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Der Karlsruher Skandal endlich auch in H-SOZ-U-KULT

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=816

Vielen Dank an Markus Malo! Auszug:

Die Diskussion um den geplanten Verkauf der Handschriften sowie die Dokumentation der bislang zu diesem Thema erschienenen Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, offenen Briefe usw. ist in zahlreichen Mailinglisten, Weblogs und Webseiten im Internet zu verfolgen. Eine Auswahl einschlägiger Internetadressen, die sich dieser Aufgabe widmen, befindet sich am Ende dieser Mail.

Diejenigen, die den Erhalt der Sammlung unterstützen möchten, können dies durch Unterzeichnung eines offenen Briefs an den Ministerpräsidenten und die Landesregierung von Baden-Württemberg tun. Den Wortlaut des offenen Briefes findet sich unter der URL http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief ; hier können Sie sich per Mail an kleink@staff.uni-marburg.de diesem offenen Brief anschließen.

Weblinks, über die weitere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt werden:

http://www.blb-karlsruhe.de – Dokumentation über Presseberichte, Presserklärungen usw. zum geplanten Ausverkauf

Weblogs:

http://archiv.twoday.net
http://log.netbib.de

Mailinglisten

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html – Über das Listenarchiv kann die Diskussion in der bibliothekarischen Fachöffentlichkeit verfolgt werden. Das Archiv ist tagesaktuell.

http://www.aedph.uni-bayreuth.de/mediaevistik.htm – Leider wird das Archiv dieser Liste nur monatlich aktualisiert, d.h. um die Debatte hier nachzuverfolgen, muß die Liste abonniert werden.

Für die Redaktion

Markus Malo

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Markus Malo, M.A.
Universitätsbibliothek Stuttgart
Redaktion H-Germanistik
Holzgartenstr. 16 Postfach 104941
7017
4 Stuttgart 70043 Stuttgart
Tel: 0711/685-83815 FAX: 0711/685-83502
http.www.h-germanistik.de
http://www.ub.uni-stuttgart.de
http://www.markus-malo.de

Erfreulicherweise auch in H-Germanistik
http://h-net.msu.edu/cgi-bin/logbrowse.pl?trx=vx&list=H-Germanistik&month=0609&week=e&msg=ckEv6MVdTcynsFsH9ysIPA&user=&pw=

Anfrage: Marketing für Bestandserhaltung

From: “Emine Kaynar”
Subject: [InetBib] Gesucht: Marketing für Bestandserhaltung: (Aktionen u. Projekte)
Date: Fri, 29 Sep 2006 22:10:12 +0200
To:

Sehr geehrte InetBib-Teilnehmer,

im Rahmen meiner Diplomarbeit “Deutschland ohne Worte: Wie Archive und Bibliotheken unser kulturelles Schriftgut erhalten wollen”,
benoetige ich Informationen bezueglich erfolgreichen Aktionen und Projekten, mit denen die Oeffentlichkeit für das Thema Bestandserhaltung sensibiliert wird (Besipiel: Aktion Lesezeichen”; “Hamburg ohne Worte” etc.).

Welche/s Bibliothek/Archiv hat solche (Marketing-) Projekte/Aktionen laufen und kann mir gegebenfalls Informationsmaterial zusenden?

Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Emine Kaynar e.kaynar @ http://gmx.de

Landesregierung BW: Beim Falschspielen ertappt

Aus der FAZ von morgen Samstag 30.09.2006, Nr. 228 / Seite 39:

Die baden-württembergische Landesregierung hat zu dem gestern in dieser Zeitung veröffentlichten Beitrag des Heidelberger Rechtswissenschaftlers Reinhard Mußgnug Stellung genommen und eingestanden, daß ihr Gutachten vorliegen, denen zufolge das Land im Streit mit dem badischen Fürstenhaus eine entschieden stärkere Rechtsposition einnehmen könnte, als sie die Regierung Oettinger bislang öffentlich vertreten hat. Mußgnug ist der Auffassung, die Kunstsammlungen des Fürstenhauses seien mit der Abdankung des letzten Großherzogs in Staatsbesitz übergegangen. Die Landesregierung teilte nun mit, Mußgnugs Rechtsauffassung entspreche einem Gutachten aus dem Jahr 1967, das von dem Heidelberger Rechtswissenschaftler Siegfried Reicke stamme. Unter Ministerpräsident Filbinger habe die Landesregierung 1976 versucht, auf der Grundlage dieses Rechtsstandpunktes eine Einigung mit dem Haus Baden zu erzielen; das sei jedoch nicht gelungen, weil die Fürstenfamilie es abgelehnt habe. rso.

Wenn die Fürstenfamilie nicht will, tanzt das Land gern nach ihrer Pfeife und sucht sich willfährigere Gutachter.

Nochmals zum Mitschreiben: Verschiedentlich wird in Presseveröffentlichungen der Bestand der Hof- und Landesbibliothek dem Domäneneigentum, das uneingeschränkt dem Großherzog zustand, zugewiesen. Das Domäneneigentum ging aber durch das von mir nachgewiesene Gesetz von 1919 (der Vertrag mit dem ehemaligen Großherzog) ins Landeseigentum über.
http://archiv.twoday.net/stories/2708484

Zur Causa siehe dieses Weblog passim.

Enteignung zum Zweck wissenschaftlicher Erfassung

Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg enthält interessante innovative Regelungen zur Enteignung.

http://www.denkmalpflege-bw.de/service/denkmalschutzgesetz.php

§25 Voraussetzungen der Enteignung

(1) Die Enteignung ist zulässig, soweit die Erhaltung eines eingetragenen Kulturdenkmals oder seines Erscheinungsbildes oder die Erhaltung einer geschützten Gesamtanlage auf andere zumutbare Weise nicht gesichert werden kann.

(2) Die Enteignung ist außerdem zulässig

1. bei Funden, soweit auf andere Weise nicht sicherzustellen ist, dass ein Kulturdenkmal wissenschaftlich ausgewertet werden kann oder allgemein zugänglich ist,

2. bei Kulturdenkmalen, soweit auf andere Weise nicht sicherzustellen ist, dass sie wissenschaftlich erfasst werden können.

(3) Zum Zwecke von planmäßigen Nachforschungen ist die Enteignung zulässig, wenn eine begründete Vermutung dafür besteht, dass durch die Nachforschung Kulturdenkmale entdeckt werden.

§26 Enteignung beweglicher Sachen

(1) Ist Gegenstand der Enteignung eine bewegliche Sache, ein Recht an einer beweglichen Sache oder ein Recht, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung der beweglichen Sache berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung der beweglichen Sache beschränkt, gelten §§4, 5, 7 bis 13, 17, §22 Abs. 1, 3 und 4, §§23, 27 bis 36, 39, 40, 42 und 43 des Landesenteignungsgesetzes entsprechend. In der Ausführungsanordnung können der Eigentümer und der Besitzer verpflichtet werden, die Sache an den Enteignungsbegünstigten herauszugeben.

(2) Ist zur Erhaltung, wissenschaftlichen Erfassung oder Auswertung eines Kulturdenkmals die sofortige Herausgabe an den Antragsteller dringend geboten, kann die Enteignungsbehörde den Eigentümer oder Besitzer verpflichten, die Sache an den Antragsteller herauszugeben. Im übrigen gelten §37 Abs. 2 bis 5 und §38 Abs. 2 und 3 des Landesenteignungsgesetzes entsprechend.

Kritik am Karlsruher Ausverkauf flaut nicht ab

Die Leiterin der Handschriftenabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek, Claudia Fabian, sagte am Freitag im Deutschlandradio Kultur, das Vorhaben sei ‘dreist’ und ‘skandalös’. Sie forderte, für einen möglichen Ankauf der Handschriften nach Kooperationspartnern zu suchen. Dies sei eine ‘nationale Aufgabe’.

Fabian wies zugleich darauf hin, dass noch nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft seien, um die Pläne zu verhindern. Auch müsse der öffentliche Protest gehört werden. Ein Ausverkauf der Handschriften wäre ‘ein Ausverkauf des Kulturstaats’ (ddp)

Siehe: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/548941

Auch Dieter Planck, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege, wandte sich gegen das Vorhaben , historische Handschriften für die Erhaltung von Schloss Salem am Bodensee zu verkaufen. Seiner Meinung nach kann mit der Veräußerung von Kunstschätzen die Erhaltung historischer Gebäude nicht gewissenhaft finanziert werden. „Ich kann die Art und Weise nicht nachvollziehen“, sagte der oberste Landesdenkmalpfleger am Freitag.

Nicht nur Gebäude erhalten

Die Öffentlichkeit habe nicht nur Anspruch auf die Bewahrung von Gebäuden, sondern auch auf den Erhalt der Schätze aus diesen Gebäuden, sagte Planck. „Es ist nicht gerecht, ortsfeste Gegenstände wie Klöster den leicht beweglichen und im internationalen Handel verkäuflichen Objekten gegenüber zu stellen.“ Nach Darstellung Plancks hat die Markgrafenfamilie in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro in die Sanierung etwa von Dachteilen und bröckelnde Fassaden investiert. „Irgendwann kann man so etwas einfach nicht mehr leisten“, sagte Planck. Seine Einrichtung verfügt in diesem Jahr über zwölf Millionen Euro für den Erhalt von Gebäuden in Kommunen.

Auch die 1996 gegründete Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur wandte sich gegen den Deal von Adelshaus und Politik zur Erhaltung von Salem. „Es hieße, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der Handschriften erreicht“, sagte der Vorsitzende Hans-Ulrich Rudolf in Ravensburg.

http://focus.msn.de/kultur/kunst/handschriften-verkauf_nid_36539.html

Besonders bemerkenswert erscheint mir der Mut von Präsident Planck, der, weitgehend durch die Verwaltungsreform entmachtet, nun sehr deutliche Worte der Kritik findet.

Ausser Konkurrenz:
http://www.jungewelt.de/2006/09-30/044.php (Oettinger als Adelshelfer des Tages)

Wirtschaftsministerium BW kündigt Rechtsbruch an

Vom Landesamt für Denkmalpflege an den Referatsleiter für Denkmalpflege im Wirtschaftsministerium BW, Dr. Hermann, verwiesen, hatte ich den richtigen Bürokraten an der Strippe.

Mehrfach betonte H., der Minister bzw. die Landesregierung werde nicht zulassen, dass Karlsruher Handschriften oder Handschriftengruppen ins Denkmalbuch eingetragen würden. Das widerspreche der “Einheit der Landesverwaltung”. Nach Denkmalschutzrecht sei kein Verkaufs- oder Verbringungsverbot verfügt oder auch nur möglich. Es handle sich nur im formalen Sinn um Denkmale, eigentlich seien das Kulturgüter und für deren Schutz sei das Wissenschaftsministerium zuständig. Ein denkmalschutzrechtlicher Ansatz, das Problem zu lösen, sei ein “Holzweg”.

Er mache sich noch keine Gedanken, was sein werde, wenn ein Teil der Kulturgüter in Privateigentum übergehe. Nach § 9 Denkmalschutzgesetz BW seien derzeit die fraglichen Bibliotheksbestände von den Genehmigungserfordernissen des Gesetzes ausgenommen, da sie von einer staatlichen Sammlung verwahrt würden.

Hermann verneinte, dass die Handschriften von § 8 Abs. 2 der die Zerstörung und Beseitigung der Kulturdenkmale verbietet (“Dies gilt für bewegliche Kulturdenkmale nur, wenn sie allgemein sichtbar oder zugänglich sind”) erfasst würden. Die Handschriften der BLB seien nicht allgemein zugänglich.

Text des Gesetzes:
http://www.denkmalpflege-bw.de/service/denkmalschutzgesetz.php

***

Es darf auf meine Ausführungen von 1994 Bezug genommen werden:

“Da in anderen Bundesländern ganze Bibliotheken auf der Liste des national wertvollen Kulturguts stehen und in Bayern sogar eine Käfersammlung eingetragen wurde, hätte Baden-Württemberg das herausragende Ensemble der Donaueschinger Hofbibliothek ohne weiteres durch eine Eintragung schützen können, doch wurden nur ganz wenige Einzelstücke auf diese Liste gesetzt. Daß nicht einmal das ursprüngliche Zubehör der eingetragenen Handschriften erfaßt wurde, geht aus einem Verkauf im Jahr 1982 hervor. Damals ließ der Fürst bei der – mit dem Land nicht abgestimmten – Versteigerung zwanzig kostbarer Handschriften seiner Sammlung durch Sotheby’s auch Fragmente der Vetus latina veräußern. Diese Bruchstücke einer altlateinischen Bibel, mit der sich ein eigenes Forschungsinstitut in Beuron beschäftigt, stammten nämlich aus dem Einband einer der drei auf der Liste stehenden Handschriften [Anm. 4]. Als das zuständige Ministerium weitere zwanzig Handschriften, ein Blockbuch und eine Inkunabel eintragen lassen wollte, blockte das Staatsministerium ab: die Verhandlungen sollten nicht gestört werden. Hier läßt sich die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Landesregierung mit Händen greifen. Ob die Abwanderung eines Kulturguts einen “wesentlichen Verlust” (Gesetzeswortlaut) für die Bundesrepublik bedeutet, bemißt sich nach objektiven Kriterien und ist von den Gerichten – leider nur auf Klage des Eigentümers – voll überprüfbar. Ein Beurteilungsspielraum steht der zuständigen Behörde nicht zu. Das zum Eintrag vorgesehene Blockbuch, eine “Kunst des Sterbens”, und die Inkunabel, vermutlich der Wiener Aderlaßkalender von 1462, sind jedoch am 1. Juli ins Ausland verkauft worden (Erlös: zusammen etwa 1 Mio. DM). Um einen günstigeren Preis bei den Handschriften zu erzielen, hat die Landesregierung somit einen wesentlichen Verlust für das deutsche Kulturgut in Kauf genommen.”

http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm

Die Kriterien für die Denkmaleigenschaft stehen nicht zur Disposition der Landesregierung, auch wenn dieser Dr. Herman das anders sieht. Wenn z.B. die Reichenauer Klosterbibliothek “überörtliche Bedeutung haben oder zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen” sind sie nach § 12 Abs. 2 auch als bewegliche Kulturdenkmale zwingend einzutragen.

Ins Denkmalbuch wurden wesentlich weniger bedeutende Bibliotheken in Baden-Württemberg eingetragen, etwa die evangelische Predigerbibliothek in Isny oder die Ratsbibliothek Schwäbisch Hall, zu letzterer:
http://www.landesdenkmalamt-bw.de/nachrichtenblatt-online/NB2003-4-S-362-363.pdf

In Ermangelung einer Schutznorm kann sich der Bürger vor den Gerichten gegen die kaltschnäuzige Einschätzung der BW-Bürokraten nicht wehren, die hochrangigen Kulturdenkmalen den ihnen zustehenden Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz einfach verweigern.

Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/2736892

Nachtrag: Kritik des Präsidenten des Landesamts für Denkmalpflege am Deal:
http://archiv.twoday.net/stories/2740802

Die Denkmalfachbehörde kann meinen was sie will (der Maulkorb für Planck ist sicher schon ausgepackt), das Regierungspräsidium sitzt am längeren Hebel und ist dem Innenministerium unterstellt.

Teil der Kultur des Abendlands soll verhökert werden

Auf der Meinungsseite der SZ von heute lesen wir:

Oettinger ist heute – in diesem Zusammenhang muss man sagen: leider – Ministerpräsident von Baden-W�rttemberg. In dieser Funktion möchte er nun einen Teil der Kultur des Abendlandes verhökern. Um den Markgrafen von Baden respektive die Sanierung dessen Salemer Schlosses zu finanzieren, will Oettinger einen wichtigen Teil der Badischen Landesbibliothek, in erster Linie mittelalterliche Handschriften, versteigern lassen. Der Vorgang ist empörend: Eine Sammlung, die Jahrhunderte sowie Kriege, Umstürze, Pleiten und Plünderungen überlebt hat, wird von einem emporgekommenen Provinzpolitiker versilbert.

Wes Ungeistes Kind Oettinger ist, beweist er jetzt durch den Satz, dass die Kritik an seinem Vorhaben nicht “auf den Wirtschaftsseiten” der Zeitungen stehe, sondern nur “im Kulturteil”. Der Sinn dieses Satz ist klar: Die Wirtschaft ist ernst zu nehmen. Wer aber Kultur ernst nimmt, der hat einen Sprung in der Schüssel. Dies entlarvt alles, was Oettinger zu Kultur und Leitkultur gesagt hat, als heuchlerisches Gelaber. “Mir brauchet koi Kunscht, mir brauchet Krumbira (Kartoffeln)”, hei�t ein schwäbisches Sprichwort. Dafür sorgt Oettinger.

Blogger halten sich ganz zurück

Kaum Echo findet sich zum geplanten Karlsruher Handschriftenverkauf in Weblogs. Die Meinungsmacht der Blogger hat offenkundig andere Themen.

Offener Brief:
http://blog.markus-ritter.de/2006/09/28/baden-wurttemberg-verscherbelt-badischen-kulturschatz

Back to the Feudalismus
http://hotmeals.twoday.net/stories/2738519

Etwas Hohn
http://www.szon.de/blog/archives/1998-Kommt-schon,-der-Adel-braucht-doch-Kohle….html

Unreflektierte Vorurteile gegen öffentliche Sammlungen
http://rebellmarkt.blogger.de/stories/568016

Deutsche Archivare schweigen zum Karlsruher Ausverkauf

Zwar waren alle KollegInnen, die ich auf dem Essener Archivtag sprach, entsetzt und fassungslos, aber eine Resolution gab es nicht. Mein Fehler, ich hätte ja auf der Mitgliederversammlung des VdA eine beantragen können.

In den Niederlanden hat Agnes Jonker am 26.9. auf die Karlsruher Pläne aufmerksam gemacht:
http://forum.archieven.org/index.php?topic=5873.msg8706

Vielen Dank!

Zentralkomitee der Katholiken protestiert

Ausverkauf von Werken des kulturellen Gedächtnisses stoppen!

(Bonn/Münster 28.09.2006) Das Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, wertvolle Handschriften aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, um mit dem Erlös Schloss Salem zu sanieren, dass sich im Besitz der Markgrafen von Baden befindet, hat der kulturpolitische Sprecher des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, kritisiert.

„Der geplante Verkauf dieser historischen Sammlung ist ein eklatanter Verstoß gegen den Auftrag der öffentlichen Kulturpolitik, möglichst vielen den Zugang zu diesen Kunstwerken zu ermöglichen, die einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Gedächtnis unseres Landes darstellen,” so Sternberg wörtlich. “Das kulturelle Erbe, das die Handschriftensammlung als Fundus europäischen Mönchstums und einzigartiger Werke kirchlicher Kunst und Literatur verkörpert, darf nicht nach jeweiliger Kassenlage zur Disposition gestellt werden. Die Handschriften zeigen in einzigartiger Weise Berührungen der Kunst mit christlichem Glauben.
Die Klöster haben diese liturgischen, biblischen und anderen religiösen Schriften über Jahrhunderte als ihre größten Schätze gehütet. Jenseits der Frage, inwiefern das Land aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse überhaupt zu einem solchen Schritt berechtigt ist, würde der Verkauf der Handschriftensammlung ein unverzichtbares Gut in alle Winde zerstreuen.”

http://www.zdk.de/pressemeldungen/meldung.php?id=369

Zähringer-Stiftung

Name und Anschrift der
Stiftung

Zähringer Stiftung
Neues Schloß
76530 Baden-Baden
Schriftwechsel an:
Zähringer Stiftung
Rentamt
88682 Salem
Tel.: 07553/810
Rechtsnatur Stiftung des öffentlichen Rechts
Stifter/in Seine Königliche Hoheit Großherzog Friedrich II von Baden
Genehmigung 22.03.1954 durch Regierung des Landes Baden-
Württemberg
Stiftungszweck
Erhaltung in bisherige Weise und Zugänglichmachen der
Öffentlichkeit folgender Sammlungen:
a) Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung
in Konstanz
b) Das Kopf´sche Kunstmuseum in Baden-Baden
c) Die Louis Jünck´sche Gemäldesammlung in Baden-
Baden
d) Die Türkensammlung in Karlsruhe
e) Die Großherzogliche Münzensammlung im staatl.
Münzkabinett
f) Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten
Sammlungen in Karlsruhe
g) Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek
in Karlsruhe
Stiftungsorgane Verwaltungsrat
Stiftungsbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe

Quelle:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1119226/Z%E4hringer%20Stiftung.pdf

Laut SWR gehört dem Verwaltungsrat an:
*der Erbprinz Bernhard von Baden
*Prof. Siebenmorgen (Bad. Landesmuseum) und
* Graf Douglas

Gerade bei dem letzten Namen darf man annehmen, dass man den Bock zum Gärtner gemacht hat. Schliesslich ist der ehemalige Sotheby’s-Vertreter (verantwortlich für die skandalöse Auflösung der Markgrafen-Kunstkammer 1995) erst letztes Jahr unrühmlich als Manager des Ausverkaufs der welfischen Marienburg aufgetreten.

Kunsthistorikerverband protestiert gegen Karlsruher Verkaufspläne

Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V.

aus aktuellem Anlass:

Offener Brief: Zum drohenden Verkauf Karlsruher Handschriften

An den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

der Verband Deutscher Kunsthistoriker protestiert aufs Schärfste gegen den Plan der baden-württembergischen Landesregierung, kostbare Handschriften aus der Landesbibliothek Karlsruhe zu verkaufen, um mit dem erhofften Erlös das großherzogliche Haus Baden zu entschulden und zugleich damit den denkmalpflegerischen Erhalt des ehemaligen Zisterzienserklosters Salem zu sichern, das seit 1802 dem Haus Baden gehört und weiterhin als Wohnsitz dienen soll.

Es ist höchst zweifelhaft, ob dem Haus Baden überhaupt ein Besitzrecht an den von ihm beanspruchten beweglichen Kunst- und Bibliotheksgütern zusteht, die auch vor 1918 nicht Privatbesitz der Großherzöge waren. Die heute in der FAZ (Nr. 227, S. 37) veröffentlichte Beurteilung des Heidelberger Steuer- und Finanzrechtlers Mußgnug widerspricht mit sehr eindeutiger Begründung der derzeit von der baden-württembergischen Landesregierung geäußerten Auffassung.

Doch selbst im gegenteiligen Falle wäre es Pflicht und Ehrensache des verantwortlichen Ministerpräsidenten, eine derart beispiellose und barbarische Zerstreuung wertvollsten, gewachsenen Kulturgutes unter allen Umständen zu verhindern.

Denn Sie, Herr Ministerpräsident, tragen in der Gegenwart und vor der Zukunft des Ihrer Obhut anvertrauten Landes dafür Verantwortung, die mehr als tausend Jahre umspannenden Zeugnisse seiner kulturellen Eigenart und auch die Zeugnisse der weitgreifenden, die heutigen Landesgrenzen weit überschreitenden kulturellen Interessen zu bewahren, die sich in dem Karlsruher Bücherbestand von größtem ideellen Wert manifestieren.

Solche Sammlungsbestände besitzen, wie man in den Geschichtswissenschaften seit langem erkannt hat, ihren besonderen Wert in der gewachsenen, vielschichtigen Einheit. Diese stellt ein bedeutendes historisches Zeugnis in sich dar, das für alle Zeiten zerstört würde durch den Verlust auch nur weniger Handschriften, so wie eine kostbare Krone durch das Herausbrechen einzelner Perlen und Steine an materiellem und ideellem Wert entscheidend verlöre.

Und was wäre die Plünderung der einzigartigen Karlsruher Handschriftensammlung für ein Beitrag zur kulturgeschichtlichen Gleichberechtigung der badisch-schwäbischen Geschwisterschaft, wenn der ehemals württembergische Bibliotheksbesitz gottseidank unanfechtbar in der Stuttgarter Landesbibliothek erhalten bleibt?

Als 1980 die kostbare Bibliothek des Hauses Oettingen-Wallerstein bedroht war, fand die bayerische Staatsregierung unter Franz Josef Strauß eine intelligente Mischfinanzierung, mit der die Bibliothek – zu einem damals schon sehr stattlichen Preis ! – vollständig für die Universität des schwäbischen Landesteils in Augsburg und damit für das gemeinsame kulturelle Gedächtnis gerettet wurde. Das war in einem Land, das gleichzeitig an einem wirtschaftlich hochanspruchsvollen und wie wir sehen erfolgreichen Strukturwandel arbeitete, selbstverständlich. Sollte so etwas nicht auch heute in Ihrem Bundesland nicht nur möglich, ja vielmehr obligatorisch sein?

Wirtschaft und Kultur, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, sind – und waren – immer zwei Seiten derselben Medaille, und für die Kultur waren immer auch hohe wirtschaftliche Opfer zu bringen, die sich freilich reich verzinsen.

Bei entsprechend gewachsenem Bewußtsein für das, was auf dem Spiel steht und angesichts des drohenden Verlustes an kultureller Identität und internationalem Ansehen müßte in einem so sprichwörtlich kreativen Lande wie dem Ihren doch auch in der Regierung soviel Phantasie zu entwickeln sein, wie nötig ist, um den vollständigen Erhalt der Karlsruher Bücherschätze zugleich mit dem von Kloster Salem sicherzustellen. Das können nicht nur die Bürger Ihres Landes von Ihnen erwarten, dazu fordert auch die Fachöffentlichkeit Sie dringendst auf!

Im Namen der Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker

Hochachtungsvoll

gez. Prof. Dr. Georg Satzinger

Wer etwaige weitere Protestmaßnahmen namentlich unterstützen möchte,
teile dies bitte unter Angabe von Namen und Anschrift unter folgender
E-Mail-Adresse mit:
unterschrift http://kunsthistoriker.org

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Information

Der im August 1948 gegründete Berufsverband vertritt die Interessen der in Deutschland und in deutschen Institutionen tätigen Kunsthistoriker. Öffentlichkeit für das Fach Kunstgeschichte wird unter anderen durch Publikationen und den zweijährlich stattfindenden Deutschen Kunsthistorikertag geschaffen (mit Mitgliederversammlung). Neben der Betreuung der klassischen Bereiche Universitäten und Forschungsinstitute, Museen und Denkmalpflege widmet sich der Verband verstärkt der Situation der in freien Berufen tätigen Kollegen und der Studenten, die vor dem Einstieg ins Berufsleben stehen.

Quelle:
http://www.zikg.lrz-muenchen.de/VDK/homepage.htm

Protest from LIBER

*Manuscripts of the Badische Landesbibliothek, **Karlsruhe***

It has come to the attention of the Expert Group of European Manuscript Librarians, operating under the auspices of the Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche (LIBER), that the Government of Baden-Württemberg is planning to auction off large parts of the manuscript collection of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe which has been in public custody since the abolition of the Grand Duchy in 1918/19.

The LIBER Expert Group of European Manuscript Librarians recognises the unique significance of manuscript and archive collections, not only for the world of research and learning, but also for a wider audience of people interested in history and cultural heritage. The primary aims of the Group are to act as a forum for curatorial concerns, and to enhance understanding and practical cooperation among curators across Europe.

As a group of manuscript curators we protest against the possibility of a ‘diaspora’ of manuscripts which are not only an important part of the German cultural heritage but as such also part of the common European cultural tradition. The manuscripts now held in Karlsruhe have been collected over centuries, have been kept in the Landesbibliothek for decades, and have been catalogued after World War II with DFG-funding. Although the juridical ownership of these manuscripts seems to be disputed, we urge the government of Baden-Württemberg to do its utmost to try and keep this historical collection together, accessible to the international scholarly community.

Dr. http://A.Th. Bouwman

Chairman, Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
[Keeper of Western manuscripts
Leiden University Library]

Dr Bernard Meehan
Acting Secretary, Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
Keeper of Manuscripts
Trinity College Library, University of Dublin

Protestveranstaltung auf der Buchmesse gegen Karlsruher Verkäufe

Am Samstag, 7.10. soll nachmittags im International Library Centre bei der Frankfurter Buchmesse eine Podiumsdiskussion zum drohenden Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe stattfinden. Einige prominente Redner aus Bibliothek, Fachwissenschaft und von der DFG haben schon zugesagt.

Merken Sie sich also diesen Termin vor! Die Messekarte kostet 9,50 Euro – das sollte uns unser kulturelles Erbe wert sein!

Viele Grüße,
Bettina Wagner

Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts

http://commons.wikimedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_Baden-W%C3%BCrttemberg:_National_wertvolles_Kulturgut%2C_1986

Leider sind die Bilder dieses urheberrechtlich nicht geschützten Gerichtsurteils (§ 5 UrhG) mir zu klein geraten. Sie stammen aus:

Schmid, Hermann: Von der Sozialpflichtigkeit säkularisierter Kunstgegenstände : Überlegungen zum Urteil d. Verwaltungsgerichtshofs B-W vom 14.3.1986 gegen Markgraf Max von Baden. – In: Freiburger Diözesan-Archiv 106. 1986. – S. 257 – 272

Schmid äußert sich in diesem lesenswerten Aufsatz sehr kritisch über den Eigentumsanspruch der Markgrafen. Ein 1919 aufgestelltes Verzeichnis des Markgrafeneigentums konnte er trotz mehrfacher Nachforschungen im GLA nicht auffinden.

Kulturgüter schutzlos?

Es fällt nicht leicht, angesichts des Ausverkaufs der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Ruhe zu bewahren. Das Perfide daran ist: Das Land Baden-Württemberg hat alle Trümpfe in der Hand, was den möglichen Schutz der unersetzlichen Handschriften angeht. Obwohl Kulturgüter von nationalem Wert ohne Wenn und Aber nach gerichtlich – aber nur für den Eigentümer! – voll nachprüfbaren Kriterien in die Liste national wertvollen Kulturguts einzutragen sind, um die Abwanderung ins Ausland zu verhindern, kann das Land rechtswidrig dem Haus Baden zusagen, dass keine solche Verkaufsbeschränkung erfolgt. Zuständig für die Eintragung ist ja das Wissenschaftsministerium des Landes. Der Bürger kann dagegen nicht vor Gericht ziehen, ihm fehlt das für die Klagebefugnis erforderliche subjektive öffentliche Recht. Ebenso verhält es sich im Denkmalschutzrecht. Natürlich ist die ehemalige Klosterbibliothek der Reichenau eine Sachgesamtheit, die das Kriterium eines Kulturdenkmals ohne weiteres erfüllt. Schließlich ist sie ungleich bedeutender als die evangelische Predigerbibliothek in Isny, die im Denkmalbuch steht. Eine Eintragung der Reichenauer Bestände wird aber dank des Weisungsrechts der Landesregierung gewiss unterbleiben. Das gleiche Bild bei der staatlichen Stiftungsaufsicht der ominösen “Zähringer-Stiftung”, die das angeblich oder wirklich in Privateigentum befindliche Kulturgut des Hauses Baden verwaltet. Vor allem bei den beweglichen Denkmälern kann sich das Land Baden-Württemberg jeden Willkürakt leisten. Erinnert sei nur an den Verkauf der Druckschriften der Donaueschinger Hofbibliothek ab 1999, unter denen sich die Bibliothek des Joseph von Laßberg, ein Kulturdenkmal von europäischem Rang, befand. Wir brauchen also dringend – nach dem Vorbild des Naturschutzrechts – ein Verbandsklagerecht für anerkannte kulturelle Vereinigungen, mit denen die Einstufungen im Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht von einem unabhängigen Gericht kontrolliert werden können. Sonst werden Kulturgüter zum Freiwild der Haushaltspolitiker.

(Der FAZ als Leserbrief zugeleitet.)

Update: Veröffentlicht am 6. Oktober 2006 S. 9