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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll zahnlos werden

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,322577,00.html

SPIEGEL Online berichtet, dass die zahlreichen Ausnahmen des vorgesehenen Gesetzes die angestrebte Transparenz zu torpedieren drohen.

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Zitieren aus unveröffentlichten Dokumenten

Aus unveröffentlichten urheberrechtlich geschützten Werken darf auch nach der vorsichtigen Lockerung des Zitatrechts, wie sie für den Korb 2 der UrhG-Novelle vorgesehen ist, gemäss § 51 UrhG nicht zitiert werden – eine Vorschrift, die von der zeitgeschichtlichen Forschung mit guten Gründen so gut wie nicht beachtet wird.

http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/images/archivalien/74.jpg

Da das Urheberrecht nach herrschender Meinung auch die “kleine Münze” schützt, ist es keinesfalls ausgemacht, dass dieses vom Bundesarchiv erstveröffentlichte Schreiben Albert Einsteins (gest. 1955) KEIN urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt. Ich würde zwar auch davon ausgehen, dass die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht ist – aber gilt das auch für ein deutsches Gericht?

Eindeutig als urheberrechtlich geschütztes Werk würde aber wohl der Brief von Thomas Mann eingestuft werden, der ebenfalls auf den Seiten des Bundesarchivs abgebildet ist:
http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/aus_dem_archiv/dokument/00010/index.html

Zum Veröffentlichungsrecht bei überragendem Interesse der Allgemeinheit (Anwaltsschriftsatz von Gregor Gysi) siehe auch das BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/1999/12/17
Vorinstanzen:
http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Knies/AMR/4a/4_anwaltsschriftsatz.htm

Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 2004/1 online

http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/aus_dem_archiv/mitteilungen/index.html

Die Hauszeitschrift enthielt immer wieder wichtige Beiträge, war aber eigentlich nie so richtig für die Öffentlichkeit bestimmt, eher “graue Literatur”. Nun ist sie mit 2004/1 endlich im Online-Zeitalter angekommen. Die einzelnen Beiträge liegen als PDFs vor.

Die “Mitteilungen” erscheinen seit 1993 ab 2004 mit zwei Druckausgaben pro Jahr und stehen jetzt auch online zur Verfügung.

Bei Fragen zu den “Mitteilungen”, steht Ihnen Frau Gisela Müller, Tel. 0261 – 505 221, zur Verfügung.

[Die Reichskanzler der Weimarer Republik. Zwölf Lebensläufe in Bildern]

[Der Zentrale Kaderdatenspeicher des Ministerrates der DDR]

[Die überregionale Erschließung personenbezogener Quellen zu Angehörigen der Wehrmacht, Luftwaffe und Waffen-SS]

[Aus der Arbeit der Projektgruppe Rationalisierung der Bewertung in der Abteilung B]

[Erwerb und Bestandsbildung der Zeitgeschichtlichen Sammlung – ein Überblick]

[“Archivwesen” im Bundesnachrichtendienst und Bestand B 206 im Bundesarchiv]

[Findbuch zum Bestand DP 3 – Generalstaatsanwalt der DDR (1949-1990)]

[Bewertung und Erschließung als Teamarbeit. Arbeitsbericht über die Anfertigung eines Findbuches zum Bestand DH 1]

[Erschließung des Bestands Pers 14 – Generale und Admirale der Nationalen Volksarmee]

[Alain-Fournier und das Bundesarchiv-Militärarchiv]

[Verwendung von Mitteln aus dem Restvermögen des FDGB von Unterlagen gewerkschaftlicher Provenienz]

[“Unbekannte Archive”: Deutsches Kabarettarchiv]

[Bundesarchiv – Statistik 2003]

Digitale Erschließung und Edition. Archivische Dienstleistungen im Informationszeitalter

Der Tagungsbericht ist online unter
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=585

Auszug:
“Die Frage der Kostenfreiheit der vorgeführten Angebote wurde aufgeworfen. Aufgrund der DFG-Förderung und der Tatsache, dass persönliche Benutzung im Lesesaal in der Regel kostenfrei ist, bleiben auch die Online-Angebote kostenlos.”

Auch auf dem Münsteraner Kolloquium vergangenen Dienstag griff Bundesarchiv-Präsident Weber das Stichwort “Open Access” auf und unterstrich, dass er sich für eine kostenfreie Präsentation eingesetzt habe. Demnächst würden auch eine Masse neuer Wochenschaufilme kostenfrei eingestellt.

Digitales Archiv: Auschwitz

Thomas Grotums Darmstädter Dissertation beschreibt die Erstellung und Auswertungsmöglichkeiten einer Datenbank, die „alle vorhandenen Quellen über die ehemaligen Auschwitz-Häftlinge“ umfassen soll (S. 10).

Die Rezension zu “Das digitale Archiv” (2004) ist online unter:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezbuecher&id=4300