http://139.18.24.18/de/Index.htm
Eine tolle Sache, aber durch die Java-Anwendung ausserordentlich langsam.
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Eine tolle Sache, aber durch die Java-Anwendung ausserordentlich langsam.
Spitzenreiter ist wie schon seit geraumer Zeit:
Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW 10097 mal aufgerufen
Bildersuchmaschinen 4657
Linkliste Lateinische Texte im Internet 4317
Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl 3081
Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen 2249
Reader Elektronisches Publizieren und Open Access 1560
Gefahren durch Schimmelpilze 1513
Reichsdeputationshauptschluss 1457
The ACLU of Northern California filed an amici curiae brief on behalf of librarians and archivists urging the Ninth Circuit Court of Appeals to reverse a lower court’s decision allowing the government to preclude public access to the original writings of Ted Kaczynski. Kaczynski, who pled guilty to the “Unabomber” crimes, plans to donate his journals to the University of Michigan. The University, which has agreed to receive them, houses a special collection of materials on radical social and political movements, known as the Joseph Labadie Collection.
The Freedom to Read Foundation, founded by the American Library Association, and the Society of American Archivists, appearing as friends of the court, contend “that the original documents should be preserved and made accessible to scholars, researchers, and the general public, and that the First Amendment precludes irrational and arbitrary government action that could needlessly result in the destruction or deterioration of the papers and denial of public access.”
Read more at
http://www.aclunc.org/pressrel/041020-speech.html
Martin Vogel (Eur. Patentamt) übt in der FAZ (25.10.2004 S. 35) heftige Kritik am Kotau des Referentenentwurfs zum UrhG Korb 2 vor den Interessen der Verwerter. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem Urhebervertragsrecht. Auch bei der Regelung von § 31 IV (unbekannte Nutzungsarten), der wegfallen soll, werde die Position des Urhebers geschwächt. Bei der für die Altverträge ab 1966 vorgesehenen Regelung würden Interessen der Allgemeinheit vorgeschoben. Von der ursprünglichen Initiative der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ihre Archive für Bildung, lehre und Forschung unentgeltlich zugänglich machen wollten, sei nichts übriggeblieben. Vom jetzigen Vorschlag profitierten nur die Filmproduzenten und Verleger. Solange der Kanzler fürchtet, schließt Vogel, wegen neuer Anzeigen der verleger die nächsten Wahlen zu verlieren, ist eine sachbezogene Novellierung des Gesetzes nicht möglich.
In der Tat ist die Altverträge-Regelung für das Anliegen von Open Access katastrophal, da nun Wissenschaftsautoren, die später als ein Jahr nach Inkrafttreten eine ältere Monographie online im Internet zur Verfügung stellen wollen, mit dem ausschliesslichen Nutzungsrecht des Verlags konfrontiert werden, der, sofern der übliche Verlagsvertrag mit umfassender Rechteabtretung vorliegt, die neuen Rechte rückwirkend erhält – es sei denn der Autor widerspricht innerhalb der Frist eines Jahres.
Kritik am Referentenentwurf kommt auch von “Schulen ans Netz”
http://idw-online.de/pages/de/news88114
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?path=/stellungnahme
Auch das Urheberrechtsbündnis hat eine kurze kritische Stellungnahme vorgelegt:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de
Zu http://archiv.twoday.net/stories/102770
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Anschubfinanzierung für die elektronische Rekonstruktion von Stasi-Akten in Höhe von 2,2 Mio. Euro nicht genehmigt.
http://morgenpost.berlin1.de/archiv2004/041026/politik/story711933.html
Mit der Unauffindbarkeit der von der kommunistischen Regierung Polens am 23.8.1953 gegenüber der DDR abgegebenen Verzichtserklärung hinsichtlich von Reparationen befaßt sich die FAZ vom 30.10.2004 S. 4. Weder im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts noch in polnischen Archiven ist das Schriftstück im Original aufzufinden. Die Erklärung besteht wohl darin, dass ein solches offizielles Schriftstück nie existiert hat. Die Pressemeldung in der Parteizeitung Trybuna Ludu sei wohl das einzige, was man habe – nicht ungewöhnlich für den laxen Umgang mit Aktenschriftlichkeit in stalinistischer Zeit.
Leser Dr. Hans-Jürgen Döscher (Osnabrück) wendet sich in der FAZ vom 25.10.2004 S. 11 gegen die Darstellung von Leserin Dr. Maria Keipert (FAZ 11.10.2004) vom Politischen Archiv, dieses habe sich stets bemüht, forschungsfreundlich zu sein. Auf eine wissenschaftliche Geschichte des Archivs habe die Forschung vergeblich gewartet. Zeitgleich wurden manche, auch ältere Sachakten dem wissenschaftlichen Benutzer als nicht “vorlagefähig” bezeichnet, weil sie sich angeblich noch im Geschäftsgang befanden für die geplante Amtsgeschichte. Erst mit dem Bundesarchivgesetz von 1988 sei es besser geworden.