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Quellensammlung zum Thema Open Access

http://elib.suub.uni-bremen.de/open_access.html

Aus dem Artikel
http://elib.suub.uni-bremen.de/bus84-S3.pdf
“Das Interesse am „Open Access“ ist in der Uni jedenfalls vorhanden. Bei einer Umfrage haben sich 84 Prozent – es antworteten 220 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – für eine Teilnahme an Open Access-Aktivitäten ausgesprochen”

Übersicht deutscher Dokumentenserver (Mai 2005) von DINI
http://www.dini.de/dini/wisspub/dokuserver.php

Konfusion: gemeinfreie Lizenzen gibts nicht

http://www.uni-muenster.de/ZBMed/medinfo/2005/34_openaccess.html

Dürfen Autoren ihre Arbeiten ins Internet stellen und PDF-Kopien weiter­gebe­n? 92% aller Zeitschriften erlauben diese Form der “Zweit”-Veröffentlichung, so z.B. Elsevier, Nature und Springer, Science, BMJ und NEJM (http://romeo.eprints.org). Der Verleger Elsevier hat nun einen deutschsprachigen Leitfaden erstellt, der auf diese Fragen eingeht: http://www.elsevier.com/framework_librarians/LibraryConnect/lcpamphlet4german-v2.pdf. Wissenschaftler, die Arbeiten ins Internet stellen, die noch nirgendwo veröffentlicht worden sind, – wie z.B. Kongressvorträge -, sollten darauf achten, diese unter eine gemeinfreie Lizenz zu stellen, damit sie nicht kommerziell genutzt werden können. Zwei weitverbreitete Lizenzen sind die Creative Commons (http://de.creativecommons.org) und von der NRW-Initiative Open Content (http://www.uvm.nrw.de/opencontent)

Eine gemeinfreie Lizenz ist ein Widerspruch in sich: Gemeinfreies ist urheberrechtlich nicht geschützt und darf beliebig (also ohne Erlaubnis = Lizenz) genutzt werden. Gemeint ist eine freie Lizenz wie CC.

Warum sollen die medizinischen Ergebnisse nicht kommerziell genutzt werden dürfen? Halten wir fest: Weder BOAI noch die Berlin declaration schliessen als maßgebliche Open-Access-Definitionen eine kommerzielle Nutzung explizit aus, es spricht zumindest bei BOAI alles dafür, dass sie erlaubt ist. PLoS Medicine hat z.B. eine CC-Lizenz, die kommerzielle Nutzung erlaubt.

Ich nehme an, die Autoren von medinfo beziehen sich auf Elseviers Einschränkung, dass bei dem erlaubten Webposting eigener Aufsätze durch Autoren kein kommerzielles Posting erlaubt ist. Da aber Elsevier nur Kopien auf der eigenen Homepage oder auf der des Instituts (nicht aber in einem anderen Repositorium) erlaubt, kann man eine freie Lizenz vergessen, denn jede solche Lizenz erlaubt das Spiegeln auf anderen Websites (zumindest auf nichtgewerblichen).

Nun sind Mediziner zwar keine Juristen, aber ein wenig Genauigkeit wäre schon angebracht.

Open Access in Österreich

http://eprints.rclis.org/archive/00003737

Die Open Access – Bewegung und ihre Rezeption an wissenschaftlichen Bibliotheken in Österreich

Turnovsky, Petra (2004) Die Open Access – Bewegung und ihre Rezeption an wissenschaftlichen Bibliotheken in Österreich. Master thesis, Universitätslehrgang Bibliotheks- und Informationsmanagement 3, Donau-Universität Krems.

Full text available as:
PDF – Requires Adobe Acrobat Reader or other PDF viewer.

[English abstract] As a reaction to the serials crisis a movement has formed, which aims at open and charge free access to scientific literature in the internet. Open Access can be achieved by selfarchiving or by open access journals, which are financed by author payments. This master thesis provides a survey about the current state of the art of the movement, about the different conditions in the scientific disciplines and the networked initiatives. The situation is considered from the libraries’ point of view, focusing on science libraries in Austria. The instruments for retrieval were identified as a week point. An additional obstacle for Open Access is the importance of the citation rate when scientific publications are evaluated. Due to the installation of e-print-servers a new assignment for libraries has developed.

[German abstract] Als Reaktion auf die Zeitschriftenkrise hat sich eine Bewegung formiert, deren Ziel der offene und kostenfreie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur im Internet ist. Open Access kann mittels Selbstarchivierung oder durch Open Access Zeitschriften, die sich durch Autorenbeiträge finanzieren, geschaffen werden. Diese Masterthese bietet einen Überblick über den aktuellen Stand der Bewegung, die unterschiedlichen Voraussetzungen in den wissenschaftlichen Disziplinen und die vernetzten Initiativen. Die Betrachtung erfolgt aus der Sicht der Bibliotheken. Die Instrumente zum Retrieval werden als Schwachpunkt identifiziert. Ein weiteres Hindernis für Open Access ist die Bedeutung der Zitationsrate bei der Bewertung wissenschaftlicher Arbeiten. Durch die Einrichtung von Publikationsservern entsteht ein neues Aufgabengebiet für Bibliotheken. Eine Untersuchung der Websites wissenschaftlicher Bibliotheken in Österreich zeigt, dass die Open Access Bewegung in Österreich bisher wenig Beachtung gefunden hat. Zum Vergleich wurden die Websites einiger Bibliotheken aus Deutschland, der Schweiz und dem englischsprachigen Raum herangezogen. Daraus werden Vorschläge zum bibliothekarischen Umgang mit Open Access abgeleitet.

Spitzenwissenschaft aus den Niederlanden

Cream of Science macht auch aus den Geisteswissenschaften viele Aufsätze renommierter niederländischer Gelehrter “Open Access” zugänglich, einzelne Aufsätze sind auch auf deutsch geschrieben, etwa:

https://dare.ubvu.vu.nl/handle/1871/3190

Die Bedeutung der Hohen Schule zu Steinfurt im Universitätsraum der östlichen Niederlande im 16. und 17. Jahrhundert (1991)
Authors: Frijhoff, W.T.M.

Open Access gesetzlich verankern!

An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Beitrag nach Ablauf von grundsätzlich sechs Monaten seit Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht-kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist, fordert Gerd Hansen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/59496

Siehe dazu auch:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27508.html

Bildarchiv Prometheus treibt weiter Schindluder mit dem Begriff Open

Im jüngsten Rundbrief heisst es:

“Der geschlossene, ab dem 1. Juli 2005 lizenzpflichtige Bereich
betrifft nur das verteilte digitale Bildarchiv. Die Bildgeber stellen
ihre Datenbanken der Forschung und Lehre auch zukünftig kostenlos als
open-content zur Verfügung. Die Lizenzen werden also nicht auf die
Bilder erhoben und dienen KEINEN kommerziellen Zwecken. Sie werden
vielmehr ausschließlich die Betriebskosten decken, die für Erhalt,
Pflege und Ausbau des Bildarchivs (Aktualisierung, Einbindung neuer
Datenbanken) anfallen.” (Hervorhebung von mir, K.G.)

Ob Bildarchive von kommerziellen Anbietern betrieben werden oder von not-for-profit-Organisationen ändert nichts an der Tatsache, dass es eine Perversion des “Open Content”-Begriffs darstellt, eine kostenpflichtige Bilddatenbank als “Open Content” zu bezeichnen.

Man vergleiche etwa die Definition der Wikipedia de:
“Freie Inhalte, oft auch mit der englischen Bezeichnung Open Content tituliert, sind Schriftstücke sowie Bild- und Tonwerke, deren Weiterverbreitung ausdrücklich gewünscht ist. Oft wird dabei auch eingeschlossen, dass Veränderungen am Werk erlaubt sind. Freie Inhalte stellen damit eine Gegenposition zu Werken auf, bei denen der Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht, der Verbreitung des Werks enge Grenzen auferlegt. Grundsätzlich entstehen freie Inhalte aus dem Gedanken, dass die rigide Einschränkung der Verbreitung von ihrer Natur nach immateriellen Gütern den Austausch von Wissen und Ideen behindere.”
http://de.wikipedia.org/wiki/Open_content

Die englische Version lautet:
“Open content, coined by analogy with “open source,” (though technically it is actually share-alike) describes any kind of creative work including articles, pictures, audio, and video that is published in a format that explicitly allows the copying of the information. Content can be either in the public domain or under a license like the GNU Free Documentation License. “Open content” is also sometimes used to describe content that can be modified by anyone; there is no closed group like a commercial encyclopedia publisher responsible for all the editing.”

Weimarer Erklärung begreift Open Access nicht

http://www.weimar-klassik.de/media/dokumente/Weim_Erklaerung_1_2.pdf

Weimarer Empfehlungen zur Herstellung von und zum Umgang
mit Digitalisaten aus Nachlässen in Archiven und Bibliotheken

Durch den Entwicklungsstand der Technik sind neue Zugangsmöglichkeiten zu Nachlässen in Archiven und Bibliotheken entstanden. Die Archive und Bibliotheken begrüßen die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (Berlin Declaration on Open Access to
Knowledge in the Sciences and Humanities) vom 22. Oktober 2003 und unterstützen die weitere
Förderung des neuen „Prinzips des offenen Zugangs“ zum besten Nutzen von Wissenschaft und
Gesellschaft. Sie beabsichtigen daher, ihre Archivalien im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Ziele
sowie der Normen des Urheberrechts und des Schutzes der Privatsphäre im Internet verfügbar zu
machen. Im Sinne dieser Ziele sind die folgenden Empfehlungen zur Herstellung von und zum Umgang mit Digitalisaten zu verstehen.
1) Digitalisate im Sinne dieser Empfehlungen sind digitale Abbildungen (Kopien) von Archivalien.
2) Das Digitalisieren von Archivalien ist ein neuer, zusätzlicher Service der Archive und Bibliotheken.
3) Für Genehmigungen zur Herstellung von Digitalisaten gelten die gleichen Kriterien wie für die
Herstellung von fotografischen Reproduktionen.
4) Die Herstellung der Digitalisate erfolgt durch das Archiv bzw. die Bibliothek oder durch von den
Institutionen beauftragte Firmen. In begründeten Ausnahmefällen kann Benutzern die Herstellung
von Digitalisaten genehmigt werden.
5) In jedem Fall ist bei der Herstellung von Digitalisaten zu gewährleisten:
a) Das Archiv / die Bibliothek gibt die Qualitätskriterien zur Herstellung der Digitalisate vor.
b) Das Archiv / die Bibliothek gibt die Namenkonventionen zur Benennung der Digitalisate vor.
c) Das Archiv / die Bibliothek behält oder erhält durch Rückübertragung das ausschließ-
liche Nutzungsrecht für die Digitalisate in Anlehnung an § 31 Abs. 3 in Verbindung mit
§§ 15ff. des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. 1 5. 1237) in der je-
weils neuesten Fassung. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
d) Von Benutzern erstellte Digitalisate werden dem Archiv / der Bibliothek kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
6) Sofern Digitalisate im Internet frei zugänglich sind, ist das Herunterladen und die Anfertigung
von Kopien der Digitalisate für den eigenen Bedarf nach dem Prinzip des offenen Zugangs zu wis-
senschaftlichem Wissen gebührenfrei.
7) Die Reproduktion von Digitalisaten in Publikationen (Drucke, elektronische Publikationen) ist
analog zur fotografischen Reproduktion im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung genehmigungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig.
8) Die Benutzer verpflichten sich, von Print- und Offline-Publikationen dem Archiv kostenlos ein
Belegexemplar zuzusenden. Bei Online-Publikationen ist der freie Zugang zu gewährleisten.
9) Die Benutzungsbedingungen sind wie bisher auf den fotografischen Reproduktionen deutlich er-
kennbar auch in alle elektronischen Publikationen aufzunehmen.
Weimar, 5. Juni 2004

Auf dieses kuriose Dokument, das laut http://www.weimar-klassik.de/de/gsa/gsa_digitalisierung.html von den wichtigsten Handschriftenabteilungen und Literaturarchiven verabschiedet wurde, wurde ich eben erst aufmerksam. Was diese restriktive Vorgabe mit Open Access zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht. Der Text gibt vor, die Berliner Erklärung zu unterstützen, aber zugleich schlägt er ihr ins Gesicht, denn dass zum Open Access auch das Aufheben von permission barriers, also urheberrechtlichen Beschränkungen gehört, haben diese Herrschaften nicht begriffen.

Open Access heisst nicht nur: kostenfreier Zugriff zum eigenen Gebrauch, sondern setzt auch voraus, dass die Digitalisate beliebig ohne die von den Bibliotheken rechtswidrig geforderten Urheberrechte (beim Digitalisieren entsteht nach überwiegender Ansicht kein Lichtbild nach § 72 UrhG) verwendet werden können. Der Vorbehalt der Reproduktionsgebühren auch für die Internetnutzung lässt erkennen, dass die Raubritter und Zwingherren gemeinfreien Kulturguts sich den Open-Access-Gedanken lediglich als Schafspelz übergeworfen haben. Siehe kritisch zu diesem Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/120401

Erinnert sei auch an:
http://www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html
Das Bureau des Comité international de paléographie latine ruft deshalb alle nationalen und lokalen Verwaltungen sowie die Verantwortlichen in privaten Bibliotheken und Archiven dazu auf, über die eigentlichen Herstellungskosten hinaus keine zusätzlichen Gebühren zu erheben, sofern es sich um rein wissenschaftliche Forschung ohne kommerziellen Hintergrund handelt. Im übrigen ist es höchst widersinnig, Strafgelder gerade auf jene Forschungsarbeit zu erheben, die die Bibliotheken wissenschaftlich bereichert, den Autoren hingegen keinerlei Einkünfte bringt.

Zum Thema Belegexemplar sei nur auf:
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/zander.htm
verwiesen. Ohne gesetzliche Grundlage kann bei öffentlichrechtlicher Benutzungsordnung kein Belegexemplar gefordert werden.

Überhaupt scheint mir die Weimarer Erklärung nicht mit den tradierten Grundsätzen des öffentlichen Rechts vereinbar, das für die Bibliotheksbenutzung der meisten wissenschaftlichen Biblioheken der öffentlichen Hand gilt. Wo ist etwa die Rechtsgrundlage für die Forderung, der Benutzer habe eigene Urheberrechte entschädigungslos an die Bibliothek zu übertragen?

Einmal mehr erweist sich, dass man genau hinschauen sollte, wenn von Open Access die Rede ist. Die Wölfe sind clever.

Digitales Kulturgut in Archiven

Angela Ullmann
Nicht nur die Bücher!
– Digitales Kulturgut in Archiven und Bibliotheken –
JurPC Web-Dok. 7/2005, Abs. 1 – 12

In der Diskussion um die Erhaltung digitaler Informationen steht seit geraumer Zeit die Sicherung digitaler Publikationen durch Bibliotheken im Vordergrund.(1) Der Archivierung digitaler Unterlagen, die in der öffentlichen Verwaltung, beim Gesetzgeber oder in der Rechtssprechung entstehen, wird dagegen weniger öffentliche Aufmerksamkeit geschenkt. Dies mag zum einen damit zusammenhängen, dass es mehr Bibliotheken und Bibliothekare als Archive und Archivare gibt, andererseits haben die Bibliotheken naturgemäß ein breiteres Publikum als die Archive. Dass Archive nicht nur die Rechte des Staates, sondern auch die seiner Bürger sichern, ist im öffentlichen Bewusstsein leider nicht so sehr präsent.

Den Aufsatz weiterlesen kann man hier:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20050007.htm

Zitiert sei auch die Bemerkung der Autorin, dass die zunehmende Digitalisierung neben den großen Risiken auch Chancen birgt. Digitales Kulturgut kann auf neuen Wegen allgemein zugänglich gemacht werden – eine wichtige Rahmenbedingung für die Initiativen zum Open Access(9).

Perversion des Open-Content-Begriffs

Das verteilte digitale Bildarchiv Prometheus wird kostenpflichtig sowohl für Institutionen als auch für Einzelnutzer. Dem neuesten Newsletter ist zu entnehmen:

Das nun fertig entwickelte und zum 1.
Juli dieses Jahres eingeführte Konzept sieht Lizenzgebühren vor, die von
den das Bildarchiv nutzenden Institutionen und Privatpersonen entrichtet
werden. Die Lizenzen dienen ausschließlich der Deckung allgemeiner
Betriebskosten und damit der nachhaltigen Konsolidierung eines
Open-Content-Projekts.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Größe des
potentiellen Nutzerkreises. So liegt die Campuslizenz bei 3000 Euro, die
Einzellizenz, die den Charakter einer Schutzgebühr hat, bei 20 Euro pro
Jahr. Ein Hochschulinstitut mit weniger als 500 Studierenden zahlt 500 Euro
im Jahr, für 2005 also nur 250 Euro. Über einen IP-Check wird das
Bildarchiv dann für Forschung und Lehre leicht nutzbar; ein
personalisierter Zugang für die Verwendung der Arbeitsmappen und
Präsentationswerkzeuge ist auf Anfrage kostenlos zu erhalten.

Die Verwendung des Open Content-Begriffs kann nur als als höchst missbräuchlich zurückgewiesen werden. Open Access (auch dieser Begriff wurde von den Verantwortlichen von Prometheus wiederholt gebraucht, siehe http://archiv.twoday.net/stories/190017 ) meint: Die Zugangskosten für die digitalen Inhalte werden nicht von den persönlichen oder institutionellen Nutzern getragen, und die breite Resonanz der Open Access Bewegung zeigt, dass für diese grundsätzliche Entscheidung gute Gründe sprechen.

Open Access verzichtet desweiteren auf “permission barriers”, aber wer Prometheus nutzen will, muss sich äusserst restriktiven Nutzungsbedigungen unterwerfen.

Es gibt auch keinen “freien Bereich”, in dem etwa nach CC lizenzierte oder als Public Domain freigegebene Bilder vom allgemeinen Publikum ohne Anmeldung eingesehen werden dürfen.

Die Verantwortlichen können noch so sehr die Schlagwörter “Open Content” oder “Open Access” im Munde führer: Sie tun dies unberechtigt. Mit der Umstellung auf ein Lizenzierungsmodell unterscheidet sich Prometheus nicht mehr von anderen kostenpflichtigen Unternehmungen wie
http://www.artstor.org
http://www.amico.org

Kurz und schlecht: Prometheus verdient keinerlei Unterstützung mehr durch diejenigen, die sich für freie Inhalte einsetzen.

Open Access – eine sehr kurze Einführung

Open Access – eine sehr kurze Einführung

Von Peter Suber

US-Original
http://www.earlham.edu/~peters/fos/brief.htm
Von Peter Suber nach den Grundsätzen von “Open Access” freigegeben.
Übersetzungsentwurf: Klaus Graf (verbessert von anderen im Netbib-Wiki)

“Open Access”-Publikationen (OA-Publikationen) liegen digital, online, kostenfrei und frei von den meisten urheberrechtlichen und Lizenz-Beschränkungen (permission barriers) vor. Ermöglicht wird dies durch das Internet und die Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers.

In den meisten Fächern bezahlen wissenschaftliche Zeitschriften die Autoren nicht, welche daher OA unterstützen können, ohne Einkünfte zu verlieren. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Wissenschaftler von den meisten Musikern oder Filmproduzenten, weshalb die Kontroversen über OA für Musik und Filme die Frage der Forschungsliteratur nicht tangieren.

OA ist vollständig vereinbar mit dem Qualitätsprinzip des “Peer Review”, und alle wichtigen OA-Initiativen betonen die Bedeutung des Qualitätsprinzips. Nicht nur die Autoren stellen ihre Arbeit kostenfrei zur Verfügung, sondern auch die meisten Zeitschriftenherausgeber und Gutachter.

OA-Veröffentlichungen sind nicht kostenfrei in dem Sinne, dass es nichts kostet, sie zu erstellen, wenngleich sie kostengünstiger produziert werden können als konventionelle Forschungsliteratur. Es stellt sich nicht die Frage, ob wissenschaftliche Studien kostenfrei produziert werden können, sondern ob es bessere Wege der Finanzierung gibt als die Leser bezahlen zu lassen und Zugangsbeschränkungen einzurichten. Die Geschäftsmodelle für die Finanzierung hängen davon ab, wie OA gewährleistet wird.

Dafür gibt es zwei grundlegende Instrumente: OA-Zeitschriften und OA-Archive (Eprint-Server, Repositorien).

* OA-Archive unterliegen nicht dem “Peer Review”, sondern machen einfach ihre Inhalte frei weltweit zugänglich. Sie können unbegutachtete Preprints (Vorabveröffentlichungen vor der Drucklegung), begutachtete Postprints oder beides enthalten. OA-Archive können von Institutionen wie Universitäten oder von Fächern wie Physik oder den Wirtschaftswissenschaften unterhalten werden. Autoren können ihre Preprints dort einstellen, ohne jemand um Erlaubnis zu fragen, und eine überwiegende Mehrheit der Zeitschriften gestattet auch das Einstellen der Postprints. Wenn solche Archive sich an das Metadata-Harvesting-Protokoll der Open Archives Initiative (OAI) halten, ist Interoperabilität gegeben und Nutzer können die Inhalte auffinden, ohne zu wissen, welche Archive existieren, wo sie sich befinden und was sie enthalten. Es gibt inzwischen Open Source Software, um solche, dem OAI-Standard genügenden Archive einzurichten und zu unterhalten, und weltweit gibt es eine breite Akzeptanz für die Nutzung dieser Software. Die Kosten der Archive sind vernachlässigbar: Man benötigt nur etwas Server-Platz und ein wenig Techniker-Zeit zur Betreuung.

* OA-Zeitschriften unterliegen einem “Peer Review” und machen nach dieser Begutachtung den akzeptierten Beitrag weltweit frei zugänglich. Die entstehenden Kosten beziehen sich auf den “Peer Review”, die redaktionelle Tätigkeit und den Server-Platz. OA-Zeitschriften finanzieren sich in ähnlicher Weise wie private Fernsehsender und Radiostationen. Wer den Inhalt verbreiten möchte, zahlt die Produktionskosten, so dass der Zugang für alle, die über die passenden Empfangsgeräte verfügen, unentgeltlich ist. Übertragen auf OA heisst dies: Oft erhalten die Zeitschriften Unterstützung von den Universitäten, die den Netzplatz bereitstellen, oder den sie tragenden wissenschaftlichen Gesellschaften. Es kann aber auch bedeuten, dass Zeitschriften bei akzeptierten Artikel Publikationsgebühren erheben, die vom Autor oder seinem Geldgeber (etwa dem Arbeitgeber, z.B. der Universität, einer Stiftung oder einem Forschungsunterstützungsfond) aufgebracht werden müssen. Üblicherweise verzichten OA-Zeitschriften auf die Bezahlung dieser Gebühren, wenn dies eine unzumutbare Härte bedeuten würde. OA-Zeitschriften mit institutioneller Unterstützung erheben im allgemeinen keine solche Publikationsgebühren. OA-Zeitschriften können die Kosten reduzieren, indem sie Einkünfte aus anderen Publikationen, aus Werbung, bezahlten Premiumdiensten oder anderen Nebeneinkünften zuschiessen. Institutionen und Konsortien können Ermäßigung der Publikationsgebühren vereinbaren. Manche OA-Verleger verzichten auf Publikationsgebühren bei Forschern, die Institutionen angehören, die eine auf jährlicher Basis Mitglied sind. Es ist eine Menge Kreativität und Ideenreichtum gefragt, wenn es darum geht, die Kosten von “Peer Review”-Zeitschriften aufzubringen, und wir sind weit davon entfernt, alle Möglichkeiten bereits ausgeschöpft zu haben.

Eine längere Einführung auf Englisch und weiterführende Links findet man in Peter Subers “Open Access Overview”: http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm

Quelle:
http://wiki.netbib.de/coma/OpenAccess

Google Scholar

http://scholar.google.com

Diese bereits begeistert gefeierte neue Suchmaschine für wissenschaftliche Inhalte (Volltexte) enthält sowohl frei zugängliche als auch kostenpflichtige wissenschaftliche Publikationen.

Zur Resonanz auf Google Scholar im angelsächsischen Raum siehe
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/12-02-04.htm

Beispiel einer Suche nach “Archivkunde”:
http://scholar.google.com/scholar?q=archivkunde

Die entscheidenden Vorteile von Google Scholar sind:

– Es werden (anders als bei Suchmaschinen wie OAIster, bei denen man nur Metadaten findet) Volltexte durchsucht

– Auch Volltexte kommerzieller Publikationen (insbesondere Aufsätze), die kostenpflichtig angeboten werden, werden durchsucht (sofern wenigstens ein Abstract frei zur Verfügung steht)

– Durch die Begrenzung auf “wissenschaftliche” Publikationen entfällt der Suchmaschinen-Spam

– Es werden Literaturangaben aus den Volltexten erkannt und extrahiert, Google Scholar fungiert als eine Art Citation Index.

Open Access Haikus

Autoren, Herausgeber und Gutachter
werden von ihnen nicht bezahlt.
Aber sie wollen alle Rechte.

Ich bin mir nicht sicher, ob die deutsche Sprache geeignet ist, mit kurzen Haikus für Open Access zu werben. Peter Suber hat jedenfalls auf Englisch eine Reihe seinem jüngsten Newsletter einverleibt. Obiger Text ist eine freie Übersetzung von einem dieser kurzen Gedichte. Ich bin bereit, einen Sachpreis für das beste deutsche Open-Access-Haiku auszuloben.

Siehe
http://log.netbib.de/archives/2004/10/03/open-access-haikus

Brief der Nobelpreisträger für Open Access

http://www.welt.de/data/2004/09/03/327429.html

Die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung, die mit staatlichen Geldern gefördert wurden, müssen der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Mit dieser Forderung haben sich jetzt 25 Nobelpreisträger in einem < a href="https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/991.html“>offenen Brief an den US-Kongress gewandt. “Wissenschaft ist das Maß für den Fortschritt der Menschheit”, heißt es in dem Brief. Nach Ansicht der Unterzeichner versagt das gegenwärtige Modell, bei dem Forschungsergebnisse primär über Fachpublikationen verbreitet werden.

Mit ihrem Schreiben heizen die Nobelpreisträger eine bereits seit Langem schwelende Debatte von neuem an. Das jährliche Volumen an Forschungsergebnissen wächst beständig, genauso wie die Preise für die wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Zu den Hauptabnehmern der Publikationen zählen die Bibliotheken. Deren stagnierende Budgets machen den Erwerb der benötigten Fachjournale jedoch immer schwieriger – und damit auch den Zugang für die Öffentlichkeit zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung.

Dies bestätigt Milan Bulaty, Direktor der Bibliothek der Humboldt-Universität in Berlin. “Wir müssen jedes Jahr massenhaft den Bezug von Fachpublikationen abbestellen”, sagt er. Gegenwärtig zahlt die Universitätsbibliothek rund 40 Prozent ihres jährlichen Budgets von drei Millionen Euro für den Bezug von Fachzeitschriften. Einzelne Publikationen schlagen dabei mit bis zu 14 500 Euro zu Buche, sagt Bulaty. Gerade in den Naturwissenschaften würden neue Forschungsergebnisse beinahe ausschließlich in Fachzeitschriften veröffentlicht, die damit eine Monopolstellung besäßen.

Die Verlage erhalten die Rechte an den Forschungsarbeiten, die mit staatlichen Geldern entstanden sind. Öffentliche Institutionen, wie Bibliotheken, müssten dann für den Zugang zu den veröffentlichten Arbeiten bezahlen. “Dadurch werden die Verlage praktisch zweifach subventioniert”, sagt Bulaty.

Die Leidtragenden sind nicht zuletzt die Wissenschaftler selbst, die für den Zugang zu den Forschungsergebnissen ihrer Kollegen, auf die Bibliothek ihrer eigenen Forschungseinrichtung angewiesen sind. Andererseits hänge für die Karriere eines Wissenschaftlers viel davon ab, wie viel und in welchem Magazin er seine Arbeitsergebnisse veröffentlicht, gibt Bulaty zu bedenken. Die Wissenschaftler nehmen damit im Zentrum der Debatte eine ambivalente Rolle ein. […]

Der Beitrag in der WELT verzichtet leider darauf, “Open Access” beim Namen zu nennen.

Siehe zum Brief auch die weiteren Meldungen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/50557
http://www.intern.de/news/5976.html
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,316133,00.html

Siehe auch zu einem Symposium der Uni Zürich im Oktober:
http://www.unipublic.unizh.ch/campus/uni-news/2004/1333

E-Journals im Visier

In H-MUSEUM wird ausführlich über den Kölner Workshop berichtet.

Zum Thema Kulturgut vor allem relevant:

Holger Simon (Kunsthistorisches Institut der Universität zu Köln:
prometheus – das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre) stellte mit dem prometheus-Projekts das erste konkrete Beispiel vor.[12] Im Projekt sei eines der Hauptprobleme schon in den frühen Phasen die Frage der Urheberrechte gewesen. Hier gebe es weiterhin zahlreiche Probleme, die aber teilweise auch elegant im Sinne der Wissensnutzer/innen und -anbieter/innen
gelöst werden könnten. Politisch wäre aber zu fordern, um längerfristiger die Probleme für Forschung und Lehre aus dem Wege zu schaffen:
– ein pragmatischer juristischer Umgang mit Urheberrechten im Interesse von
Bildung und Wissenschaft;
– daher: die rechtspolitische Berücksichtigung von Bildung und Wissenschaft
in den Gesetzesnovellierungen;[13]
– forschungspolitisch resultiert daraus die Förderung offener Archive.[14]

[…]

Anmerkungen:

[1] Vgl. Engineering Library der Cornell University:
<http://www.englib.cornell.edu>.

[2] Digital Library Forum: <http://www.dl-forum.de>.

[3] DissOnline. Digitale Dissertationen im Internet:
<http://www.dissonline.de>.

[4] Vgl. dazu die Bemerkungen von Winfried Schulze: Zur Geschichte der
Fachzeitschriften. Von der “Historischen Zeitschrift” zu den
“zeitenblicken”, in: Historical Social Research/ Historische Sozialforschung
29 (2004), S. 123-138, hier 135ff.

[5] Bethesda Statement on Open Access Publishing:
<http://www.wsis-si.org/mdpi-bethesda.pdf>; Berlin Declaration on Open
Access to Knowledge in the Sciences and Humanities:
<http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/home/documents/declaration>.

[6] Forum Qualitative Sozialforschung (FQS):
<http://www.qualitative-research.net/fqs/fqs.htm>.

[7] Das Institute for Scientific Information gibt seit 1976 seit Journal
Citation Reports (JCR) heraus. Dort werden Zitationsindizes veröffentlicht:
<http://www.isinet.com>.

[8] Vgl. z. B. Andreas Degwitz / Heike Andermann: Neue Ansätze in der
wissenschaftlichen Informationsversorgung, in: Bibliothek. Forschung und
Praxis 28 (2004) S. 35-58. Online in: epublications
<http://www.epublications.de/AP.pdf>.

[9] Vgl. Anm.6.

[10] Nestor. Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung:
<http://www.langzeitarchivierung.de> und “Aspekte einer bundesdeutschen
Strategie zur digitalen Langzeitarchivierung”, Workshop des
Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung in Göttingen, 1. und 2. Juni 2004:
<http://www.isn-oldenburg.de/nestor-workshop>.

[11] German Academic Publishers (GAP):
<http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/gap-c/index_de.html>.

[12] prometheus – das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre:
<http://www.prometheus-bildarchiv.de>

[13] Vgl. die Stellungnahme der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation
zur weiteren Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft [sog.
Zweiter Korb oder Korb 2 im Unterschied zum Ersten Korb, der
Urheberrechtsnovelle vom 10. September 2003]:
<http://www.dini.de/documents/DINI-UrhG-K2.pdf>.

[14] Vgl. Anm.5.

[15] Axel Metzger/Till Jaeger: Digital Peer Publishing Lizenz, Köln 2004:
<http://www.dipp.nrw.de/service/DPP-International-110604-Deutsch.pdf>.

[16] World Intellectual Property Organization: <http://www.wipo.int>.

[17] Wikipedia. Die freie Enzyklopädie:
<http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite>; Wikipedia. The Free Encyclopedia:
<http://en.wikipedia.org/wiki/Main_Page> und weitere Sprachen.

Open Access mit Digital Peer Publishing in NRW

Im Rahmen des Projekts http://www.dipp.nrw.de wurde eine DPPL-Lizenz vorgestellt. Problematisch ist allerdings, dass – anders als durch die Berliner Erklärung vorgesehen – Inhalte nicht verändert werden dürfen. Dies bedeutet: der Open Access von DPP-NRW stimmt nicht mit dem derzeit massgeblichen Statut für Open Access überein.

Text der Lizenz (febr. 2004):
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/document_view

Kurze Wertung:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg24719.html

Bericht über ein Berliner Kolloquium zum Thema
http://www.immateriblog.de/archives/000049.html

Skeptische Notizen von Harnad zum gleichen Thema
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/794.html

Open Access: Wissenschaft als öffentliches Gut

http://www.qualitative-research.net/fqs-texte/2-04/2-04mrucketal-d.htm

Volume 5, No. 2, Art. 14 – Mai 2004
Open Access: Wissenschaft als Öffentliches Gut1)
Katja Mruck, Stefan Gradmann & Günter Mey
Zusammenfassung: Die Forderung nach Open Access, d.h. dem freien Zugang zu Artikeln in referierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, hat mit der Budapest Open Access Initiative, den Zeitschriften der Public Library of Science und der “Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities” die Fachwissenschaften, aber auch eine breitere nicht-wissenschaftliche Öffentlichkeit zu erreichen begonnen. Im Kern geht es um die Frage, ob wissenschaftliche Informationen als in der Regel durch öffentliche Mittel subventionierte Ergebnisse der Wissensproduktion und daher als Gemeinschaftsgut – ähnlich wie Gesetze und Urteile – für alle Interessierten ohne Nutzungsentgelte zugänglich sein sollten. Hier trifft sich die Open Access-Bewegung mit Initiativen gegen den Digital Divide, die digitale Kluft, und auch aus diesem Grunde haben Forderungen nach Open Access mittlerweile in politische Manifeste Eingang gefunden, so u.a. in die “WSIS Declaration of Principles” und in den “WSIS Plan of Action”.

In dem Beitrag wird zunächst kurz entlang eines historischen Abrisses über Inhalte und Ziele der Open Access-Bewegung informiert (Abschnitt 2). Danach wird an einigen Beispielen demonstriert, in welcher Weise die Open Access-Bewegung und Initiativen gegen den Digital Divide konvergieren (Abschnitt 3). Anschließend werden in Abschnitt 4 einige Barrieren diskutiert, die bisher verhindern, dass Open Access breit in der wissenschaftlichen Veröffentlichungspraxis verankert wäre. Abschnitt 5 skizziert hiervon ausgehend einige derzeit diskutierte Szenarien der Umverteilung zwischen “information poor” und “information rich”. Hier besteht trotz der Brisanz und Reichweite der Open Access-Bewegung weiter dringender Informations- und Handlungsbedarf – insbesondere auch für die deutschen Fachwissenschaften –, sich mit dem Konzept und der Praxis des Open Access-Publizierens vertraut zu machen.

Ein wichtiger Beitrag!

e-Urheberrecht für österreichische Wissenschaft

http://www.oeaw.ac.at/personalwesen/e-urh_FAQ

e-Urheberrecht für die Praxis der Wissenschaft

Die Seite der Öst. Akademie der Wissenschaften (ÖAW) informiert – stockkonservativ – über das Urheberrecht, wobei man wissen sollte, dass die ÖAW alles andere als eine Vorkämpferin von Open Access ist (siehe die Kommerz-Online-Angebote ihres Verlags, wobei ich mich wirklich frage, wer privat 29 Euro im Jahr dafür berappen möchte, den überflüssigen “Anzeiger” online zu lesen). Verlagsverträge der ÖAW schliessen eine Onlinebereitstellung von Texten im Internet durch Wissenschaftler aus (siehe unter “Lizenzfragen”) – die ÖAW muss daher als Open Access ablehende Institution angesehen werden. Diese Distanz spiegelt sich überdeutlich im FAQ-Text, wenn beispielsweise geraten wird, von einer E-Publikation abzusehen, um sich keinen Ärger mit dem Verlag einzuhandeln.

Wer allgemeinverständlich Nicht-Spezialisten über das Urheberrecht informieren will, von dem darf erwartet werden, dass er sich hinreichend kundig macht. Das ist hier nicht der Fall: Ich denke, dass in einem Entwicklungs- oder Schwellenland wie Indien kein seriöser Wissenschaftler auf die Idee käme, die Open Access Bewegung mit der Open Archives Initiative zu verwechseln (so unter “Lizenzfragen”). Die Open-Archive-Bewegung hat es zum Ziel, die wissenschaftliche Literatur unabhängig von Verlagsinteressen allen verfügbar zu machen und zu halten. (Link im Original so vorhanden)

Also zum Mitschreiben: Die “Open Access Bewegung” verfolgt das genannte Ziel, während die OAI die Interoperationalität von Archiven (kostenfreien und kostenpflichtigen!) durch einen gemeinsamen Standard sichern möchte. Oder mit den Worten von Peter Subers Guide: Open Archives Initiative A protocol for collecting metadata about data files residing in separate archives. The idea behind OAI is to separate data providers (e.g. preprint and postprint archives) from data services (e.g. search engines). […] The standards are “open” in the sense that they permit interoperability across a variety of archive types, not in the sense that they require data providers to put their content into the public domain or provide access to it without charge.

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Archives_Initiative

Auch sonst wird man nicht davon ausgehen können, dass die Autoren in jeder Hinsicht kompetent (oder wissenschaftlich redlich) informieren. So ist es ganz und gar nicht anzunehmen, dass wissenschaftliche Grosszitate aus Internetquellen nach österreichischem Recht unzulässig sein sollen, nur weil der österreichische Gesetzgeber nach wie vor von einem “Erscheinen” ausgeht. Hier wird ohne Belege eine bestimmte – nutzerfeindliche – Rechtsauffassung apodiktisch ad usum delphini verkündet.

Es spricht für sich, dass mit keiner Silbe auf den autorenfreundlichen § 36 öst. UrhG eingegangen wird, den man auch für die Frage der Zurverfügungstellung (in Netzen) heranziehen kann, auch wenn dort nur von Vervielfältigung und Verbreitung die Rede ist:

“§ 36. (1) Wird ein Werk als Beitrag zu einer periodischen Sammlung (Zeitung, Zeitschrift, Jahrbuch, Almanach u. dgl.) angenommen, so bleibt der Urheber berechtigt, das Werk anderweit zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart und wenn auch nicht aus den Umständen zu entnehmen ist, daß der Herausgeber oder Verleger der Sammlung das Recht, das Werk darin zu vervielfältigen und zu verbreiten, als ausschließliches Recht in dem Sinn erwerben soll, daß das Werk sonst nicht vervielfältigt oder verbreitet werden
darf.
(2) Ein solches ausschließliches Recht erlischt bei Beiträgen zu
einer Zeitung sogleich nach dem Erscheinen des Beitrages in der
Zeitung. Bie Beiträgen zu anderen periodisch erscheinenden
Sammlungen sowie bei Beiträgen, die zu einer nicht periodisch
erscheinenden Sammlung angenommen werden und für deren Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf ein Entgelt zusteht, erlischt ein solches ausschließliches Recht, wenn seit dem Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Beitrag in der Sammlung erschienen ist, ein Jahr verstrichen ist.”

Die Ausführungen hinsichtlich der Einbeziehung einer Editorial Policy in den Vertrag sind abzulehnen. Niemand hindert einen Verleger, klipp und klar auf Verlagsbedingungen hinzuweisen.

Zum deutschen Recht siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/133885

Das deutsche Projekt REMUS hat ein ganz anderes Format als diese einseitigen FAQ. Tu infelix Austria …

Open Access in den Geisteswissenschaften

http://www.fu-berlin.de/phin/beiheft2/b2t15.htm

Thomas Stöber: Das Internet als Medium geistes- und kulturwissenschaftlicher Publikation. Pragmatische und epistemologische Fragestellungen (2004)

Ein wichtige Studie zur Rolle des Hypertexts (anhand zweier medienhistorischer Beispiele) in den Geisteswissenschaften mit Überblick über die “Open Access Bewegung”.

Zitat:
“Das Argument derjenigen, die das Prinzip des Open Access auf die Wissenschaft angewandt sehen wollen, ist ein denkbar einfaches: Wissenschaft wird in der Regel durch die Öffentlichkeit finanziert, ihre Ergebnisse sind also ebenfalls Allgemeingut und können nicht zum Privatbesitz von Verlagen werden. In der derzeitigen Situation werden die wissenschaftlichen Ergebnisse durch die öffentliche Hand sogar doppelt finanziert, insofern die Verlags-Publikationen wiederum vor allem durch wissenschaftliche Bibliotheken erworben werden. Dies gilt im Übrigen insbesondere für die Geisteswissenschaften, in denen verhältnismäßig wenige Drittmittel eingeworben werden.

Dieser Begründung wird ein weiteres Argument an die Seite gestellt: Die freie Zugänglichkeit der Publikationen sei letztlich die Existenzbedingung für einen funktionierenden Wissenschaftsbetrieb. Wenn die Publikation die Verbreitung und Weiterentwicklung von Wissen allererst ermöglicht, dann muss das Prinzip der Informationsfreiheit ein Grundprinzip der Wissenschaft bilden. In einer Zeit, in der die Literaturversorgung über das Medium Buch längst nicht mehr sichergestellt ist, liegt das adäquate Medium dieser Informationsfreiheit für die Open-Access-Bewegung im Medium Internet.”

Wissenschaftliches Publizieren mit Open Access

Informationsseiten deutscher Universitätsbibliotheken:

http://www.uni-bielefeld.de/ub/wp/diskussion.htm

http://www.ub.tum.de/bib/zweigbib/aktionen/openacc.html

http://www.ub.uni-konstanz.de/openaccess
Links:
http://www.ub.uni-konstanz.de/openaccess/weitere_OA_Infos.htm

http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/DigiBib/biomedcentral.phtml

Siehe auch die gute Linkliste:
http://www.epublications.de/links.htm

Eine wunderbar eingängige Seite zu den Zeitschriftenpreisen, inspiriert von englischsprachigen Seiten:
http://www.sulb.uni-saarland.de/preise

Kommentar:
Schön und gut, wenn Bibliotheken solche Infoseiten basteln, aber ein wenig mehr Vernetzung wäre besser. So verweist die UB Konstanz derzeit nicht auf ein einziges deutschsprachiges Angebot zum OA (angeblich, weil sich ihre Wissenschaftler an US-Vorbildern orientieren).

Open Access und Edition

Open Access und Edition

Vorabversion des Beitrags von Klaus Graf zum Wiener Kolloquium “Vom Nutzen des Edierens” am IÖG

Der Wiener Kanoniker Ladislaus Sunthaim, einer der um 1500 am historisch-genealogischen Forschungsprojekt Maximilians I. tätigen Gelehrten, wurde von Fritz Eheim – unter anderem in seiner leider ungedruckt gebliebenen Prüfungsarbeit am IfÖG 1950 – als einer jener reisenden Historiker in der Zeit des Humanismus porträtiert, die unter anderem in Klosterarchiven und -bibliotheken nach verborgenen Quellenschätzen fahndeten.

Im Zeitalter von Kopie und Mikrofilm ist es wesentlich einfacher geworden, an entlegene handschriftliche Quellen zu kommen. Heutzutage macht sich der reisende Historiker auf den Weg, um in anderen Bibliotheken und Forschungsinstituten umfangreiche kommerzielle Datenbanken und digitale Sammlungen zu konsultieren, die sich die eigene Institution nicht leisten kann oder will, denn ein unkomplizierter Fernzugriff ist aus urheber- und lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Niemand bezweifelt, dass Eheims Studien zu Sunthaim, von der nur eine Zusammenfassung in den MIÖG 1959 publiziert wurde, nach wie vor maßgeblich sind. Glücklicherweise handelte es sich zwar um ein Gerücht, was mir vor Jahren von einem Institutsmitglied erzählt wurde, dass nämlich das einzige Exemplar der Prüfungsarbeit – sie enthält eine Quellenanalyse und Edition der “Klosterneuburger Tafeln” – verschollen sei, aber es ist, da es in der Regel nur am Institut einsehbar ist, sehr viel schwerer zugänglich als eine gedruckte Publikation. (Gleiches gilt für Eheims maschinenschriftliche Dissertation zu Sunthaim, die immerhin auch in anderen Bibliotheken steht, und die Prüfungsarbeit von Dora Bruck über Maximilians Porträtstammbäume.) Aus welchen Gründen auch immer seinerzeit eine Drucklegung unterblieben ist – heute müßte man erhebliche Geldmittel einwerben, damit man einen wissenschaftlichen Verlag für einen Abdruck gewinnen könnte. Vergleichbare Beispiele von wissenschaftlich wertvoller “grauer Literatur” hat wohl jeder von uns parat.

Solche Arbeiten könnte man, die Zustimmung des Autors und seiner Erben vorausgesetzt, mit einem vergleichsweise geringen Aufwand scannen bzw. als Text erfassen lassen und auf einem institutionellen Server mit Langzeitgarantie der Wissenschaft im Internet weltweit zugänglich machen. So bietet das grandiose und viel zu wenig gewürdigte Innsbrucker Digitalisierungsprojekt “Austrian Literature Online” (ALO) jedem Autor an, sein Buch kostenfrei zu digitalisieren, sofern er Inhaber der entsprechenden urheberrechtlichen Verwertungsrechte ist und zustimmt, dass es im Internet allgemein einsehbar ist. Im Einvernehmen mit dem Verlag habe ich vor kurzem meine 1984 veröffentlichte Studie über die Schwäbisch Gmünder Chronistik (mit Editionsanhang) auf diese Weise einer potentiell sehr viel breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. So könnte man natürlich auch mit Eheims Sunthaim-Arbeiten verfahren oder mit einer Eichstätter Dissertation (von W. Haderthauer) über württembergische Volkssagen aus dem 19. Jahrhundert, die 2001 völlig versteckt auf Mikrofiches publiziert wurde und – da kaum in Bibliotheken vorhanden – bislang von der Erzählforschung völlig ignoriert wurde, obwohl zahlreiche wichtige ungedruckte Sagentexte in ihr ediert sind.

Die beiden wichtigsten Handschriften von Ladislaus Sunthaims topographisch-genealogischen Kollektaneen verwahrt die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (Cod. hist. fol. 249, 250). Wenn man nicht die Codices selbst oder Kopien einsehen will, muß man für die genealogischen Teile einen Abdruck des bayerischen Historikers Oefele aus dem 18. Jahrhunderts heranziehen; die Landesbeschreibungen Oberdeutschlands hat im Rahmen seiner Dissertation Karsten Uhde transkribiert – bei näherem Hinsehen ist diese Textwiedergabe, wie auch Winfried Stelzer im Sunthaim-Artikel des Verfasserlexikons angemerkt hat, aber ein Ärgernis. Die gelegentlichen lateinischen Passagen der Sunthaim-Handschriften konnte Uhde schlicht und einfach nicht lesen.

Dass es in absehbarer Zeit eine gedruckte Edition der gesammelten Werke Sunthaims auf hohem Niveau geben wird, halte ich für wenig wahrscheinlich – so wünschenswert diese auch wäre. Die heutigen Anforderungen an Editionen sind bekanntlich so gewachsen, dass die vergleichsweise wenigen Kärrner des Editionsgeschäfts mit anderen Aufgaben vollauf beschäftigt sind.

Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch – hier: in Gestalt der neuen Medien und des Internets, wenn man bereit ist, pragmatische Lösungen zu akzeptieren. Ein Sunthaim-Projekt könnte mit ganz wenig Geld eine virtuelle Werkausgabe realisieren und mit weiteren Materialien, nämlich digitalisierter Forschungsliteratur, ergänzen. Ältere Artikel, deren Autoren länger als 70 Jahre tot sind, könnten problemlos und zustimmungsfrei digitalisiert werden. Im Bereich der Quellentexte müßte das einzige gedruckte Werk Sunthaims, die Basler Inkunabel des Klosterneuburger Babenberger-Stammbaums (1491 oder kurz danach), nicht mehr digitalisiert werden, ein Hyperlink würde genügen, denn ein digitales Faksimile dieser Ausgabe ist vor wenigen Wochen im Rahmen der “Verteilten Digitalen Inkunabelbibliothek” von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel ins Netz gestellt worden.

Wenn die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart der Veröffentlichung eines digitalen Faksimiles ihrer beiden Sunthaim-Handschriften zustimmen würde, könnte man unmittelbar auf die Quellen zugreifen.

Hätte Karsten Uhde seine Dissertation auch digital nach den Grundsätzen von “Open Access” oder unter einer sogenannten “Creative Commons”-Lizenz veröffentlicht, so dürfte man ohne seine Zustimmung Bearbeitungen publizieren, in denen seine Lesefehler anhand der Handschriften verbessert sind. Man hätte dann zu dem Handschriftenfaksimile auch einen korrekten E-Text der topographischen Teile seiner Sammlungen. Transkriptionen anderer Teile könnten in Form einer dynamisch fortschreitenden Edition kooperativ erarbeitet werden. (Leider wusste man zum Zeitpunkt der Publikation von Uhdes Dissertation noch nichts von Open Access oder dem Internet, und heute
Verfügt der Autor über keine Datei seiner Arbeit mehr.)

Was heißt “Open Access”? Dieses aus dem angloamerikanischen Bereich kommende Schlagwort hat in den letzten ein bis zwei Jahren auch in den großen Forschungsorganisationen des deutschsprachigen Raums Furore gemacht. Es geht um die kosten- und lizenzfreie Bereitstellung wissenschaftlicher Fachliteratur im Internet. Da in der Open-Access-Bewegung die Naturwissenschaften führend sind, konzentriert man sich vor allem auf die Zeitschriftenliteratur. Die sogenannte Zeitschriftenkrise der Bibliotheksetats ist hier besonders dramatisch, da man für den Jahresband einer führenden naturwissenschaftliche Fachzeitschrift mitunter den Gegenwert eines Mittelklassewagens zu bezahlen hat. Ein wichtiger Meilenstein der Open-Access-Bewegung war 2001 die “Budapest Open Access Initiative” mit ihren zwei Säulen: Self-Archiving und freie E-Journals. Self-Archiving meint, dass Wissenschaftler dazu aufgefordert werden, ihre Zeitschriftenartikeln Eprint-Servern zur Verfügung zu stellen – vielfach bedarf es dazu nicht einmal der urheberrechtlichen Zustimmung der Verlage (mehr dazu). Das berühmteste freie E-Journal ist die 2003 gestartete Biologie-Zeitschrift der “Public Library of Science”, die auf ein alternatives, von den kommerziellen Verlagen verständlicherweise angefeindetes Geschäftsmodell setzt. Hier zahlen nicht die Endkunden, sondern die Autoren oder besser gesagt ihre Institutionen für die Aufsätze, die nach den Grundsätzen des “Peer Review” einem strengen Begutachtungsverfahren unterzogen werden.

Ein weiterer Meilenstein der “Open Access”-Bewegung war die Berliner Erklärung vom Oktober 2003, die von bedeutenden Forschungsorganisationen weltweit unterzeichnet wurde. Auf Betreiben des Berliner Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte wurde hier der “Open Access”-Gedanke auch auf Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen ausgeweitet.

Die wichtigsten “Open Access”-Statements der letzten Zeit stimmen hinsichtlich der Definition von “Open Access” überein. Ich zitiere die Berliner Erklärung nach meiner eigenen Übersetzung:

“Die Urheber und Rechteinhaber sichern allen Benutzern unwiderruflich den freien weltweiten Zugang zu und erteilen ihnen die Erlaubnis, das Werk zu kopieren, zu benutzen, zu übertragen und wiederzugeben (und zwar auch öffentlich), Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten und dies alles in jedem digitalen Medium und zu jedem verantwortbaren Zweck, vorausgesetzt die Urheberschaft wird korrekt zum Ausdruck gebracht (die wissenschaftliche Gemeinschaft wird wie bisher die Regeln vorgeben, wie die Urheberschaft korrekt anzugeben ist und was eine verantwortbare Nutzung ist). Darüber hinaus dürfen zum persönlichen Gebrauch eine kleine Anzahl von Ausdrucken erstellt werden.”

“Open Access” bedeutet demnach, dass nicht nur Preisbarrieren, sondern auch “permission barriers”, die den freien wissenschaftlichen Austausch behindern, fallen sollen.

Am besten kann man sich auf den Internetseiten des Philosophen Peter Suber über die “Open Access”-Bewegung informieren – geben Sie einfach “Open Access News” in eine Suchmaschine ein, und Sie landen auf seinem Weblog, das tagesaktuell die neuesten Entwicklungen registriert.

Als juristische Konkretisierung können die sogenannten “Creative Commons”-Lizenzen genannt werden, die aus dem Umfeld der einflußreichen Anti-Copyright-Bewegung in den USA stammen, die gegen die Einschränkung der digitalen Freiheiten durch die mächtige Verwertungslobby und für eine reiche “Public Domain” kämpft. Ein weiteres wichtiges englisches Schlagwort lautet “Open Content”: Offene Inhalte sind das auf Texte bezogene Äquivalent der sogenannten “Open Source”-Software, die ja, wie der Siegeszug von Linux gezeigt hat, durchaus in der Lage ist, kommerziellen Monopolisten wie Microsoft Paroli zu bieten.

Der Begriff “Commons” in “Creative Commons” bezieht sich auf das Gemeineigentum der traditionellen ländlichen Gesellschaft, weshalb man im Deutschen mitunter auch von “Digitaler Allmende” spricht.

Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) sollen bestimmte Nutzungen für die Allgemeinheit freigeben. So stehen alle Artikel der “Public Library of Science”-Zeitschriften unter einer CC-Lizenz nach US-Recht zur Verfügung, die eine freie digitale Verwertung nach Maßgabe der folgenden drei Kriterien ermöglicht: “attribution” (also Urhebernennung), “derivative works” (Bearbeitungen also etwa Übersetzungen sind erlaubt), “commercial” (auch die gewerbliche Verwertung ist freigegeben). Andere CC-Lizenzen können Bearbeitungen oder kommerzielle Verwertungen ausschließen.

Wissenschaftliche Editionen sollen die Wissenschaft fördern und idealerweise allen Forschern und Forscherinnen und darüber hinaus auch allen interessierten Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung stehen. Das traditionelle System, das auf öffentlich finanzierte Forschungsstellen setzt, die Editionen erarbeiten, die von Verlagen nach kommerziellen Kriterien vermarktet und von wissenschaftlichen Bibliotheken der öffentlichen Hand erworben werden, ist zugegebenermaßen weit weniger von der Krise des wissenschaftlichen Publizierens betroffen als die naturwissenschaftlichen Fächer. Trotzdem erscheint es mir sinnvoll, nachdrücklich für die These dieses Referats zu werben, dass der “Nutzen des Edierens” erheblich größer wäre, wenn alle Editionen nach den Grundsätzen des “Open Access” frei im Internet zugänglich wären.

Auch im Bereich der Editionen gilt: mit Steuergeldern öffentlich finanzierte Forschung führt zu relativ teuren Verlagsprodukten, die von anderen öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und Bibliotheken gleichsam zurückgekauft werden müssen. Die Erstellung der Druckvorlagen erfolgt heute normalerweise in den Institutionen selbst und nicht mehr in den Verlagen, deren Leistung sich bei Editionen im wesentlichen auf den Vertrieb beschränkt.

Die Forderung nach “Open Access” will keinen Forscher seiner finanziellen Einkünfte berauben. Es geht nur um wissenschaftliche Publikationen, für die die Autoren üblicherweise keinerlei Honorierung – außer vielleicht einer mickrigen Anzahl von Freiexemplaren – erwarten dürfen.

Auch geisteswissenschaftliche Bibliotheken sind von schmerzhaften Mittelkürzungen betroffen. Die meisten Forscher können sich heute keine umfangreichen Privatbibliotheken mehr leisten, und wer keinen Zugang zu einer großen und guten wissenschaftlichen Bibliothek hat, ächzt unter den vielfältigen Widrigkeiten der Informationsbeschaffung. Forscher in gut dotierten Institutionen können selbstverständlich tausende patristischer Werke, den Migne oder die Acta Sanctorum als Volltext durchsuchen, was eine neue Qualität der Recherche bedeutet. Das Forschungsproletariat in der Provinz muß aber entweder zu den Institutionen pilgern, wo elektronische Milch und Honig fließen, oder soziale Kontakte zu Kollegen aktivieren, die entsprechende Recherchen durchführen lassen können.

Verallgemeinert könnte man als Elite-Theorie der Wissensversorgung die Auffassung bezeichnen, dass exzellente Wissenschaft überwiegend an den gut dotierten Institutionen betrieben wird, die nach wie vor ausgezeichnete Bedingungen bei der Informationsversorgung garantieren können. Änderungen des traditionellen Systems in Richtung auf “Open Access” wären demnach unnötig, wenn in spezialisierten geisteswissenschaftlichen Elite-Forschungszentren – Institutes of Advanced Editing – ausreichende Arbeitsmöglichkeiten bestünden. In Österreich gäbe es dann eben nur einen einzigen, ausgezeichnet ausgestatteten Forschungsverbund in Wien mit der Akademie der Wissenschaften und Instituten der Universität, der herausragende Editionen erarbeiten würde. Wissenschaftler in ländlichen Gegenden wie Innsbruck oder Graz könnten auf einem sehr viel niedrigerem Niveau – vergleichbar dem der früheren Ostblockstaaten – weiterforschen und sich bei entsprechender Bewährung für die Aufnahme in die Wiener Zentren der Exzellenz qualifizieren.

Nichts gegen sinnvolle Synergie-Effekte, aber mir ist ein solches zentralistisches Modell der Wissenschaftsorganisation schlicht und einfach zu undemokratisch. Wissenschaft braucht Freiheit und Chancengleichheit. Monopole hinsichtlich der informationellen Ressourcen schaden dem wissenschaftlichen Fortschritt.

Wir brauchen eine neue Kultur des wissenschaftlichen Austauschs, die sich nicht länger von der herkömmlichen Dogmatik des sogenannten geistigen Eigentums, kodifiziert in den Urheberrechtsgesetzen, europäischen Urheberrechtsrichtlinien und internationalen Urheberrechtsabkommen fremdbestimmen läßt. Da gibt es etwa europaweit seit etwa zehn Jahren eine völlig verfehlte gesetzliche Regelung der “editio princeps”, die kaum einem Editor bekannt ist und die von Urheberrechtlern ohne irgendwelche Kontakte zur Editionswissenschaft durchgesetzt wurde, angeblich zur Förderung des Editionswesens (vgl. §§ 70, 71 dt. UrhG). Aber haben wir schon jemals gehört, dass in der Schweiz, die nach wie vor keine solche gesetzliche Normierung kennt, die editorische Arbeit darniederliegt?

Editionen sollten wissenschaftliches Allgemeingut sein, das unter Wahrung der berechtigten Ansprüche der Editoren frei im Internet zugänglich sein sollte. Open Access würde es beispielsweise erlauben, fremde Editionen zu bearbeiten, etwa durch Auszeichnung mit XML. Nichtwissenschaftliche Gemeinschaftsprojekte wie die freie Internet-Enzyklopädie der Wikipedia, die teilweise schon beachtliche Qualität erreicht hat, könnten als Modell für kooperatives Online-Edieren dienen. Angesichts der Tatsache, dass wissenschaftliche Editionen im allgemeinen leider wenig karrierefördernd sind, könnte ich mir gut vorstellen, dass Editoren bereit wären, sich an Arbeitsgruppen zu beteiligen, die Editionen erarbeiten, in denen nicht jedes Jota mit einem individuellen Urheber verbunden ist und mit seinem Namen zitiert werden muß. In den Naturwissenschaften ist im übrigen Team-Arbeit sehr viel verbreiteter.

Editions-Texte auf verschiedenen dezentralen Servern könnten durch eine zentrale Volltextsuchmaschine erschlossen werden, die anders als allgemeine Internetsuchmaschinen auch speziellere, etwa phonetische Suchen ermöglichen würde.

Anders als das Edieren von Werken nach den Prinzipien von “Open Access” stellt die Erstellung von Editionen auf CD-ROM oder DVD kein wirklich zukunftsweisendes Modell dar.

Höchst problematisch ist die Frage der Haltbarkeit solcher Datenträger. Nach wenigen Jahrzehnten ist ein Umkopieren erforderlich, was nicht zuletzt lizenzrechtliche Fragen aufwirft. Es kann also durchaus passieren, dass private oder institutionelle Käufer schneller als ihnen lieb ist vor einem digitalen Scherbenhaufen stehen.

Bei Internetpublikationen etwa auf Hochschulschriftenservern kann man derzeit guten Gewissens davon ausgehen, dass die entsprechenden Rechenzentren tatsächlich die Langzeitverfügbarkeit auch im Fall von Katastrophen sicherstellen können. Diese institutionelle Garantie darf getrost jenen interessegeleiteten Argumentationen von Verlagsseite entgegengehalten werden, die in der traditionellen Distribution von gedruckten Büchern nach wie vor die beste Möglichkeit sehen, Wissensbestände für die Nachwelt zu sichern. Bei rein elektronischen Publikationen verzichten kommerzielle Verlage im übrigen auf solche Garantien und überlassen das Geschäft der Langzeitarchivierung den nationalen Pflichtexemplarbibliotheken.

Datenträger auf CD-ROM oder DVD weisen nicht selten spezielle Software proprietären Charakters auf, also solche, die nicht offenen Standards gehorcht. Dabei kann es schon Probleme bereiten, die auf dem Datenträger vorhandenen Informationen in eine institutsinterne digitale Sammlung zu übernehmen – von juristischen Problemen ganz zu schweigen.

Vielleicht am gravierendsten: Editionen auf CD-ROM oder DVD stellen im Vergleich zum allgemein zugänglichen World Wide Web “Insellösungen” dar, die nicht mit beliebigen Suchwerkzeugen serverübergreifend erschlossen werden können. Eine digitale Bibliothek der Editionen und Geschichtsquellen stiftet im frei zugänglichen Internet den größten Nutzen, da wissenschaftliche Nutzer weltweit Zugriff auf sie haben.

Kulturgutverwahrende Institutionen sollten daher ihre Schätze im Rahmen von Digitalisierungsprojekten (mehr zu ihnen) entweder selbst nach dem “Open Access”-Prinzip bereitstellen oder die kostenfreie Bereitstellung durch Dritte ohne Lizenzgebühren genehmigen. Es ist ein wissenschaftlicher Skandal, dass mit Steuergeldern finanzierte Bibliotheken ihr Kulturgut nicht frei der Wissenschaft zur Verfügung stellen, sondern kommerziell zu vermarkten trachten. Es gibt nicht wenige Bibliotheken, die Handschriftenabbildungen auf wissenschaftlichen Websites nur in verzerrter Form oder sehr niedriger Auflösung gestatten.

Es ist ein wissenschaftliches Eigentor, wenn bemerkenswerte mittelalterliche Handschriftenschätze der tschechischen Republik zwar digitalisiert online zur Verfügung stehen (http://memoria.cz) – aber nur gegen eine teure Jahresgebühr einsehbar sind (Kritik). Ich kenne keine westliche Bibliothek, die eine solche Lizenz erworben hat – die wissenschaftliche Handschriftenforschung ist einmal mehr Opfer einer zweifelhaften Kommerzgesinnung, die fälschlicherweise davon ausgeht, daß die relevanten anderen Forschungsinstitutionen über unbegrenzte finanzielle Ressourcen verfügen.

Abschließend möchte ich nochmals betonen: “Open Access” darf sich nicht nur auf aktuelle Zeitschriftenaufsätze beziehen. “Open Access” ist unter den gegenwärtigen Bedingungen der Wissenschaftsorganisation dringend erforderlich auch im Hinblick auf Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen sowie im Hinblick auf wissenschaftliche Quelleneditionen. Die im Rahmen solcher Editionen erstellten E-Texte sollten nach den Prinzipien des “Open Access” frei zugänglich im Internet zum Aufbau dezentraler Bibliotheken digitaler Texte und Editionen zur Verfügung stehen. Zugangsbarrieren jeglicher Art schaden der Forschung.

Anhang:
Materialien zu Open Access in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access

Klaus Graf: Wissenschaftliches E-Publizieren mit “Open Access” – Initiativen und Widerstände (2003)
http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/graf.htm
Auch gedruckt in dem Band “Elektronisches Publizieren & Open Access” (2004), Inhalt:
http://archiv.twoday.net/stories/189932