Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Genealogie
Tag: 6. Juli 2004
Vor 250 Jahren promovierte in Halle eine Frau
Am 12. Juni 1754 promovierte Dorothea Erxleben aus Quedlinburg als erste Frau im deutschsprachigen Raum an der Uni Halle zum Doktor der Medizin.
Das in heutigen Ohren etwas ungelenk klingende Thema ihrer Arbeit “Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten” verteidigte sie erfolgreich und arbeitete anschließend bis zu ihrem Tod als praktische Ärztin in ihrer Heimatstadt.
“Ihre Promotion war eigentlich illegal”, sagt Ralf-Torsten Speler, Kustos der Uni Halle. Schließlich wurde in Preußen erst rund 150 Jahre später, nämlich 1908, ein Gesetz erlassen, das Frauen die Möglichkeit gab, sich offiziell an einer Universität einzuschreiben. Die Tatsache, dass Erxleben es wesentlich früher schaffte, liegt nicht nur an ihrer starken Persönlichkeit. “Halle war damals beseelt von einem aufklärerischen Geist”, sagt Speler.
So die Mitteldeutsche Zeitung vom 29.6.2004
Erxleben-Kurzbiographie
http://www.meinhard.privat.t-online.de/frauen/erxleben.html
BR-Funkmanuskript PDF
http://www.br-online.de/wissen-bildung/collegeradio/medien/ethik/erxleben/manuskript/doclink.pdf
Zum Frauenstudium siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/253182
Autographensammlung Dr. Georg Heberlein
Als die Töchter von Georg Heberlein am 1. Mai 1995 dem damaligen Bundespräsidenten Kaspar Villiger die Sammlung zu Handen der Eidg. Militärbibliothek übergaben, wünschten sie, dass die Dokumente auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollten.
Die Eidg. Militärbibliothek versuchte dieser Verpflichtung nachzukommen, indem sie einem ersten – bescheidenen – Katalog eine stark überarbeitete Fassung mit einer Fülle von Angaben zu den Dokumenten und deren Verfassern folgen liess. Wie aber könnte man heute die Sammlung einer breiten Öffentlichkeit besser zugänglich machen als auf dem Internet? Die Militärbibliothek freut sich daher ganz ausserordentlich, dass dies heute dank der Mitarbeit und Unterstützung vieler möglich geworden ist. Ganz besonders danken wir allen, welche mitgeholfen haben, die Dokumente zu scannen, und Daniel Frauchiger, der im Rahmen seiner – letzten – Militärdiensttage diesen Internetauftritt geschaffen hat.
Ganz im Sinne der grosszügigen Donatoren erteilen wir allen, welche Kopien dieser Dokumente für sich verwenden wollen, unsere Bewilligung dazu – ohne weitere Kosten. Wir bitten sie nur, auf die Herkunft der Dokumente (Autographensammlung “Dr. Georg Heberlein” der Eidg. Militärbibliothek, Bern) hinzuweisen.
Für einen Druck liefert die Eidg. Militärbibliothek auf Wunsch einzelne Dokumente in einer reprofähigen Qualität (Originalgrösse, 300 dpi, 24 bit, tiff).
Kartenmaterial online
Eine nützliche Linksammlung bei ROTULA:
http://rotula.blogger.de/stories/121694
Nachlasserschliessung
From: Gerd Brinkhus <gerd.brinkhus@UB.UNI-TUEBINGEN.DE>
Sender: Bearbeitung von Inkunabeln in Bibliotheken <INCUNABULA-L@LISTSERV.DFN.DE>
Subject: Fortbildungsveranstaltung
Date: Tue, 6 Jul 2004 15:12:15 +0200
To: INCUNABULA-L@LISTSERV.DFN.DE
Liebe Listenteilnehmer,
vom 25. bis 27. Oktober 2004 findet das
6. Tübinger Symposium “Handschriften, Alte Drucke”
veranstaltet von der Universitätsbibliothek Tübingen in Verbindung
mit dem Verein deutscher Bibliothekare (VDB) in Blaubeuren statt.
Leitung: Dr. Gerd Brinkhus, Leiter der Abteilung Handschriften / Alte
Drucke der Universitätsbibliothek Tübingen
Termin: 25.10. bis 27.10.2004
Beginn: Montag, 12.00 Uhr (Mittagessen 12.30)
Ende: Mittwoch, 14.00 Uhr
Ort: Heinrich-Fabri-Institut der Universität Tübingen,
Auf dem Rucken 35, 89143 Blaubeuren (bei Ulm)
Tel. 07344/4529
Teilnehmerbeitrag: EURO 320,- inkl. Unterkunft / Verpflegung (EZ)
(VDB Mitglieder EURO 300.-)
Teilnehmerzahl: max. 30 Personen
Auskunft und Anmeldung:
WIT-Wissenstransfer, Universitätsbund Tübingen
Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen
Tel. 07071/29-76439 und 29-76872
Fax: 07071 / 29-5990
Programm
Montag, 25.10.2004
13.30 Einführung Dr. Gerd Brinkhus
13.45 Annelen Ottermann, M.A.: Vom Wachsen einer Rara Sammlung:
Zwischenbilanz aus der Stadtbibliothek Mainz.
14.30 Dr. Ferdinand Beßelmann :Vom Verschwinden “Alter Drucke”
15.00 KHK Wolfgang Schönleber (Landeskriminalamt Baden-
Württemberg): Diebstahl in Bibliotheken sowie Hehlerei und illegaler
Handel mit Bibliotheksgut. Möglichkeiten bei der Prävention und
Wiederbeschaffung von gefährdetem und abhanden gekommenem
Bibliotheksgut.
17.00 Dr. Claudia Fabian , Ass. Jur. Karin Knaf (BSB
München):
Veröffentlichung von Reproduktionen aus dem Bestand einer
wissenschaftlichen Bibliothek: Praxis und Regelungen der Bayerischen
Staatsbibliothek
Dienstag, 26.10.2004
9.00 Dr. Jutta Weber (SBPK Berlin ) Nachlaßerschließung auf
allen Ebenen in Bibliotheken und Archiven. Die RNA als gemeinsame
Grundlage für ein Abgestimmtes Vorgehen in der Präsentation der
Erschließungsergebnisse.
10.00 W. Buchmann (BArch. Koblenz): Nachweis und Erschließung
von Nachlässen in Archiven
11.00 Dr. Annette Gerlach (Berlin) Schimmelsanierung und
Massenentsäuerung.
Erfahrungen bei einem Projekt an der ZLB
14.00 Dr. Irmhild Schäfer (BSB München): Die Vergabe von
Restaurierungsaufträgen ,
die Praxis der Bayerischen Staatsbibliothek
15.00 Inkunabelkataloge im Netz
Dr. Konstanze Mittendorfer, (ÖNB Wien ): Der Inkunabelzensus
Österreich
Dr. Bettina Wagner (BSB München) Die Inkunabeln
der Bayerischen Staatsbibliothek ,
im Netz
Dr. Thomas Stäcker (Wolfenbüttel): 1000 Inkunabeln im Netz: Aufbau
und Erschließung eines umfangreichen digitalen Quellencorpus im
Projekt Verteilte digitale Inkunabelbibliothek (vdIb)
Ninon Suckow (SBPK Berlin ): Die GW-Datenbank im
Zusammenspiel mit anderen , Angeboten
Dr.Friedrich Seck,, Ulrike.Mehringer (Tübingen)
Neues von INKA – Normierungen Verknüpfungen
Mittwoch, 27.10.2004
9.00 Dr. E. Overgaauw (SBPK Berlin): Möglichkeiten und
Grenzen von Digitalisierungsprojekten ,
10.0 Dipl.Ing. Andrea Heist (Weimar): Projekt
Farbsicherungsverfilmung: Aspekte der Digitali
sierung und Erschliessung
11.00 Dr. Matthias Miller, Dr. Armin Schlechter, (Heidelberg):
Zur Katalogisierung medizinischer Handschriften
11.45 Abschlussbesprechung (Dr. Gerd Brinkhus)
12.30 Mittagessen
Mit freundlichen Grüssen
IhrDr. Gerd Brinkhus
Universitätsbibliothek Tübingen
D 72016 Tübingen
Tel.: (49) +7071 2972585
Fax: (49)+7071 293123
Abgabe amtlicher Druckschriften an Bibliotheken
Wenn ein Archiv eine Veröffentlichung herausgibt, muss es dann Bibliothekspflichtexemplare abliefern?
Behörden (also auch Archive) haben mit ihren Veröffentlichungen einige Bibliotheken unentgeltlich zu beliefern. Sehr ausführliche Informationen zu Amtsdrucksachen bietet die SB zu Berlin auf ihren Seiten. Sie hat auch die Abgabeerlasse, in denen die Einzelheiten geregelt sind, im Wortlaut dokumentiert:
http://amtsdruckschriften.staatsbibliothek-berlin.de/de/erwerbungen/abgabeerlasse.html
Im Erlass der Bundesregierung von 1958 heisst es:
Alle Behörden und Dienststellen des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben von allen von ihnen herausgegebenen oder in ihrem Auftrag einmalig oder laufend erscheinenden Drucksachen oder sonstigen Veröffentlichungen je ein Freiexemplar an die
Deutsche Bibliothek, Frankfurt/Main,
Westdeutsche Bibliothek, z. Z. Marburg
[jetzt: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz],
Bibliothek des Deutschen Bundestages, Bonn,
Bayerische Staatsbibliothek, München,
unmittelbar nach ihrem Erscheinen abzuliefern.
Für die Universitätsarchive NRW gilt im Abgabenerlass NRW:
Wissenschaftliche Veröffentlichungen der oder aus den Hochschulen und anderen Einrichtungen des Landes sind von der Ablieferung als Amtsdrucksachen ausgenommen; die Ablieferung derartiger Veröffentlichungen aufgrund anderweitiger Vorschriften bleibt unberührt.
In Bremen heisst es explizit:
“Die Bestimmungen des Bremischen Archivgesetzes bleiben hiervon unberührt.”
Auf jeden Fall erhalten nach den allgemeinen Pflichtexemplargesetzen die Deutsche Bibliothek und die zuständige Pflichtexemplarbibliothek(en) des Landes Pflichtexemplare.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Deutsche Bibliothek:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/dbiblg/__18.html
Rechtsgrundlage in NRW (Abgabe an Bonn, Düsseldorf oder Münster):
http://www.ulb.uni-bonn.de/bibliothek/bestaende/pflichtbestand/pflichtexemplargesetz.htm
Über die bibliothekarischen Pflichtexemplargesetze orientiert eine Diplomarbeit von 2001 (PDF):
http://edoc1.bibliothek.uni-halle.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-20/dplmtext.pdf