.

(Neue Informationen zur Karlsruher Affäre wurden schon vorab in Presseveröffentlichungen mitgeteilt.)

Online-Petition mit über 2500 Unterzeichnern geschlossen

http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief

Die Liste der Unterzeichner ist seit Montag, 2. Oktober 2006, 12.00
Uhr (MEZ) geschlossen.
Bitte senden Sie keine Emails mehr.
Der von über 2500 Personen unterzeichnete ‘Offene Brief’ wird jetzt an
den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg und die
Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sowie an verschiedene
Presseagenturen und Presseorgane geschickt.
Allen Unterzeichnern aus dem In- und Ausland sei für die
eindrucksvolle Unterstützung ganz herzlich gedankt!
Den weiteren Fortgang der Angelegenheit können Sie über die Website
der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe verfolgen
(http://www.blb-karlsruhe.de); dort finden Sie auch weiterführende
Links.
The list was closed on Monday, 2 October 2006, at 12:00 Middle European Time.
Please do not send any more Emails.
The letter which was signed by more than 2500 persons will be sent to
the Ministerpräsident of Baden-Württemberg and the members of the
Baden-Württemberg Parliament as well as various press agencies,
magazins and newspapers.
Thank you to all who signed from Germany and abroad for their
impressive support!
Further progress of the issue can be followed on the website of
Badische Landesbibliothek Karlsruhe (http://www.blb-karlsruhe.de);
there you will find further links.

Landtag wird sich mit der Causa Karlsruhe befassen

Laut Landtagsdokumentation gab es bisher folgende Vorgänge:

Antrag
Fraktion GRÜNE
26.09.2006 Drs 14/343
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0343.html

Antrag
Dr. Nils Schmid u. a. SPD
25.09.2006 Drs 14/341
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von
Kulturgütern des Landes
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/Txt/14_0341.html

Der SPD-Antrag datiert lt. Text ursprünglich vom 21.06., der Antrag der Grünen vom 26.06., die o.g. Daten sind die Daten der Veröffentlichung als Landtagsdrucksache.

Schweizer Handschriftenbibliothekare protestierten

Mir wurde freundlicherweise erlaubt, den Text des folgenden Schreibens hier zu veröffentlichen.

ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der
Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz)

p. adr.: Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Münstergasse 63, Postfach, CH-3000 Bern 8 (derzeit Präsident)

27. September 2006

Herrn Ministerpräsident
des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Villa Reitzenstein
Richard-Wagner-Straße
D-70184 Stuttgart

Betrifft Abgabe von Kulturgut an Zahlungsstatt durch das Land Baden-Württemberg an die Fürstenfamilie Baden

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
in der Welt der Gelehrsamkeit, die Ihnen fern liegen dürfte, ist ein Sturm der Entrüstung ausgebrochen, als gestern Abend bekannt wurde, dass das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, einen großen Teil des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe an Zahlungsstatt an die Fürstenfamilie Baden abzutreten, welche diese Bücherschätze an einer Auktion dem Meistbietenden versteigern wolle.
Ein Blick in das Nachschlagewerk „Handschriftenerbe des deutschen Mittelalters“ zeigt, dass in der badischen Landesbibliothek Karlsruhe nicht nur ein großer Teil der berühmten Handschriften des Klosters Reichenau liegen, sondern Handschriften aus dem ganzen mittelalterlichen Deutschland:
• aus karolingischen und hochmittelalterlichen Klöstern wie Alpirsbach, Alsbach, Blaubeuren, Ettenheimmünster, Fulda, Günterstal, Herrenalb, Hirsau, Lorsch, Sankt Blasien, Schuttern, Schwarzach, Tennenbach, Villingen, Wiblingen, Zwiefalten und anderen;
• aus den Reichsstädten Augsburg, Nürnberg, Ulm und ihren Klöstern;
• aus Bischofsstädten Bamberg, Erfurt, Konstanz, Speyer, Würzburg;
• aus weiteren Städten wie Baden-Baden, Braunschweig, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Offenburg, Pforzheim.
Einen besonderen Erklärungsnotstand haben Sie zu Orten, die heute im Ausland liegen: Colmar, Straßburg und Weißenburg im Elsass: Wie Sie wissen, ist im Deutsch-französischen Krieg 1870 das Archiv und die Bibliothek von Straßburg durch deutschen Beschuss verbrannt. Damals sind tausende mittelalterliche Handschriften und Dokumente, darunter bestimmt auch Vorstufen der Buchdruckerkunst aus den dortigen Versuchen des Johannes Gutenberg, restlos untergegangen: Muss das Elsaß seine restlichen Handschriften, die bis jetzt in Karlsruhe öffentlich zugänglich waren, in Zukunft in Malibu Kalifornien, in der vatikanischen Bibliothek und in Stockholm besichtigen? Oder verschwinden die Handschriften gar in einem Tresor einer Bank, da in Privatbesitz?
Ein weiterer, unheilbarer Aderlass süddeutschen Kulturgutes hat vor einigen Jahren stattgefunden, als die fürstlich fürstenbergische Familienbibliothek Donaueschingen verkauft worden ist: Handschriften, Inkunabeln und andere wertvolle alte Drucke sind in alle Winde, auch in die Schweiz (wo sie hoffentlich nie ein ähnliches Schicksal erreichen wird), zerstreut worden.
Bisher standen in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Handschriften als Kulturgut der Forschung zur Verfügung, in einer gut organisierten und mit Katalogen gut dokumentierten öffentlichen Institution, während Jahrzehnten betreut von öffentlich besoldeten Fachleuten; die Kataloge, die nun zu Makulatur würden, wurden in jahrelanger Arbeit mit öffentlichen und privaten Geldern wie der VW-Stiftung hergestellt. In Ausstellungen und Publikationen wurden die Werke des Mittelalters einer immer wieder begeisterten Öffentlichkeit vorgestellt. Jedermann weiß, dass eine Auktion diese Bücherschätze in die ganze Welt zerstreuen wird und dass die Bücher mit keinem Geld und nie mehr zurückgeholt werden können.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident: denken Sie an all die Kriege, an die Bücherverluste im Dreißigjährigen Krieg und seither in den beiden Weltkriegen und fragen Sie sich, ob Mitteleuropa weitere Verluste verkraften kann, mutwillig verursacht durch eine Regierung, welche lieber das Geld behält als die historischen Kulturgüter?
Können Sie persönlich einen solch barbarischen Akt der Zerstreuung wertvollsten Kulturgutes auf sich und auf Ihren Namen nehmen? In der kultur- und geschichtsbewussten Öffentlichkeit, die es nach wie vor noch gibt, wie wir Fachleute aus täglicher Erfahrung wissen, wird nach der Realisierung Ihrer skandalösen Pläne die Schande Ihrer Regierung und Ihrem Namen für immer anhaften.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Namen der
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen / Bibliothekare der Schweiz)

sig. Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Präsident
sig. Prof. Dr. Christoph Eggenberger, Zentralbibliothek Zürich
sig. Prof. Dr. Ernst Tremp, Stiftsbibliothekar, Stiftsbibliothek St. Gallen

Kopien an die Badische Landesbibliothek Karlsruhe sowie an das Institut de recherche et d’histoire des textes (IRHT), Paris

Wir sind die wahren Eigentümer der Karlsruher Handschriften

Die FAZ von Montag 2.10.2006 enthält im Feuilleton zwei Beiträge zur Problematik.

Ein kurzer Artikel greift die Eigentumsfrage erneut auf.

Nun gibt es eine erste Stellungnahme des Hauses Baden, die dieser Zeitung vorliegt. Die Markgrafenfamilie bezieht sich darin auf ein Rechtsgutachten, das der Mannheimer Jurist Max Hachenburg im Jahr 1922 im Auftrag der Republik Baden erstellte; dort heißt es: “Ich gebe mich nicht der Hoffnung hin, daß es möglich sein wird, auf rein juristischem Wege zu zeigen, wo das unbestreitbare Recht liegt …” Mit Bezug darauf und auf spätere Gutachten, deren Begründungen aber nicht ausgeführt werden, kommt die Stellungnahme zu dem Schluß: “Das Ergebnis einer sachlichen umfassenden Analyse wird nicht sein, daß die Handschriften dem Eigentum des Landes zugeordnet werden können. Schlichte Rechtsbehauptungen des Gegenteils ändern daran nichts. Das Haus Baden bleibt unverändert auf seinem Standpunkt, daß die sachlich unvoreingenommene Analyse des Rechts für das Eigentum des Hauses Baden an den Handschriften spricht.”

Mit einem Rückblick auf den Abtransport der Bücher aus St. Peter 1807 beginnt der Artikel von Felix Heinzer “Die Bibliothek als Jagdgrund”. Auszüge:

Es ist grotesk und nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet in Baden – und nur hier – die in den öffentlichen Kultureinrichtungen als den Nachfolgeinstituten der fürstlichen Sammlungen verwahrten Kunstgegenstände und historischen Dokumente nicht genauso selbstverständlich als staatliches Kulturgut gelten sollen wie in Württemberg, Bayern und anderswo. […]

Ob es zu einer Veräußerung von Hunderten Handschriften kommt oder ob “nur” ein paar Dutzend Spitzenstücke herausgepickt werden – es würde jedenfalls der bizarre Fall eintreten, daß Handschriften einer staatlichen Bibliothek, die durch gedruckte Kataloge erschlossen sind und von ganzen Forschergenerationen genutzt wurden, für die wissenschaftliche Arbeit praktisch von der Bildfläche verschwinden, und dieses nicht durch Elementarschäden wie Brand- und andere Naturkatastrophen oder durch kriegerische Ereignisse wie 1870, als der Artilleriebeschuß der Belagerer die große Straßburger Bibliothek in Brand steckte und unschätzbare Zeugnisse aus 1200 Jahren oberrheinischer Kultur in Flammen aufgehen ließ. Diesmal droht Verkauf und damit Zerstreuung im kaum kontrollierbaren Kreislauf des bibliophilen Sammelns und Handelns – das unter tätiger Mitwirkung derer, denen als Regierende der Schutz dieser Güter aufgetragen ist.

Zeichnet sich hier womöglich ein Präzedenzfall dafür ab, daß bisher selbstverständlich Verfügbares und damit auch ein Grundvertrauen in die Zuverlässigkeit öffentlich-staatlicher Kulturpflege ins Rutschen gerät? So sicher, wie man sein konnte, daß die Mona Lisa im Louvre hängt und der Isenheimer Altar im Colmarer Unterlindenmuseum steht, so sicher war man sich (und möchte es noch immer sein) der dauerhaften Präsenz eines Stückes wie der Manesse-Handschrift in der Heidelberger Universitätsbibliothek oder eben auch des Reichenauer Handschriftenbestands in der Badischen Landesbibliothek. Sollte auf Angaben von Fundorten und Signaturen mittelalterlicher Handschriften in öffentlichen Bibliotheken europäischer wie überseeischer Länder, die bisher zu den festen Bezugsgrößen des mittelalterbezogenen Forschungsdiskurses gehörten, plötzlich kein Verlaß mehr sein? Das wäre ein Tabubruch mit unabsehbaren Folgen.

Die wahren Eigentümer dieser Schätze aber sind weder die Bibliotheken noch die Forscher, sondern wir alle. Ihr geplanter Verkauf ist deshalb in der Tat eine Veruntreuung von Gemeingut und führt zu einem Verlust von Gütern, die zutiefst mit dem zu tun haben, was in der Politik gern als “Identität” einer Gesellschaft oder eines Volkes bezeichnet und beschworen wird. […]

Die Handschriften, um die gestritten wird, haben selbst keine Stimme. Daher ist es an uns, aufzubegehren gegen einen Vorgang, der ein Bundesland, das sich gern als Land der Denker sieht, nachhaltig diskreditieren und das Ansehen Deutschlands als Kulturnation auch in der internationalen Wahrnehmung beschädigen würde. Es darf nicht sein, daß wir uns rauben lassen müssen, was unsere Vorfahren für uns gesammelt haben.

Der Autor ist Professor für Lateinische Philologie des Mittelalters an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.

Text: F.A.Z., 02.10.2006, Nr. 229 / Seite 41

Felix Heinzer hat gemeinsam mit Gerhard Stamm die Pergamenthandschriften von St. Peter
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0034.htm (Faksimile)
und von Lichtenthal
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0246.htm (Faksimile)
in der Badischen Landesbibliothek katalogisiert.