Die glanzvolle Erwerbung von drei deutschsprachigen und
fuenf lateinischen mittelalterlichen Handschriften aus dem
Eigentum des letzten Nachfahren der Leipziger
Patrizierfamilie Apel, Gerd Heinrich Apel (Hamburg), hat
vor kurzem einiges Aufsehen erregt. Unter den mit Hilfe der
Kulturstiftung der Laender angekauften Handschriften – man
munkelt von einer Kaufsumme von 200.000 Euro – ist auch die
lange verschollene Bechsteinsche Handschrift um 1512
(Sachsenheims „Moerin“, Liederbuch der Klara Haetzlerin,
siehe Mackert, ZfdA 2004, S. 486/8, der aber den
handschriftlichen Bericht Bechsteins für den Meininger
Altertumsverein ignoriert).
http://www.ub.uni-leipzig.de/service/aktuell/apelhs_2004.htm
http://log.netbib.de/archives/2004/09/28/apelsche-handschriften-vorgestellt
Apel wird in Verlautbarungen der gluecklichen Uni Leipzig
dafuer geruehmt, dass er durch das Angebot an die UB
Leipzig die mittelalterlichen Handschriften bewusst nur
geschlossen und einer oeffentlichen Institution der Region
veraeussert habe. Der Erloes fliesse, heisst es, der
Apel’schen Kultur-Stiftung zu, die sich nach Kraeften
bemueht, den einstigen Herrensitz der Apels, Gut Ermlitz
(Sachsen-Anhalt) zu einem “Kultur-Gut” mit musealen
Funktionen umzugestalten, in dem auch die einstigen,
wahrlich einzigartigen Sammlungen der Apel zusammengefuehrt
und praesentiert werden sollen.
Nach der Beschlagnahmung der Apelschen Sammlung nach 1945
wurde sie auf verschiedene Institutionen in Sachsen-Anhalt
und Thueringen verteilt. Nach dem Entschaedigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, das die Rueckgabe der
beweglichen Habe anordnete, erschien Apel mit Karteien und
Verzeichnissen der einstigen Sammlung bei den Institutionen
und stellte Rueckgabeantraege, denen teilweise bereits
stattgegeben wurde.
Im Bereich des Bibliotheksguts war die ULB Halle die
Hauptbeguenstigte der Enteignungen, von hier aus wurden
Teile an andere Institutionen abgegeben. 57 Inkunabeln der
Sammlung Apel konnten mit Hilfe der Kulturstiftung der
Laender 2003 fuer 300.000 Euro fuer die ULB erworben
werden. Am 12.5.2003 erhielt gemaess Beschluss des
Landesamtes fuer Regelung offener Vermoegensfragen Apel
saemtliche in der ULB verwahrten Handschriften
(lateinische, orientalische, mittelhochdeutsche und
Musikalien) sowie saemtliche Briefe und Manuskripte von
August und Theodor Apel ausgehaendigt. Fuer die
mittelhochdeutschen Handschriften wurde der ULB ein
Niessbrauch bis 2014 gewaehrt (es sind die von Leipzig
angekauften drei Stueck). Am 14.4.2003 erhielt Apel zudem
230 Baende mit eindeutiger Provenienz Apel zurueck, bei
etwa 1400 Baenden ist die Provenienz noch zu klaeren. Eine
umfassende wissenschaftliche Dokumentation der uebergebenen
Bestaende ist nicht erfolgt, sieht man von einer
kursorischen Erschliessung der Handschriften ab.
Zurueckgegeben wurden auch Bestaende, die in die Staatliche
Galerie Moritzburg gelangt waren. 77 Positionen Druckgrafik
und Handschriften des 14.-18. Jahrhunderts wurden mit
Bescheid vom 28.6.2001 Apel rückübertragen. Der Rest, 233
Flugblaetter, ein wichtiger Bestandteil der
Flugblatt-Sammlung der Stiftung Moritzburg, verblieb mit
Nießbrauchrecht bis 2014 im Grafischen Kabinett. Ein Erwerb
ist für die nächsten Jahre geplant.
Ob weitere Bestaende in anderen Institutionen bereits
rueckuebertragen wurden, ist mir nicht bekannt.
Das Ziel der Rueckfuehrung der zersplitterten Bestaende im
“Kultur-Gut” Ermlitz, damit sie dort dauerhaft gesichert
sind, und dessen Restaurierung sowie der Ausbau zu einem
kulturellen Zentrum verdient selbstverstaendlich alle
Unterstuetzung. Ebensowenig soll kritisiert werden, dass
Apel die mittelalterlichen Handschriften nicht versteigert,
sondern der UB Leipzig angeboten hat. Dass sie dort künftig
der Forschung zur Verfügung stehen, ist natürlich
erfreulich.
Zugleich erweist sich aber der dringende Geldbedarf Apels
in Sachen Bauerhaltung als massive Gefaehrdung des
schuetzenswerten und so gut wie
unerforschten Ensembles der einstigen Apelschen Sammlungen.
Die besondere Ausrichtung der Bibliothek im Bereich
bibliophiler Altbestaende (Handschriften und
frühneuzeitliche Drucke) geht auf den Juristen Heinrich
Apel (1845-1889) zurück, der in den 1870er und 1880er
Jahren einen eindrucksvollen Bestand aus Antiquariaten
zusammentrug. Nennenswerte Sekundaerliteratur zu seiner
Sammlung scheint es nicht zu geben (eine kurze Notiz in der
Broschuere „Herrenhaus und Kultur-Gut Ermlitz“, 2. Aufl.,
S. 10 nennt nur kurz den Sammler, die zitierte
Internetseite der UB Leipzig hat als Geburtsjahr Heinrich
Apels abweichend von der Broschüre 1854).
Dass Gerd Heinrich Apel keinerlei Skrupel hat, fuer seinen
Kultur-Gut-Plan wertvolles Kulturgut zu opfern, die
bedeutenden Reste der Sammlung seiner Vorfahren also weiter
zu zerreissen, zeigten die Muenchner Auktionen bei Hartung
und Hartung 2001/02, bei denen Rueckgabegut aus der
Moritzburg versteigert wurde.
Der Rektor der Leipziger Universität sagte bei der
Vorstellung des Ankaufs: „Dies [der geglueckte Ankauf]
erscheint um so erfreulicher, da in Ostdeutschland in den
letzten Jahren immer wieder Kulturgut von enormer Bedeutung
für unsere Region in Privathaende zurueckgelangt und auf
dem Antiquariatsmarkt anonymisiert und verstreut wurde.
Eine solche Abwanderung konnte dieses Mal, vor allem auch
dank des ausgesprochenen Interesses von Herrn Gerd-Heinrich
Apel, das Familienerbe seiner Heimatstadt als geschlossenes
Segment zu erhalten, verhindert werden.“ (Website a.a.O.).
Wahr ist dagegen: die angekauften Handschriften sind nur
ein Teil des Familienerbes, weitere wichtige Teile der
bibliophilen Sammlung wurden durch Gerd Heinrich Apel auf
Auktionen „anonymisiert und verstreut“.
Dazu ein Zitat eines ungenannten Kenners:
“Auf den Auktionen Hartung & Hartung 100 (Mai 2001) und 102
(Mai 2002) wurden verschiedene Drucke, Urkunden und
Einzelblätter angeboten, meist dt. Literatur in Erst- und
sehr seltenen Ausgaben, dabei viel Barockliteratur – also
etwa das Profil “deutscher Nationalliteratur”, wie es auch
die Sammlungen von Heyse, Maltzahn, Meusebach, Fallersleben
u. a. haben. Neben dem ovalen Sammlungsstempel “Th. Apel”
(Theodor Apel), der sich auch bei Lugt findet, gibt es
die Stempel “Staatl. Galerie Schloß Moritzburg, Halle”
(alles unter der gleichen Einlieferernummer). Drei fast
unikate Faust-Drucke des 16. Jh. sind bei bei Heitz/Ritter
(140 u. 147) zitiert: “Dr. Heinr. Apel, Rittergutsbesitzer
in Ermlitz bei Schkeuditz”, diese Ex. wurden bei Hartung &
Hartung 100 Tenschert für fünfstellige Beträge
zugeschlagen, Stielers “Geharnschte Venus” ging für einen
vergleichbaren Betrag an Braecklein.”
http://log.netbib.de/archives/2004/09/13/sammlung-apel-in-ermlitz-verscherbelt
Ueber die Faustdrucke hat pikanterweise nach Auskunft der
zitierten Rede des Rektors der Sammler Heinrich Apel mit
dem Leipziger Professor Friedrich Zarncke 1887/88
korrespondiert.
Bei der Brandes-Auktion 122 Nr. 1326 ist mit 35.000 Euro
ein Band angesetzt, der in Muenchen versteigert worden war:
“Der Fruchtbringenden Gesellschaft Nahmen, Vorhaben,
Gemählde und Wörter” – laut Katalog: “Vollständigste
Ausgabe eines der schönsten deutschen Kupferstichwerke des
17. Jahrhunderts […] Ungewöhnlich schönes, komplettes und
nahezu fleckenfreies Exemplar aus der Sammlung Apel auf
Schloß Ermlitz in Sachsen-Anhalt. Besonderen Reiz hat das
vorliegende Exemplar dadurch, daß auf der leeren Seite
gegenüber eines jeden Kupfers der aufgeschlüsselte Name des
Dargestellten von zeitgenössischer Hand notiert ist. […]
Vorsatzblatt mit Stempel der staatl. Galerie Moritzburg,
Halle.”
Aus dem Versteigerungsgut erwarb auch die Herzog August
Bibliothek Wolfenbuettel einen Band fuer ihre Sammlung
Deutscher Drucke (Signatur Xb 7070, siehe OPAC).
Es sei angemerkt, dass solche herausragenden Bestaende der
Apelschen Bibliothek natuerlich von groesstem Interesse für
Weimarer HAAB waeren.
Von den Auktionen 2001/2002 war der ULB Halle nichts
bekannt – das Museum (Stiftung Moritzburg) hatte
ebensowenig wie der
Alteigentuemer (auf den man in Halle im Gegensatz zu
Leipzig ueberhaupt nicht gut zu sprechen ist) eine
Veranlassung gesehen, an die Bibliothek heranzutreten. Im
uebrigen ist man in Halle ausserordentlich verstimmt
darueber, dass die UB Leipzig ohne jegliche Information und
Abstimmung die mittelhochdeutschen Handschriften, die nach
Nießbrauchrecht bis 2014 in Halle bleiben duerfen,
angekauft hat – das wirft ein bezeichnendes Licht auf die
Kooperationskultur grosser deutscher wissenschaftlicher
Bibliotheken …
Die Sammlung Apel war eine der herausragenden buergerlichen
Sammlungen um 1900 und erfuellt trotz Zersplitterung und
mutmasslichen Einbussen nach 1945 meines Erachtens immer
noch die Definition des Denkmalschutzgesetzes
Sachsen-Anhalt:
http://www.denkmalpflege-in-sachsen-anhalt.de/DSchG.html
“Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind
gegenständliche Zeugnisse menschlichen Lebens aus
vergangener Zeit, die im öffentlichen Interesse zu erhalten
sind. Öffentliches Interesse besteht, wenn diese von
besonderer geschichtlicher, kulturell-künstlerischer,
wissenschaftlicher, kultischer, technisch-wirtschaftlicher
oder städtebaulicher Bedeutung sind.”
Das Landesamt fuer Denkmalpflege ignoriert (wie die meisten
anderen Denkmalaemter) traditionell die beweglichen
Kulturdenkmale, soweit es sich nicht um Bodenfunde handelt.
Die Reste der Sammlung koennten ohne weiteres ohne
finanzielles Risiko des Landes unter Denkmalschutz gestellt
werden. Erst bei der Genehmigung der Veraeusserung waere
mit finanziellen Folgen zu rechnen, und dem Eigentuemer
koennte vermutlich auferlegt werden, eine vorhergehende
wissenschaftliche Dokumentation zu finanzieren.
Denn es unterliegt keinem Zweifel, dass eine
undokumentierte weitere Zerstoerung der Apelschen Sammlung,
wie sie mit den verantwortungslosen Versteigerungen 2001/02
begonnen wurde (womoeglich waren es nicht einzigen
Verkaeufe dieser Art), aus wissenschaftlicher Sicht absolut
inakzeptabel ist. Das bezieht sich sowohl auf kostbare
Einzelstuecke als auch auf die Sammlung als Ganzes,
naemlich als sammlungsgeschichtliches Monument.
Der Eigentuemer wird sich nicht scheuen, weitere Stuecke in
den Handel zu geben, wenn dies fuer den Bauunterhalt seines
Kultur-Guts noetig ist. Er hat die politische
Rueckendeckung aus Halle, wo man das loebliche Projekt
verstandlicherweise mit grossem Wohlwollen betrachtet. Die
grundsaetzliche Haltung des Landesamts fuer offene
Vermoegensfragen ist eher eigentuemerfreundlich, man
wuenscht “guetliche Einigungen” und errichtet hohe Huerden
fuer die Institutionen, die das von ihren verwahrte
Kulturgut auf Niessbrauchrecht laenger behalten wollen. Ein
fuer Bibliotheken und andere Institutionen guenstiges
Urteil aus Gera ist nicht allgemein bekannt:
http://log.netbib.de/archives/2004/09/14/vg-gera-zu-kulturgut-der-reussen
Die Institutionen (Bibliotheken und Museen) geben die
wertvollen Sammlungsteile weitgehend undokumentiert aus der
Hand, teils aus
Fatalismus, teils weil sie den wahren Wert nicht erkennen
(dies gilt insbesondere fuer Museumsbibliotheken, in die
alte Buecher gelangt sind). Sie ziehen nicht an einem
Strang, sie fuegen sich in den fuer das Kulturgut so
zerstoererischen Vollzug des Gesetzes, ein
“Vernichtungswerk”, wie ich schon vor Jahren ausgefuehrt
habe:
http://hclist.de/pipermail/museum/2002-February/000881.html
Es geht nicht darum, das oft sehr grosse menschliche Leid
der Alteigentuemer, die in unmenschlicher Weise behandelt
worden sind, zu leugnen. Wenn sie oder ihre Nachkommen ihr
bewegliches Eigentum zurueckerhalten, so handelt es sich
aber um Eigentum, das als historisches Kulturgut besonderen
Sozialbindungen unterliegt.
Die Institutionen in den neuen Bundeslaendern muessen sich
(wie diejenige in den alten, wo Kulturgutverluste auch zu
haeufig dokumentiert werden konnten) gravierendes Versagen
vorwerfen lassen. Sie koennten die Oeffentlichkeit
informieren oder zumindest dafuer sorgen, dass an einem
“Runden Tisch” (auch unter Beteiligung von
Geschichtsvereinen) ueberlegt wird, wie der Schaden fuer
die Forschung moeglichst gering gehalten werden kann, wie
Mittel fuer Ankaeufe aufgebracht werden koennten. An eine
“guetliche Einigung” mit der Forschung wird, so mein
Vorwurf aus der Sicht eines Wissenschaftlers, nie gedacht.
Man habe alles Menschenmoegliche versucht, lautet stets die
hohle Beschwichtigung. Nein, das ist in meinen Augen eine
Luege.
Nur die Archive müssen von der Kritik weitgehend
ausgenommen werden. Sie bemühen sich um einen fachlichen
Diskurs, es gibt Veröffentlichungen zu den Gutsarchiven und
Treffen betroffener Archivare:
?s=gutsar
Eine vergleichbare Koordination gibt es bei Bibliotheken
und Museen nicht.
Im Fall der Sammlung Apel ist eine wissenschaftliche
Kooperation der beteiligten Institutionen mit dem Ziel, die
Sammlung Apel und sei es wenigstens virtuell zu
rekonstruieren, nicht in Sicht. Die Rekonstruktion
ueberlaesst man dem Eigentuemer (er war nicht zu naeheren
Auskuenften mir gegenueber bereit), doch Apel muss dringend
Geld fuer sein Projekt auftreiben, ein Fass ohne Boden.
Fuer die museale Praesentation nicht
brauchbare Stuecke wird man daher wohl ueber kurz oder lang
im Auktionshandel wiederfinden, unerreichbar fuer die
klammen Kassen oeffentlicher Institutionen. Der von den
Leipzigern so gefeierte Apel ist somit Kultur-Gut-Retter
und Kulturgutzerstoerer in einer Person.
Es sei angemerkt, dass 2004 bereits eine wertvolle
ostdeutsche Adelsbibliothek undokumentiert in den Handel
gelangt ist. Es handelte sich um die von unerforschte
Schenck’sche Fideikommissbibliothek zu Flechtingen, von der
270 Stuecke bei Hauswedell und Nolte im Mai 2004
versteigert wurden, darunter auch Handschriften.
http://log.netbib.de/archives/2004/04/30/wertvolle-adelsbibliothek-wird-zerstckelt
Die ULB Halle wusste auch davon nichts. Die rund 800 Baende
waren in das Kulturhistorische Museum Magdeburg gelangt und
wurden dem Alteigentuemer rueckuebereignet. Die weniger
wertvollen Buecher kamen an das Magdeburger Antiquariat
Selz.
Dass hier eine wertvolle Geschichtsquelle undokumentiert
zerstoert wurde (eine dilettantische Titelliste, die das
Museum anfertigte, kann man nicht als Dokumentation
zaehlen), kommt dem Museumsdirektor, dem angesehenen
Historiker Dr. Puhle, Vorsitzender des Museumsverbandes
Sachsen-Anhalt, nicht in den Sinn. Es sei ein
rechtsstaatliches Verfahren gewesen, sagt er kuehl am
Telefon mit buerokratischer Gleichgueltigkeit. Erstaunt
fragt er zurueck: Warum haette er denn die Denkmalpflege
oder eine Bibliothek einschalten sollen? Sapienti sat.
Die Haltung ostdeutscher Institutionen “Augen zu und
durch”, das politisch gewollte verschwiegene Geschaeft mit
den Eigentuemern, fuehrt zu einem – durchaus vermeidbaren –
Aderlass an Kulturgut. Es ist ein Geschaeft zu Lasten
Dritter, naemlich der Wissenschaft, der unersetzliche
Quellen unwiderbringlich genommen werden. Und es kann noch
viel schlimmer kommen. Es stehen noch erhebliche
Rueckforderungsantraege an. Nach einer Einschaetzung der
ULB Halle koennten an die 300.000 Baende restituiert
werden. Grosse Adelssammlungen sind darunter: Alvensleben,
Stolberg, Veltheim. Der Erbe der
Stolberg-Stolberg ist Antiquar in Bruessel …
Erstveröffentlichung: INETBIB