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Verlagsarchiv läßt Beethovens Neunte versteigern

Nein, gemeint ist nicht das Original, also das in die UNESCO-Liste der “Memory of the World”aufgenommene Autograph in der Berliner SB, sondern die eigenhändig korrigierte Druckvorlage. Sie kommt bei Sotheby’s in London am 22. Mai unter den Hammer. Wieder einmal bringt der Mainzer Verlag B. Schott’s Söhne wertvolles Kulturgut aus seinem reichen Verlagsarchiv auf den Markt (zum Fall Richard Wagner siehe Netbib zum Dezember 2002).
Wolfgang Sandner bemängelt in der FAZ von heute (S. 33), dass nicht nur die Beethovensche Kopie der Neunten mit autographen Korrekturen NICHT im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes erscheint, sondern auch sonst so gut wie kein musikalisches Kulturgut. Nicht zu überlesen sind Vorwürfe an die Seite des Verlags und der Branche, deren gewinnsüchtiges Gebaren in Kauf nimmt, dass deutsches Kulturgut in ausländischen (Privat-)Sammlungen landet. Übergangen werden die deutschen Institutionen, die eventuell einen Ankauf finanzieren könnten. Kunsthandel und Eigentümer profitieren, und die Wissenschaft hat das Nachsehen.
Zum Artikel habe ich einen Leserbrief an die FAZ gerichtet:
Mit Recht problematisiert Wolfgang Sandner (F.A.Z. 12. Mai 2003) am Beispiel der Kopie von Beethovens Neunter Symphonie im Eigentum des Mainzer Schott-Verlags die Merkwürdigkeiten, die aus wissenschaftlicher Sicht bei der Lektüre des “Verzeichnisses national wertvollen Kulturgutes” nicht zu übersehen sind. Es handelt sich um eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik, über deren Zusammensetzung man sich wirklich nur wundern kann. Nicht nur die musikwissenschaftliche Forschung ist aufgerufen, eine kritische Debatte zu eröffnen über Sinn und Unsinn dieser kuriosen Liste, die oft nur das enthält, was an Steuerersparungen interessierte Eigentümer in ihr aufgenommen wissen wollen. In fast allen Bundesländern findet die dringend gebotene Koordination zwischen dem Kulturgutschutz und dem – in der Ministerialbürokratie meist anders ressortierenden – Denkmalschutz beweglicher Kulturdenkmäler nicht statt – ein Versäumnis, das schon oft zu schmerzlichen Kulturgutverlusten insbesondere im Bereich historischer Sammlungen beigetragen hat.

Zwangsarbeit in Rheinland-Pfalz

Das Institut für Geschichtliche Landeskunde baut gemeinsam mit dem Historischen Seminar, Abt. III der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Zusammenarbeit mit
der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz
eine Homepage zum Thema “Zwangsarbeit in Rheinland-Pfalz” auf.
Bewertung: Da das Angebot im Aufbau ist, ist unter “Archivbestände” noch nichts zu finden. Die gut ausgewählten Links führen zu gehaltvolleren Seiten. Nützlich ist auch die Literaturübersicht. Unter “Forschung” können vier Aufsätze zu lokalen Themen online gelesen werden. Leider wird nicht angegeben, ob diese auch im Druck vorliegen oder vorliegen werden. Wenn man sie in HTML lesen will, ist man gezwungen, Seite für Seite durchzuklicken (die Gesamtseitenzahl ist nicht angegeben).