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St. Ulrich von Augsburg: genial – sozial – loyal – memorial

(Preprint) ULRICH. genial – sozial – loyal – memorial Sonderausstellung im Diözesanmuseum St. Afra in Augsburg vom 5. April bis 14. Juli 2024. Hrsg. von Thomas Groll, Melanie Thierbach. Anton H. Konrad Verlag, Weißenhorn 2024. 400 Seiten, 177 Abbildungen. 39,80 Euro. ISBN 978-3-87437-621-1

Das ganze eindrucksvolle Spektrum der Veranstaltungen des Ulrichsjubiläums ist dokumentiert im 58. Jahrgang dieses Jahrbuchs. Den größten wissenschaftlichen Ertrag erbrachte die Ausstellung im Diözesanmuseum, die von dem vorliegenden Katalog begleitet wurde.

Neun Aufsätze gelten verschiedenen Aspekten der Erforschung des Augsburger Bistumspatrons. Einem knappen biographischen Abriss von Thomas Groll folgt der Versuch von Christof Paulus, der die Gestalt des Heiligen im Spiegel von drei einigermaßen zeitgemäßen Viten (von Gerhard, Gebehard und Bern) fassen will. Den Festvortrag des Autors kann man (mit vielen Anmerkungen) im genannten Jahrbuch S. 547-556 nachlesen. Wie der Bischof nach seiner ältesten Lebensbeschreibung (aus der Feder Gerhards) Liturgie und öffentlichkeitswirksames Zeremoniell zu schätzen wusste, zeigt Jörg Bölling.

Eine wertvolle umfangreiche kunstgeschichtliche Inventarisierung der bildlichen Darstellungen bis etwa 1800 legt Berthold Kreß vor. Bildmaterial hat der Autor online in der Warburg Institute Iconographic Database zugänglich gemacht. Daneben muss man einige Fotografen und Fotografinnen von Wikimedia Commons rühmen.

Herkunft und adelige Beziehungsgeflechte nimmt Thomas Krüger in den Blick. Aus Sicht des Rezensenten zu milde werden die weitgehenden genealogischen Hypothesen des Heidenheimer Heimatforschers Heinz Bühler beurteilt.

Birgit Kata würdigt Ulrich als Burgenbauer und Militärstratege, wobei die Einbeziehung archäologischer Quellen positiv hervorzuheben ist. Die in den Quellen wenig fassbare Armenfürsorge des Oberhirten ist das Thema von Bernhard Schneider. Den vielfältigen Patronaten des Heiligen wendet sich Walter Pötzl zu. Man vermisst allerdings einen Abschnitt über den Augsburger Stadtpatron – ein Aspekt, der allerdings bisher bei allen vorliegenden Beiträgen über St. Ulrich zu kurz kam.

Nach einem kurzen Beitrag von Martin Kaufhold über Augsburgs Topographie im 10. Jahrhundert folgt der umfangreiche Exponatkatalog der Ausstellung (S. 158-353). Die 88 Nummern sind nach den Adjektiven des Titels angeordnet: genial – loyal – sozial – memorial. Die Beschreibungen weisen nicht nur Literaturangaben auf, sondern auch Fußnoten. Die Objekte werden, was nicht selbstverständlich ist, in der Regel mit ganzseitigen Abbildungen wiedergegeben. In allen Abschnitten wird man vieles entdecken, was weniger bekannt ist.

Bestens bebildert, kann man den Katalog allen empfehlen, die sich für St. Ulrich und das weite Feld seines “Nachlebens” interessieren.

***

Inhaltsverzeichnis: https://d-nb.info/1324483261/04

Zur Ausstellung: https://www.museum-st-afra.de/de/ausstellungen

Ortsnamenbuch des Kreises Göppingen

Lutz Reichardt: Ortsnamenbuch des Kreises Göppingen (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B Forschungen Bd. 112). Stuttgart: W. Kohlhammer 1989
Online: https://doi.org/10.57962/regionalia-25051

Besprochen von mir in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 27 (1991), S. 131-134
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1991/0133
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz015767450rez.htm
Erwiderung von Reichardt ebenda 28 (1992), S. 179f.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1992/0221

Über Lutz Reichardt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Reichardt
https://archivalia.hypotheses.org/?s=lutz+reichardt

***

Den von Lutz Reichardt vorgelegten Ortsnamenbüchern geht es um “die systematische Erfassung und
sprachwissenschaftliche Erschließung der Siedlungsnamen Baden-Württembergs” (S. VII). In einer
Besprechung des für den Landkreis Heidenheim vorgelegten Bandes hat Heinz Bühler auf zahlreiche
Falschzuweisungen von Namensbelegen und auf Mängel bei der Behandlung der Wüstungen aufmerksam
gemacht und die grundsätzliche Frage gestellt, “welchen Sinn es hat, für einzelne Landkreise
Ortsnamenbücher rein sprachgeschichtlichen Charakters zu erarbeiten” (Zeitschrift für württembergische
Landesgeschichte 49, 1990, S. 501-505, hier S. 505). Meinrad Schaab hat in seiner Stellungnahme das
Unternehmen und seine Durchführung gegen die Angriffe Bühlers in Schutz genommen (ebd., S.
505-507). Meine Überprüfung des Göppinger Bandes hat ebenfalls eine Fülle von Beanstandungen
ergeben. In vielen Fällen muß man dem Bearbeiter zugutehalten, daß solche Irrtümer nur durch eine
äußerst intensive und zeitraubende, einem Sprachwissenschaftler nicht abzuverlangende
Auseinandersetzung mit den Quellen eines Raumes vermieden werden können. Trotzdem bleiben
Kritikpunkte übrig, die eine Änderung der Arbeitsweise als wünschenswert erscheinen lassen. Ich möchte
sie thesenhaft in drei Forderungen formulieren, kann sie jedoch aus Platzgründen nur anhand von wenigen
charakteristischen Beispielen belegen.
1. Mehr Sorgfalt bei der Quellenauswertung insbesondere im Hinblick auf Wüstungen und Einzelhöfe
wäre angebracht.
2. Die lokal- und landesgeschichtliche Forschung muß stärker berücksichtigt werden.
3. Die Vorschläge zur Namensdeutung werden oft zu apodiktisch vorgetragen.
Zu Forderung 1: Die abgegangenen Orte des Untersuchungsgebietes und die vielen Einzelhöfe des
Rehgebirges sind ersichtlich die “Stiefkinder” des Buches. Eine Durchsicht der Urbare und Lagerbücher,
die sich darauf beschränkt, Belege für die in diesen Bänden mit eigenen Abschnitten vertretenen größeren
Orte zu erheben, kann dem Anspruch, annähernd alle Siedlungsnamen zu erfassen, unmöglich genügen.
Daß Reichardt meinen Nachweis eines “Volratswiler” bei Böhmenkirch (Gmünder Studien 2, 1979, S.
182) nicht kennt, ist verzeihlich, aber dem Abschnitt über Böhmenkirch des von ihm zitierten
rechbergischen Salbuchs von 1476 hätte er Belege für die Wüstungen “Bocksweyler”, “Newhawssen”,
“Syckenweiler” und “Utzenweyler” entnehmen können (vgl. ebd., S. 202 Anm. 125). “+Neuhausen”
erscheint bei Reichardt nur mit einem Beleg aus der Topographischen Karte (S. 157), obwohl er in den
Gmünder Regesten von Nitsch auf “Nivnhusen” zu 1381 hätte stoßen müssen (Nr. 483). Das Ortsregister
von Nitsch führt die aus dem gleichen Jahr stammenden Nr. 481 und 483 unter “Böhmenkirch” auf, doch
hat Reichardt (S. 43) nur Nr. 481 berücksichtigt.
Zu Forderung 2: Ist es wirklich zuviel verlangt, die maßgeblichen landesgeschichtlichen Arbeiten zu der
besprochenen Region zu kennen? Ich denke etwa an das Buch über den Schurwald von Manfred
Langhans oder an Hans-Martin Maurers Monographie über den Hohenstaufen, deren Ergebnisse aus
zweiter Hand zitiert werden (S. 198 für den Gründer von Staufeneck). Heimatbücher und andere
ortsgeschichtliche Literatur nimmt Reichardt ohnehin in der Regel nicht zur Kenntnis. Doch auch die von
ihm zitierten Werke hat er nicht gründlich genug durchgearbeitet. In Jürgen Kettenmanns “Sagen im
Kreis Göppingen” ist der Abschnitt über die Burg “Lanndseer” aus dem Vogtbericht von 1535 abgebildet
(und abgedruckt), auf den sich Reichardt mit Fragezeichen S. 138 bezieht und den er nur aus der
Oberamtsbeschreibung kennt.
Einen entscheidenden Mangel stellt das Fehlen des grundlegenden Beitrags von Isidor Fischer über
“Abgegangene Weiler und Höfe im Geislinger Bezirk” (Blätter des Schwäbischen Albvereins 41, 1929)
dar. Reichardt führt S. 230 den Beitrag von Schneider 1987 an, in dessen Literaturangaben dieser aus den
Quellen gearbeitete, aber leider nicht belegte Aufsatz an erster Stelle steht. Fischers Ausführungen lassen
erkennen, wie lückenhaft Reichardts Belegsammlung im Hinblick auf die Wüstungen ist. Nicht wenige
der bei Fischer besprochenen Wüstungen fehlen bei Reichardt ganz. Wenn Schaab zurecht betont, daß
Reichardt sich auf die “vorhandene Literatur” verlassen muß, so wird man daraus folgern dürfen, daß die
“vorhandene Literatur” auch tatsächlich zu ermitteln und zu berücksichtigen ist. Vielfach weist sie allein
den Weg zu den relevanten Quellen. Daß es für einen Außenstehenden schwierig ist, sich in die äußerst
unübersichtliche landes- und lokalgeschichtliche Forschung in einer vertretbaren Zeit einzuarbeiten, ist
vor allem dem weitgehenden Fehlen von Hilfsmitteln anzulasten. Sogar die amtliche Landesbeschreibung
meint nach wie vor, auf Einzelnachweise verzichten zu können (vgl. dazu meine Besprechung der
Kreisbeschreibung Biberach in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 26, 1990, S. 233-235).
Zu Forderung 3: Wenn sich von Reichardt behauptete Namensdeutungen nicht mit dem gesicherten Stand
der landesgeschichtlichen Erkenntnis vereinen lassen, kann der Historiker nicht umhin, dem Vertreter der
Nachbarwissenschaft “Namenforschung” vorzuwerfen, daß als gesichert ausgegeben wird, was mehr oder
minder unwahrscheinliche Hypothese ist. Der Historiker ist zu diesem “Veto” nicht zuletzt deshalb
berechtigt, weil den Namensdeutungen Auffassungen über historische Vorgänge zugrundeliegen und die
vorgeschlagenen Herleitungen, sollten sie zutreffen, erhebliche Konsequenzen für die historische
Erkenntnis hätten.
Türkheim wird S. 211 als “Thüringersiedlung” gedeutet und mit dem vermeintlich durch archäologische
Befunde gestütztem, jedoch unbewiesenem historischen “Vorgang” fränkischer Thüringerumsiedlungen
in Verbindung gebracht. Der älteste originale Beleg des Ortsnamens datiert, wenn die Lokalisierung eines
Ortsadeligen zutrifft, von 1171, sonst von 1295. Ich halte es schlichtweg für eine krasse Überschätzung
der Aussagekraft namenkundlicher “Befunde”, wenn davon ausgegangen wird, daß sich die Differenz
“Duringoheim” (Thüringersiedlung)/”Duringesheim” (Siedlung des During) über viele Jahrhunderte
hinweg unbeirrt von sprachlichen Ausgleichvorgängen im “Volksmund” bewahrt hat. Ähnliches gilt für
“Winterreute” (S. 230), die angebliche “Rodungssiedlung der Slaven”, wobei die etwa von Isidor Fischer
vorgeschlagene Ableitung von dem Personennamen Winido erst gar nicht erwogen wird. Es muß
allerdings eingeräumt werden, daß solche Deutungen leider sehr verbreitet sind (vgl. etwa Wolfgang
Haubrichs im Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 16, 1990, S. 21). Ich kann nicht daran
glauben, daß alle Namenkundler historische Hintergrundannahmen und sprachgeschichtlichen Befund
hinreichend strikt trennen – bevorzugt wird doch sehr häufig die historisch “interessantere” Deutung, die
dann “lautgesetzlich” als unausweichlich ausgegeben wird.
Während sich die frühmittelalterliche Namengebung so gut wie jeder Kontrolle entzieht, verfügt man im
Hochmittelalter doch über die eine oder andere Quelle, mit der man allzu abenteuerliche Etymologien
zurechtrücken kann. Reichardt pflegt hochmittelalterliche Burgnamen meist von Personennamen
abzuleiten. Man kann nicht umhin, in diesen Personen folgerichtig die Erbauer der Burgen zu sehen. Ich
muß gestehen, daß mir Personen wie Bero von Berneck, Helfo von Helfenstein, Hilto von Hiltenberg,
Loto von Lotenberg, Ravo von Ravenstein, Roggo von Roggenstein und Zullino von Zillenhardt in den
Quellen des 11. bis 13. Jahrhunderts noch nicht begegnet sind. Auch Todi von Todtsburg habe ich nie
erwähnt gefunden, was allerdings nicht verwundern kann, wenn zutrifft, was Jürgen Kettenmann schreibt:
“Auf der Dotzburg stand nachweislich nie eine Burg” (Sagen im Kreis Göppingen, Weißenhorn 1975, S.
82; 2. Aufl. 1989, S. 111). Dank der Forschungen von Hans-Martin Maurer ist man über die Burgmannen
des Hohenstaufens einigermaßen gut unterrichtet. Wohl um die Mitte des 13. Jahrhunderts erbaute ein
Angehöriger dieses Kreises, vermutlich ein Herr von Plochingen, die Burg Ramsberg. Bei Reichardt ist
dagegen zu lesen: “Der Ramsberg war die Burg des “Rami”” (S. 164). Für einen Rami ist im 13.
Jahrhundert in dem historischen Kontext, in den die Erbauung der Burg zweifelsfrei gehört, kein Platz!
Ein Beispiel aus der frühen Neuzeit für allzu apodiktische Deutungen: “Messenhalden war der “Hof des
Mesners auf der abschüssigen Landparzelle, die ihm für seine Tätigkeit als Kirchendiener zustand”” (S.
150). Sind nicht doch andere Möglichkeiten denkbar, wenn der erste Namensteil tatsächlich von “Messe”
kommt? Etwa: Hof auf oder an der Halde einer Messe bzw. einer Meßstiftung?
Bestimmte Vorsichtsmaßnahmen sollten auch zum Handwerkszeug des Sprachwissenschaftlers gehören.
Wenn als ältester Beleg für Oberhausen bei Rechberghausen ein 1353 erwähnter Notar der Augsburger
Kurie Johannes de Oberhusen präsentiert und damit die abwegige Lokalisierung des Gmünder
Regestenwerks von Nitsch übernommen wird, so zeigt dieser Fehlgriff einmal mehr, daß auch die
sprachwissenschaftliche Erhebung exakter Belege nicht auf Quellenkritik verzichten kann.
Als Anregung für die namenkundliche Diskussion möchte ich vorschlagen, bei der Erarbeitung von
Ortsnamenbüchern nicht nur wissenschaftliche Deutungsvorschläge aus dem 19. und 20. Jahrhundert zu
dokumentieren, sondern auch “historische” Namensdeutungen aus den Quellen und sogenannte
“Volksetymologien” aus der mündlichen Überlieferung zu erheben. Manche Namensformen lassen sich
nur vor dem Hintergrund “volkstümlicher” Namensdeutungen verstehen – welche Disziplin wenn nicht
die Namenforschung wäre dazu berufen, die Bedeutungsgeschichte von Ortsnamen zu schreiben? Indem
Reichardt die Belegreihen nur als Ausfaltung der “ursprünglichen Bedeutung” behandelt, verkürzt er die
Aussagekraft der Quellen in einem zentralen Punkt. Kommt es nur darauf an, was der Namenforscher
über die Herkunft eines Ortsnamens zu sagen hat? Sind die Aussagen der Bewohner und Nachbarn nicht
auch ein Teil der “Namensbedeutung” in ihrem historischen Wandel? Darf man bei der Behandlung der
mutmaßlichen Siedlung “Feuerbuch” (S.76) die ätiologische Überlieferung (unter dem Titel “Die
leuchtende Buche” bei Kettenmann, 2. Aufl., S. 101) einfach stillschweigend übergehen?
Welche Schlußfolgerungen wären zu ziehen, wenn die drei besprochenen Forderungen berechtigt sind?
Ganz sicher sollte man das von Reichardt mit großem persönlichem Einsatz und hohem
wissenschaftlichem Ethos getragene Unternehmen nicht grundsätzlich in Frage stellen, auch wenn der
landesgeschichtliche im Vergleich zum sprachwissenschaftlichen Ertrag sehr begrenzt ist. Die
Auseinandersetzung mit den soeben aus historischer Sicht angebrachten kritischen Anmerkungen zu
Aspekten der Namenforschung müßte sinnvollerweise in einem breiter angelegten Dialog zwischen
Historikern und Namenforschern erfolgen. Der Hinweis sei gestattet, daß die kritiklose Übernahme
vermeintlich gesicherter historischer Erkenntnisse die Interpretationen einer anderen Nachbardisziplin,
der Archäologie, in erheblichem Ausmaß belastet hat.
Wenn die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg sehr hohe Summen
aufwendet, um Reichardts Namenbücher drucken zu lassen, sollte sie auch Sorge dafür tragen, daß die
beiden ersten Forderungen zukünftig nicht mehr erhoben werden müssen. Dem Autor wird man diese Last
nicht ohne konkrete Unterstützung aufbürden dürfen. Es wäre somit seitens der Kommission
sicherzustellen, daß Reichardt sich mehr als bisher an sachkundige Kenner des betreffenden Gebietes
wendet und ihren Hinweisen Rechnung trägt. Darüber hinaus müßten die vorgelegten Manuskripte vor
der Drucklegung einer gründlichen Durchsicht unterzogen werden. Im Göppinger Ortsnamenbuch trägt
Reichardt auf S. 238 zum Ortsnamenbuch des Alb-Donaukreises und des Stadtkreises Ulm von 1986 auf
Hinweis von Meinrad Schaab vier Belege aus einem 1929 (!) edierten Ellwanger Güterverzeichnis (um
1136) nach. Ich frage mich, ob es nicht Möglichkeiten gegeben hätte, diesen Nachtrag zu vermeiden.

Beschäftigung mit Schwäbisch Gmünder Stadtgeschichte: Von der Stadtbuchchronistik um 1500 zum Internet

Klaus Graf: Beschäftigung mit Schwäbisch Gmünder Stadtgeschichte: Von der Stadtbuchchronistik um 1500 zum Internet. In: Gmünder Studien 10 (2024), S. 74-95
Online:
https://archive.org/details/graf-stadtgeschichtsforschung-gmuender-studien-10

Frühere Fassung von 2001:
https://archivalia.hypotheses.org/186774

Remensnider

“Seit 1972 erscheint „Der Remensnider“, zunächst als Mitteilungsblatt der Bürgerinitiative zur Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes in Herford, später als Zeitschrift des Heimatvereins und heute des Vereins für Herforder Geschichte e.V..

Die Zeitschrift erscheint seit der Ausgabe 1/2 2022 (Heft 150/151) ausschließlich digital und wird online hier auf unserer Homepage veröffentlicht. In unserem Online-Archiv sind die Ausgaben seit 2005 als PDF-Dateien zu finden.”

https://www.geschichtsverein-herford.de/publikationen/remensnider

#histverein

Der Würzburger Bildhauer Veit Baumhauer aus Schwäbisch Gmünd (16. Jahrhundert)

1995 behandelte Hermann Kissling Veit Baumhauer in seiner Künstler-Monographie, bei der UB Heidelberg online (Ergänzungen von mir 2022). Der wichtigste dort zitierte Beitrag stammt von Leo Bruhns 1923 (Würzburger Bildhauer der Renaissance und des werdenden Barock 1540-1650, S. 85-91, Internet Archive).

Bruhns nennt Schwäbisch Gmünd als Herkunftsort, wobei offen bleibt, ob er dies aus den Unterlagen der Würzburger Lukasbruderschaft im Eigentum der Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte e.V. hat, die sich im Staatsarchiv Würzburg befinden müssten, oder aus dem Buch von Karl Gottfried Scharold 1836, der den Namen zu 1563 nennt: Baumhauer, Veit, von Schwäbisch Gmünd (GBS).

Die Herkunft ist in jedem Fall plausibel, da in der Gmünder Familie Baumhauer ein Leonhard, Sohn des Wolf, ebenfalls Steinmetz war (und in Württemberg wirkte), und Wolf 1529 einen Bruder Veit hatte (Stadtgeschichte 1984). Rudolf Weser vermutete zwar (Familiae), der Würzburger Künstler sei der Sohn dieses älteren Veit, aber sein Beleg 1567 (Veit Baumhauer und sein Bub Veit) passt nicht zu einem Mann, der 1563 in Würzburg offenbar erwachsen ist. Einen Nachweis für Veit Bomhawer der jung 1557 liefert auch Hans Rott (UB Heidelberg). Der Würzburger Steinmetz dürfte wahrscheinlicher ein Bruder Leonhards und damit Sohn Wolfs gewesen sein. Baumhauer ist in Würzburg 1563 bis 1571 archivalisch zu belegen.

Bruhns Zuschreibungen von acht Werken (vor allem Grabmälern) sind fragwürdig, da sie sich auf eine unsichere Deutung eines angeblichen Monogramms B V stützen. Walter Klein knüpfte in einem Aufsatz 1935 (Internet Archive) daran an und schrieb Baumhauer das Epitaph (1570) der Ursula Meulin im Gmünder Museum zu, was aber Kissling nicht überzeugte. Nachdem Harald Drös auf einen Akkord vom 2. Juli 1565 mit Baumhauer im Ortsarchiv Wachbach hingewiesen hatte, sind zwei dortige Grabmäler der Familie von Adelsheim einwandfrei für Baumhauer gesichert (Deutsche Inschriften 54 Nr. 195f., https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0238-di054h014k0019506).

Grabplatte der Dorothea von Adelsheim (Quelle DI)

#forschung

Adelsfamilien in Schwäbisch Gmünd

Als Ergänzung zu meinem Beitrag “Adelige Beisitzer in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd und ihre Häuser” (2023) sind zwei Digitalisate aus dem Nachlass Rudolf Weser anzuzeigen. Ich danke dem Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd für die Bereitstellung.

D 3 Bü 54 Adel in Gmünd 1938
https://archive.org/details/schwabisch-gmund-stadt-a-d-3-nr.-54/

D 3 Bü 55 [Adelige Familien, 1938, im Digitalisat ohne Titelblatt und Datierung]
https://archive.org/details/schwabisch-gmund-stadt-a-d-3-nr.-55/

Es handelt sich um zwei Versionen der gleichen Materialsammlung. Heranzuziehen ist vor allem der erstgenannte Band (Bü 54), der auch ein Register und viele zusätzliche Angaben enthält.

Beispiel Bellerstrass
Bü 54
Bü 55

In Bü 54 kamen weitere Belege der Witwe des Wilhelm von Bellestraß als Patin und in den Rechnungen von St. Katharina hinzu.

Während Bü 55 nur einen einzigen Beleg bei Winkental hat, gibt es in Nr. 55 zwei ausführliche Abschnitte.

Ebenso Iggingen (Bü 55).

Wertvoll sind Wesers Auszüge aus den Kirchenbüchern des 16.-18. Jahrhunderts (adelige Taufpaten und -patinnen). Bei einer weiteren Hauptquelle, dem Spitalarchiv, sind dagegen nun die Digitalisate auf Monasterium und Nitschs Regesten heranzuziehen.

Hervorzuheben sind die Mitteilugen über die Nüttel (Nittel) von Treppach. Leider so gut wie nichts erfährt man über den Hausbesitz der Adeligen.

Gmünder Studien 10 (2024)

Das Inhaltsverzeichnis habe ich nachgetragen in:

https://archivalia.hypotheses.org/93483

Ergänzungen zu Konzens Einhorn-Aufsatz (siehe https://archivalia.hypotheses.org/1128) sind in Vorbereitung.

Zwei wertvolle Beiträge behandeln die Freie Pirsch. Raimund J. Weber erwähnt unter anderem die Gmünder Juristen Leonhard Kager und Kaspar Kurrer (diesen Beitrag von 2019 hätte er kennen können). Auch der Bürgermeister Hans Rauchbein kommt vor. Florian H. Setzen stellt die älteste Pirschkarte des Gmünder Museums vor.

Lost place auf Insel

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.lost-place-bw-ludwigsburg-monrepos-see-turm-gewoelbe-mhsd.cea13b72-957d-40d9-bcb2-928bd10cff5e.html

“Im Verfall noch Würde und Schönheit bewahrt – das kann man nicht von jedem Gebäude sagen. Doch die Kapelle auf einer der künstlich angelegten Inseln im Monrepos-See wird in ihrer Anmut nicht beeinträchtigt. […]

In dem aus rohen Steinen errichteten Gewölbe, das wie ein Burgkeller wirkt, sollen tatsächlich einmal Ritter gesessen haben– allerdings nur Exemplare aus Wachs, die eine Art Femegericht nachgebildet haben sollen. In Nischen an den Seiten waren dazu wohl Rüstungen aufgestellt.”

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1138098 Nr. 246

Citizen Science-Projekt: Spurensuche in den Akten des Archivs und Schriftquellen der Hansestadt Lübeck

“Im November 2024 starten das Archiv und der Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck sowie die Forschungsstelle für die Geschichte der Hanse und des Ostseeraums (FGHO) eine besondere Kooperation. Gemeinsam mit dem Citizen Science-Projekt der FGHO soll das Anfang der 1640er Jahre gebaute Lübecker »Hanseschiff« nun auch anhand historischer Schriftquellen der Hansestadt untersucht werden.”

https://idw-online.de/de/news843839

Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg begann mit der Open-Access-Stellung ihrer Publikationen

Eine sehr gute Nachricht!

“Zum Auftakt werden rund 30 Bände der Reihe B (Monographien) von der Württembergischen und der Badischen Landesbibliothek digitalisiert, katalogisiert und online gestellt. Begonnen wurde das Projekt mit den jüngeren Publikationen dieser Reihe – zeitnah werden die älteren Veröffentlichungen sowie die Quellenbände der Reihe A folgen.

Zu finden sind diese Digitalisate bei der Württembergischen Landesbibliothek und der Badischen Landesbibliothek.”

Stuttgart gefällt mir besser:

https://books.wlb-stuttgart.de/omp/index.php/regiopen/catalog/series/vkfgl_b

Beispiele:

Kreutzer: Reichenau
Gutmann: Schwabenkriegschronik
Konzen: Hans von Rechberg
Widder: Kanzleien
Eckhart: Widmer
Bühler: Ortenauer Niederadel

“Nordelbingen. Beiträge zur Geschichte der Kunst und Kultur, Literatur und Musik in Schleswig-Holstein” ab 2023 Open Access

https://macau.uni-kiel.de/receive/macau_mods_00003654

Im Jahrgang 2024 berichtet der unvermeidliche Enno Bünz über den Geistlichen Martin Scherer und die Stiftung des Kreuzwegs in Heide.

Frage nach den Mitteilungen der badischen historischen Kommission

https://archivalia.hypotheses.org/70689#comment-202713

Nach ein paar Umwegen kann ich weiterhelfen.

Entscheidend waren die Listen im sogenannten Lautenschlager. Ich musste herausfinden, welchem Bezirksamt Zell im Wiesental angehörte. Der sogenannte Krieger sagte mir: Schönau. Damit hatte ich:

https://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/pageview/1541247

Also 1901. Das in Wikisource verlinkte Digitalisat ist unbrauchbar, aber ich fand Ersatz, indem ich nach einer Phrase aus dem mutmaßlichen Zell betreffenden Bereich des fragmentarischen Digitalisats suchte.

https://books.google.de/books?id=eKsOAAAAYAAJ&pg=SL13-PA55

Bitte sehr.

Quellenkundliches aus Westfalen

Quellenkunde zur westfälischen Geschichte vor 1800. Zwanzig Beiträge zu Auswertungsmöglichkeiten und Erkenntnispotentialen vormoderner Überlieferungen. Hrsg. von Stefan Pätzold und Wilfried Reininghaus (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission von Westfalen NF 72). Münster: Aschendorff Verlag 2023. 443 S. mit SW-Abbildungen. 44 Euro. ISBN 978-3-402-15143-3. Inhaltsverzeichnis.

Chroniken als Quellen der landesgeschichtlichen Forschung. Hrsg. von Stefan Pätzold (= Westfälische Quellen und Archivpublikationen 32). Münster: LWL-Archivamt für Westfalen 2023. 164 S. mit wenigen SW-Abbildungen. 20 Euro. ISBN 978-3-936258-36-3. Inhaltsverzeichnis.

Gut 180 Seiten umfasste die Online-Quellenkunde von 2014, die in einer Fassung von 2019 auf dem Server der ULB Münster abrufbar ist. Neu sind die Kapitel über: Briefe, Bürgerbücher, Hypothekenbücher, Siegel, Stadtbücher und Stadtchroniken. Es bleibt zu hoffen, dass die wesentlich erweiterte Druckausgabe möglichst bald auch Open Access zur Verfügung steht.

Vom Spiritus rector der westfälischen Quellenkunde, Wilfried Reininghaus, stammen allein sieben der 20 Beiträge: Aufzeichnungen zur herrschaftlichen Güterverwaltung (Güter- und Einkünfteverzeichnisse, Urbare, Lagerbücher, Salbücher, Tafelgutverzeichnisse, Heberegister und Heberollen); Die Historische Statistik und ihre Quellen vor 1806; Kaufmännisches Schriftgut; Landesherrliche Schatzungslisten; Lehnregister und Lehnbücher; Visitationsakten der Kirchen; Zunftstatuten.

Der Band ist ohne Zweifel ein wertvoller Beitrag zur Quellenkunde, bestens erschlossen durch Register der Orte, Personen und Sachen. Kritisch anzumerken habe ich nur Weniges. Bei weiteren Überlegungen zur westfälischen Quellenkunde sollte die gedruckte Überlieferung der Buchgeschichte, beginnend mit den Inkunabeln, nicht vergessen werden. Quellen sind nicht nur handschriftliche Quellen. Der Umgang mit digitalen Ressourcen ist gewohnt inkonsequent und daher unbefriedigend. Beispielsweise wäre bei der Memorialüberlieferung ein Hinweis auf den Artikel Jahrzeitbuch der Wikipedia sinnvoll.

Als Ergänzung zur allgemeinen Quellenkunde erschien ebenfalls 2023 der Band “Chroniken als Quellen der landesgeschichtlichen Forschung”, wobei im Titel “in Westfalen” zu ergänzen wäre. Der Bogen spannt sich hier von der frühmittelalterlichen Inkarnationszählung und der hochmittelalterlichen Welt- und Reichschronistik bis zum 18. Jahrhundert. Neben der Stadthistoriographie am Beispiel Dortmunds werden auch die Bistumsgeschichtsschreibung (Münsteraner Bischofschronik des Florenz von Wevelinghoven) sowie die Kloster- und Stiftschroniken des Mittelalters und der frühen Neuzeit berücksichtigt.

Wichtig ist der umfangreiche Aufsatz von Gunnar Teske “Bürgerliche und adelige Familienchroniken und Hausbücher” (S. 77-121). Er würdigt neben den (überwiegend adeligen) Familienchroniken auch die schlichten Familienaufzeichnungen. Zu ergänzen wäre: Zur neueren Literatur über vormoderne Familienbücher (2017).

Auf chronikalische Aufzeichnungen in westfälischen Stadt- und Amtsbüchern vor 1806 macht Wilfried Reininghaus aufmerksam (S. 123-131), Ergebnis von Forschungsarbeiten zu Stadtbüchern in Westfalen.

Angemerkt werden muss, dass der Band laut KVK nur in ganz wenigen wissenschaftlichen Bibliotheken gelandet ist. Nicht einmal die Nationalbibliothek hat ihr Pflichtexemplar erhalten!