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Bischofsrestnachlass im Bistumsarchiv Augsburg

Langjährige Haushälterin und Kammerdiener wollten nach dem Tod des Augsburger Bischofs Freundorfer 1963 den Auftrag erhalten haben, ein “besenreines Objekt” zu schaffen. Diese verstanden darunter auch, die Unterlagen des bisherigen Hausherrn aus den Amtsräumen zu entfernen und in den Innenhof zu befördern, wo damit begonnen wurde, diese zu verbrennen. Ein Salesianerpater konnte glücklicherweise einen Teil für Benediktbeuern, wohin die Privatbibliothek des Bischofs gelangt war, sichern. Von dort wurde der Nachlass 1983 dem Archiv des Bistums Augsburg übergeben, nachdem er dort von Engelbert M. Buxbaum entdeckt worden war, der nunmehr einen Aufsatz “Der Tod des Augsburger Bischofs Dr. Joseph Freunddorfer am 11. April 1963 und dessen persönlicher Nachlass im Archiv des Bistums in heutiger Form” im “Verein für Augsburger Bistumsgeschichte Jahrbuch” 37 (2003) S. 168-218 publiziert hat, in dessen Mittelpunkt eine detaillierte Verzeichnung des Bestands steht (S. 175-216).

Objektive und subjektive Geschichte

Neu im “Forum Bewertung”

http://www.forum-bewertung.de/sg12.htm#roesler

Ingo Rösler (Potsdam): Zur Erkenntnistheorie archivischer Überlieferungsbildung in Deutschland. Ansichten eines Archivars der ehemaligen DDR

Aufbauend auf einer theoriegeschichtlichen Rekonstruktion der Bewertungsdiskussion in den beiden deutschen Staaten, plädiert der Beitrag für ein erkenntnistheoretisches Neuverständnis der Überlieferungsbildung. Während die traditionelle Auffassung noch immer von subjektiven Vorstellungen des deutschen Historismus beherrscht wird, treten die in dem Beitrag dargelegten Ansichten aus materialistischer Sicht, also von der objektiven Realität ausgehend, für die Anerkennung praxisorientierter Erkenntnisgrundlagen ein. Ohne Rückgriff auf die in der DDR mit der Ideologie des Marxismus-Leninismus verbundene und gescheiterte Gesellschaftslehre, ohne Verharren aber auch in einem nur interpretativen, zwangsläufig zur wissenschaftlichen Entfremdung führenden Realitätsverständnis, gilt es nach Ansicht des Verfassers, “Ordnung” und “Bewertung” als zentrale Bereiche der Überlieferungsbildung mit dem objektiven Gesellschaftsprozess in Übereinstimmung zu bringen.