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Uni Frankfurt: Vorlesungsverzeichnisse digitalisiert

Ab sofort sind alle Vorlesungs- und Personalverzeichnisse der Universitaet Frankfurt und ihrer Vorgaengereinrichtung, der Akademie fuer Handels- und Sozialwissenschaften unter http://www.uni-frankfurt.de/uniarchiv/vorlesungsverzeichnisse.html online abrufbar. Damit sind ueber 100 Jahre Frankfurter Hochschulgeschichte im Netz dokumentiert. Die Vorlesungs- und Personalverzeichnisse bis zum Sommersemester 2002 können semesterweise als PDF-Dateien abgefragt werden. [idw – Pressemitteilung Johann Wolfgang Goethe-Universitaet Frankfurt (Main) 09.10.03]

Update URL NEU
http://www.ub.uni-frankfurt.de/cdrom/vorlesungsverzeichnisse-5.html

Aus http://log.netbib.de

Pfarrarchiv bei Ebay?

In http://log.netbib.de wurde folgender Kommentar
interlassen:


… und es gibt kein kath. Pfarrarchiv Rippberg
(Baden) mehr, es wird zur Zeit von
einem Haendler namens “Altpapier” bei ebay verramscht,
z.B. steht ein Konvolut
mit 60 Rechnungen des 18. Jh. zur Zeit bei 2,50 Euro.
Habe leider die
Emailadresse des Bistumsarchivs Freiburg nicht finden
koennen und konnte es
daher nicht unterrichten. Traurig, traurig … Ein
Heimatforscher
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=30709&item=3246160109
07 Oktober 2003 @ 21:33:33″

Aus der Artikelbeschreibung (mit Foto) ist die Provenienz
nicht zu entnehmen:

“Über 60 handgeschriebene Rechnungen des 18. Jahrh., !!,
jeweils ein Jahr ist in einem Büchlein niedergeschrieben,
ca. 16 Seiten durchschnittlich, einige
Leerseiten am Ende, aussen teilsangestaubte Exemplare,
innen größtenteils sauber und sammelwürdig, ein tolles
Konvolut mit vielen schönen Handschriften,
1760 bis 1779, 1771 bis 1804, Einzelexemplare von, 1749/
51/58/ 48/ 50/59/60/61/40/43/44/45/46 2x/sowie von 1747;
Gewicht insgesamt ca 3
Kilogramm; Größe der einzelnen Hefte: ca. 340 x 105 mm;
Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Sollten Sie
Fragen haben , oder Ihre Überweisung
vornehmen, bitte die Artikelnummer:A 361 angeben. Zur
Zeit habe ich viele alte Belege aus der Zeit von 1830 bis
1945 eingestellt. ”

Ich konnte der Sache noch nicht nachgehen, meine aber, dass
so etwas nicht nur die Kirchenarchivare alarmieren sollte.

Rippberg (Stadtteil von Walldürn) liegt im Odenwald. Die
kath. Seelsorge wird vom Stadtpfarrer von Walldürn (einem Augustinerpater) wahrgenommen. Dieser erklärte mir heute Abend telefonisch, er sei entsetzt und wisse davon nichts. Möglicherweise seien vor ca. 2 Monaten die Archivalien bei der Räumung des Pfarrhauses durch eine Entrümpelungsfirma weggekommen. Er wolle sich gleich morgen mit dem Diözesanarchiv in Verbindung setzen.

Prüfbericht des Sächs. Rechnungshofes zur Archivverwaltung

Die Bestände der Archive sind nur sehr eingeschränkt
nutzbar. Bestandserhaltungs- und Erschließungsarbeiten
sind nach der derzeitigen Archivkonzeption nicht finanzier-
bar.
Neuzugang und Bestand an Archivgut müssen deutlich re-
duziert und die Art der Archivierung modernisiert werden.
Archivgesetz und Archivkonzeption der Staatsregierung be-
dürfen einer entsprechend grundlegenden Überarbeitung.

……
2.1.1 Die Bestände sind deutlich zu reduzieren. Die Archivierungswürdigkeit vorhan-
dener Bestände ist zu prüfen. Unterlagen, denen nach heutiger archivarischer Einschätzung kein bleibender Wert im Sinne des Archivgesetzes mehr zukommt, sollten vernichtet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen – wie sie beispielsweise bereits in Bay-
ern oder Baden-Württemberg bestehen – sollten durch eine entsprechende Änderung
des Archivgesetzes geschaffen werden.
……

2.1.3 Das geltende Archivgesetz schreibt die Archivierung von stofflichen Originalen
ausnahmslos vor. Damit sind erhebliche Folgekosten für Bestandspflege und -erhaltung
verbunden. Im Sächsischen Archivgesetz (SächsArchivG) müssen deshalb die Voraus-
setzungen dafür geschaffen werden, dass archivierungswürdige Informationen – wenn
es nicht aus besonderen, im Einzelfall zu dokumentierenden Gründen auf die Bewah-
rung des stofflichen Originals ankommt – auch in anderer Weise gespeichert werden
können und dann im archivischen Sinne als Originale anzusehen sind, während die
ursprünglichen stofflichen Originalunterlagen auszusondern und zu vernichten wären.
Derartige Regelungen finden sich bereits in den Archivgesetzen anderer Länder (Bay-
ern, Saarland, Schleswig-Holstein).
…..

Kompletter Bericht zur Archivverwaltung