Lutz Reichardt: Ortsnamenbuch des Kreises Göppingen (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B Forschungen Bd. 112). Stuttgart: W. Kohlhammer 1989
Online: https://doi.org/10.57962/regionalia-25051
Besprochen von mir in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 27 (1991), S. 131-134
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1991/0133
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz015767450rez.htm
Erwiderung von Reichardt ebenda 28 (1992), S. 179f.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1992/0221
Über Lutz Reichardt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Reichardt
https://archivalia.hypotheses.org/?s=lutz+reichardt
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Den von Lutz Reichardt vorgelegten Ortsnamenbüchern geht es um “die systematische Erfassung und
sprachwissenschaftliche Erschließung der Siedlungsnamen Baden-Württembergs” (S. VII). In einer
Besprechung des für den Landkreis Heidenheim vorgelegten Bandes hat Heinz Bühler auf zahlreiche
Falschzuweisungen von Namensbelegen und auf Mängel bei der Behandlung der Wüstungen aufmerksam
gemacht und die grundsätzliche Frage gestellt, “welchen Sinn es hat, für einzelne Landkreise
Ortsnamenbücher rein sprachgeschichtlichen Charakters zu erarbeiten” (Zeitschrift für württembergische
Landesgeschichte 49, 1990, S. 501-505, hier S. 505). Meinrad Schaab hat in seiner Stellungnahme das
Unternehmen und seine Durchführung gegen die Angriffe Bühlers in Schutz genommen (ebd., S.
505-507). Meine Überprüfung des Göppinger Bandes hat ebenfalls eine Fülle von Beanstandungen
ergeben. In vielen Fällen muß man dem Bearbeiter zugutehalten, daß solche Irrtümer nur durch eine
äußerst intensive und zeitraubende, einem Sprachwissenschaftler nicht abzuverlangende
Auseinandersetzung mit den Quellen eines Raumes vermieden werden können. Trotzdem bleiben
Kritikpunkte übrig, die eine Änderung der Arbeitsweise als wünschenswert erscheinen lassen. Ich möchte
sie thesenhaft in drei Forderungen formulieren, kann sie jedoch aus Platzgründen nur anhand von wenigen
charakteristischen Beispielen belegen.
1. Mehr Sorgfalt bei der Quellenauswertung insbesondere im Hinblick auf Wüstungen und Einzelhöfe
wäre angebracht.
2. Die lokal- und landesgeschichtliche Forschung muß stärker berücksichtigt werden.
3. Die Vorschläge zur Namensdeutung werden oft zu apodiktisch vorgetragen.
Zu Forderung 1: Die abgegangenen Orte des Untersuchungsgebietes und die vielen Einzelhöfe des
Rehgebirges sind ersichtlich die “Stiefkinder” des Buches. Eine Durchsicht der Urbare und Lagerbücher,
die sich darauf beschränkt, Belege für die in diesen Bänden mit eigenen Abschnitten vertretenen größeren
Orte zu erheben, kann dem Anspruch, annähernd alle Siedlungsnamen zu erfassen, unmöglich genügen.
Daß Reichardt meinen Nachweis eines “Volratswiler” bei Böhmenkirch (Gmünder Studien 2, 1979, S.
182) nicht kennt, ist verzeihlich, aber dem Abschnitt über Böhmenkirch des von ihm zitierten
rechbergischen Salbuchs von 1476 hätte er Belege für die Wüstungen “Bocksweyler”, “Newhawssen”,
“Syckenweiler” und “Utzenweyler” entnehmen können (vgl. ebd., S. 202 Anm. 125). “+Neuhausen”
erscheint bei Reichardt nur mit einem Beleg aus der Topographischen Karte (S. 157), obwohl er in den
Gmünder Regesten von Nitsch auf “Nivnhusen” zu 1381 hätte stoßen müssen (Nr. 483). Das Ortsregister
von Nitsch führt die aus dem gleichen Jahr stammenden Nr. 481 und 483 unter “Böhmenkirch” auf, doch
hat Reichardt (S. 43) nur Nr. 481 berücksichtigt.
Zu Forderung 2: Ist es wirklich zuviel verlangt, die maßgeblichen landesgeschichtlichen Arbeiten zu der
besprochenen Region zu kennen? Ich denke etwa an das Buch über den Schurwald von Manfred
Langhans oder an Hans-Martin Maurers Monographie über den Hohenstaufen, deren Ergebnisse aus
zweiter Hand zitiert werden (S. 198 für den Gründer von Staufeneck). Heimatbücher und andere
ortsgeschichtliche Literatur nimmt Reichardt ohnehin in der Regel nicht zur Kenntnis. Doch auch die von
ihm zitierten Werke hat er nicht gründlich genug durchgearbeitet. In Jürgen Kettenmanns “Sagen im
Kreis Göppingen” ist der Abschnitt über die Burg “Lanndseer” aus dem Vogtbericht von 1535 abgebildet
(und abgedruckt), auf den sich Reichardt mit Fragezeichen S. 138 bezieht und den er nur aus der
Oberamtsbeschreibung kennt.
Einen entscheidenden Mangel stellt das Fehlen des grundlegenden Beitrags von Isidor Fischer über
“Abgegangene Weiler und Höfe im Geislinger Bezirk” (Blätter des Schwäbischen Albvereins 41, 1929)
dar. Reichardt führt S. 230 den Beitrag von Schneider 1987 an, in dessen Literaturangaben dieser aus den
Quellen gearbeitete, aber leider nicht belegte Aufsatz an erster Stelle steht. Fischers Ausführungen lassen
erkennen, wie lückenhaft Reichardts Belegsammlung im Hinblick auf die Wüstungen ist. Nicht wenige
der bei Fischer besprochenen Wüstungen fehlen bei Reichardt ganz. Wenn Schaab zurecht betont, daß
Reichardt sich auf die “vorhandene Literatur” verlassen muß, so wird man daraus folgern dürfen, daß die
“vorhandene Literatur” auch tatsächlich zu ermitteln und zu berücksichtigen ist. Vielfach weist sie allein
den Weg zu den relevanten Quellen. Daß es für einen Außenstehenden schwierig ist, sich in die äußerst
unübersichtliche landes- und lokalgeschichtliche Forschung in einer vertretbaren Zeit einzuarbeiten, ist
vor allem dem weitgehenden Fehlen von Hilfsmitteln anzulasten. Sogar die amtliche Landesbeschreibung
meint nach wie vor, auf Einzelnachweise verzichten zu können (vgl. dazu meine Besprechung der
Kreisbeschreibung Biberach in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 26, 1990, S. 233-235).
Zu Forderung 3: Wenn sich von Reichardt behauptete Namensdeutungen nicht mit dem gesicherten Stand
der landesgeschichtlichen Erkenntnis vereinen lassen, kann der Historiker nicht umhin, dem Vertreter der
Nachbarwissenschaft “Namenforschung” vorzuwerfen, daß als gesichert ausgegeben wird, was mehr oder
minder unwahrscheinliche Hypothese ist. Der Historiker ist zu diesem “Veto” nicht zuletzt deshalb
berechtigt, weil den Namensdeutungen Auffassungen über historische Vorgänge zugrundeliegen und die
vorgeschlagenen Herleitungen, sollten sie zutreffen, erhebliche Konsequenzen für die historische
Erkenntnis hätten.
Türkheim wird S. 211 als “Thüringersiedlung” gedeutet und mit dem vermeintlich durch archäologische
Befunde gestütztem, jedoch unbewiesenem historischen “Vorgang” fränkischer Thüringerumsiedlungen
in Verbindung gebracht. Der älteste originale Beleg des Ortsnamens datiert, wenn die Lokalisierung eines
Ortsadeligen zutrifft, von 1171, sonst von 1295. Ich halte es schlichtweg für eine krasse Überschätzung
der Aussagekraft namenkundlicher “Befunde”, wenn davon ausgegangen wird, daß sich die Differenz
“Duringoheim” (Thüringersiedlung)/”Duringesheim” (Siedlung des During) über viele Jahrhunderte
hinweg unbeirrt von sprachlichen Ausgleichvorgängen im “Volksmund” bewahrt hat. Ähnliches gilt für
“Winterreute” (S. 230), die angebliche “Rodungssiedlung der Slaven”, wobei die etwa von Isidor Fischer
vorgeschlagene Ableitung von dem Personennamen Winido erst gar nicht erwogen wird. Es muß
allerdings eingeräumt werden, daß solche Deutungen leider sehr verbreitet sind (vgl. etwa Wolfgang
Haubrichs im Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 16, 1990, S. 21). Ich kann nicht daran
glauben, daß alle Namenkundler historische Hintergrundannahmen und sprachgeschichtlichen Befund
hinreichend strikt trennen – bevorzugt wird doch sehr häufig die historisch “interessantere” Deutung, die
dann “lautgesetzlich” als unausweichlich ausgegeben wird.
Während sich die frühmittelalterliche Namengebung so gut wie jeder Kontrolle entzieht, verfügt man im
Hochmittelalter doch über die eine oder andere Quelle, mit der man allzu abenteuerliche Etymologien
zurechtrücken kann. Reichardt pflegt hochmittelalterliche Burgnamen meist von Personennamen
abzuleiten. Man kann nicht umhin, in diesen Personen folgerichtig die Erbauer der Burgen zu sehen. Ich
muß gestehen, daß mir Personen wie Bero von Berneck, Helfo von Helfenstein, Hilto von Hiltenberg,
Loto von Lotenberg, Ravo von Ravenstein, Roggo von Roggenstein und Zullino von Zillenhardt in den
Quellen des 11. bis 13. Jahrhunderts noch nicht begegnet sind. Auch Todi von Todtsburg habe ich nie
erwähnt gefunden, was allerdings nicht verwundern kann, wenn zutrifft, was Jürgen Kettenmann schreibt:
“Auf der Dotzburg stand nachweislich nie eine Burg” (Sagen im Kreis Göppingen, Weißenhorn 1975, S.
82; 2. Aufl. 1989, S. 111). Dank der Forschungen von Hans-Martin Maurer ist man über die Burgmannen
des Hohenstaufens einigermaßen gut unterrichtet. Wohl um die Mitte des 13. Jahrhunderts erbaute ein
Angehöriger dieses Kreises, vermutlich ein Herr von Plochingen, die Burg Ramsberg. Bei Reichardt ist
dagegen zu lesen: “Der Ramsberg war die Burg des “Rami”” (S. 164). Für einen Rami ist im 13.
Jahrhundert in dem historischen Kontext, in den die Erbauung der Burg zweifelsfrei gehört, kein Platz!
Ein Beispiel aus der frühen Neuzeit für allzu apodiktische Deutungen: “Messenhalden war der “Hof des
Mesners auf der abschüssigen Landparzelle, die ihm für seine Tätigkeit als Kirchendiener zustand”” (S.
150). Sind nicht doch andere Möglichkeiten denkbar, wenn der erste Namensteil tatsächlich von “Messe”
kommt? Etwa: Hof auf oder an der Halde einer Messe bzw. einer Meßstiftung?
Bestimmte Vorsichtsmaßnahmen sollten auch zum Handwerkszeug des Sprachwissenschaftlers gehören.
Wenn als ältester Beleg für Oberhausen bei Rechberghausen ein 1353 erwähnter Notar der Augsburger
Kurie Johannes de Oberhusen präsentiert und damit die abwegige Lokalisierung des Gmünder
Regestenwerks von Nitsch übernommen wird, so zeigt dieser Fehlgriff einmal mehr, daß auch die
sprachwissenschaftliche Erhebung exakter Belege nicht auf Quellenkritik verzichten kann.
Als Anregung für die namenkundliche Diskussion möchte ich vorschlagen, bei der Erarbeitung von
Ortsnamenbüchern nicht nur wissenschaftliche Deutungsvorschläge aus dem 19. und 20. Jahrhundert zu
dokumentieren, sondern auch “historische” Namensdeutungen aus den Quellen und sogenannte
“Volksetymologien” aus der mündlichen Überlieferung zu erheben. Manche Namensformen lassen sich
nur vor dem Hintergrund “volkstümlicher” Namensdeutungen verstehen – welche Disziplin wenn nicht
die Namenforschung wäre dazu berufen, die Bedeutungsgeschichte von Ortsnamen zu schreiben? Indem
Reichardt die Belegreihen nur als Ausfaltung der “ursprünglichen Bedeutung” behandelt, verkürzt er die
Aussagekraft der Quellen in einem zentralen Punkt. Kommt es nur darauf an, was der Namenforscher
über die Herkunft eines Ortsnamens zu sagen hat? Sind die Aussagen der Bewohner und Nachbarn nicht
auch ein Teil der “Namensbedeutung” in ihrem historischen Wandel? Darf man bei der Behandlung der
mutmaßlichen Siedlung “Feuerbuch” (S.76) die ätiologische Überlieferung (unter dem Titel “Die
leuchtende Buche” bei Kettenmann, 2. Aufl., S. 101) einfach stillschweigend übergehen?
Welche Schlußfolgerungen wären zu ziehen, wenn die drei besprochenen Forderungen berechtigt sind?
Ganz sicher sollte man das von Reichardt mit großem persönlichem Einsatz und hohem
wissenschaftlichem Ethos getragene Unternehmen nicht grundsätzlich in Frage stellen, auch wenn der
landesgeschichtliche im Vergleich zum sprachwissenschaftlichen Ertrag sehr begrenzt ist. Die
Auseinandersetzung mit den soeben aus historischer Sicht angebrachten kritischen Anmerkungen zu
Aspekten der Namenforschung müßte sinnvollerweise in einem breiter angelegten Dialog zwischen
Historikern und Namenforschern erfolgen. Der Hinweis sei gestattet, daß die kritiklose Übernahme
vermeintlich gesicherter historischer Erkenntnisse die Interpretationen einer anderen Nachbardisziplin,
der Archäologie, in erheblichem Ausmaß belastet hat.
Wenn die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg sehr hohe Summen
aufwendet, um Reichardts Namenbücher drucken zu lassen, sollte sie auch Sorge dafür tragen, daß die
beiden ersten Forderungen zukünftig nicht mehr erhoben werden müssen. Dem Autor wird man diese Last
nicht ohne konkrete Unterstützung aufbürden dürfen. Es wäre somit seitens der Kommission
sicherzustellen, daß Reichardt sich mehr als bisher an sachkundige Kenner des betreffenden Gebietes
wendet und ihren Hinweisen Rechnung trägt. Darüber hinaus müßten die vorgelegten Manuskripte vor
der Drucklegung einer gründlichen Durchsicht unterzogen werden. Im Göppinger Ortsnamenbuch trägt
Reichardt auf S. 238 zum Ortsnamenbuch des Alb-Donaukreises und des Stadtkreises Ulm von 1986 auf
Hinweis von Meinrad Schaab vier Belege aus einem 1929 (!) edierten Ellwanger Güterverzeichnis (um
1136) nach. Ich frage mich, ob es nicht Möglichkeiten gegeben hätte, diesen Nachtrag zu vermeiden.