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Frühneuzeitliche Zeitungen in Archiven

Ingrid Maier, Niederländische zeitungen (“Couranten”) des 17. Jahrhunderts im Russischen Staatsarchiv für alte Akten (RGADA), Moskau, in: Gutenberg-Jahrbuch 2004, 191-218 betont deren wichtige Rolle am Zarenhof, wo sie auch übersetzt wurden. Auch in Stockholm, Paris und London wurden niederländische Zeitungen gewissenhafter archiviert als in den Niederlanden selbst.

Preprint des Beitrags auf ihrer Homepage
http://www.slaviska.uu.se/ingrid/ingrid.htm

Dort weitere wichtige Volltexte der in Uppsala wirkenden Slawistin zum gleichen Thema.

Ältere Beiträge:

Dieselbe, Amsterdamer und Haarlemer zeitungen (“Couranten”) des 17. Jahrhunderts im Niedersächsischen Staatsarchiv zu Oldenburg, in: Gutenberg-Jahrbuch 2003, 170-191 zu Best. 20-3 Nr. 1257a. Deutsche Zeitungen der Zeit in der Dienstbibliothek Q 120:4x

Siehe auch
http://home.wxs.nl/~jhelwig/ohc/ohc.htm
(Anzeigen aus einer Haarlemer Zeitung)

David L. Paisey, German Newspapers of the seventeenth century in the Public Record Office, London, in: Gutenberg-Jahrbuch 1978, 168-172

Vladimir I. Simonov, Deutsche Zeitungen des 17. Jahrhunderts im Zentralen Staatsarchiv für alte Akten (CGADA), Moskau, in: ebd. 1979, 210-220 (2684 Nummern!)

Urteil: Wirksamkeit von Auflagen

VG Koblenz: Keine weitere Nutzung des Bundesarchivs nach Verstoß gegen Benutzungsordnung
Die Außenstelle des Bundesarchivs darf eine weitere Nutzung seines Archivs untersagen, wenn der Nutzer grob fahrlässig gegen die Nutzungsverordnung verstoßen hat. In dem vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall hatte ein israelischer Student die ihm überlassene Liste von 30.000 Euthanasieopfern aus der Zeit zwischen 1939 und 1945, nicht wie vom Bundesarchiv gefordert, nur für eine Lesung bei einer Gedenkveranstaltung verwendet, sondern die Namen der Opfer auch ins Internet gestellt (Urteil vom 17.06.2004, Az.: 6 K 3821/04.KO).
Nach http://beck.de

Unangemessen triumphierend referiert Oldenhage im Archivar 58 (2005) 32-33 die rechtskräftige Entscheidung.

Text:
http://www.archive.nrw.de/archivar/2005-01/Archivar_2005-1.pdf#page=25

Die von Hagai Aviel ins Internet gestellte Liste von Euthanasie-Opfern:
http://www.iaapa.org.il/claims.htm

Die historische Aufarbeitung eines NS-Verbrechens wurde vom Bundesarchiv und einer ihm willfährigen Justiz behindert, denn es ist zweifelhaft, ob bei einer Grundrechtsabwägung tatsächlich die vermeintlich schutzwürdigen Belange der Angehörigen der Ermordeten so stark in die Waagschale geworfen werden mussten. Das Gericht hat die Grundrechte des Klägers verkannt. Die Argumentation, dass die digitale Veröffentlichung der Namen mit Geburtsdaten “im Rahmen genealogischer Forschungen” Rückschlüsse auf lebende Angehörige ermögliche, ist abwegig. Wann ist bei hinreichendem Rechercheaufwand kein Rückschluss auf lebende Angehörige möglich?

Update: http://archiv.twoday.net/stories/2939190