In der Süddeutschen Zeitung vom 15. Januar wurde Marianne Birthler zum Schicksal ihrer Behörde interviewt. Auszug:
SZ: Kulturstaatssekretär Knut Nevermann hat vorgeschlagen, die Birthler-Behörde aufzulösen und ins Bundesarchiv zu überführen. Die Auflösung ist vom Tisch, das Thema Bundesarchiv wird aber weiter diskutiert. Auch von Ihnen.
Birthler: Das Thema Bundesarchiv ist ja kein Tabu. Aber bevor man das erwägt, muss man sich gut überlegen, ob man diesen weltweit einzigartigen Bestand auseinander reißt. Das Land Sachsen hat angekündigt, seine Akten dann ins Landesarchiv zu holen. Das hieße, viele Betroffenen müssten in mehreren Archiven nach ihren Unterlagen suchen. Stasi-Akten dürfen nach der gültigen Rechtsprechung auch nicht nach normalen Archivstandards genutzt werden, sondern genießen besonderen Schutz.
SZ: Nach der Klage von Helmut Kohl musste das Stasi-Unterlagengesetz geändert werden. Wie mühselig ist es, alle Betroffenen zu benachrichtigen?
Birthler: Die Benachrichtigungspraxis hatte wir ja schon vorher, und ich finde sie berechtigt. Wenn jemand Teile meiner Akte für ein Buch oder einen Artikel benutzen will, möchte ich sie als erste zu sehen bekommen, nicht als letzte. Für die Behörde ist das umständlich. Sehr umständlich. Aber es ist gut begründet.
SZ: Also alles kein Problem?
Birthler: Es gibt Details der Neuregelung, die für uns sehr belastend sind. Früher mussten wir Informationen, die erkennbar durch Menschenrechtsverletzungen gesammelt wurden, etwa durch Abhören, besonders sensibel behandeln. Jetzt ist die Beweislast umgekehrt. Wir müssen ausschließen, dass Menschenrechte verletzt wurden. Wer die Akten kennt, weiß, dass die Quelle der Information oft nicht zu erkennen ist.
SZ: Was bedeutet denn das?
Birthler: Wenn in meiner Akte Dinge stehen, die gar nicht brisant sind, also: “über Birthler wurde bekannt, dass sie drei Kinder hat”, müssen solche banalen Sätze jetzt geschwärzt werden, weil wir nicht beweisen können, dass sie aus harmlosen Quellen stammen. Das macht uns ganz große Schwierigkeiten. Es verkennt auch, dass die Stasi insgesamt keine harmlose Quelle war. Bisher haben wir uns daran orientiert, ob eine Information die Persönlichkeitsrechte verletzt. Jetzt geht es primär darum, wie die Stasi die Information bekommen hat.
Siehe auch den Leserbrief von Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk (wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Forschung der BStU, Berlin) in der FAZ vom 8.1.2004, Text unter
http://www.augias.net/art_archiv_net_4248.html