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Ist es wirklich so schwer Open Access zu kapieren?

http://fotothek.slub-dresden.de/karten/index.html

Die Deutsche Fotothek Dresden hat ein Kartenforum mit digitalisierten Karten aus Bibliotheken und Archiven eröffnet, das grosskotzig mit dem Begriff “Open Access” wirbt und auf eine deutsche Übersetzung der Berliner Erklärung auf demselben Server verlinkt.

Aber die Fotothek hat offenbar von Open Access nicht das geringste begriffen, denn unter jeder Karte befindet sich ein Copyright-Zeichen (zu Unrecht, denn originalgetreue Reproduktionen sind nach überwiegend angenommener juristischen Meinung nicht durch das UrhG geschützt) und im Impressum heisst es:

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Das ist eben NICHT Open Access, denn Open Access setzt die Beseitigung von “permission barriers” voraus, aber das wollen die kulturgutverwahrenden Institutionen, die Open Access mit einem kostenlosen Webangebot verwechseln, nicht begreifen, da sie ihre Kunden in Sachen Bildrechte nach Kräften abkassieren wollen. Was steht denn in der deutschen Fassung (die schlecht übersetzt ist, da die derivative works fehlen)?

Die Autoren und Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen erteilen allen Benutzern das freie, unwiderrufliche und weltweite Zugangsrecht und die Erlaubnis, die Veröffentlichung für jeden verantwortlichen Zweck zu kopieren, zu benutzen, zu verteilen, zu übertragen und abzubilden unter der Bedingung der korrekten Nennung der Urheberschaft (wie bisher werden die Mechanismen der korrekten Berücksichtigung der Urheberschaft und der verantwortlichen Nutzung durch die Regeln der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Geltung gebracht) sowie das Recht,
eine beschränkte Anzahl gedruckter Kopien für den persönlichen Gebrauch zu machen.

Open Access für Kulturgut und ein umfassender Vorbehalt der Urheberrechte sind unvereinbar. Die Karten dürften gemäß der Berliner Erklärung also frei auf anderen (mindestens auf nicht-kommerziellen, obwohl die Erklärung eine solche Beschränkung nicht enthält) Websites eingestellt werden.

Wer nicht begreift, dass Open Access nicht nur die kostenfreie Zurverfügungstellung meint, sondern auch eine freie Verfügbarkeit, die mit der Unterstellung unter eine freie Lizenz (Creative Commons) am besten realisiert wird, hat von Open Access nichts begriffen.