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US: Orphan works bill introduced

http://www.boingboing.net/2006/05/23/orphan_works_bill_in.html

Texas Rep Lamar Smith has introduced a bill to clear the way for the re-use of “orphan works” whose authors are unknown or unlocatable.
[…]
“For example, a local civic association may want to include old photographs from the local library archive in their monthly newsletter, but there are no identifying marks on the photo,” explained Smith. “Under current law, the civic association must locate the owner to ask permission and in many cases may not be able to find the owner. Under the Orphan Works Act, they could follow guidelines posted by the Copyright Office as a show of due diligence to reduce the threat of litigation for simply doing the right thing.”

More at http://www.copybites.com/2006/05/chairman_lamar_.html

Open Access oder Fair Use?

http://eprints.rclis.org/archive/00006311

Carlson vergleicht Äpfel mit Birnen. Die freiwillige Entscheidung von Urhebern, auf bestimmte Urheberrechte zugunsten der Allgemeinheit zu verzichten, und die gesetzlichen Einschränkungen des Urheberrechts zugunsten der Allgemeinheit sollte man nicht gegeneinander ausspielen.

Carlsons Beitrag enthält Fehler und Missverständnisse.

Man sollte die Berliner Erklärung immer nach der offiziellen englischen Fassung zitieren, denn die deutsche Übersetzung ist fehlerhaft.

Die Berliner Erklärung enthält keinen Tribut an das deutsche Urheberpersönlichkeitsrecht, weil sie diesbezüglich mit dem Bethesda Statement übereinstimmt.

Es ist ein Missverständnis, dass die Berliner Erklärung in irgendeiner Weise ein “Autor zahlt”-Modell voraussetzt. (Peter Suber hat wieder und wieder klargestellt, dass dieses Modell nur eines von mehreren ist.)

OA-Publikationen sind nicht “gemeinfrei” (Public Domain). Man sollte eigentlich verstanden haben, was gemeinfrei bedeutet, bevor man einen solchen Aufsatz veröffentlicht.

Carlson verkennt, dass “dank” strikter EU-Vorgaben bzw. internationaler Abkommen, die den verhängnisvollen 3-Stufen-Test zuungunsten der Allgemeinheit vorsehen, die Handlungsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers, die Schrankenbestimmungen auszuweiten, allzusehr beschränken.

Open Access vermittelt den unmittelbaren Zugang zu Forschungsergebnissen. Fair use öffnet keine einzige kostenpflichtige Datenbank. Inwieweit die Schranken des Urheberrechts durch vertragliche Abmachungen zwischen Datenbankanbieter und Nutzer aufgehoben werden können, ist umstritten. Das Urheberrecht erlaubt, einen heruntergeladenen Aufsatz einem befreundeten Wissenschaftler zukommen zu lassen – aber die Nutzungsbedingungen der Datenbanken sehen so etwas nicht vor.

Carlson irrt, wenn er annimmt, der Staat werde keine flächendeckende Repositorien-Infrastruktur finanzieren. Zum einen sind Bibliothekare an Dokumentenservern auch unabhängig von OA (z.B. für Digitalisate) interessiert, zum anderen ist seit langem ein universelles Repositorium des Internetarchivs angekündigt (aber leider noch fern der Realisierung).

Wie unter http://www.urheberrechtsbuendnis.de nachzulesen, reichen die bestehenden Schranken des Urheberrechts nicht aus, um die Interessen von Wissenschaft und Bildung zu fördern. Gegen einen Ausbau der Schranken zugunsten der Allgemeinheit ist erbitterter Widerstand zu erwarten bzw. angekündigt.

Open Access etwa mit CC-Lizenzen ist dagegen heute schon möglich und sinnvoll!

Stellenangebot: Informatiker

KOORDINATIONSSTELLE FÜR DIE DAUERHAFTE ARCHIVIERUNG ELEKTRONISCHER UNTERLAGEN (SCHWEIZ)

Der Bund, 18 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein betreiben eine KOORDINATIONSSTELLE, welche die Archive bei der DAUERHAFTEN ARCHIVIERUNG ELEKTRONISCHER UNTERLAGEN unterstützt. Sie begleitet und koordiniert Projekte zur langfristigen Sicherung und Benutzbarkeit von elektronischen Unterlagen und berät die Archive in Fragen der Archivinformatik.

Bei der Koordinationsstelle ist die Stelle des/der
Informatikers / Informatikerin (50-70%)
neu zu besetzen.

ANFORDERUNGEN AN DEN/DIE STELLENINHABER/IN:

Sie haben eine abgeschlossene Fachausbildung in Informatik (FH/Universität/ETH), weisen Berufserfahrung auf, vorzugsweise in der elektronischen Archivierung, und sind mit verschiedenen Informatikumgebungen vertraut. Dazu bringen Sie Kompetenz in der Projektleitung und Lernbereitschaft mit. Die Arbeit in einem kleinen Team erfordert Selbständigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität. Ihre gute Kommunikationsfähigkeit hilft Ihnen beim Vermitteln zwischen den verschiedenen Stakeholdern. Sprachen: Deutsch oder Französisch, mit sehr guten Kenntnissen der anderen Sprache sowie des Englischen.

Der Arbeitsort ist Bern (Bundesarchiv). Die Anstellungsmodalitäten und die Besoldung richten sich nach dem Personalrecht des Bundes.

Bewerbungen bis spätestens am 16. Juni 2006 an:
Dr. Anton Gössi, Staatsarchiv, Schützenstrasse 9, Postfach, 6000 Luzern 7; anton.goessi@lu.ch.

Hansens alternative Ansätze – wertlos!

http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf

Gerd Hansen war im wesentlichen der Ideengeber der Bundesratsstellungnahme mit dem Vorschlag einer nicht abdingbaren Möglichkeit für Wissenschaftler, Open Access ihrer Beiträge zu praktizieren:

“”An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit
öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden
sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung
eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach
Ablauf von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung anderweitig öffentlich
zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller
Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung
erfolgt. Dieses Recht kann nicht abbedungen werden.”
http://archiv.twoday.net/stories/2007685

Ich kann Peter Subers Enthusiasmus über das Aufgreifen von Hansens Vorschlag absolut nicht teilen. Meine Bedenken hatte ich bereits in INETBIB 2005 artikuliert:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27508.html

Bereits jetzt ist niemand gezwungen, ausschliessliche Nutzungsrechte zu vergeben und § 38 UrhG ermöglicht das sofortige Self-Archiving, da die meisten Verlage nach wie vor keine Verträge über ausschließliche Nutzungsrechte abschließen, sondern sich mit § 38 UrhG begnügen.

Die Hansen-Klausel ist also im wesentlichen nutzlos. Wieso nicht die Formatierung des Erstdrucks? Wieso nur Zeitschriftenbeiträge?

Dass ein Doktorand mit seinem unausgegorenen Vorschlag den Bundesrat überzeugen kann, spricht kaum für die Stärke der Open Access-Bewegung .

Nach wie vor ist der von Hansen kritisierte Vorschlag von Pflüger/Ertmann vorzuziehen, der den Universitäten den Zugriff auf die Publikationen erlauben würde.
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2004/1337

American Jewish Committee's Archives

The American Jewish Committee, celebrating its 100th anniversary, has launched a new interactive archival website at:

http://www.ajcarchives.org.

The site includes:

# 75,000 pages of material, 40 films and 16 historical radio broadcasts.
# interactive timeline of 100 years of AJC history, ground-breaking research reports, historic correspondence, memorabilia, and other documents that until now have been stored in protective rooms, and rarely made available to researchers and scholars.
# radio and tv broadcasts from the 1930 and 40s promoting democracy and pluralism in America.
# Oral History Collection containing audio excerpts of interviews with a number of leading Jewish figures, including Bella Abzug, George Burns, Abba Eban, Hank Greenberg, Golda Meir, Arthur Miller, Neil Simon, and Isaac Bashevis Singer.
# All 105 volumes, 1899 to 2005, of the American Jewish Year Book are completely digitized.

S: H-Net