http://digilib.ub.uni-freiburg.de/copyright.php?ppn=252222318
Ich halte die quasi-vertragliche Absicherung, mit der die UB Freiburg die Schranken des Urheberrechts (Datenbankschutzrecht) und vor allem die Befristung des Urheberrechts auszuhebeln versucht, für klar rechtswidrig. Die UB kann nicht Rechte schützen, die ihr nicht zustehen.
Jüngst wurden altgermanistische Editionen Grieshabers digitalisiert z.B. seine Oberrheinische Chronik. Landesgeschichtlich wichtiger sind natürlich die vielen digitalisierten Publikationen von Heinrich Schreiber, darunter seine Universitätsgeschichte und das Urkundenbuch der Stadt Freiburg.