Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/839517
Der vorliegende deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist recht vage gefasst und hat jede Menge Schlupflöcher, die bisher vorliegenden Stellungnahmen sind aussagearm. Archive, Bibliotheken und Museen fallen ebenso wie Rundfunkanstalten nicht unter das Informationsweiterverwendungsgesetz.
Beispiele für Anwendungen: Geodaten, Wetterdaten, Gerichtsentscheidungen (JURIS).
Update:
Siehe http://www.informationsweiterverwendungsgesetz.de