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Digitales Kulturgut in Archiven

Angela Ullmann
Nicht nur die Bücher!
– Digitales Kulturgut in Archiven und Bibliotheken –
JurPC Web-Dok. 7/2005, Abs. 1 – 12

In der Diskussion um die Erhaltung digitaler Informationen steht seit geraumer Zeit die Sicherung digitaler Publikationen durch Bibliotheken im Vordergrund.(1) Der Archivierung digitaler Unterlagen, die in der öffentlichen Verwaltung, beim Gesetzgeber oder in der Rechtssprechung entstehen, wird dagegen weniger öffentliche Aufmerksamkeit geschenkt. Dies mag zum einen damit zusammenhängen, dass es mehr Bibliotheken und Bibliothekare als Archive und Archivare gibt, andererseits haben die Bibliotheken naturgemäß ein breiteres Publikum als die Archive. Dass Archive nicht nur die Rechte des Staates, sondern auch die seiner Bürger sichern, ist im öffentlichen Bewusstsein leider nicht so sehr präsent.

Den Aufsatz weiterlesen kann man hier:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20050007.htm

Zitiert sei auch die Bemerkung der Autorin, dass die zunehmende Digitalisierung neben den großen Risiken auch Chancen birgt. Digitales Kulturgut kann auf neuen Wegen allgemein zugänglich gemacht werden – eine wichtige Rahmenbedingung für die Initiativen zum Open Access(9).

Filmarchiv weggeworfen

Nach einem stehenden Bonmot der Kinofreunde bedeutet Filmen, dem Tod bei der Arbeit zuzusehen. Im Wirtschaftssystem Hollywood geht der Tod aber auch nach dem Filmen umher. Rund um die Forums-Aufführung von Michael Ciminos Film “Heaven’s Gate” (1980) ist jetzt ein eklatanter Fall von Zerstörung bekannt geworden. Das Filmstudio United Artists hat nach der Übernahme durch MGM Anfang der neunziger Jahre fast sein gesamtes Archiv mit nicht verwendetem Material weggeworfen. Darunter Szenen aus Filmen wie Martin Scorseses “The Band” und “Wie ein wilder Stier”, den Rosarote-Panther-Filmen, “Yentl”, John Waynes “The Alamo”, den Klassikern von Woody Allen wie “Was Sie schon immer über Sex wissen wollten”, “Der Stadtneurotiker”, “Manhattan”. Und zwar aus simplen, ziemlich kurzatmigen Kostengründen.

Weiterlesen unter
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/02/16/feuilleton/735152.html

Archivarin rechtfertigt skandalöse Verscherbelung

Vor wenigen Jahren machte die Nordelbische Kirche mit den heimlichen Verkäufen von Altbeständen aus ihrer NEKB Schlagzeilen.

http://log.netbib.de/index.php?s=nordelb

Nach diesen unrühmlichen Vorkommnissen in Sachen NEKB wird im Bereich der Nordelbischen Kirche erneut ein wertvoller Druck aus einer geschlossenen Bibliothek verkauft.

Knapp acht Jahre nach Entdeckung einer Gutenberg-Bibel hat die Rendsburger Kirchengemeinde St. Marien einen weiteren bibliophilen Schatz gehoben. Galileo Galileis “Siderius Nuncius” (1610) lagerte jahrzehntelang unentdeckt in den Regalen. Nun soll die Erstausgabe, deren Wert Fachleute auf 150.000 bis 200.000 Euro schätzen, vom Auktionshaus Christies versteigert werden. […]
Das Werk über Sternenkunde stammt aus einer der größten Privatsammlungen des 17. Jahrhunderts. Deren Besitzer, der Rendsburger Marquard Gude (1635-1689), hatte rund 1000 Bücher der Kirche vermacht.
(STERN)

Besonders pikant:

Die Entscheidung für den Verkauf des Galilei, die auch die Leitung der Nordelbischen Kirche mitträgt, trifft grundsätzlich auch im Landesarchiv Schleswig-Holsteins auf Zustimmung. “Im Grund sollte die Gudesche Bibliothek als Barock- Bibliothek als Ganzes erhalten werden, aber wenn es die finanzielle Lage der Kirche nicht zulässt, halte ich eine Versteigerung des Galilei für gerechtfertigt”, sagt die Leiterin der Bibliothek des Landesarchivs, Anneliese Naggar.

Einmal mehr zeigt sich, dass Archivare blind sind, wenn es nicht klassisches Archivgut betrifft und den bedingungslosen Schutz von Provenienzbeständen zur Disposition stellen, wenn es um Bibliotheksgut geht.