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Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919

Faksimile:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919

Das Gesetz sollte einen Ausgleich schaffen zwischen dem vormaligen Großherzoglichen Haus und dem badischen Staat. § 8 bestimmte: “Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen”.

§ 1 wies dem Großherzog aus dem Domänenvermögen als Privateigentum zu: Immobilien in Baden-Baden, Freiburg und Badenweiler sowie die Grabkapelle im Fasanengarten zu Karlsruhe samt Einrichtung, soweit nicht schon Eigentum des Großherzogs. Von der Einrichtung der übrigen bisher zur Hofausstattung gehörigen Gebäude (gemäß Anlage zum Gesetze vom 3. März 1854 über die Zivilliste) standen ihm die im Wege der Verständigung mit der Regierung ausgeschiedenen Gegenstände zu. Alle anderen Gegenstände gehören dem badischen Staat, auch soweit bisher Privateigentum. Zusätzlich erhielt der Großherzog noch 8 Mio. Mark.

Zum Domänenvermögen vergleiche man § 59 der Badischen Verfassung von 1818 (Zuschuss zum Landeshaushalt)
http://wwwalt.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/baden1818.html

§ 7 lautete:
“Bezüglich der im Privateigentum des Großherzogs stehenden Kunstwerke in der Kunsthalle in Karlsruhe und im Schloß Favorite ist die Erklärung der Generalintendanz der Zivilliste vom 18. März maßgebend.”

Aus der Nichterwähnung der Landesbibliothek läßt sich folgern, dass deren Bestände als Staatseigentum galten. Der Gesetzgeber hatte eine umfassende Auseinandersetzung mit den Ansprüchen im Sinn, die Entschädigung des einstigen Herrscherhauses war durchaus großzügig.

Wenn das Inventar der Landesbibliothek zum Domänenvermögen zählte, wurde es 1919 verstaatlicht, es sei denn ihr Gebäude zählte zur Hofausstattung. Dann hätte es in der Verständigung aufgeführt sein müssen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6).

Da ausdrücklich Kulturgut im Gesetz (nämlich in der Kunsthalle und im Schloss Favorite) aufgeführt wird, kann man nicht annehmen, dass das Inventar der Bibliothek freies Privateigentum wurde, da es seiner Zweckbestimmung nach öffentliche Sache blieb. Obwohl Eigentumszuordnung und Status als öffentliche Sache unabhängig voneinander sind, ist angesichts der Doppelnatur der Bibliothek als Großherzoglicher Hof- und Landesbibliothek der Schluss geboten, dass der Gesetzgeber von 1919 ihr Inventar nicht als Privateigentum auffasste.

Nach dem Bericht von Michael Hübl (BNN vom 21.9.2006) blieb dagegen ungeklärt, welche Kunstwerke, Münzen und Dokumente fortan als Staatseigentum zu gelten hätten. 1954 genehmigte das Land Baden-Württemberg die Zähringer-Stiftung als Stiftung des öffentliches Rechtes, die zum Zweck hatte, die “Erhaltung in bisheriger Weise und Zugänglichmachung der Öffentlichkeit” einer Reihe von Sammlungen sicherzustellen. Neben der großherzoglichen Münzsammlung, der “Türkenbeute” und anderen Kunstschätzen zählten dazu auch die “hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe”. Bisher habe gegolten, dass nur wenige Einzelstücke als “hofeigen” galten, während das Gros (und dabei auch das Säkularisationsgut) als Landeseigentum betrachtet wurde. Renommierte Rechtswissenschaftler, so Oettinger, hätten in Gutachten das Restrisiko als “erheblich eingestuft”.

In der grundlegenden Darstellung der Sammlungsgeschichte der Türkenbeute
http://www.tuerkenbeute.de/res/pdf/forschung/katalogtexte/Sammlung.pdf
wird die Zugehörigkeit zur Zähringer-Stiftung mit keinem Wort erwähnt.

Schatzkammer muss ausgeräumt werden – wird das Electorium von Lullus zerschnitten?

Rose-Maria Gropp, Kuhhandel mit Büchern, FAZ 22.9.2006, S. 33:

Um 70 Mio. auf dem Kunstmarkt zu erlösen, müsse die Schatzkammer ausgeräumt werden. Da Vincis’s Codex Hammer kaufte Gates 1994 für 30,8 Mio. Dollar. Die über 1000 Fürstenberg-Handschriften kosteten das Land 48 Mio., für C waren nochmals knapp 20 Mio. fällig. Der Marktwert des Stundenbuchs des Mgf. Christoph I. liege wohl bei 3 Mio., bei dem Electorium von Lullus werde er zweistellig.

Als Käufer komme Getty in Betracht, aber auch der Antiquariatshandel. “Es ist bekannt, daß zum Beispiel der amerikanische Markt eine große Vorliebe für die Illuminationen hegt, nicht allerdings für den Rest der Bände: Aufgeteilt und ausgeweidet kehren sie dann nicht selten zu geringeren Preisen in einen mittleren Markt zurück”.

Da die Bibliothek sich als Eigentümerin wähnte und der Markgraf an einem Ausfuhrverbot kein Interesse hatte, sei keine der Karlsruher Handschriften auf der Liste des nationalen Kulturguts verzeichnet, die Abwanderung ins Ausland werde daher kaum aufzuhalten sein.

"Das ist der Supergau"

“Das ist der Supergau. Das geht ins Mark der Bibliothek”, wird von den gestrigen Karlsruher BNN Bibliotheksdirektor Ehrle zitiert. Es geht offenbar auch um Druckwerke, nicht nur um Handschriften (wenngleich der Verlust der ersteren natürlich eher zu verschmerzen wäre).

“Das Adelshaus Baden bringt seine Kunstsammlungen in eine gemeinnützige Stiftung ein, um Schloss Salem langfristig zu sichern. Darauf habe sich seine Familie mit dem Land Baden-Württemberg verständigt, sagte Bernhard Prinz von Baden. »Wir wollen langfristig das kulturelle Erbe erhalten«, betonte er. Das 42 000 Quadratmeter große Ensemble mit Schloss und gotischem Münster gehört zu den Touristenattraktionen am Bodensee und zieht alljährlich 130 000 Besucher an. Teile der Internatsschule Schloss Salem sind in den historischen Mauern untergebracht. Der Wert der Sammlungen von Waffen, Münzen, Gemälden, Kunstgegenständen und Büchern werde auf 250 bis 300 Millionen Euro geschätzt, erläuterte der Adelige. Um Stiftungskapital zu bilden, soll ein Teil der Bibliotheksbestände im Wert von 70 Millionen Euro auf dem freien Markt verkauft werden. Dabei handelt es sich um Handschriften und Druckwerke. […] Die Landesbibliothek muss dem Adelshaus etwa 3 500 ihrer rund 4 200 Handschriften überlassen. Darunter seien die »Gesta Witigonis« – die Biografie des Abtes Witigo von der Insel Reichenau – und das Evangelistar aus St. Peter sowie die Handschriften von St. Blasien.” (Reutlinger Generalanzeiger)

Kulturbarbarei

Ich bitte um Verständnis, dass der aktuelle und ungeheuerliche Casus der Badischen Landesbibliothek derzeit die eigentlich archivischen Themen dieses Weblogs überlagert.

Die Badische Landesbibliothek hat eine Dokumentation zum Ausverkauf badischer Handschriften auf
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html
bereitgestellt.

Hier die Presseerklärung der Landesvereinigung Baden in Europa
vom 21. September 2006

Mit Unverständnis und Entsetzen reagiert die Landesvereinigung Baden in Europa auf die Nachricht eines beabsichtigten erneuten Ausverkaufs Badischer Kulturgüter. Der Verkauf der unersetzlichen Handschriften von Weltbedeutung der Badischen Landesbibliothek ist Kulturbarbarei, ausgerechnet in einem Land das sich stets seiner außerordentlichen Kulturförderung rühmt.

Es grenzt an Veruntreuung eines historisch gewachsenen Ensembles, durch welches nicht zuletzt die bedeutende kulturelle wissenschaftliche und historische Bedeutung der Klöster bis heute dokumentiert werden kann.

Außerdem sind diese Handschriften in der Badischen Landesbibliothek der öffentlichen Nutzung durch weltweit renommierte Wissenschaftler zugänglich und für deren Arbeit unersetzlich. Diese Aufgabe können sie nicht mehr erfüllen, wenn sie in privaten Tresoren verschwinden. Die Landesvereinigung Baden in Europa fordert deshalb die Landesregierung auf, die finanziellen Probleme des markgräflichen Hauses anders zu lösen.

Eine badische Landesregierung würde mit Sicherheit anders agieren und die Probleme lösen. Die Landesvereinigung Baden fordert deshalb, dass aus den Erträgen der Landesstiftung, die zu einem wesentlichen Teil aus dem Verkauf der badischen Gebäudeversicherung (900 Mill. DM) und den Aktien des Badenwerkes (2,5 Milliarden DM) besteht, die Mittel aufgebracht werden.