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Digitalisierung auf Ein-Euro-Job-Basis

Ein neuer Plan erregt die Gemüter. Der Berliner Verleger Hans J. Heinrich möchte mit 20.000 Ein-Euro-Jobs Kulturgut in Museen, Archiven, Bibliotheken usw. digitalisieren. Die Kulturstaatsministerin Christina Weiss ist bislang Meldungen, sie unterstütze das Projekt, nicht entschieden entgegengetreten. Kritik kam zunächst vom Deutschen Kulturrat:

Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass in diesem Projekt die mit einer Digitalisierung von Kulturgut verbundenen urheberrechtlichen Fragen nicht geklärt sind, dass das Vorhaben fachlich nicht ausgereift ist und dass die im Umgang mit kostbarem Kulturgut selbstverständlichen Standards nicht eingehalten werden können. Überdies befürchtet der Deutsche Kulturrat, dass der ohnehin fragile Arbeitsmarkt Kultur durch dieses Vorhaben gefährdet werden kann.

Presse-Echo:

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/01/05/feuilleton/726430.html
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,335492,00.html

Das Kulturgut soll aber nicht nur digitalisiert, sondern die Digitalisate sollen vermarktet werden. Näher unterrichtet ist vor allem die BZ:

Denn mit den Bildrechten soll das Museum oder das Archiv schließlich Geld verdienen. Erwartet werden 20 bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Verglichen mit Corbis – 140 Millionen Dollar nach 15 Jahren – ist das sicher eine optimistische Schätzung. Doch verweist Heinrich auf weitere Potenziale, etwa die Museumsshops. Mit den neuen Datensätzen ließen sich günstig hochwertige Duplikate jeder Größe herstellen, so dass keine Nofretete aus dem Museum mehr wie Plastikkitsch aussehen muss.

Rainer Klemke, in der Berliner Kulturverwaltung zuständig für Museen, glühender Befürworter der Digitalisierung, nennt noch ein Beispiel: Ein Architekt, der erkunden muss, was für eine Geschichte sein Bauprojekt in der Pariser Straße 6 hat, muss zum Grundbuchamt, zum Landesarchiv, zum Bildarchiv, zum Bundesarchiv, zum Landesdenkmalschutz und das reicht noch nicht. Nach der digitalen Erfassung könnte er alle Daten unter dem Stichwort Pariser Straße 6 abrufen. Er wäre dankbar, so Klemke, wenn er für den Mausklick 200 Euro bezahlen dürfte, und nicht vier Wochen auf Ämtern anstehen müsste. Andererseits werden Internet-Zugriffe auch kostenlos möglich sein, wofür die Datenbank sehr übersichtlich eingerichtet wird. Sie kann auch ohne besondere Kenntnisse genutzt werden.

[…] Hans J. Heinrich und die Gedido wollen in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer und dem Herder Institut eine professionelle Umsetzung nach internationalen Standards garantieren. Die Datenmenge bei der Erfassung soll 1:1-Reproduktionen ermöglichen (2000 mal 3000 Pixel oder mehr). 80 Prozent der Kulturgüter soll so digitalisiert werden, die besonders wertvollen übrigen Schätze, zum Beispiel die Gutenberg-Bibel, bleiben Spezialisten vorbehalten. Ein Fünftel des Arbeitsberges könnte in zwei Jahren abgetragen sein, schätzt Heinrich. Die Rechte der Kulturgüter bleiben bei den Einrichtungen, die Verwertung erfolgt über eine gemeinnützige Gesellschaft. Viele Museen, darunter die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, haben bereits Interesse bekundet, die Kulturstaatsministerin vermittelt.

Aber hat das Projekt eine Chance? Wendelin Bieser aus der Behörde von Christina Weiss sagt: Die Digitalisierung soll an den üblichen Strukturen, Hierarchien und Gremien vorbei gelenkt werden, weil es sich zeitlich und inhaltlich um ein begrenztes Projekt handelt. Es könnte also etwas werden.

Dem DeutschlandRadio gab Heinrich telefonisch Auskunft:

March: Stoßen Sie bei der Digitalisierung von Kulturgut nicht auch auf urheberrechtliche Probleme, wenn da auf einmal Leute Zugriff haben, die den sonst nicht hatten?

Heinrich: Überhaupt nicht, weil die Digitalisierung selbst ein rein technischer Vorgang ist, und damit greift man nicht in Urheberrechte ein. Urheberrechte werden erst in dem Moment relevant, wo sie anfangen, diese Dateien zu verwerten. Wenn jetzt jemand herkommt und sagt, ich möchte etwas im Fernsehen einsetzen oder ich möchte ein Buch publizieren und darin so und so viele Abbildungen verwenden, über die die Verwertungsgesellschaft verfügt. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei den Kultureinrichtungen. Die, bzw. ihre Träger, bleiben im Besitz der Rechte. Wir haben aber die Möglichkeit, und das ist das überhaupt Spannende, dass in den deutschen Sammlungen ja 90 bis 95 Prozent der Kulturgüter mangels Ausstellungsfläche überhaupt nicht gezeigt werden können, die jetzt aber die Chance haben, durch die Digitalisierung in die Öffentlichkeit transportiert werden zu können, zum Beispiel über das Internet.

March: Für die Museen und Archive ist das ja auch deshalb reizvoll, weil sie dann mit zusätzlichen Einnahmen rechnen können, eben durch diese Rechte. Können Sie das garantieren?

Heinrich: Sie können im Markt nicht garantieren, dass, wenn man ein Produkt anbietet, dass das dann auch bestimmt jemand kaufen will. Wenn man aber als Verwertungsgesellschaft alle diese – wie es so schön heißt – Digitalisate ins Netz stellt, dann ist das ein hochinteressanter Einkaufsplatz. Zum Beispiel für Medien, zum Beispiel für Schulbuchverlage, also den Bildungsbereich allgemein, wohlgemerkt natürlich immer nur die Kopie.

Wer ist Hans J. Heinrich? Er ist Verleger von IMD Cultur, der den “Gesamtcatalog Museum” (vorher: Artmemo), ein Adreßbuch, herausgab (laut ZDB: Erscheinen mit der Ausgabe von 1998 eingestellt). Er zeichnet des weiteren für culturCONTOR.com
verantwortlich und für die Zeitschrift Convention International. Eine seiner Geschäftsideen im Onlinebereich ist etwa http://www.deutschlandlexikon.de.

Siehe dazu auch
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2005-January/date.html

KOMMENTAR

Weder die Person, die hinter dem Projekt steht, noch das, was man bisher darüber lesen konnte, flößen Vertrauen ein.

Es ist noch nicht einmal zutreffend, dass die Digitalisierung ein rein technischer Vorgang sei, der urheberrechtlich nicht relevant ist, wie Heinrich sagt. Wer urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigen will, muss sich auf eine der Schranken des § 53 UrhG berufen können. “Archivkopien” (Abs. 2 Nr. 2) dürfen nach herrschender Lehre noch nicht einmal den Präsenzbenutzern der Institutionen vorgelegt werden. Für die Einstellung ins Internet ist aber auf jeden Fall die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich.

Geht es aber um gemeinfreie Werke, so sollte Kulturgut, wie von der “Berliner Erklärung” gefordert, nach den Grundsätzen von “Open Access” kosten- und LIZENZFREI im Internet zur Verfügung stehen. Nach überwiegender Ansicht entsteht durch die originalgetreue Digitalisierung kein Schutzrecht im Sinne des Urheberrechts (§ 72 UrhG). Die Massendigitalisierung zweidimensionaler Vorlagen kann ein solches Recht auf keinen Fall entstehen lassen. Die Institutionen können sich also gegenüber Verwertern nur auf ihr Datenbankschutzrecht berufen, aber hinsichtlich der Entnahme einzelner gemeinfreier Bestandteile ist es fraglich, ob dieses die in Aussicht genommenen Gewinnerwartungen rechtfertigt. Online-Nutzungsverträge binden immer nur den jeweiligen Nutzer, wenn dieser die Reproduktion abdruckt, kann ein Dritter die Abbildung rechtefrei verwerten.

FAZIT: Aus urheberrechtlicher Sicht eine Seifenblase, aus der Sicht der “Open Access Bewegung” eine Initiative, die mit ihrer Kommerzialisierung von Kulturgut keinerlei Unterstützung verdient.

Numismatische Nachwuchsförderung

NUMISMATISCHE KOMMISSION
DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND E. V.

1. Vorsitzender: Dr. Reiner Cunz, Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Urgeschichtsabteilung, Willy-Brandt-Allee 5, 30169 Hannover

Nachwuchsförderung
Zu den zentralen Satzungszielen der Numismatischen Kommission gehört die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In Anbetracht des stattfindenden Generationswechsels einerseits und der immer wieder neu geführten Diskussion um die Wiederbesetzung von Wissenschaftlerstellen andererseits kommt dieser Frage besondere Bedeutung zu. Im Zuge der kulturpolitischen Diskussion um die Finanzierung und um neue Organisationsformen für Universitäten und Museen fällt die Förderung kleiner Fächer regelmäßig Sparmaßnahmen zum Opfer. Dies führt zu gravierenden Einschnitten bei den für die Struktur der Numismatik typischen „Einmannarbeitsstellen“. Am härtesten sind allerdings Nachwuchswissenschaftler betroffen. Ohne qualifizierten Nachwuchs ist die Zukunft und grundsätzlich die Existenz unseres Faches massiv gefährdet. Dabei ist nicht nur auf die Numismatik selbst zu achten, sondern auch auf die Förderung numismatischer Arbeit in Nachbardiszlipinen. Nachwuchsförderung ist gegenwärtig mehr denn je eine Aufgabe für alle an der Münz- und Geldgeschichte Interessierten.

Die Numismatische Kommission hat der skizzierten Problematik durch Schaffung eines Nachwuchsfonds Rechnung getragen. Im Juni 2002 wurden auf der Jahrestagung in Nürnberg die folgenden Statuten verabschiedet. Hervorzuheben ist, dass schon erste Spenden zur Bildung eines zweckgebundenen Kapitals eingegangen sind. Die Beträge reichen von 50 bis zu mehreren tausend €uro. Der angestrebte Betrag zur Basisfinanzierung ist aber noch nicht erreicht. Weitere Spenden nimmt der Vorstand der Numismatischen Kommission jederzeit dankbar entgegen. Die Numismatische Kommission kann vom Finanzamt anerkannte Spendenquittungen ausstellen.

NUMISMATISCHE KOMMISSION
DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND E.V.

Statuten
für einen Fonds zur Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Numismatik

I. Zielsetzungen

1. Aufgabe des Fonds ist es, Ergebnisse der münz- und geldgeschichtlichen Forschung einer breiten interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Förderung kommt vorrangig dem wissenschaftlichen Nachwuchs zugute.

2. Dieser Zweck wird vor allem durch Druckkostenzuschüsse erreicht.

3. Besonders förderungswürdig sind akademische Abschlussarbeiten wie Magisterarbeiten und Doktorarbeiten aber auch Arbeiten aus Forschungsprojekten.

4. Den geförderten Autoren kann die Möglichkeit gegeben werden, sich und ihre Forschungen mit einem öffentlichen Vortrag auf einer Jahreshauptversammlung der NK vorzustellen. Die Reisekosten hierfür trägt die Kommission.

5. Die Förderung durch die Numismatische Kommission ist in der Publikation zu erwähnen. Dabei sollen Logo und Schriftzug der NK Verwendung finden.

6. In Fragen der Nachwuchsförderung und Forschungsförderung wird eine enge Zusammenarbeit mit den Numismatischen Gesellschaften und Münzvereinen angestrebt.

II. Finanzen

1. Das Kapital wird durch Spenden, Sondermittel und durch nicht aufgebrauchte Zinsen gebildet. Der Vorstand der NK legt einen Sockelbetrag für das Grundkapital fest und bestimmt über Erhöhungen.

2. Sachspenden (z.B. wissenschaftliche Literatur, Immobilien) sind zu verwerten und dem Fondsvermögen zuzuführen.

3. Der Fonds wird als Sondervermögen durch den Schatzmeister der NK geführt und mündelsicher angelegt. Er darf nicht durch Entnahmen aus dem Kapital verringert werden.

4. Aus den Zinserträgen können die Fördergelder entsprechend den aufgeführten Zielen ausgeschüttet werden.

5. Aus den Fördergeldern sollen Zuschüsse, d.h. eine Teilfinanzierung bzw. eine Anschubfinanzierung, in der Regel jedoch keine Vollfinanzierung geleistet werden.

6. Die Ausschüttung der Fördergelder erfolgt bei Vorlage eines Belegexemplars der Publikation.

7. Als Alternative zu einem Druckkostenzuschuss kann die NK eine Publikation auch durch Ankauf einer Anzahl Exemplare fördern. Diese können bei Bedarf den Mitgliedern der NK zur Verfügung gestellt werden oder direkt geeigneten Bibliotheken zum Aufbau numismatischer Schwerpunkte überwiesen werden.

III. Antragstellung

Die Anträge sind formlos mit dem Manuskript, Unterlagen zur Person (Lebenslauf und Schriftenverzeichnis) und zum Druckvorhaben (Kalkulation und Finanzierungsplan)
an den Vorstand der NK zu richten, der die Entscheidung über die Verwendung der Fördergelder trifft.

IV. Auflösung

Im Falle der Auflösung der NK ist der Fonds einem geeigneten Universitätsinstitut zur weiteren Pflege und Verwaltung zuzuweisen.

Kommentar:
1. ARCHIVALIA ist ein Gemeinschaftsweblog rund um das Archivwesen. Wie die Existenz und die Inhalte der Kategorie Hilfswissenschaften beweisen, können hier von jedermann/frau (möglichst nicht zu spezialistische) Beiträge auch zum weitgefaßten Feld der historischen Hilfswissen eingebracht werden. Ich würde es begrüssen, wenn 2005 sich noch mehr fachkundige Beiträger für ARCHIVALIA finden würden.

2. Die obigen Ausführungen setzen für meinen Begriff zu sehr auf die traditionellen Wege der Wissenschaftspublikation. Kostengünstiger und öffentlichkeitswirksamer können numismatische Beiträge verbreitet werden, wenn sie “Open Access” im Internet zur Verfügung gestellt würden.

#numismatik