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Konstanzer CDU-Abgeordneter will sich aus der Karlsruher Konkursmasse Stücke für die Reichenau sichern

Mit Genehmigung des Autors dokumentiere ich einen Brief an den Konstanzer CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Hoffmann, der sich auch auf der Reichenau äußerte:
http://www.andreas-hoffmann.info/news_detail,150,,1483,detail.html

Der Brief an Oettinger ist dokumentiert unter
http://andreas-hoffmann.info/download/schr.mp_oettinger_21.09.06.pdf

Einleitend artikuliert H. Verständnis für die “Ultima ratio”, den beabsichtigen Verkäufen, dem die Zustimmung nicht verweigert werden könne.

Zumindest “ein Teil” der Reichenauer Handschriften solle nicht dem Verkauf zugeführt, sondern dem Welterbemuseum auf der Reichenau überlassen werden. Er denkt vor allem an das Reichenauer hausbuch. Auch wenn die Verwertung “eines großen Teils der badischen Kulturschätze wohl unausweichlich” sei, sei es wichtig, die “elementarsten Bestandteile” auf Dauer der Allgemeinheit zu erhalten.

Der Brief von Dr. Herkenhoff ist völlig berechtigt. Es ist eine Schande, dass der CDU-Abgeordnete sich nicht ohne Wenn und Aber für den Erhalt für den Erhalt der in die Landesbibliothek gelangte Reichenauer Klosterbibliothek (Handschriften UND Drucke) als Ganzes einsetzt. Hauptsache, er kann ein paar schöne Stücke fürs Klostermuseum herausschlagen. Eine selten schäbige Gesinnung.

Sicher freut sich der Abgeordnete Hoffmann über E-Post:
mdl.hoffmann.kn@t-online.de

Nun der Text des Herkenhoff-Briefs:

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

der beabsichtige Verkauf von Handschriften und Alten Drucken der Badischen
Landesbibliothek ist eine Schande! Es in den letzten Tagen deutlich geworden –
zu denken ist etwa an die ausführliche Stellungnahme von Professor Mußgnug in
der FAZ – dass das Land Baden-Württemberg die Ansprüche des markgräflichen
Hauses nicht in letzter Konsequenz geprüft hat bwz.wohl nicht hat prüfen
wollen. Doch von der rechtlichen Basis einmal abgesehen: bei den Zimelien der
Badischen Landesbibliothek handelt es sich nicht um Privatbesitz, sondern um
ein kulturelles Erbe, das uns allen gehört, vor allem aber Wissenschaft und
Forschung zur Verfügung stellen muß, und von daher nicht in einem japanischen
oder amerikanischen Privatsafe verschwinden darf. Wenn Herr Oettinger in seinen
Äußerungen zeigt, dass er nur betriebs- und volkswirtschaftlich denken und
argumentieren kann, hinsichtlich der Kultur aber nur Ignoranz verbreitet,
stellt er als Ministerpräsident dem Land Baden-Württemberg ein einziges
Armutszeugnis aus.

Sie haben es jedoch in meinen Augen geschafft, das miserable Vorgehen von
Ministerpräsident, Finanz- und Wissensschaftsminister, das dem Land
Baden-Württemberg den berechtigten Vorwurf des Kulturvandalismus eingebracht
hat, noch zu übertreffen. Ich beziehe mich dabei auf Ihren im Internet
veröffentlichten Brief an Herrn Oettinger, in dem sie vorschlagen, dem
beabsichtigen Weltkulturerbemuseum quasi aus der Konkursmasse der Badischen
Landesbibliothek noch Reichenauer Handschriften zuzuschlagen. Dies ist schon in
der Sache völlig verfehlt. Bücher sind keine Museumsobjekte. Gerade
Pergamenthandschriften eignen sich aufgrund ihrer Mechanik und empfindlichen
Materialien nicht dazu, ständig aufgeschlagen in Vitrinen zu liegen. (Aus
diesem Grund werden sie auch immer nur für eng begrenzte Fristen in
Ausstellungen gezeigt). Dass Sie die entsetzliche Situation, in die die
Badische Landesbibliothek geraten ist, jetzt dazu nutzen wollen, für Ihren
eigenen Wahlkreis noch einige “Schaustücke” herauszuschlagen,halte ich
unanständig und wirft auf die in Ihrem Brief formulierte Zustimmung zum
Verkauf der Handschriften ein ganz schlechtes Licht.

Ich weiss nicht, ob es Sinn macht, an Sie oder Ihre Kollegen in dieser
Angelegenheit noch in irgendeiner Weise zu appellieren. Herr Oettinger und die
Landesregierung Baden-Württember haben in meinen Augen die Büchse der Pandora
geöffnet. Wenn schon das vergleichsweise reiche und angeblich so
kulturfreundliche Baden-Württemberg anfängt, das Tafelsilber, das kulturelle
Erbe von uns allen zu verscherbeln bzw. Betriebswirten wie Bernhard von Baden
zu überlassen, wird das mit Sicherheit in anderen, weniger wohlhabenden
Bundesländern Nachahmer finden. Den Schaden tragen wir dann alle.

Ich darf Sie bitten, über den Inhalt meines Briefes zumindest einmal
nachzudenken!

Diese Email geht in Kopie an den Südkurier. Ich stelle es der Zeitung frei, ihn
vollständig oder in Auszuügen als Leserbrief zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Herkenhoff

———————————————————————–
Dr. Michael Herkenhoff
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Handschriften und Alte Drucke der
Sektion 4 im DBV
http://www.bibliotheksverband.de/aghandschriften/start.html
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Adenauerallee 39-41
D-53113 Bonn

Keine Alternativen?

Die Idee einer Stiftung, die Salem langfristig sichert und gleichzeitig den Markgrafen bewegt, all seine Kunstschätze dem Staat abzutreten, hat deshalb durchaus Charme.

Meint Arnold Rieger in den Stuttgarter Nachrichten (30.9.2006, S.2) und fährt fort:

Wenn es nicht den Haken gäbe, dass dieses Geschäft auf Kosten alter Handschriften ginge, deren Verkauf das nötige Stiftungskapital erbringen soll. Darf man das? Darf man ein Kunstwerk auf dem Altar des anderen opfern? Schließlich handelt es sich bei den Manuskripten nicht um Fürstennippes, sondern um unwiederbringliche Zeugnisse deutscher Kultur: einen Spiegel des öffentlichen Gedächtnisses. Wer solche Tabus bricht, die obendrein an landsmannschaftliche Empfindlichkeiten rühren, braucht nicht nur gute Argumente, sondern auch Fingerspitzengefühl und Kommunikationstalent. Nichts davon hat die Landesregierung gezeigt.

Sie schuldet der Öffentlichkeit vor allem den Beweis, dass alle anderen Wege begangen oder wenigstens erkundet worden sind, um diesen problematischen Deal zu umgehen. Sponsoren, Landesstiftung, Bürgerinitiativen – vieles ist denkbar, was zur dauerhaften Sicherung der Salemer Anlage und zur Entlastung der Eigentümer führen könnte. Doch was erfährt die staunende Öffentlichkeit? Dass es keine Alternative gebe zu einem Vergleich, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt wurde und eine Menge Fragen aufwirft. Ist es wirklich aussichtslos, gegen das Adelshaus um die Kunstwerke zu prozessieren, wie es zwei Rechtsgutachter behaupten? Darüber gibt es in der Fachwelt unterschiedliche Meinungen. Wenn nun der Streit um die “Türkenbeute” und andere Schätze ohnehin schon seit 90 Jahren schwelt, dann sollte man sich die Zeit nehmen, um diese Frage sorgfältig zu klären – zum Beispiel mit einem zweiten Gutachten. Auch die Frage, wie viel das Haus Baden bisher in den Erhalt des Denkmals investiert hat, ist nicht beantwortet. Stattdessen wurde vereinbart, der Familie 30 Millionen Euro als Entschädigung zu zahlen.

Nur widerstrebend und nach massiven Protesten rang sich die Landesregierung in dieser Woche eine Erklärung ab: eine Feuerwehraktion, aber keine vertrauensbildende Maßnahme. Für die größte Verwunderung sorgt aber der Ministerpräsident selbst. Der ansonsten so kunstsinnige Regierungschef tat die Diskussion mit der schnoddrigen Bemerkung ab, diese schlage sich ja nur auf den Kulturseiten der Zeitungen nieder: ein kleiner, unsensibler Satz, der noch lange nachhallen wird. Man muss nicht die überzogenen Reaktionen aufgeregter Professoren teilen, die den “Ausverkauf der Vergangenheit” beschwören, um zu bilanzieren: Der Vergleich mit dem Haus Baden ist mangelhaft begründet und miserabel kommuniziert. Mit dem Effekt, dass Baden-Württembergs Image als Kunstland international Schaden erleidet.

Die Stuttgarter Zeitung widmet dem Skandal heute eine Sonderseite. Den größten Raum nimmt eine einfühlsame Home- bzw. besser Castle-Story zu Bernhard von Baden ein, dessen Belastung durch das riesige Areal Salem und die Unterhaltungskosten dargestellt werden. “Alles ist in einem Topzustand” wird der junge Adelige zitiert, was die Frage nahelegt, ob dann nicht ein weniger übereiltes, mit dem Verlust unschätzbarer Werte für die Landeskultur verbundenes Vorgehen angezeigt sei. Die 70 Millionen müssen ja nicht sofort aufgebracht werden. Das Land könnte eine Bürgschaft für die akuten Verbindlichkeiten übernehmen und dann könnte man in Ruhe nach Lösungsmöglichkeiten sowohl für die Salem-Frage als auch für die ungeklärten Eigentumsverhältnisse des Kulturguts suchen.

Außerdem erfährt man etwas über die vielen Preziosen der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek und über den Volkszorn in Baden: “Badens Volksseele kocht. Der drohende Verkauf der Handschriftensammlung eint Bürger und Kommunalpolitiker über alle Parteigrenzen hinweg. Mit Unterschriftenlisten und Resolutionen wettern sie gegen den Plan der Landesregierung”.

In der FAZ gibt es heute drei Leserbriefe gegen den Verkauf.

Im Tagesspiegel schreibt Bernhard Schulz:

Die Erhaltung eines Baudenkmals, eben des weitläufigen Schlosses Salem, gegen die Verschleuderung von Büchern aufzuwiegen, ist jedenfalls eine grobe Missachtung der Verpflichtung des Landes zu Schutz und Bewahrung öffentlichen Kulturguts.

Denn anders, als die Landesregierung sich von den agilen Hausjuristen Bernhards von Baden hat einreden lassen, sind die Eigentumsverhältnisse keineswegs so undurchsichtig, dass der jetzt angestrebte Rechtsvergleich „gerechtfertigt“ wäre, wie der Finanzminister behauptet. Die badische Verfassung von 1818 – als sich nach Napoleon überall absolutistische Reiche in konstitutionelle wandelten – nennt das landesherrliche Vermögen „nach allgemein anerkannten Grundsätzen des Staats- und Fürstenrechts unstreitiges Patrimonialeigentum des Fürsten und seiner Familie“. Letztendlich auf diesen Passus stützt der Markgraf seinen Eigentumsanspruch. Denn der 1919 geschlossene Vertrag des nunmehr republikanischen Landes Baden mit dem vormalig Großherzoglichen Haus schlägt diesem das Patrimonialeigentum „als Privateigentum“ zu – und zwar ausdrücklich Teile des Grundbesitzbestandes, ohne jedoch den Kunst- und Bibliotheksbesitz zu erwähnen. Das Land Baden und seit 1952 das vereinte Baden-Württemberg haben diese Bestände denn auch seither gepflegt, wissenschaftlich bearbeitet und zugänglich gemacht. Zweifel an der öffentlichen Trägerschaft gab es über all die Jahrzehnte hinweg nie.

http://www.tagesspiegel.de/kultur/archiv/01.10.2006/2812461.asp

In den Stuttgarter Nachrichten bekommt Oettinger sein Fett weg:

Groß herausgekommen ist der bekannte Stuttgarter Ministerpräsident Oettinger. Dieser Virtuose des verschwäbelten Nasalknödels, dieser Mundart-Berserker aus Ditzingen will am Verkauf der wertvollen Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe festhalten. Mit den 70 Millionen Euro soll das ehemalige Zisterzienserkloster Salem saniert werden, das der Markgrafenfamilie gehört.

Die “Süddeutsche Zeitung” schreibt: “Oettinger ist heute – in diesem Zusammenhang muss man sagen: leider – Ministerpräsident von Baden-Württemberg. In dieser Funktion möchte er nun einen Teil der Kultur des Abendlands verhökern.” Und in so scharfem Ton hauen die Münchner Kollegen selten drein: “Der Vorgang ist empörend: Eine Sammlung, die Jahrhunderte sowie Kriege, Umstürze, Pleiten und Plünderungen überlebt hat, wird von einem emporgekommenen Provinzpolitiker versilbert. Wes Ungeistes Kind Oettinger ist, beweist er jetzt durch den Satz, dass die Kritik an diesem Vorhaben nicht auf den Wirtschaftsseiten der Zeitungen stehe, sondern nur im Kulturteil. Der Sinn dieses Satzes ist klar: Die Wirtschaft ist ernst zu nehmen. Wer aber Kultur ernst nimmt, hat einen Sprung in der Schüssel.”

Eintragung in die Kulturgutliste von Berlin aus?

Nun greift auch das Kanzleramt in den Streit um den geplanten Verkauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden-Württemberg ein. Nach Medienberichten wird geprüft, ob die Bundesregierung ein Exportverbot für die Handschriften beantragen soll. Unterdessen wächst der Protest in der Wissenschaft.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) lasse ein Ausfuhrverbot der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe prüfen, berichten das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” und die Nachrichtenagentur dpa. Die entsprechende Klausel im Kulturschutzgesetz, nach der auch der Bund “zur Wahrung eines gemeindeutschen Interesses” ein solches Verbot verlangen kann, habe man “durchaus im Blick”, hieß es demnach.

Auch der Bundestags-Kulturausschuss wird sich mit dem drohenden Verkauf der einzigartigen mittelalterlichen Handschriften befassen, wie der Ausschussvorsitzende Hans-Joachim Otto (FDP) dem Magazin sagte. “Es geht nicht um irgendwelche Reminiszenzen an Baden, es geht um eine national bedeutsame Sammlung.”
Bei Ausfuhrverbot weit geringerer Erlös

Der Leiter der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, muss bis dem 10. Oktober eine “Negativliste” mit nicht verkäuflichen Werken erstellen. Eine endgültige Liste der zu versteigernden Kunstwerke soll eine Kommission aus Beamten, Experten und einem Vertreter des Hauses Baden bis Jahresende festlegen. Sollte die Ausfuhr untersagt werden und die Werke nur auf dem deutschen Markt verkauft werden können, ließe sich nach der Schätzung eines Antiquars im Vergleich zum Weltmarktpreis “nur ein Viertel erlösen”.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1577622/59qq6c/index.html

Laut
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/684213.html
ist von einem “involvierten Antiquar” die Rede. In dieser Liga spielt aber nur Dr. Jörn Günther (Hamburg), der immer dabei ist, wenn es um Millionenwerte geht. Es ist durchaus nicht auszuschließen, dass dieser skrupellose Händler den ganzen Deal einfädelt hat.

***

Das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschg/BJNR005010955.html

§ 3

(1) Die Eintragung kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen. Die Landesregierung regelt das Antragsrecht durch Rechtsverordnung. Sie kann diese Befugnis auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

(2) Zur Wahrung eines gemeindeutschen Interesses kann der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien die Eintragung in das Verzeichnis beantragen.

Absatz 2 wäre allerdings eine Möglichkeit, die Trümpfe der Landesregierung auszustechen. Ein solcher Antrag wäre aber zugleich eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung.

Wir können alles. Außer Hochkultur

Martin Zwilling (FU Berlin) hat eine geniale Anzeigenidee unter
http://www.martin-zwilling.de/BW.htm
abgelegt.

Weh täte das der Landesregierung aber nur, wenn diese Anzeige tatsächlich in einem überregionalen Organ erschiene. Da Herr MP Oettinger bereits bekundet hat, dass ihn das Feuilleton nicht schert, sollte man vorrangig an den Wirtschaftsteil der FAZ, an die Financial Times Deutschland oder das Handelsblatt denken …

English version of the art historians' protest letter to the FAZ

September 22, 2006

To the editor:

It is difficult to convey our shock, astonishment and dismay at the still barely believable news of the scandalous plan to sell the vast majority of the manuscript holdings — some 3500 out of a total of 4200 volumes — of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe in order to permit the house of Baden to pay off its debts and restore its last remaining residence at Salem. Other nations, for example, the United Kingdom, have found ways, through instruments such as the National Trust, to strike a balance between preservation and private property rights. Due, in part, to Dostoevsky, Baden-Baden, former residence of the Markgräfliches house, remains known around the world as the site of a now insignificant casino, but who would have thought that the government of Baden-Württemberg would turn out to be the biggest gambler of all? All other considerations aside, there is no way that the market could absorb so many manuscripts, many of them incomparable treasures, within a short span of time. It is therefore to be feared that a great many will be sold at prices that in no way reflect their real monetary value. Financial folly aside, with this act, arrived at in secret, without, apparently, proper public debate or review, one of the world’s greatest collections, in many respects an incomparable record and repository of over a millennium of European monasticism and memory, including, inter alia, major monuments in the history of art, literature, theology, mysticism and music, will be dispersed and destroyed. Books that have been conserved, catalogued, and exhibited (at considerable public expense) will end up God knows where. Many will disappear into private collections, becoming inaccessible to students, scholars and any wider public of culturally and historically-minded individuals. Historical collections — monastic libraries assembled over centuries — will be scattered, making it all but impossible to study them in systematic or a coherent fashion. Other books (perish the thought), having survived the Thirty Years War, the Napoleonic invasion, secularization, and two World Wars, will be broken up, made victims of the market — and for what? To preserve, in apparent violation of due democratic process, let alone the public interest, the dignity of an overstretched aristocratic family.

A library is more than just a collection of books. It is a storehouse of memory, or better put, it is a resource that makes the work of memory, history and cultural self-consciousness possible in the first place. In WWII, despite the collection having been put in storage for safe-keeping, most of Karlruhe’s holdings — some 360,000 printed volumes — were annihilated by bombardment. Other great libraries, from Alexandria to Sarajevo and the Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, have been lost due to accidents, vandalism or violence. Are we now to add Karlsruhe to this list of disasters? If so, it will have a place of special distinction, for in this case, a great library will have been destroyed, not accidently, but rather at the hands of the very people entrusted to protect it. It would be one thing if the collections in Karlsruhe were of no more than antiquarian interest, important only within a local or, at best, a regional setting. Even under these circumstances, their dispersal would be a scandal. Throughout the Middle Ages, however, and beyond, the Upper Rhine was a cradle of civilization, a major locus of European urbanism, a highway between north and south, in short, a driving force in European history. The sale of Karlsruhe’s manuscripts will be registered round the world as a clear signal that in Germany, the past is for sale — and at bargain-basement prices. In selling off such treasures, the government of Baden-Württemberg makes a mockery, not only of democratic process, but also of its commitments to education, culture and the public good.

Yours sincerely,

Prof. Dr. Jeffrey F. Hamburger, History of Art & Architecture, Harvard University

Mitunterzeichnet von:
Prof. Dr. Ann Blair, History, Harvard University
Prof. Dr. Caroline Walker Bynum, Institute for Advanced Study, Princeton
Prof. Dr. Walter Cahn, History of Art, Yale University
Prof. Dr. Margot Fassler, History of Music and Liturgy, Yale University
Prof. Dr. Roberta Frank, English, Yale University; President, Medieval Academy of America
Prof. Dr. Carmela Vircillo Franklin, Classics, Columbia University; Director, American
Academy in Rome
Prof. Dr. Rachel Fulton, History, University of Chicago
Prof. Dr. Patrick Geary, History, University of California, Los Angeles
Prof. Dr. Thomas F. Kelly, Music, Harvard University
Prof. Dr. James H. Marrow, Art & Archaeology, Princeton University; Fitzwilliam Museum,
Cambridge; President, Medieval Manuscript Society
Prof. Dr. E. Ann Matter, History, University of Pennsylvania
Prof. Dr. Robert Nelson, History of Art, Yale University
Prof. Dr. Thomas F. X. Noble, History; Director, Medieval Institute, University of Notre Dame
Prof. Dr. Nigel F. Palmer, Medieval German, Oxford University
Prof. Dr. Ken Pennington, Columbus School of Law, School of Theology and Religious Studies
The Catholic University of America
Prof. Dr. Robert Somerville, History, Columbia University
Prof. Dr. Nicholas Watson, English; Chair of Medieval Studies Committee, Harvard University
Prof. Dr. Anders Winroth, History; Chair, Medieval Studies Program, Yale University

Kindly provided by Jeffrey Hamburger

More on the case in English see the recent entries at
http://archiv.twoday.net/topics/English+Corner

More than 2000 scholars worldwide have signed the protest letter at
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief

Translation: http://archiv.twoday.net/stories/2731521

If you would like to sign the Open letter, send an email to
kleink@staff.uni-marburg.de
subject: Open Letter
please include your full name, title, institutional affiliation.

Offener Brief der Marburger Mediävisten: über 2000 Unterschriften gegen die Pläne der Landesregierung BW

Gab es jemals einen so gewaltigen wissenschaftlichen Protest in Sachen Kulturgutverluste?

Der von den Marburger Altgermanisten Joachim Heinzle und Klaus Klein initiierte offene Brief hat beispiellosen Zulauf.

http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief

Soeben zählte ich über 2000 Unterschriften.

Von hunderten von Wissenschaftlern spricht der SWR:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1577622/59qq6c/index.html

In einem offenen Brief im Internet protestieren hunderte Wissenschaftler und Mittelalterforscher aus dem In- und Ausland gegen den geplanten Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek. “In einem beispiellosen Akt der Barbarei würde dem Land damit ein zentraler Bestand seines kulturellen Erbes genommen”, heißt es in dem Schreiben an Baden- Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und die Landtagsabgeordneten. Initiiert wurde die Aktion von den Marburger Mittelalterforschern Joachim Heinzle und Klaus Klein.

Die Handschriften der Karlsruher Bibliothek “dokumentierten in einzigartiger Weise das geistige Leben der Region, wie es sich über Jahrhunderte entwickelt hat “, heißt es weiter in dem Brief. Mit einem Verkauf würde die Sammlung “in alle Winde zerstreut”.

Mehr als 1.700 Fachleute hätten bereits unterzeichnet, sagte Klein. “Die Resonanz ist wahnsinnig.” Auch der amerikanische Harvard-Professor und Kunsthistoriker Jeffrey Hamburger sowie Forscher zahlreicher Universitäten, Bibliotheken und Forschungseinrichtungen haben ihren Namen unter den Brief setzen lassen. Auch in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung ” war vor kurzem ein offener Protestbrief von 19 Professoren und Kunsthistorikern aus aller Welt veröffentlicht worden.
Quelle: http://www.n-tv.de/716762.html

Kurzinfo: Geplante dreiste Verkäufe aus der Handschriftensammlung der BLB Karlsruhe

Wer sich rasch informieren will:

Englisch:
http://archiv.twoday.net/topics/English+Corner

Deutsch
http://archiv.twoday.net (auch zu rechtlichen Aspekten)
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=816
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html#handschriften
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn060927.php
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-sz060925.php

Der Karlsruher Skandal endlich auch in H-SOZ-U-KULT

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=816

Vielen Dank an Markus Malo! Auszug:

Die Diskussion um den geplanten Verkauf der Handschriften sowie die Dokumentation der bislang zu diesem Thema erschienenen Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, offenen Briefe usw. ist in zahlreichen Mailinglisten, Weblogs und Webseiten im Internet zu verfolgen. Eine Auswahl einschlägiger Internetadressen, die sich dieser Aufgabe widmen, befindet sich am Ende dieser Mail.

Diejenigen, die den Erhalt der Sammlung unterstützen möchten, können dies durch Unterzeichnung eines offenen Briefs an den Ministerpräsidenten und die Landesregierung von Baden-Württemberg tun. Den Wortlaut des offenen Briefes findet sich unter der URL http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief ; hier können Sie sich per Mail an kleink@staff.uni-marburg.de diesem offenen Brief anschließen.

Weblinks, über die weitere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt werden:

http://www.blb-karlsruhe.de – Dokumentation über Presseberichte, Presserklärungen usw. zum geplanten Ausverkauf

Weblogs:

http://archiv.twoday.net
http://log.netbib.de

Mailinglisten

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html – Über das Listenarchiv kann die Diskussion in der bibliothekarischen Fachöffentlichkeit verfolgt werden. Das Archiv ist tagesaktuell.

http://www.aedph.uni-bayreuth.de/mediaevistik.htm – Leider wird das Archiv dieser Liste nur monatlich aktualisiert, d.h. um die Debatte hier nachzuverfolgen, muß die Liste abonniert werden.

Für die Redaktion

Markus Malo

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Markus Malo, M.A.
Universitätsbibliothek Stuttgart
Redaktion H-Germanistik
Holzgartenstr. 16 Postfach 104941
7017
4 Stuttgart 70043 Stuttgart
Tel: 0711/685-83815 FAX: 0711/685-83502
http.www.h-germanistik.de
http://www.ub.uni-stuttgart.de
http://www.markus-malo.de

Erfreulicherweise auch in H-Germanistik
http://h-net.msu.edu/cgi-bin/logbrowse.pl?trx=vx&list=H-Germanistik&month=0609&week=e&msg=ckEv6MVdTcynsFsH9ysIPA&user=&pw=

Anfrage: Marketing für Bestandserhaltung

From: “Emine Kaynar”
Subject: [InetBib] Gesucht: Marketing für Bestandserhaltung: (Aktionen u. Projekte)
Date: Fri, 29 Sep 2006 22:10:12 +0200
To:

Sehr geehrte InetBib-Teilnehmer,

im Rahmen meiner Diplomarbeit “Deutschland ohne Worte: Wie Archive und Bibliotheken unser kulturelles Schriftgut erhalten wollen”,
benoetige ich Informationen bezueglich erfolgreichen Aktionen und Projekten, mit denen die Oeffentlichkeit für das Thema Bestandserhaltung sensibiliert wird (Besipiel: Aktion Lesezeichen”; “Hamburg ohne Worte” etc.).

Welche/s Bibliothek/Archiv hat solche (Marketing-) Projekte/Aktionen laufen und kann mir gegebenfalls Informationsmaterial zusenden?

Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Emine Kaynar e.kaynar @ http://gmx.de

Landesregierung BW: Beim Falschspielen ertappt

Aus der FAZ von morgen Samstag 30.09.2006, Nr. 228 / Seite 39:

Die baden-württembergische Landesregierung hat zu dem gestern in dieser Zeitung veröffentlichten Beitrag des Heidelberger Rechtswissenschaftlers Reinhard Mußgnug Stellung genommen und eingestanden, daß ihr Gutachten vorliegen, denen zufolge das Land im Streit mit dem badischen Fürstenhaus eine entschieden stärkere Rechtsposition einnehmen könnte, als sie die Regierung Oettinger bislang öffentlich vertreten hat. Mußgnug ist der Auffassung, die Kunstsammlungen des Fürstenhauses seien mit der Abdankung des letzten Großherzogs in Staatsbesitz übergegangen. Die Landesregierung teilte nun mit, Mußgnugs Rechtsauffassung entspreche einem Gutachten aus dem Jahr 1967, das von dem Heidelberger Rechtswissenschaftler Siegfried Reicke stamme. Unter Ministerpräsident Filbinger habe die Landesregierung 1976 versucht, auf der Grundlage dieses Rechtsstandpunktes eine Einigung mit dem Haus Baden zu erzielen; das sei jedoch nicht gelungen, weil die Fürstenfamilie es abgelehnt habe. rso.

Wenn die Fürstenfamilie nicht will, tanzt das Land gern nach ihrer Pfeife und sucht sich willfährigere Gutachter.

Nochmals zum Mitschreiben: Verschiedentlich wird in Presseveröffentlichungen der Bestand der Hof- und Landesbibliothek dem Domäneneigentum, das uneingeschränkt dem Großherzog zustand, zugewiesen. Das Domäneneigentum ging aber durch das von mir nachgewiesene Gesetz von 1919 (der Vertrag mit dem ehemaligen Großherzog) ins Landeseigentum über.
http://archiv.twoday.net/stories/2708484

Zur Causa siehe dieses Weblog passim.

Enteignung zum Zweck wissenschaftlicher Erfassung

Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg enthält interessante innovative Regelungen zur Enteignung.

http://www.denkmalpflege-bw.de/service/denkmalschutzgesetz.php

§25 Voraussetzungen der Enteignung

(1) Die Enteignung ist zulässig, soweit die Erhaltung eines eingetragenen Kulturdenkmals oder seines Erscheinungsbildes oder die Erhaltung einer geschützten Gesamtanlage auf andere zumutbare Weise nicht gesichert werden kann.

(2) Die Enteignung ist außerdem zulässig

1. bei Funden, soweit auf andere Weise nicht sicherzustellen ist, dass ein Kulturdenkmal wissenschaftlich ausgewertet werden kann oder allgemein zugänglich ist,

2. bei Kulturdenkmalen, soweit auf andere Weise nicht sicherzustellen ist, dass sie wissenschaftlich erfasst werden können.

(3) Zum Zwecke von planmäßigen Nachforschungen ist die Enteignung zulässig, wenn eine begründete Vermutung dafür besteht, dass durch die Nachforschung Kulturdenkmale entdeckt werden.

§26 Enteignung beweglicher Sachen

(1) Ist Gegenstand der Enteignung eine bewegliche Sache, ein Recht an einer beweglichen Sache oder ein Recht, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung der beweglichen Sache berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung der beweglichen Sache beschränkt, gelten §§4, 5, 7 bis 13, 17, §22 Abs. 1, 3 und 4, §§23, 27 bis 36, 39, 40, 42 und 43 des Landesenteignungsgesetzes entsprechend. In der Ausführungsanordnung können der Eigentümer und der Besitzer verpflichtet werden, die Sache an den Enteignungsbegünstigten herauszugeben.

(2) Ist zur Erhaltung, wissenschaftlichen Erfassung oder Auswertung eines Kulturdenkmals die sofortige Herausgabe an den Antragsteller dringend geboten, kann die Enteignungsbehörde den Eigentümer oder Besitzer verpflichten, die Sache an den Antragsteller herauszugeben. Im übrigen gelten §37 Abs. 2 bis 5 und §38 Abs. 2 und 3 des Landesenteignungsgesetzes entsprechend.

Kritik am Karlsruher Ausverkauf flaut nicht ab

Die Leiterin der Handschriftenabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek, Claudia Fabian, sagte am Freitag im Deutschlandradio Kultur, das Vorhaben sei ‘dreist’ und ‘skandalös’. Sie forderte, für einen möglichen Ankauf der Handschriften nach Kooperationspartnern zu suchen. Dies sei eine ‘nationale Aufgabe’.

Fabian wies zugleich darauf hin, dass noch nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft seien, um die Pläne zu verhindern. Auch müsse der öffentliche Protest gehört werden. Ein Ausverkauf der Handschriften wäre ‘ein Ausverkauf des Kulturstaats’ (ddp)

Siehe: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/548941

Auch Dieter Planck, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege, wandte sich gegen das Vorhaben , historische Handschriften für die Erhaltung von Schloss Salem am Bodensee zu verkaufen. Seiner Meinung nach kann mit der Veräußerung von Kunstschätzen die Erhaltung historischer Gebäude nicht gewissenhaft finanziert werden. „Ich kann die Art und Weise nicht nachvollziehen“, sagte der oberste Landesdenkmalpfleger am Freitag.

Nicht nur Gebäude erhalten

Die Öffentlichkeit habe nicht nur Anspruch auf die Bewahrung von Gebäuden, sondern auch auf den Erhalt der Schätze aus diesen Gebäuden, sagte Planck. „Es ist nicht gerecht, ortsfeste Gegenstände wie Klöster den leicht beweglichen und im internationalen Handel verkäuflichen Objekten gegenüber zu stellen.“ Nach Darstellung Plancks hat die Markgrafenfamilie in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro in die Sanierung etwa von Dachteilen und bröckelnde Fassaden investiert. „Irgendwann kann man so etwas einfach nicht mehr leisten“, sagte Planck. Seine Einrichtung verfügt in diesem Jahr über zwölf Millionen Euro für den Erhalt von Gebäuden in Kommunen.

Auch die 1996 gegründete Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur wandte sich gegen den Deal von Adelshaus und Politik zur Erhaltung von Salem. „Es hieße, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der Handschriften erreicht“, sagte der Vorsitzende Hans-Ulrich Rudolf in Ravensburg.

http://focus.msn.de/kultur/kunst/handschriften-verkauf_nid_36539.html

Besonders bemerkenswert erscheint mir der Mut von Präsident Planck, der, weitgehend durch die Verwaltungsreform entmachtet, nun sehr deutliche Worte der Kritik findet.

Ausser Konkurrenz:
http://www.jungewelt.de/2006/09-30/044.php (Oettinger als Adelshelfer des Tages)

Wirtschaftsministerium BW kündigt Rechtsbruch an

Vom Landesamt für Denkmalpflege an den Referatsleiter für Denkmalpflege im Wirtschaftsministerium BW, Dr. Hermann, verwiesen, hatte ich den richtigen Bürokraten an der Strippe.

Mehrfach betonte H., der Minister bzw. die Landesregierung werde nicht zulassen, dass Karlsruher Handschriften oder Handschriftengruppen ins Denkmalbuch eingetragen würden. Das widerspreche der “Einheit der Landesverwaltung”. Nach Denkmalschutzrecht sei kein Verkaufs- oder Verbringungsverbot verfügt oder auch nur möglich. Es handle sich nur im formalen Sinn um Denkmale, eigentlich seien das Kulturgüter und für deren Schutz sei das Wissenschaftsministerium zuständig. Ein denkmalschutzrechtlicher Ansatz, das Problem zu lösen, sei ein “Holzweg”.

Er mache sich noch keine Gedanken, was sein werde, wenn ein Teil der Kulturgüter in Privateigentum übergehe. Nach § 9 Denkmalschutzgesetz BW seien derzeit die fraglichen Bibliotheksbestände von den Genehmigungserfordernissen des Gesetzes ausgenommen, da sie von einer staatlichen Sammlung verwahrt würden.

Hermann verneinte, dass die Handschriften von § 8 Abs. 2 der die Zerstörung und Beseitigung der Kulturdenkmale verbietet (“Dies gilt für bewegliche Kulturdenkmale nur, wenn sie allgemein sichtbar oder zugänglich sind”) erfasst würden. Die Handschriften der BLB seien nicht allgemein zugänglich.

Text des Gesetzes:
http://www.denkmalpflege-bw.de/service/denkmalschutzgesetz.php

***

Es darf auf meine Ausführungen von 1994 Bezug genommen werden:

“Da in anderen Bundesländern ganze Bibliotheken auf der Liste des national wertvollen Kulturguts stehen und in Bayern sogar eine Käfersammlung eingetragen wurde, hätte Baden-Württemberg das herausragende Ensemble der Donaueschinger Hofbibliothek ohne weiteres durch eine Eintragung schützen können, doch wurden nur ganz wenige Einzelstücke auf diese Liste gesetzt. Daß nicht einmal das ursprüngliche Zubehör der eingetragenen Handschriften erfaßt wurde, geht aus einem Verkauf im Jahr 1982 hervor. Damals ließ der Fürst bei der – mit dem Land nicht abgestimmten – Versteigerung zwanzig kostbarer Handschriften seiner Sammlung durch Sotheby’s auch Fragmente der Vetus latina veräußern. Diese Bruchstücke einer altlateinischen Bibel, mit der sich ein eigenes Forschungsinstitut in Beuron beschäftigt, stammten nämlich aus dem Einband einer der drei auf der Liste stehenden Handschriften [Anm. 4]. Als das zuständige Ministerium weitere zwanzig Handschriften, ein Blockbuch und eine Inkunabel eintragen lassen wollte, blockte das Staatsministerium ab: die Verhandlungen sollten nicht gestört werden. Hier läßt sich die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Landesregierung mit Händen greifen. Ob die Abwanderung eines Kulturguts einen “wesentlichen Verlust” (Gesetzeswortlaut) für die Bundesrepublik bedeutet, bemißt sich nach objektiven Kriterien und ist von den Gerichten – leider nur auf Klage des Eigentümers – voll überprüfbar. Ein Beurteilungsspielraum steht der zuständigen Behörde nicht zu. Das zum Eintrag vorgesehene Blockbuch, eine “Kunst des Sterbens”, und die Inkunabel, vermutlich der Wiener Aderlaßkalender von 1462, sind jedoch am 1. Juli ins Ausland verkauft worden (Erlös: zusammen etwa 1 Mio. DM). Um einen günstigeren Preis bei den Handschriften zu erzielen, hat die Landesregierung somit einen wesentlichen Verlust für das deutsche Kulturgut in Kauf genommen.”

http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm

Die Kriterien für die Denkmaleigenschaft stehen nicht zur Disposition der Landesregierung, auch wenn dieser Dr. Herman das anders sieht. Wenn z.B. die Reichenauer Klosterbibliothek “überörtliche Bedeutung haben oder zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen” sind sie nach § 12 Abs. 2 auch als bewegliche Kulturdenkmale zwingend einzutragen.

Ins Denkmalbuch wurden wesentlich weniger bedeutende Bibliotheken in Baden-Württemberg eingetragen, etwa die evangelische Predigerbibliothek in Isny oder die Ratsbibliothek Schwäbisch Hall, zu letzterer:
http://www.landesdenkmalamt-bw.de/nachrichtenblatt-online/NB2003-4-S-362-363.pdf

In Ermangelung einer Schutznorm kann sich der Bürger vor den Gerichten gegen die kaltschnäuzige Einschätzung der BW-Bürokraten nicht wehren, die hochrangigen Kulturdenkmalen den ihnen zustehenden Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz einfach verweigern.

Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/2736892

Nachtrag: Kritik des Präsidenten des Landesamts für Denkmalpflege am Deal:
http://archiv.twoday.net/stories/2740802

Die Denkmalfachbehörde kann meinen was sie will (der Maulkorb für Planck ist sicher schon ausgepackt), das Regierungspräsidium sitzt am längeren Hebel und ist dem Innenministerium unterstellt.

Teil der Kultur des Abendlands soll verhökert werden

Auf der Meinungsseite der SZ von heute lesen wir:

Oettinger ist heute – in diesem Zusammenhang muss man sagen: leider – Ministerpräsident von Baden-W�rttemberg. In dieser Funktion möchte er nun einen Teil der Kultur des Abendlandes verhökern. Um den Markgrafen von Baden respektive die Sanierung dessen Salemer Schlosses zu finanzieren, will Oettinger einen wichtigen Teil der Badischen Landesbibliothek, in erster Linie mittelalterliche Handschriften, versteigern lassen. Der Vorgang ist empörend: Eine Sammlung, die Jahrhunderte sowie Kriege, Umstürze, Pleiten und Plünderungen überlebt hat, wird von einem emporgekommenen Provinzpolitiker versilbert.

Wes Ungeistes Kind Oettinger ist, beweist er jetzt durch den Satz, dass die Kritik an seinem Vorhaben nicht “auf den Wirtschaftsseiten” der Zeitungen stehe, sondern nur “im Kulturteil”. Der Sinn dieses Satz ist klar: Die Wirtschaft ist ernst zu nehmen. Wer aber Kultur ernst nimmt, der hat einen Sprung in der Schüssel. Dies entlarvt alles, was Oettinger zu Kultur und Leitkultur gesagt hat, als heuchlerisches Gelaber. “Mir brauchet koi Kunscht, mir brauchet Krumbira (Kartoffeln)”, hei�t ein schwäbisches Sprichwort. Dafür sorgt Oettinger.

Blogger halten sich ganz zurück

Kaum Echo findet sich zum geplanten Karlsruher Handschriftenverkauf in Weblogs. Die Meinungsmacht der Blogger hat offenkundig andere Themen.

Offener Brief:
http://blog.markus-ritter.de/2006/09/28/baden-wurttemberg-verscherbelt-badischen-kulturschatz

Back to the Feudalismus
http://hotmeals.twoday.net/stories/2738519

Etwas Hohn
http://www.szon.de/blog/archives/1998-Kommt-schon,-der-Adel-braucht-doch-Kohle….html

Unreflektierte Vorurteile gegen öffentliche Sammlungen
http://rebellmarkt.blogger.de/stories/568016

Deutsche Archivare schweigen zum Karlsruher Ausverkauf

Zwar waren alle KollegInnen, die ich auf dem Essener Archivtag sprach, entsetzt und fassungslos, aber eine Resolution gab es nicht. Mein Fehler, ich hätte ja auf der Mitgliederversammlung des VdA eine beantragen können.

In den Niederlanden hat Agnes Jonker am 26.9. auf die Karlsruher Pläne aufmerksam gemacht:
http://forum.archieven.org/index.php?topic=5873.msg8706

Vielen Dank!

Zentralkomitee der Katholiken protestiert

Ausverkauf von Werken des kulturellen Gedächtnisses stoppen!

(Bonn/Münster 28.09.2006) Das Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, wertvolle Handschriften aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, um mit dem Erlös Schloss Salem zu sanieren, dass sich im Besitz der Markgrafen von Baden befindet, hat der kulturpolitische Sprecher des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, kritisiert.

„Der geplante Verkauf dieser historischen Sammlung ist ein eklatanter Verstoß gegen den Auftrag der öffentlichen Kulturpolitik, möglichst vielen den Zugang zu diesen Kunstwerken zu ermöglichen, die einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Gedächtnis unseres Landes darstellen,” so Sternberg wörtlich. “Das kulturelle Erbe, das die Handschriftensammlung als Fundus europäischen Mönchstums und einzigartiger Werke kirchlicher Kunst und Literatur verkörpert, darf nicht nach jeweiliger Kassenlage zur Disposition gestellt werden. Die Handschriften zeigen in einzigartiger Weise Berührungen der Kunst mit christlichem Glauben.
Die Klöster haben diese liturgischen, biblischen und anderen religiösen Schriften über Jahrhunderte als ihre größten Schätze gehütet. Jenseits der Frage, inwiefern das Land aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse überhaupt zu einem solchen Schritt berechtigt ist, würde der Verkauf der Handschriftensammlung ein unverzichtbares Gut in alle Winde zerstreuen.”

http://www.zdk.de/pressemeldungen/meldung.php?id=369

Zähringer-Stiftung

Name und Anschrift der
Stiftung

Zähringer Stiftung
Neues Schloß
76530 Baden-Baden
Schriftwechsel an:
Zähringer Stiftung
Rentamt
88682 Salem
Tel.: 07553/810
Rechtsnatur Stiftung des öffentlichen Rechts
Stifter/in Seine Königliche Hoheit Großherzog Friedrich II von Baden
Genehmigung 22.03.1954 durch Regierung des Landes Baden-
Württemberg
Stiftungszweck
Erhaltung in bisherige Weise und Zugänglichmachen der
Öffentlichkeit folgender Sammlungen:
a) Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung
in Konstanz
b) Das Kopf´sche Kunstmuseum in Baden-Baden
c) Die Louis Jünck´sche Gemäldesammlung in Baden-
Baden
d) Die Türkensammlung in Karlsruhe
e) Die Großherzogliche Münzensammlung im staatl.
Münzkabinett
f) Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten
Sammlungen in Karlsruhe
g) Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek
in Karlsruhe
Stiftungsorgane Verwaltungsrat
Stiftungsbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe

Quelle:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1119226/Z%E4hringer%20Stiftung.pdf

Laut SWR gehört dem Verwaltungsrat an:
*der Erbprinz Bernhard von Baden
*Prof. Siebenmorgen (Bad. Landesmuseum) und
* Graf Douglas

Gerade bei dem letzten Namen darf man annehmen, dass man den Bock zum Gärtner gemacht hat. Schliesslich ist der ehemalige Sotheby’s-Vertreter (verantwortlich für die skandalöse Auflösung der Markgrafen-Kunstkammer 1995) erst letztes Jahr unrühmlich als Manager des Ausverkaufs der welfischen Marienburg aufgetreten.

Kunsthistorikerverband protestiert gegen Karlsruher Verkaufspläne

Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V.

aus aktuellem Anlass:

Offener Brief: Zum drohenden Verkauf Karlsruher Handschriften

An den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

der Verband Deutscher Kunsthistoriker protestiert aufs Schärfste gegen den Plan der baden-württembergischen Landesregierung, kostbare Handschriften aus der Landesbibliothek Karlsruhe zu verkaufen, um mit dem erhofften Erlös das großherzogliche Haus Baden zu entschulden und zugleich damit den denkmalpflegerischen Erhalt des ehemaligen Zisterzienserklosters Salem zu sichern, das seit 1802 dem Haus Baden gehört und weiterhin als Wohnsitz dienen soll.

Es ist höchst zweifelhaft, ob dem Haus Baden überhaupt ein Besitzrecht an den von ihm beanspruchten beweglichen Kunst- und Bibliotheksgütern zusteht, die auch vor 1918 nicht Privatbesitz der Großherzöge waren. Die heute in der FAZ (Nr. 227, S. 37) veröffentlichte Beurteilung des Heidelberger Steuer- und Finanzrechtlers Mußgnug widerspricht mit sehr eindeutiger Begründung der derzeit von der baden-württembergischen Landesregierung geäußerten Auffassung.

Doch selbst im gegenteiligen Falle wäre es Pflicht und Ehrensache des verantwortlichen Ministerpräsidenten, eine derart beispiellose und barbarische Zerstreuung wertvollsten, gewachsenen Kulturgutes unter allen Umständen zu verhindern.

Denn Sie, Herr Ministerpräsident, tragen in der Gegenwart und vor der Zukunft des Ihrer Obhut anvertrauten Landes dafür Verantwortung, die mehr als tausend Jahre umspannenden Zeugnisse seiner kulturellen Eigenart und auch die Zeugnisse der weitgreifenden, die heutigen Landesgrenzen weit überschreitenden kulturellen Interessen zu bewahren, die sich in dem Karlsruher Bücherbestand von größtem ideellen Wert manifestieren.

Solche Sammlungsbestände besitzen, wie man in den Geschichtswissenschaften seit langem erkannt hat, ihren besonderen Wert in der gewachsenen, vielschichtigen Einheit. Diese stellt ein bedeutendes historisches Zeugnis in sich dar, das für alle Zeiten zerstört würde durch den Verlust auch nur weniger Handschriften, so wie eine kostbare Krone durch das Herausbrechen einzelner Perlen und Steine an materiellem und ideellem Wert entscheidend verlöre.

Und was wäre die Plünderung der einzigartigen Karlsruher Handschriftensammlung für ein Beitrag zur kulturgeschichtlichen Gleichberechtigung der badisch-schwäbischen Geschwisterschaft, wenn der ehemals württembergische Bibliotheksbesitz gottseidank unanfechtbar in der Stuttgarter Landesbibliothek erhalten bleibt?

Als 1980 die kostbare Bibliothek des Hauses Oettingen-Wallerstein bedroht war, fand die bayerische Staatsregierung unter Franz Josef Strauß eine intelligente Mischfinanzierung, mit der die Bibliothek – zu einem damals schon sehr stattlichen Preis ! – vollständig für die Universität des schwäbischen Landesteils in Augsburg und damit für das gemeinsame kulturelle Gedächtnis gerettet wurde. Das war in einem Land, das gleichzeitig an einem wirtschaftlich hochanspruchsvollen und wie wir sehen erfolgreichen Strukturwandel arbeitete, selbstverständlich. Sollte so etwas nicht auch heute in Ihrem Bundesland nicht nur möglich, ja vielmehr obligatorisch sein?

Wirtschaft und Kultur, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, sind – und waren – immer zwei Seiten derselben Medaille, und für die Kultur waren immer auch hohe wirtschaftliche Opfer zu bringen, die sich freilich reich verzinsen.

Bei entsprechend gewachsenem Bewußtsein für das, was auf dem Spiel steht und angesichts des drohenden Verlustes an kultureller Identität und internationalem Ansehen müßte in einem so sprichwörtlich kreativen Lande wie dem Ihren doch auch in der Regierung soviel Phantasie zu entwickeln sein, wie nötig ist, um den vollständigen Erhalt der Karlsruher Bücherschätze zugleich mit dem von Kloster Salem sicherzustellen. Das können nicht nur die Bürger Ihres Landes von Ihnen erwarten, dazu fordert auch die Fachöffentlichkeit Sie dringendst auf!

Im Namen der Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker

Hochachtungsvoll

gez. Prof. Dr. Georg Satzinger

Wer etwaige weitere Protestmaßnahmen namentlich unterstützen möchte,
teile dies bitte unter Angabe von Namen und Anschrift unter folgender
E-Mail-Adresse mit:
unterschrift http://kunsthistoriker.org

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Information

Der im August 1948 gegründete Berufsverband vertritt die Interessen der in Deutschland und in deutschen Institutionen tätigen Kunsthistoriker. Öffentlichkeit für das Fach Kunstgeschichte wird unter anderen durch Publikationen und den zweijährlich stattfindenden Deutschen Kunsthistorikertag geschaffen (mit Mitgliederversammlung). Neben der Betreuung der klassischen Bereiche Universitäten und Forschungsinstitute, Museen und Denkmalpflege widmet sich der Verband verstärkt der Situation der in freien Berufen tätigen Kollegen und der Studenten, die vor dem Einstieg ins Berufsleben stehen.

Quelle:
http://www.zikg.lrz-muenchen.de/VDK/homepage.htm

Protest from LIBER

*Manuscripts of the Badische Landesbibliothek, **Karlsruhe***

It has come to the attention of the Expert Group of European Manuscript Librarians, operating under the auspices of the Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche (LIBER), that the Government of Baden-Württemberg is planning to auction off large parts of the manuscript collection of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe which has been in public custody since the abolition of the Grand Duchy in 1918/19.

The LIBER Expert Group of European Manuscript Librarians recognises the unique significance of manuscript and archive collections, not only for the world of research and learning, but also for a wider audience of people interested in history and cultural heritage. The primary aims of the Group are to act as a forum for curatorial concerns, and to enhance understanding and practical cooperation among curators across Europe.

As a group of manuscript curators we protest against the possibility of a ‘diaspora’ of manuscripts which are not only an important part of the German cultural heritage but as such also part of the common European cultural tradition. The manuscripts now held in Karlsruhe have been collected over centuries, have been kept in the Landesbibliothek for decades, and have been catalogued after World War II with DFG-funding. Although the juridical ownership of these manuscripts seems to be disputed, we urge the government of Baden-Württemberg to do its utmost to try and keep this historical collection together, accessible to the international scholarly community.

Dr. http://A.Th. Bouwman

Chairman, Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
[Keeper of Western manuscripts
Leiden University Library]

Dr Bernard Meehan
Acting Secretary, Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
Keeper of Manuscripts
Trinity College Library, University of Dublin

Protestveranstaltung auf der Buchmesse gegen Karlsruher Verkäufe

Am Samstag, 7.10. soll nachmittags im International Library Centre bei der Frankfurter Buchmesse eine Podiumsdiskussion zum drohenden Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe stattfinden. Einige prominente Redner aus Bibliothek, Fachwissenschaft und von der DFG haben schon zugesagt.

Merken Sie sich also diesen Termin vor! Die Messekarte kostet 9,50 Euro – das sollte uns unser kulturelles Erbe wert sein!

Viele Grüße,
Bettina Wagner

Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts

http://commons.wikimedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_Baden-W%C3%BCrttemberg:_National_wertvolles_Kulturgut%2C_1986

Leider sind die Bilder dieses urheberrechtlich nicht geschützten Gerichtsurteils (§ 5 UrhG) mir zu klein geraten. Sie stammen aus:

Schmid, Hermann: Von der Sozialpflichtigkeit säkularisierter Kunstgegenstände : Überlegungen zum Urteil d. Verwaltungsgerichtshofs B-W vom 14.3.1986 gegen Markgraf Max von Baden. – In: Freiburger Diözesan-Archiv 106. 1986. – S. 257 – 272

Schmid äußert sich in diesem lesenswerten Aufsatz sehr kritisch über den Eigentumsanspruch der Markgrafen. Ein 1919 aufgestelltes Verzeichnis des Markgrafeneigentums konnte er trotz mehrfacher Nachforschungen im GLA nicht auffinden.

Kulturgüter schutzlos?

Es fällt nicht leicht, angesichts des Ausverkaufs der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Ruhe zu bewahren. Das Perfide daran ist: Das Land Baden-Württemberg hat alle Trümpfe in der Hand, was den möglichen Schutz der unersetzlichen Handschriften angeht. Obwohl Kulturgüter von nationalem Wert ohne Wenn und Aber nach gerichtlich – aber nur für den Eigentümer! – voll nachprüfbaren Kriterien in die Liste national wertvollen Kulturguts einzutragen sind, um die Abwanderung ins Ausland zu verhindern, kann das Land rechtswidrig dem Haus Baden zusagen, dass keine solche Verkaufsbeschränkung erfolgt. Zuständig für die Eintragung ist ja das Wissenschaftsministerium des Landes. Der Bürger kann dagegen nicht vor Gericht ziehen, ihm fehlt das für die Klagebefugnis erforderliche subjektive öffentliche Recht. Ebenso verhält es sich im Denkmalschutzrecht. Natürlich ist die ehemalige Klosterbibliothek der Reichenau eine Sachgesamtheit, die das Kriterium eines Kulturdenkmals ohne weiteres erfüllt. Schließlich ist sie ungleich bedeutender als die evangelische Predigerbibliothek in Isny, die im Denkmalbuch steht. Eine Eintragung der Reichenauer Bestände wird aber dank des Weisungsrechts der Landesregierung gewiss unterbleiben. Das gleiche Bild bei der staatlichen Stiftungsaufsicht der ominösen “Zähringer-Stiftung”, die das angeblich oder wirklich in Privateigentum befindliche Kulturgut des Hauses Baden verwaltet. Vor allem bei den beweglichen Denkmälern kann sich das Land Baden-Württemberg jeden Willkürakt leisten. Erinnert sei nur an den Verkauf der Druckschriften der Donaueschinger Hofbibliothek ab 1999, unter denen sich die Bibliothek des Joseph von Laßberg, ein Kulturdenkmal von europäischem Rang, befand. Wir brauchen also dringend – nach dem Vorbild des Naturschutzrechts – ein Verbandsklagerecht für anerkannte kulturelle Vereinigungen, mit denen die Einstufungen im Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht von einem unabhängigen Gericht kontrolliert werden können. Sonst werden Kulturgüter zum Freiwild der Haushaltspolitiker.

(Der FAZ als Leserbrief zugeleitet.)

Update: Veröffentlicht am 6. Oktober 2006 S. 9

Kritik an Landesregierung reisst nicht ab

Ergänzend sei wie immer auf
http://www.blb-karlsruhe.de verwiesen. Hier nur eine Auswahl der zunehmenden Presseberichte.

Ausführlich berichtet über die Pressekonferenz der beiden Stuttgarter Minister (Finanzen: Stratthaus, Wissenschaft: Frenkenberg) vom Donnerstag bw heute:

Ausverkauf von Bibliotheksschätzen
Bilder gegen Bücher oder gar heimliche Haushaltssanierung, wie manche vermuten? Denn laut Bibliotheksdirektor Peter Michael Ehle müsste wohl fast das gesamte Konvolut – es besteht aus rund 3600 Handschriften, 4000 Musikschriften und 13 000 Inkunabeln, also Frühdrucken – abverkauft werden, um an 70 Millionen Euro zu kommen. Das wird von Stratthaus und Frankenberger bestritten. “Nach internationalen Kunstexperten sind manche Blätter viel mehr wert, als bisher angenommen”, so Stratthaus. “Ob die dann auch verkauft werden, ist die andere Frage.” Und deren Antwort liegt in der Verantwortung des Wissenschaftsministers.
Der lässt eine Kommission mit Experten aus seinem Hause und der badischen Landesbibliothek bilden, deren Mitglieder auswählen sollen, was veräußert werden soll. Die Experten, unter denen laut Minister keiner sei, der einen Vorteil aus dem Verkauf ziehe, sollen möglichst zurückhalten, was für die wissenschaftliche Benutzbarkeit wichtig oder für die badische Landesgeschichte von Bedeutung ist. “Ich nenne keine Objekte, zumal schon in der Kunstszene Werke angeboten werden, die nicht zum Verkauf stehen”, erklärt Frankenberg. “Nicht alles, was in Baden geschaffen wurde, ist für Baden und nicht jedes Liebhaberstück ist zwangsläufig für die wissenschaftliche Forschung relevant. Unsere Experten wissen, was sie tun.”

Hoffen auf den edlen Spender
Ob das bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) genauso gesehen wird, bleibt abzuwarten. Da von dort die Erschließung und Katalogisierung der Manuskripte mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert wurden, wird bei der DFG erwartet, dass die Handschriften, die fünf Prozent des gesamten deutschen Bestands einmaliger Schriftquellen ausmacht, dauerhaft für die Wissenschaft und Forschung zugänglich bleiben. Wenn sie in Privathände gelangen, ist das jedoch kaum zu garantieren. Dann könnten die DFG-Vertreter ihre Fördergelder zurückfordern. Doch der Wissenschaftsminister ist bereit, dies in Kauf zu nehmen. “Das Risiko geht auf mein Haus. Aber im Vergleich zum Erlös ist das ein geringes.”
Und so wird gehofft, dass sich ein Käufer findet, der die wertvollen Blätter in der Landesbibliothek lässt. Die Chancen hierfür sind gering: Die Messer auf dem Kunstmarkt sind längst gewetzt. Den Vergleich verzögern könnten nun die Mitglieder des Landtags, denn die müssen noch zustimmen. Laut Finanzminister Stratthaus soll dies noch im Oktober geschehen.

Kommentar: Vollendete Ignoranz! Wo bitteschön sind in der BLB die Liebhaberstücke, die für die Forschung irrelevant sind? Welche historische Handschrift ist überhaupt für die Forschung bedeutungslos?

***

In einer gemeinsamen Erklärung appellieren jetzt Wulf D. v. Lucius, der Vorsitzende der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft, und Hannsjörg Kowark, der Direktor der Württembergischen Landesbibliothek, an das Land, den Verlust “wertvollster historischer Bestände” zu verhindern und andere Wege des Ausgleichs mit der Familie der Markgrafen von Baden zu finden. Sollte angesichts der noch nicht geklärten Rechtsverhältnisse der Verkauf nicht zu vermeiden sein, solle “das Opfer nicht allein den Büchern” auferlegt werden, heißt es in der Mitteilung. Nach Ansicht von Lucius und Kowark ist es nicht einleuchtend, “dass Bilder, Skulpturen und andere Gegenstände schützenswerter sein sollten als der gewachsene Handschriftenbestand, der für die Erforschung und Tradierung der Geschichte gewichtiger ist als manches Kunstwerk”. (Stuttgarter Zeitung 28.9.2006)

Stuttgarter Zeitung
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1257039?_suchtag=2006-09-28
Die Regierung agiere zu defensiv.

Die Welt
http://www.welt.de/appl/newsticker2/?channel=kul&module=dpa&id=12748720
Baden-Württemberg im Kreuzfeuer der Kritik

Berlin (ddp). Der Deutsche Kulturrat bewertet das Festhalten der baden-württembergischen Landesregierung an dem geplanten Verkauf von wertvollen Handschriften als «Skandal». Es sei unglaublich, dass sich ein Kunstminister eines Landes hinter einen solchen Vorgang stelle, sagte Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Donnerstag der Nachrichtenagentur ddp in Berlin.

Der baden-württembergische Kunstminister Peter Frankenberg (CDU) sollte sich die Frage stellen, ob er die richtige Aufgabe habe.

Zimmermann betonte, die inzwischen internationale Kritik an den Verkaufsplänen sei «an Deutlichkeit nicht mehr zu übertreffen». Die gesamte Fachwelt halte den Vorgang für «nicht hinnehmbar». Die Argumentation der Landesregierung, damit einen langwierigen und möglicherweise riskanten Gerichtsprozess mit dem Markgrafenhaus Baden zu verhindern, wies Zimmermann zurück. Das Land habe die Aufgabe, Kulturbesitz zu wahren und sollte es auf einen Prozess ankommen lassen.

Zimmermann bekräftigte, bei einer Veräußerung der Handschriften würde es bundesweit «kein Halten» mehr geben, Finanzschwierigkeiten mit dem Verkauf von Kulturgut zu lösen. «Wenn man die Schleuse öffnet, wird man sie nie wieder geschlossen bekommen», warnte der Geschäftsführer. Es gehe um viel mehr, als um die Frage der Handschriften. (ddp)

Die FAZ fordert zurecht eine Offenlegung der Gutachten:

„Wir hätten einen Rechtsstreit mit dem Haus Baden nicht gewinnen können, und stellen Sie sich vor, Cranachs Gemälde in den staatlichen Sammlungen müssen abgehängt werden, weil das Haus Baden sie verkaufen will“, sagte Finanzminister Stratthaus. Wissenschaftsminister Frankenberg versprach, dafür zu sorgen, daß „Pakete von Schriften“ zusammengehalten würden, damit die wissenschaftliche Nutzbarkeit nicht gefährdet werde. Er sagte, das Vorgehen der Regierung sei kein Bruch mit der Tradition des Landes; denn man „wäre nie auf die Idee gekommen, Kunstgegenstände zu verkaufen, wenn die Rechtslage nicht so unsicher wäre“. Dann allerdings stellt sich die Frage, warum – wenn die Rechtslage so eindeutig ist – die Gutachten nicht veröffentlicht werden oder zumindest der Opposition zur Verfügung gestellt. Ministerpräsident Oettinger hatte eine Veröffentlichung in Aussicht gestellt; das Finanzministerium äußerte Bedenken.

Das Weblog http://kulturausverkauf.blogg.de enthält einen weiteren offenen Protestbrief an Oettinger.