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Neues aus der Schweiz

Archivar Markus Trüeb teilte freundlicherweise mit:

Für 2005 sind beim online-Angebot des Schweizerischen Bundesarchiv zwei Neuerungen angesagt:
Ab 1.1.2005 sind ist das Schweizerische Bundesblatt seit 1848 online (als Teil des Projektes Online-Amtsdruckschriften). Im Verlauf des Jahres soll der Online-Katalog aufgeschaltet werden.
Allgemeine Informationen dazu unter: http://www.rechtsinformation.admin.ch/Bulletin/Copiur_2_04_d.pdf
Das neue Recherche-Portal des Bundesarchivs findet sich unter: http://virtor.bar.admin.ch (dort Einstieg zum Bundesblatt: http://virtor.bar.admin.ch/de/suc/amt.aspx )

Das Bundesamt für Kultur hat sein neuestes Journal (13/2004) dem Eidgenössischen Archiv für Denkmalpflege gewidmet. Das Heft enthält u.a. Beiträge zu “Kartierte Erinnerung – Archiv und Memopolitik” oder über “Konservatorische Probleme der Fotosammlung”. Seit Anfang des Jahres ist es auch online verfügbar: http://www.bak.admin.ch/bak/files/bakjour/bakjour13.pdf

Freundliche Grüsse

Suva
Bereich Administration

48 Franken jährlich für Online-Archiv-Nutzung

Im Archiv der Abtei von St-Maurice VS lagern tausende historische Dokumente von unschaetzbarem Wert. Eine Stiftung bringt derzeit Ordnung ins Durcheinander und macht die zum Teil ueber 1000-jaehrigen Pergamentboegen im Internet zugaenglich, meldete die Schweizerische Depeschenagentur am 2. Januar. Was sie nicht schreibt: natürlich nur für zahlende Kunden, wie man auf der Website

http://www.aasm.ch
Beispielseite für eine Recherche: http://www.aasm.ch/motrecherche.html

erfährt. Da lob ich mir die österreichischen Kirchenarchivare, die nichts von solchem Abkassieren halten. Es geht nicht um den minimalen Beitrag, sondern um die Tatsache, dass die wissenschaftliche Forschung bestraft wird, denn ein Klosterarchiv ist vor allem für Wissenschaftler interessant. Wenn aber eine Refinanzierung der Digitalisierung nicht ansatzweise durch die Nutzungsgebühren geleistet werden kann, sollte man von diesen ganz absehen.

Briefkonvolut vor der Zerstreuung in alle Winde

Das Briefkonvolut an den Frankfurter Sammler und Mäzen Carl Hagemann, bei Hartung & Hartung “Deutsche Moderne in Briefen” betitelt, erwies sich als schwer verkäuflich. Die mehr als 900, zum Teil illustrierten Briefe, die Künstler wie Heckel und Kirchner, Museumsdirektoren und Sammlerkollegen zwischen 1913 und 1940 verfaßten, siedeln zwischen den Bereichen Autograph und Zeichnung und scheinen deshalb eher als “Archivgut” empfunden zu werden – zumal sie als Paket aufgerufen wurden. Das Limit von 450000 Euro addierte sich aus marktorientierten Einzelbewertungen – zu teuer für sicherlich höchst interessierte, aber mittellose öffentliche Institutionen und nicht mehr rentabel für den Handel: Ohne ein Wunder ist das Schicksal dieser bedeutenden Korrespondenz in der Auflösung durch Einzelverkauf besiegelt.

FAZ 24.12.2004 Kunstmarkt

Robert Kempners Nachlass wird versteigert

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/102620

Sandra Kegel erinnerte in der FAZ vom 5.1.2004 S. 38 an den Ankläger im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess

Die Sammelwut des 1993 in Königstein bei Frankfurt verstorbenen Juristen führte dazu, daß zahlreiche Dokumente, Vermerke, Briefe, Redeentwürfe und Denkschriften aus Nürnberg erhalten sind. Einen Teil davon, die gut sechzig Jahre Holocaust-Forschung umfassen, kommt am 12. Januar bei einem Auktionshaus in Philadelphia zur Versteigerung. Das Konvulut aus Schriften, Fotografien und Karten, das gut 15 000 Seiten umfaßt und erst vor einigen Jahren in Kempners ehemaligem Wohnhaus in den Vereinigten Staaten gefunden wurde, befand sich in Privatbesitz. Zu den bedeutendsten Funden dürfte die Kopie eines Berichts zum “Unternehmen Barbarossa”, dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion im Juni 1941, gehören. Daneben finden sich Manuskripte etwa für einen Aufsatz “Tausend Wort Recht” aus dem Jahr 1929, zahlreiche Briefwechsel, darunter der mit dem FBI-Chef J. Edgar Hoover Anfang der fünfziger Jahre, schließlich Materialien zum “Warren Report” über die Ermordung des Präsidenten Kennedy.

Als Ankläger in Nürnberg hatte Kempner Zugriff auf das Beweismaterial. Wie er in seinen Memoiren “Ankläger einer Epoche” notierte, hatte er sich die “ausdrückliche Genehmigung besorgt, Kopien all meiner Vernehmungen und Akten mitzunehmen”. Von Originalen war dabei wohl nicht die Rede gewesen. Kempner rechtfertigte sich damit, daß er das wertvolle Material vor dem endgültigen Verlust gerettet habe. […] Zur Ironie der Geschichte gehört es, daß sich seine “geretteten” Unterlagen nun nicht im Museum wiederfinden, sondern auf dem freien Markt, auf dem sich auch Sammler von obskuren NS-Memorabilien finden. Kempners Dokumente stehen zusammen mit Nazi-Flaggen, Offiziersgürteln und Adolf-Hitler-Zigaretten zum Verkauf.

Digitalisierung auf Ein-Euro-Job-Basis

Ein neuer Plan erregt die Gemüter. Der Berliner Verleger Hans J. Heinrich möchte mit 20.000 Ein-Euro-Jobs Kulturgut in Museen, Archiven, Bibliotheken usw. digitalisieren. Die Kulturstaatsministerin Christina Weiss ist bislang Meldungen, sie unterstütze das Projekt, nicht entschieden entgegengetreten. Kritik kam zunächst vom Deutschen Kulturrat:

Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass in diesem Projekt die mit einer Digitalisierung von Kulturgut verbundenen urheberrechtlichen Fragen nicht geklärt sind, dass das Vorhaben fachlich nicht ausgereift ist und dass die im Umgang mit kostbarem Kulturgut selbstverständlichen Standards nicht eingehalten werden können. Überdies befürchtet der Deutsche Kulturrat, dass der ohnehin fragile Arbeitsmarkt Kultur durch dieses Vorhaben gefährdet werden kann.

Presse-Echo:

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/01/05/feuilleton/726430.html
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,335492,00.html

Das Kulturgut soll aber nicht nur digitalisiert, sondern die Digitalisate sollen vermarktet werden. Näher unterrichtet ist vor allem die BZ:

Denn mit den Bildrechten soll das Museum oder das Archiv schließlich Geld verdienen. Erwartet werden 20 bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Verglichen mit Corbis – 140 Millionen Dollar nach 15 Jahren – ist das sicher eine optimistische Schätzung. Doch verweist Heinrich auf weitere Potenziale, etwa die Museumsshops. Mit den neuen Datensätzen ließen sich günstig hochwertige Duplikate jeder Größe herstellen, so dass keine Nofretete aus dem Museum mehr wie Plastikkitsch aussehen muss.

Rainer Klemke, in der Berliner Kulturverwaltung zuständig für Museen, glühender Befürworter der Digitalisierung, nennt noch ein Beispiel: Ein Architekt, der erkunden muss, was für eine Geschichte sein Bauprojekt in der Pariser Straße 6 hat, muss zum Grundbuchamt, zum Landesarchiv, zum Bildarchiv, zum Bundesarchiv, zum Landesdenkmalschutz und das reicht noch nicht. Nach der digitalen Erfassung könnte er alle Daten unter dem Stichwort Pariser Straße 6 abrufen. Er wäre dankbar, so Klemke, wenn er für den Mausklick 200 Euro bezahlen dürfte, und nicht vier Wochen auf Ämtern anstehen müsste. Andererseits werden Internet-Zugriffe auch kostenlos möglich sein, wofür die Datenbank sehr übersichtlich eingerichtet wird. Sie kann auch ohne besondere Kenntnisse genutzt werden.

[…] Hans J. Heinrich und die Gedido wollen in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer und dem Herder Institut eine professionelle Umsetzung nach internationalen Standards garantieren. Die Datenmenge bei der Erfassung soll 1:1-Reproduktionen ermöglichen (2000 mal 3000 Pixel oder mehr). 80 Prozent der Kulturgüter soll so digitalisiert werden, die besonders wertvollen übrigen Schätze, zum Beispiel die Gutenberg-Bibel, bleiben Spezialisten vorbehalten. Ein Fünftel des Arbeitsberges könnte in zwei Jahren abgetragen sein, schätzt Heinrich. Die Rechte der Kulturgüter bleiben bei den Einrichtungen, die Verwertung erfolgt über eine gemeinnützige Gesellschaft. Viele Museen, darunter die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, haben bereits Interesse bekundet, die Kulturstaatsministerin vermittelt.

Aber hat das Projekt eine Chance? Wendelin Bieser aus der Behörde von Christina Weiss sagt: Die Digitalisierung soll an den üblichen Strukturen, Hierarchien und Gremien vorbei gelenkt werden, weil es sich zeitlich und inhaltlich um ein begrenztes Projekt handelt. Es könnte also etwas werden.

Dem DeutschlandRadio gab Heinrich telefonisch Auskunft:

March: Stoßen Sie bei der Digitalisierung von Kulturgut nicht auch auf urheberrechtliche Probleme, wenn da auf einmal Leute Zugriff haben, die den sonst nicht hatten?

Heinrich: Überhaupt nicht, weil die Digitalisierung selbst ein rein technischer Vorgang ist, und damit greift man nicht in Urheberrechte ein. Urheberrechte werden erst in dem Moment relevant, wo sie anfangen, diese Dateien zu verwerten. Wenn jetzt jemand herkommt und sagt, ich möchte etwas im Fernsehen einsetzen oder ich möchte ein Buch publizieren und darin so und so viele Abbildungen verwenden, über die die Verwertungsgesellschaft verfügt. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei den Kultureinrichtungen. Die, bzw. ihre Träger, bleiben im Besitz der Rechte. Wir haben aber die Möglichkeit, und das ist das überhaupt Spannende, dass in den deutschen Sammlungen ja 90 bis 95 Prozent der Kulturgüter mangels Ausstellungsfläche überhaupt nicht gezeigt werden können, die jetzt aber die Chance haben, durch die Digitalisierung in die Öffentlichkeit transportiert werden zu können, zum Beispiel über das Internet.

March: Für die Museen und Archive ist das ja auch deshalb reizvoll, weil sie dann mit zusätzlichen Einnahmen rechnen können, eben durch diese Rechte. Können Sie das garantieren?

Heinrich: Sie können im Markt nicht garantieren, dass, wenn man ein Produkt anbietet, dass das dann auch bestimmt jemand kaufen will. Wenn man aber als Verwertungsgesellschaft alle diese – wie es so schön heißt – Digitalisate ins Netz stellt, dann ist das ein hochinteressanter Einkaufsplatz. Zum Beispiel für Medien, zum Beispiel für Schulbuchverlage, also den Bildungsbereich allgemein, wohlgemerkt natürlich immer nur die Kopie.

Wer ist Hans J. Heinrich? Er ist Verleger von IMD Cultur, der den “Gesamtcatalog Museum” (vorher: Artmemo), ein Adreßbuch, herausgab (laut ZDB: Erscheinen mit der Ausgabe von 1998 eingestellt). Er zeichnet des weiteren für culturCONTOR.com
verantwortlich und für die Zeitschrift Convention International. Eine seiner Geschäftsideen im Onlinebereich ist etwa http://www.deutschlandlexikon.de.

Siehe dazu auch
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2005-January/date.html

KOMMENTAR

Weder die Person, die hinter dem Projekt steht, noch das, was man bisher darüber lesen konnte, flößen Vertrauen ein.

Es ist noch nicht einmal zutreffend, dass die Digitalisierung ein rein technischer Vorgang sei, der urheberrechtlich nicht relevant ist, wie Heinrich sagt. Wer urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigen will, muss sich auf eine der Schranken des § 53 UrhG berufen können. “Archivkopien” (Abs. 2 Nr. 2) dürfen nach herrschender Lehre noch nicht einmal den Präsenzbenutzern der Institutionen vorgelegt werden. Für die Einstellung ins Internet ist aber auf jeden Fall die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich.

Geht es aber um gemeinfreie Werke, so sollte Kulturgut, wie von der “Berliner Erklärung” gefordert, nach den Grundsätzen von “Open Access” kosten- und LIZENZFREI im Internet zur Verfügung stehen. Nach überwiegender Ansicht entsteht durch die originalgetreue Digitalisierung kein Schutzrecht im Sinne des Urheberrechts (§ 72 UrhG). Die Massendigitalisierung zweidimensionaler Vorlagen kann ein solches Recht auf keinen Fall entstehen lassen. Die Institutionen können sich also gegenüber Verwertern nur auf ihr Datenbankschutzrecht berufen, aber hinsichtlich der Entnahme einzelner gemeinfreier Bestandteile ist es fraglich, ob dieses die in Aussicht genommenen Gewinnerwartungen rechtfertigt. Online-Nutzungsverträge binden immer nur den jeweiligen Nutzer, wenn dieser die Reproduktion abdruckt, kann ein Dritter die Abbildung rechtefrei verwerten.

FAZIT: Aus urheberrechtlicher Sicht eine Seifenblase, aus der Sicht der “Open Access Bewegung” eine Initiative, die mit ihrer Kommerzialisierung von Kulturgut keinerlei Unterstützung verdient.

Numismatische Nachwuchsförderung

NUMISMATISCHE KOMMISSION
DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND E. V.

1. Vorsitzender: Dr. Reiner Cunz, Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Urgeschichtsabteilung, Willy-Brandt-Allee 5, 30169 Hannover

Nachwuchsförderung
Zu den zentralen Satzungszielen der Numismatischen Kommission gehört die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In Anbetracht des stattfindenden Generationswechsels einerseits und der immer wieder neu geführten Diskussion um die Wiederbesetzung von Wissenschaftlerstellen andererseits kommt dieser Frage besondere Bedeutung zu. Im Zuge der kulturpolitischen Diskussion um die Finanzierung und um neue Organisationsformen für Universitäten und Museen fällt die Förderung kleiner Fächer regelmäßig Sparmaßnahmen zum Opfer. Dies führt zu gravierenden Einschnitten bei den für die Struktur der Numismatik typischen „Einmannarbeitsstellen“. Am härtesten sind allerdings Nachwuchswissenschaftler betroffen. Ohne qualifizierten Nachwuchs ist die Zukunft und grundsätzlich die Existenz unseres Faches massiv gefährdet. Dabei ist nicht nur auf die Numismatik selbst zu achten, sondern auch auf die Förderung numismatischer Arbeit in Nachbardiszlipinen. Nachwuchsförderung ist gegenwärtig mehr denn je eine Aufgabe für alle an der Münz- und Geldgeschichte Interessierten.

Die Numismatische Kommission hat der skizzierten Problematik durch Schaffung eines Nachwuchsfonds Rechnung getragen. Im Juni 2002 wurden auf der Jahrestagung in Nürnberg die folgenden Statuten verabschiedet. Hervorzuheben ist, dass schon erste Spenden zur Bildung eines zweckgebundenen Kapitals eingegangen sind. Die Beträge reichen von 50 bis zu mehreren tausend €uro. Der angestrebte Betrag zur Basisfinanzierung ist aber noch nicht erreicht. Weitere Spenden nimmt der Vorstand der Numismatischen Kommission jederzeit dankbar entgegen. Die Numismatische Kommission kann vom Finanzamt anerkannte Spendenquittungen ausstellen.

NUMISMATISCHE KOMMISSION
DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND E.V.

Statuten
für einen Fonds zur Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Numismatik

I. Zielsetzungen

1. Aufgabe des Fonds ist es, Ergebnisse der münz- und geldgeschichtlichen Forschung einer breiten interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Förderung kommt vorrangig dem wissenschaftlichen Nachwuchs zugute.

2. Dieser Zweck wird vor allem durch Druckkostenzuschüsse erreicht.

3. Besonders förderungswürdig sind akademische Abschlussarbeiten wie Magisterarbeiten und Doktorarbeiten aber auch Arbeiten aus Forschungsprojekten.

4. Den geförderten Autoren kann die Möglichkeit gegeben werden, sich und ihre Forschungen mit einem öffentlichen Vortrag auf einer Jahreshauptversammlung der NK vorzustellen. Die Reisekosten hierfür trägt die Kommission.

5. Die Förderung durch die Numismatische Kommission ist in der Publikation zu erwähnen. Dabei sollen Logo und Schriftzug der NK Verwendung finden.

6. In Fragen der Nachwuchsförderung und Forschungsförderung wird eine enge Zusammenarbeit mit den Numismatischen Gesellschaften und Münzvereinen angestrebt.

II. Finanzen

1. Das Kapital wird durch Spenden, Sondermittel und durch nicht aufgebrauchte Zinsen gebildet. Der Vorstand der NK legt einen Sockelbetrag für das Grundkapital fest und bestimmt über Erhöhungen.

2. Sachspenden (z.B. wissenschaftliche Literatur, Immobilien) sind zu verwerten und dem Fondsvermögen zuzuführen.

3. Der Fonds wird als Sondervermögen durch den Schatzmeister der NK geführt und mündelsicher angelegt. Er darf nicht durch Entnahmen aus dem Kapital verringert werden.

4. Aus den Zinserträgen können die Fördergelder entsprechend den aufgeführten Zielen ausgeschüttet werden.

5. Aus den Fördergeldern sollen Zuschüsse, d.h. eine Teilfinanzierung bzw. eine Anschubfinanzierung, in der Regel jedoch keine Vollfinanzierung geleistet werden.

6. Die Ausschüttung der Fördergelder erfolgt bei Vorlage eines Belegexemplars der Publikation.

7. Als Alternative zu einem Druckkostenzuschuss kann die NK eine Publikation auch durch Ankauf einer Anzahl Exemplare fördern. Diese können bei Bedarf den Mitgliedern der NK zur Verfügung gestellt werden oder direkt geeigneten Bibliotheken zum Aufbau numismatischer Schwerpunkte überwiesen werden.

III. Antragstellung

Die Anträge sind formlos mit dem Manuskript, Unterlagen zur Person (Lebenslauf und Schriftenverzeichnis) und zum Druckvorhaben (Kalkulation und Finanzierungsplan)
an den Vorstand der NK zu richten, der die Entscheidung über die Verwendung der Fördergelder trifft.

IV. Auflösung

Im Falle der Auflösung der NK ist der Fonds einem geeigneten Universitätsinstitut zur weiteren Pflege und Verwaltung zuzuweisen.

Kommentar:
1. ARCHIVALIA ist ein Gemeinschaftsweblog rund um das Archivwesen. Wie die Existenz und die Inhalte der Kategorie Hilfswissenschaften beweisen, können hier von jedermann/frau (möglichst nicht zu spezialistische) Beiträge auch zum weitgefaßten Feld der historischen Hilfswissen eingebracht werden. Ich würde es begrüssen, wenn 2005 sich noch mehr fachkundige Beiträger für ARCHIVALIA finden würden.

2. Die obigen Ausführungen setzen für meinen Begriff zu sehr auf die traditionellen Wege der Wissenschaftspublikation. Kostengünstiger und öffentlichkeitswirksamer können numismatische Beiträge verbreitet werden, wenn sie “Open Access” im Internet zur Verfügung gestellt würden.

#numismatik

Spanien: Bürgerkriegsarchive zurück an Katalonien

Nach einem 25-jährigen Streit gibt Spanien die im Bürgerkrieg geraubten Archive an die autonome Region Katalonien zurück. Dies kündigte die spanische Kulturministerin Carmen Calvo am Dienstag in Madrid an. Die Archive waren im spanischen Bürgerkrieg (1936-1939) von den Truppen des späteren Diktators Francisco Franco aus Katalonien abtransportiert worden.

http://derstandard.at/?url=/?id=1903332

Streit um doppelte Publikation

Theodor Heuss’ Doktorarbeit über den Heilbronner Weinbau soll neu aufgelegt werden, allerdings gleich zweimal: Das Brackenheimer Stadtarchiv wird eine revidierte Fassung herausgeben und auch die Stadt Heilbronn wird die Arbeit publizieren. Die Stuttgarter Zeitung schilert ein wenig die Querelen im Hintergrund der konkurrierenden Projekte.

Fundmünzenbearbeitung

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Fundmünzen (SAF) und die Numismatische Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (NK) organisieren am 4. und 5. März 2005 in Konstanz ein internationales Kolloquium zur Fundnumismatik.
Die Tagung ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil reflektieren die Vertreterinnen und Vertreter der Numismatik ihre Arbeit («Selbstwahrnehmung»). An einem Runden Tisch tauschen Verantwortliche europäischer Fundmünzenprojekte und Forschende, die sich mit der Auswertung von Münzfunden befassen, ihre Erfahrungen, Pläne und Visionen für die Zukunft aus. Im zweiten Teil kommen Fachleute der Nachbardisziplinen zu Wort. Sie legen die Wahrnehmung numismatischer Fragestellungen und Arbeitsergebnisse aus dem Blickwinkel ihres jeweiligen Fachbereiches dar und formulieren ihre Erwartungen («Fremdwahrnehmung»). Diese Betrachtungen sollen Denkanstöße für die Orientierung numismatischer Arbeit geben und neue Ansätze definieren.

Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg, Benediktinerplatz 5
Freitag 4. März: Selbstwahrnehmung.
Konzepte und Ziele der Fundmünzenbearbeitung und -auswertung. Gespräch am Runden Tisch (Diskussionsleitung B. Zäch, Winterthur und H. Maué, Nürnberg)
14.00 Begrüssung und Einführung (R. Cunz, Hannover, und S. Frey-Kupper, Bern Avenches)
14.20 Diskussion am Runden Tisch I
15.30 Diskussion im Plenum I
16.00 Pause
16.30 Diskussion am Runden Tisch II
17.30 Diskussion im Plenum II
18.00 Arbeitsschluss
Institutionen und Fachleute folgender geografischer Gebiete nehmen an den Gesprächen teil:
Benelux: J. Van Heesch, Bruxelles; R. Van Laere, Hasselt; F. Reinert, Luxembourg; A. Pol, Utrecht; F. Kemmers, Nijmegen. – Deutschland: R. Cunz, Hannover, und M. Schlapke, Weimar; H.-M. von Kaenel / H.-Chr. Noeske, Frankfurt a. M. – Frankreich: M. Amandry, Paris. – Großbritannien: Jonathan Williams, London. – Italien: E. A. Arslan, Mailand. – Österreich: M. Alram, Wien; W. Szaivert, Wien. – Östliches Europa: P. Kos, Ljubljana; C. Gazdac, Cluj–Napoca; A. Bursche, Warschau. – Schweiz: R. C. Ackermann, Bern, und M. Peter, Augst. – Skandinavien: J. Ch. Moesgaard, Kopenhagen. – Spanien: M. Garcia Bellido, Madrid.

Samstag 5. März: Fremdwahrnehmung
Der Nutzen und das Potenzial der Fundmünzen im Bereich der Nachbardisziplinen. Schnittstellen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit für die Auswertung
Leitung: H. R. Derschka (Konstanz)
9.00 S. Frey-Kupper (Bern Avenches), Einleitung und Beitrag zum 20jährigen Bestehen der SAF: vom SFI zum IFS und mehr
9.20 J. van Heesch (Bruxelles), Coin Finds and the Monetary History of the Roman Empire
9.40 A. Hochuli-Gysel (Avenches), L’impact de l’étude des trouvailles monétaires pour l’archéologie des Provinces romaines
10.00 Pause
Leitung: S. Frey-Kupper (Bern Avenches)
10.50 J.-M. Carrié (Paris), Connaître les usages de la monnaie romaine: un objectif hors de notre portée?
11.10 N. Furrer (Bern und Lausanne), Das Objekt «Münze» zwischen Sache und Sprache: Überlegungen eines Geldhistorikers
11.30 J.-N. Barrandon (Orléans), L’analyse des monnaies: le point de vue du numismate et celui du physicien?

12.00 Mittagspause

Leitung: R. Cunz (Hannover)
14.00 S. Becker (Marburg), Notgroschen und sagenhafte Schätze. Volkskundliche Aspekte der Fundnumismatik
14.20 R. Hammel-Kiesow (Lübeck), Möglichkeiten der musealen Präsentation der Wirtschaftsgeschichte anhand von Fundmünzen. Das Beispiel des Lübecker Münzschatzes.
14.40 Th. Pauli (Solothurn), Fundmünzen im Wettstreit um die Aufmerksamkeit des Publikums. Ansichten eines Kulturmanagers und Archäologen
15.00 Pause
15.30 Bilanz und Ausblick: Schlussdiskussion
17.00 Schluss

Rahmenprogramm – Visites guidées et excursion
4. März 11.00 Führung durch das Archäologische Landesmuseum
5. März 17.45 Historischer Stadtrundgang durch Konstanz (Führung: H. Derschka)
6. März 10.00 Exkursion auf die Insel Reichenau (ottonische Wandfresken der St. Georgskirche, UNESCO-Weltkulturerbe), (Leitung: H. Derschka)

Anmeldung: Anmeldeformulare und das ausführliche Programm zu beziehen bei Dr. Reiner Cunz, Niedersächsisches Münzkabinett, Niedersächsisches Landesmuseum, Georgsplatz 20, D-30159 Hannover, Fax +49 0511/365-2359, E-mail Reiner.Cunz@t-online.de oder über die Internetseite des Kolloquiums: http://www.sguf.ch/de/ags-saf.htm#agenda oder http://www.sguf.ch/fr/ags-saf.htm#agenda abrufbar