Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Archivführer Archive von unten

Bernd Hüttner: Archive von unten. Bibliotheken und Archive der neuen sozialen Bewegungen und ihre Bestände
Verlag AG SPAK, Neu-Ulm 2003, ISBN 3-930830-40-X, 180 S. 15 Euro

Die einzelnen Archive und Bibliotheken werden mit Post- und Internetadressen
aufgelistet, die Bestände der grösseren Einrichtungen näher beschrieben
Näheres zum Buch, das 18 größere Archive, 51 feministische Archive und 37
thematische Facharchive sowie die Adressen von 170 weiteren Archiven aus dem
deutschsprachigen Raum auflistet, finden Sie im Internet unter
http://www.leibi.de/archive
Teil des Buches ist die Auswertung einer Befragung von 44 grösseren
Archiven. Ihre Resultate lassen Rückschlüsse über das Selbstverständnis und
die Probleme der Bewegungsarchive als Einrichtungen der historischen Bildung
zu.

Die Adressrecherche wurde zum Teil durch die Projektförderung der Rosa
Luxemburg Stiftung (http://www.rosalux.de) ermöglicht.

Mitteilung von
Dipl. Pol. Bernd Hüttner
Archiv der sozialen Bewegungen
St.Pauli-Str. 10/12 – 28203 Bremen
fax 0421-75682
http://www.archivbremen.de
geöffnet Mittwoch 16.30 – 19 Uhr und nach Absprache

Berlin Declaration on Open Access

Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities

The Internet has fundamentally changed the practical and economic realities of distributing scientific knowledge and cultural heritage. For the first time ever, the Internet now offers the chance to constitute a global and interactive representation of human knowledge, including cultural heritage and the guarantee of worldwide access.

We, the undersigned, feel obliged to address the challenges of the Internet as an emerging functional medium for distributing knowledge. Obviously, these developments will be able to significantly modify the nature of scientific publishing as well as the existing system of quality assurance.

In accordance with the spirit of the Declaration of the Budapest Open Acess Initiative, the ECHO Charter and the Bethesda Statement on Open Access Publishing, we have drafted the Berlin Declaration to promote the Internet as a functional instrument for a global scientific knowledge base and human reflection and to specify measures which research policy makers, research institutions, funding agencies, libraries, archives and museums need to consider.

Goals

Our mission of disseminating knowledge is only half complete if the information is not made widely and readily available to society. New possibilities of knowledge dissemination not only through the classical form but also and increasingly through the open access paradigm via the Internet have to be supported. We define open access as a comprehensive source of human knowledge and cultural heritage that has been approved by the scientific community.

In order to realize the vision of a global and accessible representation of knowledge, the future Web has to be sustainable, interactive, and transparent. Content and software tools must be openly accessible and compatible.

Definition of an Open Access Contribution

Establishing open access as a worthwhile procedure ideally requires the active commitment of each and every individual producer of scientific knowledge and holder of cultural heritage. Open access contributions include original scientific research results, raw data and metadata, source materials, digital representations of pictorial and graphical materials and scholarly multimedia material.

Open access contributions must satisfy two conditions:

1. The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship (community standards, will continue to provide the mechanism for enforcement of proper attribution and responsible use of the published work, as they do now), as well as the right to make small numbers of printed copies for their personal use.

2. A complete version of the work and all supplemental materials, including a copy of the permission as stated above, in an appropriate standard electronic format is deposited (and thus published) in at least one online repository using suitable technical standards (such as the Open Archive definitions) that is supported and maintained by an academic institution, scholarly society, government agency, or other well-established organization that seeks to enable open access, unrestricted distribution, inter operability, and long-term archiving.

See also a few German comments at
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20031020/001622.html

Full-text
http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html

Historische Fachzeitschriften im elektronischen Zeitalter

http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/index.htm

Die neue Ausgabe der “Zeitenblicke” widmet sich dem E-Publizieren im Zeitschriftenbereich.

Für Open Access plädiert Klaus Graf:
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/graf.htm

Siehe dazu auch in der taz:
http://www.taz.de/pt/2003/10/24/a0195.nf/text

Zwar sind geisteswissenschaftliche Zeitschriften noch vergleichsweise preisgünstig. Dennoch führt Klaus Graf von der Universität Freiburg auch für diesen Bereich an einem Beispiel vor Augen, dass die öffentliche Hand gleich viermal in ihre eigenen Taschen greifen muss, bis die Ergebnisse einer eingeschränkten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen: Die Gehälter der Wissenschaftler, Reisekosten und einiges mehr zahlt der Staat. Auch die redaktionelle Überarbeitung finanziert die öffentliche Hand. Der Verlag will kostendeckend arbeiten und holt sich Druckkostenzuschüsse von öffentlichen Geldgebern dazu. Schließlich sind auch die Bibliotheken, die die Publikation anschaffen, vom Steuerzahler finanziert. Graf fasst zusammen: “Der Staat kauft seine eigenen Forschungsergebnisse zurück.”

Säkularisation im Klosterland Bayerisch Schwaben

Klosterland Bayerisch Schwaben. Zur Erinnerung an die Säkularisation der Jahre 1802/03, hrsg. von Werner Schiedermair, Lindenberg 2003

Ein opulenter, reich illustrierter Band mit Aufsätzen zur schwäbischen Klosterherrlichkeit und den Folgen der Säkularisation samt einer Dokumentation zum Schicksal der Klosteranlagen aller Klöster in Bayerisch-Schwaben.

Auf die Amtsbuchführung und Archivflüchtungen geht ein Wolfgang Wüst, Der Anfang vom Ende: Ausverkauf geistlicher Werte vor der Säkularisation (S. 115-129 mit Anmerkungen 349-351). Peter Fleischmann behandelt: “Das Überleben säkularisierter Reichsstifte und Klöster in den Archiven” (S. 167-175, 354-355). Erwähnung verdient auch Ulrich Faust, Zwei Allgäuer Klosterbibliotheken und ihr Schicksal seit der Säkularisation – Ottobeuren und Sankt Mang in Füssen (S. 177-183, 355f.).

Königsdiplom für Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt ersteigert

Ralf Lusiardi schrieb in der Archivliste:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

vor kurzem wurde von Klaus Graf in der Archivliste (bzw. von Katrinette Bodarwé in http://archiv.twoday.net) auf die Versteigerung einer Urkunde Ottos I. von 960 für das Kloster Drübeck hingewiesen. Die Urkunde konnte am 11.10.03 in Basel für das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt zum Ausrufpreis von 200.000 SFr ersteigert werden. Ermöglicht wurde der Ankauf durch die maßgebliche Unterstützung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung im Land Sachsen-Anhalt, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.
Die Urkunde wurde heute durch den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Klaus Jeziorsky, den Vertretern der Medien präsentiert. Näheres können Sie der Pressemitteilung des Innenministeriums entnehmen ( http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mi/2003/158_2003.htm ).
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich auch auf diesem Weg für die vielfachen Hinweise aus Kollegenkreisen auf die anstehende Auktion sehr bedanken.

Schleswig-Holstein: Probleme im Landesarchiv

Das Landesarchiv Schleswig-Holstein hat ein Leitungsproblem, doch leider nicht im Bereich elektrischer Leitungen (die könnte man einfach auswechseln).

In den Mitteilungen der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (online als .DOC) plädierte im April 2003 Peter Wulf für die Erstellung einer neuen Beständeübersicht (die gültige ist 50 Jahre alt!).

In Nr. 64 legte dann der angesehene Sozialhistoriker Lorenzen-Schmidt vom Staatsarchiv Hamburg nach. Auszug:
Normalerweise heißt es, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Auf diesen Fall angewandt, müßte man anpassend sagen: Ein Archivar schilt keinen anderen Archivar (obwohl das intern geschieht … aber auch öffentlich noch viel nötiger wäre!). Ich kann als archivarischer Kollege den Landesarchivdirektor in dieser Frage nicht verstehen. Er sollte alles daran setzen, den inzwischen üblichen Standards des Archivwesens zu entsprechen – und das scheint mir nicht der Fall zu sein. Den unbestrittenen Verdiensten, die sich Dr. Witt als Neubau- und Umzugsorganisator des Landesarchivs erworben hat, folgte bald seine Berufung auf das höchste Archivarsamt im Lande. Mir kommt allerdings die Führung seiner Amtsgeschäfte nicht gerade als richtungweisend vor. Insgesamt macht es den Eindruck, als hätte er zu wenig Zeit, sich um die Landesgeschichte zu kümmern. Sie liegt ihm mittlerweile offensichtlich – wie man aus seinen Publikationen erkennen kann -, auch nicht sonderlich am Herzen. (Das war vor Zeiten einmal anders, als er sich wenigstens organisatorisch noch mit der Landes-geschichtsforschung und deren Vermitt-lung befaßte – unter anderem als Schriftführer der GSHG.)
Als Landesarchivdirektor sollte er das Landesarchiv nicht nur zu einer weiteren historischen Ausstellungsstätte im Lande machen, sondern vor allem dafür sorgen, daß die archivischen Service-Leistungen seines Hauses so verbessert werden, daß ein Zugang aller interessierten Bürger des Landes zu den schleswig-holsteinischen Geschichtsquellen ganz im Sinne des Landesarchivgesetzes optimal ermöglicht wird. Da halte ich es schon für seine Pflicht und Schuldigkeit, das von Prof. Wulf angesprochene Sachproblem nicht einfach auszusitzen, sondern zügig zur Vorlage einer gedruckten wie im Internet nutzbaren kommentierten Beständeübersicht zu schreiten
.

Witts Erwiderung weist dieses Ansinnen zurück – kein Wunder bei diesem Beamten, der nach der Devise verfährt l’archive c’est moi