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Protest des Mediävistenverbands

Michele C. Ferrari hat in der Liste MEDIAEVISTIK den folgenden Brief an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

Medienberichten zufolge beabsichtigt das Land Baden-Württemberg Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe für den Verkauf freizugeben. Mit diesem Schreiben möchte der Mediävistenverband Sie dringend bitten, diese Entscheidung zurückzunehmen. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit des Landes Baden-Württemberg und seiner Entscheidungsträger, und zwar in dreifacher Hinsicht.

Zum ersten ist es weder in Deutschland noch im Ausland nachzuvollziehen, warum unersetzliche Kulturgüter wie Handschriften (die ja Unikate sind) als Verhandlungsmasse in Rechtsstreitigkeiten benutzt werden, als ob es sich dabei um verstaubte Liebhaberstücke aus dem Trödelmarkt handelte. Das Signal wäre verheerend. Soll das Kulturerbe einer historisch gewachsenen Gemeinschaft wirklich wie gewöhnliche Ware zur Disposition stehen, um finanzielle Angelegenheiten zu regeln? Die Baden-Württemberger sind zu Recht stolz auf ihre Vergangenheit. Diese Traditionsverbundenheit lässt vermuten, daß ein solches Vorhaben im Land kaum konsensfähig ist.

Der Verlust wäre zum zweiten immens. Die Vorstellung, daß Kulturdenkmäler dieses Ranges in die Hände von Privatpersonen gelangen könnten, übersteigt das Vorstellungsvermögen eines neutralen Beobachters. Und ist man im klaren darüber, was dies für das Forschungsland Baden-Württemberg bedeutete? Kann es sich Ihr Bundesland in einer Zeit, in der der Wettbewerb um Spitzenpositionen in der nationalen und internationalen Forschungslandschaft entbrannt ist, wirklich leisten, derart sorglos mit dem eigenen Kulturerbe umzugehen, wenn man bedenkt, daß die Pflege und die Erschließung dieser Bestände jahrzehntelang von der öffentlichen Hand (etwa in Form von DFG-Projekten) finanziert wurde? Mangelnde Zuverlässigkeit ist keine Voraussetzung für Investitionen. Das gilt auch für die Kulturförderung.

Aber sogar der finanzielle Nutzen des geplanten Geschäfts ist drittens zweifelhaft. Die Summe von 70 Mio. Euro, die Sie aus dem Erlös erwarten, ist mit Sicherheit überschätzt. Werden die Bürger in Ihrem Land verstehen, warum Bestandteile ihrer eigenen Vergangenheit ausgestossen werden und der Staat trotzdem voraussichtlich mehrere Millionen ausgeben muß, um einer undurchdachten Verpflichtung nachzukommen?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! In den letzten Jahren hat Baden-Württemberg uns erklärt, daß es alles kann. Zeigen Sie jetzt, daß der Mut zum Umdenken dazu gehört.

Ausverkauf in Karlsruhe

Der SPIEGEL 39/2006, S. 169 greift das Thema heute nun auch in einer Kurzmeldung auf und zitiert Kritiker des geplanten Deals. Die Zerstreuung der Handschriften in alle Welt wäre eine Katastrophe, klagte Ute Obhof, vorauseilenden Gehorsam macht der Freiburger Mittelalter-Experte Felix Heinzer aus und Eef Overgaauw, Leiter der Handschriftenabteilung von Berlin, erinnert an die Millionen, die für die dann wertlose Katalogisierung ausgegeben wurden.

Stuttgarter Zeitung:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1254473

Das Geld solle aus den Erträgen der Landesstiftung oder aus den Aktien dies früheren Badenwerks bestritten werden, meinten Vertreter des badischen Landesteils.

http://www.bietigheimerzeitung.de/html/news/artikel_suedwestumschau.php4?artikel=96275

“SPD-Generalsekretär Joerg Tauss kritisierte den möglichen Verkauf wertvoller Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek gestern als “Ausdruck der Kulturlosigkeit” von Oettinger und von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Mit Blick auf Bildung und Forschung sei es unerträglich, wenn die unersetzlichen Handschriften nicht mehr der Wissenschaft zur Verfügung stünden, sondern in privaten Vitrinen verschwinden würden.”

Falk Eisermann heute in den Listen MEDIAEVISTIK und Diskus:

” Bemerkenswert auch Oettingers “Angebot”, eine Expertenkommission einzusetzen, die sicherstellen solle, daß “kulturell wertvolles Schriftgut, das in Baden entstanden ist, unverkäuflich bleibt”: eine Formulierung, wie sie sich nur ein kulturpolitisches Bleichgesicht mit gespaltener Zunge ausdenken kann. Denn das heißt im Klartext: Die Reichenauer Handschriften und andere Zimelien nichtbadischer Entstehung werden so oder so verscherbelt; das kümmert die Volksseele offenbar nicht so sehr und begrenzt mithin den wahlpolitischen Kollateralschaden. Kann man provinzieller, berechnender denken? Welche Experten in einer solchen Kommission Selektions- und Erfüllungshilfe leisten und “das kulturell wertvolle Schriftgut” von anderem, offenbar “wertlosem” unterscheiden sollen, wird nicht gesagt. Wie und warum und an wen dieses “wertlose” Schriftgut verkauft werden soll, müßte man den MP gelegentlich auch mal fragen. Es ist ja evident, daß alle Beteiligten von den merkantilen Möglichkeiten ihres Projekts keinen blassen Schimmer haben. Wird in dieser Kommission – abgesehen von den sicher in großer Zahl vorhandenen, zweifellos hochkompetenten württembergischen Ministerialdirigenten und ggf. ein paar Vertretern von Auktionshäusern – auch jemand von der UNESCO, von der DFG dabei sein?

Ich darf abschließend aus einem Artikel von Norbert H. Ott (Süddeutsche von heute, S. 13) zitieren, welcher die Überschrift trägt “Ein dreister Versuch der Veruntreuung” und die Sache auf den Punkt bringt:

“Sollte das Land Baden-Württemberg sich tatsächlich zum Erfüllungsgehilfen feudaler Privatinteressen machen und nach Vandalenart eine ihrer bedeutendsten Handschriftensammlungen plündern, kann sich die dann zur Provinzklitsche verkommene Karlsruher Bibliothek eintragen lassen in die Liste jener verschwundenen Büchersammlungen – Alexandria, Sarajewo, Weimar -, die allerdings, anders als in Karlsruhe, durch Krieg oder Katastrophen vernichtet wurden. Die Karlsruher Handschriften übrigens waren das Einzige, was 1942 nach dem Luftangriff vom Bestand der Bibliothek übrig blieb.”

Die landesregierenden Trümmerfrauen werden’s schon richten.”

Siehe auch:

Frankfurter Allgemeine Zeitung 25. September 2006

RUBRIK: POLITIK; Politik; S. 4

Kulturgüterkampf in Baden;
Von Rüdiger Soldt

Auszug:

“Ein Anwalt hätte dem Haus Baden geraten, sich die derzeit im Besitz des Landes befindlichen Kulturgüter als Eigentum herausgeben zu lassen”, sagte Oettinger. Zahlreiche Kunstschätze wären für Baden-Württemberg angesichts der großen Finanznot des Prinzen ebenfalls verloren gewesen. “Wir werden eine Baden-Klausel vorbereiten, die sicherstellt, daß Schriftgut, das hier entstanden ist oder inhaltlich zu Baden gehört, hier bleibt”, sagte Oettinger. Das bedeutet: Die Handschrift aus Persien soll verkauft werden, das sehr wertvolle Stundenbuch Christoph I. aus dem Jahr 1490 soll in jedem Fall in der Sammlung bleiben. Ob das reicht, um 70 Millionen Euro einzunehmen, wird allerdings von den Kritikern des Vergleichs bezweifelt. Er habe die Landesstiftung gebeten, zu prüfen, ob sie sich am Kauf beteiligen könne, sagte Oettinger. Auch die Gründung einer neuen Mäzenaten-Stiftung gilt als möglich.

Den Ausverkauf wichtiger Kulturgüter will die Landesregierung verhindern, ob ihr das gelingt, wird sich wohl erst beurteilen lassen, wenn eine Liste der Handschriften und Kunstwerke vorliegt, die verkauft werden sollen. Darüber wird nun eine Kommission entscheiden. In Karlsruhe formiert sich Widerstand: SPD, FDP, Grüne, CDU-Politiker wie der Oberbürgermeister Fenrich, die Landesvereinigung Baden und die Badische Bibliotheksgesellschaft wollen von den in Stuttgart auf den Weg gebrachten Vorhaben nichts wissen. Was auch immer die Landesregierung zu ihrer Rechtfertigung vorbringen mag.

***

Suedkurier
http://www.suedkurier.de/nachrichten/bawue/art1070,2223296.html?fCMS=29fe7f34d54a2ca3e97ee43345b6655e

Oettinger sagte, “dass Gutachter unter anderem die Kulturgüter auf ihre Bedeutung für das Land überprüfen sollen. Dem Gremium sollen neben zwei Gutachtern unter anderem Vertreter der Badischen Landesbibliothek und des Hauses Baden angehören. Für den Erhalt des wichtigen Kulturgutes Schloss Salem soll laut Oettinger die Stiftung gegründet werden. Für jeden Euro, den Wirtschaft und Bürger spenden, soll ein Euro des Landes hinzukommen. Je mehr Geld die Stiftung erhalte, desto weniger müsse verkauft werden, sagte Oettinger. Der Landesbeitrag habe eine Obergrenze bei einem einstelligen Millionenbetrag.”

***

Volltexte/Faksimiles bei
http://www.blb-karlsruhe.de

Wann wird die Nofretete verkauft?

Was aber jetzt in Baden-Württemberg ausgehandelt wurde, ist in der Größenordnung so ungeheuerlich, dass damit alle Dämme des kulturellen Ausverkaufs zu brechen drohen. Welcher Teufel also hat die Landesregierung geritten? Es geht um die Lösung eines alten Eigentumsstreits mit den Markgrafen von Baden. Nach deren Abdankung als Großherzöge 1918 wurde – anders als in Preußen, Bayern oder Württemberg – ein unanfechtbarer Vergleich über Liegenschaften und Kunstbesitz mit dem ehemaligen Herrscherhaus versäumt. Nach langem Hin und Herr erhoben die Markgrafen jetzt Anspruch auf Kunstgüter im Wert von 250 bis 300 Millionen Euro. Die Landesregierung scheute einen Prozess und handelte einen Vergleich aus.

70 Millionen Euro sollen in eine Stiftung fließen, die den Markgrafen den Erhalt und die Pflege von Schloss Salem ermöglichen soll. Dafür bleiben zahlreiche berühmte Kunstwerke endgültig im Besitz der Landesmuseen. Das Land will allerdings für die Abfindung keine Steuergelder aufwenden, so kam man auf die unselige Idee, die Handschriften aus dem alten großherzoglichen Besitz auf den Markt zu werfen. Der Region wird damit ein Stück Geschichte aus dem Herz gerissen, Deutschland verliert eine seiner bedeutendsten Handschriftensammlungen.

In den Auktionshäusern New Yorks und Londons reibt man sich schon die Hände. Warum macht sich eigentlich Dresden nicht daran, die Sixtinische Madonna auf den Markt zu werfen? Der Tunnel unter der Elbe ließe sich so bezahlen und für die leere Staatskasse bliebe auch noch was übrig. Und wann endlich verkauft das bankrotte Berlin seine Nofretete? Ist doch alles Luxus.

Sebastian Preuss in: Berliner Zeitung vom 23.9.2006

Verkauf des Reichenau-Erbes

Unter diesem passenden Titel referiert der “Südkurier” das Entsetzen auf der Insel Reichenau über die geplante Vernichtung des Dokumentenerbes.

Der volle Artikel: http://www.suedkurier.de/nachrichten/bawue/art1070,2221520.html

Besonders schockierend ist für mich folgendes: “Der Landtagsabgeordnete des Bodenseekreises und Tourismus-Vorsitzende Ulrich Müller (CDU) begrüßt dagegen die Lösung: Schloss Salem gehöre zu den “Top Ten” der touristischen Ziele der Bodenseeregion, sein Erhalt durch den Verkauf von Kunstgegenständen sei zu begrüßen.”

Zur derzeitigen Schande, Baden-Württemberger zu sein, kommt nun bei mir noch die Scham, in der gleichen Stadt zu wohnen wie dieser barbarische Pfennigfuchser. Und auch noch zwangsweise jahrelang IHK-Beiträge für eine von so einem Individuum geleitete Kammer gezahlt zu haben. Immerhin weiß ich jetzt nach der UNESCO und der Landesregierung noch jemanden, dem ich einen gesalzenen Brief schreiben kann.

Kritik an den Plänen für Karlsruhe

http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=wph2006922-23H

Am gestrigen Freitag bezogen auch die Parteien Stellung. Renate Rastätter (MdL) und Dr. Gisela Splett (MdL) verurteilten im Namen der Grünen die Verkaufspläne. Sie hielten es für “verhängnisvoll”, dass hinter verschlossenen Türen seitens der Landesregierung bereits konkrete Zusagen an das Haus Baden gemacht worden seien. Der Vorsitzende der FDP/Aufbruch-Fraktion im Gemeinderat Michael Obert forderte seinerseits eine “Bündelung aller Kräfte zur Rettung der Handschriftensammlung”. Auch der CDU-Kreisvorsitzende Ingo Wellenreuther (MdB) warnt gegenüber ka-news: “Die Landesbibliothek darf natürlich nicht geplündert werden.” Vorher müssten genau die durchaus existierenden Eigentums- und Besitzansprüche des Hauses Baden gegenüber dem Land Baden-Württemberg im Detail geregelt werden, so der CDU-Politiker.

http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=975044

Für Armin Schlechter, Leiter der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Heidelberg, kommen die Veräußerungspläne der Verschleuderung von Kulturgut gleich: “Die Handschriften haben die Bombardierung im Zweiten Weltkrieg überlebt. Was jetzt passiert, ist von ähnlicher Tragweite.” Auch hielte er es für völlig unsinnig, wenn eine so große Anzahl von Handschriften auf den Markt geworfen würde. “So viele Sammler gibt es gar nicht, die dafür angemessene Preise zahlen.”

http://neonostalgia.com/weblog/?p=163

Eine interessante Stellungnahme. Der Blogger bedauert, dass ein einziges der Mss. online ist.

“But I have mixed feelings. The library hasn’t photographed any of these mss, as far as I know. Indeed there doesn’t seem to be a full list of them, even. They have just one (!) manuscript online. I suspect that readers have been prevented from photographing them. One scholar, when I queried why they weren’t online, suggested that it was good for scholars to have to travel to Karlsruhe to consult them! Frankly, it would be better if these mss were in hands that would record them and place them online. Perhaps the House of Baden would be agreeable to a proposal to do so!”

Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919

Faksimile:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919

Das Gesetz sollte einen Ausgleich schaffen zwischen dem vormaligen Großherzoglichen Haus und dem badischen Staat. § 8 bestimmte: “Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen”.

§ 1 wies dem Großherzog aus dem Domänenvermögen als Privateigentum zu: Immobilien in Baden-Baden, Freiburg und Badenweiler sowie die Grabkapelle im Fasanengarten zu Karlsruhe samt Einrichtung, soweit nicht schon Eigentum des Großherzogs. Von der Einrichtung der übrigen bisher zur Hofausstattung gehörigen Gebäude (gemäß Anlage zum Gesetze vom 3. März 1854 über die Zivilliste) standen ihm die im Wege der Verständigung mit der Regierung ausgeschiedenen Gegenstände zu. Alle anderen Gegenstände gehören dem badischen Staat, auch soweit bisher Privateigentum. Zusätzlich erhielt der Großherzog noch 8 Mio. Mark.

Zum Domänenvermögen vergleiche man § 59 der Badischen Verfassung von 1818 (Zuschuss zum Landeshaushalt)
http://wwwalt.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/baden1818.html

§ 7 lautete:
“Bezüglich der im Privateigentum des Großherzogs stehenden Kunstwerke in der Kunsthalle in Karlsruhe und im Schloß Favorite ist die Erklärung der Generalintendanz der Zivilliste vom 18. März maßgebend.”

Aus der Nichterwähnung der Landesbibliothek läßt sich folgern, dass deren Bestände als Staatseigentum galten. Der Gesetzgeber hatte eine umfassende Auseinandersetzung mit den Ansprüchen im Sinn, die Entschädigung des einstigen Herrscherhauses war durchaus großzügig.

Wenn das Inventar der Landesbibliothek zum Domänenvermögen zählte, wurde es 1919 verstaatlicht, es sei denn ihr Gebäude zählte zur Hofausstattung. Dann hätte es in der Verständigung aufgeführt sein müssen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6).

Da ausdrücklich Kulturgut im Gesetz (nämlich in der Kunsthalle und im Schloss Favorite) aufgeführt wird, kann man nicht annehmen, dass das Inventar der Bibliothek freies Privateigentum wurde, da es seiner Zweckbestimmung nach öffentliche Sache blieb. Obwohl Eigentumszuordnung und Status als öffentliche Sache unabhängig voneinander sind, ist angesichts der Doppelnatur der Bibliothek als Großherzoglicher Hof- und Landesbibliothek der Schluss geboten, dass der Gesetzgeber von 1919 ihr Inventar nicht als Privateigentum auffasste.

Nach dem Bericht von Michael Hübl (BNN vom 21.9.2006) blieb dagegen ungeklärt, welche Kunstwerke, Münzen und Dokumente fortan als Staatseigentum zu gelten hätten. 1954 genehmigte das Land Baden-Württemberg die Zähringer-Stiftung als Stiftung des öffentliches Rechtes, die zum Zweck hatte, die “Erhaltung in bisheriger Weise und Zugänglichmachung der Öffentlichkeit” einer Reihe von Sammlungen sicherzustellen. Neben der großherzoglichen Münzsammlung, der “Türkenbeute” und anderen Kunstschätzen zählten dazu auch die “hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe”. Bisher habe gegolten, dass nur wenige Einzelstücke als “hofeigen” galten, während das Gros (und dabei auch das Säkularisationsgut) als Landeseigentum betrachtet wurde. Renommierte Rechtswissenschaftler, so Oettinger, hätten in Gutachten das Restrisiko als “erheblich eingestuft”.

In der grundlegenden Darstellung der Sammlungsgeschichte der Türkenbeute
http://www.tuerkenbeute.de/res/pdf/forschung/katalogtexte/Sammlung.pdf
wird die Zugehörigkeit zur Zähringer-Stiftung mit keinem Wort erwähnt.

Schatzkammer muss ausgeräumt werden – wird das Electorium von Lullus zerschnitten?

Rose-Maria Gropp, Kuhhandel mit Büchern, FAZ 22.9.2006, S. 33:

Um 70 Mio. auf dem Kunstmarkt zu erlösen, müsse die Schatzkammer ausgeräumt werden. Da Vincis’s Codex Hammer kaufte Gates 1994 für 30,8 Mio. Dollar. Die über 1000 Fürstenberg-Handschriften kosteten das Land 48 Mio., für C waren nochmals knapp 20 Mio. fällig. Der Marktwert des Stundenbuchs des Mgf. Christoph I. liege wohl bei 3 Mio., bei dem Electorium von Lullus werde er zweistellig.

Als Käufer komme Getty in Betracht, aber auch der Antiquariatshandel. “Es ist bekannt, daß zum Beispiel der amerikanische Markt eine große Vorliebe für die Illuminationen hegt, nicht allerdings für den Rest der Bände: Aufgeteilt und ausgeweidet kehren sie dann nicht selten zu geringeren Preisen in einen mittleren Markt zurück”.

Da die Bibliothek sich als Eigentümerin wähnte und der Markgraf an einem Ausfuhrverbot kein Interesse hatte, sei keine der Karlsruher Handschriften auf der Liste des nationalen Kulturguts verzeichnet, die Abwanderung ins Ausland werde daher kaum aufzuhalten sein.

"Das ist der Supergau"

“Das ist der Supergau. Das geht ins Mark der Bibliothek”, wird von den gestrigen Karlsruher BNN Bibliotheksdirektor Ehrle zitiert. Es geht offenbar auch um Druckwerke, nicht nur um Handschriften (wenngleich der Verlust der ersteren natürlich eher zu verschmerzen wäre).

“Das Adelshaus Baden bringt seine Kunstsammlungen in eine gemeinnützige Stiftung ein, um Schloss Salem langfristig zu sichern. Darauf habe sich seine Familie mit dem Land Baden-Württemberg verständigt, sagte Bernhard Prinz von Baden. »Wir wollen langfristig das kulturelle Erbe erhalten«, betonte er. Das 42 000 Quadratmeter große Ensemble mit Schloss und gotischem Münster gehört zu den Touristenattraktionen am Bodensee und zieht alljährlich 130 000 Besucher an. Teile der Internatsschule Schloss Salem sind in den historischen Mauern untergebracht. Der Wert der Sammlungen von Waffen, Münzen, Gemälden, Kunstgegenständen und Büchern werde auf 250 bis 300 Millionen Euro geschätzt, erläuterte der Adelige. Um Stiftungskapital zu bilden, soll ein Teil der Bibliotheksbestände im Wert von 70 Millionen Euro auf dem freien Markt verkauft werden. Dabei handelt es sich um Handschriften und Druckwerke. […] Die Landesbibliothek muss dem Adelshaus etwa 3 500 ihrer rund 4 200 Handschriften überlassen. Darunter seien die »Gesta Witigonis« – die Biografie des Abtes Witigo von der Insel Reichenau – und das Evangelistar aus St. Peter sowie die Handschriften von St. Blasien.” (Reutlinger Generalanzeiger)

Kulturbarbarei

Ich bitte um Verständnis, dass der aktuelle und ungeheuerliche Casus der Badischen Landesbibliothek derzeit die eigentlich archivischen Themen dieses Weblogs überlagert.

Die Badische Landesbibliothek hat eine Dokumentation zum Ausverkauf badischer Handschriften auf
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html
bereitgestellt.

Hier die Presseerklärung der Landesvereinigung Baden in Europa
vom 21. September 2006

Mit Unverständnis und Entsetzen reagiert die Landesvereinigung Baden in Europa auf die Nachricht eines beabsichtigten erneuten Ausverkaufs Badischer Kulturgüter. Der Verkauf der unersetzlichen Handschriften von Weltbedeutung der Badischen Landesbibliothek ist Kulturbarbarei, ausgerechnet in einem Land das sich stets seiner außerordentlichen Kulturförderung rühmt.

Es grenzt an Veruntreuung eines historisch gewachsenen Ensembles, durch welches nicht zuletzt die bedeutende kulturelle wissenschaftliche und historische Bedeutung der Klöster bis heute dokumentiert werden kann.

Außerdem sind diese Handschriften in der Badischen Landesbibliothek der öffentlichen Nutzung durch weltweit renommierte Wissenschaftler zugänglich und für deren Arbeit unersetzlich. Diese Aufgabe können sie nicht mehr erfüllen, wenn sie in privaten Tresoren verschwinden. Die Landesvereinigung Baden in Europa fordert deshalb die Landesregierung auf, die finanziellen Probleme des markgräflichen Hauses anders zu lösen.

Eine badische Landesregierung würde mit Sicherheit anders agieren und die Probleme lösen. Die Landesvereinigung Baden fordert deshalb, dass aus den Erträgen der Landesstiftung, die zu einem wesentlichen Teil aus dem Verkauf der badischen Gebäudeversicherung (900 Mill. DM) und den Aktien des Badenwerkes (2,5 Milliarden DM) besteht, die Mittel aufgebracht werden.

Wir können alles außer Kultur

Hiermit fordere ich vom Land Baden-Württemberg die sofortige Rückgabe der vom württembergischen Königshaus geklauten Handschriften der 1806 säkularisierten Klosterbibliotheken an die römisch-katholische Kirche.

Sollte das nicht in absehbarer Zeit geschehen, fordere ich die Bibliothekare der württembergischen Landesbibliothek auf, die Bestände heimlich an einen sicheren Ort zu bringen, um sie so vor der Gier der Herren Oettinger und Stratthaus zu retten. Auch den badischen Kollegen ist dies anzuraten. Ziviler Ungehorsam ist jetzt gefragt.

Andere Kulturinstitute sollten verdeutlichen helfen, welche Ungeheuerlichkeit sich hier abspielt. So eine Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ganz ohne Bilder ist auch mal schön anzusehen. Oder ein ZKM mit abgeschaltetem Strom. Und das Badische Staatstheater ist auch ohne Schauspieler eine schöne Betonkiste. Am besten allerdings wären Stuttgarter Solidaritätsaktionen, denn über die Hauptstadtgrenzen kommt der durchschnittliche Parlamentiarier ja nur selten hinaus. Irgendwann wird vielleicht auch der letzte CDU-Politiker gemerkt haben, dass man vor leeren Wänden, Regalen und Orchestergräben keine staatstragenden Interviews führen kann und keine Lachs-Canapés an dankbare ausländische Investoren verteilen kann.

Auch die Pyramide auf dem Karlsruher Marktplatz sollte unbedingt abgebaut werden und in Salem wiederaufgebaut werden. Oder gleich in Kairo, irgendwie haben die Ägypter doch das Urheberrecht, ja warum eigentlich nicht gleich die Eigentumsrechte. Da findet sich sicher irgendein Pleitier, der eine lückenlose Herkunft von Cheops nachweisen kann.

Einige Handschriften sollen in Karlsruhe bleiben

Aus der Heilbronner Stimme

Die Einigung zwischen der Landesregierung und dem badischen Adelshaus, wertvolle Kunstgegenstände dem Markgrafen zu überlassen, ist auf deutliche Kritik gestoßen. Während das Kulturministerium das Verhandlungsergebnis „als für alle Beteiligten positiv“ bewertete äußerten sich die Badische Landesbibliothek Karlsruhe sowie die SPD und Verbände eher ablehnend.

„Durch die Einigung wurde endlich Rechtssicherheit über den Besitz geschaffen“, sagte Ministeriumssprecher Gunter Schanz am Donnerstag in Stuttgart. Nach einem jahrzehntelangen Streit zwischen dem Adelshaus und dem Land soll die Markgrafenfamilie von der Landesregierung Baden-Württemberg jetzt Kunstwerke im Wert von 70 Millionen Euro bekommen, um Schloss Salem am Bodensee langfristig zu sichern.

Das Kultusministerium sei bestrebt, dass besonders wertvolle Gegenstände im Land bleiben. „Darunter werden auch einige Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek sein“, sagte Schanz. Das Staatsministerium machte zur Verständigung zwischen Land und Adelshaus keine Angaben.

Nicht mit Kritik sparte die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe. Mit der Rückgabe der Handschriften an das Adelshaus verliere die Biliothek ihre überregionale Bedeutung, sagte Direktor Peter Michael Ehrle. „Das ist für uns das Ende als Forschungsbibliothek. Wir sind dann nur noch eine ganz normale Bibliothek“, sagte Ehrle. Die Landesbibliothek müsste dem Adelshaus etwa 3500 ihrer rund 4200 Handschriften überlassen.

Darunter seien die „Gesta Witigonis“ – die Biografie des Abtes Witigo von der Insel Reichenau – und das Evangelistar aus St. Peter sowie die Handschriften von St. Blasien. Nur die Handschriften der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen würden nicht verkauft. Diese bekam die Bibliothek, weil sie bereits die alten Handschriften besessen hat. „Die Gefahr ist, dass auch die Fürstenberg-Schriften durch den Verlust der alten Handschriften aus Karlsruhe abgezogen werden“, erklärte Ehrle.

[…] Aber gerade das sei das Problem. „Durch den Verkauf wird die Sammlung in alle Winde zerstreut und ganz sicher nicht in Deutschland bleiben“, bedauerte Peter Michael Ehrle.

http://stimme.de/alfa/wt/kultur-news-alt/art1935,869699.html?fCMS=505e18b0c9429bc803f49b020f566ca5

Film gegen Kulturvandalismus

Aus INETBIB

Etwas off topic, aber vielleicht kann ja dieser Film von Stephen Poliakoff den Widerstand gegen solchen Kulturvandalismus inspirieren – in den USA gerade erschienen: http://www.amazon.com/Shooting-Past-Stephen-Poliakoff/dp/B000FL7CC8
in Großbritannien in dieser Box schon länger erhältlich:
http://www.sendit.com/dvd/item/7001000125474

– sicherlich einer der besten Filme über die Arbeit von Archivaren.

Peter Delin
Zentral- und Landesbibliothek Berlin

aus AMIA-L von heute:
“For those who have neither seen or heard of it, the British made-for-TV production of SHOOTING THE PAST has finally been released on DVD in North America by BBC Warner.

The story centres around the closure of a library that houses a vast collection of historical photographs. The archive has just been acquired by an American company, who intend to convert the building into a business school, and a stuffy bureaucrat is sent ahead to salvage only the “most important” images, and junk the rest. The existing management and staff — totally unaware of the change in ownership — desperately plead their case to preserve the entire collection.

The pacing of the production is leisurely, but it lends to the story. In particular, a very moving scene in which a series of innocuous pictures and presented together to help reveal a little piece of bureaucrat’s past.

This is one of the finest stories ever told about the work of archivists (though the Timothy Spall character is certainly on the extreme side of “eccentric”), and just a damn good production in general. I recommend it, not for material gain, but merely for personal interest. It was after watching it, about 7 years ago, that I sought out AMIA and joined this mailing list.
dw Darryl.Wiggers@CORUSENT.COM

Presseerklärung der Badischen Bibliotheksgesellschaft gegen den Karlsruher Handschriftenverkauf

Presseerklärung vom 21. September 2006

Zur Absicht der Landesregierung Baden-Württemberg, den Handschriftenbestand der Badischen Landesbibliothek zu verkaufen

Die Badische Bibliotheksgesellschaft, ein seit 40 Jahren bestehender Förderverein für die Badische Landesbibliothek mit etwa 500 Mitgliedern, hat mit völligem Unverständnis die Pläne der Landesregierung über den Ausverkauf unseren kulturellen Erbes zur Kenntnis genommen.

Die Mitglieder der Bibliotheksgesellschaft haben in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, durch großzügige Spenden den Bestand der Bibliothek an Handschriften und alten Drucken zu ergänzen sowie für die Weiterführung der entsprechenden Katalogisierung zu sorgen, was international große Beachtung fand. Damit hat Bürgersinn einmal mehr den Staat bei seinem Bemühen um den Erhalt und die Pflege von Kulturgütern unterstützt. Der jetzt ins Auge gefasste Eingriff in den Bestand der Bibliothek karikiert alle bisherigen Beteuerungen der Landesregierung, die Arbeit unserer Fördergesellschaft anzuerkennen und zu unterstützen.

Der Verkauf hochwertiger Kulturgüter, die seit Generationen in öffentlicher Obhut und im öffentlichen Bewusstsein sind, darf in einem wohlhabenden Kulturland nicht möglich sein. Allfällige politische und juristische Überlegungen und Vorhaben zwecks Unterstützung anderer kultureller Dinge (hier spielt der Unterhalt von Salem die Hauptrolle) müssen solidarisch aus dem Gesamtetat des Landes gedeckt werden. Wir sind ein einziges Land und kein Bund zweier Fürstentümer. Solidarität aller Landesteile ist gefragt und muss von der Regierung organisiert werden. Eingriffe in unsere spezifische Kultur sind tabu. Es gibt nur eine Gesamthaftung des Staates bei der Finanzierung dringender Aufgaben.

Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Klose
Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft
Karlsruhe

Karlsruhe: Was kann man tun?

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/2697632/comments/2701884

“Moritz Wedell” schrieb in MEDIAEVISTIK
>
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> auch die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über diesen
> Vorgang.
> Aber g i b t es denn Möglichkeiten, hier zu
> intervenieren? […]

Ich waere dankbar, wenn mir fuer Dokumentationszwecke
Presseveroefentlichungen (ggf. auch als Scans – dann bitte
an klausgraf at http://gmail.com ) zugeleitet werden koennten, da
ich in meinem Weblog http://archiv.twoday.net ueber den
Fortgang der Angelegenheit berichten moechte und mit
Personen in Verbindung stehe, die daran denken,
oeffentliche Proteste zu organisieren. Dies betrifft
sowohl die Uni Freiburg als auch den Mediaevistenverband.

Bereits im Fall Donaueschingen habe ich beklagt, dass es
keine Moeglichkeit des Rechtsschutzes gegen
Bewertungsentscheidungen der Denkmalaemter bzw. der fuer
die Eintragung national wertvollen Kulturguts zustaendigen
Ministerien gibt.

Rechtlich ist es so, dass die Einstufung als geschuetztes
Objekt nach objektiven, fuer den betroffenen Eigentuemer
gerichtlich voll nachpruefbaren Kriterien erfolgt, auch
wenn den Behoerden ein Beurteilungsspielraum zukommt. Alle
Stuecke, die Kulturdenkmaeler oder national wertvolles
Kulturgut SIND, sind zwingend zu schuetzen. Aus politischen
oder anderen Gruenden darf nicht vom Schutz abgesehen
werden. Soweit die Theorie.

Eine klagefaehige Rechtsposition hat allerdings nur der
Eigentuemer und da liegt natuerlich der Hase im Pfeffer.
Wir brauchen also dringend ein Verbandsklagerecht wie im
Naturschutzrecht, das erlaubt, die Willkuerentscheidungen
der Ministerialbuerokratie gerichtlich zu kontrollieren.
Die Landesregierung kann also das Denkmalamt und das
Ministerium anweisen, von einem Schutz abzusehen und das
wars dann. Nach herrschender Lehre hat kein betroffener
Wissenschaftler das Recht, diese Entscheidung – und sei sie
noch so anfechtbar – gerichtlich anzufechten.
Allerdings sollte man in einem Verwaltungsgerichtsprozess
austesten, ob sich aus dem Grundrecht der
Wissenschaftsfreiheit nicht doch eine Klagebefugnis ergibt,
da im Denkmalschutzgesetz ausdruecklich ein Schutz aus
wissenschaftlichen Gruenden vorgesehen ist und es ja nicht
angeht, dass der Staat durch Verkauf der Wissenschaft den
Forschungsgegenstand entzieht, den er als Kulturdenkmal
schuetzen muesste. Das ist aber nicht mehr als eine vage
Moeglichkeit.

Erfolgversoprechender ist oeffentlicher Druck:

* Verbreiten der Nachricht im Kollegenkreis

* Proteste und Artikel/Leserbriefe in der Presse

* Offene Briefe von Wissenschaftlern und ihren
Organisationen an die Landesregierung

* Direktes Ansprechen politischer Entscheidungstraeger.

* Suche nach alternativen Finanzierungsquellen (Stiftungen
usw.)

Es g i b t Moeglichkeiten zu intervenieren und wir
sollten das auch tun.

Werden Spitzen-Handschriften der Badischen Landesbibliothek verkauft?

Jürgen Wolf und Klaus Klein schrieben in den Listen MEDIAEVISTIK und Diskus:

> Der heutigen Ausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung (20.9.2006)
> entnehme ich unter der Überschrift “Hilft ein Superdeal
> dem Haus Baden aus der Klemme?”, daß z.Zt. Gespräche
> stattfinden zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem
> Haus Baden über die Veräußerung von Teilen “der
> Handschriftensammlung der Badischen Bibliothek”.
>
> Weiß jemand der Listenteilnehmer etwas über diese
> “Handschriftensammlung der Badischen Bibliothek”, für die
> laut Zeitungsbericht “etwa 70 Millionen Euro auf dem
> freien Markt zu erlösen” sind? – Um die
> Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek in
> Karlsruhe kann es sich ja wohl nicht handeln.

Eine kleine Suche bei Google News und das Raetsel ist auf betroffen machende Weise geloest:

In der Heidenheimer Neuen Presse http://digbig.com/4myty lesen wir:

“Fast immer liegen Peter Michael Ehrles Schätze im Tresor. Selten kann man einige in Ausstellungen bewundern, keine hundert Experten im Jahr dürfen sie, wissenschaftliches Interesse vorausgesetzt, berühren: Es geht um die alten Handschriften, die der Direktor der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe wie seinen Augapfel zu hüten hat. Die Vorstellung, dass vielleicht schon bald nicht nur das Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden (1490), das Evangelistar aus St. Peter (um 1200) oder Lektionare von der Klosterinsel Reichenau aus dem zehnten Jahrhundert verkauft werden könnten, schien Ehrle gestern noch aus aller Welt zu sein. Nur gerüchteweise hatte der Bibliotheksdirektor bisher davon gehört, dass es ein ganz neues Interesse an den Beständen seines Hauses gibt. Von Details freilich wusste er bis gestern nichts. Kein Wunder. Während man sich in Karlsruhe auf den Festakt zum 200. Jahrestag der Erhebung Badens zum Großherzogtum am kommenden Sonntag mit Festredner Ministerpräsident Günther Oettinger und Prinz Bernhard von Baden vorbereitet, geht es hinter den Kulissen um etwas ganz anderes: Wie kann dem hochverschuldeten Adelshaus aus der Klemme geholfen, dessen einzig verbliebener Sitz, Schloss Salem am Bodensee, auf Dauer erhalten, der Verkauf wertvoller Gemälde und anderer Kunstgegenstände verhindert und ein seit Jahrzehnten schwelender Rechtsstreit zwischen dem Land und dem Haus für immer ausgeräumt werden? Unter größter Geheimhaltung bereiten das Land und das Haus Baden einen Deal vor, der allen Interessen gerecht werden soll. Die Quadratur des Kreises ist er gleichwohl nicht: Gewissermaßen geopfert werden Teile der Handschriftensammlung der Badischen Bibliothek. Ziel ist es, wie aus bestens unterrichteten Kreisen zu erfahren war, etwa 70 Millionen Euro auf dem freien Markt zu erlösen. Mit bis zu 30 Millionen Euro sollen die finanziellen Altlasten des Hauses Baden bedient werden. Der Rest soll in eine Stiftung Schloss Salem gesteckt werden. […] Seit Jahr und Tag gibt es, anders als im Fall anderer Adelshäuser, zwischen Land und dem Haus Baden unterschiedliche Ansichten über die rechtlich korrekte Besitzzuordnung bedeutender Teile badischer Kunstschätze. Das als strittig eingeschätzte Volumen beläuft sich auf mehrere hundert Millionen Euro. Betroffen davon sind große Teile der Handschriften, aber auch Gemälde, die zum Bestand der Staatlichen Kunsthalle gehören. Um sich über Verkäufe sanieren zu können, soll das Adelshaus dem Land sogar mit einem Prozess gedroht haben. […] Der Rechtsstreit könne zugunsten des Landes ausgehen – aber auch nicht. Wird der Deal wie vorgesehen vertraglich abgewickelt, ist der Rechtsstreit zugunsten des Landes beendet. Alle verbleibenden badischen Kulturgüter gehen in den Besitz des Landes oder der Stiftung über, darunter auch wertvolle Gemälde in der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe (Cranach, Hans Baldung Grien). “Im Einvernehmen wird geregelt, was verkauft wird”. Bibliotheksdirektor Ehrle ist überzeugt: Wenn 70 Millionen Euro erlöst werden, “müssen aus dem vom Haus Baden reklamierten Bestand “alle Spitzenstücke und mehr weg. Die Sammlung wäre zerstört.”
BETTINA WIESELMANN

Zu den genannten Spitzenstuecken:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/blb-geschichte.php

Dort auch die bisherige Lesart der Eigentumsverhaeltnisse: “Die Großherzogliche Hofbibliothek wurde 1872 aus der Hofverwaltung gelöst und dem badischen Innenministerium unterstellt. Durch diese “Verstaatlichung” wurde auch der Aufgabenbereich der neuen Großherzoglichen Hof- und Landesbibliothek erweitert. […] Nach dem Ende der Monarchie (1918) wurde die Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek in Badische Landesbibliothek umbenannt und dem Kultusministerium unterstellt.”

Ich kann mich nicht erinnern, dass anlaesslich des skandaloesen Verkaufs des Kulturguts des Hauses Baden im Jahr 1995 die Zugehoerigkeit von Kulturgut, das sich ausserhalb des in Salem und Baden-Baden und evtl. auf anderen Besitzungen befindlichen Privateigentums des Hauses Baden befindet, als strittig thematisiert wurde. Massgeblich ist insoweit das im Badischen Gesetzesblatt vom 9. April 1919 veroeffentliche Gesetz (das mir jetzt nicht vorliegt).

Angesichts der ungeheuerlichen Aussicht, dass Spitzenstuecke der Badischen Landesbibliothek im Handel landen wird man neben der Erzeugung politischen Drucks auf die Politiker, den dreisten Anspruechen des Hauses Baden nicht nachzugeben, an den Schutz herausragender Einzelstuecke durch das Gesetz gegen Abwanderungen deutschen Kulturgutes und geschlossener Ensembles nach dem baden-wuerttembergischen Denkmalschutzgesetz ins Auge fassen muessen. In der Vergangenheit (Hofbibliothek Donaueschingen, Baden-Auktion 1995 usw.) hat sich das Denkmalamt als zahnloser Tiger erwiesen. Betroffene Wissenschaftler koennten versuchen, unter Berufung auf Art. 5 GG eine Klagebefugnis vor einem Verwaltungsgericht abzuleiten, da Denkmaeler Sachen und Sachgesamtheiten sind, die unter anderem aus wissenschaftlichem Interesse bleibend erhalten werden. Ansonsten steht die Forschung einmal mehr fassungslos da und staunt, was gierige (Ex-)Eigentuemer und willfaehrige Politiker alles zur Disposition stellen koennen.

Gedanken zu Ebay und Archivgut (2)

Wen geht das Thema an?

Uns alle!

Wer ist betroffen?

öffentliche und private Archive
Archivare
Genealogen
Bürger
Verbände und Vereinigungen (VdA, Archivreferentenkonferenz usw.)

Was kann man tun?

Wenn Bürger bei Ebay oder auch in Antiquariatskatalogen “Archivgut” (genuin öffentliches Archivgut oder genuin privates Archivgut von Interesse für öffentliche Archive) sollten sie dem zuständigen Archiv oder den möglicherweise zuständigen Archiven Bescheid geben (am besten auch telefonisch).

Mitsteigern aus besten Absichten (Rettung von Kulturgut für ein öffentliches Archiv) kann für Bürger riskant sein:
* wenn es sich um Diebesgut handelt, kann man womöglich gar nicht rechtmäßiger Eigentümer werden

Außerdem weiss man nie, ob nicht andere aus dem gleichen Beweggrund mitsteigern bzw. ob sich ein Archiv am Bieten beteiligt. Eine solche Konkurrenz zahlt sich nur für den Verkäufer aus, Archive sollten (potentielles) Archivgut natürlich möglichst günstig erhalten.

Ob man gegen nicht öffentlich zugängliche Archive (z.B. Medienarchive) bieten sollte, wenn man weiss, dass diese interessiert sind, muss jeder für sich entscheiden.

Archivverbände sollten gemeinsam mit Genealogenverbänden und eventuell auch Ebay klare Regeln für den Umgang mit Archivgut erarbeiten.

Archive sollten eventuell ein Informationsnetz aufbauen, das Archive über zum Verkauf stehende private Archivalien informiert und Preistreiberei verhindert.

Teil 1: http://archiv.twoday.net/stories/2544153

Gedanken zu Ebay und Archivgut (1)

Was unterscheidet Ebay vom traditionellen Antiquariats- und Autographenhandel?

Auf Ebay tummeln sich Laienverkäufer, die ein Archivale nicht annäherend so professionell beschreiben können wie ein ausgebildeter Antiquar oder Autographenhändler.

Link
ist ein Beispiel für eine Beschreibung, mit der man als Archivar nichts anfängt:
“Gut erhaltenes, 4-seitiges Schriftstück aus dem Jahr 1685 mit drei schwarzen Lacksiegeln.”

Auf den Fotos kann man nichts erkennen, was Provenienz und Ortsbezug angeht.

Weitere Beispiele in der
Kategorie: Antiquitäten & Kunst > Antiquarische Bücher > Antikes & Rares > Frühe Handschriften

Siehe auch:
Kategorie: Sammeln & Seltenes > Büro, Papier & Schreiben > Papier & Dokumente > Dokumente

Man kann also dem Angebot nicht entnehmen
* welches Archiv möglicherweise am Erwerb interessiert wäre
*ob es sich womöglich um Diebesgut handelt.

Ob via Ebay signifikant mehr Diebesgut verkauft wird als über traditionelle Wege, ist mir nicht bekannt.

Es ist durchaus möglich, dass Adels- und andere Privatarchive solche Schriftstücke verkauft haben, abgesehen davon, dass sich Unmengen von solchen Schriftstücken seit jeher legal im Handel befinden, z.B. weil sie genuin aus privater Hand stammen.

In der Regel dürfte es kein böser Wille sein, wenn die Beschreibungen zulänglich ausfallen. Man lese etwa:

” Alter, kulturhistorisch interessanter Brief aus dem Jahre 1675. Da ich nur Bruchstücken wieder geben kann ist es schwer einen zusammenhängenden Bezug zu finden. Bitte den Brief per Foto selber zu lesen. Er stammt aus dem Nachlass eines Pastorenhaushaltes. Vermutlich schon im 17. Jahrhundert abgeheftet und Nummeriert worden, siehe linker Rand. Der Brief ist mit einem Wappenartigen Wasserzeichen versehen und man kann noch gut die Reste des alten Sigelwachses erkennen. Dann gibt es noch einen Stempel der fast durchsichtig ist. Zu erkennen eine Krone. Die Maße betragen: 32cm mal 20cm je 2 Seiten vorn und hinten. Wer Zeit, Geduld und Lust hat und etwas Gutes tun möchte, kann sich ja mit dem Geheimen Staatsarchiv in Verbindung setzen. Alters entsprechend guter Zustand! Für Anmerkungen bin ich dankbar. Der deutschlandweite versicherte Versand beträgt: 4 Euro!”
Link

Teil 2: http://archiv.twoday.net/stories/2544165

Kirchenbücher entfremdet – polnische Genealogen kümmern sich

Stefan Guzy schrieb mir (merci!):

Zum Thema “Kirchenbuchverkauf” gab es im Juni diesen Jahres schonmal
in der Oberschlesienliste Aufregung: Auf einer polnischen
Auktionsplattform sollte auch ein 1736-Kirchenbuch (hat sich später
als Ordensmitgliederbuch herausgestellt) aus einer ehemals deutschen
Gemeinde in Niederschlesien verkauft werden. Die Diskussion, ob
mitzubieten sein und dann das Buch an ein entsprechendes Archiv
abzugeben uferte schnell in das polnische Genealogenforum GenPol aus,
die beschlossen haben, genau diesen Ankaufweg zu gehen. Offenbar ist
es nicht unüblich, daß in Polen historisches Archivgut auf dem Basar
landet, denn es hieß auch von den polnischen Genealogen am 26. Juni
2006: “Es sind noch weiter Kirchenbücher gekauft worden und zwar aus
Dobroszyce – Juliusburg bei Breslau.”

weiter heißt es:

“‘wir retten gemeinsam Pfarrgemeindenbücher'”
Es ist eine Idee, die von den Internetfreunde Genealogen entstanden ist.
Wir haben vor, gemeinsam die Archivbücher abkaufen, scannen und allem
zugänglich machen und die Originale Urbücher dem zuständigen Archiv überlassen.
Das erste Exemplar des so geretteten Urbuches übergeben wir dem Breslauer Erzdiözesearchiv, weil es die Orte der
Breslauer Gemeinde betrifft. (Die Bücher sind in deutscher Schrift).
Wir möchten dem Willensakt allen zeigen, dass die polnischen Sponsorengenealogen gemeinsam aktiv in dem Rettungsakt
der Kultur und des Denkmals zum Wohle der Allgemeinheit unternehmen.”

Dazu ein Ausschnitt aus einer Mail von einem genpol-Forenmitglied, die
damals an die Liste ging:

—-

Die Aktion
“Retten wir gemeinsam die Kirchenbücher”
hat im pl.soc.gen begonnen und ist dann übergegangen in GenPol, der als
“Medien Patron” wie das Herr Waldemar Fronczak aus Lódz bezeichnet hat und der als Lokomotive dieses Projektes gilt. Mit der Realization begonnen hat
Herr Wojciech Jendraszewski aus Gniezno der sich um den Ankauf und Scan gekümmert hat.
Das Finale diese Aktion – die Feierliche Übergabe ans Archiv hat man der Schlesischen Genealogischen Gesellschaft anvertraut.

Hier die Liste der Sponsoren die es ermöglicht haben dieses Buch zu erwerben:
Ewa Rembikowska – Warszawa, Dariusz Stolarski – Turek,
Jerzy Trynkowski – Warszawa, Ewa Vitowec – Traiskirchen,
Andrzej Kuzinski – Warszawa, Krzysztof Kurys – Bystrzyca,
Wojciech Wypych – Gdansk, Marian Smutek – Krosno Obrzanskie,
Waldemar Fronczak – Lódz, Boguslawa Malinowska – Gorzów Slaski,
Krystyna Cieslak – Gliwice, Wojciech Jedraszewski – Gniezno

Im Namen der Schlesischen Genealogischen Gesellschaft in Wroclaw
Grzegorz Mendyka
gmendyka @ http://wp.pl
tel. 71-321 90 44 k.0502 840055

Die Übergabe an das zuständige Archiv wurde feierlich begangen:

http://genealodzy.pl/fotoalbum/thumbnails.php?album=14

Eine Breslauer Zeitung schrieb auch darüber (ich kann leider kein
polnisch):

http://miasta.gazeta.pl/wroclaw/1,37663,3443759.html

Und hier kann man das (ganz hübsch gebundene) Buch sehen:

http://www.genpol.republika.pl/page_1.htm

Kirchenbuch bei Ebay – innerer Monolog

Mich erreichte soeben eine Mail, in der es heisst:

“Ich wende mich an Sie, weil ich gern Ihr Archivalia-Weblog lese und
sonst nicht weiß, wer mir diese Frage beantworten würde. Es würde
meiner persönlichen Einstellung zuwiderlaufen, wenn eine Privatperson Kirchenbücher erwerben kann, die in ein öffentlich zugängliches Archiv gehören. Es soll sich um die Gemeinde Häringen (Hessen) handeln.

Die Auktion findet sich hier:

Link

Die Auktion endet schon in 3 Stunden, derzeit sind 105 Euro für das Kirchenbuch, von dem man nur die Datierung 1806 und die Tatsache erfährt, dass Sterbe- und Geburtsfälle eingetragen wurden. Das Buch wird nur persönlich in Uhldingen-Mühlhofen übergeben.

Eine Gemeinde Häringen gibt es nicht, es könnte sich aber um Heringen (Werra) handeln.

Was tun? Für einen Anruf beim Landeskirchlichen Archiv der Ev. Kirche in Kurhessen-Waldeck ist es zu spät und unter der auf der Website angegebenen Nummer Tel.: (0561) 78876 – 0 meldet sich die Firma Siemens.

Wie ist die Rechtslage? Archivgut kann sehr wohl rechtmäßig im Eigentum von Privatleuten stehen, auch wenn es irgendwann widerrechtlich der Kirchengemeinde entwendet wurde. Die bürherlichrechtliche Eigentumsordnung ist in diesem Punkt höchst unbefriedigend, Spezialisten seien an den Hamburger Stadtsiegel-Fall erinnert.

Denkmalschutzrechtliche oder andere Schutzvorschriften greifen hier leider nicht. Man darf genuines Archivgut verticken, wenn man der rechtmäßige private Eigentümer ist. Kirchengemeinden dürfen das natürlich nicht so ohne weiteres, da könnte die Landeskirche wohl einschreiten.

WENN ich das Buch nun selbst versuche zu ersteigern und es ist gestohlen, wäre ich schon aufgrund dieses Eintrags kein gutgläubiger Erwerber mehr. Ich müsste schauen, ob mir jemand meine Kosten freiwillig ersetzt. Auch wenn es rechtmäßiges Eigentum ist, müsste ich nach Uhldingen fahren oder jemand beauftragen, der das für mich tut und könnte dann potentielle Interessenten (Landeskirchliches Archiv, Kreisarchiv, Staatsarchiv usw.) anbetteln, ob mir jemand meine Auslagen ersetzt. Oder ich könnte es einem Archiv schenken mit dem schönen Gefühl, dass ich wenigstens für den Wert des Stückes eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung einheimsen könnte. Die Uhr tickt …, die Information kam einfach zu spät …

Ist das womöglich ein unzulässiger Artikel bei Ebay? Von Diebesware steht dort nichts, das Gespräch mit dem Telefonsupport kostet 0,59 Euro/Minute (noch eine Viertelstunde erreichbar). Mein Sicherheitsmerkmal als Mitglied habe ich nicht rausgesucht, es muss doch möglich sein, auch als Nichtmitglied Verstöße telefonisch zu melden. In der Warteschleife ertönt ein Ebay-Lied …

Noch 2 Stunden 32 Minuten …immer noch nur 1 Bieter …

Dudeldudel, das ist wohl der “Ausnahmefall”, dass man in eine “kurze” Warteschleife (12 Cent/Minute) gerät …

Soll man dieses englische Ebaylied eigentlich auswendig lernen? Es wird immer wieder wiederholt. Ich warte 8 Minuten und höre es das dritte oder vierte Mal.

Genug! Ich lege auf, da die Chance onehin minimal ist, dass der Support versteht, worum es geht bzw. bereit ist, die Auktion zu stoppen.

Ob die kirchlichen Archive eine Chance hätten, bei Ebay die grundsätzliche Herausnahme von Kirchenbüchern zu erreichen? Ich denke nicht.

Was kann man nur tun?

Lauthals lamentieren, während die Uhr tickt?

Sich über unfähige Archive aufregen, die nicht in der Lage sind, eine flächendeckende kooperative Beobachtung von Ebay-Angeboten auf die Beine zu stellen? Auch bei Angeboten von Handschriften oder Archivalien in traditionellen Auktions- und Antiquariatskatalogen ist es reiner Zufall, ob ein “zuständiges” Archiv etwas davon erfährt.

Noch 2 Stunden 21 Minuten …

Vielleicht handelt es sich um ein Kirchenbuch-Duplikat und ich bleibe auf dem Ding sitzen, wenn ich nun mitbiete?

Vielleicht stammt es gar nicht aus Heringen, sondern irgendwo aus den Ostgebieten, für die sich niemand zuständig glaubt?

Eigentlich will ich weg und kann jetzt nicht mehr die Auktion verfolgen.

Biete ich oder biete ich nicht?

Rette ich deutsches Kulturgut mit heldenhafter Eigeninitiative, die mir womöglich niemand dankt, oder vertraue ich darauf, dass dieser Eintrag und eine Mail ans Kasseler landeskirchliche Archiv und ans Staatsarchiv Marburg schon alles ins Lot bringen wird und irgendwann ein oben angedachtes kooperatives Beobachtungssystem für Archive solche Probleme lösen wird?

“Schönes altes Kirchenbuch,wirklich einmalig.!!!”

“Tolles Buch in dem Sterbe und Geburtsfälle einer Gemeinde niedergeschrieben wurden.Auch Spenden usw.wurden festgehalten.Toller Originaleinband,mit Lederschlaufen zum Zubinden.Absolute Rarität.!!!!Schöne alte Handschriften!!!”

Gibt es irgendeine ethische Vorschrift, die mich als Archivar auch als Privatmann verpflichtet, auch nur einen Cent auzugeben, um archivalisches Kulturgut in Privathand in das Eigentum eines öffentlichen Archivs übergehen zu lassen?

… Noch 2 Stunden …

Wenn ich nicht über diesem Eintrag brüten würde, hätte schon längst jemand, der dies liest, mutiger als ich sein können und sagen: achwas, sch*** auf die gut 100 Euro, das Risiko ist es wert? Aber wenn der Bieter einen noch höheren Betrag aktiviert hat? Sollte man sicherheitshalber 120 Euro oder so bieten?

Aber wie wahrscheinlich ist es, dass ein good guy, der die Interessen der Öffentlichkeit, ausgerechnet jetzt ARCHIVALIA liest und spontan das Gute tut? Genausogut kann ja auch ein bad guy, ein gieriger Händler oder cleverer Ebayverkäufer (so wie mutmaßlich der einzige Bieter), zugreifen und dann ist das Buch womöglich unauffindbar in Privathand verschwunden.

Eine genealogische Mailingliste zu alarmieren – dafür ist es auch zu spät. Angeblich kam die Information ja von der “Oberschlesien-Mailingliste”, da hätten ja nun schon genügend Leute darauf reagieren können. Aber was geht die Oberschlesier Heringen an der Werra an?

Was geht mich Heringen an der Werra an? Ich bin weder Genealoge noch habe ich von dieser Kleinstadt schon zuvor etwas gehört.

… 1 Stunde 54 Minuten …

… 1 Stunde 53 Minuten …

Dem Verkäufer eine Frage stellen. Keine Ahnung, ob der so rasch reagiert. Eher unwahrscheinlich. Und wenn, dann hätte ich das schon vor einer Stunde tun können.

… 1 Stunde 47 Minuten …

Unsere bisherigen Ebay-Einträge ?s=ebay sind eher deprimierend. Allerdings gabs auch einen bescheidenen Erfolg:
?p=30852#comments

Hilft das wirklich weiter? Hier geht es um ein Stück, das gar nicht hinreichend genau identifizierbar ist. Es fehlen alle nötigen Informationen, diese sind in der Kürze der Zeit gar nicht mehr beizubringen.

Was spricht dagegen, dass sich die “zuständigen Stellen” mit dem Käufer des Buchs in Verbindung setzen und dann in aller Ruhe klären, ob das etwas für ein öffentliches Archiv ist?

… 1 Stunde 42 Minuten …

Der Hund wird unruhig. Ich werde meine Siebensachen packen und das einmalige Kirchenbuch seinem ungewissen Schicksal überlassen. Falls ich noch etwas davon erfahre, werde ich es die verehrte Leserschaft wissen lassen.

Update: Gerade ging eine Weiterleitung von Mails aus der Oberschlesien-Mailingliste ein. Am wichtigsten:
Wir haben inzwischen die Kirchenarchivoberrätin der Evangelischen Kirche von
Kurhessen-Waldeck angerufen und sie über den Fund informiert. Sie teilte uns
mit, dass sie davon bereit seit einigen Tagen weiß und sich um die Sache
kümmern würde.
Die Pfarrer der Gemeinde in Heringen waren leider nicht persönlich zu
erreichen.

Bibliothek derer von Fechenbach: des Trauerspiels zweiter Teil

Zu ?p=29519

Am 9. Mai kam bei Hartung und Hartung der zweite Teil der Adelsbibliothek von Fechenbach (untergebracht in Laudenbach) unter den Hammer. Die Suchfunktion auf den Webseiten listet zu “Fechenbach” 241 Treffer auf.

Auszüge aus dem Katalog:

1. Handschriften

11 Fechenbach, F. v. Taegliche Erheiterungen für 1821. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. 1821. 187:235 mm. 743 Bll. Rot Ldr. d. Zt. mit ornament. Rverg., grünem Rsch., goldgepr. Bord. u. Fil. mit kl. Eckpünktchen a. d. Deckeln, Steh- u. Innenkantenverg., hellgrüne Spiegel, Goldschn. In Marmorpapier-Umschl. u. -Schuber.
Schätzpreis: (400,- €)
Einträge zu jedem Tag des Jahres mit histor. Nachrichten aus der ganzen Welt und Erinnerungen an wichtige Gedenktage, mit Sinnsprüchen, Anekdoten, Zitaten, Dialogen, z. B. 23. Januar “1806. Gestorben William Pitt, englischer Staatsminister. Menschliche Tugend gilt mehr, als Werke der Frömigkeit. Verbrechen auf Verbrechen zu haüfen ist das einzige Mittel, die dornigte Straße des Lasters zu pflastern. In einer Gesellschaft sprach man von glücklichen Ehen. Die glücklichste aller Ehen sprach jemandt, war die Vermählung des Dogen zu Vendig mit dem Adriatischen Meere. der König. Schönes Kind! durch welchen Weg kommt man in dein Schlaf Kämerlein? das Mädchen Durch die Kirche, Ihro Majestät.” Die Einträge sind unterschiedlich lang, die einzelnen Tage werden durch weiße Zwischenbll. getrennt. Sorgfältig geschrieben, vereinzelt ist die Tinte leicht durchgeschlagen, kaum fleckig, frisch. Deckel leicht berieben u. mit leichter Kratzspur.

23 (Jäger, Frz. Anton). Briefe über die hohe Rhöne Frankens, in geographisch, topographisch, physisch und historischer Hinsicht. II. Theil. Deutsche Handschrift auf Papier. Um 1800. 215:183 mm. 4 Bll., 258 SS., 2 lavierte Federzeichnungen. Rot Ldr. d. Zt. mit reichster Rverg., Rtit., goldgepr. Deckelbord. mit winzigen Eckfleurons, Stehkantenverg., Goldschn.
Schätzpreis: (400,- €)
Vorlage für die 1803 in Arnstadt u. Rudolstadt in drei Teilen im Druck erschienenen Briefe über die hohe Rhön in geogr.-phys. u. histor. Hinsicht als geschichtliches Werk “für ihre Zeit durchaus nicht ohne Werth” (ADB XIII, 646, auch ausführlich zum fränkischen Historiker Jäger). Die beiden akribisch genauen Federzeichnungen von Jäger, je 115:167 mm, zeigen den Ort “Simmerichshausen am Fuße des Staffelberges” und das “ritterschaeftliche Staedtchen Tann am Fusse des Engelbergs”. Äußerst sorgfältig geschrieben, frisch und sehr schön gebunden. Die auf dem Titel annoncierte spezielle Karte des Rhöngebirges ist in Tl. 1 gebunden (Vgl. H&H Auktion 112, Nr. 27). – Gest. Wappenexlibris “G:C:v.Fechenbach”.

2. Drucke

2038 RECHT. – Relationes variae. Sammelband mit 10 Schriften, u. a. zur Kurpfalz. 1632-1739. 4°. Ldr. d. Zt. mit Rverg.
Schätzpreis: (200,- €)
1. De septemviratv Palatino A divo Ferdinando II… in… Principem Maximilianvm Comitem Palatinum Rheni… Dissertatio (Übertragung der pfälz. Kurwürde). 1632. 1 Bl., 126 SS. – 2. Electoratvs Bavaricvs sive Apologia Christophori Gewoldi de septemviratv adversus Anonymvm. O. O., Dr. u. J. 309 SS. (Fehlt Titelei?). – 3. Summarischer und Aus den Original Actis… gezogner gründlicher Bericht: Wie es mit denen am Keys. Hoff Anno 1641. und 42. angestelten… Tractaten, vber die Pfältzische Chur Würde vnd Lande abgangen. O. O. u. Dr. 1642. 1 Bl., 49 SS. – 4. Außschlag Eines vnpartheylichen Tertii Intervenientis… einstimmige relation, wie alles bey den jüngsten Tractaten in der Chur Pfältzischen Sachen zu Regenspurg und Wien anno 1641. vnd 1642 ergangen… O. O., Dr. u. J. 18 Bll. – 5. Kemmerich, Dieter Herm. Meditatio jvridica qva discvrsvs… de jvre haereditario avt fevdi svccessorio. Jena 1739. 55 SS. – 6. Zehner, Gg. Frdr. Discvrsvs de jvre haereditario avt fevdi-svccessorio… praes. Joh. Casp. Barthel. Würzburg 1737. 20 SS. – 7. Syllabvs consultationvm. O. O., Dr. u. J. 138 SS. (10 Abschnitte meist zum Kriegsrecht). – 8. Amnestia Britannica. Oxford 1643. 16 SS. – 9. Epistola Studiosi Oxoniensi ad mercatorem Lundinensem patruum, statum controversiae hodie – Anglicae strictim designans. 1643. 11 Bll. – 10. Copia eines nachdenklichen Schreibens… 1634 so vber deren an dem Hertzogen von Fridland vnd andern Cavallieren verübten Mordthat. O. O., Dr. u. J. 2 Bll. – 11. Mandatvm arresti sine clavsvla. Wachter contra Baßel. Speyer, Balthasar, 1646. 11 SS. – 12. In Vormundschafft-Sachen Der… Frawen Eleonoren Marien, Hertzogin zu Mechelnburg, Gebornen zu Anhalt… Wider das Schwerinische zu Regenspurg außgesprengte Memorial… 1641. 12 Bll., 184 SS. – 13. Beylagen sub numeris. Nr. I. Ferdinand der Ander… Nr. II. Ferdinand der Dritte… O. O., Dr. u. J. (1641). 84 SS. – Tls. gebräunt. Gestoch. Wappenexlibris “G:C:v.Fechenbach”, Tit. mit hs. Besitzverm. “J.P.C.A. Baron de Fechenbach”. Kanten u. Kap. tls. wurmstichig.

1480 EINBÄNDE. – Wappeneinbände. 2 rote Maroquinbde. um 1800 mit Rverg., goldgepr. Bord. u. Fil., goldgepr. Wappen in Ziergirlanden a. d. Vorderd., gekröntes, verschlungenes Monogr. “GC”, ebenf. in Ziergirlanden, Stehkantenfil., Buntpapiervors., Goldschn. 8°.
Schätzpreis: (200,- €)
Gering fleckig, minim. berieben, Schöne Fechenbach’sche Wappeneinbände. – Inhalt: 1. Feder, Mich. Die Freunde Jesus in fünf Fasten-Predigten dargest., nebt einigen Fest-Predigten. Würzburg 1797. 94 SS., 1 Bl. – 2. Derselbe. Sylloge Psalmorum Davidicorum a Ferrichio Ragusino. Ebenda 1802. 2 Bll., 94 SS., 1 Bl. Beide mit kl. gestoch. Wappenexlibris “G:C:v.Fechenbach”.

Büdinger Archiv zugesperrt

In der Frankfurter Rundschau vom 23. März 2006 erschien ein Beitrag, der sich auf
http://archiv.twoday.net/stories/692500
bezieht und mir erst jetzt bekannt wurde.

Fürstenhaus wirft Schätze auf den Markt ;
Finanziell klamme Büdinger Schlossherren verkaufen wertvolle Handschriften an Privatsammler / Gericht droht mit Verlagerung des Archivs

VON ANITA STRECKER (BÜDINGEN)

Zu. Verrammelt. Unzugänglich. Vor dem Tor des Büdinger Schlosses hilft auch kein “Sesam, öffne dich!” mehr. 1,1 Kilometer an historischen Dokumenten – unschätzbare Kostbarkeiten für Historiker und Heimatforscher – liegen seit fast vier Jahren verschlossen im alten Brauhaus des Schlosses, weitere 500 Meter lagern im Bandhaus aus dem 16. Jahrhundert, das vom Alter gezeichnet im Herzen Büdingens steht. Das Gedächtnis von 60 Ortschaften zwischen Büdingen und Gelnhausen, Wächtersbach, Birstein und Meerholz ist weggesperrt. 2002 hat der überschuldete Schlossherr Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Generalbevollmächtigter seines ältesten Sohnes und eigentlichen Fürsten, Casimir-Alexander, den letzten hauptamtlichen Hüter des “Fürstlich und Gräflich Ysenburgischen Gesamtarchivs” aus Geldnot in den vorzeitigen Ruhestand geschickt – und das Archiv kurzerhand zugesperrt.

“Ein Skandal”, sagt der Regionalhistoriker Christian Vogel aus Niddatal. Denn was ist, dürfte rein rechtlich nicht sein. Das Gesamtarchiv ist Eigentum einer 1930 gegründeten Stiftung, die als Rechtsnachfolgerin des abgeschafften Fideikommiss aus Feudalzeit Kulturgüter in Adelshand als “unveräußerlich” bewahrt und festlegt, dass das Archiv für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt.

Dass das Recht in Büdingen seit Jahren mit Füßen getreten wird, sieht nicht nur Vogel so. “Die Ysenburger Stiftung ist unser Sorgenkind”, sagt Gerhard Knauf, Vorsitzender Richter des Senats Fideikommisse in Kassel, der zum Oberlandesgericht Frankfurt gehört. Als staatliche Aufsicht wacht das Gericht über die Stiftungen der hessischen Adelsfamilien, auf dass historisch wichtige Kulturgüter erhalten bleiben. “Wir haben unsere Probleme damit, dass das Archiv so lange zu ist.” Seit Monaten stünden der Senat, das Ministerium für Kunst und Kultur und Wolfgang Ernst zu Ysenburg-Büdingen deswegen in Gesprächen. “Ich hoffe, dass sich das Problem alsbald gut regeln lässt.” Wie, lässt Knauf offen: “Ich will die Verhandlungen nicht gefährden.”

Historiker Vogel treibt noch eine andere Sorge um: Was geschlossen ist, kann nicht kontrolliert werden, und niemand weiß, welche Schätze das Archiv tatsächlich birgt. Oder: noch birgt. Es ist zwar bekannt, dass alle offiziellen Unterlagen aus Büdingen, Wächtersbach und Meerholz dort lagern. “Aber es gibt keine vollständigen Inventarlisten”, beklagt auch Klaus-Dieter Rack vom Staatsarchiv in Darmstadt. Und kaum Findbücher, die bei der Spurensuche helfen könnten. “Das Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut”, schlägt der Historiker Klaus Graf vom Aachener Hochschularchiv seit Monaten schon via Internet Alarm. Tatsächlich sind erste spektakuläre Verkäufe publik geworden. Ob die Raritäten jedoch aus dem Archiv stammten oder – ganz legal – aus der Schlossbibliothek, die frei verfügbares Eigentum der Fürstenfamilie ist, darüber streiten sich die Experten.

Leider hat wurde per Gerichtsbeschluss festgestellt, dass die veräußerte Fragmentensammlung Bibliotheksgut darstellt, obwohl sie zuletzt eindeutig als Archivgut galt.

Schillerndstes Streitobjekt ist die reich bebilderte Passionsgeschichte des Franziskanertheologen Johannes von Zazenhausen von 1464, die das Hamburger Auktionshaus Jörn Günter zum unbekanntem Preis von Wolfgang Ernst in Büdingen erstand und für 635 000 Euro an einen privaten Sammler verkaufte. Das Traktat soll einst als Geschenk in das fürstliche Gesamtarchiv gelangt sein. Laut Graf hätte es somit “zweifellos” unter dem Schutz des Bundes-Kulturgutschutzgesetzes gestanden und nicht einfach verkauft werden dürfen. Jetzt ruht die einzige mit Buchmalerei versehene Handschrift im Tresor eines Privatsammlers.

“Zweifellos” hatte ich nicht behauptet. Die Beschreibung des Stücks hat es als Teil des Gesamtarchivs bezeichnet und dieses steht zweifelsohne unter dem besagten Schutz.

Sorge um Liederhandschrift

Die Historikersorgen sich auch darum, dass Teile der kostbaren Schönrainer Liederhandschrift aus der Zeit um 1330 alsbald in Privathänden landen könnten. Laut Urteil der Fideikommiss-Gerichtes stammen auch diese Liedüberlieferungen aus dem frei verkäuflichen Bibliotheksbestand. Doch die Blätter sind so rar, sagt Konrad Wiedemann, Leiter der Handschriftenabteilung der Landesbibliothek Kassel, dass sie aus wissenschaftlicher Sicht kostbarer sind als eine Gutenbergbibel, die für zehn Millionen Euro gehandelt wird. “Von der Gutenbergbibel sind 48 Exemplare bekannt. Einige Blätter der Liederhandschrift gibt es nur ein einziges Mal. Es wäre ein herber Verlust, wenn die Wissenschaft keinen Zugriff mehr darauf hätte.” Noch ist die Handschrift auf dem Markt und Wiedemann hofft, dass am Ende eine öffentliche Sammlung zum Zug kommt.

Ob die Fürstenfamilie weitere bedeutsame Stücke verkauft hat oder Archivbestände in die Bibliothek verschoben wurden und nun frei verkäuflich sind, bleibt Spekulation. Heimatforscher Vogel sieht deshalb “schleunigst” das Land in der Pflicht, ähnlich wie beim Verkauf des Erbacher Schlosses einzugreifen, um “einzigartiges Kulturgut” zu retten. Doch das Land weist jede Zuständigkeit zurück. Die Archivbestände seien Eigentum der Familien-Stiftung, sagt Ulrich Adolphs, Sprecher des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die Aufsicht liege allein beim Fideikommiss-Gericht.

“Ob heimlich Dinge aus dem Archiv verkauft wurden, spielt im Streit bisher keine Rolle”, sagt Richter Knauf. “Uns geht es darum, dass das Archiv wieder zugänglich gemacht wird.” Das Angebot des Hessischen Staatsarchivs in Darmstadt, das Archiv in Obhut zu nehmen, lehnte der Schlossherr ab. Ebenso den Vorschlag des Wetteraukreises, das Archiv der überschuldeten Familie als Kreisarchiv zu übernehmen. Dennoch wird er sich mit dem Gericht einigen müssen: “Wir werden aufsichtsrechtlich alles Erforderliche tun, um die Archivbestände zu sichern”, sagt Knauf. Notfalls werde die Verlagerung der Sammlung angeordnet, was bisher aus Rücksicht auf die leere Kasse der Fürstenfamilie unterblieb. “Die Stiftung müsste die Kosten des Umzugs tragen.”

Bandhaus steht zum Verkauf

Ein Umzug, zumindest der Archivteile aus dem Bandhaus, könnte jedoch schneller kommen, als den Ysenburgern lieb sein kann. Die FR-Information, dass der Fürst das alte Herrenhaus samt Bandhaus im Internet für 950 000 Euro feilbieten lässt, hat Richter Knauf alarmiert. “Das ist ein Anlass, sofort einzuschreiten. Notfalls werden wir die Sammlung sicherstellen.”

Sicher sind die Dokumente im Bandhaus bisher nicht, sagt Historiker Vogel. “Da könnte jeder einsteigen.” Ob das Haus bei Regen dicht hält, bezweifelt er gleichfalls. Auch der Darmstädter Archivleiter Friedrich Battenberg wies das Land bereits vor anderthalb Jahren auf die unbefriedigende Lagerung der Büdinger Schätze hin. Das Ministerium wiegelt ab: “Das Brauhaus sieht von außen zwar baufällig aus, drinnen liegen die Archivbestände aber sicher in einem Betonbunker”, referiert Ministeriumssprecher Adolphs das Ergebnis eines Ortstermins von Vertretern des Landes sowie des Fideikommiss-Senats. “Die Leute haben sich das Brauhaus angesehen und danach im Schloss Tee getrunken”, spottet Vogel. “Das Bandhaus hat niemand angeschaut.”

Für den Historiker ist es “mehr als mysteriös”, weshalb das Gericht bei den Büdingern so lange still hält. Und das Ministerium regelrecht abtaucht: “Die Fürstenfamilie muss einen sehr guten Stand im Land haben.” Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Schwiegersohn des Ex-Schatzmeisters der Hessen-CDU, Prinz Casimir zu Sayn-Wittgenstein, schweigt. Kein Kommentar, heißt es auf FR-Anfrage. Einer, der Näheres weiß – nicht zuletzt, weil er als einziger neben dem Fürsten die Archiv-Schlüssel besitzt – mag gleichfalls nichts sagen: Peter Decker, der letzte Archivar. Nach seiner Entlassung habe er sich noch ins Zeug gelegt, den “Sesam Archiv” zu öffnen, sagen Leute, die ihn kennen, inzwischen habe er sich aber offenbar mit dem Fürsten arrangiert. Decker: “Ich bin dem Fürstenhaus gegenüber loyal.”

Ein gut recherchierter Artikel, der Klartext spricht! Einmal mehr zahlen Wissenschaftler die Zeche, wenn der Staat beim skandalösen Treiben der Büdinger wegguckt. Das Fideikommissgericht hat die Pflicht, auch die Zugänglichkeit des Archivs sicherzustellen. Nicht von ungefähr sind die Vorschriften des Fideikommissrechts der einzige im deutschen Recht gewährte Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in Privatarchive. Denkmalschutzgesetze mögen zwar den Erhalt garantieren, aber können nicht den Zugang für die Forschung regeln. Wenn ein namhafter Funktionär des Archivwesens wie Norbert Reimann durch die Lande zieht mit Artikeln, jegliche Eingriffe in die Rechte privater Archiveigentümer seien Nazi-Erbe, ist das nur ein weiteres Zeugnis der unseligen Kumpanei zwischen Staat und Eigentümern zulasten der Wissenschaft.

Privilegienbuch der Stadt Komotau von 1602 bei Ebay zum Verkauf

Unter
Link

wird im Moment noch bei Ebay ein Privilegienbuch der Stadt Komotau von einem Leipziger Auktionator zum Verkauf angeboten; Auktionsschluss ist der 9.12., 22:01:47 MEZ (Artikelnummer: 6584284508).

Wie sich aus beigefügten Digitalfotografien ergibt, wurde das Privilegienbuch 1602 vom damaligen Stadtschreiber Johann Sandel angelegt, müsste demnach also in amtlichem Auftrag angefertigt worden und dementsprechend als Archivgut der Stadt Komotau aufzufassen sein. Über den Inhalt, d.h. die in das Buch aufgenommenen Abschriften von Urkunden, orientiert die Beschreibung des Verkäufers bei Ebay. Angaben, weshalb das Privilegienbuch nicht als Archivgut der Stadt Komotau einzustufen sei, konnte ich der Artikelbeschreibung nicht entnehmen.

Ich habe per E-Mail das Kreisarchiv Komotau (als jetzt zuständiges Archiv für die Stadt Komotau) sowie das Bezirksarchiv Leitmeritz (als vorgesetzte Dienststelle) über die Auktion verständigt; bisher ist mir keine Reaktion von dort bekannt geworden. An Ebay habe ich gestern abend ebenfalls geschrieben, bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.

Mir ist nicht bekannt, ob das – zum 01.01.2005 novellierte – tschechische Archivgesetz die Veräußerung von öffentlichem Archivgut untersagt, wie dies etwa das Sächsische Archivgesetz (in § 8 Abs. 4) tut.

Die Auktion endet wie gesagt bereits am Freitag abend.

Archivalien derer von Fechenbach werden verscherbelt

1969 erwarb der Freistaat Bayern das Adelsarchiv der 1907 erloschenen Freiherren von Fechenbach zu Laudenbach (Lkr. Miltenberg). Hatto Kallfelz erstellte den ersten Band eines gedruckten Findbuchs und veröffentlichte Weiteres zur Familie. Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiherren_von_Fechenbach

Bei Hartung & Hartung (Auktion 112) kommt ein Teil der Adelsbibliothek von Fechenbach im November zur Versteigerung. Siehe
http://log.netbib.de/archives/2005/10/25/frankische-adelsbibliothek-von-fechenbach-wird-verscherbelt

“Catalogus Bibliothecae Principalis Georgio-Carolinae.
Verzeichniß der seinen hochfürstl. Gnaden Georg Karl privat
eigenthümlichen Druck- und Handschriften, Landkarten,
Risse, Kupferstiche und Gepräge, nach wissensch. Ordnung
verf. v. Adam M. Köl, gnädigst ernanntem
Privat-Bibliothekar. Würzburg 1795. Handschrift auf Papier.
3 Bde. Ca. 35 : 22 cm. 457 SS., 65 w. Bll.; 358 SS., 20 w.
Bll.; 272 SS., 36 w. Bll. Hldr. d. Zt. mit Rverg. u. 2
farb. Rsch.
Schätzpreis: (300,- €)
Sorgfältig geführter Katalog der Bibliothek des
Würzburger Bischofs, später auf Schloß Laudenbach. Bis ca.
1900 als Supplement fragmentarisch fortgeführt. – Die
schönen Einbände mit Gebrauchsspuren.
Teile der Bibliothek werden in dieser Versteigerung
angeboten.”

http://www.hartung-hartung.com

Das liest man bei Nr. 83 der Auktion 112 (8./10. Nov. 2005)
bei Hartung & Hartung.

Es ist unerträglich, dass wieder einmal eine wertvolle
Adelsbibliothek ohne hinreichende Dokumentation in alle
Winde zerstreut wird, während man sonst schon mal dem
Hufnagel im niedersächsischen Waldboden die Fürsorge
staatlicher Eingriffsverwaltung angedeihen lässt (siehe das
Urteil des OVG Lüneburg vom 7.2.1994, NJW 1994, S. 2636). Die
Bibliothek, von der das genannte dreibändige
Verzeichnis womöglich unzugänglich in Privatbesitz
landet, sehe ich als schützenswerte, als Ensemble zu
erhaltende Geschichtsquelle und Kulturdenkmal an.

Aus archivischer Sicht kann kein Zweifel daran besten, dass die im folgenden erwähnten Huldigungsschriften zum “dienstlichen” Nachlass des letzten Würzburger Fürstbischofs gehören und als Archivalien anzusehen sind, die eben aufgrund ihrer dekorativen Ausstattung in der Bibliothek gelandet sind.

Teilweise werden sie gar nicht aufgrund ihres inhaltlichen Werts, sondern aufgrund der hübschen Umschläge im Katalog aufgelistet.

Auszüge aus dem Katalog:

14 Erklärung der Stammtafel des Hochfreyherrlichen Geschlechts von Fechenbach. Zusammengetragen von S. Deutsche Handschrift auf Papier. 1797. 210:180 mm. 93, 3 w. Bll. Mit 2 Federzeichnungen (Titel u. Grabstein mit Wappen). Braun Ldr. d. Zt. m. reicher Rverg.
Schätzpreis: (200,- €)
Nach einer schönen Titelzeichnung und einer kurzen Erklärung folgen die Lebensdaten der Mitglieder, schließend mit “No. 171. Sophia von Fechenbach eine Tochter Ludwig Christian von Fechenbach Nro. 162.” Meistens sind ergänzende Zusätze aus der Folgezeit bis ca. 1840 angebracht, wie Geburts- u. Sterbedaten, Ehen, Kinder, Heiraten etc. – Einband beschabt u. etwas fleckig, Vordergelenk unten defekt, wurmstichig.

1132 Würzburg. – Dankgedicht für Georg Karl Fürstbischof von Würzburg, von den Gemeinden Poppenkauer und Rothhaußen. Druck auf Seide. 1796. Fol. 1 w., 3 Bll. Rosa Seide d. Zt. mit Deckelverg.
Schätzpreis: (160,- €)
Das le. Bl. enthält ein Verzeichnis der Einwohner beider Gemeinden.

21 Goldpapier. 10 Huldigungsschriften für Bischof Georg Karl v. Fechenbach, Bischof v. Würzburg. Deutsche Handschriften auf Papier. 1795-1800.

1826 Papier. – Goldpapierumschläge zu 6 Huldigungsschriften für Fürstbischof Georg Karl v. Fechenbach u. a. Würzburg 1795 – 1802. Fol. (33:21 bis 39:25 cm). Brosch. d. Zt.
Schätzpreis: (360,- €)
Eine Schrift ist zweimal, eine andere dreimal vorhanden. Dabei eine Schrift der Israelitischen Kultusgemeine in Heydingsfeld, 4 SS.

76 Glückwunsch zum Namensfeste von Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof von Würzburg. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg ca. 1800). 360:214 mm. 6 Bll. jede Seite von aquarellierter Blumenbordüre in Gold u. Farben eingefaßt. Goldpapierumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (120,- €)
Ausgestellt von Josepha Bernardin und Jörg Karl Bernard “Sohn des verlebten Bayerischen Hofsprachmeisters”.

77 Würzburg. – v. Fechenbach. – Glückwunschverse des Ludwig Veit Dietrich Pfau, Cantor im Stift Haug, für Bischof Franz Ludwig v. Erthal. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg) 1779. 350:210 mm. 7, 1 w. Bll., jede Seite reich mit ornam. u. figürl. Zierwerk ausgemalt. Goldpapierumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (300,- €)
Besonders aufwändig ausgestattete Huldigungsschrift. Vorzüglich erhalten.

78 Gratulationsgedicht des Metzgermeisters Söhnlein Lorenz Wahling für Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof von Würzburg. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg 1795). 4 Bll. mit blgr. Wappenmalerei in Farben.

79 Würzburg. – v. Fechenbach. – Huldigung der Maria Theresia Plandin für Karl Georg v. Fechenbach, Fürstbischof v. Würzburg. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg 1795). 350:205 mm. 6 Bll., am Anfang das in Samt und bemalter Seide u. Goldstickerei applizierte Wappen des Fürstbischofs. Goldpapierumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (120,- €)
Ungewöhnlich das 13,5 cm hohe, applizierte Wappen.

80 Huldigung eines Walling für Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof v. Würzburg zu seiner Wahl. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg 1795). 344:214 mm. 4 Bll. mit blgr. Wappenmalerei in Farben.

81 Huldigungsschriften für die Bischöfe Georg Karl Frh. v. Fechenbach (3) u. Karl Theodor Frh. v. Dalberg (2). Dt. u. lat. Handschriften auf Papier. 1796 u. o. J. 8° u. 4°. Seidenbd. u. Buntpapierumschl. d. Zt.

82 Judenschaft von Veitshöchheim. Huldigungschrift für Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof von Würzburg. Deutsche Handschrift auf Pergament. (Würzburg 1795).

84 Gravel, Joh. P. v. Zwei Huldigungsschriften für den Würzburger Bischof. Deutsche Handschrift auf Papier. (1796). 345:21 mm. 3 Bll. mit Wappen, 1 Vign. u. aquarell. Schlußstück. Goldbrokatumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (200,- €)
Als Umschlag wurde ein ganzer Bogen mit Rändern eines Goldbrokatpapiers verwendet (nicht bei Hämmerle), mit Sign. “Augsp. bey (Munck unleserlich) 22 C.P.S.C.M.”, zierliche Ornamente mit kl. Blüten und Blättern, Golddruck auf blaugrauem Papier.

85 Lobgesang und Segen des Rabi Löw, Landrabiner zu Würzburg anläßlich e. Audienz. Hebräische u. deutsche Handschrift auf Papier. Würzburg 1783. 323:206 mm. 3 SS. Goldpapierumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (200,- €)
Sorgfältig geschrieben. – Beiliegt: Israelitische Gemeinde in Heydingsfeld. Huldigung für Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof v. Würzburg. (Würzburg 1795). Fol. 2 Bll. Rosa Seide d. Zt. m. Goldpapierspiegel.

1823 Huldigungsschriften, meist für Georg Karl Frh. v. Fechenbach, Bischof v. Würzburg. 22 Hefte. 1789 – 1806. 4° (21) u. 8° (1). 4 Seidenbde. d. Zt., 11 Goldpapiere, 2 Glanzpapiere.
Schätzpreis: (180,- €)
Einige mit gestoch. Exlibris “G. C. v. Fechenbach”. Ein Goldpapierumschlag fleckig, sonst alle gut bis vorzüglich erhalten

1497 Einbände. – Seidenbände zu 7 Huldigungsschriften (5 verschiedene) für Georg Karl v. Fechenbach, Bischof von Würzburg. 1795-1800. Fol.
Schätzpreis: (240,- €)
3 weinrot, 3 rosa, 1 weiß; 5 mit schönen bunten Kattunpapier-Vorsätzen. Ein Rücken etwas schadhaft, teils mit ganz leichten Lichträndern.
Beiliegen: Eine Huldigungsschrift für Adam Friedrich Bischof v. Würzburg, 1767; in rotem Samtbd. d.Zt. mit Spiegel aus grün gemustertem Bronzefirnispapier; eine weitere in blauem Umschl. d.Zt. Fol.

1814 PAPIER. – Brokatpapier. 1 Bogen Goldbrokatpapier auf orangefarbenem Grund. Ca. 1780. Blattgr. 325:400 mm.
Schätzpreis: (200,- €)
Reicher Akanthus, beiderseits halb unten in ein Füllhorn endend; als Mittelstück ein großer Früchtekorb, von zwei Schlangen flankiert, ferner Fruchtgehänge; beide Halbseiten gegenseitig korrespondierend (Haemmerle Nr. 578, anonym). – Als Umschlag verwendet, jedoch kaum beschnitten u. sehr frisch. – Inhalt: Ode qua reverend. ac cel. domino dom. Georgio Carolo… episcopo eccles. Wirceburg. ex antiqu. et illustr. lib. bar. de Fechenbach prosapia. (Würzbg.), Nittribit, ca. 1795. 4 Bll.

27 Jäger, Frz. Anton. Briefe über die hohe Rhöne Frankens in geogr., topogr., physisch und histor. Hinsicht. I. Th. (von 3). Deutsche Handschrift auf Papier. Um 1800. 210 : 175 mm. 10 Bll., 395 SS., 3 gefalt. Tuschaquarelle v. Verf. Rot Ldr. d. Zt. m. reicher Rverg., verg. Deckel- u. Stehkantenfileten, Goldschnitt.
Schätzpreis: (300,- €)
Vorlage für Tl. 1 der 1803 in Arnstadt u. Rudolstadt (in 3 Tln.) im Druck erschienenen “Briefe über die hohe Rhön in geograph.-phys. u. histor. Hinsicht”, als geschichtliches Werk “für ihre Zeit durchaus nicht ohne Werth” (ADB XIII, 646; auch ausführl. zum fränkischen Historiker J.). Sehr sorgfältig geschrieben, dem Bischof von Würzburg G. C. v. Fechenbach gewidmet u. mit dessen Exlibris. Die Falttaf. zeigen eine Karte des Rhöngebirges, die Steinwand und den Marktflecken Hilders mit der Ruine des Auersberger Schlosses. – Vorzüglich erhalten, in einem sehr schönen, wohlerhaltenen Einband.

2222 Bestelmeier, G(g.) H(ier.). Magazin von verschiedenen Kunst- und andern nützlichen Sachen, zur lehrreichen und angenehmen Unterhaltung der Jugend, als auch für Liebhaber der Künste und Wissenschaften, welche Stücke meist vorräthig zu finden… Neue verb. Aufl. Nbg., beim Hrsg., ca. 1820. Qu.-4°. Tit., 32 SS., 80 (st. 84) Kupfertaf. mit ca. 1350 Abb. Grün Pp. d. Zt. mit mont. gest. illustr. Vorderdeckelschild.
Schätzpreis: (2.400,- €)
Vgl. GV XIV, 77, 188 (N. A. 1823 mit 1350 Abb.) u. Rammensee S. 155 (Anh. Spielzeugkataloge; erste ? Ausg. 1798 mit 64 SS.). – Seltener umfangreicher und besonders reich illustrierter Lagerkatalog der Nürnberger Firma Bestelmeier. […] – Beiliegt: 1. Bestelmeier, G. H. Ausgefülltes Rechnungsformular in Lithogr. Nbg. 1843. 4°. – 2. Verzeichniss von neuen Spielsachen von G. H. Bestelmeier in Nürnberg. Dt. Hs. auf Papier. Um 1840. 4°. 2 Bll., davon 3 SS. beschrieben. – 3. Preisliste, vorgedruckt (die Sparte der Preise leer, zum Selbstausfüllen) von 119 Spielen der Firma Bestelmeier ? O. O. ca. 1825. 1 Bl. 55×22 cm. Mehrf. gefaltet. – 4. Mumm, Peter Arnold. Frachtbrief, ausgefülltes Formular, zollamtl. gelaufen, Ffm. 1843, 22:28 cm, 2fach gef., betr. Lieferg. von 2 Körben ausländischen Wein à 50 Bout.(eillen)… an Baron v. Fechenbach-Laudenbach, Königl. Bair. Kämmerer, Aschaffenburg.

4514 GEDENKBLATT. – Franz II. Dt. Kaiser. “Deutschlands Fürsten-Tempel”. Gedenkblatt zur Wahl u. Krönung zum Kaiser v. Österreich (Franz. I.) am 14. Juli 1792. Kupferst. in Punktiermanier, in Braun, auf gekreidetem Papier. 1792. Gr.-Fol.
Schätzpreis: (200,- €)
In der Mitte der Fürstentempel mit dem Porträt Franz II. auf e. Sockel, flankiert v. Friedrich Wilhelm II. Kg. v. Preussen u. Georg II. Kg. v. England sowie den 6 Kurfürsten (Porträtmedaillons an den Tempelsäulen). An den Seiten, vor großen Laubbäumen zwei Obelisken mit den Porträts u. Namen der 1. bis 3. Wahlbotschafter der Kurfürsten: Fechenbach, Walderdorf, Oettingen-Baldern, Oberndorff, Schönberg, Sacken, Beulwitz etc. Im Vordergrund allegor. Figuren, rechts eine am Boden liegende Sanduhr. Über allem schwebt das Auge Gottes. Schönes Blatt. – Außerhalb der Darstellung stellenw. angestaubt, unt. leicht wasserfleckig, kl. Schabstellen. Im Bildteil vereinzelt minimaler Bildverlust durch kl. Kratzer bzw. Silberfischfraß. Kl. Randeinriß unten.

4615 84 Porträts, darunter viele Mainzer Gelehrte, Theologen, berühmte Bürger der Stadt. 84 Kupferst. (dabei einige Schabkunstbll.). 17. Jhdt. bis ca. 1810. 8° bis Fol. […] Beiliegt: 1. “Pinacotheca Moguntina”. Hs. Verzeichnis (18 Bll.) Ende 18. Jhdts. e. Portr.-Sammlung (aber nicht dieser) mit teils detaillierter Beschreibung der Portr. sowie 2 spätere Verz. v. versch. Händen.

2085 Nibelungen Noth, Der. Bearb. v. G. Pfizer. Stgt. u. Tüb., Cotta, 1843. 4°. 4 Bll. inkl. Holzst.-Tit., 428 SS., 1 (st. 2) Bl., mit viel. (9 ganzs.) Holzst. nach E. Neureuther u. J. Schnorr v. Carolsfeld. Rot Hmaroquin mit Rücken- u. Stehkantenverg., Deckelfil., reicher Deckelblindpräg., eingelegtem umkränztem Widmungsfeld auf d. Vorderdeckel, weiß Rsch., Goldschn.
Schätzpreis: (100,- €)
Rümann 1449. – Wie meist ohne das bei Rümann angegebene Anzeigenbl. am Schluß. Etwas braunfl., Tit. stärker, vereinzelte Wasserfl. Alle Holzschn. mit einem rosa Seidenpapier versehen. In einen aufwendigen Widmungseinbd. gebunden: in der Mitte des Vorderdeckels ein blaues Oval, v. einem auf Pappe aufgelegten Laub- u. Blütenkranz aus Papier umgeben, mit folgender Inschrift: “Seinem Wohltäter / Herrn Fr. Frhn. v. Fechenbach / Herr der Herrschaften Sommerau / aus Dankbarkeit gewidmet / von / Wilh. Diezfelbinger”.

6 Notitia de Seditione Rusticorum Anno MDXXV. Lat. u. deutsche Handschrift auf Papier. Ca. 1730. 1 Bl., 159 num. SS., 29 Bll. 200 : 160 mm. Ldr. d. Zt.
Schätzpreis: (300,- €)
S.1: Ex Tomo XIX. Annalium Ecclesiasticorum Abrahami B Zovij. S.7: Die Zwölf Articul der Bawerschaft Jn der Uffruhr Anno 1525. Palmarum. Es folgen ausführliche Nachrichten über den Bauernkrieg in Unterfranken und Hessen (Amorbach, Erbach, Miltenberg, Aschaffenburg etc.). – Aus Besitz der Frh. v. Fechenbach mit deren eingeklebtem Wappen im Vorderdeckel. Einband stärker berieben, Kapitale defekt.

50 Regensburg. – – Von der Statt Regenspurg. Deutsche Handschrift auf Papier. Anfang des 17. Jhdts. 215 : 168 mm. Pp. d. Zt.
Schätzpreis: (300,- €)
Sehr sorgfältig und gut leserlich geschriebene Chronik. Nach kurzer Erwähnung der Frühzeit, Bau der steinernen Bücke etc., beginnt eine detailliertere Schilderung der Ereignisse mit Beginn des 16. Jhdts. Breiten Raum nimmt die Religion ein. Mit 1609 schließt die Handschrift. – Auf dem ersten und dem letzten Bl. der eh. Namenszug eines “Bar von Hahn”, der vielleicht der Schreiber ist. Bei Beginn des Textes alter Besitzvermerk “J.P.C.A. B(aron) de Fechenbach”. Rücken fehlt.

57 Stammbuch. – v. Eyb. – Stammbuch der Marie Josephe Elisabethe von Eyb. Handschrift auf Pergament (18 Bll.) und Papier (18 Bll.). 1694-1700. Ca. 13:19 cm. Mit 36 Wappenmalereien. Ldr. d. Zt. m. Rverg.
Schätzpreis: (2.000,- €)
Das Stammbuch enthält fast ausschließlich Einträge von Angehörigen des Adels: Berlepsch (2), Bernhausen, Castell, Eckartsberg, Eyb (3), Falkenstein, Frankenstein, Freyberg, Fürstenberg, Fugger, Gumppenberg, Haxthausen, Leonrodt, Muggenthal, Prasberg (4), Sandizell, Seinsheim, Stauffenberg, Stein (3), Stüben u.a. Die Malereien, vor allem diejenigen auf Pergament, stammen von einem höchst qualifizierten Wappenmaler. Dazwischen ist ein Blatt von 1802 (Stöcker) eingefügt.
Vorzüglich erhalten. Einband leicht berieben. Ein weisses Bl. am Anfang trägt in Schrift aus dem Anfang des 19. Jahrh. den Namen “Baron de Fechenbach”.

493 Werth, Johann von. Biographisches. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. Ca. 1850. 208:175 mm. 82 SS. Rot Pp. d. Zt. mit goldgepr. Fil. u. Eckfleurons, goldgepr. Tit., Goldschn.
Schätzpreis: (80,- €)
Sorgfältige, gleichmäßige Handschrift über das Leben des Generals, am Schluß von anderer Hand eine Widmung “… Seinem Freunde Carl Freiherr von Fechenbach Lieutenant bei Herzog von Leuchtenberg Chevaux-legers No. 6…”.

Spitalarchivale im Handel

O. A
Verordnung in deren vereinbarten beiden Spitälern ad St. Catharinam et ad S. Elisabetham.
32,5 x 21 cm. 56 n.n.S. Mod. Hprgt. Deckel mit altem Kleisterpapierbezug.

Deutsche Handschrift auf Papier. Nürnberg – Bamberg ? um 1850. Schriftspiegel ca. 280 : 170 mm.Mit schwarzbrauner Tinte in flüssiger Kursive geschrieben. Enthält auf den ersten 15 Blatt die oben genennte Verordnung durch Friedrich Carl, Bischof von Bamberg und Würzburg vom 29. Januar 1739. Daran, ebenfalls in Abschriften: Brief von A. Schellenberger an den Bischof von Bamberg; ” Copia ….Salve Regina betreffend….; Auszüge aus Pfarrbüchern, u.a. Mit einem Exlibris von Freyherrlich von Schrottenberg. Tadellos erhalten.

[Schlagworte: Bamberg; Franken, Handschriften]
Katalog Orts und Landeskunde beim Anbieter Antiquariat Peter Hassold via http://www.zvab.com

PS: Zur Versteigerung der Adelsbibliothek von Schrottenberg (Bamberg) 2001 bei Reiss siehe
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2001-September/001812.html
[http://web.archive.org/web/20070503152545/http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2001-September/001812.html]

Im ZVAB derzeit auffindaber Exemplare aus dieser Bibliothek:
*Fränkisches Archiv 1790-1791 (ZS)
Exlibris und Stempel der Bibliothek der Frhrn. von Schrottenberg
*Schneidawind, F.A: Versuch einer statistischen Beschreibung des Kaiserlichen Hochstifts Bamberg, Bamberg, Lachmüller,1797
Exlibris Schrottenberg
*Oettinger, J: Warhaffte Historische Beschreibung Der Fürstlichen Hochzeit, und deß Hochansehnlichen Beylagers, So.. Johann Friderich Hertzog zu Würtemberg und Teck.. Mit.. Barbara Sophia Marggrävin zu Brandenburg, in Preussen.. Celebriert und gehalten hat. Stgt., ohne Verlag 1610
Aus der Bibliothek von Schrottenberg
*NEUMANN, Johann Balthasar (1687-1753): Beschreibung Der brennenden Feuer-Bühn, Welche zu höchsten Ehren Der Durchleuchtigsten Fürstin und Frau, Frau Elisabeth, Gebohrnen Erb-Printzessin zu Hungarn und Böheimb, Ertz-Hertzogin zu Oesterreich, Gubernatorin deren Oesterreichischen Niederlanden, Bey Dero erwünschten glücklichsten Ankunfft in der Hochfürstlichen Residenz-Stadt Würtzburg, Auf Gnädigsten Befehl Dess … Hrn. Christoph Frantz, Bischoffen zu Würtzburg und Hertzogen zu Francken, Ist auffgerichtet […], Würzburg 1725
Kl. Exlibris der Freyherrlich von Schrottenberg Bibliothek in Bamberg auf dem Kopfsteg links des Titelblatts des vorgebunden dritten Titels.
*Wehrl, Johann Gottlieb: Grundriß einer Geographie des Fürstenthums Bamberg im fränkischen Kreiße, Frankfurt/Leipzig 1795
Im Vorderdeckel eingeklebtes Exlibris mit Wappendarstellung “Freyherrlich von Schrottenberg Bibliothek”.
*WILHELMINE VON BAYREUTH: Memoires de Frederique Sophie Wilhelmine, Margrave de Bareith, Braunschweig 1810
Exemplar aus der Freiherrlichen Bibliothek von Schrottenberg
*VON DENEN PALATIIS REGIIS, KAYSERL. PFALTZEN, ODER RESIDENZEN, Köln (rechte: Leipzig) 1766
Mit kleinem Bibliotheksschild der fränkischen Freiherrenfamilie v. Schrottenberg.
*WEBER,G.M.v: Grundsätze des Bambergischen Landrechts, Bamberg/Würzburg 1814
Frisches Exemplar mit handschriftlichem Besitzvermerk und Stempel der fränkischen Adelsfamilie v. Schrottenberg.

11.3.2022 Reste der Bibliothek im Hotel Schloss Reichmannsdorf
https://www.reise-wahnsinn.de/barock-und-bier-lindner-hotel-schloss-reichmannsdorf/