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100 Jahre Schweizerisches Sozialarchiv

Das international renommierte Schweizerische Sozialarchiv in Zürich feiert von Mai bis September 2006 seinen hundertsten Geburtstag. Das Sozialarchiv besitzt eine umfangreiche Sammlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Jahresberichten, Broschüren, Flugblättern, Postern und Plakaten, Archivalien, Zeitungsausschnitten und Bilddokumenten. Seit seiner Gründung hat sich das Sozialarchiv besonders auf die Dokumentation von sozialen Bewegungen und des gesellschaftlichen Wandels konzentriert.
Am 27. Juni 1906 wurde der Verein Zentralstelle für soziale Literatur gegründet. Im Vorstand saßen honorable Persönlichkeiten, etwa ein NZZ-Redakteur und ein Oberrichter, der das Parteiprogramm der Schweizer SP geschrieben hatte. Hauptinitiant der Dokumentationsstelle war Paul Pflüger, Pfarrer, Sozialdemokrat, später Stadt- und Nationalrat. 1898 war er vom thurgauischen Dussnang ins Zürcher Arbeiterquartier Aussersihl berufen worden.
Das Sozialarchiv sei kein Bewegungsarchiv und habe sich auch nie als ein solches verstanden, sagt Urs Kälin, heute Archivar des Sozialarchivs, wie die Zentralstelle seit 1942 heißt. Aber es bot stets Anknüpfungspunkte für verschiedene Nutzungen. Das Sozialarchiv ist grundsätzlich daran interessiert, zugänglich zu sein. Wer an den Schalter tritt, wird ohne Verzögerung bedient.

Link: www.sozialarchiv.ch

Kontakt:
Schweizerisches Sozialarchiv
Stadelhoferstrasse 12
CH-8001 Zürich
Telefon 043 268 87 40
Fax 043 268 87 59
sozarch(at)sozarch(punkt)unizh(punkt)ch

Artikel aus WOZ Die Wochenzeitung vom 11.5. 2006
Hundert Jahre Sozialarchiv – Selektiver Allesfresser, von Mischa Suter

Benutzungsordnung fürs Landesarchiv Baden-Württemberg

http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/05/11/neue_benutzunugsordnung_fur_die_landesar~791399

macht auf die neue Benutzungsordnung aufmerksam, die natürlich auf dem Server des Landesarchivs noch nicht präsent ist. Für 7 Euro kann man sie bei
http://recht.makrolog.de/bgblplus/payment_neu.nsf/paymentInfo?openform&synonym=BW_GBl&id=2006S110B112a
erwerben.

§ 7 Abs. 1 sagt “Reproduktionen aller Art von Archivgut werden im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten von den im
Landesarchiv bestehenden Werkstätten grundsätzlich
selbst hergestellt.” Dann sollte das Landesarchiv bitteschön auch die Abschrift aus Archivgut erledigen, denn auch das ist eine Vervielfältigung. Eine hinreichende Ermächtigung des nach wie vor inakzeptablen § 7 kann ich im Landesarchivgesetz nicht sehen.