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Open Access und Edition

Open Access und Edition

Vorabversion des Beitrags von Klaus Graf zum Wiener Kolloquium “Vom Nutzen des Edierens” am IÖG

Der Wiener Kanoniker Ladislaus Sunthaim, einer der um 1500 am historisch-genealogischen Forschungsprojekt Maximilians I. tätigen Gelehrten, wurde von Fritz Eheim – unter anderem in seiner leider ungedruckt gebliebenen Prüfungsarbeit am IfÖG 1950 – als einer jener reisenden Historiker in der Zeit des Humanismus porträtiert, die unter anderem in Klosterarchiven und -bibliotheken nach verborgenen Quellenschätzen fahndeten.

Im Zeitalter von Kopie und Mikrofilm ist es wesentlich einfacher geworden, an entlegene handschriftliche Quellen zu kommen. Heutzutage macht sich der reisende Historiker auf den Weg, um in anderen Bibliotheken und Forschungsinstituten umfangreiche kommerzielle Datenbanken und digitale Sammlungen zu konsultieren, die sich die eigene Institution nicht leisten kann oder will, denn ein unkomplizierter Fernzugriff ist aus urheber- und lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Niemand bezweifelt, dass Eheims Studien zu Sunthaim, von der nur eine Zusammenfassung in den MIÖG 1959 publiziert wurde, nach wie vor maßgeblich sind. Glücklicherweise handelte es sich zwar um ein Gerücht, was mir vor Jahren von einem Institutsmitglied erzählt wurde, dass nämlich das einzige Exemplar der Prüfungsarbeit – sie enthält eine Quellenanalyse und Edition der “Klosterneuburger Tafeln” – verschollen sei, aber es ist, da es in der Regel nur am Institut einsehbar ist, sehr viel schwerer zugänglich als eine gedruckte Publikation. (Gleiches gilt für Eheims maschinenschriftliche Dissertation zu Sunthaim, die immerhin auch in anderen Bibliotheken steht, und die Prüfungsarbeit von Dora Bruck über Maximilians Porträtstammbäume.) Aus welchen Gründen auch immer seinerzeit eine Drucklegung unterblieben ist – heute müßte man erhebliche Geldmittel einwerben, damit man einen wissenschaftlichen Verlag für einen Abdruck gewinnen könnte. Vergleichbare Beispiele von wissenschaftlich wertvoller “grauer Literatur” hat wohl jeder von uns parat.

Solche Arbeiten könnte man, die Zustimmung des Autors und seiner Erben vorausgesetzt, mit einem vergleichsweise geringen Aufwand scannen bzw. als Text erfassen lassen und auf einem institutionellen Server mit Langzeitgarantie der Wissenschaft im Internet weltweit zugänglich machen. So bietet das grandiose und viel zu wenig gewürdigte Innsbrucker Digitalisierungsprojekt “Austrian Literature Online” (ALO) jedem Autor an, sein Buch kostenfrei zu digitalisieren, sofern er Inhaber der entsprechenden urheberrechtlichen Verwertungsrechte ist und zustimmt, dass es im Internet allgemein einsehbar ist. Im Einvernehmen mit dem Verlag habe ich vor kurzem meine 1984 veröffentlichte Studie über die Schwäbisch Gmünder Chronistik (mit Editionsanhang) auf diese Weise einer potentiell sehr viel breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. So könnte man natürlich auch mit Eheims Sunthaim-Arbeiten verfahren oder mit einer Eichstätter Dissertation (von W. Haderthauer) über württembergische Volkssagen aus dem 19. Jahrhundert, die 2001 völlig versteckt auf Mikrofiches publiziert wurde und – da kaum in Bibliotheken vorhanden – bislang von der Erzählforschung völlig ignoriert wurde, obwohl zahlreiche wichtige ungedruckte Sagentexte in ihr ediert sind.

Die beiden wichtigsten Handschriften von Ladislaus Sunthaims topographisch-genealogischen Kollektaneen verwahrt die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (Cod. hist. fol. 249, 250). Wenn man nicht die Codices selbst oder Kopien einsehen will, muß man für die genealogischen Teile einen Abdruck des bayerischen Historikers Oefele aus dem 18. Jahrhunderts heranziehen; die Landesbeschreibungen Oberdeutschlands hat im Rahmen seiner Dissertation Karsten Uhde transkribiert – bei näherem Hinsehen ist diese Textwiedergabe, wie auch Winfried Stelzer im Sunthaim-Artikel des Verfasserlexikons angemerkt hat, aber ein Ärgernis. Die gelegentlichen lateinischen Passagen der Sunthaim-Handschriften konnte Uhde schlicht und einfach nicht lesen.

Dass es in absehbarer Zeit eine gedruckte Edition der gesammelten Werke Sunthaims auf hohem Niveau geben wird, halte ich für wenig wahrscheinlich – so wünschenswert diese auch wäre. Die heutigen Anforderungen an Editionen sind bekanntlich so gewachsen, dass die vergleichsweise wenigen Kärrner des Editionsgeschäfts mit anderen Aufgaben vollauf beschäftigt sind.

Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch – hier: in Gestalt der neuen Medien und des Internets, wenn man bereit ist, pragmatische Lösungen zu akzeptieren. Ein Sunthaim-Projekt könnte mit ganz wenig Geld eine virtuelle Werkausgabe realisieren und mit weiteren Materialien, nämlich digitalisierter Forschungsliteratur, ergänzen. Ältere Artikel, deren Autoren länger als 70 Jahre tot sind, könnten problemlos und zustimmungsfrei digitalisiert werden. Im Bereich der Quellentexte müßte das einzige gedruckte Werk Sunthaims, die Basler Inkunabel des Klosterneuburger Babenberger-Stammbaums (1491 oder kurz danach), nicht mehr digitalisiert werden, ein Hyperlink würde genügen, denn ein digitales Faksimile dieser Ausgabe ist vor wenigen Wochen im Rahmen der “Verteilten Digitalen Inkunabelbibliothek” von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel ins Netz gestellt worden.

Wenn die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart der Veröffentlichung eines digitalen Faksimiles ihrer beiden Sunthaim-Handschriften zustimmen würde, könnte man unmittelbar auf die Quellen zugreifen.

Hätte Karsten Uhde seine Dissertation auch digital nach den Grundsätzen von “Open Access” oder unter einer sogenannten “Creative Commons”-Lizenz veröffentlicht, so dürfte man ohne seine Zustimmung Bearbeitungen publizieren, in denen seine Lesefehler anhand der Handschriften verbessert sind. Man hätte dann zu dem Handschriftenfaksimile auch einen korrekten E-Text der topographischen Teile seiner Sammlungen. Transkriptionen anderer Teile könnten in Form einer dynamisch fortschreitenden Edition kooperativ erarbeitet werden. (Leider wusste man zum Zeitpunkt der Publikation von Uhdes Dissertation noch nichts von Open Access oder dem Internet, und heute
Verfügt der Autor über keine Datei seiner Arbeit mehr.)

Was heißt “Open Access”? Dieses aus dem angloamerikanischen Bereich kommende Schlagwort hat in den letzten ein bis zwei Jahren auch in den großen Forschungsorganisationen des deutschsprachigen Raums Furore gemacht. Es geht um die kosten- und lizenzfreie Bereitstellung wissenschaftlicher Fachliteratur im Internet. Da in der Open-Access-Bewegung die Naturwissenschaften führend sind, konzentriert man sich vor allem auf die Zeitschriftenliteratur. Die sogenannte Zeitschriftenkrise der Bibliotheksetats ist hier besonders dramatisch, da man für den Jahresband einer führenden naturwissenschaftliche Fachzeitschrift mitunter den Gegenwert eines Mittelklassewagens zu bezahlen hat. Ein wichtiger Meilenstein der Open-Access-Bewegung war 2001 die “Budapest Open Access Initiative” mit ihren zwei Säulen: Self-Archiving und freie E-Journals. Self-Archiving meint, dass Wissenschaftler dazu aufgefordert werden, ihre Zeitschriftenartikeln Eprint-Servern zur Verfügung zu stellen – vielfach bedarf es dazu nicht einmal der urheberrechtlichen Zustimmung der Verlage (mehr dazu). Das berühmteste freie E-Journal ist die 2003 gestartete Biologie-Zeitschrift der “Public Library of Science”, die auf ein alternatives, von den kommerziellen Verlagen verständlicherweise angefeindetes Geschäftsmodell setzt. Hier zahlen nicht die Endkunden, sondern die Autoren oder besser gesagt ihre Institutionen für die Aufsätze, die nach den Grundsätzen des “Peer Review” einem strengen Begutachtungsverfahren unterzogen werden.

Ein weiterer Meilenstein der “Open Access”-Bewegung war die Berliner Erklärung vom Oktober 2003, die von bedeutenden Forschungsorganisationen weltweit unterzeichnet wurde. Auf Betreiben des Berliner Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte wurde hier der “Open Access”-Gedanke auch auf Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen ausgeweitet.

Die wichtigsten “Open Access”-Statements der letzten Zeit stimmen hinsichtlich der Definition von “Open Access” überein. Ich zitiere die Berliner Erklärung nach meiner eigenen Übersetzung:

“Die Urheber und Rechteinhaber sichern allen Benutzern unwiderruflich den freien weltweiten Zugang zu und erteilen ihnen die Erlaubnis, das Werk zu kopieren, zu benutzen, zu übertragen und wiederzugeben (und zwar auch öffentlich), Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten und dies alles in jedem digitalen Medium und zu jedem verantwortbaren Zweck, vorausgesetzt die Urheberschaft wird korrekt zum Ausdruck gebracht (die wissenschaftliche Gemeinschaft wird wie bisher die Regeln vorgeben, wie die Urheberschaft korrekt anzugeben ist und was eine verantwortbare Nutzung ist). Darüber hinaus dürfen zum persönlichen Gebrauch eine kleine Anzahl von Ausdrucken erstellt werden.”

“Open Access” bedeutet demnach, dass nicht nur Preisbarrieren, sondern auch “permission barriers”, die den freien wissenschaftlichen Austausch behindern, fallen sollen.

Am besten kann man sich auf den Internetseiten des Philosophen Peter Suber über die “Open Access”-Bewegung informieren – geben Sie einfach “Open Access News” in eine Suchmaschine ein, und Sie landen auf seinem Weblog, das tagesaktuell die neuesten Entwicklungen registriert.

Als juristische Konkretisierung können die sogenannten “Creative Commons”-Lizenzen genannt werden, die aus dem Umfeld der einflußreichen Anti-Copyright-Bewegung in den USA stammen, die gegen die Einschränkung der digitalen Freiheiten durch die mächtige Verwertungslobby und für eine reiche “Public Domain” kämpft. Ein weiteres wichtiges englisches Schlagwort lautet “Open Content”: Offene Inhalte sind das auf Texte bezogene Äquivalent der sogenannten “Open Source”-Software, die ja, wie der Siegeszug von Linux gezeigt hat, durchaus in der Lage ist, kommerziellen Monopolisten wie Microsoft Paroli zu bieten.

Der Begriff “Commons” in “Creative Commons” bezieht sich auf das Gemeineigentum der traditionellen ländlichen Gesellschaft, weshalb man im Deutschen mitunter auch von “Digitaler Allmende” spricht.

Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) sollen bestimmte Nutzungen für die Allgemeinheit freigeben. So stehen alle Artikel der “Public Library of Science”-Zeitschriften unter einer CC-Lizenz nach US-Recht zur Verfügung, die eine freie digitale Verwertung nach Maßgabe der folgenden drei Kriterien ermöglicht: “attribution” (also Urhebernennung), “derivative works” (Bearbeitungen also etwa Übersetzungen sind erlaubt), “commercial” (auch die gewerbliche Verwertung ist freigegeben). Andere CC-Lizenzen können Bearbeitungen oder kommerzielle Verwertungen ausschließen.

Wissenschaftliche Editionen sollen die Wissenschaft fördern und idealerweise allen Forschern und Forscherinnen und darüber hinaus auch allen interessierten Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung stehen. Das traditionelle System, das auf öffentlich finanzierte Forschungsstellen setzt, die Editionen erarbeiten, die von Verlagen nach kommerziellen Kriterien vermarktet und von wissenschaftlichen Bibliotheken der öffentlichen Hand erworben werden, ist zugegebenermaßen weit weniger von der Krise des wissenschaftlichen Publizierens betroffen als die naturwissenschaftlichen Fächer. Trotzdem erscheint es mir sinnvoll, nachdrücklich für die These dieses Referats zu werben, dass der “Nutzen des Edierens” erheblich größer wäre, wenn alle Editionen nach den Grundsätzen des “Open Access” frei im Internet zugänglich wären.

Auch im Bereich der Editionen gilt: mit Steuergeldern öffentlich finanzierte Forschung führt zu relativ teuren Verlagsprodukten, die von anderen öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und Bibliotheken gleichsam zurückgekauft werden müssen. Die Erstellung der Druckvorlagen erfolgt heute normalerweise in den Institutionen selbst und nicht mehr in den Verlagen, deren Leistung sich bei Editionen im wesentlichen auf den Vertrieb beschränkt.

Die Forderung nach “Open Access” will keinen Forscher seiner finanziellen Einkünfte berauben. Es geht nur um wissenschaftliche Publikationen, für die die Autoren üblicherweise keinerlei Honorierung – außer vielleicht einer mickrigen Anzahl von Freiexemplaren – erwarten dürfen.

Auch geisteswissenschaftliche Bibliotheken sind von schmerzhaften Mittelkürzungen betroffen. Die meisten Forscher können sich heute keine umfangreichen Privatbibliotheken mehr leisten, und wer keinen Zugang zu einer großen und guten wissenschaftlichen Bibliothek hat, ächzt unter den vielfältigen Widrigkeiten der Informationsbeschaffung. Forscher in gut dotierten Institutionen können selbstverständlich tausende patristischer Werke, den Migne oder die Acta Sanctorum als Volltext durchsuchen, was eine neue Qualität der Recherche bedeutet. Das Forschungsproletariat in der Provinz muß aber entweder zu den Institutionen pilgern, wo elektronische Milch und Honig fließen, oder soziale Kontakte zu Kollegen aktivieren, die entsprechende Recherchen durchführen lassen können.

Verallgemeinert könnte man als Elite-Theorie der Wissensversorgung die Auffassung bezeichnen, dass exzellente Wissenschaft überwiegend an den gut dotierten Institutionen betrieben wird, die nach wie vor ausgezeichnete Bedingungen bei der Informationsversorgung garantieren können. Änderungen des traditionellen Systems in Richtung auf “Open Access” wären demnach unnötig, wenn in spezialisierten geisteswissenschaftlichen Elite-Forschungszentren – Institutes of Advanced Editing – ausreichende Arbeitsmöglichkeiten bestünden. In Österreich gäbe es dann eben nur einen einzigen, ausgezeichnet ausgestatteten Forschungsverbund in Wien mit der Akademie der Wissenschaften und Instituten der Universität, der herausragende Editionen erarbeiten würde. Wissenschaftler in ländlichen Gegenden wie Innsbruck oder Graz könnten auf einem sehr viel niedrigerem Niveau – vergleichbar dem der früheren Ostblockstaaten – weiterforschen und sich bei entsprechender Bewährung für die Aufnahme in die Wiener Zentren der Exzellenz qualifizieren.

Nichts gegen sinnvolle Synergie-Effekte, aber mir ist ein solches zentralistisches Modell der Wissenschaftsorganisation schlicht und einfach zu undemokratisch. Wissenschaft braucht Freiheit und Chancengleichheit. Monopole hinsichtlich der informationellen Ressourcen schaden dem wissenschaftlichen Fortschritt.

Wir brauchen eine neue Kultur des wissenschaftlichen Austauschs, die sich nicht länger von der herkömmlichen Dogmatik des sogenannten geistigen Eigentums, kodifiziert in den Urheberrechtsgesetzen, europäischen Urheberrechtsrichtlinien und internationalen Urheberrechtsabkommen fremdbestimmen läßt. Da gibt es etwa europaweit seit etwa zehn Jahren eine völlig verfehlte gesetzliche Regelung der “editio princeps”, die kaum einem Editor bekannt ist und die von Urheberrechtlern ohne irgendwelche Kontakte zur Editionswissenschaft durchgesetzt wurde, angeblich zur Förderung des Editionswesens (vgl. §§ 70, 71 dt. UrhG). Aber haben wir schon jemals gehört, dass in der Schweiz, die nach wie vor keine solche gesetzliche Normierung kennt, die editorische Arbeit darniederliegt?

Editionen sollten wissenschaftliches Allgemeingut sein, das unter Wahrung der berechtigten Ansprüche der Editoren frei im Internet zugänglich sein sollte. Open Access würde es beispielsweise erlauben, fremde Editionen zu bearbeiten, etwa durch Auszeichnung mit XML. Nichtwissenschaftliche Gemeinschaftsprojekte wie die freie Internet-Enzyklopädie der Wikipedia, die teilweise schon beachtliche Qualität erreicht hat, könnten als Modell für kooperatives Online-Edieren dienen. Angesichts der Tatsache, dass wissenschaftliche Editionen im allgemeinen leider wenig karrierefördernd sind, könnte ich mir gut vorstellen, dass Editoren bereit wären, sich an Arbeitsgruppen zu beteiligen, die Editionen erarbeiten, in denen nicht jedes Jota mit einem individuellen Urheber verbunden ist und mit seinem Namen zitiert werden muß. In den Naturwissenschaften ist im übrigen Team-Arbeit sehr viel verbreiteter.

Editions-Texte auf verschiedenen dezentralen Servern könnten durch eine zentrale Volltextsuchmaschine erschlossen werden, die anders als allgemeine Internetsuchmaschinen auch speziellere, etwa phonetische Suchen ermöglichen würde.

Anders als das Edieren von Werken nach den Prinzipien von “Open Access” stellt die Erstellung von Editionen auf CD-ROM oder DVD kein wirklich zukunftsweisendes Modell dar.

Höchst problematisch ist die Frage der Haltbarkeit solcher Datenträger. Nach wenigen Jahrzehnten ist ein Umkopieren erforderlich, was nicht zuletzt lizenzrechtliche Fragen aufwirft. Es kann also durchaus passieren, dass private oder institutionelle Käufer schneller als ihnen lieb ist vor einem digitalen Scherbenhaufen stehen.

Bei Internetpublikationen etwa auf Hochschulschriftenservern kann man derzeit guten Gewissens davon ausgehen, dass die entsprechenden Rechenzentren tatsächlich die Langzeitverfügbarkeit auch im Fall von Katastrophen sicherstellen können. Diese institutionelle Garantie darf getrost jenen interessegeleiteten Argumentationen von Verlagsseite entgegengehalten werden, die in der traditionellen Distribution von gedruckten Büchern nach wie vor die beste Möglichkeit sehen, Wissensbestände für die Nachwelt zu sichern. Bei rein elektronischen Publikationen verzichten kommerzielle Verlage im übrigen auf solche Garantien und überlassen das Geschäft der Langzeitarchivierung den nationalen Pflichtexemplarbibliotheken.

Datenträger auf CD-ROM oder DVD weisen nicht selten spezielle Software proprietären Charakters auf, also solche, die nicht offenen Standards gehorcht. Dabei kann es schon Probleme bereiten, die auf dem Datenträger vorhandenen Informationen in eine institutsinterne digitale Sammlung zu übernehmen – von juristischen Problemen ganz zu schweigen.

Vielleicht am gravierendsten: Editionen auf CD-ROM oder DVD stellen im Vergleich zum allgemein zugänglichen World Wide Web “Insellösungen” dar, die nicht mit beliebigen Suchwerkzeugen serverübergreifend erschlossen werden können. Eine digitale Bibliothek der Editionen und Geschichtsquellen stiftet im frei zugänglichen Internet den größten Nutzen, da wissenschaftliche Nutzer weltweit Zugriff auf sie haben.

Kulturgutverwahrende Institutionen sollten daher ihre Schätze im Rahmen von Digitalisierungsprojekten (mehr zu ihnen) entweder selbst nach dem “Open Access”-Prinzip bereitstellen oder die kostenfreie Bereitstellung durch Dritte ohne Lizenzgebühren genehmigen. Es ist ein wissenschaftlicher Skandal, dass mit Steuergeldern finanzierte Bibliotheken ihr Kulturgut nicht frei der Wissenschaft zur Verfügung stellen, sondern kommerziell zu vermarkten trachten. Es gibt nicht wenige Bibliotheken, die Handschriftenabbildungen auf wissenschaftlichen Websites nur in verzerrter Form oder sehr niedriger Auflösung gestatten.

Es ist ein wissenschaftliches Eigentor, wenn bemerkenswerte mittelalterliche Handschriftenschätze der tschechischen Republik zwar digitalisiert online zur Verfügung stehen (http://memoria.cz) – aber nur gegen eine teure Jahresgebühr einsehbar sind (Kritik). Ich kenne keine westliche Bibliothek, die eine solche Lizenz erworben hat – die wissenschaftliche Handschriftenforschung ist einmal mehr Opfer einer zweifelhaften Kommerzgesinnung, die fälschlicherweise davon ausgeht, daß die relevanten anderen Forschungsinstitutionen über unbegrenzte finanzielle Ressourcen verfügen.

Abschließend möchte ich nochmals betonen: “Open Access” darf sich nicht nur auf aktuelle Zeitschriftenaufsätze beziehen. “Open Access” ist unter den gegenwärtigen Bedingungen der Wissenschaftsorganisation dringend erforderlich auch im Hinblick auf Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen sowie im Hinblick auf wissenschaftliche Quelleneditionen. Die im Rahmen solcher Editionen erstellten E-Texte sollten nach den Prinzipien des “Open Access” frei zugänglich im Internet zum Aufbau dezentraler Bibliotheken digitaler Texte und Editionen zur Verfügung stehen. Zugangsbarrieren jeglicher Art schaden der Forschung.

Anhang:
Materialien zu Open Access in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access

Klaus Graf: Wissenschaftliches E-Publizieren mit “Open Access” – Initiativen und Widerstände (2003)
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/graf.htm
Auch gedruckt in dem Band “Elektronisches Publizieren & Open Access” (2004), Inhalt:
http://archiv.twoday.net/stories/189932

Frauen- und Lesbenarchive

Zwei umfangreiche Adress-Verzeichnisse von Frauen- und Lesbenarchiven finden sich unter www.lesben.org/archive.htm und auf den Seiten von i.d.a. dem Dachverband der Frauen- und Lesbenarchive (mit Adressen und Kurzbeschreibungen der Mitgliedsarchive). Beide Listen leiten zu den Internetseiten der jeweiligen Projekte weiter. Hinweis: Nicht alle Frauen- und Lesbenarchive sind Mitglied bei i.d.a.

Archiv “APO und soziale Bewegungen”

Das Archiv “APO und soziale Bewegungen” an der Freien Universität Berlin ( Link) hat seine Online-Präsenz stark ausgebaut.

“Das Archiv “APO und soziale Bewegungen”, kurz: “APO-Archiv”, verfügt über eine der umfangreichsten Sammlungen zum Themengebiet. Es ist eine geschätzte Ressource journalistischer Hintergrundrecherchen und zudem ein Reservoir ikonographischer Zeitzeugnisse und symbolträchtiger Reliquien für diverse größere und kleinere Ausstellungen.” Die Website bietet unter Online-Publikationen Artikel und Volltexte zum Thema sowie eine Bestandsübersicht und die Benutzungsbedingungen.

Katholisches Pfarrarchiv Salzwedel bei Brandstiftung geschädigt

Bei der Brandstiftung vom Sonnabend, 22.05.04, bei der das historische Kutscherhaus in Salzwedel niedergebrannt ist, griffen die Flammen auch auf das benachbarte Pfarrhaus über. Das Pfarrarchiv konnte weitgehend gerettet werden.

Aufatmen kann die katholische Diaspora Salzwedel mit ihren rund 2000 Gläubigen trotz des Unglücks. Wertvolle Akten wie Taufverzeichnisse oder Chroniken aus der 152jährigen Gemeindegeschichte – sozusagen das Gedächtnis der Gemeinde – konnten weitgehend gerettet werden “Die Feuerwehr fragte, ob sie noch was herausräumen soll. Ich sagte sofort: ,Die Akten'”, schilderte gestern der Pfarrer. “Ich kann der Feuerwehr nur Danke sagen für ihre fleißige Arbeit.” Gemeinsam mit Kantor Thomas Hille sichtete Müller gestern die im Gemeindesaal gestapelten Dokumente. Noch ist aber offen, was am Ende doch Opfer der Flammen oder des Löschwassers wurde. So befand sich gestern das Messbuch aus dem Jahre 1703 – das wertvollste Stück des Pfarramtes – noch immer in der vom Löschwasser gefluteten Pfarrwohnung. Derweilen erfahren der Pfarrer und seine Gemeinde eine Welle der Hilfsbereitschaft. Die evangelische St.Marien-Gemeinde, deren Kirche nur wenige Meter entfernt vom Unglücksort steht, hat am Sonntag spontan eine Kollekte für die katholische Pfarrgemeinde gesammelt.

Der komplette Artikel ist in der Volksstimme nachzulesen.

Sachsens Staatsarchive fusionieren am 1.1.2005

Für die Bildung eines Sächsischen Staatsarchivs wurde vor kurzem das Sächsische Archivgesetz überarbeitet.
Das künftige Sächsische Staatsarchiv vereinigt das Hauptstaatsarchiv, die Staatsarchive und auch die ursprünglich einmal angedachte Landesarchivdirektion unter einem Dach.

Zu finden ist die Gesetzesänderung als Artikel 2 des Sächsischen Verwaltungsmodernisierungsgesetzes v. 5.5.2004 im GVBl. 4/2004 S. 148ff.

Die derzeit noch geltende Fassung ist hier nachzulesen .

Auf der Homepage der sächsischen Staatsarchive ist die Stelle des Direktors des künftigen Sächsischen Staatsarchivs noch nicht ausgeschrieben.

IFG des Bundes: Entwurf

http://www.bmi.bund.de/Annex/de_3096/Entwurf_eines_Informationsfreiheitsgesetzes_IFG_mit_Begruendung.pdf

Auszug aus der Begründung:

Zu § 13 – Änderung des Bundesarchivgesetzes
Die Regelung orientiert sich an § 10 Abs. 7 des Archivgesetzes Brandenburg. Danach
finden die Schutzfristen des BbgArchivG auf Akten, die einer Akteneinsicht nach dem
dortigen AIG unterlegen haben, keine Anwendung. Nach dem bisherigen § 5 Abs. 4
BArchG, jetzt § 5 Abs. 4 Satz 1 BArchG, gelten die in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehenen
Schutzfristen nicht für solche Unterlagen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung
bestimmt waren. Daran knüpft der neue zweite Satz an. Es wäre widersinnig,
Informationen, die zugänglich gemacht wurden, während sie noch im Verwaltungsgebrauch
waren, nach Abgabe an das Bundesarchiv strengeren Voraussetzungen zu
unterwerfen. Diese Erwägungen greifen allerdings nicht, sofern die später archivierten
Informationen nicht zugänglich gemacht wurden, weil ein Ausnahmetatbestand nach
dem IFG erfüllt war. Im Ergebnis das gleiche gilt, wenn überhaupt kein Antrag auf Informationszugang
nach dem IFG gestellt worden war. In diesem Fall steht einer uneingeschränkten
Geltung der archivrechtlichen Vorschriften schon deshalb nichts entgegen,
weil bereits an der aktuellen Information kein Informationsinteresse bestand. Entscheidend
ist daher nach Satz 2, ob tatsächlich ein Informationszugang stattgefunden
hat.

Das greift zu kurz. Eine allgemeine Verkürzung der archivrechtlichen Sperrfristen im Licht der IFG erscheint mir überfällig.

Zum Thema Informationsfreiheitsgesetze:
?s=informationsfreiheitsg

25 Jahre Geschichtswerkstatt HH-Eimsbüttel – Festschrift

Im Jahre 2003 wurde die Galerie Morgenland im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel 25 Jahre alt. Dieses Jubiläum nahm diese Einrichtung der Stadtteilkultur zum Anlass in einem umfangreichen und reich bebilderten Band die geschehene Geschichtsarbeit zu dokumentieren und die Ereignisse Revue passieren zu lassen.
Die Gründung der Stadtteilkulturzentren (und auch der oft ihnen angegliederten Geschichtswerkstätten) kann nur vor dem Hintergrund der damaligen gesellschaftlichen Situation verstanden werden, die vom Aufkommen der sog. Bürgerinitiativen und einer Krise der klassischen linken Politikformen gekennzeichnet war. Immer mehr politisch Interessierte wollten Arbeit, Leben und Politik zusammenbringen, das eigene Leben politisieren, statt das Proletariat zu missionieren. So fand in Hamburg nahezu zeitgleich mit der Gründung der Galerie Morgenland ein von AktivistInnen des Sozialistischen Büros organisierter „Großer Ratschlag Alternative Ökonomie“ statt, an dem 2000 Menschen teilnahmen. Geschichtsarbeit im engeren Sinne war dann eigentlich erst ab 1983 Bestandteil des Galerieprogramms.
Die im Sommer 2003 vorgelegte Festschrift dokumentiert die vielfältigen Themen und Veranstaltungsformen der Geschichtsarbeit. Einzelne engagierte AkteurInnen aus der Mitgliedschaft, Hauptamtliche oder „normale“ NachbarInnen, die an den Erzählcafés oder anderen Projekten teilnahmen, schildern ihr persönliches Verhältnis zur Einrichtung und ihrer Arbeit. Einige wenige Beiträge problematisieren die Wandlungen der Geschichtsarbeit, das Verhältnis zwischen bezahlten und ehrenamtlichen AktivistInnen bzw. das mitunter recht komplizierte Binnenleben des Trägervereins.
Zusammengefasst liegt mit dieser Festschrift eine lesefreundliche Mischung aus Dokumentation der geleisteten Arbeit dieser Einrichtung und subjektiven Reflexionen und Anekdoten vor. Sie gibt – auch durch ihre vielen Beispiele einen repräsentativen Einblick in die Geschichtsarbeit in einem Stadtteil, wie sie auch in etlichen anderen westdeutschen Großstädten stattfand.

25 Jahre Galerie Morgenland. Geschichtswerkstatt Eimsbüttel. Festschrift, Hamburg 2003, 254 S., 10 EUR plus Porto (ISBN 3-9808126-7-7)

www.hamburger-geschichtswerkstaetten.de/

Informationen zu den Kürzungen am Etat der Hamburger Geschichtswerkstätten hier auf ARCHIVALIA.

Selbstverwaltete Bibliothek in Köln

Die TtE-Bücherei ist eine selbstverwaltete Bibliothek
in den Räumen des Kölner Bürgerzentrums “Alte
Feuerwache”. Gemeinnütziger Träger ist der “Förder- und
Trägerverein selbstverwalteter Bibliotheken und
Archive im Regierungsbezirk Köln e.V.”
Die Bibliothek sammelt und erschliesst in erster Linie
Veröffentlichungen linker und sozialer Bewegungen nach
1945 sowie geisteswissenschaftliche Literatur und
Belletristik. Der gesamte Bestand steht zur
Ausleihe zur Verfuegung.
Volltext der Selbstdarstellung hier
Die website der Tte Bücherei ist bei Erstellung dieses Eintrags wegen Überarbeitung nicht zugänglich.

Gymnasialbibliothek im Staatsarchiv

Umschlossene Welt – geöffnete Bücher : Die Bibliotheken des Ratsgymnasiums
Stadthagen im Zeitalter der Renaissance (1486-1648) / [Beschreibung und
Analyse von Udo Jobst]
Bückeburg : Niedersächsisches Staatsarchiv in Bückeburg, 2003. – 120 S. :
Ill.
(Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung : Inventare und
kleinere Schriften des Staatsarchivs in Bückeburg ; 7)
ISBN 3-925556-02-8

Die Bibliothek ist ein Depositum im Staatsarchiv:
“Der Dienstbücherei sind einige historische Bibliotheken (z.B. die Bibliothek der Freiherrn von Münchhausen zu Apelern, die historischen Teile der Bibliothek des Gymnasiums Adolfinum in Bückeburg, des Ratsgymnasiums Stadthagen mit der Bibliothek des ehemaligen Franziskanerklosters) und die Bibliothek des Schaumburg-Lippischen Heimatvereins als Deposita angeschlossen.”

Aedilis

http://aedilis.irht.cnrs.fr/index.htm

Ædilis est le site de publication en ligne de l’Institut de recherche et d’histoire des textes (IRHT, CNRS, Sciences de l’Homme et de la Société). Il a pour objet la diffusion large et gratuite de publications scientifiques et pédagogiques sur les axes de recherche de l’IRHT autour du manuscrit médiéval et des disciplines de l’érudition.

Actes, 3 : Archives et bibliothèques
Cycle thématique 1999-2000 de l’IRHT
http://aedilis.irht.cnrs.fr/archives

Archiv des Literarischen Informationszentrum Josef Wintjes

Seit November 1995 existiert am Institut für Europäische Ethnologie das »Archiv für Alternativkultur«, das der Humboldt-Universität Berlin als Nachlass des »Literarischen Informationszentrums Josef Wintjes« zu Forschungszwecken gestiftet worden ist. Das 1969 von Josef Wintjes (1947-1995) gegründete Informations- und Vertriebszentrum in Bottrop diente nicht nur dem Vertrieb von Alternativpresse, sondern verstand sich vor allem als Diskussionsforum für die unterschiedlichsten literarischen und politischen Gruppierungen. Wintjes und sein Informationszentrum verkörperten als Institution gleichzeitig auch die wichtigste Quelle der literarischen Alternativszene. Sein Archiv ist ein einzigartiges Beispiel kulturgeschichtlicher Dokumentation der Struktur und Geschichte einer Bewegung (Auszug aus der Selbstdarstellung).
Dieses wichtige Archiv ist nun auch online, und zwar hier

Bibliotheek- en Archiefgids – Summaries

Standardization in records management / Stephanie Waeyenbergh.
//In: Bibliotheek- en Archiefgids. – ISSN 0772-7003. – 80(2004)2; p. 10-17.
Standardization in records management is a recent phenomenon, which is the result of automation in public administration and service. Standards aim to assure the quality of records and records management in organizations, for which purpose an attempt is made to cover the entire field of records management. ISO 15489 supports the elaboration of records management policy and procedures in organizations. Specifications for records management applications define the functional requirements for software. Metadata standards define which information about the context, content, structure and management of records should be captured and preserved. Several trends in standardization can be discerned: firstly, attunement of the different initiatives, secondly, a coordinating role for ISO 15489 and other, new ISO standards, thirdly, development of standards for the private sector.
[Article in Dutch]

Archiving websites / Hilde Vanoverbeke.
//In: Bibliotheek- en Archiefgids. – ISSN 0772-7003. – 80(2004)2; p. 24-29.
Based on the study of literature, the article illustrates how web archiving initiatives are functioning and which problems remain to be solved. It dwells on the importance of archiving websites and goes into some major characteristics of the web: the existence of the deep web and its huge size. Three strategies exist for collecting web sources, each with pros and cons: automatic harvesting, selective approach and deposit. The first web archiving initiatives are presented, besides items such as user access, preservation and the development of standards that receive attention in the last two years.
[Article in Dutch]

Source:
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/720.html

Homepage of the Journal (only abstracts free):
http://www.vvbad.be

Copyright and Preservation

http://www.bu.edu/law/scitech/volume10issue1/RyanWeb.pdf (PDF)

Alicia Ryan, Contract, Copyright and the Future of Digital Preservation, Journal of Science and Technology Law 10(1),(Winter 2004). Ryan views the access question in terms of preservation and argues that libraries and archives should be granted the right to copy digital works, copy web sites, and have the right to lend digital materials, especially in cases where the works are at risk or no longer commercially available.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2004_05_09_fosblogarchive.html#a108448262189996714

Digitales Verwalten

DIGITALES VERWALTEN – DIGITALES ARCHIVIEREN

Die 8. Tagung des Arbeitskreises “Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen” fand statt am 27./28.4.2004 in Hamburg

Programm und Abstracts leider nur als WORD-Dokument erhältlich unter

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/staatsarchiv/zz-stammdaten/downloads/tagung-digitale-sys-neu-doc,property=source.doc

Kein Fachmann leitet das Landesarchiv Saarbrücken

Landesarchiv unter neuer Leitung

Dr. Ludwig Linsmayer ist mit Wirkung vom 1. Februar 2004 vom Chef der Staatskanzlei, Herrn Staatssekretär Karl Rauber, zum neuen Direktor des Saarländischen Landesarchivs bestellt worden. Er tritt damit die Nachfolge von Dr. Wolfgang Laufer an, der Ende 2003 nach über 30-jähriger Tätigkeit aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist.

Der 1958 im pfälzischen Landstuhl geborene Linsmayer studierte Geschichte, Germanistik, Deutsch als Fremdsprache und Soziologie an der Universität des Saarlandes. Dort wurde er 1991 bei Prof. Richard von Dülmen mit einer Arbeit zur saarländischen Landesgeschichte promoviert. Von 1991 bis 1994 lehrte Linsmayer an der National University of Singapore europäische Wirtschaftsgeschichte. Er war wesentlich am Aufbau des Instituts für European Studies beteiligt und initiierte u. a. ein Austauschprogramm von singapurischen Studenten nach Deutschland. 1994 wurde Linsmayer Leiter des Referates für politische Grundsatzfragen in der Staatskanzlei des Saarlandes. Innerhalb dieses Referates war er zugleich Regierungsvertreter in der Kommission für saarländische Landesgeschichte und Volksforschung. Seit 1997 übte er bereits die Fachaufsicht über das Landesarchiv aus.

http://www.staatskanzlei.saarland.de/10605.htm#Landesarchiv%20unter%20neuer

Kommentar: Eigentlich unfassbar, dass ein Nichtfachmann ohne Archivausbildung, nämlich die bisherige Aufsichtsperson im Ministerium (Staatskanzlei), ein Landesarchiv leitet. Damit setzt sich der Niedergang hinsichtlich der Spitzenpositionen des deutschen Archivwesens fort.

Universität Würzburg will Archiv ausbauen

Die Universität Würzburg beabsichtigt eine Neuorganisation ihres Archivs. Wie Kanzler Bruno Forster am Rande der 5. Arbeitstagung der bayerischen Universitätsarchivare in Würzburg im Senatssaal der Universität sagte, werde die Hochschule in Zukunft den Ausbau ihres Universitätsarchivs verstärkt vorantreiben.

Bislang ist in Würzburg das Archivmaterial in verschiedenen Räumlichkeiten der Universität verstreut untergebracht und wird durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter betreut, der zudem einschlägige Anfragen an die Universität beantwortet. Er erfülle, so der Kanzler “für die gesamte Universität sehr wichtige Aufgaben”.
[…]

http://www.uni-wuerzburg.de/intern/w040505b.html#U1

Onlineangebot des LKA Hannover

http://lkah.archiv-online.net

Das Landeskirchliche Archiv Hannover
http://www.evlka.de/archiv
hat Findmittel online bereitgestellt (die entsprechende Mitteilung bzw. der Titel “Online-Archiv” in http://Archiv.net lässt an digitalisierte Archivalien denken, aber an so etwas Benutzerfreundliches denken die Kirchen ja nicht, dazu sitzen sie zu sehr auf ihren Unterlagen …)

Leipzig (Politaffäre) und Graz (Sexaffäre): Ab ins Archiv!

Unausrottbar die Praxis von Verwaltungen, missliebige Mitarbeiter ins Archiv abzuschieben. Jüngster Fall: Stadtarchiv Leipzig, zutreffend kommentiert von http://Archiv.net

http://www.archiv.net/isy.net/servlet/broadcast/aktuelles_news.html?newsid=3827

Pikanter noch, was der Standard aus Graz berichtet:

Sie ist nie wirklich gelöst oder bereinigt worden, daher kommt sie immer wieder hoch. Die Sexaffäre, die einer der höchsten steirischen Landesbeamten zu verantworten hat, wurde in diesen Tagen wieder zum Tagesgespräch und zur politischen Belastungsprobe für die ÖVP. Ein prominenter Hofrat hatte 2003 eine Sekretärin mehrere Monate lang sexuell belästigt. Sie suchte Hilfe beim Landesamtsdirektor und bei Landeshauptfrau Waltraud Klasnic. Beide schickten sie zur Gleichbehandlungsbeauftragten und verzichteten auf eine Disziplinaranzeige. Opfer und Täter wurden, nachdem die Affäre im Jänner dieses Jahres aufgedeckt wurde, ins Landesarchiv versetzt.

http://derstandard.at/?id=1662151

Metasuche

http://dl380-36.gbv.de:5042

Die Vlib-AAC erschließt Literatur, digitale Dokumente und Websites zur Geschichte, Politik, Sprache und Literatur des angloamerikanischen Kulturraums. Sie wird betrieben von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, der Sondersammelgebietsbibliothek (SSG) für den angloamerikanischen Kulturraum. Die vom GBV (Gemeinsamer Bibliotheksverbund) für die Vlib-AAC eingerichtete Metasuchmaschine ermöglicht die parallele Recherche in verschiedenen Katalogen und Fachdatenbanken.

Online-Katalog der SUB Göttingen (SSG-Bibliothek angloamerikanischer Kulturraum)
JSTOR: digitalisierte Zeitschriften [nur Titel, keine Volltexte]
Online Contents – SSG Anglistik
Online Contents – SSG Geschichte
Online Contents – SSG Zeitgeschichte
Anglistik Guide: Fachkatalog anglistischer Websites
History Guide: Fachkatalog geschichtswissenschaftlicher Websites
The Online Books Page
Royal Historical Society Bibliography of British and Irish History

Portal Erster Weltkrieg

Ab heute ist das wissenschaftliche Themenportal Erster Weltkrieg online

http://www.erster-weltkrieg.clio-online.de

Auch 90 Jahre nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges fesselt dieses Thema ? die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts ? Öffentlichkeit und Wissenschaft gleichermaßen. Aus diesem Anlass wird das historische Fachportal Clio-online in Kooperation mit führenden wissenschaftlichen Einrichtungen ein Themenportal zum Ersten Weltkrieg ? parallel zur Eröffnung der Ausstellung ?Der Weltkrieg 1914-1918. Ereignis und Erinnerung? des Deutschen Historischen Museum Berlin ? am 13. Mai 2004 der Öffentlichkeit präsentieren.

Der erste global ausgetragene Konflikt des 20. Jahrhunderts markiert eine einschneidende Zäsur in der europäischen Politik: Im Ersten Weltkrieg entluden sich die machtpolitischen Gegensätze der europäischen Großmächte. Tiefgreifende politische und gesellschaftliche Wandlungsprozesse waren seine Folge, die Rolle Europas in der Welt veränderte sich. Mit diesem Krieg erst – so ein bekannter Topos – ging das “lange 19. Jahrhundert” zu Ende. Die Staatenwelt Mittel-, Ost- und Südosteuropas, wie sie uns heute vertraut erscheint, erwächst in den Grundfesten Ausgangs des Ersten Weltkriegs aus den territorialen Versatzstücken der an den Fronten aufgeriebenen Monarchien.

Das Themenportal ermöglicht einen direkten und schnellen Zugriff auf thematisch zugeschnittene Informationsangebote. Durch die Bündelung von Volltexten, bibliotheksnahen Ressourcen, Internetverzeichnissen, und weiteren Ressourcen ist eine gezielte Informationssuche bei gleichzeitig hohem Qualitätsstandard möglich. Teil des Portals sind vorerst vier Bereiche:
· Bündelung vorhandener Informationsangebote durch den Aufbau einer spezifischen Metasuchmaschine
· Veröffentlichung aktueller Forschungsbeiträge und -information (Artikel, Rezensionen, Sammlungsbeschreibungen, Volltexte)
· Bündelung von bestehenden themenrelevanten Internetressourcen
· die Publikation von Quellen in elektronischer Form als Beitrag zu einer sich wandelnden Kommunikationskultur in den historischen Wissenschaften

Das Projekt wird sich der Bandbreite historischer Forschung zum Thema annehmen und damit der großen Bedeutung des Ersten Weltkrieges für die internationale Geschichte Rechnung tragen. In der ersten Veröffentlichungsreihe stehen die Nachwirkungen des Ersten Weltkrieges thematisch im Mittelpunkt, die zeitgleich auch auf der Seite des Partnerprojektes http://www.zeitgeschichte-online veröffentlicht werden. Die Beiträge setzen sich mit den Folgen des Ersten Weltkrieges auf den Verlauf der deutschen, aber auch der europäischen Geschichte auseinander. Der Krieg selbst hat zwar nach vier Jahren sein Ende gefunden, doch seine Prägungen in nahezu allen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Sphären sind bis weit in das 20. Jahrhundert hinein wahrnehmbar.

Projektpartner sind:
– Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
– Bibliothek für Zeitgeschichte Stuttgart
– Clio-online
– H-Soz-u-Kult
– Humboldt-Universität zu Berlin
– Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
– Staatsbibliothek zu Berlin ? Preußischer Kulturbesitz
– Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

Aufbau und Entwicklung des Portals wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützt.

Weitere Informationen sind erhältlich bei: Clio-online, Humboldt-Universität zu Berlin, Thomas Meyer Tel.: 030/2093 2220, E-mail: MeyerT@geschichte.hu-berlin.de; Anke Winsmann Tel.: 030/2933 6036, E-mail: winsmann@bbf.dipf.de und Vera Ziegeldorf, Tel.: 030/2093 2542, E-mail: ZiegeldorfVera@geschichte.hu-berlin.de

Aus INETBIB

Leider ist unter den Projektpartnern kein Archiv!

Schimmel

Neuheuser, H. P./Wenzel, E.: Biologische Arbeitsstoffe in Archiven
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen mithilfe der TRBA
in: Gefahrstoffe/Reinhaltung der Luft – 03/2004

“Der Beitrag gibt einen Überblick über das Vorkommen von biologischen Arbeitsstoffen in Archiven. Untersuchungen zeigten gesundheitliche Gefährdungen, hauptsächlich durch Schimmelpilzbefall hervorgerufen. Ursachen dafür bestehen in baulichen Unzulänglichkeiten (Gebäudenässe) und in raumklimatischen Verhältnissen, die das Wachstum und die Entwicklung von Schimmelpilzen fördern. Die Gefährdung kann durch Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen nach den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 240 minimiert werden.”

Entnommen der Homepage der Zeitschrift
http://www.technikwissen.de/gest/archiv/ausgabeinhalt.asp?id=03/2004

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/12590

Schimmel

Neuheuser, H. P./Wenzel, E.: Biologische Arbeitsstoffe in Archiven
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen mithilfe der TRBA
in: Gefahrstoffe/Reinhaltung der Luft – 03/2004

“Der Beitrag gibt einen Überblick über das Vorkommen von biologischen Arbeitsstoffen in Archiven. Untersuchungen zeigten gesundheitliche Gefährdungen, hauptsächlich durch Schimmelpilzbefall hervorgerufen. Ursachen dafür bestehen in baulichen Unzulänglichkeiten (Gebäudenässe) und in raumklimatischen Verhältnissen, die das Wachstum und die Entwicklung von Schimmelpilzen fördern. Die Gefährdung kann durch Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen nach den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 240 minimiert werden.”

Entnommen der Homepage der Zeitschrift
http://www.technikwissen.de/gest/archiv/ausgabeinhalt.asp?id=03/2004

Personenstandsarchiv Brühl: Digitalisierung von Kirchenbüchern

Das Nordrhein-Westfälische Personenstandsarchiv Rheinland in Brühl hat im Dezember 2003 damit begonnen, die archivierten Kirchenbücher des 16. bis 19. Jahrhunderts zu digitalisieren und über die Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH in Bonn auf CD-ROM zu publizieren. Die ersten CD-ROMs sind mittlerweile erschienen.
Grundsätzlich ist geplant, nach und nach sämtliche Kirchenbuchbestände auf diese Weise zu veröffentlichen. – So sehr damit dem Forscher, insbesondere der Familienforschung, die Arbeit erleichtert wird, steht vielleicht doch zu befürchten, daß auf diese Weise langfristig die Nutzung des Archivs zurückgehen wird mit entsprechenden Folgen für die Personalausstattung und die Öffnungszeiten.

Zwettler Nibelungenposse

zum Vorgang:
?s=nibelu

Es wäre lustig, wenn es denn nicht so skandalös wäre. Das Zisterzienserstift Zwettl verweigert der seriösen Forschung derzeit jeglichen Zugang zu den Zwettler Fragmenten, die von der unfähigen Stiftsarchivarin Ch. Ziegler fälschlicherweise dem Nibelungenlied zugewiesen wurden (wir berichteten ausführlichst).

Eberhard Nellmann, Der ‘Zwettler Erec’. Versuch einer Annäherung an die Fragmente, ZfdA 133 (2004) H. 1, S. 1-21 musste sich auf die von Ziegler publizierten Abbildungen stützen (die er, obwohl deutsches und österreichisches Urheberrecht – Zitatrecht – dies zu wiss. Zwecken eindeutig erlaubt hätte, nicht reproduziert). Klosterbibliotheken seien keine öffentlich zugänglichen Bibliotheken (mir ist freilich nicht bekannt, dass die traditionsreichen österreichischen Stiftsbibliotheken bisher Wissenschaftlern solche Schwierigkeiten gemacht haben wie nun der Abt von Zwettl, der sich von seiner Mitarbeiterin Ziegler lieber trennen sollte): In diesem Fall hütet Fafnir seinen Schatz, auch wenn es gar nicht der Hort der Nibelungen ist.

Nellmann kann aufgrund der guten Abbildungen Zieglers bestätigen, dass es sich um die Fragmente eines unbekannten Erec-Romans, der nicht mit Hartmanns Werk identisch ist, handelt. Seine durch den Vergleich mit der Vorlage Chretiens, die treu übersetzt wird, erleichterte Tranksription ergibt, dass die Zwettler Bruchstücke (13. Jahrhundert, von einem hochdeutsch schreibenden Niederdeutschen) und die Wolfenbütteler Fragmente I und II wohl einen gemeinsamen Verfasser haben.

Links zum echten Nibelungenlied:
http://wiki.netbib.de/coma/NibelungenLied