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Digital Medievalist

In the inaugural issue of DM (The Digital Medievalist), a new peer-reviewed on-line journal for technology and medieval studies at

http://www.digitalmedievalist.org/journal.cfm

Guyda ARMSTRONG and Vika ZAFRIN, Towards the electronic Esposizioni: the challenges of the online commentary

Arianna CIULA, Digital palaeography: using the digital representation of medieval script to support palaeographic analysis

Hoyt N. DUGGAN with a contribution by Eugene W. LYMAN, A Progress Report on The Piers Plowman Electronic Archive

Jonathan GREEN, Opening the Illustrated Incunable Short Title Catalog on CD-ROM: an end-user’s approach to an essential database

Kevin KIERNAN, The source of the Napier fragment of Alfred’s Boethius

Peter ROBINSON, Current issues in making digital editions of medieval texts or, do electronic scholarly editions have a future?

Kathryn WYMER, Why Universal Accessibility Should Matter to the Digital Medievalist

— From http://www.stoa.org/index.php?p=117

Einsicht in Sterbebücher verweigert

BayObLG: 1Z BR 45/04 vom 12.07.2004 BeckRS 2004 08220

Zu den Voraussetzungen der Einsichtnahme in die Sterbebücher des Standesamts zum Zwecke einer zeitgeschichtlichen Dokumentation. (PStG § 61)

Es ging um die von einem Stadtarchiv verlangte Einsicht in die Sterbebücher von Ansbach zugunsten eines von einem Bürger erstellten Gedenkbuchs für die Opfer von Krieg und Gewalt.

Aus den Gründen:

Der Zweck der Einsichtnahme im vorliegenden Fall bewege sich jedoch nicht innerhalb der Zuständigkeit der Beteiligten zu 1. Zwar gehöre die Kultur-. und Archivpflege gem. Art. 57 I Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde; dementsprechend sehe Art. 13 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) auch kommunale Archive vor. Zum Aufgabenbereich der Gemeinde gehöre jedoch nicht der vorliegende Fall einer Vervollständigung und Aktualisierung von Daten eines Privatmanns, auch wenn dessen Arbeit letztlich im Interesse der Gemeinde liege. Das Personenstandsgesetz sehe eine Einsichtnahme privater Dritter in die Personenstandsbücher zu wissenschaftlichen Zwecken nicht vor. Die von der Beteiligten zu 1 angestrebte Einsichtnahme zum Zwecke der Herausgabe von Daten an Herrn H. wäre eine unzulässige Umgehung des Gesetzes. […]

Zutreffend ist das LG zu dem Ergebnis gekommen, dass das mit dem Einsichtsantrag verfolgte Ziel, die Vervollständigung und Aktualisierung der von einer Privatperson ermittelten Daten einer zeitgeschichtlichen Dokumentation zu fördern, von der Zuständigkeit der Gemeinde für Kultur- und Archivpflege (Art. 57 I Satz 1 GO) nicht erfasst wird und somit ein Einsichtsrecht aus § 61 I Satz 1 PStG nicht hergeleitet werden kann. Die Beteiligte zu 1 erfüllt mit der Vervollständigung und Aktualisierung der Daten einer privaten Dokumentation keine eigene behördliche Aufgabe, sondern unterstützt private Nachforschungen. Dass die als Ergebnis dieser privaten Nachforschungen erstellte Dokumentation für die Gemeinde ebenso wie für die Mitbürgerinnen und Mitbürger des Herrn H. von Interesse sein kann, macht die Einsichtnahme in die vom Gesetzgeber grundsätzlich abgeschirmten Daten der Sterbebücher nicht zu einer behördlichen Aufgabe. Ob eine vom Stadtarchiv der Beteiligten zu 1 selbst erstellte oder zu erstellende Dokumentation der Beteiligten zu 1 ein Recht zur Einsichtnahme in die Sterbebücher geben könnte (so LG Paderborn NJW-RR 1992, 248 für den Fall einer Dokumentation über die Geschichte der jüdischen Bevölkerung in einer Stadt) kann offen bleiben, da Gegenstand des hier zu entscheidenden Falles die Vervollständigung und Aktualisierung der Dokumentation einer Privatperson ist.

Weniger restriktiv urteilte das LG Paderborn a.a.O.:

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht dem geltend gemachten Anspruch auf Einsichtnahme in das Standesamtsregister zum Zwecke der Erstellung einer Dokumentation über die Geschichte der jüdischen Bevölkerung in einer Stadt und der zwischen 1874 und dem 8. 5. 1945 verstorbenen Juden nicht entgegen.

Hier durfte das Stadtarchiv einsehen. Die bayerische Entscheidung überzeugt nicht, da auf diese Weise ein mit Art. 5 GG und dem Gleichheitssatz unvereinbares öffentliches Forschungsmonopol geschaffen wird. Ein solches besteht zwar im Bereich der Stasi-Unterlagen und wird dort ebenfalls kritisiert, aber dort ist die Sachlage ersichtlich anders. Das Gericht hat die Grundrechte verkannt.

Prüfungsarbeiten bleiben ungenutzt

Ein ausnahmsweise gut recherchierter Artikel im Bonner Generalanzeiger vom 19.4.2005 macht auf einen Missstand aufmerksam:

Hunderttausende Examensarbeiten verschwinden jedes Jahr in den Archiven der Pruefungsaemter, ohne dass sie veroeffentlicht oder zumindest in den Katalog aufgenommen werden. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Mummert+Partner aus Hamburg waren es im Jahr 2003 rund 218 000 Arbeiten, deren Erstellung rund 1,9 Milliarden Euro gekostet hat.

Ob diese Rechnung tatsaechlich relevant ist, darueber sind sich die Universitaeten uneins. Die Universitaetsbibliothek der Uni Bonn fuehlt sich nicht dafuer verantwortlich; dies sei die Aufgabe der Fakultaeten. Doch dort werden die Abschlussarbeiten meist nicht katalogisiert, sondern wandern in die Regale der betreuenden Professoren oder sogleich auf den Muell. Ein Fehler? Michael Klein sieht es nicht so ernst. Der 27-Jaehrige schreibt an seiner Diplomarbeit in Mathematik und ist der UEberzeugung, dass Innovationen von den Professoren aufgegriffen werden oder von den Studierenden selbst in einer Promotion weiter verfolgt werden. “In meinem Umkreis interessiert sich keiner fuer eine Publikation, denn es ist eine Geld- und Zeitfrage.”

Kleins Fachbereich ist einer von wenigen, die die Arbeiten der Studenten unbegrenzt zugaenglich haelt. “Wir haben alle Arbeiten katalogisiert und fuehren sie in unserem Bestand”, sagt Barbara Ballhorn, eine von zwei Bibliothekarinnen des Mathematischen Instituts. In der Psychologie werden die Arbeiten fuenf Jahre lang in der Bibliothek aufbewahrt. “Die Abgabe der Arbeiten in der Bibliothek ist freiwillig und die Arbeiten werden von Studenten regelmaessig ausgeliehen”, berichtet die studentische Hilfskraft Inga Niedtfeld.

Dann sind die positiven Nachrichten auch schon ausgeschoepft. Im Philosophischen Seminar faellt die Antwort kurz aus: “Wir katalogisieren die Arbeiten nicht und es ist hier auch kein Diskussionsthema”, erklaert Marion Vater, Bibliothekarin bei den Historikern. Die Kunsthistoriker praesentieren Verfasser und Titel der abgeschlossenen Magisterarbeiten auf ihrer Homepage und schaffen dadurch zumindest einen UEberblick ueber ihre Leistungen und Themenschwerpunkte. Ein zentral organisiertes System gibt es jedoch nicht.

Derweil uebernehmen Internetportale den Job der Universitaeten. Eines von vielen ist die 1997 gegruendete Agentur http://Diplom.de. Mit ueber 8 100 Arbeiten im Angebot – Notendurchschnitt 1,5 – ist http://diplom.de Marktfuehrer im deutschsprachigen Raum. Die Preise reichen von 24,50 bis 298 Euro pro Arbeit. Das Kundenspektrum ist breit gestreut: Unternehmen aus allen Branchen, Stiftungen und Verbaende, soziale und medizinische Einrichtungen, Hochschulen und Bibliotheken, Studenten und Schueler. […]

Frühere Nachweise zum Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/145219

Erfurter Chronik online

http://ub.uni-erfurt.de/mdsz/krafft.htm

[ http://www.mdsz.thulb.uni-jena.de/krafft/quelle.php ]

Hans Krafft (1584-1665)
Eine Erfurter Chronik aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges
Herausgegeben von Hans Medick in Zusammenarbeit mit Andreas Bähr und Jörg Schmidt
Digitale Konzeption und Umsetzung Norbert Winnige

Mit Abbildung der Handschrift und Übersetzung.

Kleinere Schwesternarchive

Titel: Der Wert kleinerer Schwesternarchive für die Ordens- und Frömmigkeitsgeschichte : das Beispiel der Wilkingheger Missionsschwestern
Dokumententyp: Aufsatz
Medientyp: Text
Autor: Steinhauer, Eric W. [Autor]

Format: [Öffnen] PDF (Portable Document Format)

http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-3615/aufsatz5-1.pdf

Stichwörter: Missionarinnen der Unbefleckten Empfängnis der Mutter Gottes / Deutsche Provinz ; Archiv
Dokumentenklassifizierung: Klasse A
Beschreibung: Die Geschichte der Kongregation der Missionarinnen von der Unbefleckten Empfängnis der Mutter Gottes wird dargestellt. Zugleich geht es um den Aufbau des Provinzarchivs der Deutschen Provinz. Das Beispiel dieses Archivs wird als Muster für eine extern-subsidiäre Archivpflege kleinerer Ordensarchive beschrieben. Überdies werden Forschungsansätze für die Ordens- und Frömmigkeitsgeschichte aufgezeigt, die sich aus den in kleineren Ordensarchiven lagernden Quellen ergeben können.

Quelle: Aus: Reimund Haas/Reinhard Jüstel (Hrsg.), Kirche und Frömmigkeit in Westfalen : Gedenkschrift für Alois Schröer. – Münster : Aschendorff, 2002 (Westfalia Sacra ; 12), S. 225-237.