Das St. Galler Stadtparlament hat es abgelehnt, der Verstrickung St. Galler Kaufleute im 18. Jahrhundert in die Sklaverei nachgehen zu lassen, meldet das Tagblatt. Stadtpräsident Heinz Christen zitierte das Stadtarchiv, das in einem Text Hintergründe der Verflechtung städtischer Handelshäuser mit der Sklaverei in Übersee beleuchtet hat. Fälle, in denen St. Galler Kaufleute mit Ausrüstung eines Sklavenschiffes direkt am Menschenhandel beteiligt waren, sind bisher nicht belegt. Bekannt ist dagegen, dass wohlhabende St. Galler Familien Plantagen in Übersee besassen, auf denen es Sklaven gab. Bekannt ist auch, dass für stark wachsende Vermögen im frühen 18. Jahrhundert auch in St. Gallen Anlagemöglichkeiten gesucht wurden, die sich im Umfeld des Sklavenhandels fanden. Für den Stadtrat können die Fragen, die sich damit der heutigen Generation stellen, nicht von einer Stadt im Alleingang aufgearbeitet werden. Die Erforschung des Themas müsse im gesamtschweizerischen Zusammenhang erfolgen.
Tag: 28. Mai 2003
Neustadt ersteigert gestohlene Siegel zurück
Anfang der 1970er Jahre wurden in Neustadt in Ostthüringen 21 städtische Siegel (Petschaften und Stempel) aus dem Stadtarchiv gestohlen. Sieben Siegel tauchten nun bei einer Versteigerung auf. Die Stadt Neustadt kratzte 1000 Euro zusammen und beauftragte Heidrun Höhn, die von 1990 bis 1995 mit ihrem Mann Manfred einen Münz- und Antiquitätenladen in der Ernst-Thälmann-Straße der Orlastadt führte, für sie bei der Versteigerung in München mitzubieten. Die frühere Neustädterin hatte bei der Auktion einen ihr bekannten Siegelsammler aus Hamburg davon überzeugt, sein Gebot von 1500 Euro zugunsten ihrer Heimatstadt zurückzuziehen. “Wir hätten nicht mithalten können. Er hat schon mal ein Siegel für 16 000 Euro ersteigert”, sagte Heidrun Höhn der OTZ. Sie hat die sieben Siegel bei der Auktion am 9. Mai für insgesamt 689 Euro erworben.
Zur Rechtslage bei Versteigerungen (Hamburger Stadtsiegelfall) siehe auch einen Beitrag in demuseum (mit Links).
Es heisst in dem Artikel, da seinerzeit keine Anzeige erstattet worden sei, sei die Tat verjährt. Diese strafrechtliche Aussage hat aber nichts mit dem Eigentumserwerb des gutgläubigen (?)Eigentümers zu tun.