http://www.ethbib.ethz.ch/bildarchiv
Quelle:
http://recherchenblog.ch/index.php/weblog/bildarchiv_online
Ob Fotostoria das schon kennt?
http://www.ethbib.ethz.ch/bildarchiv
Quelle:
http://recherchenblog.ch/index.php/weblog/bildarchiv_online
Ob Fotostoria das schon kennt?
http://rollyo.com/klausgraf/datenschutz
Diese öffentliche Rollyosuche durchsucht die Internetauftritte der meisten deutschen Landesdatenschutzbeauftragten (ohne Hamburg und Sachsen), des Bundesdatenschutzbeauftragten, von http://datenschutz.de und der katholischen Kirche, soweit sie von der Suchmaschine Yahoo erfasst sind.
http://lfd.saarland.de
http://datenschutz.rlp.de
http://ldi.nrw.de
http://lfd.niedersachsen.de
http://datenschutz.mvnet.de
http://datenschutz.hessen.de
http://lda.brandenburg.de
http://datenschutz-bremen.de
http://datenschutz-berlin.de
http://datenschutz-bayern.de
http://baden-wuerttemberg.datenschutz.de
http://bfdi.bund.de
http://datenschutz.de
http://datenschutz.sachsen-anhalt.de
http://datenschutzzentrum.de
http://datenschutz.thueringen.de
http://datenschutz-kirche.de
Eine qualitativ bessere Suche kann mittels Googles site: Suche und OR gebastelt werden.
Die Suche findet zahlreiche Treffer zum Thema Archive.
Biografien von DDR-Oppositionellen
Am 18. März wird zur Buchmesse in Leipzig die neue Publikation der Robert-Havemann-Gesellschaft vorgestellt: “Für ein freies Land mit freien Menschen. Opposition und Widerstand in Biographien und Fotos.”
In vier Jahrzehnten DDR fanden sich zu allen Zeiten Frauen und Männer, die sich dem Herrschaftsanspruch der SED verweigerten, gegen die Diktatur opponierten oder gar aktiv Widerstand leisteten. Anhand von 73 ausführlichen Biographien, die durch 400 Bilder ergänzt sind, werden Repräsentanten dieses Widerspruches aus der Zeit von 1945 bis 1989 porträtiert. Ihre Geschichte gibt Auskunft über persönliche Motive und politische Absichten und ihre Schicksale spiegeln den Wandel der SED-Diktatur wider.
Viele dieser Frauen und Männer sind bis heute einer breiteren Öffentlichkeit nicht bekannt. Es war das Anliegen der Herausgeber, ein Buch auf den Weg zu bringen, das mit reicher Bebilderung und einfühlsamen Texten einen kritischen und zugleich unterhaltsamen Zugang zur Geschichte der DDR ermöglicht.
Buchvorstellung und Zeitzeugengespräch: 18. März 2006, 17 Uhr, Zeitgeschichtliches Forum Leipzig ZFL, Grimmaische Str. 6, 04109 Leipzig
Ilko-Sascha Kowalczuk/Tom Sello (Hg.): “Für ein freies Land mit freien Menschen. Opposition und Widerstand in Biographien und Fotos.” Robert-Havemann-Gesellschaft, Berlin 2006, 404 S., Pappband, 25 Euro, ISBN 3-938857-02-1
Bestellung des Buches per e-mail unter: heidi(punkt)plake(at)http://havemann-gesellschaft.de
Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.
Schliemannstr. 23
10437 Berlin
Telefon: 030-447 108 22
www.havemann-gesellschaft.de
www.jugendopposition.de
Quelle des Textes: Pressemitteilung der Havemann-Gesellschaft
Mehr dazu: http://archiv.twoday.net/stories/1666772
http://www.rechtliches.de/winkelschreiber/archiv/Artikel.7.3.2006-13-5-39.html
Die unter Umständen hohen Gebühren für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben schon viel Kritik ausgelöst. Damit die teuer befreiten Informationen wenigstens möglichst vielen nützlich sind und um doppelte Anfragen zu vermeiden, haben CCC und FoeBuD eine Aktensammelstelle eingerichtet. Dort kann man Dokumente einreichen, die man durch eine Informationsanfrage von den Behörden erhalten hat. Diese Dokumente werden dann online veröffentlicht. Noch ist die Aktensammelstelle klein; das Gesamtverzeichnis umfasst gerade einmal fünf Dokumente. Gezielte Suchmöglichkeiten sind da noch verzichtbar aber offenbar schon in Planung.
Rechtlich gesehen ist die Frage interessant, in welchem Umfang Veröffentlichungen über die Aktensammelstelle urheberrechtlich durch § 5 UrhG erlaubt sind. Stellt die Übersendung von Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz gleichzeitig eine Veröffentlichung “zur allgemeinen Kenntnisnahme” dar? Und erfolgt diese “im amtlichen Interesse”? Andererseits dürften Erlasse, die auf diese Weise erstmals öffentlich werden, nach Absatz 1 generell urheberrechtsfrei sein. Außerdem ist sicher nicht jedes amtliche Dokument überhaupt ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Genug Fragen für den einen oder anderen Aufsatz in der GRUR. Oder vielleicht auch in der JurPC.
Kommentar:
Inneramtliche Schriften waren nur bis 1965 vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Sind amtliche Unterlagen urheberrechtlich geschützt, was nur bei einfachen Routine-Schreiben verneint werden kann, so scheidet eine Berufung auf § 5 UrhG bei der Veröffentlichung sicher in der Regel aus. Ausnahme: Verwaltungsvorschriften und andere Rechtsnormen mit allgemeiner, nicht auf den Einzelfall bezogener Geltung. Nicht alle Ministerialerlasse dürften als Erlasse im Sinne von § 5 Abs. 1 zu beurteilen sein.
Das bei der Aktensammelstelle eingestellte kriminologische Gutachten von Prof. Boers ist jedenfalls auch dann eine Urheberrechtsverletzung, falls das Amt die ausschliesslichen Nutzungsrechte erworben hat.
Ebensowenig ist erkennbar, wieso die Ausarbeitung ” Technical Guideline Advanced Security Mechanisms for Machine Readable Travel Documents” nicht geschützt sein sollte.
Dürfen Behörden überhaupt Kopien geschützter Akten abgeben? Es ist nicht geklärt, ob eine Einsichtnahme nach dem IFG ein “Verfahren” im Sinne des § 45 UrhG darstellt. Die Veröffentlichung im Internet ist sicher kein nach Abs. 1 vorgesehener Zweck, auf den sich gemäß Abs. 3, die die öffentliche Wiedergabe unter den Voraussetzungen des Abs. 1 ebenfalls erlaubt, Verfahrensbeteiligte berufen könnten.
Ansonsten gilt § 53 UrhG, der aber die Abgabe einer Kopie an einen Verfahrensbevollmächtigten wie einen Rechtsanwalt wohl ausschließen dürfte, da weder privater Gebrauch (Abs. 1) noch das für den eigenen Gebrauch erforderliche Erscheinen bei unveröffentlichten Akten gegeben ist. Werden für Rechtsanwälte Kopien gefertigt, so liegt kein privater, sondern beruflicher Gebrauch vor. An Bürgerinitiativen dürfen nach § 53 Abs. 1 ebenfalls keine Kopien abgegeben werden, da sich ihr Gebrauch nicht in der Privatsphäre vollzieht (Dreier/Schulze, UrhG 2004, S. 729). Wer sich in öffentlichen Angelegenheiten engagiert, befriedigt kein rein persönliches Bedürfnis. Dies gilt natürlich nur, wenn ein Dritter Rechteinhaber ist. Der Staat hat sich bei der Wahrnehmung seiner Rechte an Sinn und Zweck des IFG zu halten.
Bemerkenswert inkompetent formuliert die amtliche Begründung zu § 6 IFG, der eine Einsicht ausschließt, wenn der Schutz des geistigen Eigentums entgegensteht.
http://dip.bundestag.de/btd/15/044/1504493.pdf
“Zum geistigen Eigentum gehören insbesondere Urheber-,
Marken-, Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte.
Durch den Anspruch auf Informationszugang, insbesondere
das Recht auf Fertigung von Kopien, werden vor
allem das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG und das
Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG berührt. Der Schutz auch
geistigen Eigentums ist verfassungsrechtlich durch Artikel
14 Abs. 1 GG garantiert und wird daher in Satz 1 bekräftigt.
Wo einfachrechtlich vorgesehen, kann sich auch
eine Behörde auf geistiges Eigentum berufen. So kann eine
Behörde beispielsweise Inhaber einer Marke sein (siehe § 7
Nr. 2 MarkenG). Amtliche Werke genießen andererseits gemäß
§ 5 UrhG keinen Urheberrechtsschutz. Dies betrifft
rechtsschutz [so die Vorlage!] erst, wenn sie im amtlichen Interesse zur allgemeinen
Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (§ 5
Abs. 2 UrhG). Soweit in den amtlichen Werken auf private
Normwerke verwiesen wird, ohne deren Wortlaut wieder zu
geben, können auch insoweit Urheberrechte dem Anspruch
auf Informationszugang entgegenstehen.
Die Tätigkeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen
in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre nach
Artikel 5 Abs. 3 GG wird ebenfalls von Satz 1 erfasst.”
Der Hinweis auf die Fertigung von Kopien ist verfehlt. Für diese gilt, wie gezeigt, entweder § 45 UrhG (was ich mit gewissen Kommentierungen des UIG bejahen würde) oder § 53 UrhG. Völliger Unsinn ist auch der Hinweis auf private Normen. Diese (z.B. DIN-Normen) sind in der Regel erschienen, kleine Teile können gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 UrhG ohne weiteres vervielfältigt werden, auch wenn dies dem Beuth-Verlag nicht passt. Aber darum geht es dem hier selten dummen Bundesgesetzgeber ja nicht. Man muss sich diese logische Perle einmal auf der Zunge zergehen lassen: “Soweit in den amtlichen Werken auf private
Normwerke verwiesen wird, ohne deren Wortlaut wieder zu
geben, können auch insoweit Urheberrechte dem Anspruch
auf Informationszugang entgegenstehen.” Seit wann ist ein bloßer Verweis vom Urheberrecht erfasst?
Fazit:
Das IFG wirft – dank unübertreffbar schlechter Gesetzesformulierung – urheberrechtliche Rätselfragen auf. Die bloße Tatsache, dass ein Text urheberrechtlich geschützt ist, steht einer Einsichtnahme nicht entgegen, allenfalls einer Kopie.
Keinesfalls werden die so zugänglich gemachten Werke gemeinfrei oder zu amtlichen Werken.
Aus urheberrechtlicher Sicht sind die Veröffentlichungen durch die Aktensammelstelle in der vorliegenden Form höchst problematisch.
Die Ausstellung des Universitätsarchivs Münster ist in MIAMI in Form von PDFs einsehbar:
Es sei angemerkt, dass die Angabe einer URN (hier: URN urn:nbn:de:hbz:6-74619579519) ohne einen Linkresolver wenig hilfreich ist.
Die Zeit nach 1945 der Uni Bonn dokumentiert ebenfalls eine virtuelle Ausstellung:
http://www.verwaltung.uni-bonn.de/Einrichtungen/Universitaetsverwaltung/Organisationsplan/Archiv/Unigeschichte/Ausstellung.html
In einem neuen Angebot des Universitätsarchivs Hannover können Sie aktuelle Mitteilungen aus dem Universitätsarchiv erhalten, sich über seine Aufgaben, Ziele und Zuständigkeiten informieren, elektronische Formulare und Handreichungen zur Aktenabgabe an das Archiv herunterladen, die Möglichkeiten der Benutzung kennenlernen oder den Kontakt zu den Mitarbeitern des Universitätsarchivs herstellen.
Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende
URN: urn:nbn:de:bvb:355-opus-6174
Bleicher, Michaela
Das Herzogtum Niederbayern-Straubing in den Hussitenkriegen. Kriegsalltag und Kriegsführung im Spiegel der Landschreiberrechnungen
pdf-Format: Dokument 1.pdf (2,743 KB)
Kurzfassung in deutsch
Ziel der vorliegenden Arbeit war es, hauptsächlich durch die systematische Erfassung, Kommentierung und Analyse einer noch unedierten und bislang kaum beachteten seriellen Quelle, den von 1421-1427 erhaltenen Straubinger Landschreiberrechnungen, exemplarisch ein möglichst umfassendes Bild vom Alltag der Hussitenkriege(1419-1436)im Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland zu gewinnen. Die Rechnungsbücher, die detailliert die Einnahmen und Ausgaben dieses niederbayerischen Territoriums verbuchen, gewähren nicht nur Einblicke in das strategische Agieren des Viztums (Rüstungsmaßnahmen, Spionage…), sondern registrieren auch das Engagement des Landes im Rahmen der Kreuzzüge. Durch die Bilanzierung der Kosten und der Schäden der Kriegsführung können auch die Auswirkungen der Hussitenkriege auf die “kleinen Leute” und die Folgen dieses stark ins Bewusstsein eingegangenen Krieges besser abgeschätzt werden.
Auf http://library-mistress.blogspot.com/2006/03/die-secrecy-news-berichten-wie-es-mit.html sei verwiesen, dort weitere Nachweise.
Digitalisierung – Ein Ehrenamt für Senioren
Aus der Arbeit der Virtuellen Geschichtswerkstatt
Für die Geschichtswissenschaft – und damit unter anderem auch für die Heimat- und Familienforschung – sind Quellen in der Form von Originalen oder Überlieferungen die Grundlage der Arbeit. Diese Schriften können aber erst durch ihre erschließende Wiedergabe und bei alten Handschriften durch Transkription in die heutige Schrift wirklich genutzt werden.
Seit dem Jahr 2000 beschäftigt sich die Virtuelle Geschichtswerkstatt mit dieser Thematik. Unter der Leitung von Bodo Stratmann befasst sich die Gruppe mit der Digitalisierung von Archivalien, mit der Transkription von Handschriften und der Erschließung der Quellen durch Verzeichnisse.
[…]
“Für die Digitalisierung von Quellenmaterial haben wir bisher zwei Verfahren eingesetzt” berichtet Bodo Stratmann. “Begonnen haben wir mit der Digitalisierung von Mikrofiches und Filmen aus Sicherungsverfilmungen von Archivalien in schwarz-weiß. Leider ließ manchmal die Qualität der Filme zu wünschen übrig.”
Im zweiten Schritt wurden Archivalien in Farbe verfilmt – schonend natürlich. “Neben der hohen Auflösung der eingesetzten Digitalkamera kam es uns besonders auf die notwendige Tiefenschärfe der Optik an, da wir bei gebundenen Archivalien auf mechanische Hilfsmittel zur Glättung der Blätter verzichten wollten.” Die Wölbung der aufgeschlagenen Blätter bei gebundenen oder gefalteten Archivalien musste über die Tiefenschärfe des Objektivs ausgeglichen werden. Dazu war eine bestimmte Mindestdistanz zwischen Objektiv und Archivalie erforderlich, die über ein Reprostativ angepasst wurde.
Die wichtigsten Arbeitsmittel bei der Digitalisierung waren:
* Krokus Reprostativ, 70 cm hoch und mit vier mal 60 Watt Beleuchtung,
* Digitalkamera mit mindestens vier Megapixeln und dreifach optischem Zoom.
Für die Weiterbearbeitung am PC kamen als Software zum Einsatz:
* Adobe-Photoshop 6.0,
* FastStone Image Viewer als kostenloses Bildbearbeitungsprogramm,
* Adobe Acrobat 7.0 zum Erstellen von PDF-Dateien mit Registern.
Über die Kurse und die Digitalisierung hinaus hat die Virtuelle Geschichtswerkstatt weitere Ideen realisiert:
* ein wöchentliches lokales Internetcafé,
* ein monatliches Treffen von Heimat- und Familienforschern,
* eine regelmäßige Hotline.
Das Beispiel aus Recklinghausen zeigt, wie man generationsübergreifende Arbeitsgruppen bilden kann. Durch die Verknüpfung von Familienforschung mit PC- und Internetarbeit lassen sich gemeinsam auch komplexe Projekte sinnvoll und schnell umsetzen.
Diesem Beispiel sollten auch andere folgen. Anregungen und Tipps beim Aufbau solcher Arbeitsgruppen sind jederzeit bei Bodo Stratmann (bodo-stratmann@heimatvest.de) zu erhalten (kpw).
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2006/03
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/preysingtagebuecher
Diese handschriftliche Quelle (35 Bände) wurde komplett digitalisiert.
Zu Schreibkalender I-III siehe
?s=schreibkal
http://www.opensourcejahrbuch.de/2006/download.html#Artikel
Eine Reihe von Beiträgen widmet sich freien Inhalten, zwei explizit dem Thema Open Access:
Auf dem Weg zu einem Open-Access-Geschäftsmodell (Jan Neumann)
Open oder Close Access? (Oliver Passek)
[Achtung: URL des OPACs hat sich geändert, in der Liste korrigiert]
Mich erreichte zu der Liste unter ?p=31194 folgende Mail:
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
mit Interesse habe ich mir Ihre Seiten angeschaut. Auch unsere Archivbibliothek hat es geschafft und ist jetzt online recherchierbar. Natürlich versuchen wir dies nun publik zu machen. Deshalb meine Bitte an Sie einen Link auf Ihren Seiten zu plazieren.
Die URL der Archivbibliothek lautet: http://www.zentralarchiv-speyer.de. Die Archivbibliothek ist im Menü aufgeführt.
Der Katalog ist direkt unter der URL: http://www.dabis.cc:18067 abrufbar.
Ich würde mich freuen, uns bald auf Ihren Seiten zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Erika Böhler
Zentralarchiv der Evang. Kirche der Pfalz
Domplatz
67346 Speyer
Tel.: 06232-667 181
Fax: 06232-667 234
http://www.zentralarchiv-speyer.de
Öffnungszeiten des Zentralarchivs:
Dienstag-Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Jeden 2. Donnerstag im Monat 8.00 – 19.00 Uhr
Digitale Bilder und Filme im Archiv – Marketing und Vermarktung
Programm:
Freitag, 23 Juni 2006:
15.00 Uhr: Stadtführung
Treffpunkt: Schlossplatz, vor dem Pfinzgaumuseum
17.00 Uhr: Triariersitzung
19.00 Uhr: Vortrag zur Stadtgeschichte
Durlach und Karlsruhe – zwei Residenzen im 18. Jahrhundert
Dr. Anke Mührenberg
Festsaal Karlsburg
20.00 Uhr: Empfang durch die gastgebende Stadt
Foyer Festsaal
Samstag, 24. Juni 2006
9.00 Uhr: Eröffnung des 66. Südwestdeutschen Archivtages durch den Tagungspräsidenten Dr. Michael Wettengel, Stadtarchiv Ulm
Grußworte
Digitale Bilder und Filme im Archiv – Marketing und Vermarktung
9.30 Uhr: Filme digital und die neuen Möglichkeiten bei einem imageträchtigen Sammlungsbestand
Dr. ULRICH NIEß, Stadtarchiv Mannheim – Institut für Stadtgeschichte
10.10 Uhr: Karlsruhe im Film – Digitalisierung und Vermarktung von Filmbeständen.
Dr. ERNST OTTO BRÄUNCHE, Stadtarchiv Karlsruhe – Institut für Stadtgeschichte
10.45 Uhr: “Neu im Netz: Inventar der Fotobestände im Landesarchiv Baden-Württemberg”
PROF. DR. KONRAD KRIMM, Landesarchiv Baden-Württemberg – Generalllandesarchiv Karlsruhe
11.00 Uhr: Kaffeepause
11.30 Uhr: Fotorecht im Archiv: Rechtsfragen bei Erwerb, Publikation und Weitergabe von Fotografien.
HANNS PETER FRENTZ, Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin
12.30 Uhr: Mittagspause
14.00 Uhr: Bilderverkauf in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder der steinige Weg vom Cost- zum Profit-Center.
PETER CLERICI, Bilddokumentation Ringier-Gruppe, Zürich
14.45 Uhr: Digitale Distribution von Medien durch das Landesmedienzentrum.
SUSANNE PACHER, Landesmedienzentrum Baden-Württemberg, Karlsruhe
15.30 Uhr: Kaffeepause
16.00 Uhr: Macht der Bilder – Ohnmacht der Archive? Erschließung und Vermarktung von Bildbeständen im Staatsarchiv Freiburg.
Dr. CHRISTOF STRAUß, Landesarchiv Baden-Württemberg – Staatsarchiv Freiburg
Organisatorische Hinweise
Tagungsstätte: Karlsburg, Karlsruhe-Durlach, Festsaal
Tagungsbüro: Samstag, 24. Juni 2005: 8.30-14.00 Uhr
Tagungsbeitrag: 20,- € (bei Überweisung vorab)
25,- € (Tageskasse)
10,- € (Pensionäre, Auszubildende)
Zahlungen: Es wird gebeten, die Tagungsbeiträge möglichst bis 15. Juni 2006 auf das Konto Nr. 387017759 bei der Postbank Karlsruhe (BLZ 66010075) zu überweisen, lautend auf
Dr. Kurt Hochstuhl/Südwestdeutscher Archivtag.
Anmeldung: Stadtarchiv Karlsruhe
archiv@karlsruhe.de
Bitte bis spätestens 10. Juni 2006
Auskunft: Landesarchiv Baden-Württemberg
Staatsarchiv Freiburg
Colombistr. 4
D 79098 Freiburg
Tel.: 0761/3806011
Fax: 0761/3806013
E-mail: kurt.hochstuhl@la-bw.de
Dr. Michael Wettengel Dr. Kurt Hochstuhl Dr. Ernst Otto Bräunche
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And now the bad one:
After May 31 it’s a subscription service. RLG (Research Libraries Group) should better make such meta-searches available with “Open Access” . With promoting the OAI standard such attempts to make money with things which should be free will fail because OAI Service Providers like OAIster can harvest the archival collections.
http://adrastea.ugr.es/search*spi~S2
Da es keine aktuelle Liste gibt, ist kaum bekannt, was in Granada für digitale Schätze schlummern, die man sich in ein Verzeichnis seiner Festplatte herunterladen kann (es werden einzelne TIFFs abgespeichert) . Die Suche nach Naucler erbringt drei Treffer zu Nauclers berühmter Weltchronik, zwei davon sind digitalisiert: die Tübinger Erstausgabe der Chronik 1516 und eine spätere Ausgabe Köln 1579.
Man kann sich auf die Granada-Digitalisate eindeutig beziehen, indem man nach der Signatur des Drucks sucht. Die Chronik von 1516:
http://adrastea.ugr.es/search*spi/c?SEARCH=BHR%2FA-036-115
Siehe auch: http://wiki.netbib.de/coma/DigiSpain