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Open Access Indexing

Willinsky, John. (2006). The access principle: The case for open access to research and scholarship. Cambridge, MA: The MIT Press.

Pp. xv + 287
ISBN 0-262-23242-1

Rezension:
http://edrev.asu.edu/reviews/rev478.htm

Das Buch kann nach einer raschen und unkomplizierten Online-Registrierung in Form einzelner PDFs kostenlos heruntergeladen werden:
http://mitpress.mit.edu/catalog/item/default.asp?tid=10611&ttype=2

In Kapitel 12 legt W. besonderen Wert auf Open Access Indexing neben Open Access Journals und Archiven. Er geht von einem Vergleich der traurigen Verhältnisse in Indien und seiner eigenen kanadischen Universität aus, was den Bezug gedruckter Index-Reihen angeht und plädiert für ein Zusammenspiel kommerzieller und Open Access Indices unter Benützung des OAI-Standards.

Da W. Experte für Indexing ist, verdienen seine Ausführungen in der OA-Community besondere Beachtung. OA für bibliographische und Abstract-Services ist ein unterschätztes Thema. Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken sind weit davon entfernt, etwa der Forderung nach OA für die von ihnen mit Steuergeldern zugunsten kommerzieller Partner erstellten Online Contents (nur in Bibliotheken zugänglich) Sympathien entgegenzubringen.

Der Wissenschaftler sollte die Zeit, die er in Bibliotheken verbringen kann, nicht damit vergeuden müssen, bibliographische Datenbanken zu sichten, die er genausogut zuhause OA benutzen könnte.

2. Workshop Archive von unten – Dokumentation nun online

Die Dokumentation des 2. Workshop Archive von unten zum Thema Erfahrungsaustausch über Produkte von Archivarbeit
(9./10. Juni 2005) ist nun online. Vom 9. bis zum 10. Juni 2005 fanden insgesamt 5 Workshops statt. Themen waren:

Erschließungsprojekte in Bewegungsarchiven

Web-Präsentationen

Zur Situation freier Archive in Zeiten knapper werdender Mittel. Erfahrungsaustausch und Ausblick.

Ausstellungen

Publikationen

Infos auf den Seiten der Böll-Stiftung
www.boell.de/de/13_archiv/3310.html

Auf S. 89 bis 91 der Ausgabe 1/2006 der Zeitschrift “Der Archivar” findet sich ein längerer Bericht über das Treffen. AutorInnen sind zwei MitarbeiterInnen des afas in Duisburg.

Befreit die Daten!

http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=156&cHash=d4f5aa5674

Unter dem Titel „Gebt uns unsere Kronjuwelen zurück“ rief der Guardian Anfang März dazu auf, dass Regierungsbehörden auf die Copyrights für Datensammlungen verzichten sollten, die mit Steuergeldern finanziert werden. Die britischen Bürger müssen gegenwärtig doppelt zahlen: einmal dafür, dass die Daten gesammelt werden, und ein zweites Mal, wenn sie die Daten nutzen wollen.

Als Beispiele nennt die Zeitung Geodaten, Wetterdaten oder anonymisierte Patientendaten. Britische Unternehmen müssen oft auf amerikanische Datenbanken zurückgreifen, wenn sie zum Beispiel Dienste anbieten wollten, die auf geografischen Informationen beruhen. Sie können die Lizenzgebühren, die vom „Ordnance Survey“ – der britischen Entsprechung des bundesdeutschen Amtes für Kartographie und Geodäsie – verlangt werden, nicht bezahlen.

Behörden als Profit-Center

Die Behörden selbst haben den Auftrag, Einnahmen aus den von ihnen verwalteten Daten zu generieren. Die so erzielten Gewinne werden jährlich an die Staatskasse abgeführt. Die Hälfte der Einnahmen der „Ordnance Survey“ zum Beispiel werden durch Lizenzgebühren erzielt, die andere staatliche Stellen zahlen.

Die Kampagnenmacher argumentieren, dass durch die hohen Lizenzpreise neue Anwendungen verhindert werden. Wären diese wirtschaftlich Erfolgreich, könnte das mehr Geld in die Staatskasse bringen als das gegenwärtige Lizenzmodell. Das Vorbild dafür sind die USA, wo sich staatliche Daten zu großen Teilen gemeinfrei in der „Public Domain“ befinden und kostenlos zugänglich sind. Dadurch entstanden vielfältige Services wie zum Beispiel Google-Maps, die unter den britischen Bedingungen gar nicht möglich gewesen wären.

Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, hat vergangene Woche, während eines Vortrags an der Universität in Oxford, ähnliche Forderungen gestellt, den Zugang zu den Daten zu öffnen. Er fordert außerdem, dass es möglich sein muss, die Daten zu bearbeiten und zu mischen: „Ich möchte etwas mit den Daten tun, ich möchte sie mit meinen eigenen Daten verbinden.“ Dies würde nach seiner Meinung ein wichtiger Schritt in Richtung „semantisches Web“ sein, das dazu dienen soll, die Informationsflüsse im Internet besser filtern und durchsuchen zu können.

Im Rahmen der Kampagne berichtet der Guardian regelmäßig über Fortschritte und hat eine eigene Website mit angeschlossenem Weblog eröffnet, das ständig aktualisiert wird.

http://www.freeourdata.org.uk

Zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors siehe die Beiträge (Teilmenge der Trefferliste)
?s=sektor

NS-Aufhebungsgesetz verfassungsgemäß

“Die beiden damals erst 14-jährigen Jungen K.S. und J.H. wurden am 13. September 1944 in der Stadt Aachen, aus der die Bevölkerung panikartig flüchtete und die unmittelbar vor der Einnahme durch die alliierten Streitkräfte stand, auf der Peterstraße zusammen mit einer Gruppe von Erwachsenen durch Wehrmachtsangehörige unter dem Vorwurf des Plünderns festgenommen und zum Veltmanns-Platz verbracht. Dort wurde von Angehörigen eines der 116. Panzerdivision unterstellten Regimentes ein so genanntes “Standgericht” gebildet, vor das nur die beiden Jugendlichen gestellt wurden, während die erwachsenen Personen freigelassen wurden. K.S. und J.H. wurden nach § 129 des Militärstrafgesetzbuches wegen Plünderns zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde unmittelbar danach durch Erschießen vollstreckt. Gelegenheit, Rechtsmittel einzulegen, wurde den beiden Jungen nicht gegeben.”

Die Verfassungsbeschwerde der Angehörigen wegen der Unmöglichkeit, angesichts der Regelung des NS-Aufhebungsgesetzes keinen formellen Freispruch erreichen zu können, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes widerlegte das Gericht in seiner Entscheidung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060308_2bvr048605.html

Text des Gesetzes:
http://de.wikisource.org/wiki/NS-Aufhebungsgesetz

Hungarica

Im Rahmen der Hungarian Electronic Library stehen seit kurzem auch PDFs (unter CC-Lizenz) alter (deutscher und lateinischer usw.) Drucke vor allem des 16. Jahrhunderts zur Verfügung:

Deutschsprachige Drucke:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesujgy_e.phtml?tip=gyors

Es handelt sich um eine “große Sammlung”, deren Titel in
http://archiv.twoday.net/stories/113113
nicht einzeln registriert werden

Siehe auch die Abfrage nach dem Fachgebiet Geschichte:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesuj_e.phtml?tip=temak&fotema=tarsad

Zum Druck über die Reichskreise siehe das Wikisource-Projekt
http://de.wikisource.org/wiki/Hernach_volgend_die_zehen_Krayss

Siehe auch Chronica von vil … Historien
http://mek.oszk.hu/03500/03524

Vielen Dank an JP!