Bei der Vorstellung der neuen “Esslinger Studien” Bd. 41 würdigte der neue Leiter des Stadtarchivs Esslingen, Dr. Joachim Halbekann (Grafen von Sayn, Regesten Bodman) die Leistung seiner Vorgänger als Schriftleiter, Otto Borst und Walter Bernhardt (Esslinger Zeitung). Themen des neuen Bandes: Villa Deffner, Dienstbotenkrankenhaus, Wundarzt Ernst Philipp Heinrich Späth, Russlandreise des Ehepaars Mülberger, Elfenbeinschnitzer August Wilhelm Voegtle.
Tag: 25. Februar 2003
Archive in Osteuropa
Einen Archivschwerpunkt haben die Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 51 (2003) H. 1 (Inhalt bei H-SOZ-U-KULT):
Jörg Baberowski: Archivlandschaften – Geschichtswissenschaft in
Post-Sowjetischer Zeit Seite 35
Jörg Baberwoski: Arbeit an der Geschichte. Vom Umgang mit den Archiven
Seite 36
Jan Plamper: Archival Revolution or Illusion? Historicizing The Russian
Archives an Our Work in Them Seite 57
Laura Engelstein: The Archives Talk Back: Unofficial Collections in
Imperial, Soviet and Post-Soviet Russia Seite 70
Peter Holquist: A Tocquevillean “Archival Revolution”: Archival Change
in the Longue Durée Seite 77
Igal Halfin: Poetics in the Archives: The Quest for “True” Bolshevik
Documents Seite 84
Wir vom Bundesarchiv
So lautet eine Serie in der FAZ, in der aufschlussreiche Archivalien des Bundesarchivs vorgestellt werden. Samstag wurde ein Brief von Thomas Mann an Erich Koch-Weser (1944) präsentiert. Was mich bei den Abbildungen jedes Mal stört: wenn sie als sog. Ausriß gegeben werden, also die der Reproduktion zugrunde liegende Kopie zerrissen wird. Wenn es um Archivalien geht, so ist dieses visuelle Stilmittel völlig deplaziert: wie soll man sie respektieren, wenn man sie als Objekte darstellt, die nach Belieben zerrissen werden können?
H-Museum News Digest
The mailing list H-MUSEUM offers a very useful weekly news digest – very interesting not only for museum professionals. From the latest US&UK-issue I give an excerpt concerning archival topics.
— February, 21
Top historian slams Vatican on archives
Israel-based Holocaust historian Robert Wistrich this week criticised the
Vatican for failing to open all its archives relating to the Second World
War conduct of Pope Pius XII, who has been accused of turning a blind eye to Nazi genocide
(Jewish Chronicle)
http://www.jchron.co.uk/
—
Historian says leaders must avoid sanitising story of communal life
The biographer of the late Sir Sidney Hamburger revealed that the communal leader had once tried to destroy papers showing what he deemed to be the less desirable aspects of Manchester Jewry
(Jewish Chronicle)
http://www.jchron.co.uk
IuW Darmstadt – Die etwas anderen Nachrichten aus Mittelerde
Wichtiges Gebührenurteil
Das VG Dresden entschied mit Urteil vom 25.07.2002 (Aktenzeichen: 7 K 613/00) über Gebühren für Auszüge aus dem Sächsischen Staatsarchiv
(JurPC Web-Dok. 76/2003 – Volltext).
Art. 5 Abs. 1 GG; SächsVwKG § 27 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
Leitsatz (der Redaktion)
Das Gebührenverzeichnis für das Sächsische Staatsarchiv, das bei Auszügen für ein Presseorgan bei einer Auflagenhöhe von 400.000
Exemplaren zu einer Gebühr von 1000 Euro führt, verstößt gegen das Äquivalenzprinzip, da ein grobes Missverhältnis zwischen der Leistung
der Verwaltung und der Höhe der dafür festgesetzten Gebühr besteht.
Dies ergibt sich zum einen aus einem Vergleich zu den Gebühren der privaten Pressewirtschaft und denen anderer Bundesländer, zum anderen aus der Überlegung, dass die Reproduktionsgebühr nach dem Gebührenverzeichnis bei zunehmender Auflagenstärke steigt, ohne dass eine Obergrenze für die Gebühr festgelegt wird, was aber angesichts des nicht steigenden Aufwands der Verwaltung angezeigt wäre. Die ungewöhnliche Höhe der Gebühr kann zudem die Pressearbeit in
erheblichem Maße erschweren, was zu einer Beeinträchtigung der nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Pressefreiheit führen kann.
Die Entscheidung überrascht mich nicht. Zur Frage der archivischen Reproduktionsgebühren verweise ich einstweilen auf meine bekannten Einlassungen. Grundsätzlichen Fragen der Reproduktionsgebühr (siehe die Seite FotoRecht im JuraWiki) hat sich das Gericht nicht gestellt.