Internationaler Suchdienst Bad Arolsen: Wird das Archiv bald geöffnet?

http://www.dw-world.de/dw/article/0,,1973907,00.html?maca=de-rss-de-all-1119-rdf

Die Bundesregierung habe ihre datenschutzrechtlichen Bedenken aufgegeben, das Holocaust-Archiv im hessischen Bad Arolsen für die Forschung zu öffnen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag (20.4.2006) in Washington. Dabei werde es eine enge Zusammenarbeit mit dem Holocaust-Museum der USA geben. Grundlage des Archivs ist ein Abkommen von elf Staaten. Sie werde sich jetzt um dessen Revision bemühen, kündigte Zypries an. Dies sollte nicht länger als sechs Monate dauern. In allen elf an dem Archiv beteiligten Staaten sei der Datenschutz inzwischen genügend entwickelt, um die Forschung mit den Daten zu erlauben. Die Bestände waren bislang nur den unmittelbaren Angehörigen von Opfern zugänglich; Historiker hatten keinen Zutritt. […]

Archivalien bei Reiss

http://www.reiss-sohn.de

Eine Auswahl:

“Nr. 621 350,- EUR

Hallwang. – Kirche Hallwang. (hs. Deckeltitel). 4 Tle. in 1 Bd. Deutsche Handschrift auf Papier mit vorgedruckten Formularen. Hallwang, Mitte (ca. 1830) bis Ende (ca. 1880) 19. Jh. Blattgr. 355:240 mm. Hldr. d. Zt. mit hs. Deckelschild, beschabt u. bestoßen, Rücken mit wenigen kl. Wurmstichen.

In 4 Teile unterteiltes Schuldenbuch der Kirche Hallwang mit gedruckten Formularblättern, ausgefüllt sind lediglich der erste u. ca. die Hälfte des zweiten Teils. Alle Teile sind mit hs. Titel auf festerem Papier versehen. Im Einzelnen: 1. Capitalien-Vorschreibung. 2 hs. Bll. (Index u. Titel), 139 gedruckte, hs. num. u. ausgefüllte S., 2 nn. Bll. – 2. Grundherrliche Giebigkeiten in Geld. 2 Bll. (1 w. u. hs. Titel), 72 (dav. 35 hs. num. u. ausgefüllt) gedruckte Bll. – 3. Getreid-Dienste. 2 hs. Bll. (Index der Dominical-Renten u. Titel), 24 gedruckte, nicht ausgefüllte Bll. – 4. Systemisirte jährliche Ausgaben. 2 Bll. (1 w. u. hs. Titel), 42 gedruckte, nicht ausgefüllte Bll. – Sauber geführte Handschrift. Gering gebräunt, ca. zweite Hälfte im unteren Bundsteg mit kl. Wurmstichen. Der erste Tl. etwas fingerfleckig. ”

Hallwang liegt nördlich von Salzburg.

“Nr. 631 200,- EUR
Köln. – St. Caecilia. Sammelhandschrift mit Archivalien des Frauenklosters St. Caecilia. Lateinische u. deutsche Handschrift auf Papier. 2 Tle. in 1 Bd. (Köln) 1. Hälfte 17. Jh. 12mo. Blattgr. 99:78 mm, Schriftspiegel wechselnd. Von mehreren Händen mit braunen Tinten in teils unregelmäßigen Kursiven geschrieben. 1 w., 76 (recte 77) num., 10 w.; 73 num., 8 w. Bll. Prgt. d. Zt. mit 2 Schließen, gedunkelt u. berieben, Schließenhaften fehlen.

Abschriften von zeitgenössischen, das Kloster betreffenden Dokumenten, vielfach unter dem Namen der Äbtissin Elisabeth van de Keurs (?). – Stellenw. etwas braun- bzw. stockfleckig.”

Es sind noch mehrere andere Stücke aus Kölner Klosterbeständen vertreten.

Nr. 642 200,- EUR

“Rheinland. – Brünen (Hamminkeln). – 1 niederdeutsche u. 6 deutsche Urkunden auf Pergament. Brünen, 1469, 1663-96 u. 1760. Qu.-4to u. qu.-fol. Versch. Kanzleischriften in brauner Tinte. Gefaltet, meist mit 1 oder 2 angehängten Siegeln.

Kleine Sammlung von privaten Verkaufsurkunden des 15. bis 18. Jh., sämtlich den Ort Brünen im nördlichen Rheinland betreffend. Urprünglich zum Bistum Münster gehörend, kam es später zum reformatorisch geprägten Kleve. Seit 1975 bildet B. mit sechs weiteren Ortschaften die heutige Stadt Hamminkeln. – Gebrauchs- u. Faltspuren, die Siegel mit kl. Defekten, 1 Urkunde ohne Siegel. – Dazu: Hypothekenschein über ein Anwesen im Brünen. Wesel 1844. Fol. 4 Bll. Lädiert. – Zus. 8 Urkunden.”

ANHANG:

Einen Hinweis verdient auch:

“Nr. 668 2.000,- EUR

Predigtzyklus. – Fragment aus einer mittelhochdeutschen Handschrift auf Pergament. Süddeutschland, 2. Hälfte 12. Jh. Fol. Blattgr. noch ca. 230:110 mm. 36-37 Zeilen, regliert. Spätkarolingische Minuskel, schrägovaler Stil. Geschrieben mit brauner Tinte, 1 Marginalie in Rot von einer Hand des 13. Jhs.

Fragment aus einer im süddeutschen Raum entstandenen mittelhochdeutschen Predigthandschrift des Hochmittelalters. Der Text entstand in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Blütezeit der mittelhochdeutschen Literatur, in der Dichter wie Hartmann von Aue, Walther von der Vogelweide, Gottfried von Straßburg und Wolfram von Eschenbach wirkten und der unbekannte Schöpfer des “Nibelungenliedes” sein Werk begann. Der vorliegende Text ist in dem bisher bekannten Fundus von frühen deutschen Predigthandschriften und -fragmenten nach unseren Recherchen nicht nachweisbar. Die erhaltene Textstelle stammt aus einer Predigt auf Septuagesima zum Thema des Gesangs bzw. Singens (der trauernden Juden in der babylonischen Gefangenschaft, nach Psalm 137, 1-5). Besonders erwähnenswert ist die Erwähnung und Auslegung der Musikinstrumente Orgel und Harfe: “…Sam zu den orgelne hoeret daz blasen… Der herpfen gesanch bezeichnent diu guten werch… orgelne bezeichnent die guten gedanche…” (Z. 21-23 recto).

Das Fragment hat als Makulaturstreifen in einem Einband die Zeit überdauert, erhalten ist die seitliche äußere Hälfte eines Großquart- bzw. Folio-Pergamentblattes, von dem oben eine größere Ecke, unten eine kleinere abgeschnitten sind. Mit den für einen Einbandfund üblichen Gebrauchsspuren, Verfärbungen durch Feuchtigkeitseinwirkung, 3 kl. Pergamentbrüche an einer vertikalen Falzspur, dadurch 1 erbsengroßes Loch mit etwas Buchstabenverlust. Der erhaltene Text ist zum größten Teil sehr gut lesbar, eine Transkription liegt bei. ”

Schwäbisch Haller Chronik wird versteigert

Am 26. April bei Reiss in Königstein:

“Schwäbisch Hall. – Chronica der loblichen Reichs Statt S: Hall, auch dero Lanndtschafften anfang und erbauwung etlier Schlösser In: und uff dem Landt (etc.). Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. u. J. (Schwäbisch Hall, letztes Drittel d. 16. Jh.). Fol. Blattgr. 327:188 mm, Schriftspiegel ca. 265:130 mm. Von einer Hand mit brauner Tinte in regelmäßiger, gut lesbarer Kanzleikursive geschrieben, Überschriften in Rot. Mit 1 aquarellierten Titelvign. (Wappen), 119 (2 ganzs.) aquarellierten Federzeichnungen (überwiegend Ansichten) u. 178 Wappenaquarellen. 2 nn., 269 num. 6 nn. Bll. (Register). Blind- u. goldgepr. Ldr. d. Zt. (dat. 1603); fachmännisch restauriert, Goldprägung stark abgegriffen.

Reich illustrierte Geschichte der Stadt Schwäbisch Hall, beruht einerseits auf den bekannten Chroniken der Haller Pfarrherrn Johann Herolt (1490-1562) und Georg Widman (1486-1560), sowie “der Senfften, Berler, Schletzen Stam(m) Bücher” (Vorrede), andererseits auf mündlichen Überlieferungen und Aufzeichnungen von Haller Bürgern; die eingemalten Wappen wurden aus alten Briefen und Urkunden übernommen. Während die Chroniken von Herolt und Widmann bereits 1541/45 bzw. 1550 entstanden waren, endet der Berichtszeitraum unserer Handschrift erst 1567. Der Text berichtet zu Beginn von der Erbauung des Schlosses, des Barfüßer-Klosters, der Pfarrkirche und des Münsters, von der Messe zu Hall, von der Münze, von der Vollstreckung des Blutgerichts etc. Es folgt eine ausführliche Auflistung der alten Geschlechter der Stadt und der Adelsgeschlechter der Umgebung, jeweils mit Wappenaquarellen (einige Wappen nicht voll ausgeführt). Besonders reizvoll sind die eingefügten Ansichten der beschriebenen Burgen, Schlösser und Ortschaften (je ca. 50:70 mm), darunter Bachenstein, Brötzingen, Comberg, Dullau, Ingelfingen, Gabelstein, Neuenfels etc. Berichte über das Schicksal dieser Burgen und Schlösser im 15. u. 16. Jahrhundert (Brandschatzung, Feuersbrünste, Kriegsschäden etc.) schließen sich an. Der folgende Abschnitt beginnt mit der “Kampff Ordnung zu Hall” (Bl. 87 ff., mit Darstellung einer Turnierszene) und berichtet über die schwäbischen Städtekriege. Bl. 122 ff. wird “Von den Pfarrhen und Priestern zu Hall” erzählt, darunter eine gereimte “Histori Peter Lewen” (Bl. 127-154, mit 2 größeren Aquarellen). Der umfangreiche nächste Teil (Bl. 157 ff.) enthält die Chronik der schwäbischen Kriege seit 1480, dabei auch eine Auflistung der 1523 vom Schwäbischen Städtebund zerstörten 23 “Raubschlösser” (mit aquarellierten Ansichten der brennenden Schlösser). Es folgt eine eingehende Beschreibung der Einführung der Reformation in Schwäbisch Hall (Bl. 191 ff.), darin ist auch eine ausführliche Chronik der Bauernkriege (nach Herolt) enthalten. Die Erzählung reicht vom Beginn der Aufstände im Allgäu über die Rottenburger Aufruhr, die Aufstände in Hall und die Plünderung von Kloster Lorch bis zum Höhepunkt der Bauernkriege in Thüringen (Bl. 205-209 zu Thomas Müntzer) und endet mit einer Auflistung der verschiedenen Bauern-Strafgerichte. Die abschließenden Texte berichten von der Stiftung des Klosters Comberg (mit blattgr. Ansicht) sowie weiterer Klöster und dort entstandener Wallfahrten. Am Schluß eine blattgr. Darstellung römischer Altertümer (“heidnische Getzen”), die 1543 bei Schloß Brauburg entdeckt worden waren. Ergänzt wird die Chronik durch ein zwölfseitiges alphabetisches Register.

Vereinzelt gering fingerfleckig, erste u. letzte Bll. mit unbedeutenden Randläsuren. Einige kleinere Koloritverklebungen, dadurch 4 Bll. mit 1 oder 2 Fehlstellen (etwas Bild- bzw. Textverlust), 2 Bll. mit Randeinriß, Registerblätter leicht sporfleckig. Insgesamt wohlerhaltene Handschrift. Die vorliegende “Chronica” der Stadt Schwäbisch Hall bildet, insbesondere durch ihre reiche Ausstattung mit Illustrationen, eine wertvolle Ergänzung zu den Chroniken von Herolt und Widman. ”

Quelle: http://www.reiss-sohn.de/frame105.php?page=643

Diese wichtige Handschrift sollte unbedingt von einer öffentlichen Institution (Archiv, Bibliothek, Museum) für die Forschung gesichert werden.

Die Beschreibung ist inkompetent, denn aus der maßgeblichen Edition der Haller Chroniken von Herolt und Widmann durch Christian Kolb (hier: Widmans Chronica, 1904, S. 122-126) geht hervor, dass es sich bei den abschließend genannten Altertümern um die bei Schloss Breuberg entdeckten Altertümer handelt.

Anhand der Handschriftenbeschreibungen Kolbs ist keine nähere Einordnung der Chronik möglich.

Zur digitalisierten Haller Chronik aus einer Zipser Bibliothek siehe hier:
?p=30269#comments

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/97052702

Reform des deutschen Urheberrechts: Anschwellender Unmut

Wachsenden Widerstand insbesondere in der SPD-Fraktion sieht http://Heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72128

In der Ostertaz durfte ein Medienrechtler die Position der Verlage zum geplanten § 52b UrhG verbreiten. Ich habe einen Leserbrief dazu geschrieben, dessen Text unter
http://log.netbib.de/archives/2006/04/19/alter-wein-in-neuen-schlauchen
zugänglich ist.

Beachtenswert ist, dass sich die Union der deutschen Akademien deutlich auf die Seite des Urheberrechtsbündnisses
http://www.urheberrechtsbuendnis.de schlägt, wenn sie die geplante Regelung zu den unbekannten Nutzungsarten harsch kritisiert. Sie würde Open Access erheblich erschweren:

http://www.akademienunion.de/pressemitteilungen

Zitat:
“Die sich abzeichnende Neuausrichtung der Regelungen für den Umgang mit geistigem Eigentum setzt hingegen einen deutlichen Akzent auf die (kommerzielle) Verwertung elektronischer Art durch Verlage. Die geplante Rechtsübertragungsfiktion des § 137l UrhG-E hat zur Folge, dass bislang unbekannte Nutzungsrechte automatisch dem bisherigen Buchverlag zufallen.

• Ein notwendiger elektronischer Zugriff der Öffentlichkeit auf die Forschungsergebnisse ist damit nicht sichergestellt, zumal den Verlagen keine gleichzeitige Verpflichtung zur digitalen Publikation auferlegt wird.
• Der Auftrag der Forschungseinrichtungen zur weitreichenden Verbreitung des gewonnenen Wissens wird durch die ausschließliche Einräumung der elektronischen Nutzungsrechte an die Verlage vereitelt.
• Die Stellung der öffentlichen Forschungseinrichtungen als Vermittler zwischen Urheber und Verlag bleibt bei dem Kabinettsentwurf gänzlich unberücksichtigt: Hat die Forschungseinrichtung ihre Mitarbeiter bereits für die Erstellung von Werken vergütet, so ist nicht einzusehen, dass der vorgesehene Zuwachs an digitalen Nutzungsrechten bei einem Dritten (dem Verlag) eintritt. Dies gilt umso mehr, als die Forschungseinrichtungen auch dem Verlag oftmals finanzielle Unterstützung durch die Gewährung von Publikationszuschüssen zukommen lassen.
• Im Rahmen eines ausgewogenen Interessenausgleichs ist zumindest ein eigenes Widerspruchsrecht aller bisherigen Rechtsinhaber vorzusehen.”

Die Neuregelung läuft auch unter dem irreführenden Etikett “Archivnutzung” (Beispiele). Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, die ihre Archive gegen externe Nutzer erfolgreich abschotten, wollen ältere Bestände, bei denen ihnen digitale Nutzungsrechte fehlen, kommerziell nutzen können. Mit einer Archivnutzung im Sinne der Allgemeinheit hat das nicht das geringste zu tun.

Wissenschaftler können aufgrund der noch gültigen Regelung des § 31 IV UrhG ihre eigenen Bücher, die vor 1995 publiziert wurden, derzeit ohne großen Widerstand der Verlage “Open Access” zur Digitalisierung etwa auf Hochschulschriftenservern bereitstellen (was aber die wenigsten wissen).

Künftig müssen sie, wenn es nach der geplanten Neuregelung geht, innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen den umfassenden Rechteübergang an die Verlage einlegen – es ist damit zu rechnen, dass die wenigsten Wissenschaftler von dieser Frist erfahren. Unklar ist, ob auch bei Zeitschriftenartikeln mit Blick auf § 38 UrhG ein Widerspruch notwendig ist.

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