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Zugriffs-Statistik von ARCHIVALIA

http://archiv.twoday.net/mostread

Eine frühere hier.

Inzwischen haben die Bildersuchmaschinen die lange führenden Zwettler Nibelungen überholt.

1692 Bildersuchmaschinen
1667 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl
818 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen
817 Gefahren durch Schimmelpilze
693 Reichsdeputationshauptschluss

Aus den Referrers ergibt sich, dass Google und andere Suchmaschinen das Gros der Zugriffe verursachen, Links von anderen Seiten spielen demgegenüber nur eine verschwindend geringe Rolle.

Zum Konzept von ARCHIVALIA siehe die weiteren Beiträge der Kategorie “Allgemeines”.

Rechtsfragen zur Präsentation von Archivgut im Internet

W. Jürgensen (LKA Nürnberg) widmet sich in “Aus evangelischen Archiven” 43 (2003) der von M. Grünberger 2001 (Online) aufgeworfenen Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen der Präsentation von Archivgut im Internet. Leider ist sein Beitrag nicht online.

J. sieht in der Internetpräsenz des Archivs einen “Teledienst”, unterstreicht den Datenschutz, der auch für das virtuelle Archiv gelten müsse und wendet sich der archivrechtlichen Frage zu, wie die Einsichtnahme zu qualifizieren ist, wobei er für persönliche Einsichtnahme plädiert. Muss ein Antrag gestellt werden, so sind hierbei besondere Förmlichkeiten zu beachten. In der Gebührenfrage ist der Autor liberal genug den Gedanken aufkommen zu lassen, dass die Gebührenordnungen entschlackt werden müssten.
Bei Kirchenbüchern schüttelt bei dem folgenden Satz der nicht kirchengebundene Leser nur den Kopf: “Sollten ihrer Verbreitung sonstige kirchenrechtliche Hindernisse entgegenstehen – z.B. aus theologischen Erwägungen Einschränkung der Forschung für Mormonen – muss man ebenfalls vom Internet zurückstehen” (149). So also sieht das gelebte Miteinander der Religionen für die ev. Kirche aus: nichts als engstirnige Hartherzigkeit!

Schliesslich werden noch Haftung und Urheberrecht besprochen.

Kommentar: Verkannt wird die Rechtsqualität der Internetpräsentation. Wird ein allgemein zugängliches Angebot aufgebaut, so handelt es sich um nichts anderes als die den archivischen Aufgaben subsummierbare Öffentlichkeitsarbeit, vergleichbar einer Ausstellung, der Publikation einer Quellenedition oder eines Faksimiles. Das über diese Medien zugängliche Archivgut ist ja auch nicht Gegenstand eines Benutzungsakts, und die Benutzung etwa eines gedruckten Buchs wird ja auch nicht als Abgabe einer Reproduktion gewertet. Warum sollte es sich im Internet anders verhalten?

Aus evangelischen Archiven Nr. 43, 2003

INHALT

Bernd Hey/Gabriele Stüber: Editorial (5)
Rainer Hering: Kirchen in Monarchie, Republik und Demokratie. Neuerscheinungen zur neueren und neuesten Kirchengeschichte Deutschlands (7-35)
Jens Murken: Erinnerungskultur und Biographie. Zur kommunikativen Praxis der Geschichte (37-54)
Anette Neff: Mündliche Lebensberichte im Zentralarchiv der EKHN. Methoden der Erfassung, Aufbewahrung und Benutzung (55-71)
[Oral-History-Projekt “Erzählte Geschichte” der Ev. Kirche in Hessen und Nassau]
Bernd Hey: Reduktionen und Pointierungen. Erfahrungen mit den biographischen Ausstellungsprojekten Ehmann, Wilm und Gerstein (73-79)
Dieter Klose: Archivpädagogik – Chance für kirchliche Archive? (81-97)
Andreas Metzing: Die Überlieferungen der linksrheinischen evangelischen Lokalkonsistorien der napoleonischen Zeit. Archivische Nachwirkungen eines historischen Zwischenspiels (99-107)
Alexandra Mittmann: “… es soll unser Bestreben sein, von der leidvollen Vergangenheit frei zu werden …” Das Archiv der Kirchengeschichtlichen Arbeitsgemeinschaft Minden e.V. (109-112)
Jörg Rohde: Pfarrbüchereien im Bereich der Hannoverschen Landeskirche (113-121)
[Unterliegen dem Archivgesetz]
Paul Peucker: Die Erschließung der Topographischen Sammlung des Unitätsarchivs in Herrnhut (123-130)
Gerhard Paasch: Unterstützung – Ablehnung – Anpassung. Hamburger Kirchengemeinden im Nationalsozialismus (131-136)
Werner Jürgensen: Rechtsfragen zur Präsentation von Archivgut im Internet (137-146)
Wolfgang Günther: Neues Archiv- und Kirchenbuchrecht in der westfälischen Landeskirche (153-180)
[mit Anlage 168-180 Archivgesetz der Ev. Kirche der Union vom 6. Mai 2000]
Jens Murken: Tagungsbericht: Erinnerungsorte und Erinnerungskultur im deutschen Protestantismus des 20. Jahrhunderts (181-187)

Baden-Württemberg: Staatsarchive in Gefahr?

Aus der Schwäbischen Heimat 2003/3

http://www.schwaebischer-heimatbund.de/index.php?cid=191

Zur Sache: Standorte der Staatsarchive im Land bitte nicht verändern! (von Martin Blümcke)

Zurzeit gerät in unserem Land vieles ins Wanken, was man für gesichert, für verlässlich gehalten hat. Unter dem Namen ” Verwaltungsreform” versucht Ministerpräsident Erwin Teufel, bei den 340 Ämtern und Landesbehörden bis zum Jahr 2010 die Sach- und Personalkosten um 20% zu senken. Dieser Vorgang ist nicht nur mit Stellenstreichungen verbunden, sondern auch mit Kompetenzverlagerungen in Richtung Landratsämter und Regierungspräsidien, um den gewünschten Effekt zu erreichen. Bis auf die Polizei trifft dieses Vorhaben alle Landesbehörden, sei es die Forstverwaltung, das Landesvermessungsamt, das Landesamt für Flurneuordnung oder das Landesdenkmalamt, das wohl seine zentralen Aufgaben gerade noch als Referat im Wirtschaftsministerium wahrnehmen kann, seine denkmalpflegerische Ziele in der Fläche aber innerhalb der vier Regierungspräsidien verfolgen muss.

Dabei übersieht man beinahe, dass es auch im Archivwesen neben den kommunalen Einrichtungen, eben denen der Gemeinden, Städte und Kreise, eine staatliche Archivverwaltung gibt. Diese gliedert sich laut Landesarchivgesetz vom 27. Juli 1987 in die Landesarchivdirektion (LAD) Baden-Württemberg und in die Staatsarchive. Die LAD ist zuständig für Grundsatzfragen, für die Landes- und Kreisbeschreibung und für die Ausbildung. Die Staatsarchive erfüllen alle anderen Aufgaben der Archivverwaltung, insbesondere verwahren, erhalten und erschließen sie das überlieferte Archivgut und alle Unterlagen, die von den Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes übernommen werden und bleibenden Wert haben.

Es gibt sechs solcher Staatsarchive im Land, wobei das Hauptstaatsarchiv in Stuttgart das württembergische Traditionsarchiv bis 1945 ist und seit der Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg alles Bewahrenswerte der Ministerien und Landesbehörden aufnimmt. In Karlsruhe ist das Generallandesarchiv das badische Pendant, seit 1952 zuständig für den Regierungsbezirk Karlsruhe. Wie Freiburg für den dortigen Bezirk. In Sigmaringen befindet sich das historische Gedächtnis für den Tübinger Bezirk, wobei aber auch das Archiv der Fürsten Hohenzollern-Sigmaringen als Depositum zu erwähnen ist. Für den Stuttgarter Bezirk ist Ludwigsburg zuständig, dessen Staatsarchiv mit der Außenstelle Neuenstein, mit dem Hohenlohe-Zentralarchiv, einen kostbaren Schatz besitzt. Ein Solitär ist das Staatsarchiv Wertheim, das die schriftliche Hinterlassenschaft der Fürsten Wertheim-Löwenstein sowie der Stadt Wertheim und des MainTauber-Kreises bewahrt. Alles in allem macht das Archivgut, aus den Regalen auf die Straße gestellt, eine Länge von 122 km aus. Spitzenreiter ist Ludwigsburg mit 36,3 km, Schlusslicht Wertheim mit fünf Kilometern.

Aus dem Staatsministerium kam da ein Brief an die LAD, sie solle doch bitte auch bis 2010 für 20% Personalreduzierung sorgen, bei 203 Stellen also 40 erübrigen. In einem ersten Gedankengang wurde daraufhin erwogen, ein Landesarchiveinzurichten und die Staatsarchive Freiburg und Sigmaringen zu schließen. Danach wurde an den Ministerpräsidenten der Alternativvorschlag herangetragen, alle Einrichtungen an Ort und Stelle zu erhalten und sie den Regierungspräsidien zuzuordnen. Das beinhaltet jedoch die Auflösung der LAD.

Dass die Schließung einiger Staatsarchive nicht in Frage kommt, ist mittlerweile im zuständigen Wissenschaftsministerium allgemeine Ansicht, denn die Archive sind in ihrer jeweiligen Region geachtete Größen und der Benutzer schätzt es, nicht durch das halbe Land fahren zu müssen. Zudem ist der Prinzenbau in Sigmaringen vor gar nicht so langer Zeit für mehr als 20 Mio. Mark für seine Archivnutzung umgebaut worden.

Da der Alternativvorschlag angeblich nicht zu den auferlegten Einsparungen führen wird, befürworten LAD und Wissenschaftsministerium ein Einheitsmodell, ein Landesarchiv, das in Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits Wirklichkeit ist und in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel werden soll. Bei dieser zentralen Lösung sind die Auflagen zu erfüllen, die Standorte als Schaufenster nach außen für Bürger, Forscher und Behörden beizubehalten. Intern müssen dann Lösungen gefunden werden, denn nicht mehr jedes Archiv kann dann alles leisten, z.B. in der Bildungsarbeit mit Vorträgen, Führungen und Ausstellungen.

Wie auch immer: Es bleibt zu hoffen, dass im September die Fraktionen der Koalition und der Lenkungsausschuss nicht nach irgendeinem Prinzip entscheiden, sondern nach der Vernunft, soweit eine solche noch bei dem unerbittlichen Sparenmüssen vorhanden ist. Am Bestand jedenfalls der sechs Archivstandorte mit ihren historischen Bezügen in den jeweiligen Landschaften, an der Bürgernähe und an der Dienstleistung nach außen sollte niemand rütteln. Der Schaden, den die Verwaltungsreform überall anrichtet, ist schon erkennbar groß genug.
(August 2003)