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Internetarchive klagen gegen Copyright

Das Standford Center for Internet and Society (CIS) hat im Namen des Internet Archive und des Prelinger Archive bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eine Klage (PDF) gegen geltende Copyright-Gesetze eingereicht. Der Berne Convention Implementation Act (BCIA) und der Copyright Term Extension Act (CTEA) verstießen gegen das Recht auf freie Rede. In der Klage fordern die Archive, das Gericht möge feststellen, dass die Regelungen “verwaister” Urheberrechte, also jener, die noch nicht abgelaufen, aber nicht länger verfügbar sind, die Verfassung verletzten.

Mehr bei Heise
http://www.heise.de/newsticker/meldung/45982

Via http://log.netbib.de

In der Tat ein extrem unterschätztes praktisches Problem. Deutsches Erbrecht sieht beispielsweise vor, dass ALLE Erben (und das können angesichts der Schutzfrist – 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – sehr viele sein) zustimmen müssen, wenn ein Urheberrecht genutzt werden soll. Aus Datenschutzgründen ist es extrem schwierig, an die Anschriften der Erben zu gelangen.

Daher ist bei der Übernahme von Nachlässen DRINGEND zu empfehlen, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass Inhaber urheberrechtlicher Nutzungsrechte nicht mehr auffindbar sind. Wenn der Nachlassgeber nicht wünscht, dass die Nutzungsrechte sofort beim Archiv liegen, sollte in diesem Fall vereinbart werden, dass sie ggf. treuhänderisch vom Archiv wahrgenommen werden.

Kriegsbeute bei Ebay

http://log.netbib.de/index.php?p=78596848

Kommentar von “Heimatforscher”:

Wie in Ehren ergraute US-Veteranen (“outstanding WWII veterans”) ihre Kriegsbeute aus Deutschland (gewonnen beim Glücksspiel unter GIs kurz nach dem Krieg) bei Ebay verscherbeln, in diesem Fall einen “Vergleich zwischen Franck von Cronenberg dem alten und der Reichsstadt Franckfurt a/m wegen des Schloßes zu Roedelheim confirmiret von König Friederich 1448″, ist zur Zeit unter http://cgi.ebay.com/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3712362671&category=2201 zu sehen. Unter anderem wurde das Stück einer amerikanischen Universität angeboten, die es für ihre Bestände einsacken wollte. Offensichtlich hat keiner unseren US-amerikanischen Freunde daran gedacht, das Stück seinem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben

Das ist treffend formuliert.

Es handelt sich um die Vertragsbestaetigung 1448 August 11 (Regesta Imperii F III Heft 4 = Ffm n. 147 nach Kopie):
http://mdz.bib-bvb.de/digbib/urkunden1/rimages/ri13/ri13_hei1986/@raster?filename=ri13_hei1986_0140.gif;target=330

Herr Heinig teilte freundlicherweise mit, er habe im Stadtarchiv Ffm keinen Hinweis auf ein Or. gefunden. Andere Provenienz: Kronberg?