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Mitteldeutsches Kulturgut dezimiert: Glanz und Elend der Sammlung Apel

Die glanzvolle Erwerbung von drei deutschsprachigen und
fuenf lateinischen mittelalterlichen Handschriften aus dem
Eigentum des letzten Nachfahren der Leipziger
Patrizierfamilie Apel, Gerd Heinrich Apel (Hamburg), hat
vor kurzem einiges Aufsehen erregt. Unter den mit Hilfe der
Kulturstiftung der Laender angekauften Handschriften – man
munkelt von einer Kaufsumme von 200.000 Euro – ist auch die
lange verschollene Bechsteinsche Handschrift um 1512
(Sachsenheims „Moerin“, Liederbuch der Klara Haetzlerin,
siehe Mackert, ZfdA 2004, S. 486/8, der aber den
handschriftlichen Bericht Bechsteins für den Meininger
Altertumsverein ignoriert).

http://www.ub.uni-leipzig.de/service/aktuell/apelhs_2004.htm
http://log.netbib.de/archives/2004/09/28/apelsche-handschriften-vorgestellt

Apel wird in Verlautbarungen der gluecklichen Uni Leipzig
dafuer geruehmt, dass er durch das Angebot an die UB
Leipzig die mittelalterlichen Handschriften bewusst nur
geschlossen und einer oeffentlichen Institution der Region
veraeussert habe. Der Erloes fliesse, heisst es, der
Apel’schen Kultur-Stiftung zu, die sich nach Kraeften
bemueht, den einstigen Herrensitz der Apels, Gut Ermlitz
(Sachsen-Anhalt) zu einem “Kultur-Gut” mit musealen
Funktionen umzugestalten, in dem auch die einstigen,
wahrlich einzigartigen Sammlungen der Apel zusammengefuehrt
und praesentiert werden sollen.

Nach der Beschlagnahmung der Apelschen Sammlung nach 1945
wurde sie auf verschiedene Institutionen in Sachsen-Anhalt
und Thueringen verteilt. Nach dem Entschaedigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, das die Rueckgabe der
beweglichen Habe anordnete, erschien Apel mit Karteien und
Verzeichnissen der einstigen Sammlung bei den Institutionen
und stellte Rueckgabeantraege, denen teilweise bereits
stattgegeben wurde.

Im Bereich des Bibliotheksguts war die ULB Halle die
Hauptbeguenstigte der Enteignungen, von hier aus wurden
Teile an andere Institutionen abgegeben. 57 Inkunabeln der
Sammlung Apel konnten mit Hilfe der Kulturstiftung der
Laender 2003 fuer 300.000 Euro fuer die ULB erworben
werden. Am 12.5.2003 erhielt gemaess Beschluss des
Landesamtes fuer Regelung offener Vermoegensfragen Apel
saemtliche in der ULB verwahrten Handschriften
(lateinische, orientalische, mittelhochdeutsche und
Musikalien) sowie saemtliche Briefe und Manuskripte von
August und Theodor Apel ausgehaendigt. Fuer die
mittelhochdeutschen Handschriften wurde der ULB ein
Niessbrauch bis 2014 gewaehrt (es sind die von Leipzig
angekauften drei Stueck). Am 14.4.2003 erhielt Apel zudem
230 Baende mit eindeutiger Provenienz Apel zurueck, bei
etwa 1400 Baenden ist die Provenienz noch zu klaeren. Eine
umfassende wissenschaftliche Dokumentation der uebergebenen
Bestaende ist nicht erfolgt, sieht man von einer
kursorischen Erschliessung der Handschriften ab.

Zurueckgegeben wurden auch Bestaende, die in die Staatliche
Galerie Moritzburg gelangt waren. 77 Positionen Druckgrafik
und Handschriften des 14.-18. Jahrhunderts wurden mit
Bescheid vom 28.6.2001 Apel rückübertragen. Der Rest, 233
Flugblaetter, ein wichtiger Bestandteil der
Flugblatt-Sammlung der Stiftung Moritzburg, verblieb mit
Nießbrauchrecht bis 2014 im Grafischen Kabinett. Ein Erwerb
ist für die nächsten Jahre geplant.

Ob weitere Bestaende in anderen Institutionen bereits
rueckuebertragen wurden, ist mir nicht bekannt.

Das Ziel der Rueckfuehrung der zersplitterten Bestaende im
“Kultur-Gut” Ermlitz, damit sie dort dauerhaft gesichert
sind, und dessen Restaurierung sowie der Ausbau zu einem
kulturellen Zentrum verdient selbstverstaendlich alle
Unterstuetzung. Ebensowenig soll kritisiert werden, dass
Apel die mittelalterlichen Handschriften nicht versteigert,
sondern der UB Leipzig angeboten hat. Dass sie dort künftig
der Forschung zur Verfügung stehen, ist natürlich
erfreulich.

Zugleich erweist sich aber der dringende Geldbedarf Apels
in Sachen Bauerhaltung als massive Gefaehrdung des
schuetzenswerten und so gut wie
unerforschten Ensembles der einstigen Apelschen Sammlungen.

Die besondere Ausrichtung der Bibliothek im Bereich
bibliophiler Altbestaende (Handschriften und
frühneuzeitliche Drucke) geht auf den Juristen Heinrich
Apel (1845-1889) zurück, der in den 1870er und 1880er
Jahren einen eindrucksvollen Bestand aus Antiquariaten
zusammentrug. Nennenswerte Sekundaerliteratur zu seiner
Sammlung scheint es nicht zu geben (eine kurze Notiz in der
Broschuere „Herrenhaus und Kultur-Gut Ermlitz“, 2. Aufl.,
S. 10 nennt nur kurz den Sammler, die zitierte
Internetseite der UB Leipzig hat als Geburtsjahr Heinrich
Apels abweichend von der Broschüre 1854).

Dass Gerd Heinrich Apel keinerlei Skrupel hat, fuer seinen
Kultur-Gut-Plan wertvolles Kulturgut zu opfern, die
bedeutenden Reste der Sammlung seiner Vorfahren also weiter
zu zerreissen, zeigten die Muenchner Auktionen bei Hartung
und Hartung 2001/02, bei denen Rueckgabegut aus der
Moritzburg versteigert wurde.

Der Rektor der Leipziger Universität sagte bei der
Vorstellung des Ankaufs: „Dies [der geglueckte Ankauf]
erscheint um so erfreulicher, da in Ostdeutschland in den
letzten Jahren immer wieder Kulturgut von enormer Bedeutung
für unsere Region in Privathaende zurueckgelangt und auf
dem Antiquariatsmarkt anonymisiert und verstreut wurde.
Eine solche Abwanderung konnte dieses Mal, vor allem auch
dank des ausgesprochenen Interesses von Herrn Gerd-Heinrich
Apel, das Familienerbe seiner Heimatstadt als geschlossenes
Segment zu erhalten, verhindert werden.“ (Website a.a.O.).
Wahr ist dagegen: die angekauften Handschriften sind nur
ein Teil des Familienerbes, weitere wichtige Teile der
bibliophilen Sammlung wurden durch Gerd Heinrich Apel auf
Auktionen „anonymisiert und verstreut“.

Dazu ein Zitat eines ungenannten Kenners:

“Auf den Auktionen Hartung & Hartung 100 (Mai 2001) und 102
(Mai 2002) wurden verschiedene Drucke, Urkunden und
Einzelblätter angeboten, meist dt. Literatur in Erst- und
sehr seltenen Ausgaben, dabei viel Barockliteratur – also
etwa das Profil “deutscher Nationalliteratur”, wie es auch
die Sammlungen von Heyse, Maltzahn, Meusebach, Fallersleben
u. a. haben. Neben dem ovalen Sammlungsstempel “Th. Apel”
(Theodor Apel), der sich auch bei Lugt findet, gibt es
die Stempel “Staatl. Galerie Schloß Moritzburg, Halle”
(alles unter der gleichen Einlieferernummer). Drei fast
unikate Faust-Drucke des 16. Jh. sind bei bei Heitz/Ritter
(140 u. 147) zitiert: “Dr. Heinr. Apel, Rittergutsbesitzer
in Ermlitz bei Schkeuditz”, diese Ex. wurden bei Hartung &
Hartung 100 Tenschert für fünfstellige Beträge
zugeschlagen, Stielers “Geharnschte Venus” ging für einen
vergleichbaren Betrag an Braecklein.”
http://log.netbib.de/archives/2004/09/13/sammlung-apel-in-ermlitz-verscherbelt

Ueber die Faustdrucke hat pikanterweise nach Auskunft der
zitierten Rede des Rektors der Sammler Heinrich Apel mit
dem Leipziger Professor Friedrich Zarncke 1887/88
korrespondiert.

Bei der Brandes-Auktion 122 Nr. 1326 ist mit 35.000 Euro
ein Band angesetzt, der in Muenchen versteigert worden war:
“Der Fruchtbringenden Gesellschaft Nahmen, Vorhaben,
Gemählde und Wörter” – laut Katalog: “Vollständigste
Ausgabe eines der schönsten deutschen Kupferstichwerke des
17. Jahrhunderts […] Ungewöhnlich schönes, komplettes und
nahezu fleckenfreies Exemplar aus der Sammlung Apel auf
Schloß Ermlitz in Sachsen-Anhalt. Besonderen Reiz hat das
vorliegende Exemplar dadurch, daß auf der leeren Seite
gegenüber eines jeden Kupfers der aufgeschlüsselte Name des
Dargestellten von zeitgenössischer Hand notiert ist. […]
Vorsatzblatt mit Stempel der staatl. Galerie Moritzburg,
Halle.”

Aus dem Versteigerungsgut erwarb auch die Herzog August
Bibliothek Wolfenbuettel einen Band fuer ihre Sammlung
Deutscher Drucke (Signatur Xb 7070, siehe OPAC).

Es sei angemerkt, dass solche herausragenden Bestaende der
Apelschen Bibliothek natuerlich von groesstem Interesse für
Weimarer HAAB waeren.

Von den Auktionen 2001/2002 war der ULB Halle nichts
bekannt – das Museum (Stiftung Moritzburg) hatte
ebensowenig wie der
Alteigentuemer (auf den man in Halle im Gegensatz zu
Leipzig ueberhaupt nicht gut zu sprechen ist) eine
Veranlassung gesehen, an die Bibliothek heranzutreten. Im
uebrigen ist man in Halle ausserordentlich verstimmt
darueber, dass die UB Leipzig ohne jegliche Information und
Abstimmung die mittelhochdeutschen Handschriften, die nach
Nießbrauchrecht bis 2014 in Halle bleiben duerfen,
angekauft hat – das wirft ein bezeichnendes Licht auf die
Kooperationskultur grosser deutscher wissenschaftlicher
Bibliotheken …

Die Sammlung Apel war eine der herausragenden buergerlichen
Sammlungen um 1900 und erfuellt trotz Zersplitterung und
mutmasslichen Einbussen nach 1945 meines Erachtens immer
noch die Definition des Denkmalschutzgesetzes
Sachsen-Anhalt:
http://www.denkmalpflege-in-sachsen-anhalt.de/DSchG.html

“Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind
gegenständliche Zeugnisse menschlichen Lebens aus
vergangener Zeit, die im öffentlichen Interesse zu erhalten
sind. Öffentliches Interesse besteht, wenn diese von
besonderer geschichtlicher, kulturell-künstlerischer,
wissenschaftlicher, kultischer, technisch-wirtschaftlicher
oder städtebaulicher Bedeutung sind.”

Das Landesamt fuer Denkmalpflege ignoriert (wie die meisten
anderen Denkmalaemter) traditionell die beweglichen
Kulturdenkmale, soweit es sich nicht um Bodenfunde handelt.

Die Reste der Sammlung koennten ohne weiteres ohne
finanzielles Risiko des Landes unter Denkmalschutz gestellt
werden. Erst bei der Genehmigung der Veraeusserung waere
mit finanziellen Folgen zu rechnen, und dem Eigentuemer
koennte vermutlich auferlegt werden, eine vorhergehende
wissenschaftliche Dokumentation zu finanzieren.

Denn es unterliegt keinem Zweifel, dass eine
undokumentierte weitere Zerstoerung der Apelschen Sammlung,
wie sie mit den verantwortungslosen Versteigerungen 2001/02
begonnen wurde (womoeglich waren es nicht einzigen
Verkaeufe dieser Art), aus wissenschaftlicher Sicht absolut
inakzeptabel ist. Das bezieht sich sowohl auf kostbare
Einzelstuecke als auch auf die Sammlung als Ganzes,
naemlich als sammlungsgeschichtliches Monument.

Der Eigentuemer wird sich nicht scheuen, weitere Stuecke in
den Handel zu geben, wenn dies fuer den Bauunterhalt seines
Kultur-Guts noetig ist. Er hat die politische
Rueckendeckung aus Halle, wo man das loebliche Projekt
verstandlicherweise mit grossem Wohlwollen betrachtet. Die
grundsaetzliche Haltung des Landesamts fuer offene
Vermoegensfragen ist eher eigentuemerfreundlich, man
wuenscht “guetliche Einigungen” und errichtet hohe Huerden
fuer die Institutionen, die das von ihren verwahrte
Kulturgut auf Niessbrauchrecht laenger behalten wollen. Ein
fuer Bibliotheken und andere Institutionen guenstiges
Urteil aus Gera ist nicht allgemein bekannt:
http://log.netbib.de/archives/2004/09/14/vg-gera-zu-kulturgut-der-reussen

Die Institutionen (Bibliotheken und Museen) geben die
wertvollen Sammlungsteile weitgehend undokumentiert aus der
Hand, teils aus
Fatalismus, teils weil sie den wahren Wert nicht erkennen
(dies gilt insbesondere fuer Museumsbibliotheken, in die
alte Buecher gelangt sind). Sie ziehen nicht an einem
Strang, sie fuegen sich in den fuer das Kulturgut so
zerstoererischen Vollzug des Gesetzes, ein
“Vernichtungswerk”, wie ich schon vor Jahren ausgefuehrt
habe:
http://hclist.de/pipermail/museum/2002-February/000881.html

Es geht nicht darum, das oft sehr grosse menschliche Leid
der Alteigentuemer, die in unmenschlicher Weise behandelt
worden sind, zu leugnen. Wenn sie oder ihre Nachkommen ihr
bewegliches Eigentum zurueckerhalten, so handelt es sich
aber um Eigentum, das als historisches Kulturgut besonderen
Sozialbindungen unterliegt.

Die Institutionen in den neuen Bundeslaendern muessen sich
(wie diejenige in den alten, wo Kulturgutverluste auch zu
haeufig dokumentiert werden konnten) gravierendes Versagen
vorwerfen lassen. Sie koennten die Oeffentlichkeit
informieren oder zumindest dafuer sorgen, dass an einem
“Runden Tisch” (auch unter Beteiligung von
Geschichtsvereinen) ueberlegt wird, wie der Schaden fuer
die Forschung moeglichst gering gehalten werden kann, wie
Mittel fuer Ankaeufe aufgebracht werden koennten. An eine
“guetliche Einigung” mit der Forschung wird, so mein
Vorwurf aus der Sicht eines Wissenschaftlers, nie gedacht.
Man habe alles Menschenmoegliche versucht, lautet stets die
hohle Beschwichtigung. Nein, das ist in meinen Augen eine
Luege.

Nur die Archive müssen von der Kritik weitgehend
ausgenommen werden
. Sie bemühen sich um einen fachlichen
Diskurs, es gibt Veröffentlichungen zu den Gutsarchiven und
Treffen betroffener Archivare:
?s=gutsar

Eine vergleichbare Koordination gibt es bei Bibliotheken
und Museen nicht.

Im Fall der Sammlung Apel ist eine wissenschaftliche
Kooperation der beteiligten Institutionen mit dem Ziel, die
Sammlung Apel und sei es wenigstens virtuell zu
rekonstruieren, nicht in Sicht. Die Rekonstruktion
ueberlaesst man dem Eigentuemer (er war nicht zu naeheren
Auskuenften mir gegenueber bereit), doch Apel muss dringend
Geld fuer sein Projekt auftreiben, ein Fass ohne Boden.
Fuer die museale Praesentation nicht
brauchbare Stuecke wird man daher wohl ueber kurz oder lang
im Auktionshandel wiederfinden, unerreichbar fuer die
klammen Kassen oeffentlicher Institutionen. Der von den
Leipzigern so gefeierte Apel ist somit Kultur-Gut-Retter
und Kulturgutzerstoerer in einer Person.

Es sei angemerkt, dass 2004 bereits eine wertvolle
ostdeutsche Adelsbibliothek undokumentiert in den Handel
gelangt ist. Es handelte sich um die von unerforschte
Schenck’sche Fideikommissbibliothek zu Flechtingen, von der
270 Stuecke bei Hauswedell und Nolte im Mai 2004
versteigert wurden, darunter auch Handschriften.
http://log.netbib.de/archives/2004/04/30/wertvolle-adelsbibliothek-wird-zerstckelt

Die ULB Halle wusste auch davon nichts. Die rund 800 Baende
waren in das Kulturhistorische Museum Magdeburg gelangt und
wurden dem Alteigentuemer rueckuebereignet. Die weniger
wertvollen Buecher kamen an das Magdeburger Antiquariat
Selz.

Dass hier eine wertvolle Geschichtsquelle undokumentiert
zerstoert wurde (eine dilettantische Titelliste, die das
Museum anfertigte, kann man nicht als Dokumentation
zaehlen), kommt dem Museumsdirektor, dem angesehenen
Historiker Dr. Puhle, Vorsitzender des Museumsverbandes
Sachsen-Anhalt, nicht in den Sinn. Es sei ein
rechtsstaatliches Verfahren gewesen, sagt er kuehl am
Telefon mit buerokratischer Gleichgueltigkeit. Erstaunt
fragt er zurueck: Warum haette er denn die Denkmalpflege
oder eine Bibliothek einschalten sollen? Sapienti sat.

Die Haltung ostdeutscher Institutionen “Augen zu und
durch”, das politisch gewollte verschwiegene Geschaeft mit
den Eigentuemern, fuehrt zu einem – durchaus vermeidbaren –
Aderlass an Kulturgut. Es ist ein Geschaeft zu Lasten
Dritter, naemlich der Wissenschaft, der unersetzliche
Quellen unwiderbringlich genommen werden. Und es kann noch
viel schlimmer kommen. Es stehen noch erhebliche
Rueckforderungsantraege an. Nach einer Einschaetzung der
ULB Halle koennten an die 300.000 Baende restituiert
werden. Grosse Adelssammlungen sind darunter: Alvensleben,
Stolberg, Veltheim. Der Erbe der
Stolberg-Stolberg ist Antiquar in Bruessel …

Erstveröffentlichung: INETBIB

Archivarin rechtfertigt skandalöse Verscherbelung

Vor wenigen Jahren machte die Nordelbische Kirche mit den heimlichen Verkäufen von Altbeständen aus ihrer NEKB Schlagzeilen.

http://log.netbib.de/index.php?s=nordelb

Nach diesen unrühmlichen Vorkommnissen in Sachen NEKB wird im Bereich der Nordelbischen Kirche erneut ein wertvoller Druck aus einer geschlossenen Bibliothek verkauft.

Knapp acht Jahre nach Entdeckung einer Gutenberg-Bibel hat die Rendsburger Kirchengemeinde St. Marien einen weiteren bibliophilen Schatz gehoben. Galileo Galileis “Siderius Nuncius” (1610) lagerte jahrzehntelang unentdeckt in den Regalen. Nun soll die Erstausgabe, deren Wert Fachleute auf 150.000 bis 200.000 Euro schätzen, vom Auktionshaus Christies versteigert werden. […]
Das Werk über Sternenkunde stammt aus einer der größten Privatsammlungen des 17. Jahrhunderts. Deren Besitzer, der Rendsburger Marquard Gude (1635-1689), hatte rund 1000 Bücher der Kirche vermacht.
(STERN)

Besonders pikant:

Die Entscheidung für den Verkauf des Galilei, die auch die Leitung der Nordelbischen Kirche mitträgt, trifft grundsätzlich auch im Landesarchiv Schleswig-Holsteins auf Zustimmung. “Im Grund sollte die Gudesche Bibliothek als Barock- Bibliothek als Ganzes erhalten werden, aber wenn es die finanzielle Lage der Kirche nicht zulässt, halte ich eine Versteigerung des Galilei für gerechtfertigt”, sagt die Leiterin der Bibliothek des Landesarchivs, Anneliese Naggar.

Einmal mehr zeigt sich, dass Archivare blind sind, wenn es nicht klassisches Archivgut betrifft und den bedingungslosen Schutz von Provenienzbeständen zur Disposition stellen, wenn es um Bibliotheksgut geht.

Briefkonvolut vor der Zerstreuung in alle Winde

Das Briefkonvolut an den Frankfurter Sammler und Mäzen Carl Hagemann, bei Hartung & Hartung “Deutsche Moderne in Briefen” betitelt, erwies sich als schwer verkäuflich. Die mehr als 900, zum Teil illustrierten Briefe, die Künstler wie Heckel und Kirchner, Museumsdirektoren und Sammlerkollegen zwischen 1913 und 1940 verfaßten, siedeln zwischen den Bereichen Autograph und Zeichnung und scheinen deshalb eher als “Archivgut” empfunden zu werden – zumal sie als Paket aufgerufen wurden. Das Limit von 450000 Euro addierte sich aus marktorientierten Einzelbewertungen – zu teuer für sicherlich höchst interessierte, aber mittellose öffentliche Institutionen und nicht mehr rentabel für den Handel: Ohne ein Wunder ist das Schicksal dieser bedeutenden Korrespondenz in der Auflösung durch Einzelverkauf besiegelt.

FAZ 24.12.2004 Kunstmarkt

Verlustgeschichte

[…] Die Geschichte des Archivs ist die Geschichte der menschlichen Gedächtnissysteme und ihrer fragilen Materialien, von den Tontafeln der Sumerer bis heute. Als solche ist sie eine Geschichte des Bewahrens – und ein Verzeichnis von Katastrophen. Hinter jedem Bibliotheksbrand erhebt sich der Schatten von Alexandria. Am Beginn des modernen französischen Archivwesens steht der Verlust der Reisekanzlei Philipp Augusts in der Schlacht von Frétéval im Jahr 1194. Aber das Archiv hütet auch die Glut des Krieges und lässt sie Jahrzehnte später unerwartet wieder aufflackern. Neue, unerhörte Enthüllungen schienen bevorzustehen, als kürzlich der amerikanische Geheimdienst die “Rosenholz-Dateien” mit den Namen der Westagenten des Ministeriums für Staatssicherheit freigab. Daraus ist nichts geworden. Aber ein gelehrtes Werk wie das “Germanistenlexikon” war dazu angetan, bedeutende Nachkriegskarrieren nachträglich in Zwielicht zu tauchen. Bald sechzig Jahre nach dem Krieg wurde die Mitgliederkartei der NSDAP zu einem fatalen Orakel.

Dass diese Zentralkartei, das Hauptstück des Berliner Document Center, erhalten blieb und den Alliierten in die Hände fiel, verdankt sich nur einer Serie von Zufällen. Offenbar hat der Besitzer der Papiermühle Wirth in MünchenFreimann den Vernichtungsbefehl der NSDAP-Reichsleitung vom April 1945 ignoriert und es vorgezogen, die Existenz der gut acht Millionen Mitgliedskarten dem amerikanischen Stadtkommandanten von München anzuzeigen. Aber der Hinweis blieb beim Counter Intelligence Corps der 7. Armee hängen. Wochen und Monate gingen ins Land, es wurde September, bevor den Stäben zu dämmern begann, dass sie da ein Zentraldokument des Dritten Reiches vor sich hinschimmeln ließen. Im Januar 1946 wurden die fünfzig Tonnen Karten ins Document Center nach Berlin gebracht.

Die am Deutschen Historischen Institut in Washington forschende Historikerin Astrid Eckert hat diese Anekdote aus der unmittelbaren Nachkriegszeit überliefert. Es ist eine Welt wie aus Zettels Albtraum. Eckerts Studie über die Jagd der Alliierten auf die Akten des Dritten Reichs und ihre späte Rückkehr (“Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg”, soeben im Verlag Franz Steiner erschienen) straft alle romantischen Vorstellungen vom stillen Leben der Archive Lügen. Bei diesem Rennen machten sich auch die Alliierten untereinander Konkurrenz. Ganze Jagdpartien von Nachrichtendienstlern und Archivaren kreuzten durchs eroberte Deutschland: “Um manche Zielobjekte setzte ein wahrer Wettlauf ein, und die Trophäe selbst wurde um den Preis ernster diplomatischer Verwicklungen eifersüchtig gehütet.”

Nachdem Präsident Roosevelt, um die Stimmung der Truppe zu heben, Ende August 1944 zugelassen hatte, dass Angehörige der Armee Trophäen sammeln durften, gab es kein Halten mehr: Das Sammelfieber erfasste die Armee, vom ersten bis zum letzten Mann. Ein Exemplar der Nürnberger Gesetze mit den Originalunterschriften, unter anderem von Hitler und Frick, gelangte über mehrere Stationen endlich in die Tasche von General Patton. Der verschenkte es bei einem Besuch in Kalifornien an die Huntington Library in San Marino, weil er mit der Familie des Mäzens Henry Huntington befreundet war.

Die Historie der Archive ist erfüllt von solchen Anekdoten, die einen sind kurios, die anderen grausam, und manche sind einfach nur banal. Und dann gibt es noch die Geschichten von den deutschen Archivalien, Künstlernachlässen und Gelehrtenpapieren, die weiterhin in die Vereinigten Staaten abwandern, weil hierzulande die Wertschätzung (und konsequenterweise auch das Geld) fehlt für solche unersetzlichen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit. Das sind die traurigen Geschichten.
Ulrich Raulff in der SZ vom 25.9.2004

Archive: Hochpolitische Institutionen

„Archive sind hochpolitische Institutionen“, erklärte András Riedlmayer: „Es ist den wenigsten bewusst, aber die Macht über das Archiv bedeutet die Verfügungsgewalt über die Vergangenheit und die Zukunft“. In seinem Vortrag über das Kulturerbe in den Zerfallskriegen Jugoslawiens lieferte der Harvarder Bibliothekar und Orientalist erschütternde Belege für seine These. Parallel zur „ethnischen Säuberung“, das weist Riedlmayers Forschung akribisch nach, zielten die Aggressoren mit Kalkül auf das Gesamtarchiv einer Gesellschaft. So stand tagelang die alte Bibliothek von Sarajevo in Flammen, brannten Serben 1200 Moscheen in Bosnien nieder und attackierten dort nahezu jedes Archiv. Katasterdaten, amtliche Register, Urkunden, Dokumente und Protokolle gingen in Rauch auf. Könnte man die zerstörten Aktenmeter aneinander reihen, so sagte Riedlmayer zur Verdeutlichung, ergäben sie eine Strecke von 511 Kilometern. Tausende kostbarer Codices in arabischer, persischer, osmanisch-türkischer, hebräischer und bosnischer Schrift sind für immer verloren. Wer später, wie es Riedlmayer mit engagierten Kollegen unternimmt, Bestände rekonstruieren oder ersetzen will, der kann, so der Forscher, nur mehr einen „Schatten aus der Asche auferstehen lassen“

Aus dem Archivkonkressbericht des Tagesspiegels

Fotos und Briefe von Inge Meysel werden versteigert

Lt. einer Mitteilung der “Harburger Anzeigen und Nachrichten” (http://www.han-online.de/HANArticlePool/000000fe4f0863d400d500b700c1003175645fa5) werden neben der Villa Meysel auch deren Inhalt versteigert. Klassische Nachlassbestandteile, wie Fotos von Dreharbeiten – s. Siegener Zeitung . 19.08.2004, leider nicht online verfügbar – sowie Korrespondenz sind ebenfalls betroffen.
Bleibt zu hoffen, dass dieses Kulturgut auch der Allgemeinheit zugänglich bleibt.

Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz

http://ak-brandenburg.de/texte/aktuelles/BbgDSchG2004.pdf

Amtliche Begründung:
http://www.landtag.brandenburg.de/parladoku/w3/drs/ab_7000/7054.pdf

Im neuen Gesetz heisst es unter § 2 Abs. 2 Nr. 3:

“bewegliche Sachen, Sammlungen oder sonstige Mehrheiten beweglicher Sachen (bewegliche Denkmale); davon ausgeschlossen ist Archivgut, soweit es den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt”

Anders als in Nordrhein-Westfalen, das Archivgut ganz aus dem Geltungsbereich ausschliesst, ist hier das vom Archivgesetz nicht geregelte private Archivgut (Gutsarchive!) wohl berücksichtigungsfähig. (Die Begründung schweigt sich dazu aus.)

Ҥ 3 Denkmalliste
(1) Denkmale sind nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) einzutragen. Der Schutz nach diesem Gesetz ist nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig. Die Eintragung beweglicher Denkmale und beweglicher Bodendenkmale öffentlich-rechtlicher Museen und Sammlungen in die Inventare ersetzt die Eintragung in die Denkmalliste.”

Dies kann sich nicht auf öffentliches Archivgut beziehen, das dem Archivgesetz unterliegt, wohl aber auf Archivalien, die sich in öffentlichen Bibliotheken, Museen usw. befinden.

Nibelungen in Karlsruhe

Heute ist im Badischen Landesmuseum die Ausstellung “Das Nibelungenlied und seine Welt” eröffnet worden.

Das Badische Landesmuseum Karlsruhe präsentiert erstmals die drei bedeutendsten Handschriften des Nibelungenliedes im Original. Darunter die älteste Schrift aus dem 5. Jahrhundert über das Heldenepos.
vermeldet die gestrige Ausgabe der netzeitung

Laufzeit der Ausstellung, Öffnung, Führungstermine, Katalogbestellung u.v.a.m. sind der Homepage des Museums zu entnehmen.

Die Handschrift C läßt sich seit einiger Zeit digital betrachten (siehe auch: Beitrag von Klaus Graf ), aber daß alle 3 Originale zu betrachten sind – auch die Münchner Hs. A und Gallner Hs. B – das gibt es eben nur für kurze Zeit ! Hier hat dieser Slogan volle Berechtigung, noch einmal werden wir das wohl nicht erleben dürfen.

Thema Säkularisation 2003: Frankreichs Kulturgut-Beute

Les Editions de Maison des Sciences de l’Homme de Paris viennent de publier un ouvrage essentiel sur la notion, ô combien actuelle, de «Patrimoine annexé»:

Bénédicte Savoy, Patrimoine annexé. Les saisies de biens culturels opérées par la France en Allemagne autour de 1800, Paris, Editions de la MSH, 2003.
Tome I : xv-496 p., cartes, 89 ill.

Entre 1794 et 1811, la France révolutionnaire puis impériale confisque plusieurs milliers d’oeuvres d’art et de livres précieux dans les pays d’Europe occupés par ses armées. Cette politique d’appropriation est légitimée par une doctrine audacieuse selon laquelle les oeuvres «d’art et de sciences», fruit du génie de la liberté, doivent séjourner au pays de la liberté. Officiellement destinés à promouvoir l’instruction publique et le
progrès des arts, ces objets répartis dans les collections nationales
françaises, mais aussi dans les palais impériaux, ont été pour la plupart restitués à leurs propriétaires légitimes après la chute de l’Empire. Cette étude décrit les modalités et les effets des saisies pratiquées par la France dans le domaine allemand. Elle évoque les principaux acteurs, aux noms souvent prestigieux, impliqués dans les opérations des deux côtés du Rhin: Vivant Denon, Jacob Grimm, les frères Humboldt. Elle éclaire le rôle déterminant que cette politique d’appropriation a joué dans la prise de
conscience patrimoniale des États germaniques au début du XIXe siècle. Elle examine enfin le sort effectivement réservé, en France, aux oeuvres confisquées dans les collections allemandes.

Tome I

Préface de Pierre Rosenberg
Introduction
Première partie
Acteurs

I “C’est à Cologne que nous avons brillé “. La première campagne de saisies
opérée dans les régions rhénanes. 1794-1796

II “Ce ne seroit qu’à titre de trocs”. La mission de François-Marie Neveu en
Allemagne méridionale.1800-1801

III Codicologue, incunabuliste et rabatteur. La mission de Jean-Baptiste
Maugérard dans les quatre départements du Rhin. 1802-1804

IV L’oil de Napoléon. Les missions de Dominique-Vivant Denon en Allemagne du
Nord et en Autriche. 1806-1809

V “Negocium und Antichambrieren”. Les missions de réclamation allemandes.
1814-1815

Deuxième partie
Opinions

VI Patrimoine d’adoption et patrimoine rée. L’opinion publique allemande et
les “conquêtes artistiques” de la France en Europe. 1794-1807

VII Fiat justitia! Regards allemands sur les réclamations de 1814 et 1815

VIII Écrire l’histoire des “conquêtes artistiques”. L’historiographie des
saisies. 1816-1940

Troisième partie
Objets

IX Du gâchis? Le traitement à Paris des |uvres saisies en Allemagne

X Entre trophées militaires et diffusion du savoir Publicité des |uvres
saisies en Allemagne

XI “Contribuer, en temps de paix, à raviver les arts”. Les politiques
allemandes du patrimoine récupéré

Conclusion – Sources – Notes – Crédits photographiques

Tome II : XXII-488 p., 602 ill., index général avec la collaboration de
Nicolas Labasque

L’exposition des oeuvres saisies par Dominique-Vivant Denon en Allemagne,
1807-1808.
Catalogue critique

Le second tome est consacré à la spectaculaire exposition au Louvre, en
1807-1808, des |ivres confisquées par Vivant Denon dans les collections
d’Allemagne du Nord. S’appuyant principalement sur la notice sommaire qui
accompagnait l’exposition, sur les procès-verbaux dressés lors des saisies
(la plupart sont publiés ici pour la première fois) et sur les listes
d’objets restitués, ce catalogue propose une reconstitution inédite et
amplement illustrée de cet évé-nement sans précédent dans l’histoire des
musées allemands, et de l’évolution du goût en Europe.

Tome II

Introduction
Références bibliographiques

Catalogue des oevres exposées
Avertissement – Sculpture – Bronzes antiques – Mélanges, terres cuites,
petites sculptures et marbre, etc. – Plastiques – Autres antiques en
marbre – Sculpture moderne – Tableaux – Dessins – Camées – Sculpture en bois
et en terre – Ivoire sculpté – Curiosités

Inventaires des saisies opérées par la France dans les collections
allemandes. 1800-1809
Munich – Nuremberg – Berlin – Brunswick – Cassel – Schwerin – Vienne

Index des lieux de conservation actuels – Index général des tomes I et II
ISBN 2-7351-0988-7

Dolores Jaulin
Éditions de la Maison des sciences de l’homme
54 bd Raspail
Paris 6e
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Aus H-MUSEUM

Kein Kulturgutschutz für Archivalien?

Archiv.net der Firma Augias, bekanntlich eng mit dem adelsfreundlichen Landschaftsverband Westfalen verbandelt, bewirbt auf seiner Startseite ausführlich die Potsdamer Antrittsvorlesung von Norbert Reimann (Kulturschutz und Hegemonie. Die Bemühungen der staatlichen Archive um ein Archivalienschutzgesetz in Deutschland 1921 bis 1972), die als PDF nachlesbar ist.
Reimann versucht den Gedanken der staatlichen Aufsicht über Privatarchive, also den Denkmalschutzgedanken, als Hegemonieanspruch der Staatsarchive und nationalsozialistisches Erbe zu diskreditieren. Sein tendenziöser Beitrag, den ich voll und ganz ablehne, verdiente eine ausführlichere Widerlegung.
Reimann setzt sich nicht mit der Regelung des rheinland-pfälzischen Archivgesetzes auseinander, die denkmalschutzrechtlich begründete Befugnisse des Landeshauptarchivs vorsieht.
In Nordrhein-Westfalen ist privates Archivgut vom Denkmalschutzgesetz ausgenommen, und das Kulturgutschutzgesetz des Bundes hindert den Eigentümer nicht an einer Zerstreuung durch Verkauf im Inland. Wenn also ein westfälischer Landadeliger sein Archiv verfeuern will, so kann ihn daran von Rechts wegen niemand hindern. Die erfolgreiche Zusammenarbeit des Landschaftsverbands mit dem Adel in Westfalen soll nicht geleugnet werden, aber wenn man auch die Adelsbibliotheken in den Blick nimmt, so muss man von dem gravierenden Verlust von Geschichtsquellen ausgehen.
Die Archivalienschutzgesetzgebung bezweckte auch die Zugänglichkeit privater Archivalien zu verbessern, die oft sehr zu wünschen übrig lässt.

Rückübereignung von Rittergutsbeständen

Über die archivischen Probleme mit dem Rückgabeanspruch von Alteigentümern beweglicher Kulturgüter (mehr dazu) berichtet Birgit Richter (Zur Rückübereignung von Archivalien aus Rittergutsbeständen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz in Sachsen, in: Archive und Herrschaft. Referate des 72. Deutschen Archivtags 2001 in Cottbus, Siegburg 2002, S. 211-221). Da die Archivalien in der DDR-Zeit provenienzgerecht mit in Staatseigentum befindlichem Schriftgut der Patrimonialgerichte vermischt wurde, bedeutet das Identifizieren der enteigneten Archivalien einen hohen Aufwand. Zu wenig werden in dem sehr allgemein gehaltenen Erfahrungsbericht die Gefahren für das Archivgut bei Rückgabe gewürdigt, kein Gedanke wird an die mögliche Nutzung des Denkmalschutzgesetzes oder Kulturgutliste verschwendet. Jedes neue Bundesland wurstelt allein vor sich hin: Leider ist unter den Archivaren noch kein länderübergreifender Dialog dazu zustande gekommen (S. 221). [aus Netbib 3.1.2003]