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Alles über das Registermachen

Während im angelsächsischen Raum grosse und renommierte Fachgesellschaften der Indexer bestehen, ist es um die deutsche Registerkultur äusserst schlecht bestellt. Ein informelles neues Netzwerk der Indexer
http://www.d-indexer.org
das von Jochen Fasbender initiiert wurde, bemüht sich Fachleute zusammenzuführen, die sich mit Indexieren/Registermachen befassen. Die Website bietet eine Fülle von Anregungen, Links und auch aufschlussreiche historische Hinweise zur Geschichte des Indexerstellens.

Aus der Sicht der Landesgeschichte widmete sich Erwin Riedenauer in der ZBLG 1984 (online ) dem Problem des Registermachens, nachdem zuvor schon mindestens zwei Aufsätze das Thema aufgegriffen hatten: H. Leyband, Register landesgeschichtlicher Zeitschriften, Deutsche Geschichtsblaetter 12. 1911, 129-145 und E. Riedenauer, Register und Bibliographien …, Blätter für deutsche Landesgeschichte 117. 1981, 403-423.

Archivare sind natürlich von Haus aus Spezialisten für Register, da sie im Regelfall zu jedem Findbuch ein Register erstellen (was auch durch die Volltextrecherche nicht überflüssig geworden ist). Fachliteratur zu diesem Thema gibt es jedoch so gut wie nicht, sieht man von vereinzelten Bemerkungen etwa in Rezensionen ab. Beispiel:

“Erschlossen werden die Urkunden durch ausführliche und sorgfältige Register (Personen, Orte und Sachen). Da solche Register in ihrer Wichtigkeit kaum überschätzt werden können, mag die Bemerkung erlaubt sein, daß man mehr als bisher versuchen sollte, dem Benutzer die Arbeit zu erleichtern. Seit vielen Jahren wird vergleichbaren bayerischen Regestenwerken eine Übersicht der Orte nach Ländern und Verwaltungsbezirken beigegeben, der man auf einen Blick entnehmen kann, zu welchen Orten einer Region Registereinträge existieren – ein überaus praktisches Hilfsmittel, das man ohne viel Aufwand erstellen könnte. Ein besonderes Lob verdient das ausgefeilte Sachregister, mag man sich auch hier Verbesserungen wünschen. Möglich wären etwa noch mehr Sammelschlagworte mit Verweisen (z.B. bei “Berg- und Hüttenwesen” auf “Erzgesellschaften” und “Hammerschmieden”), die dem Register in einer Liste vorangestellt werden könnten (so in den Regesten der Grafen von Katzenellenbogen), oder eine Gruppierung aller vorkommenden Sachstichworte nach wenigen großen Oberbegriffen, wie in elsässischen Inventaren üblich.” (Besprechung eines Adelsarchivinventars).

Freiburg: CD-Rom zu Platzbesetzung in Wyhl 1974

Jetzt aber langts: Nai hanmer g’sait ! Kein Atomkraftwerk in Wyhl und anderswo !

Das Archiv Soziale Bewegungen in Freiburg veröffentlicht zum 30. Jahrestag der Platzbesetzung in Wyhl eine CDRom mit Flugblättern, Broschüren, Zeitungsartikeln, Plakaten, Fotos, Liedern…800 Druckdokumente, 60 Minuten Tonbeiträge und Filmausschnitte.

Das Archiv ist wegen der Streichung öffentlicher Mittel existentiell
bedroht. Wenn es nicht gelingt, das Archiv als eigenständige Einrichtung zu erhalten, werden die Spuren vergangener und aktueller Proteste einen zentralen Ort verlieren. Der Kauf dieser CD ist auch ein symbolischer Beitrag gegen das Vergessen und für das Bestehen des Archivs.

Solipreis und Versand: 7 Euro

Archiv der sozialen Bewegungen, Adlerstr. 12, 79098 Freiburg

archivsozialebewegungen(at)http://gmx.de

Open Access Law Reviews

A new weblog:

http://www.openaccesslaw.org/open_access_law_reviews/2005/02/hello_world.html#comments

BTW: The Social Science Research Network
http://www.ssrn.com
contains some contributions on archival science e.g.

Dudziak, Mary L., “On Using U.S. Diplomatic Records for Research on African Constitutions: A Guide to the Archives” (2002). Newsletter of the Africa Section, 2002 http://ssrn.com/abstract=319700

Freiburger Großarchiv?

Laut Google News-Exzerpten wurde am 23. Januar 2003 von der Badischen Zeitung gemeldet, in Freiburg i. Br. sollten Staatsarchiv, Stadtarchiv und Universitätsarchiv zusammengelegt werden. Darauf hätten sich Landeswissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU), Uni-Rektor Wolfgang Jäger und Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne) verständigt . Weiss jemand mehr?

Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 2004/2 nicht online

Wie nicht anders zu erwarten: Wenn man zum Auffinden von 2004/1 die Suchfunktion bemühen muss
http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/aus_dem_archiv/mitteilungen/index.html
dann kann man sicher auch nicht damit rechnen, dass zeitgleich mit dem Erscheinen der nun vorliegenden Druckausgabe 2004/2 auch ein PDF bereitsteht. Archivare sollten sich auch mal Gedanken machen, dass eine stabile Adresse der Art http://www.bundesarchiv.de/mitteilungen nicht nur Bibliothekaren entgegenkommt.

Da ich keine Lust habe, das Inhaltsverzeichnis abzuschreiben (vielleicht kommt das PDF ja tatsächlich in den kommenden Jahren) begnüge ich mich mit dem subjektiven Hinweis auf drei DDR-Beiträge: zum NS-Archiv des MfS, zu Johannes R. Becher und zum DDR-Militärarchiv.

Universitätsarchive in NRW mit Internetseiten

Hochschularchiv der RWTH Aachen
http://www.histinst.rwth-aachen.de/default.asp?sectionId=16
http://www.rwth-aachen.de/archiv

Universitätsarchiv Bielefeld
http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/Weitere%20Einrichtungen/Universitaetsarchiv

Universitätsarchiv Bochum
http://www.ruhr-uni-bochum.de/archiv

Universitätsarchiv Bonn
http://www.verwaltung.uni-bonn.de/Einrichtungen/Universitaetsverwaltung/Organisationsplan/Archiv.html

Universitätsarchiv Duisburg-Essen
http://www.ub.uni-duisburg-essen.de/archiv/archiv.shtml

Universitätsarchiv Düsseldorf
http://www.ub.uni-duesseldorf.de/archiv

Archiv der Kunstakademie Düsseldorf
http://www.cl-historia.de/archivportal/kunstakademie/index.html
(Infoseite Geschichte in Düsseldorf)

Universitätsarchiv Köln
http://www.uni-koeln.de/organe/uak/uak.html

Universitätsarchiv Münster
http://www.uni-muenster.de/Archiv

Universitätsarchiv Paderborn
http://groups.uni-paderborn.de/universitaetsarchiv

Uniarchiv Münster: neue Leiterin

http://cgi.uni-muenster.de/exec/Rektorat/upm.php?rubrik=Alle&neu=0&monat=200502&nummer=06229

Am 16.2.2005 wurde Universitätsarchivar Prof. Dr. Wilhelm Kohl von Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt verabschiedet. Herr Professor Kohl leitete das Universitätsarchiv von 1978 bis 2004. Seine Nachfolgerin Dr. Sabine Happ hat Anfang diesen Jahres ihren Dienst aufgenommen.

Uniarchiv Bielefeld: Internetauftritt ausgebaut

http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/Weitere%20Einrichtungen/Universitaetsarchiv

Geschichte der Universität Bielefeld
neu als Geschichts-Zeitleiste
Zeittafel zur Entwicklung der Universität Bielefeld

Organisatorische Gliederung der Universität Bielefeld

Rektoren
Rektoren und Prorektoren

Ehrensenatoren
Ehrenbürger
Ehrenpromotionen

Uniarchiv Köln: Ausstellungskatalog Moritz online

http://www.uni-koeln.de/organe/uak/uak_ausstellungen.html

2004 erinnerte das Universitätsarchiv Köln an die Person des Internisten Friedrich Moritz (1861-1938), der 1911 die Leitung der Medizinischen Klinik Lindenburg übernahm. Katalog und Begleitheft der erfolgreichen Ausstellung stehen als (passwortgeschütztes) PDF zur Verfügung.

Workshop Gutsarchive 2003

Herr Lusiardi wies aus Anlass unserer Nachweise unter
?s=gutsarch
auf seinen Bericht im “Archivar”, Heft 1 – Febr. 2004, S. 66 f. (nicht online) hin, den ich mit seiner freundlichen Genehmigung wiedergebe.

Restitution von Herrschafts- und Gutsarchiven –
Erster länderübergreifender Workshop in Magdeburg

Am 3. Juli 2003 veranstaltete das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg einen Workshop zur Archivierung von Herrschafts- bzw. Gutsarchiven, die im Zuge der Bodenreform seit 1945 in die Staatsarchive der Sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR gelangt und gemäß Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) von 1994 rückgabebehaftet sind. Der Bedeutung dieses Themas hatten bereits Referate von Birgit Richter (Sächsisches Staatsarchiv Leipzig) und Werner Heegewaldt (Brandenburgisches Landeshauptarchiv) auf den Deutschen Archivtagen in Cottbus (2001) und Trier (2002) Rechnung getragen; nun kam erstmals auch ein organisierter länderübergreifender Dialog zustande, an dem sich Vertreter der Archivverwaltungen aller fünf neuen Bundesländer beteiligten. Die Tagung wurde durch einen Vorabaustausch wichtiger Informationen vorbereitet, so dass auf zeitraubende Einzelvorträge verzichtet werden konnte.
Infolge des Restitutionsgrundsatzes des AusglLeistG können die Alteigentümer nach Anerkennung ihres Eigentumsanspruchs durch die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen die enteigneten Archivalien zurückfordern. Diese gehen damit ggf. wieder in Privatbesitz über, sind dann also – anders als bei einer Verwahrung in den Staatsarchiven –nicht mehr grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich. Da jedoch viele Gutsarchive insbesondere aufgrund der Wahrnehmung herrschaftlicher Funktionen durch die Standes- und Gutsherren von großer Bedeutung für die Landesgeschichte sind, bemühen sich – bei allem Respekt vor den durchaus berechtigten persönlichen Interessen der Alteigentümer – alle ostdeutschen Staatsarchive darum, möglichst viele Gutsarchi-ve weiterhin in ihrer Verwahrung zu behalten.
Den betroffenen Archiven ist durch das AusglLeistG die Möglichkeit zur Beantragung eines bis zum Jahr 2014 befristeten Nießbrauchs eröffnet worden. Darüber hinaus gehende Einigungen mit den Alteigentümern, etwa in Form eines Depositalvertrages, konnten bislang nur in relativ wenigen Fällen erreicht werden. Da diese Aufgabe in den kommenden Jahren immer drängender werden wird, standen juristische Probleme und Fragen der Verhandlungs- und Vertragsgestaltung im Mittelpunkt des Workshops. Dass die „Schlossbergungen“ als Enteignungen im Sinne des Gesetzes zur Rege-lung offener Vermögensfragen anzusehen sind, war unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ungeachtet der unterschiedlichen Formulierungen in den Bodenreform-Verordnungen der einzelnen Länder unumstritten. Eine neue Sachlage hat sich jedoch für die Unterlagen aus der Patrimonialge-richtsbarkeit durch die Verwaltungspraxis des Sächsischen Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen (SLRV) ergeben; danach unterliegen Patrimonialgerichtsakten nicht dem AusglLeistG, da auf sie im Bereich des Königreichs bzw. Freistaates Sachsen bereits vor 1945 ein staatlicher Anspruch bestanden habe. Da die jeweiligen Bestimmungen zur Ablösung der Patrimonialgerichtsbarkeit und Abgabe der Gerichtsunterlagen und die entsprechende Verwaltungspraxis im 19. Jh. in den einzelnen Ländern jedoch Unterschiede aufweisen, ist noch zu prüfen, inwieweit die Rechtslage jeweils vergleichbar ist und in den Verhandlungen mit den Alteigentümern beachtet werden muss.
Dem Bestreben der Archive nach einer dauerhaften fachgerechten Archivierung und Zugänglich-machung der Bestände kommt die Nießbrauchklausel des AusglLeistG zumindest für die Frist bis 2014 entgegen. Für die Gewährung eines Nießbrauchs setzt das AusglLeistG jedoch den Nachweis der „Kulturgut“-Qualität und „öffentlichen Ausstellung“ des Gutes voraus, was in der Praxis Proble-me aufwerfen kann und zugleich deutlich macht, dass im Gesetzgebungsverfahren der Problem-komplex enteigneten Archivguts offenbar keine Beachtung gefunden hatte. Daher sprachen sich alle Teilnehmer für eine entsprechende Überarbeitung zumindest der länderübergreifenden Hand-reichung zur Anwendung des AusglLeistG aus, die unter Beteiligung der für Kultur zuständigen Ressorts der fünf neuen Bundesländer und Berlins sowie der Bundesministerien der Finanzen und der Justiz erarbeitet und 1997 vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben wurde. Die derzeit laufende Novellierung der Handreichung in Sachsen wird diese Anforderungen voraussichtlich schon berücksichtigen. Im übrigen empfahl Silke Birk (Sächsisches Staatsministerium des Innern), bei Nutzung des Nießbrauchrechts ein Zustandsprotokoll anzufertigen, um schadensrechtlichen Auseinandersetzungen nach Ende der Nießbrauchfrist vorzubeugen.
Unter den Lösungsvarianten für eine dauerhafte Archivierung durch die Staatsarchive wird der Ankauf des Archivguts angesichts der Lage der Länderhaushalte wohl auch nach 2014 nur eine Ausnahme bleiben können, wie unlängst im Falle des Goethe- und Schiller-Archivs geschehen, das Bestandteil einer umfassenden Entschädigungsvereinbarung zwischen dem Großherzoglichen Haus Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Freistaat Thüringen wurde.
Vorteilhafter ist demgegenüber die Möglichkeit der Schenkung, deren Attraktivität unter Umstän-den durch eine Spendenquittung zur steuerlichen Geltendmachung erhöht werden kann, wie dies in Thüringen in vergleichbaren Fällen praktiziert worden ist. Allerdings wird dabei die Frage der fiskalischen Bewertung von Archivgut aufgeworfen, die auch im Rahmen der Einführung neuer Steuerungsmodelle an die Archivverwaltungen herangetragen und sehr kontrovers diskutiert wird. Bis-lang sind Schenkungen jedoch meist nur für Teilbestände erfolgt, wenn im Gegenzug Archivgut, meist Unterlagen zur Familiengeschichte, unter Nießbrauchverzicht restituiert wurde. Solche Lösungen sind aus Provenienzaspekten sicherlich nicht anzustreben, wurden auf der Tagung jedoch für vertretbar erachtet, wenn die einzige Alternative in der Restitution des gesamten Archivguts eines Bestandes nach 2014 besteht.
Eine wichtigere Rolle spielen bisher und wohl auch zukünftig Vereinbarungen über die weitere Archivierung des Schriftguts durch die Staatsarchive unter Anerkennung des Eigentumsanspruchs des Restitutionsberechtigten. Entsprechende Verträge konnte etwa das Brandenburgische Landeshauptarchiv bereits in zwölf Fällen abschließen. Ausführlich wurden daher Fragen der Gestal-tung von „Deposital-“ bzw. „Archivverträgen“ besprochen, darunter die Festlegung von Mindestlauf-zeiten, Möglichkeiten der Kostenbeteiligung der Eigentümer insbesondere bei Restaurierungsmaßnahmen und Fragen der Benutzung von Archivgut und Schutzfilmen. Dabei wurde die vertragliche Zusicherung eines dauerhaften Filmnutzungsrechts im Hinblick auf eine mögliche Vertragsauflösung nicht zuletzt deshalb für wichtig erachtet, weil hier die sehr komplexe und gegenwärtig kontro-vers beurteilte Materie des Urheberrechts an Archivgutreproduktionen berührt ist.
Gleich welche Lösung im einzelnen angestrebt wird, kann es zur Erzielung günstiger Vereinbarungen nur hilfreich sein, die archivischen Leistungen für die Sicherung und Nutzung der Überlieferung und die kulturelle Bedeutung des Archivgutes für die Allgemeinheit offensiv zu vermitteln, wie Werner Heegewaldt unter Hinweis auf die Öffentlichkeitsarbeit des Brandenburgischen Landeshauptarchivs betonte.
Sollte dennoch keine einvernehmliche Lösung möglich sein und eine Rückgabe des Archivguts notwendig werden, so kann bei historisch besonders bedeutsamen Beständen durch deren Eintragung in das “Verzeichnis national wertvollen Kulturguts und national wertvoller Archive” gegebenenfalls ein gewisser Schutz vor einer Veräußerung ins Ausland erreicht werden. Weitergehende Effekte einer solchen Eintragung werden jedoch kontrovers beurteilt. Dass die Reform des deutschen Kulturgutschutzrechts 1998 scheiterte (vgl. Der Archivar, 52.1999, S. 233–240), ist auch vor diesem Hintergrund zweifellos zu bedauern. Die alternative Nutzung des Denkmalschutzrechts ist nach den Gesetzen einiger Bundesländer, etwa Sachsens und Sachsen-Anhalts, grundsätzlich möglich, wirft jedoch spezifische Probleme auf. Immerhin wurde in Sachsen ein Antrag auf Unterschutzstellung bereits für ein Depositum – auf Betreiben des Eigentümers – mit Erfolg gestellt. Es handelt sich hierbei um das Archiv der Deutschen Werkstätten Hellerau, also nicht um restitutionsbehaftetes Archivgut nach AusglLeistG.
Eine Rückgabe des Archivguts kann im übrigen auch sehr konkrete Schwierigkeiten verursachen: Die Ermittlung der tatsächlich enteigneten Unterlagen gestaltet sich nämlich insbesondere in denjenigen Fällen problematisch und zeitaufwendig, wo vor 1989 Patrimonialgerichtsakten aus den staatlichen Behörden- und Gerichtsbeständen herausgelöst und in die Gutsarchivbestände provenienzgemäß zurückgeordnet worden sind; denn Zugangslisten auf Aktenebene liegen über das nach 1945 in die Archive gelangte Schriftgut nur ausnahmsweise vor. Der immense Zeitaufwand einer Einzelfallprüfung lässt sich freilich in denjenigen Fällen vermeiden, in denen im Einvernehmen oder durch Restitutionsbescheid die Zuerkennung der Patrimonialgerichtsakten an das staatliche Archiv erreicht wird.
Aus archivfachlicher Perspektive wurde die provenienzmäßige Zurückordnung der Patrimonialgerichtsunterlagen im Grundsatz einhellig befürwortet; wo dies noch nicht geschehen ist, kann zukünftig durch die Möglichkeiten einer IT-gestützten Erschließung die Kennzeichnung der jeweiligen Ar-chivalien oder auch nur eine virtuelle Zurückordnung vorgenommen werden.
Da diese und weitere Fragen der archivischen Ordnung und Verzeichnung aus Zeitgründen jedoch nur nachrangig behandelt werden konnten, hielten es die Anwesenden für sinnvoll, in zwei bis drei Jahren erneut einen solchen Workshop zu veranstalten, um diese archivfachlichen Aspekte intensiver zu diskutieren und sich über den Stand der Restitutionsverhandlungen und neue Erfahrungen auszutauschen.
Magdeburg Ralf Lusiardi

Langzeitarchivierung

Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) und die Österreichische
UNESCO-Kommission laden Sie herzlich ein zur Tagung:

Langzeitarchivierung im digitalen Zeitalter.
Die UNESCO Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes und
österreichische Strategien
Wien, Österreichische Nationalbibliothek
9. März 2005

Die im Oktober 2003 verabschiedete ”Charta über die Bewahrung des digitalen
Kulturerbes” der UNESCO verweist auf ein sich zunehmend verschärfendes
Problem: Wie kann die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit der heute in großem
Umfang produzierten digitalen Inhalte langfristig gesichert werden?

Ziel der Tagung ist es, in Österreich eine möglichst breite Rezeption und
kritische Diskussion der UNESCO-Charta anzuregen. Die Veranstaltung versucht
eine österreichische Standortbestimmung und möchte erste Schritte zur
Formulierung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie zur
Langzeitarchivierung digitaler Inhalte in Österreich setzen.

Die Tagung richtet sich an öffentliche und private Kulturinstitutionen, in
deren Verantwortungsbereich die Bewahrung des kulturellen Erbes fällt, an
Interessenvertretungen, politische EntscheidungsträgerInnen,
WissenschafterInnen, ExpertInnen sowie an ProduzentInnen digitaler Inhalte,
die sich mit dem Problem der digitalen Langzeitarchivierung beschäftigen.

Tagungsprogramm

Vormittag – Allgemeiner Teil

08.30 – 09.00 Registrierung

09.00 Begrüßung und einleitende Worte
Dr. Johanna Rachinger (Generaldirektorin der Österreichischen
Nationalbibliothek)

09.10 Begrüßung im Namen der Österreichischen UNESCO-Kommission
Dr. Hans Marte (Präsident der Österreichischen UNESCO-Kommission)

09.15 Die UNESCO-Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes
HR Dr. Dietrich Schüller (Direktor des Phonogrammarchivs der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften)

09.45 Österreichische Perspektiven zur Langzeitarchivierung
Dr. Brigitte Böck (Leiterin der Sektion IV “Kultur” des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

10.15 Pause

10.45 Key-note Lecture
Developing National Strategies for Digital Preservation: Some Examples from
the UK
Neil Beagrie (British Library, British Library/JISC Partnership Manager)

11.30 Podiumsdiskussion
Moderation: Mag. Gabriele Eschig (Generalsekretärin der Österreichischen
UNESCO-Kommission)

TeilnehmerInnen:
Neil Beagrie (British Library, British Library/JISC Partnership Manager)
SC Dr. Brigitte Böck (Leiterin der Sektion IV “Kultur” des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Posch (Chief Information Officer des Bundes,
Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes)
Dr. Johanna Rachinger (Generaldirektorin der Österreichischen
Nationalbibliothek)
HR Dr. Dietrich Schüller (Direktor des Phonogrammarchivs der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften)
Univ.-Prof. Dr. A Min Tjoa (Vorstand des Instituts für Softwaretechnik und
Interaktive Systeme der Technischen Universität Wien)

12.30 Pause – Buffetlunch

Nachmittag – Spezieller Teil

13.30 Die “Guidelines for the Preservation of Digital Heritage” der UNESCO
a.o. Univ.-Prof. Dr. Andreas Rauber (Institut für Softwaretechnik und
Interaktive Systeme der Technischen Universität Wien)

14.15 Pause

14.30 Arbeitsgruppen

1. Archive
Impulsreferat und Chair: HR Dr. Rainer Hubert (Leiter der Österreichischen
Mediathek des Technischen Museums Wien)

2. Bibliotheken
Impulsreferat und Chair: Ute Schwens (Direktorin der Deutschen Bibliothek
Frankfurt am Main)

3. Museen / Digitale Kunst
Impulsreferat und Chair: Mag. Ingrid Fischer-Schreiber (Ars Electronica
Center Linz)

16.30 Pause

17:00 Präsentation der Resultate – Schlussresümee
Moderation: Mag. Gabriele Eschig (Generalsekretärin der Österreichischen
UNESCO-Kommission)
HR Dr. Rainer Hubert (Leiter der Österreichischen Mediathek des Technischen
Museums Wien)
Ute Schwens (Direktorin der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main)
Mag. Ingrid Fischer-Schreiber (Ars Electronica Center Linz)

18:00 Ende der Tagung

Tagungsgebühr: EUR 30,–.
Anmeldung (online über die Website) erforderlich!

Tagungswebsite mit ausführlichen Informationen:
http://www.onb.ac.at/about/lza/veranstaltungen/unesco

Rückfragen bitte an:
ÖNB: Mag. Max Kaiser, mailto:max.kaiser@onb.ac.at
UNESCO: Dr. Mona Mairitsch, mailto:mairitsch@unesco.at


Quelle: H-MUSEUM
http://www.h-museum.net

Kommentar: Die Archive bleiben einmal mehr aussen vor.

Mitteldeutsches Kulturgut dezimiert: Glanz und Elend der Sammlung Apel

Die glanzvolle Erwerbung von drei deutschsprachigen und
fuenf lateinischen mittelalterlichen Handschriften aus dem
Eigentum des letzten Nachfahren der Leipziger
Patrizierfamilie Apel, Gerd Heinrich Apel (Hamburg), hat
vor kurzem einiges Aufsehen erregt. Unter den mit Hilfe der
Kulturstiftung der Laender angekauften Handschriften – man
munkelt von einer Kaufsumme von 200.000 Euro – ist auch die
lange verschollene Bechsteinsche Handschrift um 1512
(Sachsenheims „Moerin“, Liederbuch der Klara Haetzlerin,
siehe Mackert, ZfdA 2004, S. 486/8, der aber den
handschriftlichen Bericht Bechsteins für den Meininger
Altertumsverein ignoriert).

http://www.ub.uni-leipzig.de/service/aktuell/apelhs_2004.htm
http://log.netbib.de/archives/2004/09/28/apelsche-handschriften-vorgestellt

Apel wird in Verlautbarungen der gluecklichen Uni Leipzig
dafuer geruehmt, dass er durch das Angebot an die UB
Leipzig die mittelalterlichen Handschriften bewusst nur
geschlossen und einer oeffentlichen Institution der Region
veraeussert habe. Der Erloes fliesse, heisst es, der
Apel’schen Kultur-Stiftung zu, die sich nach Kraeften
bemueht, den einstigen Herrensitz der Apels, Gut Ermlitz
(Sachsen-Anhalt) zu einem “Kultur-Gut” mit musealen
Funktionen umzugestalten, in dem auch die einstigen,
wahrlich einzigartigen Sammlungen der Apel zusammengefuehrt
und praesentiert werden sollen.

Nach der Beschlagnahmung der Apelschen Sammlung nach 1945
wurde sie auf verschiedene Institutionen in Sachsen-Anhalt
und Thueringen verteilt. Nach dem Entschaedigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, das die Rueckgabe der
beweglichen Habe anordnete, erschien Apel mit Karteien und
Verzeichnissen der einstigen Sammlung bei den Institutionen
und stellte Rueckgabeantraege, denen teilweise bereits
stattgegeben wurde.

Im Bereich des Bibliotheksguts war die ULB Halle die
Hauptbeguenstigte der Enteignungen, von hier aus wurden
Teile an andere Institutionen abgegeben. 57 Inkunabeln der
Sammlung Apel konnten mit Hilfe der Kulturstiftung der
Laender 2003 fuer 300.000 Euro fuer die ULB erworben
werden. Am 12.5.2003 erhielt gemaess Beschluss des
Landesamtes fuer Regelung offener Vermoegensfragen Apel
saemtliche in der ULB verwahrten Handschriften
(lateinische, orientalische, mittelhochdeutsche und
Musikalien) sowie saemtliche Briefe und Manuskripte von
August und Theodor Apel ausgehaendigt. Fuer die
mittelhochdeutschen Handschriften wurde der ULB ein
Niessbrauch bis 2014 gewaehrt (es sind die von Leipzig
angekauften drei Stueck). Am 14.4.2003 erhielt Apel zudem
230 Baende mit eindeutiger Provenienz Apel zurueck, bei
etwa 1400 Baenden ist die Provenienz noch zu klaeren. Eine
umfassende wissenschaftliche Dokumentation der uebergebenen
Bestaende ist nicht erfolgt, sieht man von einer
kursorischen Erschliessung der Handschriften ab.

Zurueckgegeben wurden auch Bestaende, die in die Staatliche
Galerie Moritzburg gelangt waren. 77 Positionen Druckgrafik
und Handschriften des 14.-18. Jahrhunderts wurden mit
Bescheid vom 28.6.2001 Apel rückübertragen. Der Rest, 233
Flugblaetter, ein wichtiger Bestandteil der
Flugblatt-Sammlung der Stiftung Moritzburg, verblieb mit
Nießbrauchrecht bis 2014 im Grafischen Kabinett. Ein Erwerb
ist für die nächsten Jahre geplant.

Ob weitere Bestaende in anderen Institutionen bereits
rueckuebertragen wurden, ist mir nicht bekannt.

Das Ziel der Rueckfuehrung der zersplitterten Bestaende im
“Kultur-Gut” Ermlitz, damit sie dort dauerhaft gesichert
sind, und dessen Restaurierung sowie der Ausbau zu einem
kulturellen Zentrum verdient selbstverstaendlich alle
Unterstuetzung. Ebensowenig soll kritisiert werden, dass
Apel die mittelalterlichen Handschriften nicht versteigert,
sondern der UB Leipzig angeboten hat. Dass sie dort künftig
der Forschung zur Verfügung stehen, ist natürlich
erfreulich.

Zugleich erweist sich aber der dringende Geldbedarf Apels
in Sachen Bauerhaltung als massive Gefaehrdung des
schuetzenswerten und so gut wie
unerforschten Ensembles der einstigen Apelschen Sammlungen.

Die besondere Ausrichtung der Bibliothek im Bereich
bibliophiler Altbestaende (Handschriften und
frühneuzeitliche Drucke) geht auf den Juristen Heinrich
Apel (1845-1889) zurück, der in den 1870er und 1880er
Jahren einen eindrucksvollen Bestand aus Antiquariaten
zusammentrug. Nennenswerte Sekundaerliteratur zu seiner
Sammlung scheint es nicht zu geben (eine kurze Notiz in der
Broschuere „Herrenhaus und Kultur-Gut Ermlitz“, 2. Aufl.,
S. 10 nennt nur kurz den Sammler, die zitierte
Internetseite der UB Leipzig hat als Geburtsjahr Heinrich
Apels abweichend von der Broschüre 1854).

Dass Gerd Heinrich Apel keinerlei Skrupel hat, fuer seinen
Kultur-Gut-Plan wertvolles Kulturgut zu opfern, die
bedeutenden Reste der Sammlung seiner Vorfahren also weiter
zu zerreissen, zeigten die Muenchner Auktionen bei Hartung
und Hartung 2001/02, bei denen Rueckgabegut aus der
Moritzburg versteigert wurde.

Der Rektor der Leipziger Universität sagte bei der
Vorstellung des Ankaufs: „Dies [der geglueckte Ankauf]
erscheint um so erfreulicher, da in Ostdeutschland in den
letzten Jahren immer wieder Kulturgut von enormer Bedeutung
für unsere Region in Privathaende zurueckgelangt und auf
dem Antiquariatsmarkt anonymisiert und verstreut wurde.
Eine solche Abwanderung konnte dieses Mal, vor allem auch
dank des ausgesprochenen Interesses von Herrn Gerd-Heinrich
Apel, das Familienerbe seiner Heimatstadt als geschlossenes
Segment zu erhalten, verhindert werden.“ (Website a.a.O.).
Wahr ist dagegen: die angekauften Handschriften sind nur
ein Teil des Familienerbes, weitere wichtige Teile der
bibliophilen Sammlung wurden durch Gerd Heinrich Apel auf
Auktionen „anonymisiert und verstreut“.

Dazu ein Zitat eines ungenannten Kenners:

“Auf den Auktionen Hartung & Hartung 100 (Mai 2001) und 102
(Mai 2002) wurden verschiedene Drucke, Urkunden und
Einzelblätter angeboten, meist dt. Literatur in Erst- und
sehr seltenen Ausgaben, dabei viel Barockliteratur – also
etwa das Profil “deutscher Nationalliteratur”, wie es auch
die Sammlungen von Heyse, Maltzahn, Meusebach, Fallersleben
u. a. haben. Neben dem ovalen Sammlungsstempel “Th. Apel”
(Theodor Apel), der sich auch bei Lugt findet, gibt es
die Stempel “Staatl. Galerie Schloß Moritzburg, Halle”
(alles unter der gleichen Einlieferernummer). Drei fast
unikate Faust-Drucke des 16. Jh. sind bei bei Heitz/Ritter
(140 u. 147) zitiert: “Dr. Heinr. Apel, Rittergutsbesitzer
in Ermlitz bei Schkeuditz”, diese Ex. wurden bei Hartung &
Hartung 100 Tenschert für fünfstellige Beträge
zugeschlagen, Stielers “Geharnschte Venus” ging für einen
vergleichbaren Betrag an Braecklein.”
http://log.netbib.de/archives/2004/09/13/sammlung-apel-in-ermlitz-verscherbelt

Ueber die Faustdrucke hat pikanterweise nach Auskunft der
zitierten Rede des Rektors der Sammler Heinrich Apel mit
dem Leipziger Professor Friedrich Zarncke 1887/88
korrespondiert.

Bei der Brandes-Auktion 122 Nr. 1326 ist mit 35.000 Euro
ein Band angesetzt, der in Muenchen versteigert worden war:
“Der Fruchtbringenden Gesellschaft Nahmen, Vorhaben,
Gemählde und Wörter” – laut Katalog: “Vollständigste
Ausgabe eines der schönsten deutschen Kupferstichwerke des
17. Jahrhunderts […] Ungewöhnlich schönes, komplettes und
nahezu fleckenfreies Exemplar aus der Sammlung Apel auf
Schloß Ermlitz in Sachsen-Anhalt. Besonderen Reiz hat das
vorliegende Exemplar dadurch, daß auf der leeren Seite
gegenüber eines jeden Kupfers der aufgeschlüsselte Name des
Dargestellten von zeitgenössischer Hand notiert ist. […]
Vorsatzblatt mit Stempel der staatl. Galerie Moritzburg,
Halle.”

Aus dem Versteigerungsgut erwarb auch die Herzog August
Bibliothek Wolfenbuettel einen Band fuer ihre Sammlung
Deutscher Drucke (Signatur Xb 7070, siehe OPAC).

Es sei angemerkt, dass solche herausragenden Bestaende der
Apelschen Bibliothek natuerlich von groesstem Interesse für
Weimarer HAAB waeren.

Von den Auktionen 2001/2002 war der ULB Halle nichts
bekannt – das Museum (Stiftung Moritzburg) hatte
ebensowenig wie der
Alteigentuemer (auf den man in Halle im Gegensatz zu
Leipzig ueberhaupt nicht gut zu sprechen ist) eine
Veranlassung gesehen, an die Bibliothek heranzutreten. Im
uebrigen ist man in Halle ausserordentlich verstimmt
darueber, dass die UB Leipzig ohne jegliche Information und
Abstimmung die mittelhochdeutschen Handschriften, die nach
Nießbrauchrecht bis 2014 in Halle bleiben duerfen,
angekauft hat – das wirft ein bezeichnendes Licht auf die
Kooperationskultur grosser deutscher wissenschaftlicher
Bibliotheken …

Die Sammlung Apel war eine der herausragenden buergerlichen
Sammlungen um 1900 und erfuellt trotz Zersplitterung und
mutmasslichen Einbussen nach 1945 meines Erachtens immer
noch die Definition des Denkmalschutzgesetzes
Sachsen-Anhalt:
http://www.denkmalpflege-in-sachsen-anhalt.de/DSchG.html

“Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind
gegenständliche Zeugnisse menschlichen Lebens aus
vergangener Zeit, die im öffentlichen Interesse zu erhalten
sind. Öffentliches Interesse besteht, wenn diese von
besonderer geschichtlicher, kulturell-künstlerischer,
wissenschaftlicher, kultischer, technisch-wirtschaftlicher
oder städtebaulicher Bedeutung sind.”

Das Landesamt fuer Denkmalpflege ignoriert (wie die meisten
anderen Denkmalaemter) traditionell die beweglichen
Kulturdenkmale, soweit es sich nicht um Bodenfunde handelt.

Die Reste der Sammlung koennten ohne weiteres ohne
finanzielles Risiko des Landes unter Denkmalschutz gestellt
werden. Erst bei der Genehmigung der Veraeusserung waere
mit finanziellen Folgen zu rechnen, und dem Eigentuemer
koennte vermutlich auferlegt werden, eine vorhergehende
wissenschaftliche Dokumentation zu finanzieren.

Denn es unterliegt keinem Zweifel, dass eine
undokumentierte weitere Zerstoerung der Apelschen Sammlung,
wie sie mit den verantwortungslosen Versteigerungen 2001/02
begonnen wurde (womoeglich waren es nicht einzigen
Verkaeufe dieser Art), aus wissenschaftlicher Sicht absolut
inakzeptabel ist. Das bezieht sich sowohl auf kostbare
Einzelstuecke als auch auf die Sammlung als Ganzes,
naemlich als sammlungsgeschichtliches Monument.

Der Eigentuemer wird sich nicht scheuen, weitere Stuecke in
den Handel zu geben, wenn dies fuer den Bauunterhalt seines
Kultur-Guts noetig ist. Er hat die politische
Rueckendeckung aus Halle, wo man das loebliche Projekt
verstandlicherweise mit grossem Wohlwollen betrachtet. Die
grundsaetzliche Haltung des Landesamts fuer offene
Vermoegensfragen ist eher eigentuemerfreundlich, man
wuenscht “guetliche Einigungen” und errichtet hohe Huerden
fuer die Institutionen, die das von ihren verwahrte
Kulturgut auf Niessbrauchrecht laenger behalten wollen. Ein
fuer Bibliotheken und andere Institutionen guenstiges
Urteil aus Gera ist nicht allgemein bekannt:
http://log.netbib.de/archives/2004/09/14/vg-gera-zu-kulturgut-der-reussen

Die Institutionen (Bibliotheken und Museen) geben die
wertvollen Sammlungsteile weitgehend undokumentiert aus der
Hand, teils aus
Fatalismus, teils weil sie den wahren Wert nicht erkennen
(dies gilt insbesondere fuer Museumsbibliotheken, in die
alte Buecher gelangt sind). Sie ziehen nicht an einem
Strang, sie fuegen sich in den fuer das Kulturgut so
zerstoererischen Vollzug des Gesetzes, ein
“Vernichtungswerk”, wie ich schon vor Jahren ausgefuehrt
habe:
http://hclist.de/pipermail/museum/2002-February/000881.html

Es geht nicht darum, das oft sehr grosse menschliche Leid
der Alteigentuemer, die in unmenschlicher Weise behandelt
worden sind, zu leugnen. Wenn sie oder ihre Nachkommen ihr
bewegliches Eigentum zurueckerhalten, so handelt es sich
aber um Eigentum, das als historisches Kulturgut besonderen
Sozialbindungen unterliegt.

Die Institutionen in den neuen Bundeslaendern muessen sich
(wie diejenige in den alten, wo Kulturgutverluste auch zu
haeufig dokumentiert werden konnten) gravierendes Versagen
vorwerfen lassen. Sie koennten die Oeffentlichkeit
informieren oder zumindest dafuer sorgen, dass an einem
“Runden Tisch” (auch unter Beteiligung von
Geschichtsvereinen) ueberlegt wird, wie der Schaden fuer
die Forschung moeglichst gering gehalten werden kann, wie
Mittel fuer Ankaeufe aufgebracht werden koennten. An eine
“guetliche Einigung” mit der Forschung wird, so mein
Vorwurf aus der Sicht eines Wissenschaftlers, nie gedacht.
Man habe alles Menschenmoegliche versucht, lautet stets die
hohle Beschwichtigung. Nein, das ist in meinen Augen eine
Luege.

Nur die Archive müssen von der Kritik weitgehend
ausgenommen werden
. Sie bemühen sich um einen fachlichen
Diskurs, es gibt Veröffentlichungen zu den Gutsarchiven und
Treffen betroffener Archivare:
?s=gutsar

Eine vergleichbare Koordination gibt es bei Bibliotheken
und Museen nicht.

Im Fall der Sammlung Apel ist eine wissenschaftliche
Kooperation der beteiligten Institutionen mit dem Ziel, die
Sammlung Apel und sei es wenigstens virtuell zu
rekonstruieren, nicht in Sicht. Die Rekonstruktion
ueberlaesst man dem Eigentuemer (er war nicht zu naeheren
Auskuenften mir gegenueber bereit), doch Apel muss dringend
Geld fuer sein Projekt auftreiben, ein Fass ohne Boden.
Fuer die museale Praesentation nicht
brauchbare Stuecke wird man daher wohl ueber kurz oder lang
im Auktionshandel wiederfinden, unerreichbar fuer die
klammen Kassen oeffentlicher Institutionen. Der von den
Leipzigern so gefeierte Apel ist somit Kultur-Gut-Retter
und Kulturgutzerstoerer in einer Person.

Es sei angemerkt, dass 2004 bereits eine wertvolle
ostdeutsche Adelsbibliothek undokumentiert in den Handel
gelangt ist. Es handelte sich um die von unerforschte
Schenck’sche Fideikommissbibliothek zu Flechtingen, von der
270 Stuecke bei Hauswedell und Nolte im Mai 2004
versteigert wurden, darunter auch Handschriften.
http://log.netbib.de/archives/2004/04/30/wertvolle-adelsbibliothek-wird-zerstckelt

Die ULB Halle wusste auch davon nichts. Die rund 800 Baende
waren in das Kulturhistorische Museum Magdeburg gelangt und
wurden dem Alteigentuemer rueckuebereignet. Die weniger
wertvollen Buecher kamen an das Magdeburger Antiquariat
Selz.

Dass hier eine wertvolle Geschichtsquelle undokumentiert
zerstoert wurde (eine dilettantische Titelliste, die das
Museum anfertigte, kann man nicht als Dokumentation
zaehlen), kommt dem Museumsdirektor, dem angesehenen
Historiker Dr. Puhle, Vorsitzender des Museumsverbandes
Sachsen-Anhalt, nicht in den Sinn. Es sei ein
rechtsstaatliches Verfahren gewesen, sagt er kuehl am
Telefon mit buerokratischer Gleichgueltigkeit. Erstaunt
fragt er zurueck: Warum haette er denn die Denkmalpflege
oder eine Bibliothek einschalten sollen? Sapienti sat.

Die Haltung ostdeutscher Institutionen “Augen zu und
durch”, das politisch gewollte verschwiegene Geschaeft mit
den Eigentuemern, fuehrt zu einem – durchaus vermeidbaren –
Aderlass an Kulturgut. Es ist ein Geschaeft zu Lasten
Dritter, naemlich der Wissenschaft, der unersetzliche
Quellen unwiderbringlich genommen werden. Und es kann noch
viel schlimmer kommen. Es stehen noch erhebliche
Rueckforderungsantraege an. Nach einer Einschaetzung der
ULB Halle koennten an die 300.000 Baende restituiert
werden. Grosse Adelssammlungen sind darunter: Alvensleben,
Stolberg, Veltheim. Der Erbe der
Stolberg-Stolberg ist Antiquar in Bruessel …

Erstveröffentlichung: INETBIB

Digitales Kulturgut in Archiven

Angela Ullmann
Nicht nur die Bücher!
– Digitales Kulturgut in Archiven und Bibliotheken –
JurPC Web-Dok. 7/2005, Abs. 1 – 12

In der Diskussion um die Erhaltung digitaler Informationen steht seit geraumer Zeit die Sicherung digitaler Publikationen durch Bibliotheken im Vordergrund.(1) Der Archivierung digitaler Unterlagen, die in der öffentlichen Verwaltung, beim Gesetzgeber oder in der Rechtssprechung entstehen, wird dagegen weniger öffentliche Aufmerksamkeit geschenkt. Dies mag zum einen damit zusammenhängen, dass es mehr Bibliotheken und Bibliothekare als Archive und Archivare gibt, andererseits haben die Bibliotheken naturgemäß ein breiteres Publikum als die Archive. Dass Archive nicht nur die Rechte des Staates, sondern auch die seiner Bürger sichern, ist im öffentlichen Bewusstsein leider nicht so sehr präsent.

Den Aufsatz weiterlesen kann man hier:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20050007.htm

Zitiert sei auch die Bemerkung der Autorin, dass die zunehmende Digitalisierung neben den großen Risiken auch Chancen birgt. Digitales Kulturgut kann auf neuen Wegen allgemein zugänglich gemacht werden – eine wichtige Rahmenbedingung für die Initiativen zum Open Access(9).

Filmarchiv weggeworfen

Nach einem stehenden Bonmot der Kinofreunde bedeutet Filmen, dem Tod bei der Arbeit zuzusehen. Im Wirtschaftssystem Hollywood geht der Tod aber auch nach dem Filmen umher. Rund um die Forums-Aufführung von Michael Ciminos Film “Heaven’s Gate” (1980) ist jetzt ein eklatanter Fall von Zerstörung bekannt geworden. Das Filmstudio United Artists hat nach der Übernahme durch MGM Anfang der neunziger Jahre fast sein gesamtes Archiv mit nicht verwendetem Material weggeworfen. Darunter Szenen aus Filmen wie Martin Scorseses “The Band” und “Wie ein wilder Stier”, den Rosarote-Panther-Filmen, “Yentl”, John Waynes “The Alamo”, den Klassikern von Woody Allen wie “Was Sie schon immer über Sex wissen wollten”, “Der Stadtneurotiker”, “Manhattan”. Und zwar aus simplen, ziemlich kurzatmigen Kostengründen.

Weiterlesen unter
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/02/16/feuilleton/735152.html

Archivarin rechtfertigt skandalöse Verscherbelung

Vor wenigen Jahren machte die Nordelbische Kirche mit den heimlichen Verkäufen von Altbeständen aus ihrer NEKB Schlagzeilen.

http://log.netbib.de/index.php?s=nordelb

Nach diesen unrühmlichen Vorkommnissen in Sachen NEKB wird im Bereich der Nordelbischen Kirche erneut ein wertvoller Druck aus einer geschlossenen Bibliothek verkauft.

Knapp acht Jahre nach Entdeckung einer Gutenberg-Bibel hat die Rendsburger Kirchengemeinde St. Marien einen weiteren bibliophilen Schatz gehoben. Galileo Galileis “Siderius Nuncius” (1610) lagerte jahrzehntelang unentdeckt in den Regalen. Nun soll die Erstausgabe, deren Wert Fachleute auf 150.000 bis 200.000 Euro schätzen, vom Auktionshaus Christies versteigert werden. […]
Das Werk über Sternenkunde stammt aus einer der größten Privatsammlungen des 17. Jahrhunderts. Deren Besitzer, der Rendsburger Marquard Gude (1635-1689), hatte rund 1000 Bücher der Kirche vermacht.
(STERN)

Besonders pikant:

Die Entscheidung für den Verkauf des Galilei, die auch die Leitung der Nordelbischen Kirche mitträgt, trifft grundsätzlich auch im Landesarchiv Schleswig-Holsteins auf Zustimmung. “Im Grund sollte die Gudesche Bibliothek als Barock- Bibliothek als Ganzes erhalten werden, aber wenn es die finanzielle Lage der Kirche nicht zulässt, halte ich eine Versteigerung des Galilei für gerechtfertigt”, sagt die Leiterin der Bibliothek des Landesarchivs, Anneliese Naggar.

Einmal mehr zeigt sich, dass Archivare blind sind, wenn es nicht klassisches Archivgut betrifft und den bedingungslosen Schutz von Provenienzbeständen zur Disposition stellen, wenn es um Bibliotheksgut geht.

Strategische Partnerschaften mit Bibliotheken und Museen

Sehr geehrte Fachkolleginnen und -kollegen,

durch gezielte Zusammenarbeit und strategische Partnerschaften können Bibliotheken, Museen und Archive ihren Einfluß beträchtlich vergrößern, neue Zielgruppen erschließen und ihre Leistungen verbessern.

In Großbritannien beschäftigt sich unter anderen der „Council for Museums, Libraries and Archives (MLA)“ mit der Förderung dieser Zusammenarbeit. Chris Batt, Geschäftsführender Direktor des MLA, wird auf dem Bibliothekartag in Düsseldorf unter dem Titel

„Investing in Knowledge – Museums, Libraries and Archives in the 21st Century“

die diesbezüglichen Aktivitäten seines Instituts vorstellen. Unter Verweis auf die Ähnlichkeiten und Unterschiede der betreffenden Einrichtungen möchte Herr Batt erläutern, wie Bibliotheken, Museen und Archive gemeinsam neue Technologien und neue politische Prioritäten nutzen können, um die Gesellschaft und den/die Einzelne/n besser zu unterstützen. Zudem möchte sein Vortrag einige Anregungen für neue Projekte und Angebote geben und eine Lanze für die umfassende Koordinierung solcher Projekte auf nationaler Ebene brechen.

Der Vortrag wird am Freitag, dem 18.03.2005 in der Sitzung 45 „Facetten Europäischer Bibliotheksarbeit“ (9.00 – 11.00 Uhr, Raum 25.21.00.5E) stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ub.uni-duesseldorf.de/bib05/programm/fortbildungsprogramm/index_html?day=18 .

Mit freundlichen Grüßen

Guido Jansen

Head, Information

British Council Germany

Hackescher Markt 1

10178 Berlin

Fon 0049 (0)30 311099-47

Fax 0049 (0)30 311099-20

E-Mail guido.jansen@britishcouncil.de

Web http://www.britishcouncil.de

The British Council is the United Kingdom’s international organisation for educational and cultural relations. Registered in England as a charity.

Aus INETBIB

Filmportal.de

http://www.filmportal.de

Willkommen bei http://filmportal.de, der zentralen Plattform für kostenlose Informationen zum deutschen Film! Derzeit finden Sie bei uns Informationen zu 30.000 deutschen Kinofilmen, die seit 1895 entstanden sind. 3.000 von ihnen werden ausführlich mit Inhaltsangaben, Kritiken, Fotos oder Plakaten vorgestellt. Darüber hinaus sind in http://filmportal.de derzeit 75.000 Namen des deutschen Films vertreten, zu 550 Filmschaffenden bieten wir Biografien an. Umfangreiche Themenwelten erschließen Ihnen den deutschen Film von seinen Anfängen bis zur Gegenwart.

Perversion des Open-Content-Begriffs

Das verteilte digitale Bildarchiv Prometheus wird kostenpflichtig sowohl für Institutionen als auch für Einzelnutzer. Dem neuesten Newsletter ist zu entnehmen:

Das nun fertig entwickelte und zum 1.
Juli dieses Jahres eingeführte Konzept sieht Lizenzgebühren vor, die von
den das Bildarchiv nutzenden Institutionen und Privatpersonen entrichtet
werden. Die Lizenzen dienen ausschließlich der Deckung allgemeiner
Betriebskosten und damit der nachhaltigen Konsolidierung eines
Open-Content-Projekts.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Größe des
potentiellen Nutzerkreises. So liegt die Campuslizenz bei 3000 Euro, die
Einzellizenz, die den Charakter einer Schutzgebühr hat, bei 20 Euro pro
Jahr. Ein Hochschulinstitut mit weniger als 500 Studierenden zahlt 500 Euro
im Jahr, für 2005 also nur 250 Euro. Über einen IP-Check wird das
Bildarchiv dann für Forschung und Lehre leicht nutzbar; ein
personalisierter Zugang für die Verwendung der Arbeitsmappen und
Präsentationswerkzeuge ist auf Anfrage kostenlos zu erhalten.

Die Verwendung des Open Content-Begriffs kann nur als als höchst missbräuchlich zurückgewiesen werden. Open Access (auch dieser Begriff wurde von den Verantwortlichen von Prometheus wiederholt gebraucht, siehe http://archiv.twoday.net/stories/190017 ) meint: Die Zugangskosten für die digitalen Inhalte werden nicht von den persönlichen oder institutionellen Nutzern getragen, und die breite Resonanz der Open Access Bewegung zeigt, dass für diese grundsätzliche Entscheidung gute Gründe sprechen.

Open Access verzichtet desweiteren auf “permission barriers”, aber wer Prometheus nutzen will, muss sich äusserst restriktiven Nutzungsbedigungen unterwerfen.

Es gibt auch keinen “freien Bereich”, in dem etwa nach CC lizenzierte oder als Public Domain freigegebene Bilder vom allgemeinen Publikum ohne Anmeldung eingesehen werden dürfen.

Die Verantwortlichen können noch so sehr die Schlagwörter “Open Content” oder “Open Access” im Munde führer: Sie tun dies unberechtigt. Mit der Umstellung auf ein Lizenzierungsmodell unterscheidet sich Prometheus nicht mehr von anderen kostenpflichtigen Unternehmungen wie
http://www.artstor.org
http://www.amico.org

Kurz und schlecht: Prometheus verdient keinerlei Unterstützung mehr durch diejenigen, die sich für freie Inhalte einsetzen.

Urkundenwesen König Manfreds

Studien zum Urkunden- und Kanzleiwesen König Manfreds von Sizilien (1250) 1258 – 1266 / vorgelegt von Markus Brantl. – [2004]

Links: http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:19-18064
http://edoc.ub.uni-muenchen.de/archive/00001806/01/Brantl_Markus.pdf
http://edoc.ub.uni-muenchen.de/archive/00001806
http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=970332955

Bilderverwaltung

Das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages hat in Zusammenarbeit mit
anderen Organisationseinheiten der Bundestagsverwaltung ein System zur
Verwaltung und Archivierung digital entstandener Bilder entwickelt, das
ab sofort auch im Internet verfügbar ist.

http://www.bundestag.de/aktuell/bilderdienst/index.html


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angela Ullmann

Deutscher Bundestag
Ref. WD 3 – Parlamentsarchiv
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel 030 / 227 35662, Fax 030 / 227 36817
http://www.bundestag.de/archiv

Dienstgebäude:
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Büro 5.735
11011 Berlin, Nordallee/Schiffbauerdamm

Quelle: Archivliste

Staatsarchiv Stettin: Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945

Bestandsführer, online bereitgestellt vom Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE). Bearb. von Radosław Gaziński, Paweł Gut und Maciej Szukała. Aus dem Poln. übers. von Peter Oliver Loew. Hrsg. von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens Oldenburg 2004. – Das Archiv verfügt über Bestände des pommerschen Staatswesens, der pommerschen Provinzverwaltungen Schwedens, Brandenburgs und Preußens sowie der polnischen Behörden Hinterpommerns.