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Alles über das Registermachen

Während im angelsächsischen Raum grosse und renommierte Fachgesellschaften der Indexer bestehen, ist es um die deutsche Registerkultur äusserst schlecht bestellt. Ein informelles neues Netzwerk der Indexer
http://www.d-indexer.org
das von Jochen Fasbender initiiert wurde, bemüht sich Fachleute zusammenzuführen, die sich mit Indexieren/Registermachen befassen. Die Website bietet eine Fülle von Anregungen, Links und auch aufschlussreiche historische Hinweise zur Geschichte des Indexerstellens.

Aus der Sicht der Landesgeschichte widmete sich Erwin Riedenauer in der ZBLG 1984 (online ) dem Problem des Registermachens, nachdem zuvor schon mindestens zwei Aufsätze das Thema aufgegriffen hatten: H. Leyband, Register landesgeschichtlicher Zeitschriften, Deutsche Geschichtsblaetter 12. 1911, 129-145 und E. Riedenauer, Register und Bibliographien …, Blätter für deutsche Landesgeschichte 117. 1981, 403-423.

Archivare sind natürlich von Haus aus Spezialisten für Register, da sie im Regelfall zu jedem Findbuch ein Register erstellen (was auch durch die Volltextrecherche nicht überflüssig geworden ist). Fachliteratur zu diesem Thema gibt es jedoch so gut wie nicht, sieht man von vereinzelten Bemerkungen etwa in Rezensionen ab. Beispiel:

“Erschlossen werden die Urkunden durch ausführliche und sorgfältige Register (Personen, Orte und Sachen). Da solche Register in ihrer Wichtigkeit kaum überschätzt werden können, mag die Bemerkung erlaubt sein, daß man mehr als bisher versuchen sollte, dem Benutzer die Arbeit zu erleichtern. Seit vielen Jahren wird vergleichbaren bayerischen Regestenwerken eine Übersicht der Orte nach Ländern und Verwaltungsbezirken beigegeben, der man auf einen Blick entnehmen kann, zu welchen Orten einer Region Registereinträge existieren – ein überaus praktisches Hilfsmittel, das man ohne viel Aufwand erstellen könnte. Ein besonderes Lob verdient das ausgefeilte Sachregister, mag man sich auch hier Verbesserungen wünschen. Möglich wären etwa noch mehr Sammelschlagworte mit Verweisen (z.B. bei “Berg- und Hüttenwesen” auf “Erzgesellschaften” und “Hammerschmieden”), die dem Register in einer Liste vorangestellt werden könnten (so in den Regesten der Grafen von Katzenellenbogen), oder eine Gruppierung aller vorkommenden Sachstichworte nach wenigen großen Oberbegriffen, wie in elsässischen Inventaren üblich.” (Besprechung eines Adelsarchivinventars).