Literaturdokumentation

[Update: http://bibman.iccu.sbn.it ]

Ziemlich unbekannt ist hierzulande die italienische Datenbank BIBMAN, in der die Sekundärliteratur (beispielsweise die Notizen in der Zeitschrift “Scriptorium”) zu den Handschriften vieler italienischer Institutionen in Art eines Citation Index ausgewertet wird. Unter diesen Institutionen sind auch viele Archive und unter den berücksichtigen Manuskripten befindet sich auch klassisches “Archivgut”.

Beispiel eines Datensatzes:
SCH:A20282 ROMA – Bibl. Casanatense = RM0313 INP: COM:Santoni Alessandro TIP:P LOC: AUT:Sottili, Agostino TIT:rec. J. Mauz, Ulrich Molitoris.Ein süddeutscher Humanist und Rechtsgelehrter… Wien, Dr.A.Schendl Verlag, 1992. PAR:rec. Mauz, Ulrich Molitoris.Ein süddeutscher Humanist und Rechtsgelehrter PER:Aevum ANN:69 DAT:1995 PAG:468-471 RIP:
CIT:
MI * 0048A * Comuni, 69 PNT:470 e n.15 ABS:Manoscritto studiato per attestare la presenza del Molitor all’Università di Pavia.
CIT:
MI * 0048A * Missive 90 PNT:470 e n.14 ABS:Cit.cc.214v-215r. Manoscritto studiato per attestare la presenza di AscanioMaria Sforza e del Molitor all’Università di Pavia.
CIT:
PV * 0057A * Acta Studii Ticinensis, 22 PNT:469 e n.8, 470 e n.13 ABS:Cont.un elenco di studenti a Pavia provenienti dalla zona di Costanza. Manoscritto studiato per attestare la presenza del Molitor all’Università di Pavia.

Eine solche Literaturdokumentation wäre natürlich auch im Archivbereich eine feine Sache, aber hier wäre die Auswertung natürlich ungleich schwieriger, da sich viele Arbeiten ja nicht auf Einzelstücke wie eine (literarische) Handschrift beziehen.

Update:
Link-Wink von http://historicum.net im März 2005
http://www.sfn.historicum.net/links/2005/liwi2005-11.htm

Sackgasse

Udo Schäfer, bekanntlich Vertreter einer illiberalen, restriktiven archivrechtlichen Position, macht sich in seinem Trierer Referat “Sackgasse” (Archive und Forschung, 2003, S. 181ff. ) Gedanken über die Übermittlung personenbezogener Daten aus Archivgut vor Ablauf der Schutz- oder Sperrfristen, die nur in eine Sackgasse hinein erfolgen dürfe: nur zu einem bestimmten Zweck, an einen bestimmten Empfänger. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben, nur dem Archiv zurückgegeben werden.

Will der Benutzer die Daten für ein anderes Vorhaben verwenden, muss er einen neuen Antrag stellen. Er darf sie, insbesondere die Reproduktionen, nicht an Dritte, auch nicht an eine wissenschaftliche Institution weitergeben. Allerdings dürfen die Archive personenbezogene Daten zum Aufbau einer wissenschaftlichen Datenbank (z.B. über die Verfolgung von NS-Verbrechen des Instituts für Zeitgeschichte) weitergeben, wobei aber vertraglich unverhältnismäßige Eingriffe in das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung vermieden werden müßten und die Nutzung einem Schutzniveau der Archivgesetze zu unterwerfen sei. Ähnlich sei die Abgabe von Reproduktionen an Einrichtungen zur Dokumentation des Holocaust (z.B. Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem) zur Verwahrung auf Dauer, Anlass zur Einfügung des § 17a in das Hessische Archivgesetz, zu beurteilen.

Schäfer verkennt, sich zu sehr an Bizer anlehnend (zur Kritik an Bizer siehe Manegold, ArchivR 1999, S. 116f.), dass die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zum informationellen Selbstbestimmungsrecht ausschliesslich Geltung für Daten lebender Personen haben. Steht fest, dass der Betroffene verstorben ist, so hat die Behörde dies in ihre Ermessensentscheidung ebenso einzubeziehen wie den Zeitraum, der seit dem Tod vergangen ist, und den Zeitraum bis zum Ablauf der Schutzfrist. Ist das Todesdatum nicht zu ermitteln, so ist eine Schätzung zulässig und in die Ermessenserwägungen einzubeziehen. Es kann keine Rede davon sein, dass die zuständige Stelle nicht berechtigt sei, die Weitergabe von Daten an Dritte zu genehmigen (S. 186). Es sind durchaus Fälle denkbar, in denen so verfahren werden kann.

In welcher Form (etwa als Aktenfaksimile im Internet) personenbezogene Daten publiziert werden dürfen, wenn dies für das Forschungsvorhaben unerläßlich ist, kann mit Blick auf die Forschungs- und Pressefreiheit des Art. 5 GG nicht vom Archiv entschieden werden. Zur Veröffentlichung personenbezogener Daten, gleichsam ein “Ausweg” aus der Sackgasse, äußert sich Schäfer nicht.

Archivreferendare Baden-Württemberg

27.08.2003 Im Land Baden-Württemberg werden zum 01. Mai 2004 Archivreferendare / Archivreferendarinnen für den höheren Archivdienst eingestellt.

Zum Eintritt in den zweijährigen Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die ein Studium der Geschichte, der Rechtswissenschaft oder anderer für den Archivdienst einschlägiger Fachgebiete, deren Abschlussprüfung ein Regelstudium von mindestens drei Jahren und sechs Monaten voraussetzt, an einer Universität oder an einer anderen Hochschule in gleichgestellten Studiengängen mit einer Prüfung abgeschlossen haben, über angemessene Kenntnisse der lateinischen und französischen Sprache verfügen und am Einstellungstag das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Schwerbehinderte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die über ein für die angestrebte Laufbahn erforderliches Mindestmaß an körperlicher Rüstigkeit verfügen, werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Liegen die Voraussetzungen des § 60 Landeslaufbahnverordnung vor, gelten abweichende Altersgrenzen.
Die Promotion ist erwünscht.
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerbungen können bis spätestens 31. Dezember 2003 bei der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Eugenstraße 7, 70182 Stuttgart, eingereicht werden.

Quelle: http://www.lad-bw.de

Wasserzeichen im Internet

Gute Linksammlungen bietet die VL Geschichte
– beim Mittelalter
– in der Sektion Kodikologie.

Das Trierer Archivtagsreferat 2002 von Alois Haidinger/Peter Rückert über Wasserzeichen im Internet ist nicht online, wohl aber die Präsentation beider Projekte durch die gleichen Autoren auf einer DFG-Tagung (PDF)

Projekt Wien: Wasserzeichen des Mittelalters

Projekt Stuttgart: Wasserzeichenkartei Piccard

Informationsfreiheit

Archivare, schreibt Kurskollege Professor Schockenhoff in seinem Beitrag zum Trierer Tagungsband “Archive und Forschung” (2003), S. 113, als aktive Kämpfer für den Zugang des Bürgers zu Regierungsinformationen, zu Herrschaftswissen – das ist eine Perspektive, die mir für den Beginn des 21. Jahrhundert und die Informationsgesellschaft […] sehr angemessen erscheint. Oft ist aber das Gegenteil der Fall: Archivare starren angstvoll auf die Öffnung der Verwaltungsunterlagen durch Informationsfreiheitsgesetze.

Archive und Forschung – Tagungsband Archivtag Trier

Archive und Forschung. Referate des 73. Deutschen Archivtags 2002 in Trier. Redaktion: Robert Kretzschmar, Siegburg 2003 (= Der Archivar Beiband 8), 429 Seiten.
Verlag Franz Schmitt Siegburg 2003
ISBN 3-87710-243-3

Inhaltsverzeichnis:

Eröffnung des 73. Deutschen Archivtags in Trier

Begrüßung
Professor Dr. Volker Wahl, Vorsitzender des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (15-20)

Grußworte
Professor Dr. E. Jürgen Zöllner, Staatsminister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz (21-24)
Dr. Cornel Meder, Direktor des Nationalarchivs von Luxemburg (25-26)

Grußwort und Einladung zum XV. Internationalen Archivkongress 2004 in Wien
Professor Dr. Lorenz Mikoletzky, Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs und Vizepräsident des ICA (27-29)

Eröffnungsvortrag
Winfried Becker: Die postmoderne Geschichtstheorie und die Dokumente (31-53) [Volltext PDF]

Sektion I: Archivwissenschaft und Historische Hilfswissenschaften

Robert Kretzschmar: Einführung (55-58)

Eckart Henning: Die aktuelle Lage der Historischen Hilfswissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland (59-69)
[Misere einer randständig gewordenen Fächergruppe]
Klaus Neitmann: Überlegungen zur archivischen Erschließung von spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Amtsbuchüberlieferungen (71-90)
[Schriftgut des Hochmeisters des Deutschen Ordens in Preußen im Geheimen Staatsarchiv Berlin – Forderung nach intensiver Grundlagenarbeit]
Wilfried Reininghaus: Quellenkunde und Quellenkritik aus der Sicht der Archive und der neueren Geschichte (91-98)
[fordert archivspartenübergreifende Bündelung von Wissen über die Quellen und ihre Aussagefähigkeit]
Botho Brachmann: Zum Verhältnis von Archivwissenschaft und Aktenkunde im Rahmen des Workflow-Managements (99-103)
Volker Schockenhoff: Useless Information? Archivwissenschaft und ihre Perspektiven in der Informationsgesellschaft (105-114)
Benedikt Mauer: Zusammenfassung der Diskussion (115-119)

Sektion II: Die Rolle der Archive im Netzwerk der Forschung

Günter Buchstab: Einführung (121-122)
Michael Schneider: Von zentraler Bedeutung für die Zeitgeschichtsforschung: Die Archive der politischen Stiftungen (123-129)
Elke Hauschildt: Das Forschungsprojekt “Geschichte der Sozialpolitik” (131-136)
[Rolle des Bundesarchivs]
Thomas Bardelle: “Historische Quellen frisch auf den Tisch”. Die Verzahnung archivischer und historischer Forschung am Beispiel des DFG-Projekts “Finanzverwaltung und Judenverfolgung” (137-142)
[Akten der Oberfinanzdirektion Hannover]
Ulrich Hussong: Historische Forschung als Aufgabe von Kommunalarchiven (143-149)
[Forschung als Alltagsaufgabe]
Raymond Plache: Die Zusammenarbeit des Sächsischen Bergarchivs Freiberg und der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (151-160)
Alexandra Lutz: Zusammenfassung der Diskussion (161-163)

Sektion III: Archivrecht und Forschungsfreiheit

Diether Degreif: Einführung (165-167)
Rainer Polley: Die Schutzfristverkürzung – Dogmatische Bemerkungen zu einem Alltagsproblem (169-180)
[Gravierende Mängel des Rechts der Schutzfristverkürzung in den deutschen Archivgesetzen, insbesondere Uneinheitlichkeit]
Udo Schäfer: Sackgasse – Zur Übermittlung personenbezogener Daten aus Archivgut vor Ablauf der Schutz- und Sperrfristen (181-194)
[insbesondere Abgabe von Reproduktionen an Einrichtung zur Dokumentation des Holocaust z.B. Yad Vashem, vgl. § 17a Hessisches Archivgesetz]
Gerold Bönnen: Datenschutz im Archivwesen – Anmerkungen aus der Sicht eines Stadtarchivs (195-203)
[Stadtarchiv Worms, Rechtslage in Rheinland-Pfalz]
Matthias Rest: Die Zwischenarchive des Bundes im Spannungsfeld zwischen Sicherung und Nutzung (205-219)
Georg Lilienthal: Die Doppelfunktion von Gedenkstätten als Archive und als Archivbenutzer (221-228)
Gudrun Kling: Das historische Archiv der Post-, Telegraf- und Telefon-Unternehmen der Schweiz in Bern (229-234)
[Privatisierungsfolge, Stiftung verwaltet Bundesakten und ermöglicht Nutzung nach dem Bundesgesetz über die Archivierung]
Kathrin Borrmann: Zusammenfassung der Diskussion (235-236)

Sektion IV: Archive als Dienstleister der Forschung – Erwartungen und Möglichkeiten eines zeitgemäßen Angebots

Norbert Reimann: Einführung (237-238)
Reiner Nolden: Das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek Trier als stadt- und landesgeschichtliche Forschungsstätte (239-245)
Ulrich Nieß unter Mitarbeit von Hans-Joachim Hirsch: Findmittel multimedial – Eine Antwort auf die Internetgeneration? (247-257)
[Nachlass des Theaterintendanten Dr. Hans Schüler (1897-1963) im Stadtarchiv Mannheim, erschlossen auf CD-ROM]
Dieter Heckmann: Historische Hilfswissenschaften als Portale zu digitalisierten Beständen (259-265)
Rolf-Ulrich Kunze: Das Projekt “Wanderungsbewegungen im Umfeld der Revolution 1848/49” und die Massenauswanderung aus dem deutschen Südwesten, 1840-1866 (267-281)
[Projekt der Universität (TH) Karlsruhe]
Peter Rückert, Alois Haidinger: Wasserzeichen im Internet: Zur Digitalisierung der Wasserzeichenkartei Piccard und der Wasserzeichen Klosterneuburger Handschriften (283-294)
Thomas Aigner: “Um auch von Seite des hiesigen Stiftes zur Landeskunde Österreichs ein Schärflein beizutragen …” – Strategien zur digitalen Bereitstellung historischer Quellen aus den Archiven der niederösterreichischen Ordensstifte (295-306)
[Projekte MOM und Archivverbund]
Helge Kleifeld: Zusammenfassung der Diskussion (307-308)

Gemeinsame Arbeitssitzung: Archive und Historische Forschung

Hans Ammerich: Einführung (309)
Theo Kölzer: Welche Erwartungen hat der Mittelalter-Historiker an die Archive und Archivare? (311-325)
[Archivar muss forschen! Nutzung des Internet für Abbildungen von Archivalien]
Gerhard Fouquet: Was erwartet die Stadtgeschichtsforschung von den Archiven? (327-345)
Rainer Hudemann: Forschung und Archive. Überlegungen zur wissenschaftlichen Kooperation (347-358)
Bettina Joergens: Zusammenfassung der Diskussion (359-361)

Arbeitskreis Archivpädagogik und historische Bildungsarbeit: Junge Forscher im Archiv. Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten als Herausforderung und Chance

Erika Münster-Schröer: Einführung (363-364)
Wolfgang Jacobmeyer: Schülererfahrungen bei der Spurensuche im Archiv (365-376)
Franz-Josef Jakobi: Die Geschichtswettbewerbe und die städtische Erinnerungskultur. Das Beispiel Münster (377-386)
Günter Heidt, Simone Arends, Holger Brittnacher, Sandra Prinz: Lange Wege – kurzer Draht. Grenz-Archiverfahrungen von Schülerinnen und Schülern eines Gymnasiums im äußersten Westen von Rheinland-Pfalz (387-398)
[Gymnasium Saarburg]
Erika Münster-Schröer: Zusammenfassung der Diskussion (399-400)

Forum Diplomarchivarinnen und Diplomarchivare (FH)

Gabriele Scholz: Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste. Ein Erfahrungsbericht über drei Jahre Ausbildung im Kreisarchiv des Erftkreises (401-411)
Udo Herkert: Auch für Archivare. Der Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst des Landes Baden-Württemberg (413-420)
[Aufstiegsbeamte fast nur in Kommunalarchiven]

Anhang

Referentinnen und Referenten (421-422)
Programm 73. Deutscher Archivtag 2002 in Trier (423-429)

Hinweis
Programm des Archivtags im Netz:
http://www.vda.archiv.net/pdf/at_trier_2002_programm.pdf

Thesenpapiere:
http://www.vda.archiv.net/archivtage/at_trier_thesenpapiere.htm

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