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Berliner Erklärung deutsch

Die Berliner Erklärung zum Open Access vom Oktober 2003 liegt auf dem Server der MP-Gesellschaft auch in einer schlechten deutschen Übersetzung vor.

http://www.mpg.de/pdf/openaccess/BerlinDeclaration_dt.pdf

Vor allem das erste Kriterium für Open Access hat grosse Bedeutung.

Englische Fassung
http://archiv.twoday.net/stories/92803

1. The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship (community standards, will continue to provide the mechanism for enforcement of proper attribution and responsible use of the published work, as they do now), as well as the right to make small numbers of printed copies for their personal use.

Deutsche Fassung MPG:

1. Die Autoren und Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen erteilen allen Benutzern das freie, unwiderrufliche und weltweite Zugangsrecht und die Erlaubnis, die Veröffentlichung für jeden verantwortlichen Zweck zu kopieren, zu benutzen, zu verteilen, zu übertragen und abzubilden unter der Bedingung der korrekten Nennung der Urheberschaft (wie bisher werden die Mechanismen der korrekten Berücksichtigung der Urheberschaft und der verantwortlichen Nutzung durch die Regeln der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Geltung gebracht) sowie das Recht, eine beschränkte Anzahl gedruckter Kopien für den persönlichen Gebrauch zu machen.

Mein Vorschlag:

Die Urheber und Rechteinhaber sichern allen Benutzern unwiderruflich den freien weltweiten Zugang zu und erteilen ihnen die Erlaubnis, das Werk zu kopieren, zu benutzen, zu verteilen, zu übertragen und wiederzugeben (und zwar auch öffentlich), Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten und dies alles in jedem digitalen Medium und zu jedem verantwortbaren Zweck, vorausgesetzt die Urheberschaft wird korrekt zum Ausdruck gebracht (die wissenschaftliche Gemeinschaft wird wie bisher die Regeln vorgeben, wie die Urheberschaft korrekt anzugeben ist und was eine verantwortbare Nutzung ist). Darüber hinaus dürfen zum persönlichen Gebrauch eine kleine Anzahl von Ausdrucken erstellt werden.

Begründung: Es leuchtet unmittelbar ein, dass es bei einer Formulierung, die erhebliche juristische Relevanz haben kann, Genauigkeit angesagt sein sollte. So ist es beispielsweise nicht hinzunehmen, dass die Bearbeitungen (derivative works) unter den Tisch fallen.

NACHTRAG August 2007:

Inzwischen bietet die MPG eine andere (korrekte) Übersetzung des kritisierten Abschnitts an:

“Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich
das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen
– in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren,
zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon
zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. (Die Wissenschaftsgemeinschaft
wird, wie schon bisher, auch in Zukunft Regeln hinsichtlich korrekter Urheberangaben
und einer verantwortbaren Nutzung von Veröffentlichungen definieren) Weiterhin kann von
diesen Beiträgen eine geringe Anzahl von Ausdrucken zum privaten Gebrauch angefertigt werden.”

man wird unschwer feststellen, dass meine Übersetzung für die Neuübersetzung Pate gestanden hat. Seit wann die Neuübersetzung im Netz ist, ist mir nicht bekannt.

Open Access – eine neue Kategorie in ARCHIVALIA

http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access

ARCHIVALIA ist ein Gemeinschaftsweblog rund ums Archivwesen, bei dem jede/r nach einmaliger Registrierung bei Twoday geeignete Beiträge einbringen kann. (Impressum)

Die Beiträge sind Kategorien zugeordnet, die im MENU am rechten Rand aufgerufen werden können.

Mit der neuen Ausweitung des Open-Acess-Gedankens, der auf der Berliner Konferenz auch auf Kulturgut bezogen wurde, ist die Zeit gekommen, eine neue deutschsprachige Kategorie Open Access zu eröffnen, die sich dem freien Zugang zu Kulturgut insbesondere in Archiven widmen soll. Natürlich sind auch Beiträge zu benachbarten Bereichen (Bibliothekswesen, Museumswesen) willkommen.

Soweit ich die Beiträge verfasse, werden diese sich der engagierten Förderung des Open-Acess-Gedankens verpflichtet fühlen. Open Access bedeutet für den Archivbereich:
– freie Zugänglichkeit nach Open Access Kriterien (kostenfreie, lizenzfreie Zugänglichkeit via Internet) für digitalisiertes Archivgut, aber auch für
– die Publikationen zum Archivwesen.

Englischsprachige Beiträge zum Thema Open Access werden nach wie vor in der English Corner plaziert:

http://archiv.twoday.net/topics/English+Corner

Einschlägig sind bislang vor allem folgende englische Beiträge in ARCHIVALIA:

Berlin Declaration on Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/92803

Open Access to Science and Scholarship
http://archiv.twoday.net/stories/62758

Core Metalist of Open Acess Eprint Archives
http://archiv.twoday.net/stories/41591

Über Neuigkeiten der Open-Acess-Bewegung berichtet am besten und aktuellsten das Weblog von Peter Suber Open Access News:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

Keine Maut für den Geist

So ist der Artikel über Open Access von Ulf von Rauchhaupt
in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung überschrieben, der vom Start von PLoS Biology, dem vielbeachtet Open-Access-E-Journal berichtet und auch den Wellcome-Report erwähnt. Aufschlussreicher ist der Schlussteil, der sich auf ein Interview mit Jürgen Renn stützen kann. Vorausblickend auf die Berliner Konferenz wird ausgeführt:

Auszug:
In einem Punkt geht das, was in Berlin diskutiert werden soll, allerdings entscheidend über alle bisherigen Initiativen zu Open Access hinaus. Denn der unbeschränkte Zugang zu den Forschungsergebnissen ist eine Sache. Für die Geistes- und Kulturwissenschaften hat Open Access noch eine umfassendere Bedeutung. Ihnen geht es nicht nur um das Publikationswesen, sondern auch um den ungehinderten Zugang zu ihren Quellen: zu Manuskripten, Artefakten, Gemälde, Fotos, Film- und Tondokumenten – dem ganzen Spektrum des in Museen und Bibliotheken versammelten kulturellen Erbes der Menschheit. All dies läßt sich ebenfalls digitalisieren und im Internet verfügbar machen. Und wie bei den Forschungsergebnissen geschieht dies heute auch allenthalben – jedoch oft in einer Weise, die den Wissenschaftlern nicht recht sein kann.

Zutritt nur gegen Bares

Denn so manch einer wittert nun das große Geschäft mit digitalisierten Kulturgütern. “Die Situation gleicht einem Goldrausch”, sagt Jürgen Renn, Direktor am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte und einer der Organisatoren der Berliner Tagung. Dabei meint er nicht nur die Begehrlichkeiten finanzkräftiger Investoren wie etwa eines Bill Gates, der unter anderem für 47 Millionen Mark den Codex Leicester von Leonardo da Vinci erwarb, um ihn auf CD gebrannt zu vermarkten. Mehr Sorge bereitet Renn, daß nun auch Bibliotheken und Museen meinen, es gebe da einen Kuchen, von dem sich etwas abschneiden ließe. Das Bestreben, digitalisiertes Kulturgut nur gegen Bares zugänglich zu machen, hält er für forschungsfeindlich und obendrein für vergeblich. “Gerade viele kleine Museen glauben nun, sie könnten sich eine goldene Nase verdienen”, sagt Renn. “Das ist aber meistens völlig unrealistisch, denn die Vermarktungschancen beschränken sich nur auf ganz wenige Dinge. Der große Rest ist kommerziell uninteressant, wird aber wegen dieser verfehlten Hoffnung der Wissenschaft entzogen.”

Nun könnte man denken: Hauptsache das Kulturgut ist überhaupt im Internet. Wenn der Zugang in kommerzieller Absicht durch Paßworte geschützt ist, dann sollte der Philologe oder Kunsthistoriker das bißchen Gebühr doch verschmerzen können. Wenn er früher zur Überprüfung einer Formulierung in einer Handschrift in die entsprechende Bibliothek nach Florenz oder St. Petersburg reisen mußte, dann war das doch sicher teurer.

Vernetztes Wissen als Potential

Doch für Jürgen Renn und andere Geisteswissenschaftler, die sich mit der Internetfrage befassen, bliebe das eigentliche Potential der neuen Technik unter diesen Umständen ungenutzt. Denn dieses liegt gerade in der Vernetzbarkeit von Wissen – und zwar nicht nur von Fachartikeln untereinander, sondern vor allem auch der Artikel mit ihren Quellen. “Ein Fachaufsatz, etwa in der altorientalischen Philologie, lebt von den Fußnoten”, sagt Renn. “Die kann man im Internet nun so gestalten, daß da nicht einfach nur ein Verweis auf den zitierten Keilschriftbrief steht – der im Magazin irgendeines möglicherweise entlegenen Museums liegt. Statt dessen ist da ein Link, und auf Mausklick erscheint eine Zeichnung oder ein digitales Bild der betreffenden Keilschrifttafel.” Renns Institutskollege Peter Damerow etwa hat zusammen mit amerikanischen Forschern begonnen, solch ein digitales Keilschriftenarchiv anzulegen ( http://cdli.mpiwg-berlin.mpg.de ), das die Bestände verschiedener über die Welt verstreuter Keilschriftensammlungen virtuell zusammenführt. “Damit ist eine völlig neue Organisation von Wissen möglich”, sagt Renn. “Und es lassen sich damit Fragen bearbeiten, die langfristige Entwicklungszusammenhänge betreffen – und zwar nicht nur anhand von Fallstudien oder kursorischen Essays, sondern auf breiter empirischer Grundlage.”

Dieses Potential der Digitaltechnik für die Geisteswissenschaften sieht Renn nun durch die Bemühungen zur Kommerzialisierung kultureller Netzinhalte massiv gefährdet. Denn in einem Internet voller “Kassenhäuschen”, in dem die Server der Museen und Sammlungen erst einmal Paßwörter und Zugangsberechtigungen abfragen, wäre der Vernetzbarkeit der Inhalte zu neuem Wissen der Garaus gemacht. Das Potential des Internet für die Geisteswissenschaften ist schlicht nicht zu nutzen, wenn kein umfassender Open Access gewährleistet wird.

Ausgaben als Forschungskosten

Natürlich kostet auch die Bereitstellung des Kulturgutes im Internet Geld. Statt dafür aber den Nutzer zur Kasse zu bitten, “müssen diese Ausgaben als Forschungskosten betrachtet werden”, meint Renn und trifft sich hier mit den Vorstellungen, die Organisationen wie PLoS oder der Wellcome Trust für die Zukunft des Publikationswesens hegen. Den Geisteswissenschaften mit ihrer Tradition großer Editionen ist der Gedanke, daß das Verfügbarmachen von Quellen Teil des wissenschaftlichen Geschäfts ist, eigentlich sogar weniger fremd als den Naturwissenschaften.

Dennoch zieren sich manche Kulturguthüter. So hat sich etwa die Leitung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz nicht dazu durchringen können, die bevorstehende Berliner Forderung nach Open Access zum kulturellen Erbe der Menschheit mitzutragen. Allzu groß ist wohl die Hoffnung, die chronisch schlechten Finanzen der Museen hierzulande durch digitalen Wegzoll aufzubessern.

Goldrausch ohne digitales Kassenhäuschen

Dabei bliebe es den Museen ja auch in einer Open-Access-Welt unbenommen, wirklich kommerzielle Nutzer, etwa den Postkartenhersteller, der sein Erzeugnis mit dem “Mann mit dem Goldhelm” aus der Berliner Gemäldegalerie versehen will, zur Kasse zu bitten.

Jürgen Renn glaubt sogar, daß Open Access die Goldrausch-Hoffnungen der Museen eher wahr werden lassen könnte als das Errichten digitaler Kassenhäuschen. “Wenn eine vernünftige Open-Access-Infrastruktur im Internet verfügbar ist, die auch die Verwaltung von Verwertungsrechten integriert, dann haben auch kommerzielle Nutzer viel bessere Möglichkeiten zu kalkulieren – und viel mehr Material, aus dem sie auswählen können.” Vor Raubkopien ist das Kunstwerk im Zeitalter seiner digitalen Reproduzierbarkeit sowieso nur moralisch oder juristisch, nicht aber technisch zu schützen.

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 19.10.2003, Nr. 42 / Seite 71

Renn hat seine Position in einem Aufsatz 2001 “Erwirb es um es zu besitzen:
Kulturelles Erbe im Zeitalter der Informationsrevolution” dargelegt:
http://www.mpiwg-berlin.mpg.de/Preprints/176/preprint176.html

Zur kommerziellen Nutzung von Kulturgut siehe meine Diskussionsbeiträge:
http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/kultjur.htm
http://www.jurawiki.de/FotoRecht

Mein Fazit dort: Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen ist der Allgemeinheit gewidmet und eine allgemeinzugängliche Informationsquelle im Sinne der grundgesetzlich garantierten Informationsfreiheit. Es ist auch in reproduzierter Form keine Ware, die ohne Verstoß gegen die Grundsätze institutioneller Ethik nach dem Vorbild des kommerziellen Bildermarkts bedenkenfrei vermarktet werden kann. Mit der Befristung des Urheberrechts ist die kommerziell motivierte umfassende Kontrolle jeder Verwertung von gemeinfreiem Kulturgut nicht vereinbar. Die Händler müssen aus dem Tempel wieder vertrieben werden.