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Wiener Erklärung zur Informationsfreiheit

http://www.chaoscontrol.at/we.htm

Auszug:

5. Freie Werknutzungen sind eine elementare Bedingung gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fortschritts. Die freie Verfügbarkeit von Informationen zu Zwecken der Forschung, Lehre und Bildung ist daher in größtmöglichem Ausmaß zu garantieren. Das Urheberrecht ist diesbezüglich reformbedürftig.

6. Das Urheberrecht steht überwiegend in einer historischen Tradition geistiger Strömungen des 19. und 20. Jahrhunderts. Es ist rechtswissenschaftlich, sozialwissenschaftlich und rechtspolitisch darauf zu überprüfen, ob das Urheberrecht das Gleichgewicht zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen sowie der Allgemeinheit weiterhin in gebotener Weise garantiert.

7. UrheberInnen haben heute die Gelegenheit, ihre Werke über digitale Netze einfach zugänglich zu machen. Über die urheberrechtlichen Grundlagen dieses Zugänglichmachens sind UrheberInnen unter besonderer Berücksichtigung von der Informationsfreiheit förderlichen Regelsystemen wie Open-Content-Lizenzen oder Open-Access-Initiativen neutral zu informieren. Das ist Aufgabe von Wissenschaft und Politik. Es ist Aufgabe der UrheberInnen, diese Möglichkeiten zu nutzen.

8. ForscherInnen sind als Vorbilder im Umgang mit freiem Wissen gefordert. Wissenschaftsinstitutionen sollen ihren ForscherInnen empfehlen, insbesondere staatlich finanzierte Forschungsergebnisse leicht und unentgeltlich zugänglich zu machen. Zugleich ist es Aufgabe des Staates, die eventuell daraus entstehenden Nachteile zu kompensieren.

9. Der Staat hat Vorbildcharakter im Umgang mit Informationen. Er hat daher den Zugang zu öffentlichen Informationen technisch und rechtlich bestmöglich zu erleichtern. Die Schaffung eines durchsetzbaren Rechts der BürgerInnen auf Zugang zu staatlichen Informationen auf der Basis eines österreichischen bzw. EU-weiten Informationsfreiheitsgesetzes nach internationalem Vorbild sowie die wirksame Kontrolle der Gebarung der staatlichen elektronischen Register und Daten, ist zu thematisieren.

10. Digitalisierung und Vernetzung bringen neue Fragen der Informationssicherheit und der Bewahrung von Information mit sich. Es ist staatliche Aufgabe zu verhindern, dass der fehlende technische Zugang zu Informationen zu einem Verlust von Wissen führt. Für die Bewältigung dieser Aufgabe ist neben der Förderung des Problembewusstseins mittels gezielter Bildungsmaßnahmen, auch die Überarbeitung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel erforderlich.

Digitalisierte Wasserzeichen des Handschriftenarchivs

http://dtm.bbaw.de/HSA/Wasserzeichen_Gesamt.html

Weitere Wasserzeichen-Sammlungen im Internet

HStA Stuttgart, Sammlung Piccard
http://pan.bsz-bw.de/piccard/einfueh.php

Wasserzeichen des Mittelalters
http://www.oeaw.ac.at/ksbm/wz/wzma2.htm

Wasserzeichen in niederländischen Inkunabeln

Weitere Links:
http://www.vl-ghw.uni-muenchen.de/kodikologie.html#sect167

ARGE Ordensarchive Österreichs – neue Webbeiträge

Neue Beiträge auf der Website http://www.ordensarchive.at :
„Närrinnen Gottes“ – Frauenkonvente aus ethnologischer Perspektive
Archivportal der UNESCO
Ordensarchivtagung 2005 – Fotogalerie
Bericht über die zweite Vorstandssitzung am 29./30. April 2005 in St. Peter, Salzburg
Veranstaltungshinweise: Tagungen und Ausstellungen
Buchtipp für Familienforscher
Neue Einträge im Archivregister:
Zum Archiv der Erzabtei St. Peter in Salzburg
Zum Archiv des Stiftes Michaelbeuern
Neue Links:
„Gebrauchsanleitung für Archive“
Passauer Bischofsregesten

Schloss Dyck und sein Kulturgut

http://www.netecho.info/schlagzeilen/rubrik.asp?a=%7B4F68469E-8A25-47F2-A2D3-79C04B1F2107%7D

Die RWTH Aachen, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die Stiftung Schloss und Park Benrath sowie die Stiftung Schloss Dyck gründeten jetzt das Internationale Institut für Gartenkunst und Landschaftskultur.

Zu Schloss Dyck
http://www.stiftung-schloss-dyck.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Dyck

Erfreulicherweise können im Rahmen des Eintritts (6 Euro Tagesticket) die historischen Räume wieder besichtigt werden.

In einem Raum im Erdgeschoss wird auf den Aufbau einer gartenkundlichen Bibliothek hingewiesen, aber in den Schränken stehen offenbar hastig zusammengekaufte Flohmarktbücher.

Wir erinnern uns:

http://dtm.bbaw.de/HSA/HandschriftenlisteD.html

Dyck, Schloßbibliothek
o Die ›Fürstliche Bibliothek Schloß Dyck‹, Stammsitz des Hauses Salm-Reifferscheidt-Dyck wurde in zwei Teilen 1992 und 1993 bei Venator & Hanstein versteigert. Die Auktion fand wegen der darin enthaltenen Sammlung des bedeutenden Botanikers Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck international starke Beachtung.
+ Vgl. dazu die Versteigerungskataloge von Venator & Hanstein:
+ 66. Bibliothek Schloß Dyck. Versteigerung am 14. & 15. September 1992. 2546 Katalognummern.
+ 67. Der fürstlichen Schloßbibliothek II. Teil. Versteigerung vom 24. bis 27. März 1993. 4577 Katalognummern.
o Über den Verbleib der im HSA beschriebenen Stücke ist zur Zeit nichts bekannt.

Dyck, Schloßbibliothek, o. Sign. [a]

Dyck, Schloßbibliothek, o. Sign. [b]

Dyck, Schloßbibliothek, Varia und Curiosa 40

http://www.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm

Schlichtweg als “Katastrophe” bezeichnete mir gegenüber ein engagierter Bibliothekar die 1992/93 bei Venator & Hanstein in Köln erfolgte Versteigerung der gräflichen Bibliothek Salm-Reifferscheid in Schloß Dyck bei Düsseldorf. Die rund 16000 Bände umfassende Schloßbibliothek war, wie es in einem Ausstellungskatalog vom Oktober 1994 heißt, “gleichzeitig Haus-, Hof- und Staatsbibliothek und zugleich eine der letzten großen privaten Universalbibliotheken”. Besonderen Rang erhielt sie nicht zuletzt durch den berühmten Botaniker des Hauses, Fürst Joseph (1773-1861). Den wissenschaftlichen Wert der Büchersammlung illustriert auch das Faktum, daß eine Monographie zur Adelserziehung am Ende des Ancien R�gime (H. Wunderlich 1984) in den Beständen von Schloß Dyck eine ergiebige Materialgrundlage vorgefunden hatte.

Der Kulturdezernent des Kreises Neuss hatte die Erwerbung der gesamten Schloßbibliothek für den Betrag von 900000 DM mit den Erben bereits eingefädelt, doch lehnten die Kreispolitiker dieses überaus günstige Angebot rundweg ab. Ganze zwei Tage blieben dem Land und der Universitätsbibliothek Düsseldorf, anderweitig Geldmittel aufzutreiben. Dies gelang angesichts der Kürze der Zeit nicht. Das Resultat der Auktion: die Universitätsbibliothek konnte kein einziges Stück erwerben; der Kreis Neuss steigerte gegen das Land und die Gemeinde Jüchen gegen ihren eigenen Kreis. Ein Zeitungskommentar am 24. September 1992: “Schilda, das Nest, wo ehrsame Bürger dumme Streiche machen, ist überall, diesmal im Kreise Neuss. Und wenn die Verständigungsschwierigkeiten rheinischer Institutionen nicht zum Heulen wären, dann könnten wir nur lachen über das, was ein handfester Skandal ist. (…) Die 900000 Mark wären durchaus zusammenzutragen gewesen, hätten die regionalen Ämter nur nicht jedes sein eigenes Süppchen kochen wollen.”

Erfüllung von DIN bzw. ISO-Normen zur Langlebigkeit von Papier

Nach dem Aufsatz „Bewertung des Alterungsverhaltens von Papier“ von Lothar Göttsching im Archivar vom Mai 2005, Heft 2, 58. Jhg., S. 100 – 105, sind die in manchen nationalen bzw. internationalen Normen festgelegten Standards für alterungsbeständige Papiere zu hoch angesetzt.
Der Vergleich zweier künstlicher Alterungsverfahren hat Göttsching zu folgenden Schlussfolgerungen geführt:

– Papiere, die bei beschleunigten, d.h. künstlichen Alterungsverfahren, nur geringe Veränderungen ihrer mechanischen Stabilität aufweisen, können als alterungsbeständig gelten.

– Die Forderung nach holzfreien Papieren, wie sie in der ISO 9706 festgelegt ist, ist nicht nachvollziehbar, da die mechanische Stabilität holzhaltiger Papiere nicht wesentlich von der mechanischen Stabilität holzfreier Papiere abweicht.

– Der ph-Wert bewirke zwar einen Rückgang der Festigkeitswerte der getesteten Papiere, aber sauer hergestellte Papiere seien heute nicht mehr marktüblich.

– Die optischen Eigenschaften bei holzhaltigen Papieren würden sich durch den Stoff Lignin zwar verändern (Vergilbung), aber dadurch sei die Festigkeit des Papiers nicht betroffen.

Eine entsprechende Nachfrage bei der RWTH ergab, dass die Beschäftigten der Hochschule für ihre Büroarbeiten das Papier der Firma Alpha verwenden, das holzfrei ist und sowohl die DIN 6738 als auch die ISO 9706 erfüllt.

Aufsatz zu Prüfungsarbeiten

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/640906

In INETBIB schrieb Eric Steinhauer:

An recht abgelegener Stelle ist ein Beitrag erschienen, der den Wert von Abschlußarbeiten aus Sicht der Wissenschaft beleuchtet. Der Autor ist Archivar und Kirchenhistoriker. In dem Beitrag geht es nicht so sehr um den Inhalt der Arbeiten, als vielmehr um ihre Eigenschaft als wissenschaftsgeschichtliche Quelle. Interessant sind vor auch die Ausführungen, die auf den unbefriedigenden Zustand der Sammlung und Erschließung solcher Dokumente hinweisen, S. 68 ff. (Der Befund in Fn. 65 dürfte allen hochschulbibliographisch arbeitenden Bibliothekaren recht vertraut sein.)

Reimund Haas: “Der von der Kirche bezeugte Glaube und die Wirklichkeit des Menschen” : 25 Jahre überdiözesanes Studienhaus St. Lambert am Beispiel der theologischen Abschlußarbeiten,
Aus: Weg zum Priestertum : 25 Jahre überdiözesanes Studienhaus St. Lambert / hrsg. von Reimund Haas. – Grafschaft : Verl. des Apostolates der Priester- und Ordensberufe Burg Lantershofen, 1997. – ISBN 3-00-001536-1, S. 57 – 78.

Als Digitalisat in der Digitalen Bibliothek Thüringen unter:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=3347

Lehrstuhl für historische Hilfswissenschaften in Gefahr

Die Universitätsleitung der Ludwig-Maximilians-Universität macht Pläne, den letzten verbliebenen Lehrstuhl für Historische Hilfswissenschaften in Deutschland zu streichen. Eine Absenkung auf W2 würde dem Lehrstuhl die Möglichkeit nehmen, wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden, wäre aber noch die freundliche Variante. Eine völlige Streichung dieses Grundlagenfaches, dessen Perspektiven im Rahmen der kulturwissenschaftlichen Debatten immer stärker sichtbar werden, ist auch nicht auszuschließen. Fundierte Protestnoten an das Rektorat (Prof. Dr.rer.pol. Bernd Huber), oder an das Staatsministerium (Staatsminister Dr. Thomas Goppel) sind erwünscht.

Elektronisches Findbuch zu Protest in Köln

Das KölnArchiv ist eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten zur sozialen Bewegung 1970-1995 in Köln, die mittlerweile im Historischen Archiv der Stadt Köln lagert.

1999 erschien im Böhlau Verlag ein mit einer Einführung von M. Stankowski versehenes Findbuch als gedruckte Ausgabe. Nun ist dieses Findbuch auch online verfügbar.

Die Bestände des KölnArchiv e. V.
1983 wurde das KölnArchiv gegründet im Zusammenhang der neuen
Geschichtsbewegung und in der Tradition der ersten Alternativzeitung, dem “Kölner VolksBlatt”. Hier werden Materialien und Dokumente der lokalen und regionalen Protestbewegungen gesammelt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Spektrum reicht von den 1950er Jahren bis in die Gegenwart mit dem Schwerpunkt auf den 1970/80er Jahren.

Endlager & Wiederaufbereitung
Träger des Archivs ist ein gemeinnütziger Verein, in dem sich einzelne Kölnerinnen und Kölner sowie verschiedene Gruppen der kulturellen und sozialen Opposition Kölns engagieren. Sie kümmern sich um das inhaltliche Konzept und um die Erweiterung der Bestände sowie um die Finanzierung des Archivs. Gelegentlich veranstaltet das KölnArchiv Vorträge oder Debatten zu sozial-historischen Themen und unterstützt oder organisiert Ausstellungen. Das KölnArchiv gehört zu einem lockeren Verbund der kritischen Geschichtsszene Kölns, zusammen mit u.a. dem Frauengeschichtsverein, dem El-De-Haus Verein, dem Centrum Schwule Geschichte, Stattreisen und verschiedenen lokalen Geschichtswerkstätten.

Wiederaufbereitung
In den 90er Jahren wurde der Gesamtbestand des KölnArchiv als Depositum ins Historische Archiv der Stadt Köln gestellt und ist dort zu den üblichen Zeiten und Bedingungen zugänglich. Der Verein sammelt aber weiterhin Materialien wie Zeitschriften, Flugblätter, Broschüren, Fotos etc. aus diesem Umfeld, wobei besonderes Gewicht auf originäre Publikationen, aber auch persönliche Materialien, Notizen, Korrespondenzen der Protagonisten sozialer oder politischer und kultureller Protestbewegungen Kölns gelegt wird. Der Verein ist an Material, Information und Kooperation interessiert.

www.koelnarchiv.de

Überlieferung der Opposition und Bürgerbewegungen in der DDR

Die 2001 entstandene Diplomarbeit von Werner Theuer, Mitarbeiter des unabhängigen Havemann-Archiv in Berlin zur
Sicherung der gefährdeten Überlieferung der Opposition und Bürgerbewegungen in der DDR
findet sich online www.havemann-gesellschaft.de/theuerdiplom.pdf

Saarländisches Denkmalschutzgesetz

Wie üblich findet man im Netz vor allem veraltete Fassungen. Die aktuelle Norm findet sich unter

http://www.sadaba.de/GSLT_SDSchG_05.html

Michael Sander macht im Archivar 2005, S. 110 darauf aufmerksam, dass das Landesarchiv für national wertvolle oder landes- oder ortsgeschichtliche bedeutsame (private) Archive die zuständige Landesdenkmalbehörde ist. Dies gilt nicht für die öffentlichen Archive nach dem Saarländischen Archivgesetz.

§ 2
(7) 1Baudenkmäler und unbewegliche Bodendenkmäler sowie Bodendenkmäler nach Absatz 4 Nr.2 sind unmittelbar durch dieses Gesetz geschützt.
2Bewegliche Kulturdenkmäler werden durch Verwaltungsakt unter Schutz gestellt, wenn sie

1.

zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen,
2.

national wertvolles Kulturgut darstellen,
3.

national wertvolle oder landes- oder ortsgeschichtlich bedeutsame Archive darstellen oder wesentliche Teile derselben sind oder
4.

auf Grund internationaler Empfehlungen zu schützen sind

und nicht im Eigentum eines Museums in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft stehen.

Dass nunmehr die wertvollen Privatarchive als Ganzes oder in ihren besonders wertvollen Teilen unter Schutz gestellt werden können (der Entwurf hatte nur die Zimelien vorgesehen), ist ein eindeutiger Fortschritt. Man würde sich auch bei den grossen Flächenstaaten eine solche Norm wünschen!

Nach wie vor darf jeder münsterländische Landjunker sein Archiv auf dem Schlosshof verbrennen, denn weder das Denkmalschutzgesetz noch das Archivgesetz sieht irgendeine gesetzliche Schutzmöglichkeit für privates Archivgut vor. Da das Archivgut auch nicht ausser Landes verbracht wird, liefe auch eine eventuelle Eintragung ins Verzeichnis national wertvoller Archive leer.

ITS-Archiv öffnen!

http://www.zeit.de/2005/21/ITS_neu

Das Archiv des International Tracing Service (ITS), des Internationalen Suchdienstes, in dem alten Residenzstädtchen Bad Arolsen, 30 Kilometer westlich von Kassel […] ist das weltweit größte Archiv über das nationalsozialistische Lagersystem, ein einzigartiges Gedächtnis der Zeitgeschichte. Die Hauptkartei enthält circa 47 Millionen Einzelhinweise auf über 17 Millionen NS-Opfer, sein Dokumentenbestand umfasst über 25.100 laufende Meter Akten. Darunter befindet sich übrigens auch ein inzwischen weltberühmtes Dokument: Schindlers Liste.

Im Gegensatz aber zum Bestand des früheren Berlin Document Center mit den Archivalien zum Leben der Täter, mit den Akten über NSDAP-Mitglieder, das heute dem Bundesarchiv untersteht, und im Gegensatz zu dem ebenfalls in Arolsen angesiedelten Sonderstandesamt, das, soweit auf Grundlage der ITS-Akten möglich, den Tod von KZ-Häftlingen beurkundet, ist das ITS-Archiv der Öffentlichkeit kaum bekannt. So blieb verborgen, dass es der Forschung seit rund einem Vierteljahrhundert verschlossen ist – auch heute noch, im Jahre 60 nach dem Ende des Krieges und des Nazi-Terrors. Ein schier unglaublicher Zustand.

Der Politologe Frank-Uwe Betz appelliert erneut dafür, dieses wichtige Archiv für die Forschung zu öffnen.

Salzburger Urkundenbuch

Urkunden von 1200 – 1246 / gesammelt und bearb. von Willibald Hauthaler und Franz Martin . 1918 . – XX, 673, 323 S., 2 Taf . –

Download PDF-Version (113 MB)
http://141.84.81.24/etc/dokumente/083654+0003.pdf

Es sind noch weitere Volltexte ueber den OPAC der MGH-Bibliothek zu finden.

Beispiele:
Waitz, Georg: Die Formeln der Deutschen Königs- und der Römischen Kaiser-Krönung vom 10. bis zum 12. Jahrhundert
Göttingen : Dieterich 1872 . – 92 S.

FRA II. 31 zum Freisinger Besitz in Österreich

Tilo von Kulm (DTM 9)
http://141.84.81.24/etc/dokumente/a108379.pdf

Gezielt nach ihnen kann man aber leider nicht recherchieren. (Ganz böse Buben kommen übrigens auf die Idee, obige URL zu kürzen …)

TOC J Soc Archivists 2005/1

Journal of the Society of Archivists

ISSN 0037-9816

Publisher: Carfax Publishing, part of the Taylor & Francis Group
Volume 26, Issue 1, April 2005

Diplomatic Attitudes: From Mabillon to Metadata
pp. 1-24(24)
Author: Williams, Caroline

Understanding Users and Use: A Market Segmentation Approach
pp. 25-53(29)
Author: Yeo, Geoffrey

On the Crest of a Wave or Swimming Against the Tide? Professional Education in an Information-conscious Society1
pp. 55-73(19)
Author: Procter, Margaret

Developing Archival Context Standards for Functions in the Higher Education Sector1
pp. 75-85(11)
Author: Peters, Victoria

Postcards from Scapa Flow: Developing a Conservation Strategy for Material Recovered from SMS Karlsruhe
pp. 87-104(18)
Author: Clydesdale, Amanda

Genocidal Archives: The African Context—Genocide in Rwanda
pp. 105-121(17)
Authors: Adami, Tom; Hunt, Martha

Anthony Peter Munford (1944 – 2004)
pp. 123-126(4)
Author: Barber, Brian

Kathleen Margaret Topping (1952 – 2002)
pp. 127-129(3)
Authors: Yates, Nigel; Cresswell, Alison

‘Something is Happening Here and You Don’t Know What it is’: Jacques Derrida Unplugged
pp. 131-142(12)
Author: Harris, Verne

Reviews
pp. 143-187(45)

Notices of New Publications Received
pp. 189-191(3)

Personensuche

http://www.taz.de/pt/2005/05/17/a0127.nf/text

Die taz berichtet über Susanne Panters Agentur http://www.wiedersehenmachtfreude.de, die sich Personensuchen widmet. Tarife: 75 Euro plus 150 Euro Erfolgshonorar.

Ist aufgrund der Angaben zum Meldestandsrecht insbesondere für Genealogen interessant, aber auch für diejenigen, die sich bemühen, Rechteinhaber urheberrechtlich geschützter Werke ausfindig zu machen (USA: “orphan works”, siehe ?s=orphan ).

Sächsischer Archivtag 2002 – Tagungsband online

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit heute Morgen ist der Tagungsband zum Sächsischen Archivtag in Bautzen 2002 unter dem Titel
“Überlieferungsbildung an der Schwelle des 21. Jahrhunderts – Aktuelle Probleme der Bewertung” kapitelweise als PDF-Datei abrufbar.
Sie finden die Seiten unter http://www.vda.lvsachsen.archiv.net/archivtage/2002_bautzen/2002_bautzen.htm
Mit freundlichen Grüßen

— Stephan Luther
Leiter Universitätsarchiv

——————————————
Postanschrift:
Technische Universität Chemnitz
Universitätsarchiv
09107 Chemnitz

Ex: Archivliste

KOMMENTAR:

Es ist eine UNSITTE, das Inhaltsverzeichnis eines solchen Bandes nicht in HTML darzustellen. Wird das Inhaltsverzeichnis als PDF angeboten, so muss auf jeden Fall der Acrobat Reader aufgerufen werden. Die einzelnen Dateien sind übrigens via
http://www.vda.lvsachsen.archiv.net/archivtage/2002_bautzen
aufrufbar.

Thema ist die Bewertung:

Fachbeiträge MARGIT KSOLL-MARCON Neue Wege in der archivischen Bewertung? 22 BIRGIT HORN Behördliche Schriftgutverwaltung und archivische Bewertungspraxis am Beispiel der Stadt Leipzig 29 THEKLA KLUTTIG Maschinenlesbare Daten – Elektronische Unterlagen – IT-Verfahren: Was bewerten wir und was müssen wir dazu wissen? 40
STEPHAN LUTHER Das Problem Massenakten. Zwischen Aufbewahrung, Kassation und Selektion 47 BRIGITTE HUBER Informationsorientiertes Sammeln und das neue Konzept der Münchner Stadtchronik 58

Münchner Digitalisate auf Bestellung

http://mdz1.bib-bvb.de/~zend-bsb/dodausgabe

Diese Varia werden auch für die Liste der deutschen Drucke des 16. Jahrhunderts auszuwerten sein.

Heute begnüge ich mich mit dem Hinweis auf:

Böhmer, Johann F.:
Acta imperii selecta
Urkunden deutscher Könige und Kaiser mit einem Anhange von Reichssachen
Innsbruck 1-2

Winkelmann, Eduard:
Acta imperii inedita
saeculi XIII et XIV ; Urkunden und Briefe zur Geschichte des Kaiserreichs und des Königreichs Sizilien ; in 2 Bänden
In den Jahren 1198 bis 1273
Innsbruck
1
nur Bd.: 1

Urteil: Höherer Dienst

Im Vorschriftendienst Baden-Württemberg fand ich den Volltext einer Entscheidung des VG Freiburg vom 28.3.2001 (Az.: 1 K 2291/98) über die Klage einer 1942 geborenen Archivoberrätin (1991-1998 Leiterin des Referats 5: Nichtstaatliches Archivgut, Sammlungen) am Staatsarchiv Freiburg:

Leitsatz:
Das statusrechtliche Amt einer nach A14 besoldeten Archivoberrätin erfordert Dienstaufgaben, die im Kern ihrer wissenschaftlichen Vorbildung und/oder ihrer gesteigerten Berufserfahrung entsprechen.

Dies ist im Fall der ausschließlichen Zuweisung der Erschließung von Nachlässen gegeben; ein Anspruch auf die Leitung eines Referats besteht nicht.

Auszug:
Das nach A 14 besoldete statusrechtliche Amt eines Archivoberrates ist gegenüber anderen Ämtern und deren laufbahnrechtliche Einordnung maßgeblich durch die wissenschaftliche Vorbildung und ein erhöhtes Maß an Erfahrung im Umgang mit den anfallenden Dienstaufgaben geprägt. Dies ergibt sich zwingend aus den entsprechenden Einstellungs- und Beförderungsvoraussetzungen für ein solches Amt und einem Vergleich mit anderen nach A 14 bewerteten Ämtern. Dementsprechend erfordert eine amtsangemessene Beschäftigung eines Archivoberrates im Kern seines Aufgabenbereichs eine entweder erhöhte Leitungs- und Koordinierungsfunktion und/oder jedenfalls eine Aufgabe, die inhaltlich den gesteigerten Anforderungen an seine wissenschaftliche Vorbildung und Erfahrung entspricht. Angesichts der – zwischen den Beteiligten unstreitigen – zum Teil sehr unterschiedlichen Struktur und Größe einzelner Archive und des jeweils zu erschließenden und zu verwaltenden Archivbestandes steht es dabei allerdings im allein dem öffentlichen Interesse verpflichteten Organisationsermessen des Dienstherren (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.01.1985 – 2 C 4.83 -, Buchholz 237.8 § 53 Nr. 2; v. 28.11.1991 – 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 119), ob und inwieweit er die Dienstaufgaben eines Archivoberrates eher in Hinblick auf Leitungsfunktionen oder in Bezug auf die qualitativen Anforderungen etwa an die konkrete Erschließungstätigkeit steigert.

Insofern ist es zunächst nicht zu beanstanden, dass der Beklagte die Dienstaufgaben der Klägerin ausschließlich auf die Erschließung von Archivgut beschränkt und ihr die – aus der Sicht der Klägerin – sonst übliche Referatstätigkeit der Bewertung und Erstellung von Bewertungsmodellen, der Bestandserhaltung, Schadenserkennung und -begrenzung, der Befassung mit Rechtsfragen, der Planung von Erschließungsobjekten, dem Ressourceneinsatz, der Schriftgutverwaltung und der Unterstützung von Entscheidungen entzogen hat. Denn – wie die mündliche Verhandlung ergeben hat – sind auch andere Archivare des höheren Dienstes ausschließlich mit Erschließungsaufgaben befasst. Dabei ist es unerheblich, dass dies in der Regel jüngere Mitarbeiter sind und diese meist auch nur für einen begrenzten Zeitraum ausschließlich mit der Erschließung befasst sind. Denn es mag in Hinblick auf die Bewährungserprobung, die Effizienz der Aufgabenerfüllung und die Motivation des Beamten sinnvoll sein, nur jüngere Beamte des höheren Archivardienstes und auch nur zeitweise ausschließlich mit der Erschließungstätigkeit zu betrauen und älteren erfahreneren Beamten zusätzlich noch andere zusätzliche Aufgaben und Funktionen zuzuweisen, doch besteht insoweit – auch unter Berücksichtigung des Fürsorgegrundsatzes – kein subjektives Recht des einzelnen Beamten auf eine entsprechende Praxis. Vielmehr steht es in dem ausschließlich im öffentlichen Interesse auszuübenden Organisationsermessen des jeweiligen Dienstherren zu entscheiden, welchem Beamten einer Besoldungsgruppe er auf welche Zeitdauer eine – für sich amtsangemessene – Aufgabe konkret zuweist.

Langzeitarchivierung digitaler Daten

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/wib/374982

Archive mit Verfallsdatum
Ungeklärte Fragen der langfristigen Verfügbarkeit digitaler Informationen
Von Cajo Kutzbach
Während das digitale Morsealphabet verschwindet, werden immer mehr Daten digital verarbeitet. Das geht schnell und ist bequem. Vor Begeisterung hat man die Frage der Langzeitspeicherung verdrängt. Während die Hieroglyphen ägyptischer Tempel noch sichtbar sind, muss man bei älteren Disketten und CDs befürchten, dass sie sie bald nicht mehr lesbar sind. Deshalb drohen riesige Datenverluste.

Ein ausführlicher und instruktiver Beitrag , der das Problem auch durch ein Interview mit Christian Keitel (Staatsarchiv Ludwigsburg) zu den Volkszählungsdaten von 1970 illustriert.

Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut

Dass Archiv und Bibliothek des Fürstenhauses zu Ysenburg und Büdingen im Schloss Büdingen, lange Jahre betreut von dem inzwischen pensionierten Archivar Dr. Klaus Peter Decker, zu den kulturellen Schätzen in hessischem Adelsbesitz gehören, wird niemand bestreiten können.

Dramatische finanzielle Probleme des Fürstenhauses sind seit Jahren in der Region bekannt. Besorgnis muss erregen, dass sich die Lage derzeit anscheinend zuspitzt. Unter den Insolvenzmeldungen der FAZ vom 19.4.2005 war: “Forstbetrieb Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR, Büdingen.” Das Fürstenhaus ist der zweitgrößte private Waldbesitzer Hessens (siehe auch FR 20.1.2005).

Ohne grosses Aufsehen hat das Fürstenhaus in den letzten Jahren wertvolles Kulturgut in den privaten Handel gegeben.

Am 26./27.11.2004 wurde vom Auktionshaus Schloss Ahlden ein kostbares Album aus dem Besitz von Alfred Fürst zu Ysenburg/Schloss Büdingen einer deutschen Bibliothek zugeschlagen:
http://www.schloss-ahlden.de/auktion/pdf/NachberichtAuktion.pdf

2004 wurden Münzen versteigert:
http://log.netbib.de/index.php?s=ysenburgische
17 Münzen erwarb das Offenbacher Haus der Geschichte (FR 20.8.2004)

Wie der derzeitige Stand hinsichtlich des 2003 für 300.000 Euro geplanten Ankaufs der für die Altgermanistik wichtigen “Schönrainer Liederhandschrift” (um 1330), die der Fürst an Jörn Günther (Hamburg) verkauft hatte, durch die Kasseler Bibliothek ist, geht aus Internetquellen nicht hervor. Siehe
http://voeb.uibk.ac.at/vm/vm56_34_presseschau.pdf (FR 24.6.2003)
http://www.uni-kassel.de/bib/eulensaal/2003/schoenrainer.html
http://www.uni-marburg.de/hosting/mr/mr14/mr2482.html (“Büdinger Fragmente” ohne Kennzeichnung der verkauften Stücke, die Frieder Schanze, ‘Schönrainer Handschrift’ (‘Büdinger Fragmente’), in ²VL 11 (2004) Sp. 1384-1388 aufführt)
http://docsrv1.digizeitschriften.de/digitools/loader.php?ID=203693
(Crecelius, ZfdA 10, 1856)
Siehe auch
http://www.uni-marburg.de/hosting/census/hssb.html#Buedingen

Die 2003 von Jörn Günther angebotene illuminierte Passionsgeschichte des Johannes von Zazenhausen von 1464
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2003/0013.html
stammt tatsächlich aus Büdingen, wie aus der digitalisierten Archivbeschreibung
http://dtm.bbaw.de/HSA/Buedingen_700321040000.html
hervorgeht (dort “Verbleib unbekannt”). Sie wird als Teil des Gesamtarchivs bezeichnet, das unter dem Schutz des Kulturgutschutzgesetz des Bundes steht:
http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/schutz_des_kulturgutes_teil_b.pdf

Auf der Seite des Handschriftenarchivs erfährt man, dass nicht weniger als 155 Beschreibungen (von 1905) aus dem Büdinger deutschsprachigen Handschriftenbestand existieren (davon sind 5 über http://www.manuscripta-mediaevalia.de als Registereinträge recherchierbar). An gedruckter Literatur verzeichnet der “Kristeller” nur den alten Aufsatz von Crecelius über die Schönrainer Fragmente (s.o.). Büdinger Bruchstücke der Erlösung wurden ebenfalls in einem alten Aufsatz publiziert:
http://www.digizeitschriften.de/dms/resolveppn/?PPN=GDZPPN001671723

Es ist nicht bekannt, ob weitere Stücke verkauft wurden. Ein solcher klandestiner Ausverkauf mag zwar legal sein, ist aber kulturpolitisch alles andere als wünschenswert.

Update

Zu den Büdinger Archivhandschriften siehe nun auch
http://dtm.bbaw.de/HSA/buedingena.html

Eine alltägliche Verlustgeschichte

http://www.hauswedell-nolte.de/cat384/3841200/3841200S.htm

Das Auktionshaus Hauswedell & Nolte lässt sich zum Schillerjahr nichts Besonderes einfallen, nur Business as usual: Ein kleines, literatur- und kulturgeschichtlich aufschlußreiches Schriftgut-Ensemble wird in alle Winde zerstreut. Es geht um einige Schriftstücke der Provenienz Gleichen-Rußwurm (Schloß Greifenstein ob Bonnland, später Baden-Baden).

839 Schiller. – Emilie von Gleichen-Rußwurm (Tochter von Friedrich Schiller, 1804-1872). Eigenh. Manuskript >>Notizen Schiller betreffend<>Kochbuch von der geliebten Schwieger-Mutter bekommen<>Erinnerung an die Rheinreise 1821.<>FvB<>Adlerkönig<<), beiliegend 4 maschinengeschr. Briefe von Marie Romain Rolland (Witwe von Romain Rolland) sowie Visitenkarten von Prinzessin Nazlie Halim von Ägypten, Prinz und Prinzessin Karl Biron von Curland, Prinzessin Marie von Baden, Gerhart Hauptmann, Pierre Benoit u. v. a.
Dazu: Photoalbum der Familie Gleichen-Rußwurm. Etwa 1900-1930. Mit ca. 80 eingesteckten Photographien u. einigen Postkarten. – Meist Ansichten von Schloß Greifenberg, Innenräumen (darunter auch Bilder des Schiller-Nachlasses) sowie Angehörigen der Familie.
Schätzung/Estimate: EUR 600.-

Aus der gleichen Provenienz (Einlieferung 148) stammen noch weitere Lose in anderen Sachgruppen der Auktion, so Nr. 177 mit Vermerk >>Ludwig von Gleichen-Rußwurm bekommen zu Weihnachten 1842<<. Ohne Hinweis auf die Provenienz, aber ebenfalls Nr. 148: zwei Bände Insecten-Belustigung aus dem 18. Jahrhundert (Lose 76-77).

Aber auch wenn man sich auf die oben genannten "Autographen" beschränkt: Müsste nicht ein solcher außergewöhnlicher, literaturgeschichtlich bedeutsamer Adels-Nachlaß zusammengehalten und der Forschung zugänglich gemacht werden – etwa in einem Literaturarchiv? Wer ist dafür zuständig? Den Landesgeschichtlern werden die Unterlagen zu privat-literarisch sein, ein Literaturarchiv wird die Kochbücher und die Reisetagebücher nicht wollen, für die Stadt Baden-Baden wäre allenfalls das letzte Los von Belang. Die gedruckten Bücher schliesslich werden auf wenig Interesse stossen. Aber trotzdem ist der enge innere Zusammenhang der Stücke und ihre Verbindung mit dem Leben einer Adelsfamilie von Rang vom Ende des 16. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts nicht zu leugnen, ein Kontext, der durch die Auktion aller Wahrscheinlichkeit nach zerstört werden wird. Adelskultur wird einmal mehr zum Opfer allseitiger öffentlicher Unzuständigkeit.

NS-Architektur im Staatsarchiv Marburg

Frankfurter Rundschau 26. April 2005

VON GESA COORDES

Marburg · 25. April · Ideologisch gesehen war der Bombenabwurf auf das Marburger Südviertel während des Zweiten Weltkrieges ein Volltreffer. Die Bombe traf nämlich ausgerechnet das gläserne Oberlicht des Staatsarchivs mit seinem metergroßen Hakenkreuz und den vier Reichsadlern. Seitdem finden sich die Hakenkreuze “nur” noch im Fries der Decke.

Diese Symbole der NS-Herrschaft zu entfernen, ist nach Auskunft von Archivleiter Andreas Hedwig allerdings nie ernsthaft diskutiert worden. Inzwischen wäre dies auch nicht mehr ganz einfach – schließlich steht der Bau seit 1980 unter Denkmalschutz. Und Denkmalpfleger Udo Baumann findet es “nicht so lebensnotwendig”, die Hakenkreuze zu entfernen: “Das würde zu einer Vernichtung des gesamten Frieses führen.” Ebenso wie Hedwig hält er es auch durchaus für richtig, das Fries der Nazis als Zeitdokument zu erhalten.

Freilich sind Hakenkreuze an der Decke in Marburg so gut wie unbekannt. Selbst von Besuchern werden die NS-Symbole oft kaum bemerkt. Bei Veranstaltungen im Vestibül erfreuen sich die Gäste immer wieder am repräsentativen Ambiente: “Selbst wenn sie das Fries sehen, fällt der Groschen ganz langsam”, hat Hedwig festgestellt.

Die Archivare des Staatsarchivs legen allerdings Wert darauf, ihre Besucher auf die Geschichte des Hauses aufmerksam zu machen. “Das wird jedem auf die Nase gebunden, damit er den Bau nicht nur schön findet.”Schließlich stand die Bronzebüste Adolf Hitlers einst an zentraler Stelle über dem Portal zum Ausstellungssaal. Wer heute die breiten Treppen des Vestibüls hinaufgeht, blickt allerdings auf einen Abguss von Athena, der Göttin der Weisheit. Zu sehen war die “Führerbüste” selbst während der NS-Zeit nur kurzzeitig, weil Oberpräsident Prinz Philipp von Hessen die Arbeit des Bildhauers Heinrich Jobst für derart misslungen hielt, dass ein neuer Guss auf die Zeit nach dem Krieg verlegt wurde.

Am 22. Oktober 1938 weihte der Oberpräsident, in SA-Uniform gekleidet, das Staatsarchiv am damaligen Adolf-Hitler-Platz (heute Friedrichsplatz) ein. Der sechs- bis achtstöckige Bau, der das viel zu klein gewordene Archiv im Marburger Schloss ersetzte, war damals das modernste Archivgebäude Deutschlands. […]