Ein neuer Plan erregt die Gemüter. Der Berliner Verleger Hans J. Heinrich möchte mit 20.000 Ein-Euro-Jobs Kulturgut in Museen, Archiven, Bibliotheken usw. digitalisieren. Die Kulturstaatsministerin Christina Weiss ist bislang Meldungen, sie unterstütze das Projekt, nicht entschieden entgegengetreten. Kritik kam zunächst vom Deutschen Kulturrat:
Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass in diesem Projekt die mit einer Digitalisierung von Kulturgut verbundenen urheberrechtlichen Fragen nicht geklärt sind, dass das Vorhaben fachlich nicht ausgereift ist und dass die im Umgang mit kostbarem Kulturgut selbstverständlichen Standards nicht eingehalten werden können. Überdies befürchtet der Deutsche Kulturrat, dass der ohnehin fragile Arbeitsmarkt Kultur durch dieses Vorhaben gefährdet werden kann.
Presse-Echo:
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/01/05/feuilleton/726430.html
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,335492,00.html
Das Kulturgut soll aber nicht nur digitalisiert, sondern die Digitalisate sollen vermarktet werden. Näher unterrichtet ist vor allem die BZ:
Denn mit den Bildrechten soll das Museum oder das Archiv schließlich Geld verdienen. Erwartet werden 20 bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Verglichen mit Corbis – 140 Millionen Dollar nach 15 Jahren – ist das sicher eine optimistische Schätzung. Doch verweist Heinrich auf weitere Potenziale, etwa die Museumsshops. Mit den neuen Datensätzen ließen sich günstig hochwertige Duplikate jeder Größe herstellen, so dass keine Nofretete aus dem Museum mehr wie Plastikkitsch aussehen muss.
Rainer Klemke, in der Berliner Kulturverwaltung zuständig für Museen, glühender Befürworter der Digitalisierung, nennt noch ein Beispiel: Ein Architekt, der erkunden muss, was für eine Geschichte sein Bauprojekt in der Pariser Straße 6 hat, muss zum Grundbuchamt, zum Landesarchiv, zum Bildarchiv, zum Bundesarchiv, zum Landesdenkmalschutz und das reicht noch nicht. Nach der digitalen Erfassung könnte er alle Daten unter dem Stichwort Pariser Straße 6 abrufen. Er wäre dankbar, so Klemke, wenn er für den Mausklick 200 Euro bezahlen dürfte, und nicht vier Wochen auf Ämtern anstehen müsste. Andererseits werden Internet-Zugriffe auch kostenlos möglich sein, wofür die Datenbank sehr übersichtlich eingerichtet wird. Sie kann auch ohne besondere Kenntnisse genutzt werden.
[…] Hans J. Heinrich und die Gedido wollen in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer und dem Herder Institut eine professionelle Umsetzung nach internationalen Standards garantieren. Die Datenmenge bei der Erfassung soll 1:1-Reproduktionen ermöglichen (2000 mal 3000 Pixel oder mehr). 80 Prozent der Kulturgüter soll so digitalisiert werden, die besonders wertvollen übrigen Schätze, zum Beispiel die Gutenberg-Bibel, bleiben Spezialisten vorbehalten. Ein Fünftel des Arbeitsberges könnte in zwei Jahren abgetragen sein, schätzt Heinrich. Die Rechte der Kulturgüter bleiben bei den Einrichtungen, die Verwertung erfolgt über eine gemeinnützige Gesellschaft. Viele Museen, darunter die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, haben bereits Interesse bekundet, die Kulturstaatsministerin vermittelt.
Aber hat das Projekt eine Chance? Wendelin Bieser aus der Behörde von Christina Weiss sagt: Die Digitalisierung soll an den üblichen Strukturen, Hierarchien und Gremien vorbei gelenkt werden, weil es sich zeitlich und inhaltlich um ein begrenztes Projekt handelt. Es könnte also etwas werden.
Dem DeutschlandRadio gab Heinrich telefonisch Auskunft:
March: Stoßen Sie bei der Digitalisierung von Kulturgut nicht auch auf urheberrechtliche Probleme, wenn da auf einmal Leute Zugriff haben, die den sonst nicht hatten?
Heinrich: Überhaupt nicht, weil die Digitalisierung selbst ein rein technischer Vorgang ist, und damit greift man nicht in Urheberrechte ein. Urheberrechte werden erst in dem Moment relevant, wo sie anfangen, diese Dateien zu verwerten. Wenn jetzt jemand herkommt und sagt, ich möchte etwas im Fernsehen einsetzen oder ich möchte ein Buch publizieren und darin so und so viele Abbildungen verwenden, über die die Verwertungsgesellschaft verfügt. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei den Kultureinrichtungen. Die, bzw. ihre Träger, bleiben im Besitz der Rechte. Wir haben aber die Möglichkeit, und das ist das überhaupt Spannende, dass in den deutschen Sammlungen ja 90 bis 95 Prozent der Kulturgüter mangels Ausstellungsfläche überhaupt nicht gezeigt werden können, die jetzt aber die Chance haben, durch die Digitalisierung in die Öffentlichkeit transportiert werden zu können, zum Beispiel über das Internet.
March: Für die Museen und Archive ist das ja auch deshalb reizvoll, weil sie dann mit zusätzlichen Einnahmen rechnen können, eben durch diese Rechte. Können Sie das garantieren?
Heinrich: Sie können im Markt nicht garantieren, dass, wenn man ein Produkt anbietet, dass das dann auch bestimmt jemand kaufen will. Wenn man aber als Verwertungsgesellschaft alle diese – wie es so schön heißt – Digitalisate ins Netz stellt, dann ist das ein hochinteressanter Einkaufsplatz. Zum Beispiel für Medien, zum Beispiel für Schulbuchverlage, also den Bildungsbereich allgemein, wohlgemerkt natürlich immer nur die Kopie.
Wer ist Hans J. Heinrich? Er ist Verleger von IMD Cultur, der den “Gesamtcatalog Museum” (vorher: Artmemo), ein Adreßbuch, herausgab (laut ZDB: Erscheinen mit der Ausgabe von 1998 eingestellt). Er zeichnet des weiteren für culturCONTOR.com
verantwortlich und für die Zeitschrift Convention International. Eine seiner Geschäftsideen im Onlinebereich ist etwa http://www.deutschlandlexikon.de.
Siehe dazu auch
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2005-January/date.html
KOMMENTAR
Weder die Person, die hinter dem Projekt steht, noch das, was man bisher darüber lesen konnte, flößen Vertrauen ein.
Es ist noch nicht einmal zutreffend, dass die Digitalisierung ein rein technischer Vorgang sei, der urheberrechtlich nicht relevant ist, wie Heinrich sagt. Wer urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigen will, muss sich auf eine der Schranken des § 53 UrhG berufen können. “Archivkopien” (Abs. 2 Nr. 2) dürfen nach herrschender Lehre noch nicht einmal den Präsenzbenutzern der Institutionen vorgelegt werden. Für die Einstellung ins Internet ist aber auf jeden Fall die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich.
Geht es aber um gemeinfreie Werke, so sollte Kulturgut, wie von der “Berliner Erklärung” gefordert, nach den Grundsätzen von “Open Access” kosten- und LIZENZFREI im Internet zur Verfügung stehen. Nach überwiegender Ansicht entsteht durch die originalgetreue Digitalisierung kein Schutzrecht im Sinne des Urheberrechts (§ 72 UrhG). Die Massendigitalisierung zweidimensionaler Vorlagen kann ein solches Recht auf keinen Fall entstehen lassen. Die Institutionen können sich also gegenüber Verwertern nur auf ihr Datenbankschutzrecht berufen, aber hinsichtlich der Entnahme einzelner gemeinfreier Bestandteile ist es fraglich, ob dieses die in Aussicht genommenen Gewinnerwartungen rechtfertigt. Online-Nutzungsverträge binden immer nur den jeweiligen Nutzer, wenn dieser die Reproduktion abdruckt, kann ein Dritter die Abbildung rechtefrei verwerten.
FAZIT: Aus urheberrechtlicher Sicht eine Seifenblase, aus der Sicht der “Open Access Bewegung” eine Initiative, die mit ihrer Kommerzialisierung von Kulturgut keinerlei Unterstützung verdient.