http://extern.historicum-archiv.net/liwi//2004/liwi2004-26.htm
Diese herausragende Internetpräsentation eines deutschsprachigen Archivs wird vom neuesten Link-Wink bei http://historicum.net vorgestellt.
http://extern.historicum-archiv.net/liwi//2004/liwi2004-26.htm
Diese herausragende Internetpräsentation eines deutschsprachigen Archivs wird vom neuesten Link-Wink bei http://historicum.net vorgestellt.
YaBlo moniert horrende Archivgebühren (fürs Selberfotografieren!) des Stadtarchivs Zwickau:
http://www.yablo.de/index.php?id=35
Kommentar:
Wieso werden eigentlich wissenschaftliche Arbeitende durch solche extrem benutzerunfreundlichen Gebührenregelungen regelrecht bestraft? Da kann man es keinem Doktoranden verdenken, wenn er sich ein kostengünstig zu bewältigendes “Literaturthema” aussucht.
Es wäre schön, wenn mal jemand gegen diese Benutzungsgebühren klagen würde. Gebühren für die Erlaubnis, eigene Aufnahmen anfertigen zu dürfen, können nach den allgemein üblichen abgabenrechtlichen Grundsätzen nicht je Aufnahme erhoben werden, da der Gebühr keine Leistung des Archivs entspricht. Die Rechtswidrigkeit ist also mit den Händen zu greifen. Aber alle kuschen und zahlen …
Levolds Chronik der Grafen von der Mark liegt zwar in einer zuverlässigen MGH-Ausgabe (ed. F. Zschaeck, Scr. rer Germ. N.S. 6, 1929) vor, aber solange diese nicht frei online zur Verfügung steht, wird man im Web mit der alten Ausgabe von Tross 1859 (mit Übersetzung) vorlieb nehmen müssen, die von der Kölner Wiso-Bibliothek vor kurzem digitalisiert wurde:
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Northof/northof_index.html
Der Levold-Artikel von Brinkhus im ²VL 5, 740 übersieht, dass der bei Tross abgedruckte Kölner Bischofskatalog Levolds MG SS XXV, 358-362 gedruckt ist (vgl. Markus Müller, Die spätma. Bistumsgeschichtsschreibung, 1998, 106, 108).
“Chronist, * 3. Febr. 1279, † 3. Okt. 1359 (?), aus ritterbürtiger märk. Familie, Studium in Erfurt und Avignon. Er folgte 1314 dem 1313 zum Bf. gewählten Adolf v. d. Mark nach Lüttich. Als Domkanoniker, Verwaltungsfachmann, Kenner des Lehnrechts und polit. Berater mit guten Beziehungen zur Kurie genoß L. das Vertrauen Adolfs. Unter Adolfs Nachfolger, Engelbert v. d. Mark (1345-64), sank sein polit. Einfluß, doch avancierte er zum Erzieher der märk. Gf.ensöhne. Neben hist. unbedeutenderen Werken und der Anlage des Lütticher Lehnbuchs (um 1343) verfaßte L. 1357/58 eine Chronik der Gf.en v. d. Mark, der ein kurzer Fürstenspiegel vorangestellt ist, der sich mit prakt. Hinweisen zum Regieren an Fs. und Lehnsleute wendet.” (W. Herborn in: Lexikon des MAs)
Vor einhundert Jahren erlaubte der württembergische König Frauen die Immatrikulation an der Universität Tübingen – daran erinnert die ZEIT:
http://www.zeit.de/2004/23/C-Stockmayer
Es gibt dazu auch eine Website:
http://www.uni-tuebingen.de/frauenstudium/frauenstudium/frauenstudium.html
In Bonn konnten Frauen bereits 1896 studieren, wie eine virtuelle Ausstellung belegt:
http://www.frauengeschichte.uni-bonn.de/ausstell/ausstell.htm
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenstudium
Siehe zu Dorothea Erxleben:
http://archiv.twoday.net/stories/259152
Über das Internetarchiv Kahles, Googles Usenet-Archiv und anderes berichtet die Morgenwelt.
Es wird am 30. Juni vorgestellt:
http://www.archiv.net/isy.net/servlet/broadcast/aktuelles_news.html?newsid=3896
Hier findet man bereits einen Link zum Downloads der ältesten Urkunde (Ottos III.).
http://mdz.bib-bvb.de/digbib/bayern/lori
Von Johann Georg Loris Geschichte des Lechrains erschien nur der zweite Band, die Quellensammlung (Urkunden, Akten usw.) vom 11.-18. Jh., die nach wie vor für die Geschichte des Lechrains von grossem Wert ist.
Zu einer angemessenen Erschliessung des Digitalisats hätte es gehört, dass das mutmassliche Erscheinungsjahr (1765?) angegeben worden wäre. ADB 19, 194 nennt 1764 und als Erscheinungsort München. Quellenverz. Dt. Rechtswb. hat ca. 1765.
http://www.antiquusmorbus.com/Index.htm
Antiquus Morbus is a collection of old medical terms and their modern definitions.
Languages: English, German, Latin etc.
DFG-Strategiepapier “Aktuelle Anforderungen der wissenschaftlichen Informationsversorgung…”, Juni 2004
Zum Thema “Open Access” (der Begriff fällt nicht):
“Für die an einer Hochschule produzierten wissenschaftlichen
Erkenntnisse ist anzustreben, dass, insbesondere bei digitaler
Publikation, ein Verfügungsrecht in der wissenschaftlichen
Öffentlichkeit verbleibt. Im Rahmen der erreichbaren Kompromisse im Urheber- und Autorenrecht ist für wissenschaftliche Publikationen die freie Zugänglichkeit als Prinzip zu vertreten.”
Zum Thema wissenschaftlich-technische Unterlagen:
“Wissenschaftliche Primärdaten haben bislang insgesamt mit Blick auf eine Langfristarchivierung keine angemessene Aufmerksamkeit
gefunden. Im Zusammenwirken mit den Universitätsrechenzentren
sollten die Universitätsbibliotheken diese Aufgaben für die Primärdaten ihrer Hochschule übernehmen.”
Dazu ist aus Sicht der Universitätsarchive festzustellen:
1. Die Universitätsarchive verfügen (noch?) nicht über die erforderlichen Ressourcen und das Know-how, diese den Bibliotheken zugewiesene Aufgabe zu übernehmen.
2. Gleichwohl hat der Gesetzgeber bei allen Unterlagen des öffentlichen Bereichs – und dazu zählen auch wissenschaftliche Primärdaten – die Entscheidung über die dauerhafte Aufbewahrung in die Hände der Archive (und nicht der Bibliotheken!) gelegt.
3. Die mögliche rechtliche Konstruktion, dass “Wissenschaftsarchive” Unterlagen verwahren, die für die abgebenden Stellen nach wie vor von Bedeutung sind und daher nicht archivisch bewertet werden, löst das Problem nur auf einer vordergründigen Ebene.
4. Planungen über die Langfristarchivierung (unveröffentlichter) Primärdaten an Hochschulen haben daher die Hochschularchive von Anfang an zu beteiligen.
1. Nach hessischem Landesrecht ist die Entscheidung über die Archivierung einer Ermittlungsakte beim Hessischen Staatsarchiv kein Verwaltungsakt, der begründet werden muss (§ 39 HessVwVfG).
2. Einen Anspruch auf Vernichtung einer Ermittlungsakte hat der Beschuldigte angesichts der datenschutzrechtlichen Schutzvorschriften im Hessischen Archivgesetz nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen.
VG Darmstadt, Urt. v. 15. 10. 2003—5 E 1395/97 (3)
Neue Juristische Wochenschrift 2004, Heft 2O S. 1473
(herzl. Dank an Herrn Bischoff, MR)
Exzerpt:
Warum ein bestimmtes Schriftstück als geschichtlich wertvoll und daher als archivierbedürftig angesehen wird, bestimmt sich regelmäßig nach der subjektiven Einordnung des Vorgangs in Geschichte und Gegenwart durch den jeweiligen Betrachter. Die Auswahlentscheidung dürfte daher selbst dann nicht auf ihre objektive Richtigkeit überprüfbar sein, wenn sie kurz begründet wäre (z.B.,,Archivierung wegen psychiatrischem Gutachten über Täter“ oder „Archivierung wegen der Begehungsform der Tat laut Opferangaben“ oder dergleichen). Es liegt in der Natur des Auswahlvorgangs, dass für die Frage, welche Akten einzeln oder in ihrer Gesamtschau die soziale Realität einer Epoche widerspiegeln, subjektive Einschätzungen und Betrachtungen bestimmend sind. Die objektive Erforderlichkeit der Archivierung einer Akte als historischer Vorgang lässt sich kaum je nachweisen. Deshalb wäre es auch nicht überraschend, wenn ein anderer Archivar, mithin eine andere fachkundige, zu sachgerechter Einordnung fähige Person, die Auswahlent-scheidung von Archivrat H nicht teilen würde, weil er dem Vorgang keine historische Bedeu-tung beimisst. Denkbar ist auch, dass sich die Einschätzung zwar 1986, nicht aber mehr heute als geboten erweist, weil zum Beispiel inzwischen eine Vielzahl anderer Akten vergleichba-ren Inhalts dem Staatsarchiv angedient worden sind. Die Vertretbarkeit der getroffenen Auswahlentscheidung lässt sich folglich weder durch ein Gericht noch durch einen Sachverständigen in objektivierbarer Weise überprüfen.
Update: Text
http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Darmstadt_-_Vernichtung_von_Archivgut
Die Zusammenfassung seines Referats auf der Wiener Editionstagung überliess mir freundlicherweise Herr Bischoff, wofür ihm gedankt sei.
Fachliche Ansprüche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Archiv:
Wie können moderne Massenakten der Forschung zugänglich gemacht werden?
Von Frank M. Bischoff
Zusammenfassung
In der Zusammenfassung meines Beitrags möchte ich nochmals fünf Eckpunkte wiederholen:
1. Erschließung von Massenakten als archivische Standardaufgabe wird auch in Zukunft rudimentär bleiben. Eine tiefergehende Erschließung, eine Edition oder eine Online-Stellung der Originale wird auf lange Sicht hin nicht oder nur ausnahmsweise erfolgen können.
2. Eine Tiefenerschließung ist aber im Rahmen von Drittmittel-finanzierten Projekten möglich. Unter solchen Umständen kann für ausgewählte Bestände ggf. auch eine Online-Stellung der Originale, d. h. eine Digitalisierung von Archivgut realisiert werden. Klassische Editionen sind jedoch für Massenakten nicht sinnvoll.
3. Archive müssen tragfähige und begründete Erschließungsmodelle entwickeln und diese durchaus auch der Öffentlichkeit zur Diskussion stellen.
4. Archive müssen dringend ihr Potential an Erschließungsinformationen einer Allgemein-heit im Internet zugänglich machen. Dafür sollten rationelle Wege der Online-Stellung ermittelt werden.
5. Archive sollten in Zukunft der Austauschbarkeit und Kommunizierbarkeit von digitalen Erschließungsinformationen größeres Gewicht beimessen, damit sie auch in fachlichen Onlineportalen angemessen erfasst und mit Ihren Erschließungsinformationen dargestellt werden können.
Das Inhaltsverzeichnis
http://www.geschichte.uni-muenchen.de/ghw/AfD/Inhaltsverzeichnisse.shtml
Ich hebe hervor:
M. Mersiowsky legt eine Fallstudie zur Geschichte privaten Sammelns von Urkunden anhand katalanischer Stücke des 10./11. Jh. vor (Katalonien ist an Privaturkunden ausserordentlich reich, aus dem X. Jh. zählte man ca. 5000 Pergamenturkunden). Er fordert zurecht eine sachgerechte Erschliessung und Dokumentation privater Sammlungen, wofür sich – nach dem Vorbild der Schoyen Collection (siehe http://www.nb.no/baser/schoyen) – das Internet anbiete (S. 72).
Theo Kölzer ediert das DF I.462 (1164 Sept. 8) nach der bei Stargardt aufgetauchten Ausfertigung und berichtet eingangs auch kurz über das DO I.217 (siehe http://archiv.twoday.net/stories/82584).
Georg Vogeler hat seine Dissertation über Steuerbücher zweigeteilt, nur der erste Teil wurde 2003 publiziert. Möglicherweise findet der Autor Zeit, uns eine Zusammenfassung seiner Arbeit zur Verfügung zu stellen … Nachtrag: Eine solche ist im Netz unter
http://www.geschichte.uni-muenchen.de/ghw/personen_forschung_vogeler_diss.shtml zu finden. Dort gibt es auch eine sehr wichtige Quellendatenbank mit Archiv-Nachweisen für territoriale Steuerbücher!
Summary
In this case, two archives ask the U.S. District Court for the Northern District of California to hold that statutes that extended copyright terms unconditionally — the Copyright Renewal Act and the Copyright Term Extension Act (CTEA)— are unconstitutional under the Free Speech Clause of the First Amendment, and that the Copyright Renewal Act and CTEA together create an “effectively perpetual” term with respect to works first published after January 1, 1964 and before January 1, 1978, in violation of the Constitution’s Limited Times and Promote…Progress Clauses. The Complaint asks the Court for a declaratory judgment that copyright restrictions on orphaned works — works whose copyright has not expired but which are no longer available — violate the constitution.
FAQ:
http://cyberlaw.stanford.edu/about/cases/kahle_v_ashcroft.shtml
http://www.forum-bewertung.de/sg12.htm#persboegen
K. Pilger (LA NRW) fragt nach Erfahrungen bei der Archivierung von herausgelösten Personalbögen anstelle der gesamten Personalakten.
Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 129 (2004)
Inhalt:
Stefan Eick: Die politischen Freundschaften des Grafen Adolf III. von Schaumburg
Peter Wulf: “Sicherheit für die Forderungen meiner Herren und Frauen Gläubiger”: Der Konkurs des Gutsbesitzers Otto Johann Daniel Wulff auf Marutendorf, Hohenschulen und Klein Nordsee
Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Theodor Musfeldt (Hrsg.): Elbmarschbauern auf Bildungs- und Lustreise durch das östliche Holstein 1842 – Die “Reiseskizze” des Peter Thormählen aus Raa-Beesenbek
Hansjörg Zimmermann: Geschichtsschreibung und Regierung – Zur Entstehungsgeschichte von drei Standardwerken zur lauenburgischen Geschichte
Ulrich Pfeil: Rendsburg – Vierzon – Bitterfeld: Ein Fallbeispiel deutsch-französischer Städtepartnerschaften im Kalten Krieg
Max Plassmann: Miszelle – Reste der Registratur des Lübecker Kaufmanns Albert Norbecke aus dem frühen 17. Jahrhundert in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
Leider keine Zusammenfassungen unter:
http://www.geschichte.schleswig-holstein.de
Das Gedächtnis des Staates
“La memoire de l´Etat” von Lucie Favier
© Die Berliner Literaturkritik, 22.06.04
PARIS (BLK) – Der renommierte französische Historiker Lucie Favier hat eine umfassende Geschichte der französischen Nationalarchive verfasst. Der Historiker sei selbst lange Zeit Generalsekretär der Nationalarchive gewesen, informiert Jacques Duquesne in seiner im “L´Éxpress” vom 21. Juni 2004 abgedruckten Rezension.
Mit seiner Geschichte der französischen Nationalarchive sei es Lucie Favier gelungen, eines der großen Paradoxien der historischen Wissenschaften zumindest teilweise aufzulösen: Zwar sei jeder Historiker prinzipiell dazu gezwungen, von den Nationalarchiven Gebrauch zu machen, die Geschichte derselben sei aber größtenteils unbekannt. Diese wäre, wie sie Favier in seinem Band darstelle, aber insbesondere deswegen kritisch zu beleuchten, als dass sich die Archive zum Teil politischen Zwecken zu Verfügung gestellt hatten, so zum Beispiel während der Judenverfolgungen im von den Nazis besetzten Frankreich.
[…]
FAVIER, LUCIE: La memoire de l´Etat. Historie des archives nationales. Édition Fayard, Paris 2004, 496 S., 28,00 €.
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=6639
Einer französischen Besprechung entnimmt man, dass obiges Referat in einem entscheidenden Punkt grundfalsch ist. Es handelt sich um das postum veröffentlichte Werk einer Archivarin:
“Entrée en 1956 aux Archives nationales, Lucie Favier, archiviste paléographe, assuma durant un quart de siècle la responsabilité du Bureau des renseignements. Elle devint ensuite inspecteur général des Archives, chargée des bâtiments anciens et nouveaux. C’est dire si le lecteur ne peut avoir meilleur guide. Les six dernières années de sa vie furent consacrées à rassembler les matériaux (dont l’essentiel est inédit) de cet ouvrage.
Le titre du livre, La Mémoire de l’État, qui pourrait sembler grandiloquent, souligne que c’est tout autant l’histoire d’une administration qui est abordée ici que l’étude des rapports complexes qui lient un État, la France, et ses archives. ”
Ein Porträt der Allgäuer Firma bietet
http://de.news.yahoo.com/040605/336/42bb2.html
Die WELT beglückwünscht den langjährigen Leiter des Bundesarchivs (1972-1989):
http://www.rlg.org/en/page.php?Page_ID=17661
UK Web Archiving Consortium launched:
http://www.davidmattison.ca/wordpress/index.php/archives/2004/06/22/558
bietet das Antiquariat Schilbach im http://www.zvab.de in reicher Fülle an. Viele Württembergica, unzählige Leichenpredigten!
Siehe etwa:
Umfangreiches Konvolut von Material zur Württembergischen Verfassungsrevision 1898 mit älteren Materialien aus der Arbeitsmappe des beteiligten Abgeordneten der 1. Kammer Graf von Rechberg, enthaltend diverse Druckschriften und handschriftliche Aufzeichnungen. 1898, ungebunden
Nach telefonischer Auskunft des Antiquars Dr. Schilbach habe er vor 10-15 Jahren aus der UB Tübingen den ganzen Bestand erworben, der wohl auf ein Zensurarchiv zurückgehe. Die UB habe das mit ihren Beständen angeblichen und das Überzählige verkauft.
Solche sog. Dublettenverkäufe sind die grösste Plage für die Erhaltung geschlossener Bestände. Da das oben zitierte Stück wohl ebenso zum Bestand gehörte (ich habe den Antiquar aber nicht direkt darauf angesprochen), ergibt sich der skandalöse Befund, dass die UB Tübingen handschriftliche Materialien verscherbelt hat.
New List for Medievalists Working with Digital Media
<dm-l@uleth.ca> is a new mailing list intended for medievalists working
with digital media. The purpose of the list is to provide a collegial
form for the exchange of practical expertise in the production of
digital projects. The list accepts members with all levels of expertise.
This is the place to discover new techniques and approaches and help
influence the development of our field. While the list is aimed
primarily at scholars working in what we might call “the long middle
ages” (defined very broadly as extending from late antiquity through the
early renaissance), many problems discussed will be of interest to
scholars working in other periods.
<dm-l@uleth.ca> is moderated by the editorial board of the Digital
Medievalist Project: Peter Baker (Virginia), Martin Foys (Hood College),
Murray McGillivray (Calgary), Daniel O¹Donnell (Lethbridge), Roberto
Rosselli del Turco (Turin), and Elizabeth Solopova (Oxford). It is the
first stage in the development of this Project, which, upon completion,
will form a web-based “Community of Practice.” The two remaining core
parts of the Digital Medievalist Project, a refereed on-line journal and
community resource centre will be launched this Fall. An outline of the
project goals can be found at the Project web site
http://www.digitalmedievalist.org.
Subscription to <dm-l@uleth.ca> is free, and open to all interested
parties. Subscription information is available at
http://listserv.uleth.ca/mailman/listinfo/dm-l . To avoid spam,
subscribers must be approved; there are no minimum requirements other
than interest, however.
-Dan O’Donnell
Peter Suber has written a helpful short Open Access overwiew for those who are new to the concept:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm
A few comments:
Suber gives his text the title: “Open access to peer-reviewed research articles and their preprints”
My opinion is: Open Access is a wider concept.
“Open-access literature is digital, online, free of charge, and free of most copyright and licensing restrictions.”
Right.
“The campaign for OA focuses on literature that authors give to the world without expectation of payment.”
Right.
“OA focuses on royalty-free literature because it is the low-hanging fruit, but OA needn’t be limited to royality-free literature.”
Right.
Open Access is a general concept including the creation of a rich public domain (for scholarly and other purposes) by e.g.
– making accessible scholarly and other works (e.g. historical sources) which are in the public domain or should be.
One can e.g. mention XIXth. century scholarly articles/monographs or source editions.
The Berlin declaration is demanding Open Access also for heritage collections (“Kulturgut”). This is not quite popular in the OA community (focussed on journal literature) but it is IMHO very important for the future of the humanities and historical research. I do not appreciate that Suber has omitted this fact. Berlin says: “We define open access as a comprehensive source of human knowledge and cultural heritage that has been approved by the scientific community.” (my emphasis).
Postscript
Suber has recently added the following:
“Nor need OA even be limited to literature. It can apply to any digital content, from raw data to music, images, and software. It can apply to works that are born digital or to older works, like public-domain literature and cultural-heritage objects, digitized later in life.”
Nachfolgend ist ein Text dokumentiert, der in der nächsten Ausgabe der Leipziger Zeitschrift
(“Feierabend” ) erscheinen wird.
——————-
Warum sich Dataspace nicht über eine Auszeichnung freut?
Der Alternative Medienpreis und die Online-Datenbank für Infoläden und linke Archive
Am 7. Mai 2004 erhielt die Online-Datenbank Dataspace
den mit 500 Euro dotierten 3. Preis des ?Alternativen Medienpreises).
Eigentlich ein Grund zur Freude, möchte man meinen! Das Geld ist nicht zu verachten, die Anerkennung für das Projekt ebenso wenig ? und wenn dann auch noch alles unter dem Label ?Alternativ? läuft, versteht man
keineswegs auf Anhieb, warum die Menschen hinter Dataspace ? nämlich hauptsächlich die MitarbeiterInnen des Leipziger Infoladens sich wenig über die Auszeichnung begeistert zeigen. Zähneknirschend nahmen sie das Geld an, erschienen extra nicht zur Preisverleihung ? und berichten nun exklusiv
für den Feierabend über die ?Machenschaften? eines Projektes namens “Alternativer Medienpreis”.
Was aber ist Dataspace?
Ja, diese Frage soll natürlich vorab noch geklärt werden. Die Infoläden in den meisten größeren Städten der BRD (http://www.infoladen.net) sind seit mehreren Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil einer autonomen, linken und
alternativen Szene. Einerseits sind sie ein Anlaufpunkt für politische Gruppen und Einzelpersonen, bieten Räumlichkeiten für Treffen und Infrastruktur, andererseits stellen sie mit ihren Büchern, Zeitschriften, Broschüren eine Art Info-Kiosk, Bibliothek und Archiv für die linke Szene
und soziale Bewegungen dar. Darüber hinaus fungieren in etlichen Städten die Infoladenkollektive als eigenständige politische Gruppen, die Veranstaltung durchführen, Aktionen organisieren und Broschüren publizieren.
Der Leipziger Infoladen existiert seit 1991 und befindet sich seit 1994 im Conne Island (www.conne-island.de). Recht schnell ergab sich für die MitarbeiterInnen das Problem, dass die Unmengen an Zeitschriften, Büchern, Videos und sonstigen Materialien nur sinnvoll genutzt werden können, wenn sie in irgendeiner Weise elektronisch katalogisiert werden.
So begann der Infoladen 1995 mit der Erfassung seines Bestandes, im Jahr 2000 geht die Datenbank unter dem Namen Dataspace online. Inzwischen besteht auch für andere linke Archive und Infoläden die Möglichkeit, ihren
Bestand in Dataspace einzugeben ? dies nutzt z.B. auch die Libelle seit November 2003).
Da die MitarbeiterInnen des Leipziger Infoladens sich weder im Bibliothekswesen auskennen, noch die teure Bibliothekssoftware kaufen konnten, mussten sie nach und nach alles selber programmieren und basteln
auch noch heute an der Datenbank. Glücklicherweise konnten sie dabei jedoch auf Open Source-Software (http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Source) zurückgreifen.
Das Besondere an Dataspace ist, dass die Datenbank Zeitschriften, Broschüren und Bücher verzeichnet, die sonst von keiner Bilbiothek, keinem Archiv oder Infoladen erfasst und im Internet zugänglich gemacht werden.
Dies gilt vor allem für die verschlagwortete Eingabe von allen Aufsätzen aus über 50 linken Zeitschriften ? und das teilweise bis zurück in die 70er Jahre. Damit ist Dataspace das Rechercheinstrument für linke Theorie und Praxis.
Und nun zum “Alternativen Medienpreis”…
Der Alternative Medienpreis wird seit 2000 für Radio- und Internetprojekte verliehen, die sich “unterbliebenen Informationen” widmen und “die mit ihrer Arbeit einen emanzipatorischen Beitrag leisten”. Initiiert wurde er
von dem Freien Radio Z und der Nürnberger Medienakademie (http://www.journalistenakademie.de). Soweit so gut.
Allerdings: In der Jury sitzen u.a. zwei VertreterInnen der Stadt Nürnberg (die vor Jahren mit dem KOMM das letzte alternative Kultur- und Jugendzentrum in Nürnberg geschlossen hat) und einer vom mdr. Das Radio Z
ist nicht vertreten – und es verwundert bei der Ausrichtung des Preises nicht, dass ihnen ihr Medienpreis inzwischen auch peinlich ist. Wie sollen nun bayerische BeamtInnen und die Mediendussel, die den tiefsten Osten für “Mitteldeutschland” halten, über einen Medienpreis befinden, der sich alternativ nennt? Ganz einfach: In die engere Auswahl kommen seit Jahren alle möglichen Projekte, die weder alternativ noch politisch sind. Und
zwar in keinerlei Hinsicht. D.h. sowohl was die Inhalte angeht, als auch was die Produktion betrifft. Das politischste Projekte ist dieses Jahr die
Seite http://www.al-asr.net, die einfühlsame Porträts von islamistischen Terroristen zeichnet und ansonsten recht offen antiamerikanisch und antizionistisch agitiert.
Und damit der ganze Schwindel nicht auffliegt, darf ab und zu mal ein wirklich alternatives Projekt gewinnen; allerdings natürlich nur den 3. Preis. Damit werden dann auch die wichtigsten Sponsoren, durchweg staatstragende Parteien und Stiftungen, nicht verärgert. Ärgern hingegen
will man die politischen Projekte, die aus Alibigründen prämiert werden müssen. So wurde dem Infoladen Leipzig eine Woche vor der Verleihung mitgeteilt, dass er einen Preis gewonnen hätte. Als der Infoladen seine
Teilnahme an der Preisverleihung absagte, kam nur eine hämisch Antwort, dass es den OrganisatorInnen egal wäre, ob der Infoladen sein Geld abholen würde oder nicht. Erst nach mehreren Emails und Telefonaten rückten sie
jedoch mit der Wahrheit heraus: Das Geld bekommt nur, wer höchstpersönlich an dem Tag auch anwesend ist, um sich dem vermeintlichen Medienrummel um dem Preis, der mehr den Jury-Mitgliedern, der Medienakademie und den
Sponsoren dient, zu stellen. Zum Glück hatte Radio Z genug schlechtes Gewissen und schickte eine Vertreterin für den Infoladen Leipzig. Und zum Glück fuhr niemand vom Infoladen Leipzig nach Nürnberg, denn die Laudatio
für Dataspace hatte ihnen doch glatt die Sprache verschlagen.
Die Laudatio sprach padeluun der alternativste der JurorInnen, was sich schon darin ausdrückt, dass er sich einen Künstlernamen zugelegt hat. Alternativ auch, dass er alle Jahresangaben bezüglich Dataspace um eins erhöht. Ärgerlich, dass er behauptet,
bestimmte Daten nicht in Dataspace gefunden zu haben, obwohl es sie gibt.
Unverschämt allerdings, dass er es zu den Vorzügen von Dataspace zählt, dass die “mausgraue Oberfläche” ein Kontrapunkt gegen die Spaßgesellschaft sei. Dataspace, so padeluun weiter, sei unkommerziell und werbefrei, weil
hier “echte Menschen” am Werkeln seien, “die (ihre) eigene Geschichte nicht anderen überlassen wollen?. ?Die eigene Geschichte zu bewahren? sei um so wichtiger ?im Zeitalter der gleichgeschalteten Bilder von Pseudoevents”, in der uns “Frauen mit leuchtenden Augen und Cabriolets mit
gegeelten Chauffeuren den Verstand rauben” und “Handyklingeltonanbieter” der “Sportwagenfinanzierung” zuspamt.
Hätte padeluun sich wirklich in Dataspace umgesehen, so hätte er bemerken können, dass es Dataspace nicht um die Bewahrung einer vermeintlich authentischen Geschichte geht, ja, er hätte sogar neben den richtigen
Jahreszahlen auch genügend Material gefunden, welches sein dummes Gequatsche als typisch deutsche Lebensmythologie entlarvt, die sich zwar antikapitalistisch gibt, letztendlich aber einfach nur reaktionär ist.
Als wir die MacherInnen von Dataspace, darunter auch handybesitzende Frauen mit “leuchtenden Augen”, fragten, was sie nun mit den 500 EUro vorhaben, die nachweislich nicht stinken, antworteten sie lapidar, dass nach so einer Laudatio ihnen nichts anderes übrig bleibt, als für den
nächsten Cabriolet zu sparen. Allerdings: Einen Chauffeur benötigen sie nicht ? sie wollen selbst den Wind in den (Achtung Werbung!) mit Drei-Wetter-Taft (http://www.schwarzkopf.de) gegeelten Haaren spüren!
Was ist noch alternativ am “Alternativen Medienpreis”? Diese Frage lässt sich abschließend folgendermaßen beantworten: Zum einen der Protest gegen
den deutschen Arbeitswahn, der sich darin ausdrückt, dass zwei Monate nach der Verleihung noch nicht alle Laudatios im Internet veröffentlicht wurden. Zum anderen der subtile Verstoß gegen deutschen Gründlichkeit, der sich in etlichen nicht funktionierenden Links – und das bei einer
Medienakademie, die einen Internet-Preis vergibt! – ausdrückt. Das war´s aber leider auch schon…
Claudia Fritzsche
—
P.S. des Contributors: Hoffe dass alle Links funktionieren, war ein ziemliches Gefriggel :-))
Im Rahmen des Projekts http://www.dipp.nrw.de wurde eine DPPL-Lizenz vorgestellt. Problematisch ist allerdings, dass – anders als durch die Berliner Erklärung vorgesehen – Inhalte nicht verändert werden dürfen. Dies bedeutet: der Open Access von DPP-NRW stimmt nicht mit dem derzeit massgeblichen Statut für Open Access überein.
Text der Lizenz (febr. 2004):
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/document_view
Kurze Wertung:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg24719.html
Bericht über ein Berliner Kolloquium zum Thema
http://www.immateriblog.de/archives/000049.html
Skeptische Notizen von Harnad zum gleichen Thema
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/794.html
Aus H-SOZ-U-KULT
From: Diane Opitz <dopitz@gsss.uni-bremen.de>
Date: 17.06.2004
Subject: Projekt: Befragung zur Archivierung und Sekundärnutzung
qualitativer Interviewdaten
————————————————————————
?Archiv für Lebenslaufforschung? der Graduate School of Social Sciences
(GSSS) an der Universität Bremen, Zentralarchiv fuer Empirische
Sozialforschung (ZA) an der Universität zu Köln, Köln
01.10.2003
Liebe Listenteilnehmer(innen),
wir möchten Sie ganz herzlich bitten, an der Befragung zur Archivierung
und Sekundaernutzung qualitativer Interviewdaten teilzunehmen!
Seit Herbst 2003 wird von der DFG eine Machbarkeitsstudie zur
Archivierung und Sekundaernutzung qualitativer Interviewdaten in
Deutschland als Gemeinschaftsprojekt vom ?Archiv fuer
Lebenslaufforschung? der Graduate School of Social Sciences (GSSS) an
der Universitaet Bremen und des Zentralarchivs fuer Empirische
Sozialforschung (ZA) an der Universitaet zu Koeln gefoerdert. Im Rahmen
dieser Studie wird derzeit eine schriftliche Befragung von
Projektleitern qualitativ arbeitender Forschungsprojekte (ab 1990)
durchgefuehrt, die wir mit Hilfe der Forschungsdatenbank (FORIS) des IZ
Bonn ausgewaehlt haben.
INHALTE DER BEFRAGUNG DER SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN SCIENTIFIC
COMMUNITY:
– Ermittlung des potentiell archivierbaren qualitativen
Interviewdatenmaterials in Deutschland
– Erfahrungen mit der Sekundaernutzung qualitativer Interviewdaten
– Bereitschaft, Daten zur Sekundaernutzung zur Verfuegung zu stellen
– Interesse an einer Sekundaernutzung qualitativer Interviewdaten
– Interesse am Aufbau eines und Leistungserwartungen an ein Archiv fuer
qualitative Interviewdaten
BITTE UM BETEILIGUNG AN DER FRAGEBOGENERHEBUNG:
Wir danken zunaechst den bisherigen Teilnehmern an der Studie. Um
moeglichst viele Standpunkte und Fragen beruecksichtigen zu koennen,
bitten wir auf diesem Wege weitere interessierte Forscher, die fuer ein
empirisch-qualitatives Forschungsprojekt verantwortlich waren oder sind
und Interviewdaten erhoben haben, unsere Befragung zu unterstuetzen. Das
Ausfuellen des Fragebogens beansprucht etwa 20-30 Minuten. Die
schriftliche Erhebung soll Ende Juni abgeschlossen werden.
SIE HABEN VERSCHIEDENE MOEGLICHKEITEN, SICH AN DER BEFRAGUNG ZU
BETEILIGEN:
– online: http://www.za.uni-koeln.de/qualitativ
– Fragebogen herunterladen unter
http://www.qualitative-research.net/fqs/koop/GSSS-ZA-Fb.pdf (180 kb)
und postalisch an das Zentralarchiv fuer Empirische Sozialforschung
(ZA), Universitaet zu Koeln, z. Hd. Reiner Mauer, Postfach 410960, 50869
Koeln oder – per Fax an: ZA , z. Hd. Reiner Mauer, Faxnummer
0221-4769479
INFORMATIONEN UEBER DIE MACHBARKEITSSTUDIE:
Weitere Informationen zum Projekt selbst koennen Sie unter
http://www.qualitative-research.net/fqs/koop/GSSS-ZA-d.htm, in der
naechsten Ausgabe der ZA-Information (Nr. 54, auch online verfuegbar
unter http://www.gesis.org/za) sowie auf der Homepage
http://www.gsss.uni-bremen.de unter Archiv fuer Lebenslaufforschung
nachlesen.
Vielen Dank fuer Ihre Unterstuetzung im Namen des gesamten
Forschungsteams
Ekkehard Mochmann (Zentralarchiv fuer empirische Sozialforschung,
Universität zu Koeln), Andreas Witzel (Archiv für Lebenslaufforschung,
GSSS, Universität
Bremen)
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Ekkehard Mochmann (Zentralarchiv fuer empirische Sozialforschung,
Universität zu Koeln), Andreas Witzel (Archiv für Lebenslaufforschung,
GSSS, Universität
Bremen)
Homepage http://www.qualitative-research.net/fqs/koop/GSSS-ZA-d.htm
URL zur Zitation dieses Beitrages
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/projekte/id=73
http://www.auction.de Sale 392S, Lot No. 500
Bei Nagel kommt ein Wappenbrief König Ferdinands I. (Nürnberg 23.2.1543) für J. Kurrer zum Aufruf. Das Löwenwappen verweist – nach Konsultation von “Die Deutschen Inschriften” Lkr. Böblingen Nr. 238 – auf die Herrenberger (bzw. Stuttgarter) Familie Kurrer, J dürfte demnach für Jakob stehen.
Was zu tun ist:
a) die Stadtarchive Herrenberg, Stuttgart und die Landesarchivdirektion (sowie die Archivliste) unterrichten, damit das Stück eventuell ersteigert werden kann.
b) bei Frank, Standeserhebungen (oder im Siebmacher) nach dem Wappenbrief suchen, den Aufsatz von Stawitz, Zwei Kurrer-Epitaphien, Archiv für Sippenforschung 50, 1984, 313ff. einsehen.
a) werde ich übernehmen.
http://www.qualitative-research.net/fqs-texte/2-04/2-04mrucketal-d.htm
Volume 5, No. 2, Art. 14 – Mai 2004
Open Access: Wissenschaft als Öffentliches Gut1)
Katja Mruck, Stefan Gradmann & Günter Mey
Zusammenfassung: Die Forderung nach Open Access, d.h. dem freien Zugang zu Artikeln in referierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, hat mit der Budapest Open Access Initiative, den Zeitschriften der Public Library of Science und der “Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities” die Fachwissenschaften, aber auch eine breitere nicht-wissenschaftliche Öffentlichkeit zu erreichen begonnen. Im Kern geht es um die Frage, ob wissenschaftliche Informationen als in der Regel durch öffentliche Mittel subventionierte Ergebnisse der Wissensproduktion und daher als Gemeinschaftsgut – ähnlich wie Gesetze und Urteile – für alle Interessierten ohne Nutzungsentgelte zugänglich sein sollten. Hier trifft sich die Open Access-Bewegung mit Initiativen gegen den Digital Divide, die digitale Kluft, und auch aus diesem Grunde haben Forderungen nach Open Access mittlerweile in politische Manifeste Eingang gefunden, so u.a. in die “WSIS Declaration of Principles” und in den “WSIS Plan of Action”.
In dem Beitrag wird zunächst kurz entlang eines historischen Abrisses über Inhalte und Ziele der Open Access-Bewegung informiert (Abschnitt 2). Danach wird an einigen Beispielen demonstriert, in welcher Weise die Open Access-Bewegung und Initiativen gegen den Digital Divide konvergieren (Abschnitt 3). Anschließend werden in Abschnitt 4 einige Barrieren diskutiert, die bisher verhindern, dass Open Access breit in der wissenschaftlichen Veröffentlichungspraxis verankert wäre. Abschnitt 5 skizziert hiervon ausgehend einige derzeit diskutierte Szenarien der Umverteilung zwischen “information poor” und “information rich”. Hier besteht trotz der Brisanz und Reichweite der Open Access-Bewegung weiter dringender Informations- und Handlungsbedarf – insbesondere auch für die deutschen Fachwissenschaften –, sich mit dem Konzept und der Praxis des Open Access-Publizierens vertraut zu machen.
Ein wichtiger Beitrag!
Ihr Bestand ist – mit neueren Titeln – offenbar im Südwestverbund recherchierbar:
http://www.bsz-bw.de/bibinfo/bib/s1-ha.html
BSZ-Verbundkatalog:
http://webpac.bsz-bw.de/WPstart.html?bw.verbund
Einschränkung auf die Bestände des HStAS im BISSCAT
Im Katalog werden einzelne Aufsätze aus Sammelbänden (hier: 900 Jahre Kloster Lorch, 2004) erfasst.
Deutschland gehört zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip des “Amtsgeheimnisses” gilt: Bei uns werden Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Nur in Ausnahmefällen haben die Bürger ein Akteneinsichtsrecht. Diese Geheimhaltungspraxis ist ein Relikt des Obrigkeitsstaates, das nicht mehr in das Informationszeitalter und in eine moderne Demokratie passt. Außerdem begünstigt Geheimhaltung Korruption, während Transparenz jeder Form von Machtmissbrauch vorbeugt.
Wir rufen deshalb dazu auf:
Schließen Sie sich der Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene an!
A survey of recent developments in the LibraryLawBlog:
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/06/canadian_copyri.html
Quote: on January 1, 2004, every unpublished document whose author had died on or before December 31, 1948, passed from copyright into the public domain in Canada.