Die freie Berliner Journalistin Gaby Weber hat “das Kanzleramt verklagt. Sie findet nämlich, die Akten in Oggersheim seien »Eigentum des Bundes«. Und dann, so folgert sie, solle die Regierung die amtlichen Papiere wiederbeschaffen, selbst wenn diese bei der Witwe liegen. Das lehnt das Kanzleramt ab. Noch zu Zeiten Kanzlerin Angela Merkels bestritt das Amt eine solche »Wiederbeschaffungspflicht« und verwies auf die geltenden Gesetze, die so etwas nicht ausdrücklich vorschreiben. Hätte der Gesetzgeber eine solche Pflicht gewollt, hätte er eine entsprechende Regelung dort getroffen, so argumentierte 2020 das Kanzleramt.
Bislang war die Regierung mit dieser Linie erfolgreich; sie muss nicht an Kohl-Richter herantreten. Auch das Oberverwaltungsgericht entschied schließlich gegen Weber. Noch liegt die Urteilsbegründung nicht vor, aber die Richter haben die Revision zugelassen, und Weber hat bereits angekündigt, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anzurufen.
Sie kann sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stützen, den sie 2017 selbst erstritten hat. Danach bleiben Akten in Privathand »dem Staat weiterhin rechtlich zugeordnet«. Die Karlsruher Juristen schlossen eine »Wiederbeschaffungspflicht« des Kanzleramtes nicht aus und beriefen sich auf das Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes. Größere Transparenz solle »die Voraussetzungen für die Wahrnehmung individueller Bürgerrechte befördern und die demokratische Meinungs- und Willensbildung unterstützen«. Dieser Gedanke sei mit der Praxis, amtliche Unterlagen in privaten Kellern verschwinden zu lassen, nicht vereinbar, argumentiert Webers Anwältin Vivian Kube.”