Angela Ullmann
Nicht nur die Bücher!
– Digitales Kulturgut in Archiven und Bibliotheken –
JurPC Web-Dok. 7/2005, Abs. 1 – 12
In der Diskussion um die Erhaltung digitaler Informationen steht seit geraumer Zeit die Sicherung digitaler Publikationen durch Bibliotheken im Vordergrund.(1) Der Archivierung digitaler Unterlagen, die in der öffentlichen Verwaltung, beim Gesetzgeber oder in der Rechtssprechung entstehen, wird dagegen weniger öffentliche Aufmerksamkeit geschenkt. Dies mag zum einen damit zusammenhängen, dass es mehr Bibliotheken und Bibliothekare als Archive und Archivare gibt, andererseits haben die Bibliotheken naturgemäß ein breiteres Publikum als die Archive. Dass Archive nicht nur die Rechte des Staates, sondern auch die seiner Bürger sichern, ist im öffentlichen Bewusstsein leider nicht so sehr präsent.
Den Aufsatz weiterlesen kann man hier:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20050007.htm
Zitiert sei auch die Bemerkung der Autorin, dass die zunehmende Digitalisierung neben den großen Risiken auch Chancen birgt. Digitales Kulturgut kann auf neuen Wegen allgemein zugänglich gemacht werden – eine wichtige Rahmenbedingung für die Initiativen zum Open Access(9).