http://139.18.24.18/de/Index.htm
Eine tolle Sache, aber durch die Java-Anwendung ausserordentlich langsam.
http://139.18.24.18/de/Index.htm
Eine tolle Sache, aber durch die Java-Anwendung ausserordentlich langsam.
Spitzenreiter ist wie schon seit geraumer Zeit:
Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW 10097 mal aufgerufen
Bildersuchmaschinen 4657
Linkliste Lateinische Texte im Internet 4317
Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl 3081
Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen 2249
Reader Elektronisches Publizieren und Open Access 1560
Gefahren durch Schimmelpilze 1513
Reichsdeputationshauptschluss 1457
The ACLU of Northern California filed an amici curiae brief on behalf of librarians and archivists urging the Ninth Circuit Court of Appeals to reverse a lower court’s decision allowing the government to preclude public access to the original writings of Ted Kaczynski. Kaczynski, who pled guilty to the “Unabomber” crimes, plans to donate his journals to the University of Michigan. The University, which has agreed to receive them, houses a special collection of materials on radical social and political movements, known as the Joseph Labadie Collection.
The Freedom to Read Foundation, founded by the American Library Association, and the Society of American Archivists, appearing as friends of the court, contend “that the original documents should be preserved and made accessible to scholars, researchers, and the general public, and that the First Amendment precludes irrational and arbitrary government action that could needlessly result in the destruction or deterioration of the papers and denial of public access.”
Read more at
http://www.aclunc.org/pressrel/041020-speech.html
Martin Vogel (Eur. Patentamt) übt in der FAZ (25.10.2004 S. 35) heftige Kritik am Kotau des Referentenentwurfs zum UrhG Korb 2 vor den Interessen der Verwerter. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem Urhebervertragsrecht. Auch bei der Regelung von § 31 IV (unbekannte Nutzungsarten), der wegfallen soll, werde die Position des Urhebers geschwächt. Bei der für die Altverträge ab 1966 vorgesehenen Regelung würden Interessen der Allgemeinheit vorgeschoben. Von der ursprünglichen Initiative der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ihre Archive für Bildung, lehre und Forschung unentgeltlich zugänglich machen wollten, sei nichts übriggeblieben. Vom jetzigen Vorschlag profitierten nur die Filmproduzenten und Verleger. Solange der Kanzler fürchtet, schließt Vogel, wegen neuer Anzeigen der verleger die nächsten Wahlen zu verlieren, ist eine sachbezogene Novellierung des Gesetzes nicht möglich.
In der Tat ist die Altverträge-Regelung für das Anliegen von Open Access katastrophal, da nun Wissenschaftsautoren, die später als ein Jahr nach Inkrafttreten eine ältere Monographie online im Internet zur Verfügung stellen wollen, mit dem ausschliesslichen Nutzungsrecht des Verlags konfrontiert werden, der, sofern der übliche Verlagsvertrag mit umfassender Rechteabtretung vorliegt, die neuen Rechte rückwirkend erhält – es sei denn der Autor widerspricht innerhalb der Frist eines Jahres.
Kritik am Referentenentwurf kommt auch von “Schulen ans Netz”
http://idw-online.de/pages/de/news88114
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?path=/stellungnahme
Auch das Urheberrechtsbündnis hat eine kurze kritische Stellungnahme vorgelegt:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de
Zu http://archiv.twoday.net/stories/102770
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Anschubfinanzierung für die elektronische Rekonstruktion von Stasi-Akten in Höhe von 2,2 Mio. Euro nicht genehmigt.
http://morgenpost.berlin1.de/archiv2004/041026/politik/story711933.html
Mit der Unauffindbarkeit der von der kommunistischen Regierung Polens am 23.8.1953 gegenüber der DDR abgegebenen Verzichtserklärung hinsichtlich von Reparationen befaßt sich die FAZ vom 30.10.2004 S. 4. Weder im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts noch in polnischen Archiven ist das Schriftstück im Original aufzufinden. Die Erklärung besteht wohl darin, dass ein solches offizielles Schriftstück nie existiert hat. Die Pressemeldung in der Parteizeitung Trybuna Ludu sei wohl das einzige, was man habe – nicht ungewöhnlich für den laxen Umgang mit Aktenschriftlichkeit in stalinistischer Zeit.
Leser Dr. Hans-Jürgen Döscher (Osnabrück) wendet sich in der FAZ vom 25.10.2004 S. 11 gegen die Darstellung von Leserin Dr. Maria Keipert (FAZ 11.10.2004) vom Politischen Archiv, dieses habe sich stets bemüht, forschungsfreundlich zu sein. Auf eine wissenschaftliche Geschichte des Archivs habe die Forschung vergeblich gewartet. Zeitgleich wurden manche, auch ältere Sachakten dem wissenschaftlichen Benutzer als nicht “vorlagefähig” bezeichnet, weil sie sich angeblich noch im Geschäftsgang befanden für die geplante Amtsgeschichte. Erst mit dem Bundesarchivgesetz von 1988 sei es besser geworden.
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/rechtsquellen.html
Es stehen nun über 40 Titel bereit, womit dieses Projekt, das erfreulicherweise VD 16-Nummern angibt, nunmehr zu den “grossen” gehört, die in meiner Liste
http://archiv.twoday.net/stories/113113
nicht vermerkt werden können.
Es gibt etliche Vorschriften des Urheberrechts, die sich auf die Arbeit der Archive hinderlich auswirken. Soviel ich weiss, haben sich aber die Archive und ihre Verbände (Archivreferentenkonferenz, VdA usw.) nicht zur Novellierung des Urheberrechts geäußert.
Der VdA sollte dem http://www.urheberrechtsbuendnis.de wie andere wissenschaftliche Verbände und viele einzelne Unterzeichner beitreten!
Zurecht moniert das Urheberrechtsbündnis in seiner Kurzstellungnahme (PDF) zum Referentenentwurf (PDF) für den 2. Korb, dass die On-the-spot-Consultation vom Entwurf ausschliesslich auf die öffentlichen Bibliotheken beschränkt wird, obwohl die maßgebliche EU-Richtlinie explizit auch die Archive nennt. Auch die Archive sollten die Möglichkeit haben, ihre Unterlagen (sowie ggf. Bestände der Archivbibliothek) vor Ort digitalisiert den Nutzern anzubieten. Die vorgesehene Beschränkung, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk immer nur an einem PC gleichzeitig genutzt werden dar, ist für Archive ohnehin nicht sinnvoll, da sie mit Originalen arbeiten und eine Steuerung des Ankaufsverhaltens ausscheidet. (Eine Veröffentlichung braucht die öffentliche Zugänglichmachung nicht zu bedeuten.)
Da auch an Archiven kleine Forschergruppen eingerichtet werden können, die sich auf § 52a UrhG berufen können, der die digitale Bereitstellung von Materialien ausschliesslich für diesen Nutzerkreis erlaubt, ist dem geplanten Wegfall dieser Vorschrift Ende 2005 entschieden entgegenzutreten.
Bei der geplanten Neuregelung des Zitatrechts sollte die Beschränkung auf veröffentlichte Quellen wegfallen, da sonst die zeithistorische Forschung in unerträglicher Weise eingeschränkt würde. Es ist gewohnheitsrechtlich üblich, dass aus unveröffentlichten Archivalien zitiert werden kann, auch wenn diese urheberrechtlich geschützt sein sollten (was angesichts des Schutzes der sog. “kleinen Münze” für mehr Archivaliengattungen zutrifft, als Archivare gemeinhin anzunehmen geneigt sind). Durch die vorgesehene generalklauselartige Rückbindung an die anständigen Gepflogenheiten kann potentiellem Missbrauch entgegengetreten werden.
Die bedenklichen Pläne hinsichtlich § 31 IV UrhG machen einmal mehr auf das massiv unterschätzte Problem aufmerksam, dass Rechteinhaber gerade bei unveröffentlichtem Archivgut sehr häufig nicht zu ermitteln sind (englisch: “orphaned works”). Hier darf der Gesetzgeber nicht nur die Verwerter begünstigen, sondern sollte auch an das Interesse der Allgemeinheit denken.
Und vielleicht am wichtigsten: Es muss für Archive im Rahmen ihrer gesetzlichen oder institutionellen Zuständigkeit möglich sein, frei zugängliche Fernseh- und Funksendungen sowie Internetseiten dauerhaft zu archivieren und einer Präsenznutzung zugänglich zu machen.
Within the framework of the SEPIA (Safeguarding European Photographic Images for Access) project, the Working Group on Descriptive Models developed a model and set of recommendations for cataloguing photographic collections. This model, called SEPIADES, consists of a wide range of suggested elements to describe digitally born as well as analogue photographic materials. It allows cataloguing on item as well as grouping or collection level.
On the basis of these recommendations, in close cooperation with the Working Group, an open-source software tool has been built to implement the SEPIADES model. The main features of the SEPIADES software tool are:
– multi-level description, allowing users to create their own hierarchy
– flexible and easy customizing to specific demands of users, providing extensive control over interface and contents
– cross-platform, running on Microsoft Windows 98 (1st or 2nd edition), NT 4.0 (with Service Pack 5 or later), ME, XP, and 2000 (with Service Pack 2 or later), OS X and Linux kernel v 2.2.12 and glibc v2.1.2-11 or later
– storage of records in human-readable XML format
– export function to Dublin Core according to recommended Dublin Core mapping by SEPIA Working Group on Descriptive Models
– search-and-retrieval function, based on Jakarta Lucene
– implementation of the Open Archives Initiative Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH), enabling users to share their data with others with minimal effort
– programmed in Java, allowing flexible integration with existing descriptive software packages
– GNU LGPL license, open source release
– UTF-8 compliant
Version 1.1. of the software tool can now be freely downloaded (as zip file) from http://www.knaw.nl/ecpa/sepia/workinggroups/wp5/cataloguing.html. On this webpage you will find more background information, a user manual and technical documentation on the software tool.
We greatly encourage everyone to have a look at the tool and hope it will contribute to improve accessibility to our shared visual memory,
Kristin Aasbø
Norwegian Archive, Library and Museum Authority/ National Library of Norway
Isabel Ortega García
National Library of Spain
Anne Isomursu
Finnish Museum of Photography
Torsten Johansson
Stockholm City Museum/ The Royal Library- National Library of Sweden
Edwin Klijn
European Commission on Preservation and Access (ECPA)
PS: For any comments, questions, remarks etc. please contact edwin.klijn@bureau.knaw.nl
About SEPIA: http://www.knaw.nl/ecpa/sepia
European Commission on Preservation and Access (ECPA)
P.O. Box 19121, NL-1000 GC Amsterdam,
visiting address: c/o KNAW, Trippenhuis, Kloveniersburgwal 29,
NL-1011 JV Amsterdam, The Netherlands
tel. ++31 – 20 – 551 08 39 fax ++31 – 20 – 620 49 41
Download als PDFs
Marcus Junkelmann stellt in dem Sonderheft, welches das Haus der Bayerischen Geschichte anlässlich der 300. Wiederkehr der Schlacht von Höchstädt herausgibt, vor allem den Ablauf der Schlacht und die Grundlagen des Militärwesens im 18. Jahrhundert vor. Wie musste die Region den Einfall von rund 100 000 Soldaten erleben und – am Abend des 13. August 1704 – ein Schlachtfeld mit 40 000 Gefallenen, Ertrunkenen, Verwundeten und Gefangenen?
Reichhaltiges und ausführlich erläutertes Bildmaterial und die detaillierten Karten des Schlachtenverlaufs tragen zum Verständnis des Geschehens bei.
http://www.ica.org/biblio.php?pdocid=171
The Records of NGOs, Memory… To Be Shared. A Practical Guide in 60 Questions
download: pdf 506.9 kb
This manual is a practical guide, which draws the attention of officials, staff and volunteers of non-governmental organizations (NGOs) to the value of their records and offers advice on their management and preservation. Some of these records are of crucial importance for the history of both the organizations themselves and the societies concerned.
author(s): Armelle Le Goff
subject(s): Basic Readings on Archives, Records & Knowledge Management, International Cooperation and Development
language: English
publication: 2004
ISBN/ISSN: 2-9521932-2-3
Also available in French.
http://actueelnieuws.ontheweb.nl bietet aktuelle Meldungen zum niederländischen Archivwesen, Teil des Portals
http://www.archiefstartpunt.nl
Das Koblenzer Bundesarchiv hat […] wichtige Aktenbestände aus der Zeit der deutschen Besatzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg erhalten. Der Großteil der Akten sei im August 2003 bei Aufräumarbeiten im Archiv der elsässischen Stadt Colmar gefunden worden, sagte die französische Europa-Ministerin Claudie Haigneré bei einer Übergabezeremonie im Pariser Außenministerium.
Im Regionalarchiv der niederländischen Stadt Tilburg sind letzte Aufzeichnungen eines im Konzentrationslager getöteten jüdischen Mädchens aufgetaucht, die an das weltberühmte Tagebuch der Anne Frank erinnern. Die 18 Jahre alt gewordene Helga Deen gibt darin auf 21 Seiten eines Schulheftes ihre Erlebnisse und Gedanken während ihres Aufenthalts im Juni 1943 im niederländischen Lager Vught wieder.
http://www.welt.de/data/2004/10/27/351668.html Textauszüge
http://www.stern.de/unterhaltung/buecher/?id=531285&nv=cp_L2_rt
(mit Foto)
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,323823,00.html
http://www.dw-world.de/dw/briefs/0,1574,1366149,00.html
Informationen des Archivs in Tilburg (NL):
http://regionaalarchief.tilburg.nl/helgadeen
http://regionaalarchief.tilburg.nl/helgadeen/achtergrondinformatie.htm
Graduiertenkolleg Archiv, Macht, Wissen – Organisieren, Kontrollieren, Zerstören von Wissensbeständen von der Antike bis zur Gegenwart
Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft neu geförderte Graduiertenkolleg richtet sich an qualifizierte Promovendinnen und Promovenden, deren Studienabschluss zur Promotion berechtigt oder die nach der Promotion ein Forschungsvorhaben bearbeiten und in der Betreuung der Graduierten mitwirken möchten. Die Betreuung der Dissertationen und Forschungsvorhaben erfolgt durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie. Kollegiatinnen und Kollegiaten müssen ihren Wohnsitz in Bielefeld nehmen und am Studienprogramm des Graduiertenkollegs teilnehmen. Bewerberinnen und Bewerber um Doktoranden und Postdoktorandenstipendien sollen in der Regel nicht älter als 28 bzw. 35 Jahre sein.
Das Graduiertenkolleg fördert im Rahmen seines Themenfeldes Promotionen zu allen Epochen der Geschichte. Der Förderungszeitraum beträgt bei Promotionen zwei Jahre (mit der Möglichkeit einer Verlängerung), bei Postdoktoranden ein Jahr. Die Stipendien richten sich nach den Bewilligungsgrundsätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (zur Zeit 1.000,- Euro für Doktoranden; 1.416,- Euro für Postdoktoranden) und werden durch einen pauschalierten Sachkostenzuschuss ergänzt. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge werden nach den Richtlinien der DFG gezahlt. Weitere Informationen unter http://www.uni-bielefeld.de/geschichte.
Das Graduiertenkolleg vergibt ab 1. April 2005
5 Doktoranden Stipendien
1 Postdoktoranden Stipendium
Bewerbungen um Aufnahme in das Kolleg müssen einen Lebenslauf, eine Übersicht zum Studienverlauf, Kopien der Zeugnisse und eine Beschreibung des geplanten Dissertations- bzw. Forschungsvorhabens im Umfang von maximal 10 Manuskriptseiten enthalten. Die Bewerbungen sind bis zum 22. Dezember 2004 zu richten an die
Kontakt: Leiterin des Graduiertenkollegs
Frau Prof. Dr. Martina Kessel
Universität Bielefeld
Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie
Postfach 100131
33501 Bielefeld
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/type=stipendien&id=635
Eine Anfrage von Mark Spoerer (Hohenheim)
http://www.augias.net/art_archiv_net_4109.html
und
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=anfragen&id=554
Die tschechischen Historiker werden in russischen Archiven die bisher streng geheimen Dokumente des sowjetischen Politbüros bezüglich der Warschauer-Pakt-Invasion der ehemaligen Tschechoslowakei im August 1968 studieren dürfen. Der russische Außenminister Sergej Lawrow hat im Laufe seines Besuches in Prag die Öffnung dieser Archive versprochen, berichteten tschechische Zeitungen am Donnerstag.
Im Rahmen der Stanford Digitalisierungsunternehmen ist via
http://site.ebrary.com/lib/medievalandmodern
auch online:
U. Chevalier: Répertoire des sources historiques du moyen âge. Bio-bibliographie. 1905
Man muss sich nur den Ebrary Reader herunterladen.
Modifying the INSPIRE Directive, an unsigned document, dated October 18, 2004, arguing that Europe’s INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) should recommend open access to publicly-funded spatial data.
Source:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
The unsigned document is from Jo Walsh see
http://egip.jrc.it/200410/1118.html
See also:
http://www.vterrain.org/freedata.ca/why-free.html
http://frot.org/devlog/0009_inspire.html
http://space.frot.org/docs/tcm_eurospatial.html
http://archiv.twoday.net/stories/375135 (German)
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040202/001496.html (German)
R. Gissing: Geodatenpolitik in Österreich: Herausforderung für Politik und öffentliche Verwaltung (2003)
http://213.47.127.15/corp/archiv/papers/2003/CORP2003_Gissing.pdf
Zitat:
Es bedarf des unmissverständlich geäußerten politischen Willens, dass die Bereithaltung öffentlicher Geodaten im allgemeinen und
staatlichen Interesse erfolgt und dass die dafür notwendigen gesetzlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
seitens der öffentlichen Hand zu erbringen sind. Weiters muss akzeptiert werden, dass die Aufwendungen für die Bereitstellung
öffentlicher Geodaten nicht aus Datenverkäufen und Nutzungslizenzen refinanzierbar sind, sondern mittelbar über höheres Steueraufkommen.
Damit wäre den öffentlichen Stellen der Druck genommen, ihre Existenzberechtigung durch möglichst hohe Einnahmen und Verkaufszahlen
von Geodaten nachweisen zu müssen. Ein wesentlich leichterer Zugang zu Geodaten zu erheblich günstigeren Konditionen
wird damit möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist die konzertierte Vorgangsweise in allen Gebietskörperschaften. Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Realisierung der Geodatenpolitik sind gegebenenfalls auch gegen den Widerstand einzelner Betreiber von Insellösungen zu
setzen. Für den Aufbau der erforderlichen technischen Infrastruktureinrichtungen werden Investitionen benötigt werden, die bei
konsequenter Verfolgung der genannten Ziele rasch durch Rationalisierungen und den damit verbundenen Kosteneinsparungen im
öffentlichen Dienst rückfließen werden.
Wesentlich für die Nachhaltigkeit der Bemühungen ist die Frage, ob der politische Wille auch gesetzlich derart verankert wird, dass
die Realisierung der Geodateninfrastruktur über Legislaturperioden hinaus möglich ist.
Bewusstseinsbildung in der öffentlichen Verwaltung
Die vorherrschende öffentliche Meinung über die öffentliche Verwaltung ist allgemein eine eher kritische. Daher ist es nicht verwunderlich,
dass die Dienststellen, die aus der Abgabe von Geodaten Einnahmen erzielen, dies mit dem Gefühl „ihrer hohen Wirtschaftlichkeit“
verbinden. Es liegt also im Bestreben dieser Stellen, ihr Image durch Erhöhung der Einnahmen und durch Weiterentwicklung
von Geodaten-Produkten weiter zu verbessern, meist unabhängig davon, ob dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einstellung
wurde und wird auch von diversen politischen Vorgesetzten gefördert.
Diese Situation fördert die Schaffung und den Ausbau von „Geodaten – Revieren“, die als Existenzsicherung und Machtfaktoren
betrachtet werden. Dazu kommt noch, dass auf Grund unzureichender Infrastruktur in der Vergangenheit auch aus praktischen Gründen
die Haltung von Paralleldatenbeständen notwendig und sinnvoll war.
Die Bewusstseinsbildung in Hinblick auf das Prinzip der verteilten Datenführung und des möglichst freien Zugangs zu Geodaten für
alle ist demnach ein etwas schwieriger Prozess.
Das im vorigen Abschnitt angesprochene politische Signal, dass der erwirtschaftete Kostendeckungsbeitrag kein Kriterium für die
Beurteilung von Effektivität und Effizienz einer Dienststelle ist, würde diesen Wandel erheblich erleichtern. Damit würde auch der
verwaltungsinterne Verkaufswettbewerb zu einem solchen des Best Practise-Modells verändert, wo optimierte technische und organisatorische
Abläufe sowie Problemlösungen im Vordergrund stehen.
Sollte man diese Gedanken nicht auf Kulturgut übertragen?
Über den schon Anfang 2004 erfolgten Übergang des Archivs der Familie Khevenhüller an das Kärntner Landesarchiv unterrichtet kurz das Österreich Journal (mit Farbbildern):
http://www.oe-journal.at/Aktuelles/Magazin/021_010404_A4.pdf
“Als Kaiser Ferdinand II.
die Religionsfreiheit des protestantischen
Adels aufhob und ihn vor die Alternative
Konversion oder Emigration stellte, entschied
sich der Großteil der Familie im Jahre 1629
aus Glaubensgründen für die Auswanderung. Bei dieser Emigration in die Freie Reichsstadt
Nürnberg nahm die Familie auch ihr
gesamtes Archiv mit, um für den Fall einer
Rückkehr Beweismittel zur Beanspruchung
ihrer Besitzungen zur Verfügung zu haben.
Dieses aus Schloß Landskron bei Villach
stammende Archiv gelangte durch Einheirat
im späten 17. Jahrhundert auf das Stammschloß
der reichsgräflichen Familie Giech in
Thurnau in Oberfranken.
Georg Khevenhüller hat 1959 ein kurz gefaßtes
Archivinventar veröffentlicht. Der Erwerb
dieser für die Landesgeschichte des
Spätmittelalters und der frühen Neuzeit noch
ungehobenen Schätze blieb jedoch für viele
Jahrzehnte ein unerfüllbar scheinender
Wunsch der Kärntner Archivare und Historiker.
Umso erfreulicher ist es, daß es dem
Kärntner Landesarchiv ausgerechnet im Jubiläumsjahr
2004 gelungen ist, diesen Schatz
zu heben. Nach mehrjährigen Verhandlungen
in enger Kooperation mit der Generaldirektion
der Staatlichen Archive Bayerns konnte
im Herbst des Vorjahres ein Kaufvertrag abgeschlossen
werden. Großzügige Unterstützungsleistungen
durch die Privatstiftung
Kärntner Sparkasse und den Geschichtsverein
für Kärnten ermöglichten die Aufbringung
des Kaufpreises.”
Das Kärntner Landesarchiv feiert seinen 100. Geburtstag. Die Institution war im Jahre 1904 offiziell installiert und der Historiker August Jaksch Ritter von Wartenhorst zum ersten Archiv-Leiter bestellt worden. Heute lagern in den Räumlichkeiten in Klagenfurt rund 150 Millionen Seiten beschriebenes Papier, darunter Kostbarkeiten wie die “Millstätter Genesis”, das erste Siegel mit dem Kärntner Wappen aus dem Jahre 1253 und das Khevenhüller-Archiv.
Die ersten Spuren eines Archivwesens im Raum Kärnten gehen bis ins 13. Jahrhundert zurück. […] Mit der Gründung des Geschichtsvereines Kärnten im Jahr 1844 wurde das Archivwesen konsequent betrieben.
Landeshauptmann Jörg Haider (F) rief Mittwoch Abend in einer Feierstunde dazu auf, dass das Archiv weiterhin erfolgreich Widerstand gegen politische Instrumentalisierung leisten und seine stets wissenschaftlich korrekte Position beibehalten solle. Es hätte immer wieder Versuche gegeben, die Landesgeschichte umzuinterpretieren, die jeweilige Leitung des Landesarchivs habe sich jedoch nicht vereinnahmen lassen. (APA)
http://derstandard.at/?url=/?id=1825150
Keine “Jubiläums-Homepage”:
http://www.landesarchiv.ktn.gv.at
(Aber einiges zur Geschichte.)
Das audiovisuelle Gedächtnis leidet darunter, dass es zwar aus Bildern und Tönen besteht, aber sein Erlöschen in der Öffentlichkeit weder sichtbar noch hörbar ist. Wenn ein Glasfenster der Kathedrale von Chartres herabfällt oder ein Feuer die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar verwüstet, erregen sich ganz Frankreich und Deutschland. Sofort werden landesweite Spendenaktionen organisiert. Und die ganze Welt findet es unerträglich, dass die Tempel von Angkor verfallen. Derweil zerfallen in aller Stille und Tag für Tag Kilometer von Film- und Tonbändern.
In der Monde diplomatique (Okt. 2004, S. 9) plädiert IFTA-Präsident Emmanuel Hoog für den Erhalt des audiovisuellen Erbes der Menschheit. Er schließt mit einigen vagen Aussagen zum Problem des Urheberrechts, die wohl dem vergleichweise progressiven Publikationsort des Artikels geschuldet sind:
Abgesehen von den Kosten wird das eigentliche Problem sein, wie mit den Urheber- und Eigentumsrechten und den daraus entstehenden Ansprüchen Einzelner umzugehen ist. Die fortschreitende Privatisierung und Personalisierung der Eigentumsrechte an unseren Erinnerungen scheint dem allgemeinen Zugang zum gemeinsamen Erbe zu widersprechen. Entsteht hier ein neues Paradox, eine neue Grenze? Die Geschichte der Archive war lange Zeit eins mit der der Trägermedien, nun scheint sie zunehmend zur Geschichte der Eigentumsrechte zu werden. Wird es uns gelingen, die Interessen an Privatbesitz und Gemeingut zu vereinen und einen Zugang zu den Schätzen zu ermöglichen? Für die Zukunft ist eine gesetzliche Pflicht zur Hinterlegung von Belegexemplaren geplant. Sie führt zum planvollen Aufbau audiovisueller Bibliotheken, die morgen den durch Verschlüsselungs- und Kopierschutztechniken zwar gesicherten, aber allgemeinen Zugriff auf alle Gedächtnisse der Welt erlauben könnten.
Astrid M. Eckert: Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004. 534 Seiten, 68,- [Euro].
Kein Buch für die Fachausbildung im Archivwesen. Astrid M. Eckert betrachtet vielmehr die Verhandlungen über die Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Archivguts nach 1945 als eine aufschlußreiche Komponente im Kräftefeld der westdeutsch-westalliierten Beziehungen und der bundesdeutschen Souveränitätsbestrebungen. Sie interpretiert die Geschichte der Aktenrückgabe zunächst als Auseinandersetzung um historiographische Deutungsmacht. Soll “das Ausland” die deutsche Geschichte schreiben? Sind “die Deutschen reif” für die Akten? Welche Gefahrenherde liegen in Zugangsklauseln oder in der Duplizierung durch Mikroverfilmung? Solche zeitgenössischen Fragen greift die Autorin auf und fügt eigene Fragen hinzu: Wie aktengläubig waren die in das Rückgabethema involvierten Geschichtsschreiber und Geschichtsinteressenten? Wie reflektierten die deutschen Archivare, die so lebhaft die Rückgabe forderten, den deutschen Kulturraub im Zweiten Weltkrieg, an dem sie zum Teil selber kräftig beteiligt gewesen waren? Neben dem dezidiert geschichtspolitischen Interesse an der Gestaltung der “Aktenlage” wird auch anderes Nutzungsbegehren erkennbar; so gab es ein paar Einsprengsel britischer Wirtschaftsinteressen an Industrieakten, und manche penible Lagekarte des Generalstabs erfreute sich in den fünfziger Jahren jenseits des Atlantiks wieder aktiver Benutzung.
Sodann fragt die Autorin nach der Relevanz der Akten für die Formierung der Deutschland-Geschichtsschreibung in den beteiligten Ländern, vor allem aber für die Anfänge der westdeutschen Zeitgeschichtsforschung. Sie beleuchtet Bezüge zwischen den Rückgabeverhandlungen und der Gründung des Bundesarchivs und des Instituts für Zeitgeschichte sowie der Wiedergründung des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. Nebenbei gelingt ihr eine präzise Darstellung der Nazifizierung und Entnazifizierung deutscher Archivare, ihrer Abwehrstrategien im “Fegefeuer der Entbräunung” (wie es im kollegialen Schriftverkehr hieß) und ihrer nahezu ungebrochenen Kontinuität. […]
Das Buch von Frau Eckert liest man wegen der spannend erzählten Passagen und der eleganten Formulierungen mit Vergnügen. […] Dieses Buch ist ganz und gar mit dem Methodenarsenal der alten Zeitgeschichte geschrieben – und gerade deshalb so vorzüglich.
meinte Hans Günter HOCKERTS in der FAZ vom 8. Oktober 2004 S. 8
Nicht ganz 99 Thesen hat Ulrich Sieber dem Gesetzgeber dazu gerade ans Infobrett genagelt. In einem Memorandum kommt der renommierte Freiburger Informationsrechtler zu dem Schluss, dass “bei den bisherigen Reformen des Urheberrechts die Bedürfnisse des Bildungsbereiches nicht ausreichend berücksichtigt oder klargestellt wurden.” Hintergrund der Denkschrift ist die im vorigen Jahr begonnene Modernisierung des deutschen Urheberrechts. Dabei war auch die Nutzung geschützter Werke im Unterricht neu geregelt worden. Nicht immer zum Vorteil von Lehrern und Schülern, wie Sieber jetzt moniert.
Siebers Kritik ist keine graue Theorie. Das Memorandum beruht auf Erfahrungen von “Lehrer-Online”, einer vom Bundesbildungsministerium geförderten Internet-Plattform für den schulischen Einsatz neuer Medien. In der Rechtsredaktion von “Lehrer-Online” hört Katrin Napp täglich, welche Sorgen die Lehrer in der Praxis plagen. “Die meisten Fragen betreffen Veröffentlichungen im Internet und Filmvorführungen. Aber auch die Nutzung schulinterner Datennetze hat Unsicherheiten entstehen lassen.”
Gerade im Online-Bereich sieht Sieber den Lehrern dicke urheberrechtliche Knüppel zwischen die Beine geworfen, etwa beim Speichern von geschützten Texten und Bildern auf dem Schulserver. Diese sei nach den getroffenen Regelungen nur zulässig, wenn sie unmittelbar für einen konkreten Unterricht erfolge. Doch selbst wenn die Materialien rechtmäßig gespeichert seien, so Sieber weiter, dürften sie den Schülern nur höchst eingeschränkt zur Verfügung stehen. Nämlich nur innerhalb der Schule und der Unterrichtszeit – das lege der Gesetzeswortlaut nahe. Dass Schüler im Rahmen von Hausaufgaben oder außerschulischen Projektarbeiten auf diese Daten zugreifen können, wäre demnach unzulässig. Damit aber ist für Sieber “die Online-Nutzung von Inhalten im gesamten Bereich des E-Learning genau so ausgeschlossen wie in anderen modernen Unterrichtsformen”.
Düstere Aussichten für den schulischen Einsatz neuer Medien. Viele Lehrer, sagt Katrin Napp, ärgere vor allem die Widersprüchlichkeit der Gesetzgebung. “Was der Staat von ihnen im Unterricht verlangt, erschwert er durch ein praxisfernes Urheberrecht.” Da sind den Lehrern auch ihre traditionellen Interessenvertreter keine Hilfe. Denn die GEW und die Lehrerverbände haben sich des Themas noch gar nicht angenommen. In der bisherigen Reform spiegeln sich vor allem die Interessen der Rechteinhaber wie der Verlage und Verwertungsgesellschaften wider. Daran hat auch ein kürzlich vorgestellter Entwurf des Justizministeriums nichts geändert, in dem weitere Reformschritte skizziert sind. Keine Reform der Reform also.
SZ 4. Oktober 2004
Bei den Archiven sieht es nicht anders aus: Auch hier erschweren Regelungen des UrhG die Arbeit. Aber auch hier vermisst man ein klares und entschiedenes Eintreten der Verantwortlichen (etwa im VdA, der sich meines Wissens nie zur UrhG-Novelle geäußert hat) für ein archivgerechtes Urheberrecht.
[…] Die Geschichte des Archivs ist die Geschichte der menschlichen Gedächtnissysteme und ihrer fragilen Materialien, von den Tontafeln der Sumerer bis heute. Als solche ist sie eine Geschichte des Bewahrens – und ein Verzeichnis von Katastrophen. Hinter jedem Bibliotheksbrand erhebt sich der Schatten von Alexandria. Am Beginn des modernen französischen Archivwesens steht der Verlust der Reisekanzlei Philipp Augusts in der Schlacht von Frétéval im Jahr 1194. Aber das Archiv hütet auch die Glut des Krieges und lässt sie Jahrzehnte später unerwartet wieder aufflackern. Neue, unerhörte Enthüllungen schienen bevorzustehen, als kürzlich der amerikanische Geheimdienst die “Rosenholz-Dateien” mit den Namen der Westagenten des Ministeriums für Staatssicherheit freigab. Daraus ist nichts geworden. Aber ein gelehrtes Werk wie das “Germanistenlexikon” war dazu angetan, bedeutende Nachkriegskarrieren nachträglich in Zwielicht zu tauchen. Bald sechzig Jahre nach dem Krieg wurde die Mitgliederkartei der NSDAP zu einem fatalen Orakel.
Dass diese Zentralkartei, das Hauptstück des Berliner Document Center, erhalten blieb und den Alliierten in die Hände fiel, verdankt sich nur einer Serie von Zufällen. Offenbar hat der Besitzer der Papiermühle Wirth in MünchenFreimann den Vernichtungsbefehl der NSDAP-Reichsleitung vom April 1945 ignoriert und es vorgezogen, die Existenz der gut acht Millionen Mitgliedskarten dem amerikanischen Stadtkommandanten von München anzuzeigen. Aber der Hinweis blieb beim Counter Intelligence Corps der 7. Armee hängen. Wochen und Monate gingen ins Land, es wurde September, bevor den Stäben zu dämmern begann, dass sie da ein Zentraldokument des Dritten Reiches vor sich hinschimmeln ließen. Im Januar 1946 wurden die fünfzig Tonnen Karten ins Document Center nach Berlin gebracht.
Die am Deutschen Historischen Institut in Washington forschende Historikerin Astrid Eckert hat diese Anekdote aus der unmittelbaren Nachkriegszeit überliefert. Es ist eine Welt wie aus Zettels Albtraum. Eckerts Studie über die Jagd der Alliierten auf die Akten des Dritten Reichs und ihre späte Rückkehr (“Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg”, soeben im Verlag Franz Steiner erschienen) straft alle romantischen Vorstellungen vom stillen Leben der Archive Lügen. Bei diesem Rennen machten sich auch die Alliierten untereinander Konkurrenz. Ganze Jagdpartien von Nachrichtendienstlern und Archivaren kreuzten durchs eroberte Deutschland: “Um manche Zielobjekte setzte ein wahrer Wettlauf ein, und die Trophäe selbst wurde um den Preis ernster diplomatischer Verwicklungen eifersüchtig gehütet.”
Nachdem Präsident Roosevelt, um die Stimmung der Truppe zu heben, Ende August 1944 zugelassen hatte, dass Angehörige der Armee Trophäen sammeln durften, gab es kein Halten mehr: Das Sammelfieber erfasste die Armee, vom ersten bis zum letzten Mann. Ein Exemplar der Nürnberger Gesetze mit den Originalunterschriften, unter anderem von Hitler und Frick, gelangte über mehrere Stationen endlich in die Tasche von General Patton. Der verschenkte es bei einem Besuch in Kalifornien an die Huntington Library in San Marino, weil er mit der Familie des Mäzens Henry Huntington befreundet war.
Die Historie der Archive ist erfüllt von solchen Anekdoten, die einen sind kurios, die anderen grausam, und manche sind einfach nur banal. Und dann gibt es noch die Geschichten von den deutschen Archivalien, Künstlernachlässen und Gelehrtenpapieren, die weiterhin in die Vereinigten Staaten abwandern, weil hierzulande die Wertschätzung (und konsequenterweise auch das Geld) fehlt für solche unersetzlichen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit. Das sind die traurigen Geschichten.
Ulrich Raulff in der SZ vom 25.9.2004
http://inkunabeln.ub.uni-koeln.de/vdibProduction/handapparat/nachs_w/cappelli/cappelli.html
Im “Handapparat” des Kölner Inkunabelprojekts wurde digitalisiert:
Cappelli, Adriano: Lexicon Abbreviaturarum. 2. verb. Aufl. Leipzig 1928.
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