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Gleiche Transparenz in Verwaltung und Archiven

Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten in Deutschland fordert […] die Gesetzgeber auf, den
Informationszugang in archivrechtlichen Regelungen nach den Maßstäben der Informationsfreiheit zu gestalten:
Einschränkungen des Informationsanspruchs sind dann nur aufgrund eines überwiegenden privaten oder öffentlichen
Geheimhaltungsinteresse möglich. Die Änderung bestehender Archivgesetze kann aber nur ein erster Schritt sein. Eine eindeutige, verständliche und widerspruchsfreie Regelung von Informationsrechten wird nur gelingen, wenn Archiv-, Informationsfreiheits- und Datenschutzgesetze in einem einheitlichen Informationsgesetzbuch zusammengeführt werden.
Entschließung vom 26. Mai 2003 (Text, Pressemitteilung).
Udo Schäfer verkündete dagegen 1999: Ein der Forderung des Committee on Archival Legal Matters des International Council on Archives entsprechendes Recht auf Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors, das sich sowohl auf Registraturgut als auch auf Archivgut bezieht, ist mit der deutschen Rechtstradition nicht vereinbar. (Online sowohl im DLM-Forum als auch bei der LAD).
Michael Klein, Informationsgesetze und Archive, in: Archivgesetzgebung in Deutschland – Ungeklärte Rechtsfragen und neue Herausforderungen, hrsg. von Rainer Polley, Marburg 2003, S. 99-114 stellt die Verunsicherung durch das Berliner IFG in den Vordergrund. Archive müssten auch weiterhin die Befugnis besitzen, Fristverkürzungen gegebenenfalls auch zu untersagen und sich in ihrer Bewertungskompetenz nicht beschränken zu lassen (S. 114). Deutlich spürbar ist der Unwille gegenüber der neuen Transparenz.
Meine Meinung: Eine allgemeine Schutzfrist in den Archiven bei reinen Sachakten ist nicht mehr zeitgemäß.

Klostersturm und Fürstenrevolution

Die öffentliche Erinnerung an die Säkularisation 1803
wird in Westfalen immer deutlicher als kritische Prüfung
dieses Schritts in die Moderne inszeniert. Das zeigt schon
der Titel der in Dortmund zu sehenden Ausstellung
«Klostersturm und Fürstenrevolution», die das Ende der
geistlichen Landesherrschaften und die Auflösung der
Klöster dokumentiert. Länderschacher, vandalistischer
Umgang mit der Architektur der Klöster, mit ihren
Bibliotheken und mit ihren Sakralgegenständen sowie die
Zerstörung der Biographien von Ordensleuten liefern den
Stoff, aus dem hier eine historische Umbruchsituation
rekonstruiert wird
, schreibt Heribert Seifert in der NZZ über die Dortmunder Landesausstellung. Und: Am Ende bleibt der Eindruck von Zerstörung und Verlust, von hohen sozialen und
kulturhistorischen «Kollateralschäden» bei der Durchsetzung
der Moderne, auch wenn die Ausstellung nichts tut, um die
Zustände in den Klöstern und geistlichen Herrschaften
vor dem Reichsdeputationshauptschluss zu verklären. Das
umfangreiche Katalogbuch mit seinen sehr guten Abbildungen
liefert in seinen Aufsätzen viel Material für ein
differenziertes Urteil über die Zeitenwende von 1803. Er
ist darüber hinaus ein sozial- und kulturgeschichtliches
Lesebuch, das mit erkennbarer Sympathie für eine Lebensform
geschrieben wurde, die heute schon so fern und exotisch
wirkt, dass sie auf ein ganz neues Interesse zählen
kann.

Aus den Beiträgen des Begleitbuchs “Klostersturm und Fürstenrevolution. Staat und Kirche zwischen Rhein und Weser 1794/1803, Düsseldorf 2003) nenne ich nur die für das Archiv- und Bibliotheksgeschichte einschlägigen Studien (komplettes Inhaltsverzeichnis auf der angegebenen Internetseite der Ausstellung).
Christian Reinicke, Säkularisation und kirchliche Archive zwischen Rhein und Weser, S. 276-285 fasst seinen ausführlicheren Aufsatz im Sammelband Klosterkultur von 2002 zusammen.
(Dem Thema hatte sich schon Elisabeth Reuss, Raub oder
Sicherstellung? Das Schicksal von Archiv- und
Bibliotheksbeständen rheinischer bzw. stadtkölnischer
Einrichtungen (avec résumé français), in: Daniel Schönpflug, Jürgen Voss (Hg.), Révolutionnaires et Émigrés. Transfer und Migration zwischen Frankreich und Deutschland 1789-1806, Stuttgart (Thorbecke) 2002, S. 147-162 gewidmet.)
Hermann Josef Schmalor, Die westfälischen Kloster- und Stiftsbibliotheken im 18. Jahrhundert, S. 84-91 (v.a. Corvey).
Bertram Haller, Klosterbibliotheken nach der Säkularisation, S. 242-253 (insbesondere Böddeken, Liesborn und Soest; gestreift werden aber auch private Sammler wie – S. 252 – Christoph von Kesselstatt, Trier).